Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Haftung im steuerlichen Sinn meint das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, d. h. jemand muss die Steuerschuld eines anderen gegenüber dem Finanzamt übernehmen und zahlen. Das kommt immer dann in Betracht, wenn der die Steuer eigentlich Schuldende über kein Vermögen (mehr) verfügt und ein anderer für die Vermögenslosigkeit verantwortlich i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Haftungsbegrenzung für Vereins- und Stiftungsvorstände

Tz. 39 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Der Bundesrat hat am 18.09.2009 das Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlichen Vereinsvorständen beschlossen. Das Gesetz beinhaltet angemessene Haftungserleichterungen für Vereins- und Stiftungsvorstände, die unentgeltlich tätig sind oder für ihre Tätigkeit ein geringfügiges Honorar von maximal 840 EUR (bis zum 04.07.2021 720 EUR) ...mehr

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ZErb 04/2022, Schadensersat... / 4 Anmerkung

Zu Recht wird das Urt. des LG Hamburg zwischenzeitlich in zweiter Instanz überprüft. Es ist insbesondere in seiner Eindeutigkeit gelinde gesagt verkürzt bzw. wenig reflektiert, was die Praxis der Nachlasspflegschaft betrifft. Für diese, letztlich aber auch die der Insolvenzverwaltung, wäre gar eine zwischen Erbrechts- und Insolvenzrechtssenat abgestimmte Entscheidung des BGH...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Beschäftigungsverhältnisse ... / 2 Haftungsrecht

Arbeitgeber und Arbeitnehmer genießen in Deutschland die Haftungsprivilegierung (§§ 104 ff. SGB VII). Demnach wird für Mitarbeitende, Führungskräfte und Unternehmer die Haftung für Personenschäden auf den zuständigen Unfallversicherungsträger übertragen. Ein Rückgriff auf diese Personen ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz möglich. Dies gilt aber nur für Angehö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 2.2 (Nicht-)Vertretenmüssen der wesentlichen Ertragsminderung

Rz. 18 Ein Erlass der Grundsteuer nach § 34 GrStG setzt des Weiteren gem. § 34 Abs. 1 S. 1 und 2 GrStG voraus, dass der Steuerschuldner die Minderung des tatsächlichen Rohertrags (s. Rz. 11ff.) nicht zu vertreten hat. Hierin liegt häufig die Krux der Erlassregelung, denn in Fällen wird sich die Ertragsminderung letztlich auf ein Verhalten des Steuerschuldners (Grundstückseige...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 2.2 Pflichtverletzung gegenüber dem Versicherungsträger

Rz. 3 Bei Schäden, die dem Versicherungsträger aus einer Pflichtverletzung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versichertenältesten oder Vertrauenspersonen entstehen, ist die Haftung des Amtsinhabers gegenüber dem Versicherungsträger auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Pflichten ergeben sich aus Gesetz, Satzung und Einzelanweisung. Über Art und Umfan...mehr

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zfs 03/2022, Gefahrerhöhung... / 2 Aus den Gründen:

… 1. Die Kl. ist zur Durchsetzung der Forderung aktivlegitimiert. Als VN ist sie dazu befugt, Ansprüche aus der Kaskoversicherung geltend zu machen. Da sich der Versicherungsschutz gem. Ziffer A.1.2 AKB 2014 sowohl auf den Fahrzeughalter als auch auf den Fahrzeugeigentümer erstreckt, ist es unerheblich, dass das streitgegenständliche Fahrzeug vom Ehemann der Kl. genutzt und f...mehr

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zfs 03/2022, Verwirklichung... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. [5] Die Überprüfung des Urteils auf das unbeschränkt eingelegte Rechtsmittel hat keinen Rechtsfehler zum Vorteil des Angeklagten ergeben. [6] 1. Die Beweiserwägungen, mit denen das LG einen bedingten Tötungsvorsatz verneint hat, halten unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGHSt 63, 88, 93; BGH, Urt. v. 5.12.2017 – 1 S...mehr

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zfs 03/2022, Kein rechtlich... / 1 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung der Beklagten hat in der Sache nur in geringem Umfang Erfolg und ist im Übrigen unbegründet. Die Feststellungsklage ist überwiegend zulässig und, soweit sie zulässig ist, begründet. 1. Die Feststellungsklage ist unzulässig, soweit die Klägerin auch begehrt festzustellen, dass die Beklagte zu 1) aus einem bestimmten Rechtsgrund, nämlich aus unerlaubt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Freistellungsverfahren (§ 50c Abs. 2 EStG)

Rz. 613 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 50d Abs. 3 EStG. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG wird insbesondere im sog. Freistellungsverfahren nach § 50c Abs. 2 Nr. 1 EStG relevant, nämlich bei der Prüfung eines Anspruchs auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung. Dieser Anspruch besteht nur, wenn der Besteuerung bestimmter Einkünfte die § 43b, § 50g EStG oder ein DBA entge...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Principal Purpose Test ("PPT", Satz 2 Alt. 1)

a) Systematik Rz. 504 [Autor/Stand] Regelungsinhalt. Nach § 50d Abs. 3 Satz 2 Alt. 1 EStG wird der Entlastungsanspruch – trotz Vorliegens der Voraussetzungen des Satzes 1 – nicht versagt, soweit (vgl. Rz. 510 ff.) die Körperschaft nachweist (vgl. Rz. 515 ff.), dass keiner der Hauptzwecke (vgl. Rz. 546 ff.) ihrer Einschaltung (vgl. Rz. 525 ff.) die Erlangung eines steuerlichen...mehr

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Der Begriff der groben Fahr... / 2.2.1 Objektiv grobe Fahrlässigkeit

Das Landgericht ist dieser Definition folgend zutreffend von einer objektiv groben Fahrlässigkeit des Baustellenleiters ausgegangen. Gefährlichkeit der Arbeiten Beim Fällen von Bäumen handelt es sich um eine gefährliche Tätigkeit. Vorliegend sollten Nadelbäume von 8–10 m Höhe und 30 cm Durchmesser gefällt werden. Dies ist keine leichte Arbeit und kann von Ungelernten ohne beso...mehr

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Der Begriff der groben Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen der gesetzlichen Unfallversicherung

Zusammenfassung Überblick Bei Arbeitsunfällen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die medizinische Versorgung oder evtl. Rentenzahlungen – der Unternehmer ist damit von Schadensersatzansprüchen seiner Mitarbeiter befreit. Das ist das Grundprinzip der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings kann die gesetzliche Unfallversicherung beim Unfallverursac...mehr

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Der Begriff der groben Fahr... / 2.2.2 Subjektiv grobe Fahrlässigkeit

Er hat auch subjektiv grob fahrlässig gehandelt. Die Frage der groben Fahrlässigkeit ist nach zivilrechtlichen Maßstäben zu beurteilen. Eine Inanspruchnahme des im Regelfall von der Haftung befreiten Schuldners im Wege des Schadenersatzes soll die Ausnahme bleiben. Ein Regress soll nur ausnahmsweise erfolgen, wenn es angesichts eines krassen Fehlverhaltens nicht mehr gerecht...mehr

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Der Begriff der groben Fahr... / Zusammenfassung

Überblick Bei Arbeitsunfällen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die medizinische Versorgung oder evtl. Rentenzahlungen – der Unternehmer ist damit von Schadensersatzansprüchen seiner Mitarbeiter befreit. Das ist das Grundprinzip der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings kann die gesetzliche Unfallversicherung beim Unfallverursacher in Fällen g...mehr

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Der Begriff der groben Fahr... / 2.2 Aus den Entscheidungsgründen

Das Landgericht Oldenburg hatte bereits in erster Instanz dem Grunde nach einen Anspruch der Berufsgenossenschaft auf Ersatz der Aufwendungen, die ihr aufgrund des Unfalls ihrer beiden Mitglieder am 28.6.2006 entstanden sind, aus § 110 SGB VII bejaht. Nach dieser Vorschrift haben Personen, deren Haftung nach §§ 104 bis 107 SGB VII beschränkt ist, den Sozialversicherungsträger...mehr

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Der Begriff der groben Fahr... / 1 Vorbemerkung

In einer arbeitsteiligen Wirtschaft entstehen neben einer großen Zahl von vertraglichen Beziehungen nicht minder viele Haftungsbeziehungen. Der Auftragnehmer haftet dem Besteller für eine fehlerfreie Durchführung des Auftrags. Die Mitarbeiter, die den Auftrag durchführen, haften – je nach ihren Verantwortungsbereichen – für ein ungefährliches Arbeitsumfeld. Aber auch die Arb...mehr

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Der Begriff der groben Fahr... / 2 OLG Oldenburg, Urteil vom 24.2.2011 – 1 U 33/10

2.1 Zum Sachverhalt Die Klägerin macht gegen die Beklagten aus übergegangenem Recht Regressansprüche aus einem Unfallereignis vom 28.6.2006 geltend. Bei der einen Beklagten handelt es sich um eine gemeinnützige Zeitarbeitsfirma [im Folgenden Zeitarbeitsfirma] und ein Mitgliedsunternehmen der Klägerin [im Folgenden Berufsgenossenschaft]. Der andere Beklagte ist seit 1999 als Ba...mehr

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Der Begriff der groben Fahr... / 2.2.3 Keine Mitschuld der verunglückten Mitarbeiter

Auch steht fest, dass kein Mitverschulden der Geschädigten im Sinne von § 254 BGB anzunehmen ist. Ein Mitverschulden besteht nicht schon allein deshalb, weil die Geschädigten gefährliche Aufgaben ausgeführt haben, mit denen sie offensichtlich überfordert waren. Beide haben auf die ausdrückliche Weisung ihres Vorgesetzten, des Baustellenleiters, gehandelt. Sie befanden sich in...mehr

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Der Begriff der groben Fahr... / 2.1 Zum Sachverhalt

Die Klägerin macht gegen die Beklagten aus übergegangenem Recht Regressansprüche aus einem Unfallereignis vom 28.6.2006 geltend. Bei der einen Beklagten handelt es sich um eine gemeinnützige Zeitarbeitsfirma [im Folgenden Zeitarbeitsfirma] und ein Mitgliedsunternehmen der Klägerin [im Folgenden Berufsgenossenschaft]. Der andere Beklagte ist seit 1999 als Baustellen- und Proje...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten bei Haf... / 1.1 Einfache Fahrlässigkeit

Vorwerfbare Handlung Eine einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand der allgemeinen Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Er hätte aufgrund seines Fachwissens aufmerksamer handeln müssen. Er hat es etwas zu leicht genommen.mehr

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Richtiges Verhalten bei Haf... / 1.2 Grobe Fahrlässigkeit

Strafbare Handlung Eine grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand den Schaden für möglich gehalten und trotzdem falsch gehandelt hat. In diesem Fall hat die Person darauf spekuliert, dass der Schaden nicht eintritt. Er hat ein zu hohes Restrisiko akzeptiert. Die einfache Fahrlässigkeit reicht bereits zur Verhängung eines Verwarngeldes oder einer Geldbuße. Bei einer groben F...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 5 Verschuldensmaßstab

Die Frage des tatbestandsmäßigen Handelns bzw. Unterlassens (vgl. Abschn. 4) kann nicht getrennt werden von der Frage des Verschuldens in Form von Vorsatz und Fahrlässigkeit. Vorsatz ist die wissentliche und willentliche Tatbestandsverwirklichung, wobei noch zwischen verschiedenen Vorsatzformen zu unterscheiden ist. Direkter Vorsatz liegt vor, wenn der Handelnde weiß oder als...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten bei Haf... / 1 Mögliche Rechtsfolgen und deren Vermeidung

Kommen Unternehmer und Führungskräfte den Pflichten, die sie aufgrund ihrer Stellung im Unternehmen haben, nicht nach, liegt ein schuldhafter Verstoß vor. Steht dieser Verstoß in einem direkten Zusammenhang mit einem Schadensereignis, setzen sie sich einem Haftungsrisiko aus. Sie können für ihr Fehlverhalten zur Verantwortung gezogen werden. Dies kann von ordnungswidrigkeits...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten bei Haf... / 1.4 Geldbuße

Auch die Geldbuße stellt noch keine rechtliche Strafe dar. Sie beruht ebenfalls auf dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Der Schadensfall ist auch dabei nicht Voraussetzung. Eine Geldbuße wird verhängt, wenn die Ermittlungen ergeben haben, dass ein einfacher Denkzettel nicht ausreicht. Neben den Arbeitsschutzbehörden können auch Staatsanwaltschaften und Gerichte Geldbußen verhäng...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Alkoholmissbrauch im Arbeit... / 4 Alkoholbedingte Gefährdung von Kollegen am Arbeitsplatz

Selbstverständlich sind Arbeitnehmer am Arbeitsplatz auch bei Verletzungen geschützt, die auf einem Fehlverhalten von Kollegen beruhen. Das kann auch und gerade im Falle einer Alkoholisierung passieren. Sollte dieses Fehlverhalten zu einer Schadensersatzpflicht des schädigenden Mitarbeiters führen, kann die Berufsgenossenschaft nach § 116 SGB X Rückgriff gegen diesen nehmen. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Vorsatz und Fahrlässigkeit

Rn. 22 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Handeln i. S. d. § 332 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 ist nur bei Vorsatz strafbar. Dabei ist bedingter Vorsatz ausreichend. Ein bedingter Vorsatz wird immer dann anzunehmen sein, wenn sich der Prüfer über bestimmte Punkte nicht informiert, um sie nicht in den Prüfungsbericht aufnehmen zu müssen, oder wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherungspflichten... / 1.4.1 Öffentlich-rechtliche Rechtsfolgen

Ordnungswidrigkeiten Das ArbSchG hält Bußgeldvorschriften bereit für vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung gegen Rechtsverordnungen, die aufgrund des ArbSchG erlassen wurden, soweit sie dort für einen bestimmten Tatbestand mit Bußgeld bedroht sind. Die Verordnungen, wie ArbStättV, BaustellV, BetrSichV oder GefStoffV führen derartige Tatbestände auf. Für den Fall, dass...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Welche Verantwortung tragen... / 1.5 Haftung für die Folgen der Nichtwahrnehmung der Verantwortung

Wird die Verantwortlichkeit für den Arbeitsschutz missachtet, kann es zu Schäden kommen, für deren Beseitigung bzw. Wiedergutmachung der Arbeitgeber haftet. Haftung ist in diesem Zusammenhang die Verantwortlichkeit für Forderungen, die sich aus der Schädigung anderer ergeben. Im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ergibt sich die Verantwortlichkeit aus verschiedenst...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherungspflichten... / Zusammenfassung

Überblick Verkehrssicherungspflichten beinhalten Verhaltenspflichten zur Vermeidung von Gefahren im täglichen Verkehr und dienen folglich dazu, Schäden zu verhindern. Zu diesem Zweck müssen Verkehrssicherungspflichtige erforderliche und geeignete Vorkehrungen treffen, um Schaden an fremden Rechtsgütern, z. B. körperliche Unversehrtheit oder Unversehrtheit von Sachen, abzuwen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum darf in Flucht- und R... / 1.5 Folgen von Verstößen

Grundsätzlich können es alle Aufsichtsbehörden (Bauaufsicht, Berufsgenossenschaft, staatliche Arbeitsschutzaufsicht) im Rahmen von Betriebsbegehungen als Mangel dokumentieren, wenn Fluchtwege nicht hinreichend freigehalten werden. Das könnte ein Ordnungsgeld nach sich ziehen, wenn der Mangel nicht in der vorgesehen Frist abgestellt wird. Wesentlich gravierender sind die haftu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Arbeitsrecht / 3.3 Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers

Neben den klassischen arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Abmahnung und Kündigung können dem Arbeitgeber gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche gegen Arbeitnehmer zustehen, die gegen Compliance-Regelungen verstoßen. In Betracht kommt hier regelmäßig ein Schadensersatzanspruch wegen Vertragsverletzung[1] und/oder ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung.[2] Zuguns...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fahrlässigkeit

Zusammenfassung Begriff Fahrlässigkeit ist die Nichtbeachtung der im betrieblichen Alltag erforderlichen Sorgfalt. Im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz wird mit dem Maßstab der Fahrlässigkeit eingeschätzt, inwieweit jemand die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen hat und ggf. haften muss bzw. ordnungswidrigkeitenrechtlich bzw. strafrechtlich belangt werden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fahrlässigkeit / 2 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit wird vom Vorsatz abgegrenzt. Zudem wird bei Fahrlässigkeit die grobe und die einfache Fahrlässigkeit unterschieden: Vorsatz: Die schädigende Handlung wird wissentlich und auch aktiv gewollt vorgenommen, in dem Bewusstsein, gegen bestehende Regeln zu verstoßen und dadurch jemanden zu schädigen. Grobe Fahrlässigkeit: Sie liegt bei der Außerachtlassung der erforder...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fahrlässigkeit / 1 Was ist Fahrlässigkeit eigentlich?

Bei Fahrlässigkeit geht es um den Haftungsmaßstab, wenn für eigenes oder fremdes Verhalten eingestanden werden muss. Nach § 276 Abs. 2 BGB ist Fahrlässigkeit das Außer-Acht-Lassen "der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt". Um fahrlässig handeln zu können, muss ein rechts- bzw. pflichtwidriges Handeln und dessen Folgen voraussehbar und vermeidbar sein. Zudem muss ein alternati...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fahrlässigkeit / 3 Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht gibt es die Möglichkeit der fahrlässigen Begehung einer Tat. Strafbar ist fahrlässiges Handeln allerdings nur dann, wenn dieses ausdrücklich mit einer Strafe bedroht ist (§ 15 StGB). Der Fahrlässigkeitsbegriff des Strafrechts entspricht dem aus dem Zivilrecht (s. o.). Im Strafrecht wird jedoch zwischen bewusster und unbewusster Fahrläss...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fahrlässigkeit / Zusammenfassung

Begriff Fahrlässigkeit ist die Nichtbeachtung der im betrieblichen Alltag erforderlichen Sorgfalt. Im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz wird mit dem Maßstab der Fahrlässigkeit eingeschätzt, inwieweit jemand die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen hat und ggf. haften muss bzw. ordnungswidrigkeitenrechtlich bzw. strafrechtlich belangt werden kann. Gesetze, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haftung / 2.4 Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt

Ist die Sicherheitsfachkraft als Arbeitnehmer des Unternehmens beschäftigt, haftet sie – wie andere Arbeitnehmer – nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Externe Sicherheitsfachkräfte beschränken deswegen in ihrem Bestellungsvertrag die Haftung üblicherweise entsprechend. Der Betriebsarzt haftet für Fahrlässigkeit und Vorsatz.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haftung / 2.1 Unternehmer und Unternehmensverantwortliche

Der Unternehmer und seine Leitungsverantwortlichen haften dann, wenn sie Arbeitnehmer durch eine Pflichtverletzung vorsätzlich oder fahrlässig schädigen. Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn gegen Vorgaben, die einzuhalten sind, verstoßen wird. Der Verstoß muss vorsätzlich oder fahrlässig (§ 276 BGB) erfolgen: Vorsatz: Die schädigende Handlung wird wissentlich und auch akti...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haftung / 2.3 Arbeitnehmer

Auch der Arbeitnehmer haftet für Schäden, die er Dritten zufügt. Zu beachten ist aber, dass er nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haftung / 4 Die Gesetzliche Unfallversicherung als Unternehmerhaftpflichtversicherung

Die Gesetzliche Unfallversicherung des SGB VII ist als Unternehmerhaftpflichtversicherung gestaltet. Das bedeutet, dass diese bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten für den Unternehmer eintritt, um die Folgen zu beheben oder ggf. abzumildern. § 110 SGB VII sieht jedoch eine Rückgriffsmöglichkeit der Unfallversicherung gegen den Arbeitgeber vor, wenn dieser vorsätzlich ode...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 2 Unter einer Täuschung ist jedes Verhalten zu verstehen, durch das ein Irrtum bezüglich objektiv nachprüfbarer Umstände erregt, bestärkt oder aufrechterhalten wird, durch die der Getäuschte zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wird.[1] Die Äußerung subjektiver Werturteile genügt nicht.[2] Die Täuschung kann ebenfalls durch Vorspiegeln oder Entstellen von Tatsach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Compliance im Arbeits- und ... / 1.4 Definierte Verantwortlichkeiten

Die Regelung der Verantwortlichkeiten in einem Workflow ist ureigene Aufgabe der Geschäftsleitung. Sie ist nicht dafür zuständig, die Details auszuarbeiten, aber sie muss dafür sorgen, dass ein solcher Workflow implementiert wird. Im beschriebenen Beispiel hätte die Besonderheit der Abwasserumleitung auch eines besonderen Ablaufs bedurft: Es muss eine Anweisung geben, das alt...mehr

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zfs 02/2022, Leistungskürzu... / 1 Aus den Gründen:

… Der Bekl. ist gemäß A.2.9.1 der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden AKB leistungsfrei, da der Kl. den Versicherungsfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke zumindest grob fahrlässig herbeigeführt hat. 1. Das LG ist im Einklang mit der höchstrichterlichen Rspr davon ausgegangen, dass im Bereich unterhalb der Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit die Fahruntü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2022, Verjährung von... / 2 Aus den Gründen: …

[12] I. Nach Ansicht des BG sind die Prämienerhöhungen wegen unzureichender Begründungen in den Mitteilungsschreiben bis zur Heilung durch die Angaben in der Klageerwiderung ab November 2018 nicht wirksam geworden. … [13] Der Kl. habe einen Rückzahlungsanspruch in Höhe von 7.899,84 EUR für den Zeitraum Januar 2015 bis Dezember 2017. Die Rückzahlung weiterer Beitragszahlungen,...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / VI. Beschädigung und Verlust von Arbeitsmitteln

Rz. 31 Nach § 241 Abs. 2 BGB kann das Schuldverhältnis seinem Inhalt nach jeden Teil zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten. Aus dem Arbeitsverhältnis ergibt sich die Nebenpflicht des Arbeitnehmers, den Arbeitgeber nicht zu schädigen[47] insbesondere die überlassenen Arbeitsmittel pfleglich zu behandeln und nicht zu besch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Arbeitsschutz / 2. Haftung der Beschäftigten

Rz. 46 Soweit Beschäftigte ihre Arbeitsschutzpflichten grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzen und hieraus dem Arbeitgeber, einem anderen Beschäftigten oder dritten Personen ein Schaden entsteht, sind sie grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet. Die Unfallverhütungsvorschriften stellen insoweit Schutzgesetze i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB dar. Allerdings unterscheiden sich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Überlassung und Nutzung... / 4. Haftung

Rz. 146 Die Privatnutzung des Internets während der Arbeitszeit kann zu erheblichen Störungen der Betriebsabläufe führen. Wer z.B. aus Neugierde auf ein Erotikangebot-Fenster klickt, riskiert, dass sich unter seine Favoriten beim Microsoft Internet Browser neue Einträge hinzufügen, die sich auch dann wieder neu installieren, nachdem sie gelöscht wurden. Außerdem erhöht sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Homeoffice / VII. Haftung

Rz. 62 Die Frage nach der Haftung des Arbeitnehmers für Schäden, die an den Rechtsgütern des Arbeitgebers entstehen, stellt sich bei Telearbeitnehmern in besonderem Maße. Dies betrifft zunächst einmal den gesamten Hardwarebereich. Vielfach handelt es sich hier um arbeitgebereigene Geräte, wie PC, Drucker, Monitore, aber auch Notebooks. Die telearbeitsspezifische Erhöhung des...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 1. Haftung

Rz. 71 Bei beruflicher und erlaubter privater Nutzung des Autotelefons gilt die Haftungsprivilegierung nach den Grundsätzen der betrieblich veranlassten Tätigkeit.[103] Auch insoweit gilt das dreistufige Haftungsmodell (vgl. oben Rdn 31). Da eine grobe Fahrlässigkeit nur anzunehmen ist, wenn eine besonders schwerwiegende und auch subjektiv unentschuldbare Pflichtverletzung v...mehr