Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verschulden des Anwalts

Rz. 13 Das Unterlassen eines gebotenen Verhaltens, welches zu einem Vermögensnachteil bei dem geschützten Dritten führt, indiziert ein Verschulden des Handelnden (vgl. § 280 Abs. 1 S. 2 BGB). Im Zivilrecht besteht eine allgemein gültige Vermutung, dass pflichtwidriges Handeln einem Schuldner persönlich vorzuwerfen ist. Dies gilt auch für öffentlich-rechtliche Schuldverhältni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Rechtsmissbräuchliche Anspruchsstellung

Rz. 51 Dieser Einwand kann sich bereits daraus ergeben, dass der Anwalt versucht, die Partei auf unredliche Weise zum Nachteil der Staatskasse von dem Prozesskostenrisiko freizustellen. Trägt er bewusst unrichtig vor und erreicht er nur deshalb seine Beiordnung, so steht ihm wegen Erschleichens der Anspruchsvoraussetzungen eine Vergütung nicht zu. Beispiel: Der Anwalt rät ei...mehr

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zfs 06/2021, Wirksamkeit un... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Bekl. kann sich auch nicht auf den Risikoausschluss nach Ziffer F.3 AHB berufen." Nach Ziffer F.3 AHB bleiben ausgeschlossen Ansprüche gegenüber jedem VN oder Versicherten, der den Schaden durch bewusstes Abweichen von der Haltung und Züchtung dienenden Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Verfügungen und Anordnungen am Wohnort des VN verursacht hat. Entgegen der An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Rechtsschutzversicherung

Rz. 110 Nur in Ausnahmefällen besteht ein Direktanspruch des Anwalts gegen den Rechtsschutzversicherer. In den übrigen Fällen hat lediglich der Auftraggeber einen Freistellungsanspruch aus dem Versicherungsvertrag.[78] In beiden Fällen hat aber der Rechtsschutzversicherer auch für einen Vorschuss des Anwalts einzustehen. Verlangt der Rechtsanwalt gemäß § 9 von seinem Auftrag...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4.1.2 Haftung nach § 823 BGB

Gegenüber Nachlassgläubigern, Auflagebegünstigten, Pflichtteilsberechtigten und sonstigen Dritten greift die Haftung nach § 2219 BGB nicht. Hier kommt eine persönliche Haftung des Testamentsvollstreckers nur nach Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB) in Betracht. Die Haftungsvorschriften der §§ 823 ff. BGB gelten auch gegenüber Erben und Vermächtnisnehmern, allerdings ist § 2219 BGB ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4.1.1 Haftung nach § 2219 BGB

Für die Haftung des Testamentsvollstreckers enthält § 2219 BGB eine eigene, spezielle Regelung.[1] Allen Erben (auch Nach- und Schlusserben) und dem Vermächtnisnehmer gegenüber haftet der Testamentsvollstrecker für schuldhafte Pflichtverletzungen, die aus seiner freien Stellung entstehen und durch die er gegenüber den Erben/Vermächtnisnehmern Schuldner eines gesetzlichen Schu...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Verjährung des Vergütungsanspruchs

Rz. 37 Die Anwaltsgebühren, sowie Beratungshilfe und PKH-Gebühren unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist aus § 195 BGB. Sie beträgt 3 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchemmehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Muster Anwaltsverträge

Rz. 12 Ein Mandantenaufnahmebogen könnte demnach wie folgt aussehen: Muster 1.1: Mandantenfragebogen Muster 1.1: Mandantenfragebogen (Der Bogen dient nur der Erfassung Ihrer Daten und stellt noch keine Beauftragung dar.) Hinweis: Die erteilten Daten werden elektronisch gespeichert. Die Speicherung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Mandatsbearbeitung einschließlich der Abrech...mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.2.2 Verpflichtung des Vorstands

Rz. 10 Die Verpflichtung zur Anzeige trifft den Vorstand. Anders als nach dem Recht der Insolvenzordnung hat er nicht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, sondern den Sachverhalt der zuständigen Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Vorstand muss damit ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) handeln. Die Anzeige ist spätestens 3 Woc...mehr

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zfs 05/2021, Bei Fahrlässigkeit maximal die Hälfte der Höchstgeldbuße

OWiG § 17 Abs. 2; StVG § 24a Leitsatz 1. Eine von einem herangezogenen Sachverständigen vorgenommene Rück- beziehungsweise Hochrechnung des maßgeblichen BAK-Wertes muss in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise mitgeteilt werden. 2. Bei einem fahrlässigen Verstoß gegen § 24a StVG beträgt die maximale Geldbuße gemäß § 24a Abs. 4 StVG i.V.m. § 17 Abs. 2 OWiG 1.500 EUR...mehr

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zfs 05/2021, Bei Fahrlässig... / Sachverhalt

Das AG Minden hat den Betr. wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs mit einer BAK von 0,5 Promille oder mehr zu einer Geldbuße von 1.700 EUR verurteilt und ein dreimonatiges Fahrverbot mit Schonfrist angeordnet. Das OLG Hamm hat auf die Rechtsbeschwerde des Betr. das Urteil des AG aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.mehr

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zfs 05/2021, Bei Fahrlässig... / Leitsatz

1. Eine von einem herangezogenen Sachverständigen vorgenommene Rück- beziehungsweise Hochrechnung des maßgeblichen BAK-Wertes muss in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise mitgeteilt werden. 2. Bei einem fahrlässigen Verstoß gegen § 24a StVG beträgt die maximale Geldbuße gemäß § 24a Abs. 4 StVG i.V.m. § 17 Abs. 2 OWiG 1.500 EUR. OLG Hamm, Beschl. v. 13.8.2020 – 3 ...mehr

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zfs 05/2021, Bei Fahrlässig... / 3 Anmerkung:

So kurz die entscheidungsrelevanten Passagen zu § 17 Abs. 2 OWiG waren, so wichtig ist es doch, sich mit der Norm auszukennen: Maximalbetrag heißt tatsächlich Maximalbetrag, der auch nicht durch Erhöhung aufgrund anderer Normen überschritten werden darf, z.B. § 4 Abs. 4 BKatV: Sieht das Gericht von der Anordnung eines Fahrverbots gegen Erhöhung der Geldbuße ab, so darf insge...mehr

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zfs 05/2021, Bei Fahrlässig... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die gem. § 79 Abs. 1 Nr. 1 und 2 OWiG statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache bereits auf die Sachrüge hin zumindest vorläufigen Erfolg." Die GenStA hat in ihrer Antragsschrift v. 18.5.2020 ausgeführt: “ … die Urteilsgründe sind teils lückenhaft und teils widersprüchlich und verstoßen im Übrigen gegen § 17 Abs. 2 OWiG. Will sich das G...mehr

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zfs 05/2021, Anforderungen ... / 1 Aus den Gründen:

"… Entgegen der Auffassung des Kl. genügt der Hinweis auf die Ausschlussfrist auf dem Schadensformular den Anforderungen des § 186 VVG. Es ist nicht erforderlich, dass der Hinweis auf dem Anschreiben, das beim VN verbleibt, aufgenommen wird. Für die Belehrungspflicht nach § 28 Abs. 4 VVG hat der BGH (zfs 2013, 153) die Belehrung in einem Schadenmeldungsfragebogen für ausreic...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Haftung des Programmherstellers oder Übermittlers

Rz. 184 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Sind nicht amtliche Programme dazu bestimmt, für das Besteuerungsverfahren erforderliche Daten zu verarbeiten, so müssen sie im Rahmen des in der Programmbeschreibung angegebenen Programmumfangs die richtige und vollständige Verarbeitung dieser Daten gewährleisten (§ 87c Abs 1 AO). Der Hersteller von Programmen haftet, soweit die Daten info...mehr

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Controllingorganisation unt... / 4.4 Sarbanes-Oxley Section 404 (SOA)

Im Jahre 2002 wurde der Sarbanes-Oxley Act verabschiedet, der eine exterritoriale Wirkung hat. Das bedeutet, dass es nicht an den Firmensitz, sondern an die Börsennotierung gekoppelt ist, wodurch eine Reihe von deutschen Großunternehmen in den Regelungsbereich fällt. Der SOA ist in 11 Abschnitte (Titles) mit insgesamt 69 Einzelbestimmungen (Sections) gegliedert. Er soll eine...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Entschließungsermessen (Haftungsausschluss wegen Unbilligkeit)

Rz. 105 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Im Rahmen des Entschließungsermessens prüft das FA, ob es überhaupt gegen den ArbG als Haftungsschuldner vorgehen kann. Das ist ausgeschlossen, wenn seine Inanspruchnahme unbillig ist, weil ein Haftungsbescheid dann von vornherein ermessensfehlerhaft wäre. Der ArbG haftet hier selbst dann nicht, wenn das FA die LSt beim ArbN zuvor erfolglos...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Grundsätze der Verschuldenshaftung

Rz. 158 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die gesetzlichen Pflichten müssen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden sein (§ 69 Satz 1 AO). Vorsätzlich handelt, wer seine steuerlichen Pflichten kennt und sie bewusst verletzt oder doch ihre Verletzung in Kauf nimmt. Grob fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt, zu der er nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verp...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Keine Verschuldenshaftung

Rz. 13 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die Haftung nach § 42d EStG ist zur Sicherung des Steueraufkommens im Prinzip als reine Erfolgshaftung im Zuge eines vom ArbG selbstbeherrschten Risikobereichs angelegt (BFH 146, 253 = BStBl 1986 II, 768). Sie setzt keine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung, also kein > Verschulden voraus (> R 42d.1 Abs 4 Satz 1 LStR; BFH/NV 2009...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Fall des § 72a Abs 4 AO

Rn. 163 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 72a Abs 4 AO befindet sich im 2. Teil 4. Abschn der AO und gehört zu den Vorschriften über die Haftung. § 72a AO regelt die Haftung Dritter bei Datenübermittlungen an FinBeh. Die Träger der Sozialleistungen müssen "nach Maßgabe des § 93c AO" den FinBeh Daten innerhalb bestimmter Fristen übermitteln. Falls sie vorsätzlich oder grob fahrläs...mehr

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Jung, SGB VII § 111 Haftung... / 2.3 Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

Rz. 6 Der Versicherungsfall muss durch ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln eines Vertreters verursacht worden sein. Insoweit sind die Voraussetzungen mit denen des § 110 identisch (vgl. die Komm. dort).mehr

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Jung, SGB VII § 104 Beschrä... / 2.3.1 Vorsätzliche Verursachung

Rz. 20 Führt der Unternehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, soll er selbst und in vollem Umfang haften. Bedingter Vorsatz reicht dabei aus (BAG, Urteil v. 10.10.2002, 8 AZR 103/02), nicht jedoch schon bewusste Fahrlässigkeit. Die Abgrenzung ist nicht immer einfach. Zugrunde zu legen ist der zivilrechtliche Verschuldensbegriff des § 276 BGB (vgl. Seichter, in: Herb...mehr

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Jung, SGB VII § 109 Festste... / 2.3 Fristen (Satz 2)

Rz. 10 Da in der Praxis haftungsprivilegierte Personen nicht am Verfahren zur Feststellung eines Versicherungsfalls beteiligt werden und deshalb von einem solchen Verfahren i. d. R. nichts wissen, wäre es unbillig, sie an die bestehenden Fristen zu binden. Satz 3 stellt sie deshalb von der Einhaltung von Fristen frei. In Betracht kommen nur Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelfr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.4 Erlass und Erstattung in anderen Fällen

Rz. 356 Über die Fälle der Abgabenberichtigung (Rz. 349ff.) kennt das Unionszollrecht weitere Möglichkeiten des Erlasses bzw. der Erstattung von Zöllen. Es handelt sich zunächst nach Art. 116 Abs. 1 UA 2 UZK um Erlass/Erstattung, wenn die Zollanmeldung für ungültig erklärt wird wegen Irrtums hinsichtlich des Zollverfahrens (Art. 148 Abs. 1 DelVO), z. B. irrtümliche Anmeldung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.3 Vorschriftswidriges Verbringen (Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK)

Rz. 153 Gem. Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Union verbracht wird oder aus einer Freizone vorschriftswidrig in einen anderen Teil des Zollgebiets der Union verbracht wird. Die sinngemäße Anwendung auf die EUSt gem. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 21 Abs. 2 UStG bedeutet, dass di...mehr

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zfs 04/2021, Die Abgrenzung... / b) Äußere Umstände

Äußere Umstände wie zum Beispiel die Beschilderung sind dagegen leichter überprüfbar und können eher zu Fallgruppen vereinheitlicht werden als innere Zustände des Betroffenen. Besonders drängt sich dies bei der Frage auf, ob der Betroffene die Beschilderung zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit übersehen haben könnte. Aus der bisherigen ungefähren Medianrechtsprechung der hier ...mehr

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zfs 04/2021, Die Abgrenzung... / V. 30 km/h-Zonen

In einer 30 km/h-Zone wäre schon bei 42 km/h eine 40 %ige Überschreitung gegeben. Das ist sanktionswürdig, aber nach meiner Auffassung kein Indiz für einen Vorsatz.[9] Als Fahrlässigkeitstat führt eine solche Überschreitung von 14 km/h noch nicht einmal zu einer Eintragung in das FAER, sondern zu einer Regelbuße von 25 EUR (selbst eine Verdoppelung bliebe noch unter einer FA...mehr

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zfs 04/2021, Die Abgrenzung... / 1. Fahrlässigkeitsgrade

§ 276 Abs. 2 BGB definiert: "Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt." Diese für den Rechtsverkehr gedachte Definition ist auch für das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht problemlos übernehmbar. So wie das BGB verzichtet auch der BKat allerdings auf eine weitere Differenzierung nach Fahrlässigkeitsgraden. Dagegen sind die arbeitsrechtlic...mehr

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zfs 04/2021, Bußgeldbemessu... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Der Einzelrichter des Senats hat die Rechtsbeschwerde gem. § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG zur Fortbildung des sachlichen Rechts zugelassen, nämlich hinsichtlich der Frage, ob das Vorbeifahren an mehreren beidseitig aufgestellten Verkehrszeichen und deren Nichtbeachtung einen erhöhten Fahrlässigkeitsvorwurf begründet, welchem durch Erhöhung der in der BKatV vorgesehenen Regelg...mehr

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zfs 04/2021, Verjährung von... / 2 Aus den Gründen:

"… I. Das BG hat seine Entscheidung (10 U 466/19, veröffentlicht in juris) darauf gestützt, dass dem Schadensersatzanspruch des Kl. aus § 826 BGB die Einrede der Verjährung entgegenstehe. Der Anspruch sei bei Erwerb des Fahrzeugs im Jahr 2013 entstanden, im Jahr 2015 hätten die Voraussetzungen für eine Klageerhebung vorgelegen. Der Kl. habe den von der Bekl. ausführlich geha...mehr

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zfs 04/2021, Bußgeldbemessu... / Leitsatz

Fährt der Betroffene an mehrfach hintereinander aufgestellten, die Höchstgeschwindigkeit beschränkenden Verkehrszeichen vorbei, ohne seine Geschwindigkeit entsprechend anzupassen, so handelt er – wenn nicht gar vorsätzlich – mit gegenüber dem Regelfall gesteigerter Fahrlässigkeit, was durch Erhöhung der Regelgeldbuße geahndet werden kann. OLG Koblenz, Beschl. v. 8.3.2021 – 4 ...mehr

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zfs 04/2021, Die Abgrenzung... / II. Die Kommentierungen zum "Regelfall"

Die Regelsätze des Bußgeldkatalogs knüpfen gem. § 1 Abs. 2 BKatV an gewöhnliche Tatumstände an (der Begriff des "Regelfalls" wird dabei nicht verwendet), die für in Abschnitt I des BKat aufgeführte Ordnungswidrigkeiten für fahrlässige Begehungen gelten. Eine ausgefeilte Differenzierung von Fahrlässigkeitsgraden, wie sie im Versicherungsrecht immer noch ausbildet, findet sich...mehr

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zfs 04/2021, Die Abgrenzung... / 2. Beschilderung und Bebauung führt zur Annahme eines Grenzfalls

Grenzfälle mit der Folge der Herabsetzung der Geldbuße unterhalb der Eintragungsgrenze oder sogar der Einstellung des Verfahrens wurden bei den folgenden Entscheidungen angenommen: Fall 8, AG Ratzeburg – 6 OWi 761 Js-OWi 4364/17 (58/17): 21 km/h-Verstoß außerhalb bei zulässigen 70 km/h, Betroffener ortsunkundig und keine Voreintragungen, Verkehrszeichen einseitig, es blieb au...mehr

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zfs 04/2021, Die Abgrenzung... / 1. Beschilderung und Messörtlichkeiten führen zur Annahme des Regelfalls

Bei den folgenden Fallbeispielen haben die Gerichte aufgrund der konkreten Beschilderung und den weiteren Umständen am Messort das Vorliegen von Regelfällen angenommen: Fall 1, AG Ratzeburg – 33 OWi 11748/18: 23 km/h-Verstoß innerorts (zwei Voreintragungen: 22 km/h und 17 km/h mit Anhänger), Verteidigung trägt vor: Messung laut Messbeamten ca. 110 bis 120 m vor Ortsausgangssc...mehr

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zfs 04/2021, Die Abgrenzung... / 3. Bundesstraße durch Stadtteil

Fälle 28 bis 32: Es handelt sich um eine vierspurige Bundesstraße mit autobahnähnlichem Mittelstreifen, die allerdings einige hundert Meter durch innerörtliche Bebauung führt, weshalb die Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen auf 60 km/h reduziert ist. Diese Messstelle weißt eine hohe Zahl von Verstößen durch Ortsunkundige aus, obwohl die Strecke beidseitig getrichtert ...mehr

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zfs 04/2021, Die Abgrenzung... / VIII. Verfahrensdauer

Fall 37, AG Bad Segeberg – 8 OWi 552 Js 57135/17 (589/17): 21 km/h-Verstoß außerorts, Tat am Verhandlungstat mehr als ein Jahr her (wegen Überlastung des Gerichts und nicht aufgrund besonderer Verteidigungshandlungen) Verkehrszeichen einseitig, keine Voreintragungen, Urteil: 59 EUR. Fall 38, AG Ahrensburg – 520 OWi 759 Js-OWi 11442/17 (88/17): 24 km/h-Verstoß außerorts auf BA...mehr

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zfs 04/2021, Die Abgrenzung... / IV. Besondere Umstände beim Betroffenen oder der Tatzeit

Fall 17, AG Oldenburg i.H. – 7 OWi 752 Js-OWi 52732/16 (117/16): 22 km/h-Verstoß innerorts, keine Voreintragungen, ortsunkundiger Urlauber mit drei Kindern, eines davon autistisch mit Anfall im Zeitpunkt der Messung, Urteil: 80 EUR, da Regelfall Fall 18, AG Bad Segeberg – 8 OWi 578 Js 17130/18 (364/18): 21 km/h-Verstoß außerorts (BAB), keine Voreintragungen, Betroffener trug ...mehr

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zfs 04/2021, Die Abgrenzung... / a) Innere Umstände beim Betroffenen

Im Kaskoversicherungsrecht[20] wird mit Bezugnahme auf die BGH-Rechtsprechung von einem Augenblicksversagen ausgegangen, wenn eine unbewusst fahrlässige Handlung eingetreten ist, die auch einem ansonsten pflichtbewussten und sorgfältigen Fahrer einmal unterlaufen[21] und als Ausrutscher oder einmaliges Versagen letztlich jedem Autofahrer passieren kann.[22] Die reine Festste...mehr

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zfs 04/2021, Die Abgrenzung... / 3. Temporäre Beschilderung

Fall 15, AG Bad Segeberg – 8 OWi 552 Js 33805/18 (544/18): 24 km/h-Verstoß bei zulässigen 60 km/h (Trichter beidseitig 100-80-60), temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung durch Klappschilder, keine Voreintragungen, Verteidigung argumentiert mit Augenblicksversagen wegen überraschender Umstände, weshalb kein Regelfall vorliege, Urteil: 70 EUR wegen Trichter, zudem seien die ausk...mehr

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zfs 04/2021, Die Abgrenzung... / IX. Kombination von Verfahrensdauer und Tatumständen

Fall 44, AG Bad Segeberg – 8 Owi 578 Js 35106/17 (306/17): 23 km/h-Verstoß außerorts (BAB), Verkehrszeichen nur einseitig und Tat fast ein Jahr her, Urteil: 55 EUR. Fall 45, AG Ratzeburg – 6 OWi 761 Js-OWi 16280/17 (135/17): 25 km/h-Verstoß innerorts, Messbeamter bestätigt: lange Einfallstraße in die Gemeinde und keine Bebauung an Messstelle, Tattag war 1½ Jahre vor der Haupt...mehr

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FoVo 04/2021, Berliner Räum... / II. Die Lösung

Was bedeutet Berliner Räumung? Ist das Mietverhältnis gekündigt, muss der Vermieter – insbesondere bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzuges – seinen Räumungsanspruch schnell rechtshängig machen und titulieren. Ist der Räumungsanspruch sodann tituliert, bietet die sogenannte Berliner Räumung dem Gläubiger ein komfortables Vorgehen in der Zwangsvollstreckung. Diese zunächst nu...mehr

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zfs 04/2021, Die Abgrenzung... / 4. Abstand nach dem Verkehrszeichen

Die einzuhaltenden Mindestabstände zwischen anordnenden Verkehrszeichen und Messort, werden in den Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung geregelt. Sie sind keine unmittelbar geltenden Rechtsquellen, auf die sich der Betroffene berufen kann, haben aber eine indirekte Wirkung durch den Gleichbehandlungsgrundsatz. Fall 16, AG Eutin, Urt. v. 7.1.2016 – 35 O...mehr

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zfs 04/2021, Bußgeldbemessu... / Sachverhalt

Gegen den Betr. erging wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h ein Bußgeld von 70 EUR. Das AG hat den Betr. zu einer Geldbuße von 85 EUR verurteilt. Die die Beschränkung anordnenden Verkehrszeichen waren vor der Messstelle dreimal beidseitig wiederholt aufgestellt. Das AG hat weiter festgestellt, dass der Betr....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2.3.3 Fahrlässigkeit

Rz. 38 Bei Fahrlässigkeit handelt es sich im Gegensatz zum Vorsatz nicht um eine Verletzung des Rechtsguts mit Wissen und Wollen, sondern um eine Sorgfaltswidrigkeit: Der Täter hat die im Verkehr und nach seinen persönlichen Fähigkeiten erforderliche und zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen, die gerade dem Schutz des beeinträchtigten Rechtsguts dient, und er konnte diesen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2.3.1 Allgemeines

Rz. 27 Der subjektive Tatbestand aller Straftatbestände – wie auch der der Steuerhinterziehung – erfordert gem. § 15 StGB eine vorsätzliche Handlung des Täters. Etwas anderes gilt nur, wenn das Gesetz ausdrücklich die Strafbarkeit fahrlässigen Handelns anordnet. Dies ist jedoch im Bereich des Steuerstrafrechts nicht der Fall. Lediglich Steuerordnungswidrigkeiten sind fahrläs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.7.3 Verbotsirrtum

Rz. 111 Der Verbotsirrtum betrifft hingegen die Frage, ob der Täter das Unrecht seines Verhaltens erkennen konnte, ob er mithin davon ausging, sein Verhalten sei rechtmäßig oder rechtswidrig. Ein Irrtum über die Rechtswidrigkeit einer Tat, also das Fehlen des Bewusstseins der Rechtswidrigkeit, schließt den Vorsatz grundsätzlich nicht aus. Er kommt vielmehr nur in Betracht, w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7 Sanktionsvorschriften

Rz. 71 Verstöße gegen die Berichtspflichten des § 138a AO werden nach den Bußgeldvorschriften der AO sanktioniert. Es liegt gem. § 379 Abs. 2 Nr. 1c AO eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn ein Unternehmen seiner Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts nach § 138a Abs. 1, 3 oder 4 AO oder der Mitteilungspflicht nach § 138a Abs. 4 Satz 3 AO nicht, nicht vollständig ...mehr

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zfs 03/2021, OWi-Verteidigu... / B. Vorsatz und Fahrlässigkeit des § 24a StVG

§ 24a StVG ist vorsätzlich und fahrlässig (vgl. § 24a Abs. 3 StVG) begehbar. Schwerpunkt der Verfahren ist die Fahrlässigkeit. Zuweilen werden in den tatrichterlichen Urteilen ausreichende tatsächliche Feststellungen hierzu vergessen. Der Verteidiger muss diese tatrichterlichen Feststellungen anhand der nachstehenden Erörterungen prüfen und ggf. ihr Fehlen mit der allgemeine...mehr

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zfs 03/2021, OWi-Verteidigu... / II. Fahrlässigkeit

Fahrlässiges Handeln im Sinne des § 10 OWiG liegt vor, wenn der Täter die Sorgfalt, zu der er nach den Umständen und seinen persönlichen Fähigkeiten verpflichtet und im Stande ist, außer Acht lässt und deshalb entweder die Tatbestandsverwirklichung nicht erkennt bzw. nicht voraussieht – unbewusste Fahrlässigkeit – oder die Möglichkeit einer Tatbestandsverwirklichung zwar erk...mehr