Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 126 FGO regelt die Entscheidungsmöglichkeiten des BFH in Revisionsverfahren. Dabei ergibt sich nach der gesetzlichen Konzeption folgende Struktur: Unzulässige Revisionen sind zu verwerfen (§ 126 Abs. 1 FGO). Unbegründete Revisionen sind zurückzuweisen und zwar bei materieller Richtigkeit der Entscheidung auch dann, wenn sich aus den En...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Festsetzung der Kosten

Tz. 36 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Über die Höhe der zu erstattenden Kosten und Auslagen wird auf der Grundlage der Entscheidung über die Kostenpflicht (§§ 135, 138, 139 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4, § 143 FGO) und den Streitwert (§ 52 Abs. 1 GKG) im Kostenfestsetzungsverfahren entschieden (§ 149 FGO). An eine übereinstimmende Auffassung der Beteiligten über die Erstattungsf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Grundsatz: eigene Festsetzung durch das Gericht

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Abweichend vom Kassationsprinzip kann das Gericht, sofern der Kläger mit der Anfechtungsklage die Änderung eines Verwaltungsakts, der einen Geldbetrag festsetzt oder eine darauf bezogene Feststellung trifft, begehrt, nach § 100 Abs. 2 Satz 1 FGO (zu Ausnahmen § 100 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 FGO) den Betrag in anderer Höhe festsetzen oder di...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Regelungsanordnung

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anders als die Sicherungsanordnung dient die Regelungsanordnung nicht der Beibehaltung eines bestehenden Zustands, sondern der vorläufigen Regelung eines streitigen Rechtsverhältnisses. Damit ist der Anwendungsbereich hinsichtlich des Anordnungsanspruchs auf die Vornahme einer bestimmten Handlung oder eines bestimmten Zustandes gerichte...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Entscheidung des Gerichts, Rechtsmittel

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zuständig ist nach § 114 Abs. 2 Satz 1 und 2 FGO das Gericht der Hauptsache des ersten Rechtszugs, also das FG (Senat oder Einzelrichter, §§ 6, 79a Abs. 2, 3 FGO). Der BFH ist auch dann nicht für die Entscheidung über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zuständig, wenn sich das Hauptsacheverfahren bereits im Beschwerde...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Entscheidung der Finanzbehörde über den außergerichtlichen Rechtsbehelf trotz anhängiger Untätigkeitsklage

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch die Erhebung der Klage des § 46 FGO wird das FA oder die zur Entscheidung sonst zuständige Behörde nicht daran gehindert, über den außergerichtlichen Rechtsbehelf zu entscheiden. Eine weitere (gesonderte) Klage gegen eine derartige Rechtsbehelfsentscheidung ist jedoch unzulässig (BFH v. 30.01.1976, III R 61/74, BStBl II 1976, 428; ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Frist

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das beklagte FA muss seine Zustimmung innerhalb eines Monats nach Zustellung der Klageschrift erteilen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 FGO). Die Frist beginnt mit der Zustellung der Klage (§ 71 Abs. 1 FGO). Sie ist Ausschlussfrist, d. h. keiner Verlängerung (§ 54 Abs. 2 FGO, § 224 Abs. 2 ZPO) zugänglich. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Entscheidung des Gerichts

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung bei erfolglosen Rügen richtet sich nach § 133a Abs. 4 FGO . Unstatthafte oder nicht form- oder fristgerecht eingelegte Rügen sind als unzulässig zu verwerfen. Zulässige, aber unbegründete, Rügen werden zurückgewiesen. Entsprechend der Rechtsnatur der Anhörungsrüge ist Gegenstand der Prüfung durch das Gericht neben der Zu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zum Revisionsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung s. § 115 FGO Rz. 15. Wichtigster Anwendungsfall dieses Revisionsgrundes ist die sog. Divergenzrüge, mit der der Beschwerdeführer geltend macht, das erkennende Gericht sei von der Rechtsauffassung eines anderen Gerichts abgewichen. Dies erfordert eine genaue Bezeichnung d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 118 Abs. 1 FGO geregelte Revisibilität der Rechtsnorm, deren Verletzung mit der Revision gerügt wird, betrifft nicht die Zulässigkeit der Revision. Für sie reicht aus, dass die nach § 115 FGO statthafte Revision fristgemäß eingelegt und begründet worden ist (§ 120 Abs. 1, Abs. 2 FGO), das angefochtene Urteil bezeichnet (§ 120 Ab...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Persönliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzungen zur Vornahme von Prozesshandlungen in persönlicher Hinsicht sind die Beteiligtenfähigkeit (§ 57 FGO), die Prozessfähigkeit (§ 58 FGO), die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (§ 58 Abs. 2 Satz 2 FGO i. V. m. § 56 Abs. 1 ZPO; (BFH v. 15.04.2014, V S 5/14 [PKH], BFH/NV 2014, 1381), die Klagebefugnis (§...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verbleibende Änderungsbefugnisse

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Tatsache, dass das FG nur über den Streitgegenstand entscheidet, korrespondiert die Regelung in § 110 Abs. 2 FGO. Danach sind die Finanzbehörden nicht gehindert, aus Tatsachen, über die das Gericht nicht entschieden hat, weil sie außerhalb des der Urteilsfindung zugrunde gelegten Sachverhalts lagen, im Rahmen der steuerrechtliche...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verfahren

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Beteiligte der Wiederaufnahmeklage sind diejenigen, die im vorausgegangenen finanzgerichtlichen Verfahren Beteiligte (§ 57 FGO bzw. § 122 FGO) waren (BFH v. 17.10.1990, I K 2/89, BFH/NV 1991, 751; BFH v. 27.10.1992, VII R 71/92, BFH/NV 1993, 314). Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zuständiges Gericht ist grundsätzlich das Gericht, das...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Fehlen der Entscheidungsgründe

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 119 Nr. 6 FGO sanktioniert Fehler bei der Urteilsform. Nach § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO muss das Urteil mit Entscheidungsgründen versehen sein; korrespondierend mit diesem Erfordernis stellt deren Fehlen einen absoluten Revisionsgrund dar. Für Mängel im Tatbestand gilt § 119 Nr. 5 FGO nicht, da die Vorschrift ausdrücklich auf die "Gründe" ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Äußere Form

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das schriftlich abzufassende Urteil (§ 105 Abs. 1 Satz 2 1. HS FGO) beginnt mit der Eingangsformel. "Im Namen des Volkes" (§ 105 Abs. 1 Satz 1 FGO). Ihr Fehlen ist allerdings für die Wirksamkeit des Urteils unerheblich. Bei besonderen Urteilsformen folgt die nähere Entscheidungsform (z. B. Zwischenurteil, Teilurteil oder nur Urteil). Tz....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Arten der Gebühren

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts im finanzgerichtlichen Verfahren sieht das RVG im Wesentlichen noch die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr vor. Die Verfahrensgebühr (VV RVG Nr. 3200 und Vorbemerkung 3 Abs. 2) ersetzt die bisherige Prozessgebühr und entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Informat...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Rechtserheblichkeit

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schließlich ist Voraussetzung der Zulassung der Revision, dass das Urteil des FG auf dem Verfahrensmangel beruhen kann. Diese Tatbestandsvoraussetzung soll vermeiden, dass es zur Aufhebung von Entscheidungen kommen kann, die zwar mit einem Verfahrensfehler behaftet sind, der aber keinen Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts hatte. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Nichtigkeit von Verwaltungsakten

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Feststellungsklage als sog. Nichtigkeitsfeststellungsklage kann auch die Nichtigkeit von Verwaltungsakten sein. Die Frage der Nichtigkeit richtet sich nach § 125 AO (s. § 125 AO). Statt der Feststellungsklage kann der (möglicherweise nichtige) Verwaltungsakt auch mit der Anfechtungsklage angefochten werden (s. § 40 FGO Rz....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Versagung rechtlichen Gehörs

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Recht auf Gehör beinhaltet das Recht der Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren, sich vor Erlass der Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern. Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Betragsberechnung durch die Finanzbehörde

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Möglichkeit des Gerichts, der Finanzbehörde die Steuerberechnung nach § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO zu übertragen, beinhaltet keine Rückverweisung auf das in § 100 Abs. 1 Satz 1 FGO normierte Kassationsprinzip. Das Gericht hat auch in den Fällen des § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO die inhaltliche Änderung des Verwaltungsakts selbst vorzunehmen un...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Sachverständigenbeweis

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Erhebung des Sachverständigenbeweises gilt § 82 FGO i. V. m. §§ 402 bis 414 ZPO. Ergänzt werden diese Regelungen durch § 88 FGO. § 402 ZPO Anwendbarkeit der Vorschriften über Zeugen Für den Beweis durch Sachverständige gelten die Vorschriften über den Beweis durch Zeugen entsprechend, insoweit nicht in den nachfolgenden Paragraphen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Allgemeines

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine gegenüber § 100 Abs. 2 FGO vorrangige Rückkehr zum Kassationsprinzip enthält § 100 Abs. 3 FGO. Die Vorschrift soll dem Finanzgericht die Möglichkeit eröffnen, einer Finanzbehörde, die ihrer Ermittlungspflicht nicht nachkommt, weitere Ermittlungen aufzuerlegen und auf diese Weise die Gerichte entlasten. § 100 Abs. 3 FGO gilt für all...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Vorabentscheidung über den Grund

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vorabentscheidungen über den Grund des Klageanspruchs können nach § 99 Abs. 1 FGO – ohne dass es der Zustimmung der Beteiligten bedarf – ergehen, wenn sowohl über den Grund wie über den Betrag gestritten wird, der Streit über den Grund, nicht aber auch über den Betrag, spruchreif ist und ein Interesse besteht, hinsichtlich des Grundes zu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Entscheidung bei unzulässiger Revision

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unzulässig ist die Revision, wenn entweder dieses Rechtsmittel gegen die angefochtene Entscheidung nicht stattfindet, sie also nicht statthaft ist, oder die Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt sind (s. § 124 FGO), oder sie von einer Person eingelegt wird, die am Verfahren über die angefochtene Entscheidung nicht beteiligt war (§ 5...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Entscheidung durch Beschluss

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung ergeht durch Beschluss, den das Gericht begründen muss (§ 113 Abs. 2 Satz 2 FGO). Für die Entscheidung des Gerichts gelten § 69 Absatz 2 Satz 2 bis 6 FGO und § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO entsprechend (§ 69 Abs. 3 Satz 1 2. HS FGO). Die entsprechende Geltung des § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO bedeutet, dass das Gericht unter den dor...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Antrag

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Gericht kann nur auf Antrag tätig werden (auch s. Rz. 3). Der Antrag muss den Verwaltungsakt, hinsichtlich dessen Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung begehrt wird, bezeichnen. Aus ihm muss hervorgehen, dass und in welchem Umfang der Verwaltungsakt angefochten ist. Im Antrag ist darzulegen, dass entweder ernstliche Zweifel an de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Entscheidungsmöglichkeiten des BFH

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Lehnt der BFH die Zulassung der Revision ab, wird das Urteil des FG mit der Ablehnung rechtskräftig (§ 116 Abs. 5 Satz 3 FGO). Maßgeblich ist nicht die Bekanntgabe oder Zustellung an die Beteiligten, sondern die Herausgabe des Beschlusses zur Versendung. Für den Eintritt der Rechtskraft ist es ohne Belang, ob die Beschwerde als unzuläss...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Revision zur Fortbildung des Rechts

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. FGO ist die Revision auch zuzulassen, wenn dies zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist. Dieser – obwohl gesetzlich eigenständig ausgestaltete – Revisionsgrund ist ein spezieller Fall der grundsätzlichen Bedeutung. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ist damit gegenüber der Generalklausel in § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Inhalt und Bedeutung

Tz. 1a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Natürliche Personen haben nach § 142 FGO i. V. m. §§ 114, 115 ZPO einen Anspruch auf die Gewährung von PKH, wenn sie nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Au...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Sicherheitsleistung

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 AdV und deren Aufhebung können von Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden (§ 69 Abs. 3 Satz 1 2. HS i. V. m. Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 3 FGO). Dies gilt auch dann, wenn die Gewährung der AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts erfolgt, ohne dass ein für den Antragsteller günstiger Proz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Fristwahrung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bestimmte Prozesshandlungen müssen innerhalb gesetzlicher oder vom Gericht gesetzter Fristen vorzunehmen (z. B. Klagefrist § 47 Abs. 1 FGO, Antrag auf Wiedereinsetzung, § 56 Abs. 2 FGO, Revision und Revisionsbegründung, § 120 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 FGO, Beschwerdefrist, § 129 Abs. 1 FGO). Damit sie wirksam werden, müssen sie fri...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Antragsgebundenes Verfahren

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 114 Abs. 1 Satz 1 FGO setzt der Erlass einer einstweiligen Anordnung einen Antrag voraus, der auch schon vor Klageerhebung zulässig ist. Das Gericht darf also auch bei einem bereits anhängigen Hauptsacheverfahren nicht von sich aus tätig werden. Der Antrag ist schriftlich oder beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu stellen. De...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Umfang der Prüfung

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der BFH darf über das Revisionsbegehren nicht hinausgehen (§ 96 Abs. 1 FGO). Neben diesem allgemeinen Grundsatz regelt § 118 Abs. 3 FGO den Umfang der Rechtsprüfung durch den BFH. Dabei kommt es nur zu einer eingeschränkten Prüfung, wenn die Revision ausschließlich auf Verfahrensmängel gestützt ist. Hier hat der BFH nach § 118 Abs. 3 Sa...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Entscheidungsformen

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die im Prinzip dem gerichtlichen Rechtsschutzverfahren entsprechende Entscheidung auf eine begründete Anfechtungsklage ist die Aufhebung (Kassation) bzw. Teilaufhebung ("soweit") des angefochtenen Verwaltungsakts und der etwa ergangenen Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf (§ 100 Abs. 1 Satz 1 FGO). Zu unterscheiden sind...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 33 FGO regelt, dass für die in Abs. 1 abschließend aufgeführten öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten der Finanzrechtsweg eröffnet ist. Die Vorschrift steht im unmittelbaren Zusammenhang mit § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO, wonach in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art der Rechtsweg zu den allgemeinen VG...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Konkrete Normenkontrolle (Art. 100 Abs. 1 GG) und Vorabentscheidung (Art. 267 AEUV)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 74 FGO gilt nicht die Aussetzung des Verfahrens aufgrund von Art. 100 Abs. 1 GG i. V. m. §§ 13 Nr. 11, 80 ff. BVerfGG, wenn das Gericht ein (förmliches, nachkonstitutionelles) Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig hält (konkrete Normenkontrolle). In diesem Falle beruht die Aussetzung unmit...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Verfahren der Streitwertfestsetzung

Tz. 92 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 63 Abs. 1 Sätze 3 und 4 GKG wird der Streitwert für die Bestimmung der vorfälligen Gebühr (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 GKG; s. Rz. 29 vorläufig nach § 52 Abs. 5 GKG, in den meisten Fällen nach dem Mindeststreitwert in Höhe von 1500 Euro bestimmt (§ 52 Abs. 4 Nr. 1 GKG). Allerdings ist in Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer (§ 155 Sat...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Inhalt

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einstweilige Anordnung ist eine vorläufige Regelung, zu der der Gesetzgeber das Finanzgericht im Rahmen des § 114 FGO ermächtigt hat. Die zu ergreifenden Maßnahmen müssen sich aus den einschlägigen Vorschriften des Abgabenrechts rechtfertigen und sich im Rahmen dieser Vorschriften halten. Das Finanzgericht darf dem Antragsteller nic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Rechtliches Gehör

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Allerdings dürfen der Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten hinreichend äußern konnten (rechtliches Gehör, § 96 Abs. 2 FGO; siehe die Erläuterungen zu s. § 91 AO). Das Gericht darf seine Entscheidung auf einen Gesichtspunkt, den ein Beteiligter erkennbar übersehen ode...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die NZB ist die einzige Möglichkeit, im Falle der Nichtzulassung der Revision eine Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils durch den BFH zu erreichen. Nach § 116 Abs. 1 FGO kann die Nichtzulassung der Revision selbstständig durch NZB angefochten werden. Damit richtet sich die Beschwerde (noch) nicht gegen das Urteil an sich, sondern zu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Urkundsbeweis

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für den Urkundsbeweis gelten grds. nicht die Vorschriften der §§ 415 bis 444 ZPO , da § 82 FGO nicht auf diese Vorschriften verweist. Stattdessen gelten für den Stpfl. die Vorlagepflichten der §§ 97, 100 AO (§ 76 Abs. 1 Satz 3 FGO), für Dritte (Zeugen) die Verpflichtungen der § 97 Abs. 1 und Abs. 3, §§ 99, 100, 104 AO (§ 85 FGO) und für ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Feststellungsinteresse

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gem. § 41 Abs. 1 FGO muss der Kläger an der Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens des Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit des Verwaltungsaktes ein eigenes berechtigtes Interesse (Feststellungsinteresse, Rechtsschutzinteresse) haben. Das Interesse braucht kein rechtliches zu sein, insbes. kein abgabenrechtliches (ebenso Seer...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Keine Mitteilung eines zureichenden Grundes

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für die Untätigkeitsklage ist, dass das FA die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes verzögert. Diese Mitteilung kann formlos erfolgen (BFH v. 09.04.1968, I B 48/67, BStBl II 1968, 471). Hat die Behörde den Grund für die Verzögerung mitgeteilt, ist die Klage nur dan...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 52 Abs. 1 FGO verweist hinsichtlich der Regelungen über die Öffentlichkeit, die Sitzungspolizei, die Gerichtssprache und über die Abstimmungen auf die Vorschriften des GVG. Diese technischen Verfahrensfragen gelten somit für alle Gerichtszweige – von einzelnen spezifischen Abweichungen abgesehen – im Wesentlichen einheitlich (Stapperfe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Selbständiges Beweisverfahren

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für das selbständige Beweisverfahren (Beweissicherungsverfahren) durch Augenscheinseinnahme und Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen gilt § 82 FGO i. V. m. §§ 485 bis 487, 490 bis 494 ZPO. § 485 ZPO Zulässigkeit (1) Während oder außerhalb eines Streitverfahrens kann auf Antrag einer Partei die Einnahme des Augenscheins, die Vernehm...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Tatbestand

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Tatbestand (§ 105 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 FGO), der zumindest inhaltlich von den Entscheidungsgründen getrennt werden muss, hat in sich verständlich zu sein und in knapper (nicht verknappter) Darstellung ein klares, vollständiges und in sich abgeschlossenes Bild des Streitstoffs (der Entscheidungsgrundlage) unter Hervorhebung der Anträg...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Umfang

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollmacht berechtigt ihrem Umfang nach zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen mit Wirkung für und gegen den vertretenen Verfahrensbeteiligten einschließlich der Einlegung eines Rechtsmittels und eines Wiederaufnahmeverfahrens (§ 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 81 ZPO). Sie umfasst die Vollmacht für Nebenverfahren (§ 155 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich und Bedeutung der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung in § 133a FGO regelt den Anwendungsbereich der Anhörungsrüge abschließend. Sie ist damit auf die im Gesetz ausschließlich genannte Verletzung rechtlichen Gehörs beschränkt. Eine Gegenvorstellung ist daher nur noch gegen abänderbare Entscheidungen des Gerichts möglich, nicht jedoch gegen Entscheidungen, die der Rechtskraft fä...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zweck und Bedeutung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 74 FGO regelt die Aussetzung des Verfahrens (s. Rz. 2 ff.) und nur diese. Die Aussetzung des Verfahrens bewirkt den Stillstand des Verfahrens auf alleinige Initiative des Gerichts ohne Mitwirkung der Beteiligten. Darüber hinaus können die Beteiligten übereinstimmend den Stillstand des Verfahrens herbeiführen; man spricht dann vom Ruhen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 56 FGO regelt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (nur) für das finanzgerichtliche Verfahren, also für prozessuale Fristen (s. Rz. 2). Für das Verwaltungsverfahren, also auch das Einspruchsverfahren, gilt § 110 AO (s. Rz. 19). Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ein Rechtsbehelf eigener Art gegen die rechtlichen Folgen,...mehr