Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Rechtsprechungsseitige Ansatz- und Bewertungsvorgaben

Rn. 91 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Während handelsrechtliche Bilanzierungsge- und -verbote über den Maßgeblichkeitsgrundsatz grds. Eingang in das Steuerrecht finden, bleibt handelsrechtlichen Bilanzierungswahlrechten gemäß BFH (vgl. Beschluß vom 03.02.1969, GrS 2/68, BStBl. II 1969, S. 291) und der diesem seither folgenden BFH-Rspr. (vgl. z. B. BFH, Urteil vom 20.03.1980, IV R...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Bewertungsvereinfachung im Vorratsvermögen

Rn. 271 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das Handelsrecht gestattet in Abweichung vom Einzelbewertungsgrundsatz unter bestimmten Voraussetzungen die Anwendung von Bewertungsvereinfachungsverfahren, wie Verbrauchsfolgeverfahren (vgl. § 256 Satz 1) oder die Gruppenbewertung zum gewogenen Durchschnitt (vgl. § 240 Abs. 4 i. V. m. § 256 Satz 2). Insoweit die Voraussetzungen für die Anwe...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Verbindlichkeiten

Rn. 131 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Handelsrechtlich sind Verbindlichkeiten unabhängig von ihrer (Rest-)Laufzeit und der Verzinslichkeit mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen und (mit Ausnahme von Rentenverbindlichkeiten) nicht abzuzinsen (vgl. § 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 3). Steuerrechtlich sind Verbindlichkeiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG unter sinngemäßer Anwendung des ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Inhalt des Maßgeblichkeitsgrundsatzes

Rn. 26 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Grundsatz der Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB ist nach wie vor tragendes Fundament der steuerlichen Gewinnermittlung. Er ist de lege lata in der (Haupt-)Ausprägung materieller Maßgeblichkeit in § 5 Abs. 1 EStG sowie der (Sonder-)Ausprägung konkreter Maßgeblichkeit für Bewertungseinheiten in § 5 Abs. 1a Satz 2 EStG wie folgt kodi...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Bewertung

Rn. 52 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der in § 5 Abs. 1 Satz 1 (1. Halbsatz) EStG verankerte Maßgeblichkeitsgrundsatz bindet nicht nur den steuerlichen Bilanzansatz, sondern auch die steuerliche Bewertung an die handelsrechtlichen GoB (vgl. z. B. BFH, Urteil vom 11.10.2012, I R 66/11, BStBl. 2013, S. 676). Der Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG adressiert zwar explizit (nur) den...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Wirtschaftliches Eigentum

Rn. 306 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Trotz des im Gesetzgebungsverfahren zum BilMoG gesetzgeberseitig propagierten klarstellenden Charakters des in § 246 Abs. 1 Satz 2 erstmals handelsrechtlich kodifizierten Grundsatzes der Zurechnung von VG (vgl. BR-Drs. 344/08, S. 101) folgt die handelsrechtliche Zurechnungsvorschrift in ihrem Wortlaut nicht – wie vom BR vorgeschlagen (vgl. B...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Bewertungsgrundsätze

Rn. 136 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Handelsrechtlich finden mit der Bewertung zum Erfüllungsbetrag (vgl. § 253 Abs. 1 Satz 2) künftige Preis- und Kostensteigerungen Eingang in die Bewertung, d. h. der nach den Preis- und Kostenverhältnissen im voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkt bemessene Erfüllungsbetrag ist heranzuziehen. Steuerlich sind der Bewertung demgegenüber die Wert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Energiepreispauschale in de... / Zusammenfassung

Begriff Zum Ausgleich der drastisch gestiegenen Energiekosten gewährt das Steuerentlastungsgesetz 2022 den Steuerpflichtigen für den Veranlagungszeitraum 2022 eine staatliche Unterstützung von 300 EUR (= Energiepreispauschale). Die gesetzliche Förderung richtet sich insbesondere an diejenigen Steuerbürger, denen im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung typischerweise Fah...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsmäßigkeit des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG

Leitsatz Die Beschränkung der Auszahlung festgesetzten Kindergelds durch § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Normenkette § 70 Abs. 1 Satz 2, § 31 EStG, § 66 Abs. 3 EStG a.F. Sachverhalt Wegen des mitgeteilten Ausbildungsabschlusses hob die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung für den 1995 geborenen Sohn S der Klägerin ab Februar 2017 auf. Mit ihrem...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.1 Wegfall der Voraussetzungen (§ 13a Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 80 Die Befugnis zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen endet nach § 13a Abs. 1 S. 4 EStG in dem Wirtschaftsjahr, das nach Bekanntgabe der Mitteilung endet, mit der die Finanzverwaltung auf den Beginn der Buchführungspflicht (§ 141 Abs. 2 AO) oder den Wegfall einer der in § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 5 EStG genannten Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach Dur...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9 Neugründung und Betriebsübernahme (§ 13a Abs. 1 S. 3 EStG)

Rz. 74 Bei der Neugründung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bestimmt sich die Zulässigkeit der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen ausschließlich nach § 13a Abs. 1 S. 1 und 2 EStG. Entsprechendes gilt bei der Übernahme eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs z. B. aufgrund vorweggenommener Erbfolge oder aufgrund eines Nutzungsrechts (z. B. Pacht od...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 16.12 Datenfernübertragung (§ 13a Abs. 7 S. 4 EStG)

Rz. 177 Nach § 13a Abs. 7 S. 4 EStG gilt § 13a Abs. 3 S. 4 bis 6 EStG entsprechend. Danach sind Sondergewinne nebst der Verzeichnisse nach § 13a Abs. 7 S. 3 EStG durch Datenfernübertragung der Finanzverwaltung zu übermitteln. Von dieser Verpflichtung kann die Finanzverwaltung in Härtefällen absehen (Rz. 120). § 13a Abs. 7 S. 4 EStG ist entbehrlich, da § 13a Abs. 3 S. 4 bis 6...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11 Wahlrecht (§ 13a Abs. 2 EStG)

Rz. 88 Nach § 13a Abs. 2 S. 1 EStG kann der Land- und Forstwirt beantragen, dass anstelle des Gewinns nach Durchschnittssätzen der nach § 4 Abs. 1 oder 3 EStG ermittelte Gewinn für 4 aufeinanderfolgende Wirtschaftsjahre der Besteuerung zugrunde gelegt wird. Wird der Gewinn eines dieser Wirtschaftsjahre durch den Land- und Forstwirt nicht nach § 4 Abs. 1 oder 3 EStG ermittelt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 17 Verordnungsermächtigung zur Anpassung der Anlage 1a zu § 13a EStG (§ 13a Abs. 8 EStG)

Rz. 178 Das BMF wird durch § 13a Abs. 8 EStG ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die in der Anlage 1a zu § 13a EStG aufgeführten Werte turnusmäßig an die Erhebungen nach § 2 LwG und im Übrigen an die Erhebungen der Finanzverwaltung anzupassen. Hierdurch soll eine verfassungsrechtlich gebotene Anpassung an sich ändernde Rahmenbedingungen und wirts...mehr

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Dienstfahrräder und Umsatzs... / 2.4 Leasing des Dienstfahrrads gegen Gehaltsverzicht

Die Konstellation, die sich in der Praxis derzeit zunehmender Beliebtheit erfreut, ist das Leasing eines Dienstfahrrads. Der Arbeitgeber least das Fahrrad und schließt seinerseits mit dem Mitarbeiter einen Leasingvertrag über das Fahrrad, das der Mitarbeiter in einem gewissen Rahmen selbst aussuchen kann. Die Leasingrate, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zivilrechtlich s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 7.6 Sondernutzungen (§ 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG)

Rz. 65 Nach § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG dürfen die selbst bewirtschafteten Flächen der Sondernutzungen i. S. d. § 13a Abs. 6 EStG die in Nr. 2 Sp. 2 der Anlage 1a zu § 13a EStG genannten Grenzen nicht überschreiten. Rz. 66 Zu den Sondernutzungen i. S. d. § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 5 und Abs. 6 EStG i. V. m. § 160 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. c bis e BewG gehören die weinbauliche Nut...mehr

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Dienstfahrräder und Umsatzs... / 2.3 Private Nutzung durch Unternehmer und Überlassung zu privaten Zwecken der Mitarbeiter

Etwas anderes gilt, wenn ein Unternehmer die Dienstfahrräder selbst privat nutzt oder seinen Mitarbeitern auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stellt. In der Nutzungsüberlassung ist eine dauerhafte sonstige Leistung[1] des Unternehmers an seinen Mitarbeiter zu sehen. Die Überlassung des Dienstfahrrads stellt regelmäßig keine Lieferung dar, weil dem Mitarbeiter nicht Verfü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 8 Sondernutzungsbetriebe (§ 13a Abs. 1 S. 2 EStG)

Rz. 71 Nach § 13a Abs. 1 S. 2 EStG findet die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen auch dann Anwendung, wenn nur Sondernutzungen bewirtschaftet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die in Nr. 2 Sp. 2 der Anlage 1a zu § 13a EStG genannten Grenzen nicht überschritten werden. Rz. 72 Liegen die Voraussetzungen des § 13a EStG vor und wird nicht vom Wahlrecht nach § 13a ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 13a EStG regelt die Ermittlung des Gewinns für kleinere land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach Durchschnittssätzen. Bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen handelt es sich um eine besondere Gewinnermittlungsart, die selbstständig neben die Gewinnermittlungsarten nach § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 3, § 5 und § 5a EStG tritt. Die Gewinnermittlung nach Durchschni...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 12.1 Allgemeines

Rz. 99 Nach § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 6 EStG ist der Durchschnittssatzgewinn die Summe der Gewinne und Verluste aus dem Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung nach § 13a Abs. 4 EStG (Rz. 121ff.), dem Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung nach § 13a Abs. 5 EStG (Rz. 128ff.), dem Gewinn der Sondernutzungen nach § 13a Abs. 6 EStG (Rz. 133ff.), den Sondergewinnen nach § 13a Ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.2 Wiedereintritt der Voraussetzungen (§ 13a Abs. 1 S. 5 EStG)

Rz. 85 Der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft ist nach § 13a Abs. 1 S. 5 EStG erneut nach Durchschnittssätzen zu ermitteln, wenn die Voraussetzungen für eine Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen wieder vorliegen und kein Antrag nach § 13a Abs. 2 EStG gestellt wird. Rz. 86 Lagen die Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei einem land- und fo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 12.6 Datenfernübertragung (§ 13a Abs. 3 S. 4 bis 6 EStG)

Rz. 120 Der Land- und Forstwirt muss nach § 13a Abs. 3 S. 4 EStG die Gewinnermittlung nach § 13a EStG nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung spätestens mit der Steuererklärung (§ 25 Abs. 4 EStG) übermitteln. Diese Verpflichtung ist verfassungsgemäß.[1] Die Finanzverwaltung kann auf Antrag nach § 13a Abs. 3 S. 5 EStG zur Vermeidung unbilliger Härte...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Haushaltsführung – finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung bei Fällen mit Auslandsbezug

Leitsatz Die für eine doppelte Haushaltsführung erforderliche finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung muss bei Fällen mit Auslandsbezug nicht unterstellt werden, nur weil der Arbeitnehmer verheiratet ist. Zu den Lebensführungskosten im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG zählen diejenigen Aufwendungen zur Gestaltung des privaten Lebens, die einen Ha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 15 Sondernutzungen (§ 13a Abs. 6 EStG)

Rz. 133 Sondernutzungen sind nach § 13a Abs. 6 S. 1 EStG die in § 160 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. c bis e BewG i. V. m. Nr. 2 der Anlage 1a zu § 13a EStG genannten Nutzungen. Für Sondernutzungen, die die in Nr. 2 Sp. 3 der Anlage 1a zu § 13a EStG genannten Grenzen überschreiten, ist nach § 13a Abs. 6 S. 2 EStG ein Gewinn von 1.000 EUR je Sondernutzung anzusetzen. Handelt es si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 7.5 Selbst bewirtschaftete Fläche der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 61 Nach § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG darf die selbst bewirtschaftete Fläche der forstwirtschaftlichen Nutzung i. S. d. § 160 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. b BewG 50 ha nicht überschreiten. Rz. 62 Die forstwirtschaftliche Nutzung gehört nach § 13a Abs. 6 S. 1 EStG nicht zu den Sondernutzungen. Von daher haben reine Forstbetriebe nicht die Möglichkeit, ihren Gewinn nach Durchsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 13 Gewinn aus der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 4 EStG)

Rz. 121 Der Gewinn aus der landwirtschaftlichen Nutzung ist nach § 13a Abs. 4 S. 1 EStG die nach den Grundsätzen des § 4 Abs. 1 EStG ermittelte Summe aus dem Grundbetrag für die selbst bewirtschafteten Flächen und den Zuschlägen für Tierzucht und Tierhaltung. Als Grundbetrag je ha der landwirtschaftlichen Nutzung i. S.d. § 160 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. a BewG ist der sich au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.2.2 Zulässigkeitsvoraussetzungen

Rz. 65 Nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO ist eine Außenprüfung zulässig, wenn die für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung an Amtsstelle nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts nicht zweckmäßig ist. Die Aufklärungsbedürftigkeit der für die Besteuerung erheblichen Verhältnisse stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Aus...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 7.1 Allgemeines

Rz. 37 Nach § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 5 EStG ist der Gewinn eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen zu ermitteln, wenn die folgenden 5 Voraussetzungen insgesamt vorliegen: der Land- und Forstwirt ist nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 12.5 Wechsel der Gewinnermittlungsart

Rz. 117 Bei einem Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 13a EStG zum Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG und umgekehrt ist in den Fällen des § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und 3 i. V. m. Abs. 6 S. 2 EStG kein Übergangsgewinn zu ermitteln. Dagegen erfolgt in den übrigen Fällen des § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 6 EStG die Ermittlung eines Übergangsgewinns nach den Grundsät...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 7.2 Buchführungspflicht (§ 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 43 Nach § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG darf der Land- und Forstwirt nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sein, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen. Rz. 44 Die Verpflichtung zur Buchführung besteht für Land- und Forstwirte nach § 140 AO, wenn sie nach anderen Gesetzen als Steuergesetzen Bücher führen müssen. In Betracht kommt dies für in das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.4 Verfassungsmäßigkeit des § 193 AO

Rz. 7 Das Institut der Außenprüfung ist verfassungsgemäß. Die mit der Durchführung einer Außenprüfung für den Stpfl. verbundenen Belastungen sind im Interesse einer effektiven Wahrnehmung der den Finanzbehörden nach § 85 AO obliegenden Aufgabe grundsätzlich hinzunehmen.[1] Aus den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU folgt auch kein unmittelbar für die Mitgliedstaaten ...mehr

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Verlängerung der Fristen bei Rücklagen zur Ersatzbeschaffung

Kommentar Das BMF hat verfügt, dass die Reinvestitionsfristen zu einer Rücklage für Ersatzbeschaffung (RfE) vorübergehend verlängert werden. Fristen für die Ersatzbeschaffung In der Praxis treten gelegentlich Fälle auf, in denen es z.B. durch höhere Gewalt oder um einen behördlichen Eingriff zu vermeiden zu einer Realisierung von stillen Reserven kommt. In diesen Fällen lässt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.4.1 Betriebsverpachtung

Rz. 230 Voraussetzung für das Vorliegen einer Betriebsverpachtung ist, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vom Verpächter an den Pächter verpachtet werden. Dabei muss der land- und forstwirtschaftliche Betrieb nach Ablauf der Pachtzeit durch den Verpächter oder dessen Rechtsnachfolger fortgeführt werden können. Des Weiteren ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.2.2 Zur Frage des Vorliegens von gewillkürtem Betriebsvermögen

Rz. 153 Die Finanzverwaltung geht offensichtlich mit der Formulierung im Mitunternehmererlass, dass Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen gehören, dem Betrieb der Personengesellschaft jedoch nicht unmittelbar dienen oder zu dienen bestimmt sind, vorbehaltlich der Regelung in Tz. 9 des Mitunternehmererlasses, so lange zum Betriebsvermögen der Personengesellschaft gehö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 1 Die ESt ist eine Jahressteuer, die nach Ablauf des Vz (= Kj.) festgesetzt wird und zu zahlen ist. Das ergibt sich ausdrücklich aus § 36 Abs. 4 S. 1 EStG. Hiervon abweichend hat der Stpfl. gem. § 37 EStG bereits im Lauf des Vz regelmäßig unter bestimmten Voraussetzungen vier Vorauszahlungen auf seine voraussichtliche Steuerschuld eines Kj. zu leisten. Diese Regelung wur...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.2 Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb

Rz. 34 Veräußert werden muss ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb. Der Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (§ 13 EStG Rz. 38ff.) ist im EStG nicht definiert. In § 13 EStG wird nur aufgelistet, welche Betätigungen im Einzelnen zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft führen. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein land- und forstwirt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigungspflicht von St... / I. Gesetzgeberischer Hintergrund nach DAC 7

Beschleunigung der Betriebsprüfungen bei KMU: Aus Sicht der kleinen und mittleren Unternehmen – sog. KMU – und deren steuerlichen Beratern beginnen Außenprüfungen in Deutschland meist mehrere Jahre nachgelagert zum jeweiligen Veranlagungsjahr und dauern insgesamt zu lange. So können zwischen dem betrachteten Veranlagungsjahr und einer bestandskräftigen oder gar rechtskräftig...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 7 Realteilung (§ 14 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 2 bis 4, Abs. 5 EStG)

Rz. 126 Die Realteilung (§ 16 EStG Rz. 177a ff.) einer land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmerschaft ist grundsätzlich eine Betriebsaufgabe. Entsprechendes gilt auch hinsichtlich der Realteilung einer Erbengemeinschaft.[1] Rz. 127 Zu einer Gewinnrealisierung kommt es nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 2 bis 4 EStG [2] allerdings nicht, wenn im Zuge der R...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.1 Festsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 70 Die Vorauszahlungen werden durch Steuerbescheid nach § 155 AO von Amts wegen festgesetzt. Der Abgabe einer Steuererklärung bedarf es nicht, da § 25 Abs. 3 EStG i. V. m. § 56 EStDV nur die Abgabe einer Jahressteuererklärung fordert und § 149 Abs. 1 S. 2 AO nur die Erweiterung der persönlichen Erklärungspflicht bei einer gesetzlich bestehenden Erklärungsart vorsieht.[1]...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigungspflicht von St... / III. Fazit

Die Einordnung der Anzeigepflichten bei den bisher geregelten Steuererklärungspflichten folgt für § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO unmittelbar aus der in § 150 Abs. 2 AO besonders normierten Wahrheitspflicht, die auch nach Abgabe der Steuererklärung für den Steuerpflichtigen fortbesteht. Die Vorschriften des § 153 Abs. 1 bis 3 AO ergänzen hierbei aus systematischen Erwägungen heraus di...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufteilung des Gesamtkaufpreises für eine Immobilie

Leitsatz Ist für die Anschaffung eines Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungskosten für den Grund- und Boden- sowie den Gebäude...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 10 Erbauseinandersetzung

Rz. 150 Mit dem Tod des Erblassers geht der gesamte Nachlass unentgeltlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Alleinerben oder die Erbengemeinschaft über. Dabei bilden Erbfall und Erbauseinandersetzung [1] (§ 6 EStG Rz. 184ff.) keine rechtliche Einheit. Beide Vorgänge sind damit im Hinblick auf ihre steuerliche Bedeutung gesondert zu prüfen. Die Erbengemeinschaft kann ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / 3. Finanzverwaltung (Gesetzgeber)

a) Zunächst keine Reaktion Untätigkeit trotz EuGH- und BFH-Rspr. ...: Die Finanzverwaltung (der Gesetzgeber) hat den Reemtsma-Anspruch über einen Zeitraum von 15 Jahren mehr oder weniger ignoriert, obwohl die Existenz des Anspruchs (wie vorstehend dargestellt insbesondere in der höchstrichterlichen Rechtsprechung) außer Zweifel gestanden hat und auch ansonsten, zum Teil berei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / a) Zunächst keine Reaktion

Untätigkeit trotz EuGH- und BFH-Rspr. ...: Die Finanzverwaltung (der Gesetzgeber) hat den Reemtsma-Anspruch über einen Zeitraum von 15 Jahren mehr oder weniger ignoriert, obwohl die Existenz des Anspruchs (wie vorstehend dargestellt insbesondere in der höchstrichterlichen Rechtsprechung) außer Zweifel gestanden hat und auch ansonsten, zum Teil bereits recht früh, darauf hing...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / b) BMF-Schr. v. 12.4.2022

Restriktive Verwaltungsauffassung: So veröffentlichte das BMF am 12.4.2022 ein Schreiben zum sog. Direktanspruch in der Umsatzsteuer.[33] Mit diesem kann zumindest schon einmal nachgewiesen werden, dass sich die Finanzverwaltung mit dem Thema beschäftigt hat, was vielleicht mit Blick auf ein eventuelles Vertragsverletzungsverfahren helfen würde. Leider aber hat dieses Schrei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / 1. EuGH v. 15.3.2007

Erstattungsanspruch gegen die Finanzbehörde: Vor nunmehr etwas mehr als 15 Jahren entschied der EuGH, dass sich aus den Grundsätzen des Mehrwertsteuerrechts, insbesondere dem Effektivitätsgrundsatz,[1] für den Empfänger einer Dienstleistung ein (direkter) Erstattungsanspruch[2] – der sog. Reemtsma-Anspruch – gegen die Finanzverwaltung ergebe, wenn er zu Unrecht Mehrwertsteue...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / II. Vorlagebeschluss des FG Münster – Sachverhalt

Vorlage nach BMF-Schreiben: Das FG Münster war im Zweifel, ob das nationale Recht bzw. die Verwaltungsvorschriften im Schreiben vom 12.4.2022 dem Unionsrecht entsprechen, und hat sich mit Beschluss vom 27.6.2022 an den EuGH gewandt, um einzelne Voraussetzungen des Reemtsma-Anspruchs von diesem klarstellen zu lassen.[37] Es scheint, als habe das FG das Erscheinen des BMF-Schr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / a) Einzelne FG

Nach Ansicht mancher FG kein Anspruch im dt. Recht: Bisweilen gab es hierbei überraschende Urteile. So etwa als einzelne Gerichte entschieden, es finde sich im nationalen Recht keine Rechtsgrundlage für einen solchen Erstattungsanspruch, so dass er – zumindest für Inlandssachverhalte – abzulehnen sei.[4] Unionsrechtlicher Anspruch: Die Gerichte übersahen dabei allerdings, das...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / VII. Fazit

Der Gesetzgeber ist mehr denn je aufgerufen, sich der (verfahrensrechtlichen) Regelungen anzunehmen, die erforderlich sind, um das Reemtsma-Verfahren im nationalen Recht zu implementieren. Das sollte auch – bei Beachtung der mehrwertsteuerlichen Prinzipien – keine unlösbare Aufgabe sein. Dafür müssten allerdings zunächst das Steuerkorrekturverfahren gem. § 14c UStG unionsrech...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Reemtsma-Ansprüche" – Vorl... / b) BFH (VII. Senat)

Kein Reemtsma-Anspruch, wenn Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren: Der VII. Senat des BFH fügte den vorgenannten Urteilen noch eine Variante hinzu. Er bejahte zwar den Reemtsma-Anspruch auch für Inlandssachverhalte, ging aber davon aus, dass er – zumindest in den entschiedenen Fällen (die Leistenden waren insolvent) – nicht bestehe, weil die zutreffende Belastung der Steue...mehr