Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der vorläufige Rechtsschutz... / [Ohne Titel]

RDin Ann-Erika Jörißen, LL.M Köln-Paris[*] Gemäß Art. 19 Abs. 4 S. 1 des Grundgesetzes steht jedem, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, der Rechtsweg offen. Garantiert wird nicht nur, dass der Rechtsweg überhaupt gegeben ist, sondern auch, dass der Rechtsschutz effektiv ist. Daher ergibt sich die Notwendigkeit des vorläufigen (einstweiligen) Rech...mehr

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Der vorläufige Rechtsschutz... / b) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes

Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts liegen vor, wenn nach summarischer Prüfung neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unentschiedenheit bzw. Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen bewirken. B...mehr

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Kehrtwende im Umgang mit Au... / C. Zögern und Einknicken der Finanzverwaltung

Eine Reaktion der Finanzverwaltung hatte zunächst auf sich warten lassen. Trotz der klar erkennbaren Kehrtwende in der Rechtsprechung hat die Finanzverwaltung an der grundsätzlichen Steuerbarkeit von Aufsichtsrats- und sonstigen Gremientätigkeiten[11] erst einmal festgehalten. Selbst nachdem einige betroffene Steuerpflichtige positive Urteile der erstinstanzlichen FG zu ande...mehr

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Verwaltungspraxis zur Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen ab dem Jahr 2014

Kommentar Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Höhe des Zinssatzes nach § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO für Zeiträume ab 2014 beanstandet hat, legt die Finanzverwaltung nun die Folgen für die Besteuerungspraxis fest. Verzinsung von Steuernachzahlungen und Steuererstattungen Die Zinsregelung nach § 238 Abs. 1 AO i. V. m. § 233a AO – die sog. Vollverzinsung – soll ...mehr

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Kehrtwende im Umgang mit Au... / D. Konsequenzen für die Praxis

Begrüßenswertes: Positiv an dem ergangenen BMF-Schreiben ist, dass nunmehr deutlich mehr Klarheit herrscht, wie die Finanzverwaltung Aufsichtsratstätigkeiten und andere Gremientätigkeiten künftig einzuordnen gedenkt. So ergeben sich trotz der verbliebenen Zweifelsfragen aus dem BMF-Schreiben auch klare Gestaltungsoptionen: Wie die Vergütung der Aufsichtsräte und Mitglieder a...mehr

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Begründet ein Arbeitnehmer ... / 2. Voraussetzungen der umsatzsteuerrechtlichen Betriebsstätte (UStG)

Keine vergleichbare Regelung im UStG: Eine eigenständige Regelung, die mit dem Art. 11 MwStVO vergleichbar ist, kennt das nationale Umsatzsteuerrecht nicht. Der Ort einer sonstigen Leistung bestimmt sich im deutschen Steuerrecht nach § 3a UStG. Der Grundsatz und gleichzeitig Auffangtatbestand ist in § 3a Abs. 1 S. 1 UStG normiert: Eine sonstige Leistung wird von dem Ort ausg...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.4 Aufbewahrung in elektronischer Form

Rz. 59 Sowohl das Handelsrecht als auch das Steuerrecht lassen es zu, dass nahezu alle Unterlagen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden dürfen, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht und sichergestellt ist, dass die Wiedergabe oder die Daten „mit den empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefen und den...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.5 Abweichungen bei den Aufbewahrungsfristen

Rz. 71 Die steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt für Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Bilanzen, Arbeitsunterlagen und Buchungsbelege 10 Jahre; dies entspricht § 257 Abs. 4 HGB. Andere Unterlagen sind 6 Jahre aufzubewahren. Ein Gesetzgebungsvorhaben im Jahr 2013, die Aufbewahrungsfristen auf 8 bzw. 6 Jahre zu verkürzen,[1] ist bislang nicht umgesetzt worden.[2] Rz....mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.1 Allgemeines zur steuerlichen Aufbewahrung

Rz. 49 Nach § 140 AO müssen alle nach außersteuerlichen Gesetzen zur Buchführung Verpflichteten auch für Zwecke der Besteuerung Bücher führen, wenn sie für die Besteuerung von Bedeutung sind (sog. derivative [abgeleitete] Buchführungspflicht). Die wohl wichtigste außersteuerliche Buchführungspflicht ist im HGB (§§ 238 ff. HGB) verortet. Daneben gibt es für eine ganze Reihe v...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Persönliche Voraussetzungen – Unternehmereigenschaft

Tz. 2 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Der Vorsteuerabzug erfordert das Erfüllen sowohl formeller als auch materieller Voraussetzungen. Die materiellen Voraussetzungen unterscheiden sich in persönliche und in sachliche Voraussetzungen. Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 UStG (Anhang 5) kann der Vorsteuerabzug nur dann vom Verband/Verein vorgenommen werden, wenn die persönlichen Voraussetzung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und Selbstlosigkeit

Tz. 4 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Die Finanzverwaltung hat in früherer Auffassung eine sog. Geprägetheorie entwickelt, wonach das Überwiegen des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs die Selbstlosigkeit tangiert. Soweit also der Umfang des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs die Tätigkeiten im ideellen Bereich, in der Vermögensverwaltung oder i...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Einkommen- und Ertragsbesteuerung

Tz. 12 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Einkünfte im Zusammenhang mit Kryptowährungseinheiten können je nach den Umständen des Einzelfalls unterschiedlichen Einkunftsarten unterfallen. Bisher fehlt allerdings eine Klärung der einschlägigen Besteuerungssituation durch den Bundesfinanzhof. Nach einer Entscheidung des FG Nürnberg bestehen an der Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Ver...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Direkte Zuordnung der Vorsteuerbeträge

Tz. 43 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach der Gesetzessystematik ist zunächst eine konkrete und genaue Zuordnung der verschiedenen, erbrachten Leistungen (Eingangsleistungen) in die beiden Bereiche (nichtunternehmerischer und unternehmerischer Bereich) vorzunehmen. Vorsteuerbeträge, die ausschließlich den außerunternehmerischen Bereich betreffen, können nicht zum Abzug zugelass...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Rechnungen mit gesondert ausgewiesener Steuer (formelle Voraussetzung)

Tz. 9 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Zum Begriff der Rechnung s. Abschn. 14.1–14.11 UStAE. Tz. 10 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Grundsätzlich ist der Vorsteuerabzug nur dann möglich, wenn die Steuer in den Rechnungen, die von anderen Unternehmern erteilt werden, gesondert ausgewiesen ist. D.h. im Grundsatz ist das Vorliegen einer Rechnung erforderlich. Hierbei handelt es sich um ein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.6 Berichtigung von Rechnungen

Tz. 30 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach § 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG (Anhang 5; s. § 31 Abs. 5 UStDV, Anhang 6) kann eine Rechnung berichtigt werden, wenn sie nicht alle Angaben die § 14 Abs. 4 UStG (Anhang 5) und § 14a UStG (Anhang 5) fordert enthält oder wenn Angaben in der Rechnung unzutreffend sind. Dabei müssen nur die fehlenden oder unzutreffenden Angaben ergänzt oder bericht...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Vorsteuerabzug in Sonderfällen (Amateursportvereine)

Tz. 63 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach der Vfg. der OFD Nürnberg vom 09.11.1983, UStR 1984, 94f. sollen auch die Vorsteuerbeträge abzugsfähig sein, die bei den unmittelbar mit dem Leistungsaustausch (z. B. Punktspiele) dienenden Vorbereitungshandlungen angefallen sind. Vorbereitungshandlungen sind z. B. das Training der im (entgeltlichen) Spielbetrieb stehende Mannschaften so...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.1 Elektronische Rechnungen

Tz. 13 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Rechnungen können, vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers – auch auf elektronischem Weg ausgestellt und empfangen werden (s. § 14 Abs. 1 Satz 7, 8 UStG, Anhang 5). Als elektronische Rechnung gilt hierbei jede Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird (z.B als PDF-Anhang einer E-Mail, der Download von ei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Museen

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Ertragsteuerliche Behandlung Museen gehören ebenso wie Theater, Kunstausstellungen, kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen zu den Zweckbetrieben nach § 68 Nr. 7 AO (Anhang 1b). Dazu zählen auch künstlerische Nachlässe (Klümpen-Neusel in Winheller/Geibel/Jachmann-Michel, Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht, Tz. 116). § 68 Nr. 7 AO (Anhang 1b) unters...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Mittelverwendung für satzungsmäßige Zwecke

Tz. 7 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 AO (Anhang 1b) bestimmt, dass alle Mittel nur ausschließlich für die gemeinnützigen Satzungszwecke der Körperschaft verwendet werden dürfen. Hierzu hat die steuerbegünstigte Körperschaft den gemeinnützigkeitskonformen Mitteleinsatz im Zweifel nachzuweisen. Dazu kann auch eine Mittelverwendungsrechnung dienen. Bedeutun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Voraussetzungen für die Anerkennung

Tz. 40 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Damit eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft als mildtätigen Zwecken dienend anerkannt werden kann, müssen die bedürftigen Personen ausschließlich und unmittelbar unterstützt werden. Der Begriff der Ausschließlichkeit bezieht sich hierbei nicht nur auf die Tätigkeit der Einrichtung bzw. des Vereins, sondern auch auf die unters...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Vorsteueraufteilung

Tz. 70 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Betreffen die Leistungen (Lieferungen und sonstigen Leistungen) sowohl den unternehmerischen als auch den nicht unternehmerischen Bereich des Vereins im Sinne einer nicht wirtschaftlichen Tätigkeit im engeren Sinne, müssen die in Rechnung gestellten Vorsteuerbeträge entsprechend der Methode der wirtschaftlichen Zuordnung aufgeteilt werden (s...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Motorsportclubs

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Motorsportclubs im ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club) werden von der Finanzverwaltung grundsätzlich nicht als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften anerkannt. Hintergrund ist insbesondere, dass regelmäßig eine Verzahnung durch Mitgliedschaft in den Ortsclubs mit der Mitgliedschaft im ADAC besteht. Das Kriterium der Förderung der Al...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Leistungen von anderen Unternehmern

Tz. 38 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Lieferungen und sonstige Leistungen müssen zwecks Erfüllung aller sachlichen Voraussetzungen von anderen Unternehmern erfolgen. Im Regelfall kann aus dem Abrechnungspapier (Rechnung, Fahrausweis, Transportschein usw.) geschlossen werden, dass die andere Person die Unternehmereigenschaft besitzt. D. h., der Unternehmer muss seinen wirklichen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.5 Aufbewahrung von Rechnungen

Tz. 23 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach § 14b Abs. 1 UStG (Anhang 5) hat der Unternehmer folgende Unterlagen aufzubewahren: ein Doppel der Rechnung, die er selbst oder ein Dritter in seinem Namen und für seine Rechnung ausgestellt hat; alle Rechnungen, die er erhalten oder die ein Leistungsempfänger oder in dessen Namen und für dessen Rechnung ein Dritter ausgestellt hat. Tz. 2...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Sachliche Voraussetzungen

Tz. 5 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Für den Vorsteuerabzug im unternehmerischen Bereich müssen darüber hinaus auch die sachlichen Voraussetzungen, die der Gesetzgeber in § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG (s. Anhang 5) fordert, erfüllt sein: An den Verein/Verband muss eine Leistung (Lieferungen oder sonstige Leistungen, sog. Eingangsleistung oder Eingangsumsatz) erbracht werden; die Lieferun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.7 Rechnungen in der Form von Gutschriften

Tz. 33 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Eine Gutschrift ist eine Rechnung, die vom Leistungsempfänger ausgestellt wird (s. § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, Anhang 5 und s. Abschn. 14.3 UStAE). Hintergrund hierfür ist, dass in bestimmten Fällen der Leistende keine genaue Kenntnis des von ihm Geleisteten hat. Diese Kenntnis hat nur der Leistungsempfänger. Beispielhaft kann etwa das Einricht...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Vorsteuerabzug bei einheitlichen Gegenständen

Tz. 52 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Wird ein einheitliches Wirtschaftsgut, das ein Verband/Verein angeschafft hat (z. B. Kfz.), sowohl im unternehmerischen Bereich als auch im nicht-unternehmerischen Bereich genutzt, bestimmt sich die Abzugsfähigkeit grundsätzlich nach dem Grad der Nutzung, in den einzelnen Bereichen. Das gilt jedoch nur, soweit eine teilweise Nutzung für unte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Erleichterungen beim Vorsteuerabzug

Tz. 57 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Die sachgerechte Zuordnung der Vorsteuern, die teilweise dem unternehmerischen und teilweise dem nicht unternehmerischen Bereich zuzurechnen sind, und die bei Anlagegenständen erforderlich werdende Versteuerung des Anteils der unternehmensfremden Verwendung als unentgeltliche Wertabgabe können bei den Vereinen zu verwaltungstechnischen Schwi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Nutzung von übrigen Gegenständen

Tz. 55 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Bei Gegenständen, die nur für den nicht-unternehmerischen Bereich bezogen wurden, später aber gelegentlich oder vollständig im unternehmerischen Bereich verwendet werden, können nur die Vorsteuern abgezogen werden, die unmittelbar durch die unternehmerische Verwendung anfallen. Nicht abziehbar sind die auf die Anschaffung oder Herstellung di...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken

Tz. 83 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Bei gemischt genutzten Grundstücken ist eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge im Verhältnis der steuerpflichtigen zu den steuerfreien Umsätzen nach dem Umsatzschlüssel nur dann zulässig, wenn keine andere wirtschaftliche Zuordnung (z. B. Nutzfläche, Kubikmeter umbauter Raum etc.) möglich ist. Der EuGH hat dieses mit seinem Urteil vom 09.06.20...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3 Aufzeichnungspflichten

Tz. 106 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Seit dem Kalenderjahr, für das erstmalig eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG (Anhang 5) durchzuführen ist, müssen die folgenden Angaben eindeutig und leicht nachprüfbar aufgezeichnet werden (s. § 22 Abs. 4 UStG, Anhang 5 und s. Abschn. 15a.12 UStAE:): die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. Aufwendungen für das Berichtigungsobj...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.1.2 Systematische Einordnung von Qualifikationskonflikten

Rz. 6 Qualifikationskonflikte können u. a. danach unterschieden werden, auf welcher Ebene des Qualifikationsvorgangs diese entstehen können.[1] Dabei kann zwischen den Prozessstufen der Tatsachenermittlung, Sachverhaltseinordnung, der materiellrechtlichen Würdigung und der Abkommensauslegung unterschieden werden.[2] Die auf dieser Ebene entstehenden Konflikte werden häufig a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.4 Umsetzung der ATAD II in nationales Recht durch das ATADUmsG

Rz. 32 Bereits im Jahr 2015 ist eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe damit beauftragt worden, einen Gesetzentwurf auf Grundlage der Ergebnisse des BEPS-Projekts der OECD zu erarbeiten, der insbesondere Maßnahmen gegen hybride Gestaltungen umfassten soll.[1] In seiner Stellungnahme vom 16.12.2016 forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, diese Arbeiten zügig abzuschließen und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Gesetzeszweck und Verfassungsmäßigkeit

Rz. 10 Der ursprüngliche Zweck der Schaffung des § 22f UStG kann nur einheitlich mit der (zeitgleichen) Einfügung des neuen § 25e UStG (Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz) gesehen und begründet werden. Beide Vorschriften sind inhaltlich eng miteinander verknüpft. Bereits in der einleitenden Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung vom 24.9.2918...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 § 22f Abs. 2 UStG – Angaben bei Privatanbietern

Rz. 50 Der Abs. 2 des § 22f UStG regelt die Anforderungen an den Betreiber einer elektronischen Schnittstelle für Lieferungen von Nutzern, die dem Betreiber gegenüber angegeben haben, dass die Lieferungen nicht im Rahmen eines Unternehmens (sondern als Privatperson) erfolgen. Der Gesetzeswortlaut fordert in seinem S. 1, dass dann, wenn die Registrierung auf der elektronische...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4 Maßgebliche Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung und Vordruck für Antragstellung

4.1 Merkblatt des BZSt Rz. 7 Ein Schreiben der Finanzverwaltung zu § 50j EStG wurde bisher nicht im BStBl veröffentlicht (zu einem Antwortschreiben des BMF an die Verbände vgl. aber Rz. 8). Da § 50j EStG die Voraussetzungen des § 50d EStG ergänzt, hat das BZSt stattdessen im April 2017 ein Merkblatt zur "Versagung der Entlastung von KapESt in bestimmten Fällen gem. § 50j EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.3.3 Transparente ausländische Personengesellschaften

Rz. 26b Es ist fraglich, wie im Hinblick auf § 50j EStG mit steuerlich transparenten Gebilden in Bezug auf die Mindesthaltedauer nach § 50j Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 EStG umgegangen werden soll. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf ausl. Personengesellschaften, an denen Antragsteller nach § 50c EStG i. V. m. einem DBA als Gesellschafter beteiligt sind, bei denen der DBA...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.4.2 Vorbehalt zur Anforderung von zusätzlichen Nachweisen/Unterlagen

Rz. 11a2 Für die Praxis ist darauf hinzuweisen, dass sich das BZSt vorbehält, die in dem Vordruck gemachten Angaben im Rahmen der Überprüfung der Nutzungsberechtigung der Antragsteller zu verifizieren und entsprechende Nachweise anzufordern.[1] Welche Informationen und Unterlagen von der Finanzverwaltung angefordert werden können, ist einzelfallabhängig.[2] Unter anderem könn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3 BMF-Schreiben zu § 36a EStG

Rz. 9 Da die Voraussetzungen des § 50j EStG – etwa in Abs. 1 Nrn. 1 bis 3, Abs. 2 und 3 – wortgleich zu § 36a EStG sind[1], kann zu den übereinstimmenden Voraussetzungen auf das BMF-Schreiben zu § 36a EStG zurückgegriffen werden.[2] Die Finanzverwaltung hat sich zu "Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der KapESt nach § 36a EStG" geäußert[3], und durch ein w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Antwortschreiben des BMF an die Verbände

Rz. 8 Die Finanzverwaltung hat den kreditwirtschaftlichen Verbänden[1] Fragen zu § 50j EStG beantwortet. Die Ausführungen in dem Antwortschreiben sind ggf. nachfolgend bei den entsprechenden Kommentierungen enthalten.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.4.4 Keine Berücksichtigung von Freistellungsbescheiden gem. Art. 27 Abs. 2 DBA-USA im KapESt-Abzugsverfahren

Rz. 12 Vom BZSt ausgestellte Freistellungsbescheinigungen nach Art. 27 Abs. 2 DBA-USA befreien Stpfl. im Rahmen des KapESt-Abzugsverfahrens bei auszahlenden Stellen i. S. d. § 44 Abs. 1 EStG grundsätzlich nach § 50d Abs. 2 S. 1 EStG bereits vom KapESt-Steuerabzug auf deutsche Dividendenzahlungen. D. h. diese Bescheinigung erlaubt den deutschen depotführenden/auszahlenden Ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.1 Merkblatt des BZSt

Rz. 7 Ein Schreiben der Finanzverwaltung zu § 50j EStG wurde bisher nicht im BStBl veröffentlicht (zu einem Antwortschreiben des BMF an die Verbände vgl. aber Rz. 8). Da § 50j EStG die Voraussetzungen des § 50d EStG ergänzt, hat das BZSt stattdessen im April 2017 ein Merkblatt zur "Versagung der Entlastung von KapESt in bestimmten Fällen gem. § 50j EStG, Besondere Nachweispf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.4.3 Unzulässigkeit der Antragstellung im Datenträgerverfahren (DTV)

Rz. 11c Eine Antragstellung auf Erstattung der KapESt im Datenträgerverfahren (DTV) ist für Antragsteller im Anwendungsbereich des § 50j EStG ausweislich der Ausführungen der Finanzverwaltung nicht mehr zulässig.[1] Das DTV ist ab dem 1.1.2017 nur noch für Einkünfte aus Dividenden zulässig, die nach einem DBA einem Reststeuersatz von mindestens 15 % unterliegen.[2] Ist dies n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.4.1 Allgemein

Rz. 10 Ein eigenes Antragsformular für die Voraussetzungen des § 50j EStG existiert nicht und ist auch systematisch nicht notwendig, da § 50j EStG zusätzlich zu den Voraussetzungen des § 50c Abs. 3 EStG erfüllt werden muss. Die Voraussetzungen des § 50j EStG müssen nach dem in Rz. 7 erwähnten Merkblatt des BZSt zu § 50j EStG (Punkt V., S. 3)[1] stattdessen schriftlich in dem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.4 Amtlicher Vordruck zum Nachweis der Voraussetzungen des § 50j EStG

4.4.1 Allgemein Rz. 10 Ein eigenes Antragsformular für die Voraussetzungen des § 50j EStG existiert nicht und ist auch systematisch nicht notwendig, da § 50j EStG zusätzlich zu den Voraussetzungen des § 50c Abs. 3 EStG erfüllt werden muss. Die Voraussetzungen des § 50j EStG müssen nach dem in Rz. 7 erwähnten Merkblatt des BZSt zu § 50j EStG (Punkt V., S. 3)[1] stattdessen sch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2.2 "BEPS-Projekt" (Base Erosion and Profit Shifting Project) der OECD

Rz. 4b § 50j EStG hat als konkrete Grundlage den Punkt 6 des BEPS-Projekts, der die "Verhinderung von unrechtmäßiger Inanspruchnahme von DBA-Vorteilen" zum Ziel hat.[1] Rz. 4c Die Ergebnisse des BEPS-Projekts wurden 2017 veröffentlicht (Rz. 4b) Hintergrund für dieses Projekt war aus Sicht der Finanzverwaltung die zunehmende Beobachtung, dass multinationale Unternehmen unter A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7 Systematik des § 50j EStG

Rz. 19 § 50j Abs. 1 S. 1 EStG stellt zunächst mehrere Voraussetzungen auf (Gläubiger bestimmter Kapitalerträge, niedrigerer Steuersatz als 15 %, "Überschreibung" des DBA). Zudem müssen die Voraussetzungen des § 50j Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 EStG erfüllt werden: Mindesthaltedauer, Mindestwertänderungsrisiko und die Pflicht, die Kapitalerträge keinem anderen zu vergüten. Die Vor...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Ziel und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 § 50j EStG regelt die "Versagung der KapESt in bestimmten Fällen" und wurde durch Art. 8 des sog. "Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes", des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen v. 20.12.2016[1], eingefügt.[2] Rz. 2 § 50j EStG ergänzt im Wesentlichen die in § 50c Abs. 3 EStG (vormal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 337 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hinzurechnungsbesteuerung: ... / b) Principal Purpose Test (= zweiter Schritt)

In einem zweiten Schritt soll nach Auffassung der Finanzverwaltung[85] nunmehr obligatorisch ein Principal Purpose Test erfolgen. Von Finanzverwaltung in diesem Zusammenhang geforderter Motivtest ...: Ohne Beschränkung auf Fälle der Kapitalverkehrsfreiheit[86] soll künftig der Nachweis erbracht werden, dass die Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft keine rein künstlic...mehr