Fachbeiträge & Kommentare zu Formvorschrift

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / II. Nichtigkeit einer vertragsmäßigen Verfügung

Rz. 54 Beim zwei- oder mehrseitigen Erbvertrag hat die Nichtigkeit einer Verfügung die Unwirksamkeit aller anderen vertragsmäßigen Verfügung zur Folge. Diese Folge hat jede anfängliche Nichtigkeit einer dieser Verfügungen, also mangelnde Geschäftsfähigkeit beim Abschluss, Verletzung der Formvorschriften, inhaltlicher Widerspruch zu einer bindenden früheren Verfügung (§ 2289 ...mehr

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ZErb 11/2020, Bedarf das St... / 1. Der Wille des Gesetzgebers

Hinsichtlich des Willens des Gesetzgebers gilt es zwei Aspekte zu unterscheiden: den ursprünglichen Willen des Gesetzgebers von 1896 und denjenigen des Stiftungsrechts-Reformgesetzgebers von 2002[14]. Ersteren hat Wochner einer eingehenden Analyse[15] unterzogen (auf welche sich das OLG Köln, im Wesentlichen stillschweigend,[16] bezieht); seine Darstellung trifft im Prinzip ...mehr

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ZErb 11/2020, Bedarf das St... / III. Die materiell-rechtliche Lage

Nach § 81 Abs. 1 S. 1 BGB bedarf das Stiftungsgeschäft unter Lebenden der schriftlichen Form. Ausnahmen finden sich in den §§ 81 ff. BGB nicht,[10] so dass ein Teil der Literatur[11] und der obergerichtlichen Rechtsprechung[12] mit dem Wortlaut die Schriftform auch dann genügen lässt, wenn sich der Stifter zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück verpflichtet. Ein a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsmittel

a) Allgemeines Rz. 770 [Autor/Stand] Wer eine richterliche Entscheidung mit den Rechtsmitteln der Beschwerde, Berufung oder Revision anfechten will, muss vorab Folgendes klären: Wer kann das Rechtsmittel einlegen?; s. Rz. 771; Ist der Beschwerdeführer durch die Entscheidung "beschwert"?; s. Rz. 773; Welche Fristen und Formen sind zu beachten?; s. Rz. 774 ff.; Welche Konsequenzen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Geltung des OWiG und des VwZG

Rz. 3 [Autor/Stand] Alle Maßnahmen der FinB, die unmittelbar in die Rechtsstellung von Personen eingreifen, müssen den davon Betroffenen formlos bekannt gemacht werden (§ 50 Abs. 1 Satz 1 OWiG). Wird durch die Bekanntmachung allerdings eine Rechtsbehelfsfrist in Gang gesetzt, wie z.B. beim Bußgeldbescheid (§ 67 OWiG), bei Kostenentscheidungen (§ 108 Abs. 1 OWiG) oder bei der...mehr

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Belgien / III. Sanktionen der Nichtbeachtung von materiellen Erfordernissen und Formvorschriften

1. Fehlende Zustimmung Rz. 11 Das Fehlen der Zustimmung eines Ehegatten (siehe Rdn 6) hat die absolute Nichtigkeit der Ehe zur Folge. Dies ist bspw. bei Trunkenheit oder Geisteskrankheit der Fall. Am häufigsten ist jedoch der Fall der Scheinehen, die geschlossen werden, damit ein Ehegatte gewisse Vorteile erhält, ohne die Absicht, eine dauerhafte Lebensgemeinschaft zu bilden....mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / b) Form und Wirksamkeit der Rechtswahlvereinbarung

Rz. 121 Formgültigkeit: Eine Rechtswahlvereinbarung nach Art. 22 der VOen bedarf gem. Art. 23 Abs. 1 S. 1 der VOen der Schriftform. Sie ist zu datieren und von beiden Ehegatten/Partnern zu unterzeichnen: qualifizierte Schriftform als europäische Mindestanforderung.[188] Art. 23 Abs. 1 S. 2 der VOen stellt elektronische Übermittlungen, die eine dauerhafte Aufzeichnung der Ver...mehr

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Österreich / b) Verträge über einen allfälligen Scheidungsunterhalt im Vorhinein

Rz. 220 Den Ehegatten steht es nach § 80 EheG frei, über die Unterhaltspflicht für die Zeit nach der Scheidung der Ehe Vereinbarungen zu treffen. Nach h.M. ist dies – zeitlich gesehen – nicht erst im Zusammenhang mit einer Scheidung möglich, sondern schon bei Eingehen oder im Laufe der Ehe und sogar schon vor Eheeingehung.[339] Eine solche Vorwegvereinbarung unterliegt keine...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / 3. Form der Eheschließung

Rz. 44 Eine Ehe gilt als wirksam eingegangen, wenn sie den Formvorschriften am Ort der Eheschließung entspricht oder wenn sie den Formvorschriften in dem Staat entspricht, dem die Eheleute zum Zeitpunkt der Eheschließung angehören (IÄL 1:7).mehr

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Bulgarien / 2. Formelle Voraussetzungen der Eheschließung

Rz. 17 Art. 75 Abs. 1 IPRGB unterwirft die Form der Ehe dem Recht des Staates, vor dessen Organ sie geschlossen wird. Die höchstrichterliche Rechtsprechung entnimmt sie dem Recht des Eheschließungsortes (lex loci celebrationis).[24] Daraus folgt: Inlandsehen müssen den bulgarischen Formvorschriften genügen. Auslandsehen haben den Formvorschriften am Heiratsort zu entsprechen...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Eheschließungsstatut

Rz. 9 Bezüglich der persönlichen Voraussetzungen zur Eheschließung, wie z.B. der Ehemündigkeit und des Bestehens von Eheverboten, ist grundsätzlich das jeweilige Domizilrecht jedes Ehegatten maßgeblich (dual domicile theory), während es für die formale Wirksamkeit der Trauung auf das jeweilige Ortsrecht ankommt. Bei Trauungen in England sind aber wohl zusätzlich die Anforder...mehr

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Österreich / II. Adoption

Rz. 258 Nach österreichischem Recht kommt die Adoption (Annahme an Kindes statt) durch einen schriftlichen Vertrag zwischen dem Annehmenden und dem Wahlkind und durch gerichtliche Bewilligung zustande (§ 192 Abs. 1 ABGB). Die Nichteinhaltung der Formvorschrift bildet eine von Amts wegen wahrzunehmende Nichtigkeit.[402] Rz. 259 § 191 Abs. 1 ABGB sieht seit dem 2. Erwachsenensc...mehr

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Ungarn / 1. Vertrag über die Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens

Rz. 139 Der Vertrag über die Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Ehevermögens – unabhängig davon, ob er während oder nach Aufhebung der Lebensgemeinschaft geschlossen wird – ist in einer öffentlichen Urkunde oder in einer von einem Rechtsanwalt gegengezeichneten Privaturkunde abzufassen. Die Formvorschrift kann ausschließlich dann außer Acht gelassen werden, wenn die P...mehr

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§ 2 Deutsches International... / IV. Güterrecht

Rz. 379 Verfolgt man den oben dargelegten Grundsatz der Analogie zum internationalen Eherecht (siehe Rdn 375), so gilt über Art. 22 Abs. 1 lit. a EUGüVO das Recht des Staates, in dem beide Lebensgefährten ihren ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten.[462] Rz. 380 Überlegenswert wäre auch die entsprechende Anwendung der EUPartVO. Freilich hat die Anwendbarkeit der E...mehr

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Belgien / 3. Verfahrensmängel

Rz. 13 Die absolute Nichtigkeit der Eheschließung ist die Rechtsfolge des Verstoßes gegen die Vorschriften über die Heiratserklärung, die vor der Heirat zu erfolgen hat (siehe Rdn 9), oder gegen die Verpflichtung zur Eheschließung vor dem örtlich zuständigen Standesbeamten. In der Rechtsprechung[29] wird allgemein die Ansicht vertreten, dass der Richter einen Ermessensspielr...mehr

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§ 2 Deutsches International... / a) Bestimmung des Scheidungsstatuts durch Rechtswahl

Rz. 268 Das auf die Scheidung anwendbare Recht bestimmt sich seit dem 21.6.2012 anhand der Regeln in der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20.12.2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (Rom III-VO).[350] Rz. 269 Das Scheidungsstatut bestimmt sich vorrang...mehr

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Belgien / 1. Fehlende Zustimmung

Rz. 11 Das Fehlen der Zustimmung eines Ehegatten (siehe Rdn 6) hat die absolute Nichtigkeit der Ehe zur Folge. Dies ist bspw. bei Trunkenheit oder Geisteskrankheit der Fall. Am häufigsten ist jedoch der Fall der Scheinehen, die geschlossen werden, damit ein Ehegatte gewisse Vorteile erhält, ohne die Absicht, eine dauerhafte Lebensgemeinschaft zu bilden.[26]mehr

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Belgien / 2. Willensmängel

Rz. 12 Die Nichtigkeit wegen eines Willensmangels ist eine relative Nichtigkeit, die nur vom geschädigten Ehegatten geltend gemacht werden kann. Arglistige Täuschung wird in Bezug auf die Eheschließung nicht als Willensmangel angesehen. Bei physischer oder moralischer Gewalt, welche die Einwilligung eines Ehegatten wesentlich beeinflusst hat, oder bei Irrtum in der Person[27...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Grundsätze

Rz. 36 Die Ehefähigkeit und die weiteren Ehevoraussetzungen beurteilen sich nach dem Heimatrecht (Art. 27 Abs. 1 d.i.p.). Hat ein Ehegatte nicht die italienische Staatsangehörigkeit, gilt somit für ihn das Recht des Staates, dem er angehört. Es müssen jedoch aus Gründen des ordre public für eine in Italien geschlossene Ehe nach Art. 116 c.c. in der Person des ausländischen S...mehr

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Belgien / 2. Auf die Form der Eheschließung anwendbares Recht

Rz. 16 Gemäß Art. 47 IPRGB ist im Hinblick auf die Formvorschriften der Eheschließung das Recht des Staates, auf dessen Territorium die Eheschließung stattfindet, anwendbar. Insbesondere regelt dieses Recht folgende Bereiche:mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 2. Zielsetzung der Verordnungen

Rz. 90 Die VOen zielen mit der Intention, dass die Bürger die Vorteile des EU-Binnenmarkts ohne Einbußen bei der Rechtssicherheit nutzen können, darauf ab, den Ehegatten bzw. Partnern im Voraus Klarheit über das in ihrem Fall anzuwendende Ehegüterrecht bzw. das auf die güterrechtlichen Wirkungen der eingetragenen Partnerschaft anzuwendende Recht zu verschaffen.[155] Rz. 91 De...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / a) Rechtswahl für die Zwecke eines einzelnen Verfahrens

Rz. 304 Im Hinblick auf ein einzelnes Verfahren[374] gestattet Art. 7 Abs. 1 HUntProt auch im voraus (mithin "auf Vorrat"),[375] ungeachtet der Art. 3 bis 6 HUntProt der berechtigten und der verpflichteten Person (mithin sowohl dem Unterhaltsberechtigten als auch dem Unterhaltsverpflichteten) – allerdings "allein für die Zwecke eines einzelnen Verfahrens in einem bestimmten ...mehr

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Belgien / 4. Die gerichtliche Entscheidung

Rz. 14 Die Nichtigkeitsentscheidung hat rückwirkende Kraft. Alle Ehewirkungen werden rückwirkend aufgehoben. Von diesem Prinzip weicht die Theorie der Putativheirat ab. Bei Ehegatten, die nachweisen, dass sie guten Glaubens waren, d.h., dass ihnen die Ursache der Nichtigkeit nicht bekannt war oder dass sie glaubten, eine gültige Ehe zu schließen, kann angeordnet werden, dass...mehr

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Finnland / 4. Ehevertragsstatut

Rz. 32 Das Kollisionsstatut für Eheverträge ist in § 131 AL geregelt. Es richtet sich nach dem Güterrechtsstatut und ist somit wandelbar. Jedoch sind in § 131 AL noch Besonderheiten geregelt. So berührt ein Statutenwandel nicht die Wirksamkeit von Rechtsgeschäften, die vor dem Statutenwechsel erfolgt sind. Die Frage, ob ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung w...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 1. Eheschließung im Ausland

Rz. 125 Für die Formwirksamkeit der Eheschließung im Ausland gelten die allgemeinen Formvorschriften. Gemäß Art. 11 Abs. 1 EGBGB ist daher die Einhaltung der Formerfordernisse des Ortsrechts (lex loci celebrationis), also des Eheschließungsortes, ausreichend. Beispiel: "Heiraten" zwei ausgelassene Deutsche auf einem Betriebsausflug in Las Vegas in einer der dort zahlreich ein...mehr

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Belgien / 1. Vor der Ehe

Rz. 156 Vor der Ehe können in einem Ehevertrag nur die güterrechtlichen Auswirkungen der Scheidung geregelt werden. Ein Erb- und Pflichtteilsverzicht kann grundsätzlich nicht rechtsgültig vereinbart werden. Einzige Ausnahme bildet eine diesbezügliche Vereinbarung gem. Art. 1388 Abs. 2 ZGB für den Fall, dass mindestens einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Vereinbarung einen ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / III. Zuständige Behörde und Verfahren

Rz. 244 Begründet wird die unione civile durch gegenseitige Willenserklärung vor dem Standesbeamten in Anwesenheit von zwei Zeugen.[284] Die Begründung unterliegt geringeren Formvorschriften. Die bloße Kenntnisnahme der Willenserklärungen der Partner reicht aus. Auch sieht das Gesetz kein Verlöbnis und keine Pflicht zum Aufgebot vor der Partnerschaftsschließung vor.[285] Der...mehr

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Großbritannien: England und... / 5. Form, Aufhebung und Abänderung von Verträgen

Rz. 89 Spezielle Formvorschriften gibt es für den Abschluss eines Ehevertrages nicht, so dass dieser sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden kann. Allerdings muss er nach dem allgemeinen Vertragsrecht entweder eine Gegenleistung des Begünstigten (consideration) enthalten oder als deed geschlossen sein.[118] Rz. 90 Die Grundsätze des allgemeinen Vertragsrechts ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 3. Persönliche Voraussetzungen

Rz. 3 Die persönlichen Voraussetzungen der Eheschließung sind in den Art. 84–89 c.c. geregelt. Nicht gesetzlich geregelt, aber übereinstimmend als weitere Voraussetzungen angesehen werden das unterschiedliche Geschlecht der Ehegatten, die übereinstimmende Willenserklärung und die Einhaltung der Formvorschriften.[7] Heiraten zwei italienische Staatsangehörige gleichen Geschle...mehr

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Großbritannien: England und... / 2. Nichtige und anfechtbare Ehen

Rz. 2 Das englische Recht unterscheidet zwischen von Anfang an nichtigen (void) und anfechtbaren (voidable) Ehen. Nichtig sind Ehen, wenn sie gegen einen der in Rdn 1 aufgeführten, zwingenden Grundsätze verstoßen, zwingende Formvorschriften außer Acht gelassen wurden oder die Heirat von einer unzuständigen Stelle vollzogen wurde.[5] Die Nichtigkeit der Ehe muss nicht gericht...mehr

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Belgien / b) Gerichtsverfahren

Rz. 128 Für das Scheidungsverfahren (Art. 1288bis ff. GGB) ist das Familiengericht zuständig. Die Ehegatten bestimmen nach freiem Ermessen den Gerichtsbezirk, in dem sie das Verfahren durchführen wollen.[169] Das Verfahren erfolgt in der Regel schriftlich, es sei denn, das Familiengericht würde das persönliche Erscheinen der Ehegatten auf Eigeninitiative, auf Initiative der ...mehr

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Ungarn / a) Allgemeines

Rz. 71 In einem Ehevertrag können die Eheschließenden bzw. die Ehegatten – vor der Eheschließung oder während der bestehenden Ehe – ihre güterrechtlichen Verhältnisse für die Zukunft von den gesetzlichen Vorschriften abweichend regeln. Für den Vertrag sind einerseits die allgemeinen Regeln des Schuldrechts maßgebend, andererseits gelten dafür spezielle familienrechtliche Ges...mehr

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Polen / V. Kollisionsrecht der Ehefolgen

Rz. 52 Die EUGüVO findet keine Anwendung in Polen. In Polen wird daher weiterhin das autonome Kollisionsrecht angewendet. Die persönlichen Ehewirkungen (Statut der Ehewirkungen) sowie die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten (Güterrechtsstatut) beurteilen sich nach deren gemeinsamen Heimatrecht (Art. 51 Abs. 1 IPRG 2011). In Abweichung von dem allgemeinen Grundsatz...mehr

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§ 3 Die Europäische Mensche... / I. Allgemeines

Rz. 45 Art. 12 EMRK – der aus Art. 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948 übernommen worden ist – schützt in weitgehender Übereinstimmung mit Art. 23 Abs. 2 des Zivilpakts (und entsprechend Art. 9 der Grundrechtecharta, nachstehende Rdn 47) die Ehe- und Familiengründungsfreiheit mit der Zielsetzung, dass ein Volljähriger selbst das Recht haben soll, d...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / VII. Kollisionsrecht

Rz. 253 Die Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft unterliegen dem Heimatrecht des jeweiligen Partners zum Zeitpunkt der Begründung.[293] Lässt dieses die Begründung einer Lebenspartnerschaft nicht zu, findet italienisches Recht Anwendung (Art. 32 ter Abs. 1 d.i.p.). Formgültig ist die Begründung einer Lebenspartnerschaft, wenn sie den Formvorschriften ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Die Güterstände

Rz. 44 Nach Art. 159 c.c. ist vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung (convenzione) gesetzlicher Ehegüterstand die Gütergemeinschaft (comunione dei beni).[51] Weiter sieht der Codice civile die Gütertrennung (separazione dei beni) und die vertragliche Gütergemeinschaft (comunione convenzionale) als Wahlgüterstände vor. Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit neben und zusätzlic...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / a) Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 98 Die VOen finden nach ihrem Art. 1 Abs. 1 aufmehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / VIII. Internordische Regelungen

Rz. 55 Bei Ehen zwischen Staatsangehörigen der Staaten des Nordischen Rates, die dies bei der Eingehung der Ehe waren, sind insbesondere in Bezug auf die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten besondere innernordische Bestimmungen zu beachten. Das Gesetz 2019:234 enthält im 3. Kapitel besondere Bestimmungen über die Vermögensverhältnisse von Ehegatten in nordischen ...mehr

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Österreich / III. Kollisionsrecht der Eheschließung

Rz. 16 Es ist zwischen der Form der Eheschließung und den materiellen Eheschließungsvoraussetzungen zu unterscheiden. Rz. 17 In welcher Form eine Eheschließung zu erfolgen hat, um für den österreichischen Rechtsbereich wirksam zu sein, richtet sich nach § 16 IPRG, der zwischen einer Trauung im Inland (Abs. 1) und einer Eheschließung im Ausland (Abs. 2) unterscheidet. Unter Fo...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / 2. Vermögensverhältnisse

Rz. 46 Während die IPR-rechtliche Rechtslage betreffend die Vermögensverhältnisse der Ehegatten (insbesondere Güterstand) früher im Gesetz 1990:272 (IMF) geregelt war, wurde nunmehr dieser Rechtskreis ungefähr zeitgleich mit dem Inkrafttreten der EUGüVO und der EUPartVO durch das Gesetz 2019:234 über die Vermögensverhältnisse von Ehegatten und Lebensgefährten in internationa...mehr

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Österreich / 3. Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 7 Mängel bei der Eheschließung können verschiedene Wirkungen haben: Rz. 8 Unabdingbare Voraussetzung für eine gültige Eheschließung ist, dass die Ehe vor einem Standesbeamten [8] geschlossen wird (§ 15 Abs. 1 EheG) und die Verlobten vor diesem eine wechselseitige Ehekonsenserklärung abgeben.[9] Anderenfalls liegt eine Nichtehe vor, d.h., der gesetzte Akt ist rechtlich ohne...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Inhalt / 3.1.6 Formvorschriften

In Tarifverträgen kann festgelegt werden, dass der Vertragsinhalt nur in einer bestimmten Form begründet oder verändert werden kann. Häufigster Anwendungsfall von Formvorschriften ist die Vereinbarung der Schriftform für Abschluss und Änderung des Arbeitsvertrages. Vielfach ist für Kündigungen und Aufhebungsverträge das Schriftformerfordernis im Tarifvertrag festgelegt. Dies...mehr

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AGKompakt 10/2020, Zustimmu... / IV. Formvorschriften

Keine bestimmte Form erforderlich Eine bestimmte Form für die Zustimmung des Auftraggebers sieht § 11 Abs. 8 RVG nicht vor. Da das Verfahren nach § 11 RVG ein rein schriftliches Verfahren ist und keine mündliche Verhandlung vorsieht, wird man hier wohl zumindest eine Zustimmung in Textform verlangen. Schriftform dürfte dagegen nicht erforderlich sein. Zulässig dürfte wohl auch...mehr

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AGKompakt 10/2020, Zustimmu... / II. Zeitpunkt der Zustimmung

Keine vorherige Zustimmung Eine Zustimmungserklärung kann begrifflich nur erklärt werden, nachdem der Anwalt sein Ermessen ausgeübt und die billige Gebühr nach § 14 Abs. 1 RVG bestimmt hat. Dies wiederum ist aber erst nach Beendigung der Angelegenheit möglich. Erst zu diesem Zeitpunkt kann unter Berücksichtigung der gesamten Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG festgestellt werden, ...mehr

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Europäische Erbrechtsverord... / 2.7 Form

Eine schriftliche Verfügung von Todes wegen ist jetzt hinsichtlich ihrer Form wirksam (vgl. Art. 27 Europäische Erbrechtsverordnung), wenn diese: dem Recht des Staates entspricht, in dem die Verfügung errichtet oder der Erbvertrag geschlossen wurde, dem Recht eines Staates entspricht, dem der Erblasser oder mindestens eine der Personen, deren Rechtsnachfolge von Todes wegen du...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Europäische Erbrechtsverord... / 2.5 Rechtswahl

Eine Person kann jetzt für die Rechtsnachfolge von Todes wegen das Recht des Staates wählen, dem sie im Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Zeitpunkt ihres Todes angehört (Art. 22 Abs. 1 Europäische Erbrechtsverordnung). Besitzt eine Person mehrere Staatsangehörigkeiten, kann sie das Recht eines der Staaten wählen, denen sie im Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Zeitpunkt ihres To...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 63 Leistung... / 2.2 Obduktion

Rz. 20 Gemäß Abs. 2 Satz 2 HS 2 darf zur Feststellung der Offenkundigkeit des fehlenden Zusammenhangs eine Obduktion und erst recht eine Exhumierung nicht gefordert werden. Auch dies hat der Gesetzgeber aus Gründen der Pietät so normiert. Die Hinterbliebenen verletzen keine Mitwirkungsobliegenheiten i. S. d. §§ 60 ff. SGB I, wenn sie die Obduktion oder die Exhumierung des Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haus- und Grundstückskauf / 1.2 Formfehler und ihre Folgen

Der schuldrechtliche Kaufvertrag über ein Haus oder Grundstück unterliegt mit allen diesen Vertrag betreffenden Vereinbarungen und Anlagen der Beurkundungspflicht durch einen Notar. Fehlt es an einer notariellen Beurkundung des Kaufvertrages über ein im Inland gelegenes Grundstück, ist der Vertrag nichtig, weil der Verstoß gegen zwingende Formvorschriften, zu denen § 311 b B...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Abzugsbeschränkungen

Rz. 50 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Geschäftliche Bewirtungskosten des ArbG (> Rz 7–9) dürfen nur zu 70 Prozent als > Betriebsausgaben abgezogen werden (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 2 EStG) und dies auch nur, sofern die die nachfolgend dargelegten Anforderungen an den Nachweis (> Rz 57), an die Angemessenheit (> Rz 52) und an die Aufzeichnungspflichten (> Rz 54) beachtet wurden. Ist di...mehr