Fachbeiträge & Kommentare zu Forstwirtschaft

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Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 2 Wiederkehrende Bezüge, Unterhalt, Leistungen (Seite 1)

Rz. 220 [Wiederkehrende Bezüge → Zeile 4] In Zeile 4 sind im Wesentlichen Versorgungsleistungen aufgrund von Vermögensübertragungen, Altenleistungen in der Land- und Forstwirtschaft oder Aufwendungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, wenn der Zahlende die Zahlungen als Sonderausgaben abziehen will, einzutragen (→ Tz 881 ff.). Soweit die Einkünfte dem Tei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 19a Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 19a ErbStG sieht eine Tarifbegrenzung bei der Übertragung von Produktivvermögen auf Erwerber der Steuerklasse II und III in der Weise vor, dass durch Abzug eines Entlastungsbetrags (Abs. 4) die sich aus § 19 ErbStG ergebende ErbSt herabgesetzt wird. Die Vorschrift soll die verminderte Leistungsfähigkeit von Erwerben betrie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Umfang der forstwirtschaftlichen Nutzung

Rz. 24 [Autor/Stand] Zur forstwirtschaftlichen Nutzung gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung und Gewinnung von Rohholz dienen. Baumgruppen und Baumreihen auf Flächen anderer land- und forstwirtschaftlicher Nutzungen, wie z.B. auf Wiesen oder Weiden, an Wegrändern oder Hofzufahrten oder auf Grundstücksflächen, die zum Grundvermögen gehören[2], rechnen nicht zur for...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Umlaufende Betriebsmittel

Rz. 11 [Autor/Stand] Umlaufende Betriebsmittel sind solche, die zum Verbrauch oder zur Veräußerung bestimmt sind. Ausschlaggebend für die Einstufung ist die Zweckbestimmung des entsprechenden Wirtschaftsgutes.[2] So gehören bei landwirtschaftlichen Betrieben z.B. die Vorräte an landwirtschaftlichen Erzeugnissen einschließlich des zum Verkauf bestimmten Viehs ebenso wie Dünge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Wirtschaftjahr

Rz. 10 [Autor/Stand] Der im Rahmen der Einheitsbewertung maßgebende Stichtag ist allgemein in § 35 Abs. 1 BewG geregelt. Dabei handelt es sich regelmäßig um eine Bestandsaufnahme der Verhältnisse im Feststellungszeitpunkt. Feststellungszeitpunkt ist stets der Beginn eines Kalenderjahres. Die Feststellung der Einheitswerte erfolgt somit jeweils zum 1. Januar eines Jahres.[2] ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anwendungsbereich

Rz. 17 [Autor/Stand] Die aktuell gültige Fassung von § 91 BewG ist für die Ermittlung des Grundstückswerts für die Grundsteuer und wegen § 47 BewG auch für den Wohnungswert eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft anzuwenden. Rz. 18 [Autor/Stand] In zeitlicher Hinsicht ist § 91 BewG in der heute gültigen Fassung unverändert seit 1965 für die Grundsteuer und den Wohnungsw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 20 [Autor/Stand] Die forstwirtschaftliche Nutzung ist Teil des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, und zwar des Wirtschaftsteils (§ 34 Abs. 2 BewG). Für die forstwirtschaftliche Nutzung wird deshalb kein Einheitswert festgestellt, sondern nur ein Vergleichswert ermittelt. Der Vergleichswert der forstwirtschaftlichen Nutzung kommt nur dann nach Abrundung dem Einheitsw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Abrechnungen und Zurechnungen

Rz. 159 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung sind die natürlichen Ertragsbedingungen mit den tatsächlichen Verhältnissen der einzelnen Nutzung zu berücksichtigen (vgl. § 38 Abs. 2 Nr. 1a BewG). Für die Festsetzung der Normalwerte wurden dagegen die regelmäßigen Ertragsbedingungen des Bewertungsgebiets unterstellt. Da diese Verhältnisse aus der Summe der forstwirtschaftlic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundgedanke

Rz. 86 [Autor/Stand] Bei der forstwirtschaftlichen Nutzung besteht die Schwierigkeit der Ermittlung des jährlichen Reinertrags darin, dass in der Forstwirtschaft die Ernte, abgesehen von kleineren Nutzungen auf Grund von Durchforstungshieben, erst nach einer langen Reihe von Jahren nach der Begründung des Bestandes erfolgen kann. Diese Umtriebszeit beträgt zum Teil bis zu 10...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ertragswerte

Rz. 135 [Autor/Stand] Die Ertragswerte werden jeweils für eine Altersklasse berechnet. Ausgangswert für diese Berechnung ist der Normalwert, der für die Ertragsklasse des Bestandes des betreffenden Gebiets festgesetzt wurde. Gehört die Fläche einer forstwirtschaftlichen Nutzung zu mehreren Bewertungsgebieten, so kann die Waldzustandsübersicht nach Bewertungsgebieten getrennt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 55 Ermittlung des Vergleichswerts

Schrifttum: Alberts, Altersklassen- oder Hiebsatzverfahren bei der Herleitung der Einheitswerte des forstwirtschaftlichen Vermögens, Allg. Forstzeitschrift 1964, 45; Schwenke, Das Altersklassenverfahren im Rahmen der Einheitsbewertung, Forstarchiv 1968, 101; Schwenke, Steuerliches und außersteuerliches Wertermittlungsverfahren für die Forstwirtschaft, Information StW 1976, 22...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 53 BewG enthält eine spezielle Regelung für die Behandlung des eingeschlagenen Holzes und ist damit auf die besonderen Verhältnisse in der Forstwirtschaft abgestellt. Sie ergänzt die Vorschrift des § 33 Abs. 2 BewG, in der allgemein von umlaufenden Betriebsmitteln gesprochen wird und letztlich solche Betriebsmittel bezeichnet, die zum Verbrauch oder zum...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 54 BewG wird auf die besonderen Verhältnisse der Forstwirtschaft eingegangen und für Zwecke der Einheitsbewertung ein abweichender Stichtag für die Bewertung des nicht eingeschlagenen Holzes eingeführt. Die Vorschrift enthält somit eine notwendige Ausnahmeregelung. Rz. 2– 4 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 55 BewG erklärt das vergleichende Verfahren auch für das forstwirtschaftliche Vermögen zum Standard. Dabei definiert es ausgehend vom Normalwert des Nutzungsteiles Hochwald über den Vergleichswert für den Hochwald auch den Vergleichswert für die Nutzungsteile Mittelwald und Niederwald. Rz. 2 [Autor/Stand] Bei der Bestimmung des Vergleichswertes wird auf ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 174 [Autor/Stand] Abweichungen von den bei der Festsetzung der Normalwerte ermittelten durchschnittlichen Verhältnissen der natürlichen Ertragsbedingungen und der Verkehrslage werden, soweit sie nicht unwesentlich sind, durch Abrechnungen oder Zurechnungen abgegolten. Zu den Abrechnungen wegen Rotfäule, Splitterschäden und mangelhafter Holzqualität siehe die Rz. 67 bis 7...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entwicklung der Abrundungsvorschriften

Rz. 1 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung 1964 wurden die Einheitswerte, unabhängig davon, ob für land- und forstwirtschaftliches Vermögen, für Grundvermögen oder für Betriebsgrundstücke festgestellt, auf volle 100 DM abgerundet. Da ab dem 1.1.1996 wesentlich höhere Grundbesitzwerte bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer und ab 1.1.1997 bei der Grunderwerbsteuer angesetz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Entstehung der Vorschrift

Rz. 4 [Autor/Stand] § 91 BewG wurde durch das BewÄndG vom 13.8.1965 [2] in das Bewertungsgesetz neu aufgenommen. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Frage der Wertermittlung für Grundstücke im Zustand der Bebauung in § 33a RBewDV geregelt (siehe Kommentierung zu § 129 Abs. 2 Satz 2 BewG) Rz. 5 [Autor/Stand] Der heute nicht mehr gültige Abs. 2 sah anders als § 33a RBewDV vor, dass ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift/geplante Änderungen

Rz. 1 [Autor/Stand] § 132 BewG wurde durch den Einigungsvertrag vom 31.8.1990[2] eingefügt. Die im Gebiet der ehemaligen DDR weiter geltenden Einheitswerte auf den 1.1.1935 werden danach erstmals auf den 1.1.1991 fortgeschrieben bzw. nachfestgestellt. Rz. 2 [Autor/Stand] Da für bisher unbewertete Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser ab dem 1.1.1991 eine pauschale Grundste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Selbstständig verwertbare Teilfläche

Rz. 15 [Autor/Stand] Nach der Auffassung der Finanzverwaltung[2] ist für die Annahme einer selbstständig nutzbaren Teilfläche nicht entscheidend, ob die Teilflächen baulich nutzbar sind. Vielmehr wird unter einer selbstständig nutzbaren Teilfläche jede sinnvolle Nutzung verstanden. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Lagerfläche, Abstellfläche, Gartenfläche, einen Schr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 133 BewG i.d.F. bis zum 1.1.1997 war durch den Einigungsvertrag vom 31.8.1990[2] in das Bewertungsgesetz aufgenommen worden. Rz. 2 [Autor/Stand] Ziel war es, entsprechend der für die alten Bundesländer geltenden Zuschlagsregel in § 121a BewG, die Einheitswerte in den neuen Bundesländern an das Niveau von 1974 heranzuführen (s. § 121a BewG Rz. 1).[4] Rz. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermittlung des Normalwerts

Rz. 95 [Autor/Stand] Der Normalwert ist das Achtzehnfache des nachhaltig erzielbaren Reinertrags einer normalen Betriebsklasse. Der Reinertrag ergibt sich durch Abzug der Gewinnungskosten, der übrigen Betriebskosten und der Grundlasten vom Rohertrag. Rz. 96 [Autor/Stand] Die Gewinnungskosten werden in die Holzaufarbeitungskosten (Holzwerbungskosten) und Holzbringungskosten (E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke i.S.d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG sowie Festsetzung der Grundsteuermessbeträge im beigetretenen Teil Deutschlands vom 1.1.1991 bis einschließlich 31.12.1996

Rz. 14 [Autor/Stand] Hierzu sind am 20.11.1990 gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ergangen. Sie lauten wie folgt: „Gleichlautender Erlaß betr. Bewertung des Grundvermögens und der Betriebsgrundstücke im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG sowie Festsetzung der Grundsteue...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.3.2 Billigkeitsmaßnahmen bei der Grundsteuer

Rz. 19 Besondere Vorschriften zu Billigkeitsmaßnahmen wegen sachlicher Unbilligkeit der GrSt stellen §§ 32, 33 GrStG, nach dem GrSt-ReformG §§ 32-34 GrStG-Entwurf, dar.[1] Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht nach diesen Vorschriften ein Rechtsanspruch auf den Erlass der GrSt, es handelt sich also nicht um eine Ermessensentscheidung. Diese Vorschriften enthalten die fol...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.6 Kriterien für die Ausübung des Wahlrechts

Rz. 89 In der großen Mehrzahl der Fälle wird die Zusammenveranlagung nach § 26b EStG für die Ehegatten günstiger sein als die Einzelveranlagung (§ 26a EStG). Denn aufgrund des § 32a Abs. 5 EStG (Splittingverfahren) wird die Tarifprogression so gemildert, als hätten die Eheleute jeweils das zu versteuernde Einkommen zur Hälfte erzielt. Die tarifliche ESt wird nach der Hälfte ...mehr

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Mitunternehmerschaft / 1.4 Art der Betätigung

Weitere Voraussetzung für eine Mitunternehmerschaft ist, dass eine gemeinschaftliche gewerbliche Tätigkeit – ein gewerbliches Unternehmen – ausgeübt wird.[1] Jedoch hat der Gesetzgeber den mitunternehmerischen Gedanken auch auf die anderen Gewinneinkünfte übertragen. Damit können Zusammenschlüsse im Bereich der Land- und Forstwirtschaft bzw. mit einer freiberuflichen Tätigkei...mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 2.1 Gewerbliche Mitunternehmerschaften

Voraussetzung für eine Mitunternehmerschaft ist, dass eine gemeinschaftliche gewerbliche Tätigkeit – ein gewerbliches Unternehmen – ausgeübt wird.[1] Hierbei ist die tatsächliche Tätigkeit maßgebend. Eine Eintragung im Handelsregister hat allenfalls Indizwirkung. Dieser Kernbereich der Mitunternehmerschaft ist in der Praxis meist unproblematisch und bedarf keiner weiteren Erö...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Rz. 11 Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebs...mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 2.2 Land- und forstwirtschaftliche Mitunternehmerschaften

Werden Land- bzw. Forstwirte gemeinschaftlich tätig und erfolgt dies im Rahmen eines Gesellschaftsverhältnisses oder eines wirtschaftlich vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnisses[1], gelten hierfür die mitunternehmerschaftlichen Regelungen analog. Daraus folgt aber nicht, dass die Einkünfte damit zu Einkünften aus Gewerbebetrieb werden; es liegen weiterhin Einkünfte nach § 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.3.3 Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Land- und Forstwirtschaft

Rz. 84 Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, die durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt werden, kann grundsätzlich gewillkürtes Betriebsvermögen gebildet werden. Allerdings ist der Kreis der hierfür geeigneten Wirtschaftsgüter kleiner als bei einem gewerblichen Betrieb. Das Wirtschaftsgut muss geeignet sein, den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zu fördern....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.2.4 Notwendiges Betriebsvermögen bei Land- und Forstwirtschaft

Rz. 57 Bei Land- und Forstwirtschaft gehört zu dem notwendigen Betriebsvermögen in erster Linie der land- und forstwirtschaftlich genutzte Grund und Boden[1], die dazugehörigen Wirtschaftsgebäude, land- und forstwirtschaftliches Inventar, Viehbestände sowie Vorräte (z. B. Saatgut, Dünger). Zu den forstwirtschaftlich genutzten Flächen gehören auch solche Waldflächen, deren An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.4 Entnahme zu betriebsfremden Zwecken

Rz. 336 Die Wertabgabe des Betriebs muss zu "betriebsfremden" Zwecken erfolgen. Der Gegenstand der Entnahme (einschl. Nutzungen und Leistungen) muss also den betrieblichen Bereich verlassen, wodurch der sachliche und/oder persönliche Zusammenhang mit dem Betrieb gelöst wird. Dabei ist der Begriff der "betriebsfremden Zwecke" der Oberbegriff, der die Entnahme für Zwecke des S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.3 Entnahmehandlung und Entnahmewille

Rz. 317 Die Entnahme ist ein tatsächlicher Vorgang, durch den ein Wirtschaftsgut aus dem Betrieb ausscheidet oder durch den Nutzungen und Leistungen für betriebsfremde Zwecke in Anspruch genommen werden. Sie setzt eine vom Willen des Stpfl. getragene Entnahmehandlung des Stpfl. voraus. Daher müssen Entnahmehandlung und Entnahmewille des Stpfl. gemeinsam vorliegen. Lediglich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 1.1 Systematik und Bedeutung

Rz. 1 Systematisch ist § 4 EStG eine Vorschrift zur Ermittlung des Einkommens. Nach § 2 Abs. 1 EStG gehen in die Einkommensermittlung die Einkünfte ein, nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG werden die Einkünfte bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit durch den Gewinn gebildet. Rz. 1a Das Einkommen, und damit auch der Gewinn, soll die wirtschaftlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.1.2 Bilanzierung von Bodenschätzen

Rz. 101 Befindet sich in dem dem Stpfl. gehörenden Grundstück ein abbaubarer Bodenschatz (Mineralien, wie Kies, Torf, Sand, Steine, Salz usw.), ist zwischen bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen zu unterscheiden. Bergfreie Bodenschätze sind vor allem Metalle, Schwefel, Kohle, Kohlenwasserstoffe und Salz.[1] Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum am Grunds...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.1 Einzelne Gewinnermittlungsarten

Rz. 7 Das Gesetz kennt folgende Gewinnermittlungsarten: Betriebsvermögensvergleich, § 4 Abs. 1 EStG: Es handelt sich um die Grundnorm der Gewinnermittlung für Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und selbstständig Tätige. Der Gewinn wird durch Gegenüberstellen des Endvermögens und des Anfangsvermögens ermittelt (vgl. im Einzelnen Rz. 278). Bilanzierung, § 5 EStG: Es handelt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.1.1 Grundsätze der Bilanzierung

Rz. 92 Zivilrechtlich werden Grundstück und Gebäude als ein einheitlicher Vermögensgegenstand behandelt, wobei das Grundstück im Vordergrund steht; das Gebäude ist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Steuerlich sind Grundstück und Gebäude jedoch als unterschiedliche Wirtschaftsgüter zu behandeln[1]; das Grundstück ist nicht abnutzbar, das Gebäude ist abnutzbar und unte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.2 Anwendungsbereich der Gewinnermittlungsarten

Rz. 8 § 4 Abs. 1 EStG bestimmt nicht ausdrücklich, in welchen Fällen der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln ist; das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass dies in allen Fällen zu geschehen hat, in denen nicht durch andere gesetzliche Regelungen eine andere Gewinnermittlungsart vorgeschrieben oder zugelassen ist. Der Anwendungsbereich des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.1 Bedeutung der Betriebsausgaben bei der Gewinnermittlung

Rz. 566 Dem Begriff der Betriebsausgaben kommt zentrale Bedeutung für die Ermittlung der Nettoeinkünfte im Bereich der Gewinnermittlung zu. Die systematische Stellung des § 4 Abs. 4 EStG spiegelt diese zentrale Bedeutung allerdings nicht wider. Abs. 4 schließt an Abs. 3, die Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung, an; hierin und in dem Wortteil "Ausgabe" im Begrif...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.1 Begriff des Gewinns

Rz. 5 Als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit ist im Rahmen der Einkommensermittlung nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG der Gewinn anzusetzen. Die Definition des Gewinns ist in § 4 Abs. 1 EStG enthalten. Gewinn ist danach die Differenz zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahrs und dem am Anfang des Wirtschaftsjahrs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.2 Persönlicher und sachlicher Regelungsbereich

Rz. 365 In persönlicher Hinsicht erfasst werden alle ESt-Subjekte. Ist der Stpfl. an einer Personengesellschaft beteiligt und verbringt diese Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut in das Ausland, ist dieser Vorgang (anteilig) den Gesellschaftern zuzurechnen, da die Personengesellschaft im internationalen Steuerrecht als "transparent" behandelt wird. Sind an der Personenges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.2.1 Allgemeines

Rz. 42 Notwendiges Betriebsvermögen sind alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich oder überwiegend (mehr als 50 %, vgl. Rz. 38) und unmittelbar für betriebliche Zwecke genutzt werden oder die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind.[1] Das Wirtschaftsgut braucht für die betrieblichen Zwecke nicht im strengen Sinn "notwendig" zu sein[2], es muss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.2 Bilanzberichtigung

Rz. 433 Eine Bilanzberichtigung hat zu erfolgen, wenn die Bilanz unrichtig ist, weil zwingende handels- und steuerrechtliche Grundsätze und Vorschriften nicht berücksichtigt worden sind. Eine Bilanzberichtigung liegt vor, wenn ein unrichtiger Bilanzansatz durch einen richtigen ersetzt werden soll. Die Bilanzberichtigung kann alle Positionen der Bilanz hinsichtlich Ansatz und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2.2 Ermittlung des Einkommens (Abs. 2)

Rz. 16 Nach Abs. 2 Satz 1 gelten für die Ermittlung des Einkommens und dessen Anrechnung sowie die Berücksichtigung von Freibeträgen § 11 Abs. 4 sowie die Vorschriften des Vierten Abschnitts des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (also die §§ 21 bis 25 BAföG) mit den hierzu ergangenen Rechtsverordnungen entsprechend. Dies gilt auch für die Einkommensanrechnung und Einkommen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kaufpreisraten/-renten bei ... / 2.3.1 Wahl zwischen Sofortbesteuerung und Zuflussbesteuerung

Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil gegen eine Leibrente veräußert, hat der Steuerpflichtige die Wahl zwischen einer tarifbegünstigten Sofortbesteuerung des Veräußerungsgewinns in Höhe der Differenz zwischen dem Rentenbarwert im Zeitpunkt der Veräußerung abzgl. dem Buchwert und der Veräußerungskosten[1] und Versteuerung der späteren Rente mit dem Ertragsa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 64... / 3.1 Steuerpflicht (Abs. 1)

Rz. 11 Die Einkünfte des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sind nach der Art der Tätigkeit zu qualifizieren. Da Vermögensverwaltung nicht zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führt[1], kommen regelmäßig nur Gewinneinkünfte in Betracht (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit), doch sind auch sonstige Einkünfte[2] denkbar.[3] Die Gewinneink...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abgrenzung zwischen gewerblicher und landwirtschaftlicher Tierhaltung bei einer Tierhaltungsgemeinschaft

Leitsatz 1. Ein laufend zu führendes Verzeichnis i.S. des § 51a Abs. 1 Satz 2 BewG muss nicht zeitnah, sondern lediglich fortlaufend erstellt werden. Auch ein im Rahmen der Außenprüfung nachträglich erstelltes Verzeichnis kann daher den gesetzlichen Anforderungen genügen. 2. Der Finanzverwaltung steht es angesichts des klaren Wortlauts der Anlage 1 zum BewG in der in den Stre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Durchschnittliche Miete

a) Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2007 Rz. 239 [Autor/Stand] In den Fällen, die in § 146 Abs. 3 Satz 1 BewG genannt sind, tritt an die Stelle der Jahresmiete die übliche Miete. Die Gesetzesformulierung dürfte – für Besteuerungszeitpunkte vor dem 1.1.2007 – so zu verstehen sein, dass die Zeiten, in denen für ein Gebäude oder ein Gebäudeteil innerhalb des dreijährigen Miete...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Berechnung des Mindestwerts

Rz. 381 [Autor/Stand] Zur Berechnung des Mindestwerts nimmt § 146 Abs. 6 BewG auf die Bewertungsvorschrift für unbebaute Grundstücke in § 145 Abs. 3 BewG Bezug. Danach ist als Mindestwert grundsätzlich die Grundstücksfläche × Bodenrichtwert abzüglich eines Abschlags von 20 % anzusetzen. Weichen die Merkmale, die in der Bodenrichtwertkarte für das Bodenrichtwertgrundstück ang...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Bedarfsbewertung ehemaliger Hofstellen

Rz. 364.1 [Autor/Stand] Der BFH[2] hatte sich mit der Frage zu befassen, ob bei der Bewertung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Eindachhofs, bestehend aus einer Wohnung und Stallungen, für die Wohnung ein pauschaler Zuschlag von 20 % nach § 146 Abs. 5 BewG anzusetzen ist. Der BFH hat entgegen der Auffassung des Finanzamts und des Finanzgerichts keinen Zuschlag anges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmereigenschaft im E... / Zusammenfassung

Begriff Eine gesetzliche Definition, wer einkommensteuerrechtlich Unternehmer ist, gibt es nicht. Wer Unternehmer ist, bestimmt sich im Einkommensteuerrecht nach anderen Gesichtspunkten als bei der Umsatzsteuer. Der Unternehmerbegriff ist bei der Einkommensbesteuerung hauptsächlich bei der Abgrenzung zum Arbeitnehmer und zum Vermieter oder reinen Kapitalgeber von Bedeutung. ...mehr