Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Deckungszusage

Rz. 59 Macht nach einem Versicherungsfall der Versicherungsnehmer seinen Rechtsschutzanspruch geltend (§ 17 Abs. 3 ARB), so muss der Rechtsschutzversicherer über seine Eintrittspflicht entscheiden. Der Versicherungsnehmer ist daran interessiert, den ihm zu gewährenden Rechtsschutz schriftlich dokumentiert zu erhalten. Die Deckungszusage gibt dem Versicherungsnehmer "grünes L...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 6. Fingierte Berufsunfähigkeit

Rz. 63 In AVB wird häufig eine Dauerhaftigkeit fingiert, wenn der beeinträchtigende Zustand tatsächlich eine bestimmte Zeit angehalten hat (vgl. § 2 Abs. 2 MB BUV/BUZ 22). Hiervon zu unterscheiden ist ein lediglich vorgegebener Prognosezeitraum für die Ermittlung der voraussichtlichen Dauerhaftigkeit (vgl. § 2 Abs. 1 MB BUV/BUZ 22). Fast alle Versicherer haben eine Regelung ...mehr

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AGS 11/2024, Zulässigkeit d... / III. Begründetheit der Erinnerung und Beschwerde

Soweit die Rechtsbehelfe der Beklagten zulässig sind, hat das OVG Bremen sie als unbegründet angesehen. Die UdG habe nämlich in ihrem zweiten Kostenfestsetzungsbeschl. v. 31.1.2024 zurecht Gerichtskosten i.H.v. 483,00 EUR zu Lasten der Beklagten festgesetzt. 1. Kein Verstoß gegen das Verbot der "reformatio in peius" Nach Auffassung des OVG Bremen steht dem zweiten Kostenfestse...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / bb) Außerordentliche Kündigung

Rz. 343 Wichtig in der Praxis ist das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 13 Abs. 3 MB/KK, § 205 Abs. 2 S. 1–3 VVG betreffend dem Eintritt der Pflichtversicherung in der GKV. Rz. 344 Gemäß § 205 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer für den Fall, dass eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig wird, binnen drei Monaten nach Eintrit...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 9. Verjährung

Rz. 68 Die ursprünglich unangemessen lange, 30-jährige Verjährungsfrist des BGB wurde durch die Regelung des (alten) § 51b BRAO abgelöst, die einen Verjährungszeitraum von drei Jahren statuierte. Mit Verkürzung der Regelverjährungsfrist auf ebenfalls drei Jahre, wurde § 51b BRAO obsolet und durch das Gesetz zur Anpassung der Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernis...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 7. Gebot des sichersten Weges

Rz. 58 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH und schon des RG gehört es zu den anwaltlichen Obliegenheiten, dem Gebot des sichersten Weges [233] höchste Priorität zukommen zu lassen, d.h. der Anwalt muss bei allem, was er tut den "sichersten" bzw. den "sichereren" oder – nach neuerer Diktion – den "relativ sichersten" Weg aufzeigen. Dieses Gebot zieht sich wie ein roter Faden...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / b) Angemessene Prüfungszeit

Rz. 499 Der Versicherer kann sich in angemessener Zeit zunächst vergewissern, ob dem Versicherungsnehmer tatsächlich anzulasten ist, ihm bekannte gefahrerhebliche Umstände nicht oder nicht zutreffend angegeben zu haben.[1272] Bei falschen Angaben über den Gesundheitszustand ist in der Regel eine Kenntnis erst gegeben, wenn der Versicherer die behandelnden Ärzte konsultiert h...mehr

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B / 12 Berufung, Berufungsrücknahme [Rdn 783]

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B / 20 Berufung, Verwerfung durch das Amtsgericht wegen Verspätung [Rdn 880]

Rdn 881 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Berufung, Allgemeines, Teil B Rdn 657. Rdn 882 1.a) Nach § 319 Abs. 1 muss das Gericht des ersten Rechtszuges, also das AG, die Berufung, wenn sie verspätet eingelegt worden ist, als unzulässig verwerfen. Die Vorschrift, die dem für die Revision geltenden § 346 entspricht, will Rechtmittel, deren Unzulässigkeit leicht festgestellt...mehr

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R / 9 Revision, Begründung, Form [Rdn 2771]

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§ 24 D&O-Versicherung / III. Andere Obliegenheiten

Rz. 161 Schon nach dem Gesetz treffen die Versicherungsnehmerin weitgehende Pflichten. So hat die Versicherungsnehmerin innerhalb einer Woche die Tatsachen anzuzeigen, die ihre Verantwortlichkeit gegenüber einem Dritten zur Folge haben könnten (§ 104 Abs. 1 S. 1 VVG). Macht der Dritte seinen Anspruch gegenüber der Versicherungsnehmerin geltend, ist diese zur Anzeige innerhal...mehr

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B / 5 Berufung, Annahmeberufung [Rdn 667]

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B / 11 Berufung, Berufungshauptverhandlung [Rdn 748]

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§ 16 Bauträgervertrag / G. Muster: Bauträgerkaufvertrag einer Eigentumswohnung

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.1: Bauträgervertrag einer Eigentumswohnung UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt in _________________________ Am _________________________ erschienen vor mir, Notar _________________________, Amtssitz _________________________, in den notariellen Amtsräumen:mehr

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V / 50 Verteidiger, Vollmacht des Verteidigers [Rdn 3923]

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§ 16 Private Unfallversiche... / II. Beizubringende Unterlagen (Ziff. 9.1)

Rz. 292 Nach Ziff. 9.1 AUB hat der VN den Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen zu erbringen. Bei der Invaliditätsleistung und Unfallrente zusätzlich den Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig ist. Mit dieser Regelung wird § 187 Abs. 1 VVG konkretisiert. Welche Unterlagen im Einzelfall zum Nachw...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 1. Ordentliche Kündigung

Rz. 123 Der Kreditversicherungsvertrag (Mantelvertrag) endet nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Üblicherweise wird eine Laufzeit von einem Jahr vereinbart mit einer Verlängerungsklausel von Jahr zu Jahr. Der Vertrag kann von einem der beiden Vertragspartner zumeist mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich gekündigt werden. Demnach sind es rechtlich unbefristete ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / S. Versicherungsleistung

Rz. 272 Der Versicherer hat normalerweise die Entschädigung in Geld zu leisten. Es sind aber auch Dienstleistungen oder Sachleistungen möglich, zu deren Erbringung sich der Versicherer im Versicherungsvertrag verpflichtet. In der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, den Versicherungsnehmer von berechtigten Ansprüchen freizustellen und unbegründete Ansprü...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Tod des Versicherungsnehmers (B 2.1.5 VHB 2022)

Rz. 271 Nach dem Tod des Versicherungsnehmers besteht der Versicherungsschutz in dessen bisheriger Wohnung nach B 2.1.5 VHB 2022 für einen bestimmten Zeitraum fort, auch wenn diese von keinem der Erben als Wohnung genutzt wird. Den Erben soll ein angemessener Zeitraum für die Entscheidung über die weitere Nutzung der Wohnung und des Hausrats eingeräumt werden. Sie treten im ...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / II. Muster: Erlöschen der gegenseitigen Leistungspflichten

Rz. 102 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.6: Erlöschen der gegenseitigen Leistungspflichten Sollte der vorkaufsberechtigte Mieter wirksam sein Vorkaufsrecht ausgeübt haben, erlöschen die gegenseitigen Leistungspflichten des Kaufvertrags hinsichtlich des Kaufgegenstandes zu § _________________________ (auflösende Bedingung). Der Käufer ist vom Notar da...mehr

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R / 11 Revision, Begründung, Sachrüge [Rdn 2804]

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zfs 11/2024, Obligatorische... / 5. Vorgehen bei angeordneten Fahrverboten

Hat der Betroffene ausgerechnet zu dieser Zeit eine Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot verwirklicht und will er sodann sein Fahrverbot bei der Bußgeldstelle antreten, wird regelmäßig die Vollstreckung des Fahrverbots mit dem alten Führerschein abgelehnt, wenn dies dem Sachbearbeiter auffällt. Die Bußgeldstelle akzeptiert den alten rosafarbenen Führerschein nicht, da er nicht ...mehr

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H / 1 Haftfragen [Rdn 2100]

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Ordentliche Kündigung

Rz. 358 In einer der Erfüllung der Pflicht zur Versicherung dienenden Krankheitskostenversicherung i.S.v. § 193 Abs. 3 VVG sowie in der substitutiven Krankheitskostenversicherung gem. § 195 Abs. 1 VVG ist gem. § 14 Abs. 1 MB/KK das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine Krankenhaustagegeldversicherung, die neben einer Krankheitskostenvollversiche...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / II. Rechtsprechung

Rz. 221 In der Valorenversicherung (§ 5 Abs. 1 AVBSP) heißt es, dass "Versicherungsschutz besteht", solange die versicherten Sachen bestimmungsgemäß getragen oder sicher verwahrt werden. Trotz der Formulierung "Versicherungsschutz besteht" handelt es sich insoweit um verhüllte Obliegenheiten.[268] Aus der Haftpflichtversicherung: Nach § 4 Abs. 2 S. 3 AHB a.F. muss der Versich...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / b) Innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Streik, Aussperrung

Rz. 101 Um die Risiken der inneren Unruhen, böswilligen Beschädigungen, Streik und Aussperrung für den Versicherer kalkulierbar zu machen, enthalten die §§ 4 bis 9 EGB 87/§ 2 ECB 2010 Vorschriften zur näheren Bestimmung der Risiken. Eine Ausnahme von der Deckung besteht, wenn öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche bestehen. Dem Versicherer steht ein gesondertes Kündig...mehr

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zfs 11/2024, Obligatorische... / 9. Fazit

a) Das Versäumen der Umtauschpflicht des Fahrerscheins kann den Betroffenen vor erhebliche praktische Probleme stellen. Vielen ist nicht klar, ob und wann sie ihren Führerschein umtauschen müssen. Eine flächendeckende schriftliche Information durch die Führerscheinbehörden an die Betroffenen findet dazu nicht statt. b) Die Umtauschfristen sind recht komplex in Anlage 8e der F...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / II. Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung

Rz. 131 Bei der Möglichkeit der Weiterführung der Versicherung ohne weitere Prämienzahlung handelt es sich um eine Besonderheit der Lebensversicherung (vgl. § 165 VVG).[139] Rz. 132 Damit der Versicherer nicht zur aufwändigen und – auch für die Versichertengemeinschaft nachteiligen – kostenungünstigen (Fort-)Führung von Kleinstlebensversicherungen verpflichtet ist, kann gem. ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Kündigung (§ 28 Abs. 1 VVG)

Rz. 191 Die grob fahrlässige oder vorsätzliche Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers berechtigt den Versicherer, den Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen. Im Regelfall wird eine derartige Obliegenheitsverletzung dem Versicherer erst bekannt, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist. Hier räumt § 92 VVG dem Versicherer (auch dem Versicherungsnehmer) ein gen...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / V. Annahme des Antrages (§ 151 BGB)

Rz. 53 Der Versicherungsvertrag kommt wie jeder andere Vertrag durch Annahme eines Antrages zustande. In der Regel ist der Versicherer der Annehmende, dessen Annahmefrist identisch ist mit der Frist, während der der Versicherungsnehmer an den Antrag gebunden ist. Der Antrag kann auch schlüssig durch Übersendung der Versicherungspolice angenommen werden. Wird der Versicherungs...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 1. Allgemein

Rz. 55 Bei der Beurteilung darüber, ob der Erfolg des Rechtsgeschäfts auf andere Weise gewährleistet ist, kann die Klärung der Frage, wozu die Frist des § 17a Abs. 2a BeurkG dem Verbraucher nützen kann, hilfreich sein. Unbestritten ist, dass der Abschluss eines Immobilienkaufvertrags sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer ein bedeutsames Rechtsgeschäft darstellt. J...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / II. Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Gesellschafterwechsel

Rz. 32 Eine besondere Form für das Verpflichtungsgeschäft und die Abtretung des Gesellschaftsanteils sehen die Vorschriften der §§ 705 ff. BGB (noch) nicht vor. Somit gilt, dass eine Verpflichtung zur Übertragung eines GbR-Anteils und die Abtretung desselben grundsätzlich formfrei erfolgen können. Rz. 33 Das gilt auch, wenn zum Gesellschaftsvermögen Grundeigentum oder ein Gmb...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Einhaltung der Erklärungsfrist nach § 21 Abs. 1 VVG

Rz. 495 Die ihm nach § 19 Abs. 2 bis 4 VVG zustehenden Rechte, kann der Versicherer nur binnen Monatsfrist ausüben (§ 21 Abs. 1 VVG). Gemäß § 21 Abs. 1 S. 2 VVG beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht "Kenntnis erlangt".[1261] a) Kenntnis des Versicherers Rz. 496 Die Kenntnis des Versicherers beginnt nicht schon bei irg...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 2. Widerrufs-, Widerspruchs- und Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers

Rz. 276 Dem Versicherungsnehmer steht abhängig vom Zeitpunkt und der Art des Vertragsschlusses seit dem 1.1.1991 ein gesetzliches Widerrufs-, Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht zu. Rz. 277 Voraussetzung für einen wirksamen Widerruf, Widerspruch oder Rücktritt ist, dass der Versicherungsnehmer den Widerruf, Widerspruch oder Rücktritt wirksam innerhalb der hierfür jeweils gelte...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Ordentliche Kündigung

Rz. 106 Für die ordentliche Kündigung gilt die Generalklausel in § 11 Abs. 2 VVG: Bei einem Versicherungsverhältnis auf unbestimmte Zeit (dauernde Versicherung) kann die Kündigung von beiden Teilen nur für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden. Das Kündigungsrecht kann durch Vereinbarung der Parteien nur für die Dauer von zwei Jahren ausgeschlos...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 213 Nach § 115 Abs. 1 S. 1 VVG kann der Geschädigte den Versicherer im Rahmen der Leistungspflicht des Versicherers aus dem Versicherungsverhältnis unmittelbar in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass der Direktanspruch des Geschädigten der Höhe nach durch die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt ist. Das Angehörigenprivileg aus § 86 Abs. 2 VVG schließt aus, dass der a...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / III. Objektive Gefahrerhöhung (§ 23 Abs. 3 VVG)

Rz. 159 Eine unabhängig vom Willen des Versicherungsnehmers eingetretene Gefahrerhöhung liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Nachbarhaus leer steht, in dem sich Stadtstreicher aufhalten. Der Versicherungsnehmer hat "die Gefahrerhöhung, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat, dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen" (§ 23 Abs. 3 VVG). Der Versicherer kann dann den Vertrag...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Rücktrittsrecht bei Versicherungsverträgen mit Vertragsschluss zwischen dem 29.7.1994/1.1.1995 und dem 31.12.2007

Rz. 279 Mit Wirksamkeit zum 29.7.1994 wurde die Regelung in § 8 Abs. 5 VVG a.F. eingefügt, die dem Versicherungsnehmer bei einem Lebensversicherungsvertrag das Recht einräumt, innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Abschluss vom Vertrag zurückzutreten. Mit Wirksamkeit zum 8.12.2004 wurde die Rücktrittsfrist in der Lebensversicherung von 14 auf 30 Tage verlängert.[382]...mehr

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A / 47 Aussetzung, Nichteinhaltung der Ladungsfrist [Rdn 614]

Rdn 615 1. Angeklagter und Verteidiger sind nach §§ 217, 218 unter Einhaltung einer einwöchigen Ladungsfrist zur HV zu laden. Wird diese Frist nicht eingehalten, können sowohl der Angeklagte als auch der Verteidiger die Aussetzung der HV beantragen. Der Angeklagte kann die Aussetzung auch dann verlangen, wenn der zu Unrecht nicht geladene Verteidiger nicht erschienen ist (Ba...mehr

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A / 51 Aussetzung, Verteidigerausschluss [Rdn 639]

Rdn 640 Literaturhinweis: S. die Hinw. bei → Verteidiger, Verteidigerausschluss, Allgemeines, Teil V Rdn 3890. Rdn 641 1. Über die Ausschließung des Verteidigers entscheidet nach § 138c Abs. 1 das OLG, dem nach Erhebung der Anklage das zuständige Gericht die Sache vorlegt (zum Verfahren Burhoff, EV, Rn 5089 ff.). Wird der dazu erforderliche Vorlegungsbeschluss während der lau...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 4. Abschlagszahlung

Rz. 325 Gemäß § 16 Nr. 1 S. 2 AFB 87/A § 9 Nr. 1 a AFB 2010 ist der Versicherungsnehmer dazu berechtigt, vom Versicherer innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Anzeige des Schadens eine Abschlagszahlung in Höhe des Betrages zu beanspruchen, den der Versicherer nach Lage der Sache mindestens zu zahlen hat. Die Regelung entspricht § 14 Abs. 2 VVG. Für den Anspruch auf L...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Widerrufsrecht

Rz. 14 Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung nach § 8 Abs. 1 S. 1 VVG innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Widerruf muss in Textform gegenüber dem Versicherer erklärt werden, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung ausreicht. Zudem beginnt die Widerrufsfrist nach § 8 Abs. 2 VVG erst mit Zugang des Versicherungsscheins sowie aller nach § 7 VVG zu...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 5. Verzug, §§ 37, 38 VVG

Rz. 84 Der Verzug bei fälliger Prämie ist in den AVB nicht geregelt. Bei der Erstprämie ist § 37 VVG, bei der Folgeprämie § 38 VVG zu beachten. Rz. 85 Die Erstprämie ist grundsätzlich nach Abschluss des Versicherungsvertrages, den ersten Deckungszusagen und der ersten Salden- bzw. Umsatzmeldung fällig. Alle nachfolgenden Prämienpflichten unterliegen den Rechtsfolgen des § 38 ...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / III. Zeitpunkt der Antragstellung/Vorlagensperre/Antragsverzicht/Vorratslöschung

Rz. 80 Regelt der Grundstückskaufvertrag die Bewilligung der Auflassungs- bzw. Eigentumsübertragungsvormerkung mit einer schützenden Bestimmung zur Vorlage, damit eine Vorleistung vermieden wird, muss diese Schutzbestimmung beachtet werden. Die Vorlagensperre und Anweisung an den Notar, die Eintragungsbewilligung der Vormerkung erst nach Eintritt einer künftigen Bedingung, b...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 5. Beweisfragen

Rz. 217 In der Unfallversicherung unterliegen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen als solche und die Frage ihrer Dauerhaftigkeit uneingeschränkt dem Beweismaß des § 286 ZPO. Dagegen kann für die Frage, ob die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit bzw. Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit auf die unfallbedingte Gesundheitsschädigung...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 2. Annahme

Rz. 16 Nimmt der Versicherer den Antrag des Versicherungsnehmers, sofern eine Bindungsfrist besteht, nicht innerhalb der Frist an, ist der Versicherungsnehmer nicht mehr an seinen Antrag gebunden. Erfolgt die Annahme des Angebotes durch den Versicherer erst nach Ablauf der Bindungsfrist, gilt die verspätete Annahme gem. § 150 Abs. 1 BGB als Angebot auf Abschluss eines Versich...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Rechtsfolgen der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Rz. 432 Im Falle der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer ist der Versicherer nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 19 Abs. 2 und Abs. 3 S. 1 VVG). Anderenfalls ist der Versicherer lediglich zur Kündigung des Versicherungsvertrages unter Einhaltung einer Fri...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 577 Im Rahmen der Zwangsvollstreckung[989] ist zu unterscheiden zwischen der Einzelvollstreckung durch Pfändung und Überweisung und der Gesamtvollstreckung im Rahmen der Insolvenz des Versicherungsnehmers. Rz. 578 Für die Lebensversicherung sieht § 170 VVG ein Eintrittsrecht des Bezugsberechtigten bei einer Zwangsvollstreckung gegen den Versicherungsnehmer vor. Der nament...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Voraussetzungen der Ausnahme

Rz. 114 Als Ausnahme ist die sog. Überraschungsklausel formuliert. Danach besteht Versicherungsschutz dann, wenn die VP auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird. Der Versicherungsschutz erlischt am Ende des siebten Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in dem sich die VP aufhält. Als Ge...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / XVI. Wortlaut von § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG und Weiteres zur Vorschrift

Rz. 51 § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG lautet: (…) der Verbraucher ausreichend Gelegenheit erhält, sich vorab mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinander zu setzen; bei Verbraucherverträgen, die der Beurkundungspflicht nach § 311b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs unterliegen, soll dem Verbraucher der beabsichtigte Text des Rechtsgeschäfts vom beurk...mehr