Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Entscheidungswirkung.

Rn 19 Hat das Berufungsgericht das Rechtsmittel als zulässig angesehen, ist es daran ebenso gebunden (§ 318) wie an die Verwerfung der Berufung als unzulässig. In diesem letzteren Fall beendet der Verwerfungsbeschluss bzw das Verwerfungsurteil (Rn 17) die Berufungsinstanz. In dem erstgenannten Fall dauert die Bindung des Berufungsgerichts nur so lange, wie die Zulässigkeitsv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Rechtsmängel des Vertrags.

Rn 57 Auch für den Arbeitsvertrag gelten die §§ 134 und 138. Typische Anwendungsfälle von § 134 sind etwa Verstöße gegen europa- und verfassungsrechtliche Grundrechte (zB geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung entgegen Art 157 AEUV und Art 3 GG, BAG NZA 96, 653 [BAG 07.11.1995 - 3 AZR 1064/94]) oder nationale Verbotsgesetze (zB Benachteiligungsverbot des § 4 TzBfG, BAG BeckR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Grds setzt der Rücktritt einen geschlossenen Reisevertrag voraus. Nicht erfasst sind öffentlich-rechtliche Verträge (OVG Münster NJW 88, 1872; VG Berlin NJW 00, 2040 [VG Berlin 28.01.2000 - 3 A 559.99]; VerwG Saarl 1 K 21/05: jeweils zur Klassenfahrt). Rn 3 Die Rücktrittserklärung des Reisenden muss vor Beginn der Reise, dh bevor der Reisende die erste Reiseleistung weni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Ausschluss der Auseinandersetzung kann unterschiedlich gestaltet werden (vgl. Karlsruhe FamRZ 22, 1143). Neben dem Auseinandersetzungsverbot kommt auch die Teilungsanordnung mit negativem Inhalt (§ 2048), ein Vorausvermächtnis (§ 2150) oder eine Auflage (§ 2194) oder ein gegenständlich beschränkter Auseinandersetzungsausschluss (Karlsruhe FamRZ 22, 1143) n Betracht....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zweck der Verjährung.

Rn 3 In der Praxis ist im Streitfall das Bestehen eines Anspruchs ganz überwiegend eine Frage der Beweisbarkeit. Obwohl nur ein bestehender Anspruch verjähren kann, schützen die §§ 194 ff zunächst den scheinbaren Schuldner (BGHZ 122, 241, 244; ZIP 03, 524, 526). Je länger das angebliche Entstehen eines Anspruchs zurückliegt, umso schwieriger wird es für den vermeintlichen Sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Bindung an die Feststellungen des Beschwerdegerichts.

Rn 7 Das Rechtsbeschwerdegericht ist an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebunden (Abs 2 S 4 iVm § 559). Die den Feststellungen zugrunde liegende Beweiswürdigung kann nur daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter sich mit dem Streitstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Tenor.

Rn 14 Der Tenor muss klar, einfach, kurz und bestimmt sein und grds den ganzen Streitgegenstand umfassen. Sofern die Klage unbegründet ist, muss er auf ›Klageabweisung‹ lauten. Dabei darf nicht offengelassen werden, ob die Klage als unzulässig oder als unbegründet abgewiesen wird (BGH NJW 09, 999 [BGH 16.01.2009 - V ZR 74/08] Rz 6). Wird die Klage- oder Klagebegründungsfrist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Die Mitwirkung bei der Verursachung des Schadens, Abs 1.

Rn 14 Wo es gesetzliche Verhaltenspflichten gibt, wie für den Straßenverkehr, fällt deren schuldhafte Nichteinhaltung idR (nämlich bei Mitursächlichkeit) unter § 254 (bzw § 9 StVG). Doch kann selbst eine schuldlose Nichteinhaltung die maßgebliche Betriebsgefahr erhöhen (zur Möglichkeit der Anrechnung einer verschuldensunabhängigen Betriebsgefahr nach § 254 vgl Rn 33, 36). Di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Vertragspflichten.

Rn 20 Die einzelnen Pflichten bestimmen sich nach der konkreten Vereinbarung (Inhalt und Umfang des Mandats). Bei der Wahrnehmung der steuerlichen Pflichten hat der Steuerberater den Mandanten umfassend zu beraten (sicherster und gefahrlosester Weg) und muss dabei auch die Möglichkeiten zur Steuerersparnis einbeziehen (BGH NJW 98, 1221, 1486 [BGH 20.11.1997 - IX ZR 62/97]; 0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Auszahlungssperre, Abs 1 S 1.

Rn 2 Wird künftiges Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto gepfändet und dem Gläubiger überwiesen, darf der Drittschuldner erst nach Ablauf des Kalendermonats, der auf die jeweilige Gutschrift folgt, an den Gläubiger leisten oder den Betrag hinterlegen, § 900 I 1 Hs 1. Diese Bestimmung entspricht der bisherigen Regelung aus § 835 IV 1, die wegen der Regelung in § 900 aufgeh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO U

Überbrückungsgeld 851 ZPO 5 übereinstimmende Erledigungserklärungen Anerkenntnis des Beklagten 91a ZPO 34 Billigkeitserwägungen 91a ZPO 30 bisheriger Sach- und Streitstand 91a ZPO 29 Kostenentscheidung 91a ZPO 27 materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch 91a ZPO 33 Nebenintervention 91a ZPO 22, 36 Rechtsbehelfe 91a ZPO 38, 42 Rechtskraft 91a ZPO 40 sofortige Beschwerde 91a ZPO 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gefahren der Vertragsdurchführung.

Rn 51 Ohne Einfluss auf den Vergütungsanspruch des Maklers bleiben nachträgliche Geschehnisse mit Wirkungen auf den Hauptvertrag. Die Parteien des Hauptvertrags können sich dem Vergütungsanspruch insb nicht dadurch entziehen, dass sie den Vertrag einvernehmlich aufheben (BGH NJW-RR 93, 248 [BGH 11.11.1992 - IV ZR 218/91]; 02, 50 [BGH 27.09.2001 - III ZR 318/00]). Gleiches gi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsanwalts-/Steuerberaterhaftung.

Rn 81 Rechtsanwälte: Der Rechtsanwalt ist zu einer umfassenden und möglichst erschöpfenden Belehrung des Mandanten verpflichtet (BGH NJW 88, 563, 566 [BGH 22.10.1987 - IX ZR 175/86]; 91, 2079 [BGH 16.05.1991 - IX ZR 131/90]; BGH NJW-RR 90, 1241 [BGH 28.06.1990 - IX ZR 209/89]), es sei denn, dass dieser zu erkennen gegeben hat, dass er nur hinsichtlich einer bestimmten Richtu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Erlöschen des Widerrufsrechts bei der Erbringung von Dienstleistungen, IV.

Rn 23 Der Abs wurde durch das Gesetz v 10.8.21 (Rn 1) neu gefasst, um Art 16 I lit a VRRL umzusetzen und im Hinblick auf Reparaturverträge von der Öffnungsklausel des Art 16 III VRRL Gebrauch zu machen (Nr 3). Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung unter den in Nr 1–4 genannten V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 32007R0864 Art 15 ROM II – Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts.

Gesetzestext Das nach dieser Verordnung auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ist insbesondere maßgebend fürmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 341a ZPO – Einspruchstermin.

Gesetzestext Wird der Einspruch nicht als unzulässig verworfen, so ist der Termin zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch und die Hauptsache zu bestimmen und den Parteien bekannt zu machen. Rn 1 Auch diese Vorschrift ist Folge des mit der Novelle von 1909 erfolgten Übergangs zur Ladung vAw (s § 340 Rn 1). Nach Eingang der Einspruchsschrift erfolgt die Terminsbestimmung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Verjährungsfrist.

Rn 13 Die Fristen des § 634a I Nr 1, 2 beginnen mit der Abnahme, auch beim gekündigten Vertrag (BGH BGHZ 153, 244 = NJW 03, 1450, 1452 = BauR 03, 689) und soweit der Besteller sich die Rechte wegen erkannter Mängel vorbehält – § 640 II (AnwK/Raab § 634a Rz 30; aA Staud/Peters/Jacoby § 634a Rz 34). Bei fiktiver Abnahme gem § 640 I 3 ist der Zeitpunkt des Fristablaufs maßgeben...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anspruchskonkurrenz.

Rn 10 Gründen sich auf einen Lebenssachverhalt mehrere Ansprüche, gilt der Grundsatz, dass jeder der Ansprüche selbstständig verjährt (RGZ 168, 301; BGHZ 24, 191; ZIP 04, 1810), so zB der dingliche Herausgabeanspruch (§ 985) nach § 197 I Nr 2 und der vertragliche Rückgabeanspruch zB bei Leihe nach §§ 604 I, V, 195. Bei der Kollision der kurzen objektiven Verjährungsfristen f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausschluss von Vertragsstrafen.

Rn 7 Die Vertragsstrafe ist für den Versprechenden insofern gefährlich, als er regelmäßig davon ausgeht, es werde nicht zu einem Verfall kommen. Daher gibt es Beschränkungen: Nach § 555 kann sich der Wohnungsvermieter vom Mieter keine Vertragsstrafe versprechen lassen (zur Abgrenzung BGH NJW 10, 859 [BGH 14.10.2009 - VIII ZR 272/08]). § 344 erklärt Strafversprechen für unwir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Nr 7a, Auffinden eines früheren Urteils.

Rn 13 Erfasst ist das Auffinden oder Benutzbarwerden eines Urteils in derselben oder einer präjudiziellen (R/S/G § 161 Rz 27) Sache, das früher als das angefochtene Urt rechtskräftig geworden ist. Ist das ›aufgefundene‹ Urteil später als das angegriffene Urteil rechtskräftig geworden, kommt eine Wiederaufnahme demgegenüber nicht in Betracht (vgl Hessischer VGH v 23.5.17 – 10...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Folgen des Zeitablaufs: Verjährung und Verwirkung (Abs 1 lit d Alt 2).

Rn 40 I lit d Alt 2 stellt klar, dass das Vertragsstatut die Verjährung (vgl BGHZ 153, 244, 248; Brandbg BauR 01, 820, 821; Köln ZIP 92, 1482, 1484; Karlsr IHR 04, 246, 250) und alle Folgen von Zeitablauf erfasst: zB in England estoppel (MüKoIPR/Spellenberg Art 12 Rz 115); in Deutschland die Verwirkung (Ddorf JahrbItalR 89, 125, 127; Frankf RIW 82, 914; MüKoIPR/Spellenberg A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kompetenzkonflikte.

Rn 2g §§ 72a, 119a sind vorrangig gegenüber Zuständigkeitsregelungen im Geschäftsverteilungsplan einschließlich Verbleibensklauseln, die etwa an Fristen oder eine durchgeführte Verhandlung anknüpfen. Die spezialisierten Spruchkörper sind auch dann zuständig, wenn in die Spezialisierung fallende Ansprüche neben anderen Ansprüchen geltend gemacht werden, selbst wenn der Schwer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 2 Der Antrag ist nur statthaft und zulässig, wenn er auf die Schließung einer Entscheidungslücke abzielt. Die Zulässigkeit des Antrags ist vAw zu prüfen. Diese Lücke kann einen Haupt-, einen Nebenanspruch oder den Kostenpunkt betreffen (Zö/Feskorn Rz 2). Der Antrag darf nicht nur die Korrektur einer inhaltlich falschen Entscheidung zum Ziel haben (BGH NJW 06, 1351 Rz 12; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 14 EuVTVO – Zustellung ohne Nachweis des Empfangs durch den Schuldner.

Gesetzestext (1) Das verfahrenseinleitende Schriftstück oder ein gleichwertiges Schriftstück sowie eine Ladung zu einer Gerichtsverhandlung kann dem Schuldner auch in einer der folgenden Formen zugestellt worden sein:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ende.

Rn 14 Die Zurechnung endet mit dem Ende des Mandatsverhältnisses und damit im Normalfall mit der Erledigung des erteilten Auftrags. Wann dies der Fall ist, bedarf der Entscheidung im Einzelfall. So endet das Mandat des für den ersten Rechtszug bestellten Anwalts idR erst mit der Annahme des Mandats durch den Rechtsmittelanwalt (BGH VersR 93, 502; 93, 770) und der für die 1. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ersatzpflicht.

Rn 4 Ziel des I ist der Ausgleich der Interessen von Verbraucher und Unternehmer. Dabei geht es insb um die Wertminderung der (ja, vielleicht mangelfreien) Sache dadurch, dass sie womöglich nicht mehr ›fabrikneu‹ an den Unternehmer zurückgelangt. Etwa bei Kfz, Möbeln und Kleidungsstücken kann das einen erheblichen Verlust bedeuten. Rn 5 Nach I Nr 1 besteht keine Ersatzpflicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Allgemeiner Verfahrensgang.

Rn 4 Der Prozess wird ggü jedem einzelnen Streitgenossen durch individuelle Klagezustellung mit der Folge der Rechtshängigkeit in Gang gesetzt. Eine Klageerhebung im Wege einer eventuellen Streitgenossenschaft, also für den Fall, dass der Kl im Verfahren gegen den vorrangig verklagten Streitgenossen unterliegt, ist unwirksam, weil sie an eine außerprozessuale Bedingung, näml...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Lückenfüllung.

Rn 27 Bei der Schließung einer vertraglichen Lücke ist darauf abzustellen, was von den Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart worden wäre, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten. Dabei ist zunächst an den Vertrag selbst anzuknüpfen (BGH GRUR 20, 57 [BGH 17.10.2019 - I ZR 34/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verfahren nach Erhebung der Widerklage.

Rn 27 Das Gericht kann die Zustellung der Widerklageschrift nicht von der Einzahlung eines Gerichtskostenvorschusses abhängig machen, da ein solcher nicht zu leisten ist (vgl § 12 II Nr 1 GKG; für Familiensachen vgl § 14 II FamGKG). Ausländer und Staatenlose müssen keine Sicherheit leisten (§ 110 II Nr 4). Die Widerklageschrift hat das Gericht zuzustellen (§ 261 II; s § 261 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsmittel.

Rn 9 Das Ergänzungsurteil ist iErg ein selbstständiges Teilurteil (aber nicht als solches zu bezeichnen, da es nicht dem § 301 folgt), das unabhängig von dem ergänzten Urt anfechtbar ist (vgl BGH NJW 80, 840 f [BGH 27.11.1979 - VI ZR 40/78]; 00, 3008). Hat das Ausgangsgericht während des laufenden Berufungsverfahrens ohne die Voraussetzungen des § 321 sein Urteil zulasten ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines/Wirkung.

Rn 1 Zurückzutreten oder zu mindern ist kein Anspruch gegen einen anderen als Schuldner (§ 194 I), sondern als einseitige Befugnis ein Gestaltungsrecht (§ 194 Rn 6). Erst durch Ausübung des Rücktrittsrechts (§ 349) wandelt sich das bisherige Vertragsverhältnis in ein Rückgewähr- oder Abwicklungsschuldverhältnis, entsteht also zB der Anspruch aus § 346 I, der seinerseits nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion 815 ZPO 5; 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung 6 MediationsG 4 Zession 50 ZPO 34 Zessionar 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung 373 ZPO 7 Abgrenzung zur Partei 373 ZPO...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 26 § 85 II stellt das Verschulden des Prozessbevollmächtigten ausdrücklich dem Verschulden der Partei gleich. Eigenes Verschulden des Rechtsanwaltes muss sich die Partei deshalb zurechnen lassen, ebenso wenn der Sozius für den Rechtsanwalt handelt. Das gleiche gilt für das Handeln eines juristisch voll ausgebildeten Vertreters (Assessor als freier Mitarbeiter), dem der An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 16a EGGVG – [Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes in Zivil- und Handelssachen].

Gesetzestext (1) Das Bundesamt für Justiz nach Maßgabe des Absatzes 2 und die von den Landesregierungen durch Rechtsverordnung bestimmten weiteren Stellen nehmen die Aufgaben der Kontaktstellen im Sinne des Artikels 2 der Entscheidung 2001/470/EG des Rates vom 28. Mai 2001 über die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen (ABl. EG Nr. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Beendigungsgründe für Dienst-/Arbeitsverhältnisse.

Rn 2 Das Dienstverhältnis endet durch Kündigung, Ablauf der Befristung, Eintritt einer auflösenden Bedingung oder Zweckerreichung. Beim Arbeitsverhältnis wird demggü das Recht des ArbG zur ordentlichen Kündigung durch §§ 1 ff KSchG weitgehend eingeschränkt (dazu Rn 51 ff), es kann auch vertraglich ausgeschlossen werden (BAG BB 04, 2303 [BAG 25.03.2004 - 2 AZR 153/03]). Das A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Einzelfälle zugunsten des Maklers.

Rn 72 Die Vereinbarung einer erfolgsunabhängigen Vergütung bedarf einer klaren und eindeutigen Individualabrede (BGH NJW 84, 2162; beachte aber die gesetzlichen Einschränkungen: Wohnraumvermittlung und Darlehensvermittlung und bei Doppeltätigkeit: BGHZ 61, 17). In AGB ist eine Klausel wegen der Abweichung vom gesetzlichen Leitbild unwirksam, die dem Makler eine Vergütung ohn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 Der Rechtsbehelf des § 321a (›Anhörungsrüge, ›Gehörsrüge‹) dient der Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 GG), indem er nach Erlass und Bekanntgabe der Entscheidung, ggf auch nach Eintritt der formellen Rechtskraft, eine Fortführung des Verfahrens vor dem iudex a quo ermöglicht. Die Gehörsrüge ist als außerordentlicher Rechtsbehelf, der die Rechtskraft n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Überwälzung der laufenden Schönheitsreparaturenpflicht.

Rn 5 Obwohl der BGH (ZMR 05, 105 = NZM 04, 734) eine Verkehrssitte (krit Emmerich JuS 06, 933) insoweit bejaht, bedarf es dennoch einer wirksamen Überbürdung der Schönheitsreparaturenpflicht im Mietvertrag zulasten des Mieters. Ist die Wohnung bei Mietbeginn unrenoviert oder renovierungsbedürftig, so hält die Formularklausel der Inhaltskontrolle nach § 307 I S 1, II Nr. 1 ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vorabentscheidung zur Zulässigkeit des Rechtswegs.

Rn 6 Speziell § 17a III GVG zielt auf die möglichst frühzeitige und für das weitere Verfahren verbindliche Klärung der Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs. Ohne Rüge eines Beteiligten stellt § 17a III 1 GVG eine im Einzelfall veranlasste Vorabentscheidung über den Rechtsweg in das pflichtgem Ermessen des befassten Gerichts. Dessen ordnungsgem Ausübung ist im Rechtsmitt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anwendungsbereich.

Rn 62 Der Verwirkung unterliegen grds sämtliche Rechte, Rechtsstellungen und Befugnisse. Sie findet im gesamten Bereich des Privatrechts als allg Regel Anwendung und zwar einschl des Familienrechts (BGH FamRZ 02, 1698 ff), des Erbrechts (München FamRZ 05, 1120; vgl BVerfG NJW 07, 1043), der gewerblichen Schutzrechte (BGH GRUR 01, 1161, 1163; Kobl GRUR-RR 06, 184; BGH NJW 14,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren der Berichtigung.

Rn 11 Zur Berichtigung berechtigt ist grds nur das Ausgangsgericht, und zwar der Einzelrichter im Hinblick auf von ihm erlassene Urt auch dann, wenn das Kollegium danach das Verfahren übernommen hatte (St/J/Althammer Rz 22), aber nicht für Urteile des Kollegiums (Zö/Feskorn Rz 34). Intern zuständig bei einem Kostenfestsetzungsbeschluss oder VB ist der erlassende Rpfleger. Vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bauwerksbezogene Werkleistungen – § 634a I Nr 2.

Rn 6 Die fünfjährige Verjährungsfrist des § 634a I Nr 2 greift, wenn Gegenstand der vertraglich geschuldeten Werkleistungen entweder ein Bauwerk oder Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür sind. Bauwerk idS ist nach weiter geltender Begrifflichkeit eine unbewegliche, durch Verwendung von Arbeit und Material iVm dem Erdboden hergestellte Sache (grundlegend: BGHZ 57, 60...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB

Rz. 45 Bei der Einholung der Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung hat der Arbeitgeber die Frist gem. § 626 Abs. 2 BGB zu beachten. Erlangt der Arbeitgeber Kenntnis vom potenziellen Kündigungsgrund, beginnt der Lauf der 2-Wochen-Frist gem. § 626 Abs. 2 BGB. Innerhalb dieser Frist ist der Betriebsrat um Zustimmung zu ersuchen. Diesem steht eine Frist von 3 Tagen zur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Verhalten des Arbeitgebers nach einem Widerspruch des Betriebsrats

Rz. 18 Ist der Betriebsrat mit der vorläufigen Einstellung oder Versetzung nicht einverstanden, kann der Arbeitgeber die Maßnahme nur aufrechterhalten oder durchführen, wenn er innerhalb von 3 Tagen (Kalendertage!) nach Äußerung des Betriebsrats beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur (endgültigen) Maßnahme gem. § 99 Abs. 4 BetrVG und die Feststel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss / 1.4.1 Ordnungsmäßigem Geschäftsgang entsprechende Aufstellungsfrist

Der Jahresabschluss ist innerhalb einer Frist aufzustellen, die einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entspricht.[1] Der Jahresabschluss ist für den Kaufmann ein Instrument, seine Vermögens- und Ertragslage festzustellen. Innerhalb des Geschäftsjahres stehen ihm Informationen aufgrund der laufenden Buchführung zur Verfügung. Ein umfassendes Bild gibt aber nur der Jahresabschlus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Reaktion des Betriebsrats

Rz. 15 Der Betriebsrat hat auf die Mitteilung des Arbeitgebers unverzüglich zu reagieren (§ 100 Abs. 2 Satz 2 BetrVG). Hierfür hat er – nach ordnungsgemäßer Beschlussfassung – folgende Möglichkeiten: Er kann keine Stellungnahme abgeben, womit die vorläufige Maßnahme nach Ablauf von drei Tagen nach Zugang der Mitteilung als gebilligt gilt. Er kann dem Arbeitgeber innerhalb von ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Verfahren nach gerichtlicher Entscheidung

Rz. 59 Ersetzt das Arbeitsgericht, das Landesarbeitsgericht oder das BAG die Zustimmung, kann der Arbeitgeber nach formeller Rechtskraft der Entscheidung innerhalb von 2 Wochen kündigen; eine vorher erklärte Kündigung ist unheilbar nichtig. [1] Die formelle Rechtskraft tritt mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde ein. Für eine Versetzung gilt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Antrag des Arbeitgebers

Rz. 49 Wenn der Betriebsrat die Zustimmung verweigert bzw. sich innerhalb der 3-Tages-Frist bzw. Wochenfrist nicht äußert, kann der Arbeitgeber gem. § 103 Abs. 2 BetrVG beim Arbeitsgericht Antrag auf gerichtliche Zustimmungsersetzung stellen. Dieser Antrag darf aber nicht vor Ablauf dieser Fristen bzw. der Zustimmungsverweigerung gestellt werden, er wird auch nicht aufgrund ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Gerichtliche Entscheidung

Rz. 16 Weigert sich der Arbeitgeber, der vom Betriebsrat beantragten Maßnahme nachzukommen, kann dieser das Arbeitsgericht anrufen mit dem Antrag, den Arbeitgeber zu verpflichten, die von ihm verlangte Maßnahme durchzuführen.[1] Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren. Der betroffene Arbeitnehmer ist am Verfahren beteiligt, d. h. er ist insbesondere nach § 83 Ab...mehr