Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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Anwendungserlasse zur neuen... / b) Gebäude mit Mischnutzung

Das BewG lässt die Ermittlung der Bewirtschaftungskosten für Gebäude mit einer Mischnutzung offen (zu Verwaltungskosten und Mietausfallwagnis: Lücke/Lüder/Matern, FR 2023, 153 [157]). aa) Verwaltungskosten (Rz. 35) Die Verwaltungskosten für Wohnungen sowie Garagen und ähnlichen Einstellplätze, die der Wohnnutzung dienen, bestimmen sich nach deren Anzahl und den indizierten Ein...mehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / VIII. Gebäude auf fremdem Grund und Boden (Rz. 86 bis 103)

Die Bewertung des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden (§ 195 Abs. 2 bis 4 BewG) wurde in Anlehnung an das finanzmathematische Verfahren für das Erbbaurecht ausgestaltet, die Bewertung des belasteten Grundstücks (§ 195 Abs. 5 bis 7 BewG) in Anlehnung an das finanzmathematische Verfahren für das Erbbaugrundstück. Die Rz. 86 bis 103 enthalten im Wesentlichen keine über den Gese...mehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / b) Berücksichtigung von nicht zu entschädigenden Wertanteilen von Gebäuden (Rz. 74)

aa) Grundstücksmerkmale und Bewertungsparameter (Rz. 74 Satz 2 und 3) Bei der Gebäudewertermittlung auf den Zeitpunkt des Ablaufs des Erbbaurechts ist grundsätzlich von den Grundstücksmerkmalen und den Bewertungsparametern am Bewertungsstichtag auszugehen. Das gilt neben den Grundstücks- und Gebäudeflächen insb. für die Bodenrichtwerte, Roherträge, Bewirtschaftungskosten, Lie...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 3 Miete, Raumkosten und Instandhaltungen: Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand abgrenzen

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Anwendungserlasse zur neuen... / bb) Restnutzungsdauer (Rz. 74 Satz 4 bis 7)

Bei der Gebäudewertermittlung auf den Zeitpunkt des Ablaufs des Erbbaurechts ist von der Restnutzungsdauer auszugehen, die bei der Ermittlung des unbelasteten Grundstücks nach § 193 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BewG zugrunde gelegt wurde. Diese ist um die Restlaufzeit des Erbbaurechts zu mindern. Ein Gebäudewertansatz entfällt folglich, wenn die Restlaufzeit des Erbbaurechts die Rest...mehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / 2. Bewertung des belasteten Grundstücks (Rz. 98 bis 103)

Verfahren: Mit fremdem Gebäude belastetes Grundstückmehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / bb) Instandhaltungskosten (Rz. 36)

Bei Gebäuden mit unterschiedlicher Nutzung sind die Instandhaltungskosten für jede Nutzung gesondert zu ermitteln. Die Finanzverwaltung unterscheidet nicht nur zwischen Wohnnutzung und Nichtwohnnutzung. Sie unterscheidet auch zwischen unterschiedlichen Nichtwohnnutzungen: Beispiel (Rz. 36 AEBew JStG 2022) „Ein im Ertragswertverfahren zu bewertendes Gebäude verfügt im Erdgesch...mehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / cc) Offene Fragen zur Restnutzungsdauer im Vergleichswertverfahren

Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Wohnungs- und Teileigentum sind vorrangig im Vergleichswertverfahren (§ 183 BewG) zu bewerten (§ 182 Abs. 2 BewG). Es stellt sich die Frage, wie in diesen Fällen die Restnutzungsdauer ermittelt werden soll. Die für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlichen (Nds. FG v. 1.12.2022 – 1 K 90/19, EFG 2023, 760 Rz. 94 m.w.N. = ErbStB 2...mehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / 2. Alterswertminderungsfaktor (Rz. 52 bis 56)

Der Alterswertminderungsfaktor ist auf drei Nachkommastellen zugunsten des Steuerpflichtigen auf- oder abzurunden (Rz. 53 Satz 2). Beraterhinweis Grundsätzlich ist Abrunden für den Steuerpflichtigen günstiger. Bei der Bewertung des Erbbaurechts nach § 193 Abs. 2 bis 5 BewG und des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden nach § 195 Abs. 2 bis 4 BewG ist ein bei Ablauf des Erbbau-...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 5.2 Beispiel aus der Praxis

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Anwendungserlasse zur neuen... / 1. Verlängerung der Restnutzungsdauer (Rz. 20 und 21)

Die Regelung zur Verlängerung der Restnutzungsdauer (§ 185 Abs. 3 Satz 5 BewG) wurde sprachlich an das Grundsteuerwertverfahren (§ 253 Abs. 2 Satz 4 BewG) angepasst. In beiden Verfahren ist von einer verlängerten Restnutzungsdauer auszugehen, wenn nach der Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen eingetreten sind, die dessen Restnutzungsdauer bzw. Gesamtnutzungsdauer wese...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / a) Absatz 1

Rz. 12 Nr. 1: Die Ermittlung der einzelnen Einkünfte wird von dieser Vorschrift nicht erfasst. Für die Gewinneinkünfte ergeben sich die Gebühren aus §§ 25, 26, 35, 39, für die Überschusseinkünfte auch § 27. Die Gebühr nach § 24 Abs. 1 gilt im Wesentlichen folgende Tätigkeitsbereiche des StB ab: Angaben zu den Steuerpflichtigen und deren Einkünften, Angaben über Anlagen zu Ki...mehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / 2. Bewirtschaftungskosten (Rz. 31 bis 38)

Zweifelsfragen galt es insb. hinsichtlich der Indizierung der Basiswerte der Anlage 23 BewG zu beantworten. Auch brauchte es Hinweise zur Ermittlung der Bewirtschaftungskosten für Gebäude mit Mischnutzung. Sprachlich wird im Gesetz zwischen "Wohn- und Gewerbenutzung" unterschieden. In den AEBew JStG 2022 wird hiervon abweichend zwischen "Wohn- und Nichtwohnnutzung" unterschie...mehr

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Mehr- und Weniger-Rechnung / 5.3 Angleichungsbuchungen

Rz. 53 Angleichungsbuchungen über das Kapitalkonto Wird die Angleichung der Steuerbilanz der Firma an die Prüferbilanz über das Kapitalkonto vorgenommen, so lautet der zusammengesetzte Buchungssatz 2022:mehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / cc) Mietausfallwagnis (Rz. 37)

Das Mietausfallwagnis hängt vom Rohertrag ab. Bei einer Mischnutzung (Wohnen/Nichtwohnen) sind die Roherträge aufzuteilen. Für Wohnungen, Wohnräume und die dazugehörenden Garagen und ähnlichen Einstellplätze (Wohnnutzung) sind 2 % des Rohertrages als Mietausfallwagnis zu berücksichtigen – für alle anderen Räumlichkeiten 4 %.mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 27 Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten

Rz. 1 § 27 ist eine Parallelvorschrift zu § 25 für die Einkunftsarten 4 bis 7 des EStG. Im Gegensatz zu § 25 gilt jedoch die Tabelle A. Rz. 2 Als Gegenstandswert gilt analog zu § 25 die Summe der Einnahmen oder die Summe der Werbungskosten, wenn diese höher ist. Zu den Einnahmen zählt dabei auch der Mietwert von eigengenutzten oder kostenlos bzw. unter dem Marktwert (z. B. an...mehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / c) Instandhaltungskosten für Garagen und ähnliche Einstellplätze im Nutzungszusammenhang mit Nichtwohnnutzung (Rz. 36 Satz 4)

Die Instandhaltungskosten für gewerblich genutzte Gebäude(-teile) der Anlage 23 BewG beziehen sich auf die Nutzfläche. Eine entspr. Bezugsvorgabe enthält Anlage 3 ImmoWertV nicht. Für die mit einer Nichtwohnnutzung im Zusammenhang stehenden Garagen und ähnlichen Einstellplätze ist fraglich, ob sich die Ermittlung der Instandhaltungskosten nach der Nutzfläche oder nach einem E...mehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / aa) Grundstücksmerkmale und Bewertungsparameter (Rz. 74 Satz 2 und 3)

Bei der Gebäudewertermittlung auf den Zeitpunkt des Ablaufs des Erbbaurechts ist grundsätzlich von den Grundstücksmerkmalen und den Bewertungsparametern am Bewertungsstichtag auszugehen. Das gilt neben den Grundstücks- und Gebäudeflächen insb. für die Bodenrichtwerte, Roherträge, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssätze, Regelherstellungskosten, Verbraucher- und Baupre...mehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / 2. Finanzmathematisches Verfahren (Rz. 67 bis 76)

Die Rz. 67 bis 72 enthalten keine über den Gesetzeswortlaut (und die ErbStR u. ErbStH 2019) hinausgehenden Anwendungshinweise und -regelungen. Die Ausführungen zu den Erbbaurechtskoeffizienten (s. VI. 1.) sind auf die Erbbaurechtsfaktoren zu übertragen. Es kann vorkommen, dass ein Erbbaurechtsfaktor des Gutachterausschusses vorliegt, dieser aber für die Grundbesitzbewertung u...mehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / 2. Finanzmathematisches Verfahren (Rz. 79 bis 85)

Die Ausführungen zu den Erbbaurechten (s. VI. 2.) gelten für die Erbbaugrundstücke entsprechend. Finanzmathematisches Verfahren: Erbbaugrundstückmehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / aa) Verwaltungskosten (Rz. 35)

Die Verwaltungskosten für Wohnungen sowie Garagen und ähnlichen Einstellplätze, die der Wohnnutzung dienen, bestimmen sich nach deren Anzahl und den indizierten Einzelansätzen der Anlage 23 BewG. Für gewerblich bzw. nicht zu Wohnzwecken genutzte Räumlichkeiten betragen die Verwaltungskosten 3 % des Rohertrages, der auf diese Räume entfällt. Im Falle einer Mischnutzung ist der...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 1. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde aus § 20 BRAGO entnommen (jetzt § 2 Abs. 2 RVG i. V. m. VV RVG Teil 2 Abschnitte 1 und 2). Sie enthält die Gebühren für Rat- und Auskunftserteilung in steuerlicher Hinsicht (Abs. 1) Abraten von Berufung oder Revision (Abs. 2) Beides kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich geschehen, und zwar mit und ohne Begründung. Aus Haftungsgründen ist zuminde...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Zu Absatz 1 "Ratgebühr"

Rz. 3 Gebühren für Rat oder Auskunft dürfen nur berechnet werden, wenn sie nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen. Dies gilt auch für die Erstberatungsgebühr. Ergibt sich ein solcher Zusammenhang erst später, erfolgt Anrechnung der Erstgebühr. Beispiele: Beratung über die Erfordernisse bei einem Stundungsantrag. Später wird der Antrag vom StB ges...mehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / 1. Anwendung von Erbbaurechtskoeffizienten (Rz. 66)

Die Erlasse enthalten keine über den Gesetzeswortlaut hinausgehenden Anwendungshinweise zu den neu eingeführten Erbbaurechtskoeffizienten. Für die Anwendung ist entscheidend, ob die Ableitung der Erbbaurechtskoeffizienten weitgehend in demselben Modell erfolgt wie die Bewertung nach dem BewG (§ 193 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 177 Abs. 2 u. 3 BewG). Koeffizientenverfahren: Erbbaure...mehr

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Home- und Mobile-Offices, E... / 4.1 Inhalt eines Widerrufsvorbehalts

Soweit der Widerrufsvorbehalt in einem Arbeitsvertrag, in einer Nebenabrede, in einer Firmenrichtlinie/Policy oder z. B. einer Gesamtzusage enthalten ist, unterliegt er der AGB-Kontrolle, d. h. sowohl der sog. Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB als auch der sog. Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Daher ist folgendes zu beachten: Es muss für den Arbei...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 8. Besitzrecht des Entleihers bzgl. Haus nach Tod des Verleihers

Rz. 125 Dazu das OLG Köln:[132] Zitat 1. Räumt eine Erblasserin ihrem langjährigen Lebensgefährten zu Lebzeiten ein lebenslanges unentgeltliches Wohn- und Nutzungsrecht an einem von ihm schon (mit-)bewohnten Haus ein, dann handelt es sich um einen Leihvertrag (§ 598 BGB), der keiner besonderen Form bedarf. 2. Machen die Erben der Erblasserin geltend, sie bedürften des verliehen...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 223 & Übertragung (siehe auch Rdn 10 ff., 74 ff.) Vorliegend handelt es sich um einen klassischen Regelungsgegenstand, nämlich eine Grundstücksübergabe mit z.T. höchstpersönlichen Gegenleistungen. Vorliegender Übergabevertrag ist im Gegensatz zur Hofübergabe kein typischer Leibgedingvertrag, also kein Vertrag, auf den die landesrechtlichen Regelungen über Art. 96 EGBGB ohn...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / m) Wohnungsrecht

Rz. 291 Der wesentliche Inhalt eines Wohnungsrechts besteht in der Befugnis, ein Gebäude oder einen Gebäudeteil allein und ausschließlich zu Wohnzwecken zu nutzen. Hauptnutzung muss das Wohnen sein; weiterer Gegenstand, allerdings als Nebenzweck, können andere Nutzungen sein, so z.B. die Mitbenutzung der Garage, des Gartens, des Hofs, des Treppenhauses, der Waschküche, von F...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / ee) Muster: Klage gegen Miterben auf Zustimmung zu Verwaltungsmaßnahme

Rz. 42 Muster 12.1: Klage gegen Miterben auf Zustimmung zu Verwaltungsmaßnahme Muster 12.1: Klage gegen Miterben auf Zustimmung zu Verwaltungsmaßnahme An das Amtsgericht – Zivilabteilung – _________________________ Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegenmehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / VIII. Beweissicherung

Rz. 242 Da der vermachte Gegenstand herauszugeben und auf den Vermächtnisnehmer zu übertragen ist, ist eine Beweissicherung im Wege des selbstständigen Beweisverfahrens nach §§ 485 ff. ZPO möglich. Wenn bspw. ein Haus vom Erben umgebaut werden soll, aber mit einem langwierigen Streit zu rechnen ist, dann könnte eine Beweissicherung nach § 485 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zur Feststellun...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / A. Erbvertrag

Rz. 1 Typischer Sachverhalt Ein hochbetagter Witwer ohne nahe Angehörige, der im eigenen Einfamilienhaus lebt, wird gesundheitlich hinfällig. Seine Rente reicht gerade für seinen Lebensbedarf. Den Aufenthalt in einem Altenheim oder Altenpflegeheim könnte er trotz Pflegeversicherung (SGB XI) nicht finanzieren. Außerdem will er in seinem eigenen Haus wohnen bleiben, solange di...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 2. Muster: Antrittsbericht

Rz. 116 Muster 6.28: Antrittsbericht Muster 6.28: Antrittsbericht An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlassangelegenheit _________________________ Az.: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, in der vorbezeichneten Sache überreiche ich das Nachlassverzeichnis auf den Todestag. Ergänzend berichte ich wie folgt: A. Erbenermittlung Herr ___...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Muster: Aufforderungsschreiben zur Freistellung von einer Verbindlichkeit

Rz. 116 Muster 14.16: Aufforderungsschreiben zur Freistellung von einer Verbindlichkeit Muster 14.16: Aufforderungsschreiben zur Freistellung von einer Verbindlichkeit An Frau _________________________ Herrn _________________________ Hiermit zeige ich die anwaltliche Vertretung von Frau _________________________ an. Eine entsprechende Vollmacht ist beigefügt. Wie Sie wissen, ist ...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / XV. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 173 Da auf der Grundlage von § 2287 BGB der geschenkte Gegenstand selbst herauszugeben und auf den Vertragserben zu übertragen ist, kommt eine Beweissicherung im Wege des selbstständigen Beweisverfahrens nach §§ 485 ff. ZPO in Betracht. Wenn bspw. ein Haus vom Beschenkten umgebaut werden soll, aber mit einem langwierigen Streit zu rechnen ist, dann könnte eine Beweissich...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz

Rz. 192 Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tochter, die ihrem Ehegatten ehebedingt Miteigentum zu 1/2 einräumt; Pflichtteilsverzicht, Ausschluss der Ausgleichung unter Abkömmlingen; Umfassende Absicherung des Übernehmers gegenüber seinem Ehegatten bei Tod, Scheidung und Insolvenz Muster 1.4: Zuwendung eines Baugrundstücks an die verheiratete Tocht...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 7. Muster: Anschreiben an die Wohngebäudeversicherung

Rz. 70 Muster 6.10: Anschreiben an die Wohngebäudeversicherung Muster 6.10: Anschreiben an die Wohngebäudeversicherung An _________________________ Nachlassangelegenheit _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, durch das Amtsgericht _________________________ bin ich zum Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des am _________________________ in _________________...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / d) Muster: Einseitiger Erbvertrag – Pflegeverpflichtung – Nießbrauchsvermächtnis

Rz. 16 Muster 4.1: Einseitiger Erbvertrag – Pflegeverpflichtung – Nießbrauchsvermächtnis Muster 4.1: Einseitiger Erbvertrag – Pflegeverpflichtung – Nießbrauchsvermächtnis Ort: _________________________ Verhandelt am _________________________ Mitwirkend: Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ Anwesend sind heute in meiner Kanzlei:mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 4. Muster: Klage auf Zustimmung zum Teilungsplan (mit Teilungsanordnung bezüglich Grundstück)

Rz. 289 Muster 19.1: Klage auf Zustimmung zum Teilungsplan (mit Teilungsanordnung bezüglich Grundstück) Muster 19.1: Klage auf Zustimmung zum Teilungsplan (mit Teilungsanordnung bezüglich Grundstück) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen F...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln

Rz. 168 Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im Todesfall, Vereinbarung von Rückforderungsrechten im Spekulations- und Scheidungsfall, Gleichstellung von Geschwistern, umfassende Pflichtteils- und Ausgleichungsregeln Muster 1.3: Zuwendung einer Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung mit Ausgleichsverpflichtung im ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 139 & Vorweggenommene Erbfolge in Form der Schenkung Als reine Schenkung kommt ein solcher Vertrag zustande, wenn die Parteien sich über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind, wobei hier von der Leihe, dem Auftrag oder der unentgeltlichen Verwahrung abzugrenzen ist. Eine Schenkung ist demgemäß ein Vertrag. Das bloße Verjährenlassen einer Forderung ist dann nicht ...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 6. Muster: Vertrag zur Begründung eines Wohnungsrechts, teilweise als Verschaffungsvermächtnis

Rz. 278 Muster 15.27: Vertrag zur Begründung eines Wohnungsrechts, teilweise als Verschaffungsvermächtnis Muster 15.27: Vertrag zur Begründung eines Wohnungsrechts, teilweise als Verschaffungsvermächtnis Vertrag über die Begründung eines Wohnungsrechts (Vermächtniserfüllung) I. Bestehender Rechtszustand 1. Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für ____________...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte

Rz. 205 Muster 1.5: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte Muster 1.5: Übertragung eines Einfamilienhauses unter Nießbrauchsvorbehalt mit weit reichenden Verpflichtungen des Übergebers, Schuldübernahme, Pflichtteilsverzichte Verhandelt am ________________________...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / e) Muster: Klage des Vorerben auf Duldung der Wegnahme von Einrichtungen

Rz. 96 Hinweis Bei einer Klage auf Wegnahme von Inventarstücken, die einem Nachlassgrundstück einverleibt wurden, besteht ein erhebliches Prozessrisiko. Denn die Frage, ob insoweit ein Wegnahmerecht besteht, ist umstritten (vgl. Rdn 89 f.). Rz. 97 Muster 14.15: Klage des Vorerben auf Duldung der Wegnahme von Einrichtungen Muster 14.15: Klage des Vorerben auf Duldung der Wegna...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 42 Der Erblasser E, der mit mehreren Personen gemeinsam ein Haus bewohnt (bzw. bei Unterbringung im Pflegeheim), verstarb, wobei keine nahen Angehörigen bzw. Betreuer vorhanden sind. Die Erbfolge ist aus verschiedenen Gründen unklar. Es ist bekannt, dass sich in den Wohnräumen wertvolle Nachlasswerte befinden. Der Erblasser hatte zudem verschiedenen Personen Kontovollmac...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Umzugskosten / 5 Beförderungskosten (Speditionskosten)

Die Speditionskosten sind die weitaus höchsten erstattungsfähigen Aufwendungen anlässlich eines Umzugs. Sie werden nach dem niedrigsten von mindestens 2 vom Beschäftigten vor dem Umzug eingeholten Kostenvoranschlägen (mit verbindlichem Festpreis) erstattet. Die Kostenvoranschläge müssen von 2 rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen eingeholt werden. Der Besc...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 19. Pflege im Privathaus

Rz. 444 Erwähnenswert ist, dass das OLG Düsseldorf[499] eine analoge Anwendung von § 14 HeimG verneint hat, wenn der Erblasser Angestellte eines Pflegedienstes, die ihn in seinem eigenen Haus "gepflegt" haben, in einer letztwilligen Verfügung zu Erben beruft.mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / a) Problem: Ausschluss des Aufhebungsverlangens bei einer Bruchteilsgemeinschaft unter Ehegatten nach Scheidung der Ehe und Tod eines Ehegatten

Rz. 85 Fall Als je hälftige Miteigentümer eines Wohnhauses waren Ehegatten im Grundbuch eingetragen. Die Ehe wurde rechtskräftig geschieden. Der Ehemann EM bewohnt das Haus, das bisher als Familienheim gedient hat. Die Ehefrau stirbt, ihre Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Mit dem "großen Antragsrecht" kann einer der Miterben die Versteigerung des ganzen Hauses betreiben....mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / (1) Muster: Anforderung eines ärztlichen Attestes über die Todesursache

Rz. 27 Muster 25.6: Anforderung eines ärztlichen Attestes über die Todesursache Muster 25.6: Anforderung eines ärztlichen Attestes über die Todesursache An das Klinikum _________________________ Patient _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________. Ausweislich beigefügter Vollmacht vertrete ich ___________________...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / e) Muster: Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung

Rz. 30 Muster 20.1: Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung Muster 20.1: Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung An das Amtsgericht – Abteilung für Zwangsversteigerungssachen – _________________________ Namens des Herrn _________________________, dessen Vollmacht ich anliegend vorlege, beantrage ich hiermit die Zwangsversteigerung des im Grundbuch von _______________...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 3. Muster: Klageerwiderungsschriftsatz gegen Erbteilungsklage (Geltendmachung von Verwendungen durch einen Miterben)

Rz. 302 Muster 19.5: Klageerwiderungsschriftsatz gegen Erbteilungsklage (Geltendmachung von Verwendungen durch einen Miterben) Muster 19.5: Klageerwiderungsschriftsatz gegen Erbteilungsklage (Geltendmachung von Verwendungen durch einen Miterben) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Az. _________________________ Klageerwiderung in der Rechtssache des Herrn __...mehr