Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 17 Rechtsbeschwerde / 3. Verfahrensgebühr

Rz. 10 Der Anwalt erhält für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) nach Nr. 3502 VV zunächst eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,0. Beispiel 1: Rechtsbeschwerde Der Anwalt wird im Kostenfestsetzungsverfahren beauftragt, gegen die Beschwerdeentscheidung des LG, mit der Kosten für ein vorgerichtliches Gutachten in Höhe von 3.000,00 EUR abgesetzt worden sind, Rechtsb...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (e) Verfahrensgebühr bei Anwaltswechsel

Rz. 164 Ein weiteres Problem der Berechnung der fiktiven Terminsgebühr ergibt sich, wenn der Anwalt erst im Verlaufe des Verfahrens eingetreten ist, z.B. nach einem Anwaltswechsel. Es fragt sich dann, ob sich die Terminsgebühr nur nach der Verfahrensgebühr des Anwalts richtet, der auch die Terminsgebühr verdient hat, oder ob die gesamte anwaltliche Tätigkeit im Verfahren als...mehr

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§ 9 Güte- und Schlichtungsv... / II. Geschäftsgebühr

Rz. 10 Beispiel 1: Tätigkeit im Güteverfahren Der Anwalt vertritt den Mandanten in einem obligatorischen Streitschlichtungsverfahren nach § 15a EGZPO (Gegenstandswert: 2.500,00 EUR).mehr

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§ 10 Beratungshilfe / bb) Einigung und Erledigung

Rz. 29 Neben der Geschäftsgebühr kann wiederum eine Gebühr nach Nr. 2508 VV hinzukommen, wenn der Anwalt an einer Einigung i.S.v. Nr. 1000 VV oder an einer Erledigung i.S.v. Nr. 1002 VV mitwirkt. Die Gebühr beläuft sich immer auf 165,00 EUR. Beispiel 14: Außergerichtliche Vertretung mit Einigung Der Mandant erscheint mit einem Beratungshilfeschein und beauftragt den Anwalt, d...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / m) Anrechnung auf nachfolgendes Güte- oder Schlichtungsverfahren

Rz. 76 Beispiel 48: Anrechnung auf nachfolgendes Güte- oder Schlichtungsverfahren Der Anwalt wird beauftragt, eine Forderung von 600,00 EUR außergerichtlich geltend zu machen. Die Tätigkeit ist weder umfangreich noch schwierig. Anschließend wird das Schlichtungsverfahren nach § 15a EGZPO durchgeführt und hiernach Klage erhoben. Nach mündlicher Verhandlung ergeht ein Urteil. D...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / b) Teilweise Erfüllung

Rz. 26 Wird der Anspruch auf die anzurechnende Gebühr nur teilweise erfüllt, ist auch nur teilweise anzurechnen. Beispiel 15: Anrechnung bei Teilzahlung Der Kläger hatte zunächst ein Mahnverfahren wegen einer Forderung in Höhe von 8.000,00 EUR eingeleitet. Der Beklagte hatte daraufhin 5.000,00 EUR sowie eine 1,0-Gebühr aus 5.000,00 EUR nebst Auslagen und Umsatzsteuer gezahlt....mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / 4. Außergerichtliche Vertretung in einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung

Rz. 40 Für die Vertretung in einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 2 FGO vor dem Finanzamt oder einer anderen Behörde gilt das RVG i.V.m. den Vorschriften des VV, nicht § 35 RVG i.V.m. der StBVV, da § 35 RVG schon früher nicht auch auf § 44 StBVV a.F. Bezug genommen hat und diese Vorschrift zwischenzeitlich aufgehoben ist. Es gelten hier nach § 40 StB...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (f) Verhandlung nach Einspruch

Rz. 111 Ergeht im ersten Termin oder im schriftlichen Vorverfahren ein Versäumnisurteil, sodass hier nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nrn. 3104, 3105 VV ausgelöst worden ist, und wird dann auf Einspruch des Beklagten hin ein neuer Termin anberaumt, zu dem der Beklagte oder sein Vertreter erscheint, so entsteht insgesamt nur eine 1,2-Terminsgebühr. Die zunächst angefallene 0,5-...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / a) Betreiben des Geschäfts

Rz. 10 Die Geschäftsgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information Voraussetzung ist, dass dem Anwalt ein Auftrag zur Vertretung erteilt worden ist – also ein Auftrag, im Namen des Mandanten nach außen hin vertretend für ihn tätig zu werden. Die Gebühr entsteht in diesem Fall bereits mit der Entgegennahme der Information. Ob es dann tatsächlic...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / dd) Verfahren mit Termin außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 111 Kommt es im gerichtlichen Verfahren nicht zur Hauptverhandlung, sondern nur zu einem Termin außerhalb der Hauptverhandlung, entsteht die gleiche Gebühr wie für eine Hauptverhandlung (Vorbem. 5.1.3 Abs. 1 VV). Beispiel 42: Gerichtliches Verfahren mit Termin außerhalb der Hauptverhandlung Das Amtsgericht Köln lässt im Wege der Rechtshilfe vor dem Amtsgericht Bremen eine...mehr

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§ 38 Auslagen / II. Verauslagte Beträge

Rz. 5 Soweit der Anwalt Beträge verauslagt, etwa Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Kosten für eine Einwohnermeldeamtsanfrage o.Ä., kann er nach §§ 675, 670 BGB i.V.m. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV diese Beträge dem Mandanten in voller Höhe in Rechnung stellen, und zwar neben den sonstigen Auslagentatbeständen. Zu den Kosten eines in eigenem Namen des Prozessbevollmächtigt...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / f) Anrechnung bei nur teilweise identischen Gegenständen

Rz. 54 Die Gegenstände von außergerichtlicher Vertretung und nachfolgendem gerichtlichen Verfahren können nur teilweise identisch sein, das kann darauf beruhen, dassmehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / b) Gegenstandswert

Rz. 56 Bei der Vertretung eines anderen Beteiligten, insbesondere des Schuldners, richtet sich der Gegenstandswert nach dem Wert des Gegenstands der Zwangsversteigerung (§ 26 Nr. 2, 1. Teils. RVG).[16] Zur Berechnung siehe Rdn 10 ff. Beispiel 18: Versteigerungsverfahren bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens Der Gläubiger hat wegen einer Gesamtforderung in Höhe von 30.0...mehr

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§ 38 Auslagen / 2. Abrechnung der Reisekosten

Rz. 94 Beispiel 54: Fahrtkosten Pkw, Abwesenheit bis vier Stunden Der Anwalt hat seine Kanzlei in Köln. Er fährt zu einem Verhandlungstermin vor dem LG Bonn (einfache Strecke 30 km). Insgesamt ist er zwei Stunden von seiner Kanzlei abwesend. Der Anwalt erhält Ersatz seiner Fahrtkosten nach Nr. 7003 VV sowie ein Tage- und Abwesenheitsgeld.mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / b) Terminsgebühr

Rz. 73 Auch eine Terminsgebühr (Nr. 3310 VV) kann in der Zwangsvollstreckung anfallen, allerdings nur dann, wenn der Anwalt an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft teilnimmt. Außergerichtliche Verhandlungen oder Besprechungen reichen nicht aus. Der weiter gehende Anwendungsbereich der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV ist durch Nr. 3310 ...mehr

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§ 32 Verfahren nach dem Ges... / I. Überblick

Rz. 1 Zum 3.12.2011 ist das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24.11.2011[1] in Kraft getreten. Gleichzeitig sind für die neu eingeführten Verfahren auch zum Teil neue Gebührentatbestände im RVG geschaffen worden. Rz. 2 Richtet sich das Verfahren gegen ein Land, ist in erster Instanz in der ordentlichen ...mehr

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§ 28 Familiensachen / VIII. Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG

Rz. 33 Nach § 165 FamFG [15] vermittelt das FamG auf Antrag, wenn ein Elternteil geltend macht, dass der andere Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Verfügung über den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind vereitelt. Die Vergütung richtet sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Neben der 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV kann hier auch eine Terminsgebühr nach Nr. 3104...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / c) Bestellung erst nach Verbindung

Rz. 24 War der Anwalt vor Verbindung noch in keinem Verfahren als Pflichtverteidiger bestellt, sondern wird er erst nach der Verbindung bestellt, sollte nach einer zum Teil vertretenen Auffassung die rückwirkende Erstreckung nach § 48 Abs. 6 S. 1 RVG nur für das führende Verfahren gelten, nicht aber auch für das hinzuverbundene Verfahren. Ein Vergütungsanspruch gegen die Sta...mehr

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§ 28 Familiensachen / hh) Antrag und Widerantrag

Rz. 187 Problematisch sind hier die Fälle von Antrag- und Widerantrag. Rz. 188 Wird wechselseitig die Zahlung eines Zugewinnausgleichs beantragt, so werden die Werte von Antrag und Widerantrag addiert (§ 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Es liegt nicht derselbe Gegenstand i.S.d. § 39 Abs. 1 S. 3 FamGKG vor.[104] Das gilt auch dann, wenn einerseits Zahlung und andererseits im Wege des W...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (3) Gegenstandswert

Rz. 93 Für die Verfahrensgebühr gilt der volle Wert des § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG. Für die Zahlungsvereinbarung gilt dagegen nur 50 % des Anspruchs (§ 31b RVG). Da sich in der Zwangsvollstreckung der Wert eines Anspruchs zuzüglich Zinsen und Kosten vorheriger Vollstreckungsmaßnahmen versteht (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG), sind die 50 % von diesem Gesamtwert abzuleiten. Beispiel 53: Za...mehr

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§ 28 Familiensachen / 1. Überblick

Rz. 36 In isolierten Verfahren erster Instanz ergeben sich hinsichtlich der Gebühren grundsätzlich keine Besonderheiten. Abzurechnen ist hier wie in allgemeinen Zivilverfahren, sodass auf die dortigen Ausführungen Bezug genommen werden kann. Rz. 37 Der Anwalt erhält unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2 VV eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Vo...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (1) Überblick

Rz. 80 Mit dem 2. KostRMoG ist zum 1.8.2013 eine Einigungsgebühr für eine sog. "Zahlungsvereinbarung" eingeführt worden. Mit dieser Variante, die zunächst in nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV geregelt war und jetzt in als Nr. 1000 Nr. 2 VV inhaltsgleich neu geregelt worden ist, werden die Fälle erfasst werden in denenmehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 3. Verweisung an ein Gericht eines niedrigeren Rechtszugs (Diagonalverweisung)

Rz. 74 Wird an ein Gericht eines niedrigeren Rechtszugs verwiesen, so gilt § 20 S. 2 RVG. Das weitere Verfahren vor dem Empfangsgericht gilt als neue Angelegenheit, auch gegenüber dem vorangegangenen Verfahren. Eine Anrechnung ist hier im Gegensatz zu § 21 Abs. 1 RVG nicht vorgesehen.[19] Beispiel 43: Verweisung an ein untergeordnetes Gericht Es wird Klage (Wert: 10.000,00 EU...mehr

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§ 35 Strafsachen / 5. Rücknahme der Anklage und erneute Anklage

Rz. 153 Wird eine Anklage zurückgenommen und sodann neu erhoben, handelt es sich bei dem dann erneuten erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren um eine neue Angelegenheit.[72] Beispiel 93: Rücknahme der Anklage und Neuerhebung Die Staatsanwaltschaft nimmt die Anklage nach Eröffnung des Verfahrens auf Hinweis des Gerichts zurück. Später wird erneut Anklage erhoben und die Hau...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / d) Teilweise Verfahrens- oder Prozesskostenhilfebewilligung, Fortführung des Verfahrens nur im Rahmen der Bewilligung

Rz. 74 Beschränkt sich die Partei nach teilweiser Prozess- oder Verfahrenskostenhilfebewilligung darauf, das Verfahren nur im Rahmen der Bewilligung durchzuführen, verbleibt dem Anwalt der Mehrbetrag der Gebühren im Prüfungsverfahren aus dem höheren Wert. Insoweit greift die Sperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht, da diese nur im Rahmen der Bewilligung gilt. Von der Wahlanw...mehr

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§ 1 Einleitung / aa) Betriebsgebühr

Rz. 86 Auch hier entsteht zunächst immer eine Betriebsgebühr, also im gerichtlichen Verfahren eine Verfahrensgebühr (Nrn. 3102, 3204, 3212 VV), außergerichtlich eine Geschäftsgebühr (Nr. 2302 Nr. 1 VV), eine Beratungsgebühr (§ 34 Abs. 1 RVG) oder eine Prüfungsgebühr (Nr. 2102 VV). Rz. 87 Eine Reduzierung der Betriebsgebühren bei vorzeitiger Erledigung ist hier grundsätzlich n...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / 1. Erkenntnisverfahren

Rz. 32 Im ersten Rechtszug erhält der Anwalt auch in Arbeitssachen die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, also nach den Nrn. 3100 ff. VV. Auch insoweit ergeben sich keine Besonderheiten. Rz. 33 Die Terminsgebühr entsteht auch schon dann, wenn der Anwalt an der Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden nach § 54 ArbGG teilnimmt. Sie entsteht ebenso bei Abschluss eines schriftlich...mehr

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§ 38 Auslagen / a) Überblick

Rz. 11 Nach Nr. 7000 Nr. 1 VV erhält der Anwalt Ersatz seiner Kosten für Kopien und Ausdrucke (sog. Dokumentenpauschale). Diese Dokumentenpauschale erhält er in vier Fällen, nämlich für die Herstellung und Überlassung von Kopien und Ausdruckenmehr

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§ 28 Familiensachen / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 15 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so wird eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV in aller Regel nicht in Betracht kommen, da nach Wertgebühren abzurechnen ist und es in Familiensachen an der erforderlichen gemeinschaftlichen Beteiligung fehlt, die für eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV erforderlich ist (zur Gebührenerhöhung bei den Festgebühren der Beratungshilfe siehe Rd...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / bb) Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Einverständnis mit den Parteien (Anm. Abs. 1 Nr. 1, 1. Var. zu Nr. 3104 VV)

Rz. 139 Nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV entsteht eine Terminsgebühr, wenn das Gericht in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entscheidet. Im erstinstanzlichen Verfahren ist hiermit der Fall des § 128 Abs. 2 ZPO gemeint. Nach § 128 Abs. 1 ZPO ist im erstinstanzlichen Verfahren g...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / b) Es kommt zum einstweiligen Verfügungsverfahren

Rz. 29 Folgt auf die Schutzschrift hin ein einstweiliges Verfügungsverfahren, in dem der Anwalt dann den Antragsgegner vertritt, entsteht unstrittig die volle 1,3-Verfahrensgebühr. Allerdings erhält der Anwalt für die Schutzschrift dann keine gesonderte Vergütung. Diese wird vielmehr mit der Verfahrensgebühr abgegolten. Rz. 30 Beispiel 4: Schutzschrift mit nachfolgendem Verf...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 7. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 199 Wird der Anwalt in einem selbstständigen Beweisverfahren nach § 76 SGG tätig, gilt das Gleiche wie bei den Wertgebühren. Beweisverfahren und nachfolgendes Hauptsacheverfahren sind zwei verschiedene Angelegenheiten. Die Gebühren nach den Nrn. 3102, 3106 VV entstehen gesondert. Allerdings wird die Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrens...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (2) Gesamtgläubiger

Rz. 59 Vertritt der Anwalt mehrere Gesamtgläubiger aufgrund eines einheitlichen Auftrags, erhöht sich die Verfahrensgebühr gem. Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber.[36] Die bei Inkrafttreten des RVG noch vertretene Auffassung, die Erhöhung würde nur 0,3 von 0,3, also 0,09 betragen,[37] wird zu Recht nicht mehr vertreten (zu den besonderen Problemen bei Vollstreckung ...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, ZPO, Kommentar zur Zivilprozessordnung mit GVG und anderen Nebengesetzen, 80. Auflage 2022 Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, Kommentar, 20. Auflage 2020 Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RENOKommentar RVG, 16. Auflage 2014 (zit.: Baumgärtel/Hergenröder/Bearbeiter) Beutling, Anwaltsvergütung in Verwaltungssachen, 2004 Bischof/Jungbauer/Bräuer/Klipstein/Klüsener/Ke...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / I. Die gesetzliche Regelung

Rz. 1 Nach § 10 RVG kann der Anwalt seine Vergütung nur aufgrund einer ordnungsgemäßen Berechnung einfordern. Diese Regelung entspricht im Wesentlichen dem früheren § 18 BRAGO, sodass insoweit auch auf die zu dieser Vorschrift ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann. Rz. 2 Das RVG unterscheidet zwischen dem Entstehen der Vergütung, der Fälligkeit und der Einforde...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / 2. Grundgebühr

Rz. 25 Für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall erhält der Anwalt eine Grundgebühr (Nr. 5100 VV). Die Höhe der Grundgebühr beträgt 33,00 EUR bis 187,00 EUR (Mittelgebühr 110,00 EUR). Die Höhe des Gebührenrahmens ist unabhängig von der Höhe des drohenden oder verhängten Bußgeldes. Rz. 26 Die Grundgebühr kann niemals isoliert anfallen, sondern nur neben einer Verfahren...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / bb) Der Terminsvertreter im Namen des Anwalts

Rz. 57 Wird der Terminsvertreter im Namen des Anwalts beauftragt, kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Terminsvertreter und der Partei zustande, sondern lediglich ein Vertragsverhältnis zwischen dem Terminsvertreter und dem Hauptbevollmächtigten als Auftraggeber. Dies wiederum hat zur Folge, dass der Terminsvertreter unmittelbar mit dem Hauptbevollmächtigten abrechnet ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / (2) Gesonderte Prüfung der Schwellengebühr

Rz. 38 Zu beachten ist, dass die Anwendung der Schwellengebühr für jeden Verfahrensabschnitt gesondert zu prüfen ist. Schwierigkeit und Umfang im Verwaltungsverfahren begründen noch keine Schwierigkeit und keinen Umfang im Nachprüfungsverfahren und umgekehrt. Es ist also möglich, dass in einem Verfahrensabschnitt die Schwellengebühr greift, in dem anderen aber nicht, dass si...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / b) Außergerichtliche Vertretung mit Einigung oder Erledigung

Rz. 54 Kommt es im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung zu einer Einigung, so entsteht neben der Geschäftsgebühr eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV und bei einer Erledigung eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV. Die Höhe der Einigungs- oder Erledigungsgebühr beläuft sich jeweils auf 1,5, da in diesem Stadium die Sache noch nicht anhängig ist. Rz. 55 Zu beachten...mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / I. Überblick

Rz. 1 Nach § 17 Nr. 5 RVG gilt das ordentliche Verfahren, das nach Abstandnahme vom Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess anhängig bleibt, bzw. das Nachverfahren nach Erlass eines Vorbehaltsurteils als neue selbstständige Gebührenangelegenheit. Die Vorschrift spricht zwar nur von Urkunden- und Wechselverfahren und erwähnt das Scheckverfahren nicht. Da es sich jedoch bei dem...mehr

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§ 1 Einleitung / aa) Ermittlung der Gegenstände

Rz. 39 Der Anwalt muss sich, bevor er sich an die Gebührentatbestände begibt, zunächst einmal darüber klar werden, hinsichtlich welcher Gegenstände er in der betreffenden Angelegenheit tätig geworden ist. Bereits hier werden häufig Fehler gemacht, indem einzelne Gegenstände übersehen werden, mit denen der Anwalt befasst war. Rz. 40 Der Anwalt sollte daher stets sorgfältig prü...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / 6. Anrechnung nach bloßen Verhandlungen

Rz. 87 Auch im Berufungsverfahren ist eine Anrechnung vorgesehen, wenn in einem gerichtlichen Verfahren nicht anhängige Gegenstände zunächst lediglich (erfolglos) verhandelt wurden und anschließend in einem weiteren Verfahren geltend gemacht werden (Anm. zu Nr. 3201 VV; Anm. Abs. 1 zu Nr. 3202 i.V.m. Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV).[36] Beispiel 42: Anrechnung von Verfahrens- un...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / bb) Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV

Rz. 124 Die Terminsgebühr kann in allen Varianten der Vorbem. 3 Abs. 3 VV entstehen, also in einem gerichtlichen Termin (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV), bei Wahrnehmung eines Termins, der von einem gerichtlichen Sachverständigen anberaumt worden ist (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 VV)[22] und auch für die Mitwirkung an einer Besprechung zur Vermeidung oder Erledigung eines Verfahren...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / (1) Termine nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV

Rz. 40 Kommt es zu einem Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV, so entsteht nach Vorbem. 3.3.6 S. 2 VV eine Terminsgebühr in Höhe der Terminsgebühr, die auch im Hauptsacheverfahren anfallen würde. Beispiel 24: Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren mit Termin, Abrechnung Antragstellervertreter Der Anwalt wird von der bedürftigen Partei beauftragt, für eine beabsichtigte Klage in...mehr

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§ 28 Familiensachen / c) Ausnahme: Lösung aus dem Verbund

Rz. 276 Kommt es im Falle einer Abtrennung zur Auflösung des Verbunds, wird die abgetrennte Folgesache also zu einer selbstständigen Familiensache, hat dies auch kostenrechtliche Konsequenzen. Der gebührenrechtliche Verbund (§ 16 Nr. 4 RVG; § 44 Abs. 1 FamGKG) wird aufgelöst. Rz. 277 Nicht eindeutig geregelt ist, ob für das abgetrennte Verfahren ein gesonderter Verfahrenskost...mehr

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§ 1 Einleitung / bb) Horizontale Aufteilung

Rz. 27 Die Aufteilung in verschiedene Angelegenheiten ist darüber hinaus auch in horizontaler Ebene zu berücksichtigen. Ein scheinbar einheitlicher Auftrag kann durchaus auch mehrere parallel laufende Angelegenheiten erfassen. Rz. 28 So stellen z.B. Hauptsacheverfahren und einstweilige Anordnung in Familiensachen und in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit stets eigene ...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / VII. Inanspruchnahme des Mandanten oder eines Erstattungspflichtigen

Rz. 28 Sofern der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt den Mandanten unmittelbar in Anspruch nimmt (§§ 52, 53 RVG) oder er gem. § 53 Abs. 2 RVG, § 126 ZPO seine Vergütung unmittelbar von dem erstattungspflichtigen Gegner verlangen kann, stehen auch ihm die Wahlanwaltsgebühren zu. Er kann dann zusätzlich zu den Gebühren, die er aus der Staatskasse erhalten hat, noch...mehr

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§ 28 Familiensachen / 6. Ehewohnungssachen

Rz. 71 Die Gebühren richten sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 72 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da nach § 207 FamFG ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 39 ff.). Rz. 73 Da es sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, ist eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV nicht ...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / IX. Güterichterverfahren

Rz. 98 Die Tätigkeit in einem Güterichterverfahren (§ 278 Abs. 2 ZPO) löst keine gesonderte Angelegenheit aus. Die Tätigkeit gehört mit zur jeweiligen Instanz, wobei lediglich umstritten ist, auf welche Vorschrift dabei abzustellen ist, also ob es sich um außergerichtliche Verhandlungen i.S.d. § 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 RVG [38] handelt, weil die dortigen Verhandlungen außerhalb ...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / aa) Beratungsgebühr

Rz. 16 Für eine Beratung erhält der Anwalt nach Nr. 2501 VV eine Festgebühr in Höhe von 38,50 EUR. Hierzu zählt in der Beratungshilfe auch die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, die für den Wahlanwalt durch die besonderen Gebühren der Nrn. 2100 ff. VV abgegolten wird (siehe § 7). Beispiel 3: Bloße mündliche Beratung Der Mandant erscheint mit einem Beratungshilfe...mehr