Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 05/2022, Zahlungsauffor... / III. Anfall einer Geschäftsgebühr

Ob und ggfs. welche Kosten für die vorgerichtliche Zahlungsaufforderung bei dem späteren Prozessbevollmächtigten entstanden sind, richtet sich nach Auffassung des BGH nach Art und Umfang des im Einzelfall erteilten Mandats. Ob nämlich eine vorprozessuale anwaltliche Zahlungsaufforderung eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV auslöst oder als eine der Vorbereitung der Klage di...mehr

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AGS 05/2022, Sittenwidrige ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Vergütungsvereinbarungen Die (rechtskräftige) Entscheidung des OLG München bestätigt zunächst die Grundsätze der Rspr. zur Sittenwidrigkeit bzw. zur ungemessen hohen vereinbarten Vergütung (dazu Mayer, in: Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl., 2021, § 3 Rn 19 ff.; AnwK-RVG/N. Schneider, RVG, 9. Aufl., 2021, § 3 Rn 104 ff.). 2. Hinweispflicht des Rechtsanwalts Die Entscheidung best...mehr

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zfs 05/2022, Entstehung und... / Leitsatz

1. Der Anspruch auf Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses für die Gebühren eines Rechtsanwalts entsteht aufschiebend bedingt bereits mit der Leistung des Vorschusses (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 7.3.2019 – IX ZR 143/18, zfs 2019, 343 m. Anm. Hansens = RVGreport 2019, 208 (Hansens) = AGS 2019, 170 m. Anm. N. Schneider. (Rn 11) 2. Die Haftungsverbindlichkeit des Gesell...mehr

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AGS 05/2022, Antrag auf Fes... / III. Rechtskräftige Festsetzung der Kosten für das Revisionsverfahren

Der Antrag sei, so der BGH, unzulässig, weil die Kosten für das Revisionsverfahren bereits rechtskräftig festgesetzt worden seien. Der Wahlverteidiger habe am 14.1.2019 Kostenfestsetzung bezüglich des Revisionsverfahrens und am 4.2.2019 die Feststellung einer Pauschgebühr beantragt. Am 26.4.2019 habe das LG einen Kostenfestsetzungsbeschluss auch hinsichtlich der Kosten des R...mehr

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AGS 05/2022, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

Der Kläger K hatte den Eheleuten M und F ein Darlehen über 5.000,00 EUR gegeben, das fällig wurde. Vorgerichtliche Versuche, die Eheleute zu dessen Rückzahlung zu bewegen, blieben erfolglos. Er klagt deshalb gegen M und F als Gesamtschuldner auf Rückzahlung dieses Darlehens. Im Rechtsstreit lässt sich der Beklagte M durch Rechtsanwalt A und die Beklagte F durch Rechtsanwalt ...mehr

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AGS 05/2022, Geplatzter Ter... / 1. Allgemeines

Die Terminsgebühr für den geplatzten Termin steht sowohl dem Wahlanwalt als auch dem Pflichtverteidiger sowie dem sonstigen Vertreter oder Beistand eines Verfahrensbeteiligten zu, wenn er in einer dieser Funktionen tätig wird, und zwar ggfs. auch einem Zeugenbeistand, wenn man dessen Tätigkeiten zutreffend nach Teil 4 Abschnitt 1 VV abrechnet.[6] Das folgt aus Vorbem. 4 Abs....mehr

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AGS 05/2022, Vergütung des ... / IV. Kein Anspruch aus § 45 Abs. 3 RVG

Ein Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse ergibt sich nach Auffassung des OLG auch nicht aus § 45 Abs. 3 RVG. Es sei bereits fraglich, ob es sich hierbei nicht um eine Zuständigkeitsnorm zur Frage handelt, welche Staatskasse die Gebühren schuldet (Hartung/Schons/Enders/Hartung, RVG, 3. Aufl., 2017, § 45 Rn 52). Aber selbst wenn diese Norm ("sonst") dahin auszulegen sei, d...mehr

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AGS 05/2022, Fragen und Lös... / II. Berechnung der erstattungsfähigen Kosten

Ist somit für die beiden Beklagten ein sachliches Bedürfnis für die Hinzuziehung eines eigenen Rechtsanwalts nicht erkennbar, können sie nur diejenigen Anwaltskosten erstattet verlangen, die einem – fiktiv bestellten – gemeinsamen Prozessbevollmächtigten angefallen wären.[5] Dies wären folgende Gebühren und Auslagen gewesen:mehr

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AGS 05/2022, Verfahrensgebü... / IV. Umfang der Tätigkeiten

Bei der Gebühr Nr. 4142 VV handelt es sich um eine besondere, als Wertgebühr ausgestaltete Verfahrensgebühr. Besondere Tätigkeiten des Rechtsanwaltes seien – so das LG – dabei nicht erforderlich, da ihm die Gebühr als reine Wertgebühr unabhängig vom Umfang der Tätigkeit zusteht. Damit genüge es, wenn der Verteidiger beratend im Zusammenhang mit der möglichen Einziehung tätig...mehr

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AGS 05/2022, Gegenstandswer... / II. Gegenstandswert im Rechtsbeschwerdeverfahren

1. Zulässigkeit des Antrags Im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH war nach Nr. 2124 GKG KV eine Festbetragsgebühr i.H.v. 66,00 EUR angefallen. Von der in der Anm. zu Nr. 2124 GKG KV eröffneten Möglichkeit anzuordnen, dass diese Gebühr nach billigem Ermessen auf die Hälfte ermäßigt wird oder dass die Gebühr überhaupt nicht zu erheben ist, weil die Rechtsbeschwerde nur teilw...mehr

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AGS 05/2022, Geplatzter Ter... / 3. Begriff des Erscheinens

Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV formuliert mit "erscheinen". Diese Formulierung hat aber nicht die Folge, dass der Rechtsanwalt die Terminsgebühr nur dann erhält, wenn er erst im Gerichtssaal erfährt, dass der Termin nicht stattfindet. Die Gebühr entsteht vielmehr auch, wenn ein Termin aufgehoben oder verlegt wird, die entsprechende Terminsnachricht den Rechtsanwalt aber aus Gründe...mehr

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AGS 05/2022, Zusätzliche Ve... / III. Gegenstandswert

Den für die Höhe der 1,0-Gebühr Nr. 4142 VV maßgeblichen Gegenstandswert (§§ 13, 49 RVG) hat das LG auf über 50.000,00 EUR bemessen. Entscheidend sei der objektive Wert, welcher sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Betroffenen an der Abwehr der Einziehung bemesse (Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 25. Aufl., 2021, VV 4142 Rn 19). Da im Zeitpunkt vor Anklageerhebung von ei...mehr

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AGS 05/2022, Geplatzter Ter... / VI. Gebührenbemessung

Der geringere Zeitaufwand, den der Rechtsanwalt in den Fällen des "geplatzten Termins" durch die nicht (mehr) erfolgende "Teilnahme" an dem Termin, i.d.R. der Hauptverhandlung erbringt, kann beim Wahlanwalt bei der Bemessung der Gebühr nach § 14 Abs. 1 S. 1 RVG innerhalb des Gebührenrahmens der jeweiligen Terminsgebühr berücksichtigt werden.[42] Beim Pflichtverteidiger beste...mehr

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AGS 05/2022, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Festsetzung des Gegenstandswertes Es ist zweifelhaft, ob im Fall des BGH überhaupt die Voraussetzungen für die Festsetzung des Gegenstandswertes gegeben sind. Gem. § 33 Abs. 1 RVG setzt das Gericht des Rechtszugs – hier also der BGH – den Gegenstandswert auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest, wenn sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem di...mehr

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AGS 05/2022, Gesonderte Pro... / II. Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten

1. Grundsatz Gem. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO hat die unterliegende Partei der obsiegenden Partei die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendigen Kosten zu erstatten. Hinsichtlich der Anwaltskosten gilt die besondere Regelung des § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, wonach die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei in allen Prozessen...mehr

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zfs 05/2022, Sondernutzungs... / 1 Aus den Gründen:

Zitat … Die Ablehnung des Antrags der Kl. auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Aufstellung von Altkleidersammelcontainern an den acht im Klageantrag benannten Standorten mit Bescheid vom 2.8.2019 ist rechtswidrig und verletzt die Kl. in ihren Rechten. Sie hat einen Anspruch auf Neubescheidung ihres Antrags (§ 113 Abs. 5 S. 2 VwGO). Rechtsgrundlage für die Ertei...mehr

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zfs 05/2022, Entstehung und... / 2 Aus den Gründen:

Zitat Die zulässige Revision hat keinen Erfolg. [5] I. Das Berufungsgericht hat einen Zahlungsanspruch aus §§ 675, 667 BGB angenommen, der zunächst der Versicherungsnehmerin der Klägerin zugestanden habe und gemäß § 86 VVG auf die Klägerin übergegangen sei. Der Anspruch sei nicht verjährt. Zur einer Verjährung gelange man nur, wenn man annehme, dass der Lauf der dreijährigen V...mehr

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zfs 05/2022, Bestreiten der... / 2 Aus den Gründen:

Zitat [1] … .Die gemäß § 146 Abs. 1 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragstellerin gegen den nach § 11 Abs. 3 Satz 2 RVG i.V.m. §§ 165, 151 VwGO ergangenen Erinnerungsbeschluss des Verwaltungsgerichts ist unbegründet. Das Verwaltungsgericht ist im Ergebnis zutreffend davon ausgegangen, dass ein Vergütungsanspruch der Antragstellerin für die Vertr...mehr

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AGS 05/2022, Zusätzliche Ve... / I. Sachverhalt

Wegen der Einzelheiten des zugrunde liegenden Strafverfahrens wird verwiesen auf den Beschluss des LG Braunschweig (AGS 2022, 220, vorstehend mit Besprechung von Burhoff). Der Bezirksrevisor hatte gegen die Entscheidung des LG Braunschweig v. 14.12.2021, durch die dem Rechtsanwalt eine Gebühr Nr. 4142 VV gewährt worden war, Rechtsmittel eingelegt. Das hat das OLG als unbegrü...mehr

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AGS 05/2022, Gerichtliche V... / Leitsatz

Die beim Gericht entstandene Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen nach Nr. 1210 GKG KV ermäßigt sich nicht, wenn der Kläger zwar seine Klage insgesamt zurückgenommen hat, das Gericht zuvor jedoch der Widerklage durch Teilurteil stattgegeben hat. In diesem Fall ist die Ermäßigung der Verfahrensgebühr ausgeschlossen, da diese einheitlich zu berechnen ist. Eine Berücksichtigu...mehr

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AGS 05/2022, Zusätzliche Ve... / Leitsatz

Die Gebühr Nr. 4142 VV entsteht u.a. für eine Tätigkeit des Verteidigers für den Beschuldigten, die sich auf eine Einziehung bezieht. Dabei setzt der Gebührentatbestand nicht zwingend eine gerichtliche Tätigkeit oder einen Antrag der Staatsanwaltschaft voraus, sondern kann auch im Falle außergerichtlichen Beratung in Ansatz gebracht werden. OLG Braunschweig, Beschl. v. 1.3.20...mehr

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AGS 05/2022, Geplatzter Ter... / 1. Allgemeines

Die Gebühr entsteht immer, wenn der Rechtsanwalt zu einem "anberaumten" Termin erscheint, dieser aber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, für ihn nicht stattfindet. Auch ein (nur) telefonisch mit dem Verteidiger abgestimmter Termin, ist ein anberaumter Termin i.S.v. Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV. Eine Ladung ist nicht erforderlich.[11] Auch muss nicht "aufgerufen" worden ...mehr

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AGS 05/2022, Zusätzliche Ve... / Leitsatz

Die Gebühr Nr. 4142 VV entsteht u.a. für eine Tätigkeit des Verteidigers für den Beschuldigten, die sich auf eine Einziehung bezieht. Dabei setzt der Gebührentatbestand nicht zwingend eine gerichtliche Tätigkeit voraus, sondern kann auch im Falle außergerichtlichen Beratung in Ansatz gebracht werden, sofern diese zumindest nach Aktenlage geboten ist. LG Braunschweig, Beschl. ...mehr

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AGS 05/2022, Zusätzliche Ve... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger der Verurteilten. Im Vergütungsfestsetzungsverfahren hat er auch eine Verfahrensgebühr für Einziehung und verwandte Maßnahmen nach Nr. 4142 VV geltend gemacht, und zwar 467,00 EUR für einen über 30.000,00 EUR liegenden Gegenstandswert. Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat die Gebühr nicht festgesetzt. Begründet hat sie dies damit...mehr

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AGS 05/2022, Geplatzter Ter... / 2. Termin findet nicht statt

Von der Regelung in Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV erfasst werden zunächst die Fälle, in denen der Angeklagte oder ein Zeuge nicht erschienen oder die Richterbank nicht vollständig besetzt ist, z.B. weil ein Schöffe nicht erschienen ist oder der Vorsitzende (plötzlich) erkrankt ist[13] und/oder der Rechtsanwalt erst kurz vor Beginn der Hauptverhandlung erfährt, dass diese Hauptver...mehr

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AGS 05/2022, Gerichtliche V... / II. Anfall der gerichtlichen Verfahrensgebühr und Kostenschuldner

Die 3,0-Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen nach Nr. 1210 GKG fällt gem. § 6 Abs. 1 S. 1 GKG mit Einreichung der Klageschrift an und wird gleichzeitig fällig. Nach der etwas missverständlichen Streitwertfestsetzung des LG Landshut ist mit Eingang der Klageschrift vom 23.12.2014 die 3,0-Verfahrensgebühr nach einem Streitwert von 690.226,72 EUR angefallen. Kostenschuldner ...mehr

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AGS 05/2022, Zusätzliche Ve... / II. Gebotene Beratung der Mandantin?

Nach Auffassung des LG liegen die Voraussetzungen des Gebührentatbestandes Nr. 4142 VV vor. Danach entsteht die zusätzliche Verfahrensgebühr u.a. für eine Tätigkeit des Verteidigers für den Beschuldigten, die sich auf eine Einziehung bezieht. Dabei setze – so das LG – der Gebührentatbestand nicht zwingend eine gerichtliche Tätigkeit voraus, sondern könne auch im Falle außerg...mehr

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AGS 05/2022, Kosten-/Auslag... / I. Sachverhalt

Das AG hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt. Die Kosten des Verfahrens und die dem als Nebenkläger zugelassenen Ehemann der Getöteten entstandenen notwendigen Auslagen legte das AG dem Verurteilten auf. Gegen dieses Urteil legten sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft – diese z...mehr

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Jansen, SGG § 18 Ablehnungs... / 2.1 Ablehnungsgründe

Rz. 2 Da grundsätzlich die Verpflichtung besteht, das Amt eines ehrenamtlichen Richters zu übernehmen, musste in § 18 Abs. 2 eine Regelung getroffen werden, die in abschließender Aufzählung die Tatbestände nennt, bei denen der ehrenamtliche Richter die Übernahme des Amtes ablehnen kann. Verweigert ein ehrenamtlicher Richter ohne das Vorliegen eines Ablehnungsgrundes gemäß Ab...mehr

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AGS 05/2022, Gerichtliche V... / III. Ermäßigung der Verfahrensgebühr

1. Gesetzliche Grundlagen Die zunächst nach einem Gebührensatz von 3,0 angefallene Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen kann sich auf den Satz von 1,0 ermäßigen, wenn einer oder in Kombination mehrere der in Nr. 1211 GKG KV aufgeführten Ermäßigungstatbestände vorliegt/vorliegen. Der Kläger hatte sich hier auf die Vorschrift in Nr. 1211 Nr. 1a GKG KV bezogen, wonach bei Bee...mehr

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AGS 05/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil (S. 193) befasst sich Burhoff mit dem sog. "geplatzten Termin" in Strafsachen. In Strafsachen gibt es die Besonderheit, dass der Anwalt auch eine Terminsgebühr für einen Termin erhält, der nicht stattgefunden hat, wenn der Anwalt von der Abladung nicht rechtzeitig unterrichtet und deshalb bei Gericht erschienen ist. Mit wichtigen praktischen Abrechnungsfragen z...mehr

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AGS 05/2022, Geplatzter Ter... / I. Allgemeines

Für das Strafverfahren ist die (allgemeine) Terminsgebühr in Vorbem. 4 Abs. 3 S. 1 VV und für das Bußgeldverfahren in Vorbem. 5 Abs. 3 S. 1 VV geregelt. In beiden Teilen ist in Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV bzw. in Vorbem. 5 Abs. 3 S. 2 VV eine gleichlautende Regelung für die in der Praxis nicht seltenen Fällen enthalten, dass ein anberaumter Termin nicht stattfindet, der Rechtsa...mehr

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FoVo 05/2022, Der Schuldner... / I. Am Anfang: Informationsmanagement

Informationsmanagement zum Erbfall Dass der Schuldner verstorben ist, kann sich aus der Mitteilung eines Vollstreckungsorgans ergeben. Hat der Gläubiger aber nur vage Informationen oder Vermutungen, muss er den Erbfall zunächst ermitteln. Dem Gläubiger stehen dabei unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung:mehr

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AGS 05/2022, Zahlungsauffor... / IV. Bedeutung für die Praxis

Das Urteil des BGH zeigt auf, dass so manchem Gericht nicht bekannt ist, unter welchen Voraussetzungen dem späteren Prozessbevollmächtigten des Klägers für die vorgerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV anfällt. Die für den Anfall der Geschäftsgebühr maßgeblichen Umstände hat der Kläger in dem Schadensersatzprozess vorzutragen und im Streitfall zu beweis...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Kosten – Gebühren

Rz. 17 Die Tätigkeit des Vollstreckungsgerichts lässt keine Gerichtskosten entstehen. Die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers ist mit dessen normaler Pfändungstätigkeit abgegolten. Für die Schätzung durch einen Sachverständigen anfallende Auslagen nach KV 703 GvKostG bzw. KV 9005 GKG) sind diesem in voller Höhe zu erstatten und als solche Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 7...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / 1. Mutmaßlicher Erblasserwille

Rz. 28 Hat der Erblasser hierzu keine ausdrückliche, formgültige Regelung getroffen, so ist sein Wille im Wege der Auslegung zu ermitteln. Spätestens nach der Beratung im Rahmen der Anbahnung einer Testamentsvollstreckung sollte dem Bankkunden und späteren Erblasser klar geworden sein, dass die Testamentsvollstreckung ein zusätzliches Angebot zu den banküblichen Leistungen d...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / II. Ertragsteuern

Rz. 38 Die Kosten der Testamentsvollstreckung können Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein. Es kommt darauf an, ob sie der Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen dienen. Der Blick richtet sich darum auf die Art und den Zweck der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers im Einzelfall.[37] Erneut ist es wichtig, dass der Testamentsvollstrecker auf seiner Rechnung g...mehr

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§ 10 Empirisches / 1. Die gängigen Tabellen und Empfehlungen

Rz. 22 In 6 % der hier behandelten Verfügungen wird auf die bekannten Tabellen und Empfehlungen verwiesen, beispielsweise auf die Empfehlungen des Deutschen Notarvereins ("Neue Rheinische Tabelle"), auf die Tabelle "Möhring" oder auf eine der anderen (vgl. § 3 Rdn 23 ff.). Eine solche Bestimmung ist unproblematisch, auch wenn dadurch die Schwierigkeit nicht beseitigt wird, di...mehr

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§ 5 Formulierungsbeispiele ... / E. Gerichtliche Durchsetzung des Vergütungsanspruchs

Rz. 23 Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vergütung des Testamentsvollstreckers sind grundsätzlich vor den Zivilgerichten auszutragen. Etwas anderes gilt, wenn sich die Streitenden etwa wegen der Vertraulichkeit der Verhandlung auf ein privates Schiedsgericht geeinigt haben, oder der Erblasser hat ein solches, was er ohne weiteres kann, letztwillig angeordnet.[35] Rz. 24...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 1. Mehrere Testamentsvollstrecker

Rz. 56 Das Gesetz enthält keine Sonderregelung für den Fall, dass mehrere Testamentsvollstrecker tätig sind. Der Vergütungsanspruch steht jedem Testamentsvollstrecker eigenständig zu, er kann ohne Mitwirkung der anderen Vollstrecker geltend gemacht werden. Dementsprechend ist jeder Testamentsvollstrecker passiv legitimiert, wenn der Erbe die Angemessenheit der Vergütung best...mehr

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§ 3 Vergütungstabellen / 1. Tabellen mit stufenweiser Berechnung

Rz. 31 Bei der Rheinischen Tabelle, der Möhring’schen Tabelle, der Berliner Praxistabelle, der Eckelskemper’schen Tabelle und der InsVV erfolgt die Berechnung stufenweise, wie in der Tabelle jeweils angegeben. Die Gesamtsumme der auf die einzelnen Stufen anfallenden Beträge ergibt die Vergütung. Beispiel: Berechnung der Gebühr nach der Rheinischen Tabelle Nachlasswert 268.000...mehr

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§ 9 Oft gestellte Fragen aus der Testamentsvollstreckerpraxis

Rz. 1 1. Kann ein Erblasser die Vergütung vorab mit dem Testamentsvollstrecker vereinbaren? (Bearbeitet von RA Norbert Schönleber, Köln) Auch bei der Testamentsvollstreckung musste sich der Gesetzgeber überlegen, welche Vergütung geschuldet sein soll, wenn die Beteiligten dies nicht regeln und also eine gesetzliche Regelung eingreifen muss. Beim Kaufvertrag ist der Gesetzgeber ...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / A. Einführung und gesetzliche Grundlagen

Rz. 1 Es dürfte mittlerweile allgemein anerkannt sein: Testamentsvollstreckung ist eine Dienstleistung, und zwar eine sehr anspruchsvolle. Sie erfordert Verantwortungsbewusstsein ebenso wie Durchsetzungsvermögen sowie wirtschaftlichen und rechtlichen Sachverstand. Soweit entsprechende Kenntnisse fehlen, hat sich der Testamentsvollstrecker diese zu verschaffen, und zwar ggf. ...mehr

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Vorwort

Dieses kleine Buch hat, wofür wir herzlich danken, eine ausgesprochen freundliche Aufnahme gefunden. Das und die Weiterentwicklung des Themas in der Praxis haben diese zweite Auflage erforderlich gemacht. Nach wie vor werden die Vermögen der Nachkriegsgeneration vererbt. So ist jährlich in zehntausenden von Unternehmen und bei noch sehr viel mehr privaten Immobilien die Nachf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Organisation und Durchführung der Jägerprüfung als Zweckbetrieb

Leitsatz 1. Ein gemeinnütziger Verein, zu dessen satzungsmäßigen Zwecken auch der Naturschutz und die Landschaftspflege gehören, begründet mit der Organisation und Durchführung der Jägerprüfung einen allgemeinen Zweckbetrieb. 2. Die Steuerbefreiung für die Organisation und Durchführung der Jägerprüfung ist keine unionsrechtlich unzulässige Beihilfe. Normenkette § 14, § 65 AO, ...mehr

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§ 5 Muster / M. Muster: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet

Rz. 13 Muster 5.13: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet Muster 5.13: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet § 1 Geltung der Bedingungen Diese Provider-Bedingungen/Bedingungen der Diensteanbieter (nachfolgend: Provider oder Diensteanbieter) gelten für alle Verträge, die der Provider über Leistungen im Zusammenhang mit der Ber...mehr

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§ 5 Muster / K. Muster: Einfache Engagementvereinbarung

Rz. 11 Muster 5.11: Einfache Engagementvereinbarung Muster 5.11: Einfache Engagementvereinbarung Engagement-Vereinbarung zwischen Herrn/Frau _________________________ (Künstler) – Partner I) – und _________________________ (Veranstalter) – Partner II) – (1) Partner I stellt unter Versicherung der ausreichenden Vollmacht für Partner II, die Band "_________________________" (nachfolge...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / III. GVL und VG Musikedition

Rz. 376 Die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) wurde von der Deutschen Orchestervereinigung e.V. (DOV) und der Deutschen Landesgruppe der IFPVP e.V. (International Federation of Phonogram and Videogram Producers) gegründet. Sie nimmt die Leistungsschutzrechte der Interpreten, Bild- und Tonträgerhersteller, Filmhersteller und Veranstalter wahr (§ 2 d...mehr

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§ 4 Medienrecht / 3. Sitz und Organisation der Bundesnetzagentur

Rz. 111 Die Bestimmungen über den Sitz und die Organisation der Bundesnetzagentur (BNetzA) für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen finden sich in §§ 191 ff., früher: 116 ff. TKG sowie dem Gesetz über die Bundesnetzagentur (BNAG).[120] Die BNetzA ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Tech...mehr

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§ 4 Medienrecht / 4. Beschlusskammerverfahren und Schlichtung

Rz. 114 §§ 211 ff. TKG regeln ein spezielles Beschlusskammerverfahren vor der BNetzA, das gerichtsähnlich ausgestaltet ist. Die Verhandlungen sind öffentlich (§ 215 Abs. 3 TKG). Die Verfahren werden von Amts wegen oder auf Antrag eingeleitet (§ 213 Abs. 1 TKG). Zudem gibt es umfassende Anhörungs- und Stellungnahmerechte (§ 215 TKG). Allerdings ist auf Antrag eines Beteiligte...mehr