Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, Zusätzliche Ve... / II. Einheitlichkeit der Hauptverhandlung

Das LG hat den Anfall der Nr. 4141 VV ebenfalls verneint. Nach der Entscheidung des BGH vom 14.4.2011 (IX ZR 153/10, RVGreport 2011, 384 = StRR 2011, 357 = VRR 2011, 358 = AGS 2011, 419) sei für die Entstehung der Gebühr Nr. 4141 VV zu unterscheiden, ob eine Aussetzung oder eine Unterbrechung der Hauptverhandlung vorliege. Die Gebühr Nr. 4141 VV könne zwar auch noch entstehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, Vorhandenes Ha... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Beschluss ist in vielerlei Hinsicht dünn und oberflächlich begründet. Ausführungen zum Bemessungskriterium des “Haftungsrisikos‘ enthält der Beschluss keine. Nach § 14 Abs. 1 S. 2 RVG kann ein besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts bei der Gebührenbestimmung berücksichtigt werden. Sofern es sich um Betragsrahmengebühren handelt, ist das Haftungsrisiko bei der Gebühren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, Gebührenbemess... / VI. Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5115 VV

Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5115 VV hat das LG nicht festgesetzt. Der Beschluss des AG, mit dem das Verfahren gegen den Betroffenen gem. § 206a StPO eingestellt wurde, sei ohne Mitwirkung des Verteidigers erfolgt. Zwar stehe dem Anfall der Gebühr Nr. 5115 VV nicht entgegen, dass bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hat. Es sei nämlich ist nicht auf einen erst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / II. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Rz. 323 Erhält der Anwalt vorerst nur den Auftrag, nach Vorliegen einer erstinstanzlichen Entscheidung die Erfolgsaussichten der Berufung zu prüfen, fällt hierfür noch keine Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG an. Der Anwalt wurde nämlich noch nicht zum Prozessbevollmächtigten der Rechtsmittelinstanz bestellt. Stattdessen fällt, je nach Aufwand, eine Gebühr nach Nr. 2100 V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vergütungsvereinbarungen / III. Inhalt

Rz. 39 Um die Regulierung von Verkehrsunfallschäden, die in der täglichen Praxis ein Massengeschäft darstellt, von Bürokratie zu entlasten, sollte eine Form der Gebührenvereinbarung getroffen werden, die in der Abrechnung möglichst einfach zu handhaben ist. Rz. 40 Die früher geltende Abrechnung nach Gegenstandswerten unter Anwendung der Gebühr aus dem Rahmen von 0,1 bis 1,0 h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 1. Grundgebühr (Nr. 5100 VV RVG)

Rz. 17 Für die erstmalige Einarbeitung in die Angelegenheit erhält der Anwalt, unabhängig davon, in welchem Verfahrensabschnitt er mandatiert wird, auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren eine Grundgebühr Nr. 5100 VV RVG. Sie fällt einmal an und liegt zwischen 33,00 EUR und 187,00 EUR, woraus sich eine Mittelgebühr für durchschnittliche Fälle von 110,00 EUR ergibt. Soweit in de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Die neue Textfassung

Rz. 14 § 14 Rahmengebühren (1) 1Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen. 2Ein besonderes Haftungsrisiko des Rechts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Schwellenwert

Rz. 98 Die Mittelgebühr der Geschäftsgebühr liegt bei 1,5. Zusätzlich sieht die Anm. zu Nr. 2300 VV RVG jedoch einen Schwellenwert[60] von 1,3 vor (sog. Regelgebühr), der nur dann überschritten werden darf, wenn die Angelegenheit entweder umfangreich oder schwierig war. Rz. 99 Die Existenz des Schwellenwertes ist Ausdruck eines Kompromisses im Gesetzgebungsverfahren. Die rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Der Gegenstandswert im ... / I. Wertbestimmung

Rz. 9 Der Gegenstandswert zur Berechnung der Gebühren für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts bestimmt sich zunächst nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften (§ 23 Abs. 1 S. 3 RVG). Fehlt es an einer solchen Vorschrift, so ist der objektive Wert zu schätzen, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im Zeitpunkt der Auftragserteilung hat.[5] Rz. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Die inhaltliche Änderung

Rz. 328 Mit der Ergänzung in Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG wird letztlich nur eine Klargestellung vorgenommen. Klargestellt werden soll, dass sich die Verfahrensgebühr auch in den Fällen der § 101 Abs. 1 S. 2 SGG und § 106 S. 2 VwGO ermäßigen soll, wenn die Beteiligten einen in der Form eines Beschlusses ergangenen Einigungsvorschlag schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Abgrenzung zum einfachen Schreiben

Rz. 65 Für einfache Schreiben ist ebenfalls die Geschäftsgebühr einschlägig, allerdings gemäß Nr. 2301 VV RVG aus einem geringeren Gebührenrahmen. Dabei sind Schreiben einfacher Art solche, die weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen enthalten. Maßgeblich ist, ob das Schreiben im Vergleich zu den im Allgemeinen in einer durchschni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 2. Verfahren vor der Verwaltungsbehörde (Nrn. 5101 ff. VV RVG)

Rz. 18 Wird der Anwalt während des Verfahrens vor der Verwaltungsbehörde bzw. Bußgeldstelle hinzugezogen, erhält er eine Verfahrensgebühr nach Nrn. 5101 ff. VV RVG. Deren Betragsrahmen hängt von der Höhe des Bußgeldes ab (vgl. Nrn. 5101, 5103, 5105 VV RVG). Werden im Rahmen des Verfahrens Termine abgehalten (z.B. polizeiliche Vernehmungen), fällt eine Terminsgebühr an – auch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Änderungen der Umsatzst... / IV. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Besteuerung

Rz. 9 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Umsatzsteuer ist der Tag, an dem der Anwalt seine Leistung erbringt, bzw. das Ende des Leistungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Dieser Zeitpunkt fällt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der anwaltlichen Vergütung nach § 8 Abs. 1 S. 1 RVG zusammen. Es kommt also weder darauf an,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Leistungsumfang nach ARB

Rz. 168 Die Gebühr für eine außergerichtliche Einigung wird im Rahmen eines bestehenden Verkehrsrechtsschutzes grundsätzlich vom Rechtsschutzversicherer übernommen. Hier ist allerdings eine Einschränkung durch die ARB zu beachten, die in der Praxis nicht unerhebliche Auswirkungen hat: Nach Ziffer 3.3.2 der Muster-ARB 2019 des GDV[128] trägt der Versicherer die Kosten, die im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / cc) Anrechnung im Urkunden- und Wechselprozess

Rz. 318 Mit dem KostRÄG 2021 ist die bisher für den Urkunden- Scheck- und Wechselprozess vorgesehen Anrechnungsregelung von Anm. Abs. 2 zu Nr. 3100 VV RVG in die Vorbem. 3 VV RVG als neuer Abs. 7 versetzt worden. Grund hierfür ist, dass nach der Rechtsprechung des BGH[49] auch im Berufungsverfahren vom Urkundenprozess Abstand genommen werden kann. Daher stellt sich die Anrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 4. Anrechnung

Rz. 123 Die Geschäftsgebühr nach Teil 2 VV RVG wird nach Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG zur Hälfte – höchstens jedoch mit einem Gebührensatz von 0,75 – auf die Verfahrensgebühr angerechnet, die in einem gerichtlichen Verfahren über denselben Gegenstand entsteht. Aufgrund des Umstandes, dass durch das 2. KostRMoG die Anrechnungsbestimmungen für sozial- und verwaltungsrechtliche Gebühr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / XLIV. Streitverkündung

Rz. 142 Die Streitverkündung eröffnet keine neue Angelegenheit, wie der Gesetzgeber jetzt in § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1b RVG ausdrücklich klargestellt hat. Der Anwalt des Streitverkündeten erhält allerdings, sofern er bislang im Rechtsstreit noch nicht tätig war, seine Gebühren nach neuem Recht, wenn er den Auftrag zum Tätigwerden erst nach dem Stichtag erhalten hat, unabhängig ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Änderungen der Umsatzst... / VI. Abrechnung einer Angelegenheit bei einheitlicher Fälligkeit

Rz. 35 Wird die gesamte Angelegenheit nach der allgemeinen Fälligkeitsregelung des § 8 Abs. 1 S. 1 RVG einheitlich fällig, ist die Abrechnung unproblematisch. Abzustellen ist auf das Datum der Fälligkeit.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1 Die neue Textfassung

Rz. 190 § 60 Übergangsvorschrift (1) 1 Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt worden ist. 2 Dies gilt auch für einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (§ 45, auch in Verbindung mit § 59a). 3 Steht dem Rechtsanwalt ein Vergütungsanspruch z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / L. Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess und Nachverfahren oder Verfahren nach Abstandnahme

Rz. 153 Das Nachverfahren und das Verfahren nach Abstandnahme stellen gegenüber dem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess eine gesonderte Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 5 RVG). Der Anwalt erhält daher für das Nachverfahren bzw. das Verfahren nach Abstandnahme bereits die Gebühren nach neuem Recht, wenn er den Auftrag hierzu erst nach dem Stichtag erhalten hat. Zur Anrechnung n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Rationalisierungsabkommen

Rz. 171 Einige Rechtsschutzversicherer bieten den Anwälten für die außergerichtliche Tätigkeit sog. Rationalisierungsabkommen an, in denen die Einigung pauschal mit einem festen Gebührensatz abgerechnet wird. Dieser liegt je nach Versicherer zwischen 1,1 und 1,5. Der Abschluss eines solchen Abkommens führt zu einem unmittelbaren Anspruch des Anwalts gegen den Versicherer, wä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / XV. Beschwerde

Rz. 74 Die Beschwerde ist ein → Rechtsmittel, sodass auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird. Rz. 75 Beispiel: Im Dezember 2020 hat das LG nach übereinstimmend erklärter Erledigung der Hauptsache (§ 91a ZPO) die Kosten dem Beklagten auferlegt. Dagegen legt sein Anwalt im Januar 2021 sofortige Beschwerde ein. Das erstinstanzliche Verfahren richtet sich nach altem Recht. In...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXIX. Klageerweiterung

Rz. 98 Die Klageerweiterung eröffnet weder für den Anwalt des Klägers noch für den Anwalt des bisherigen Beklagten eine neue Angelegenheit, sondern stellt nur eine Erweiterung der bisherigen Angelegenheit dar, sodass es bei der Anwendung des bisherigen Rechts verbleibt.[21] Rz. 99 Wird allerdings durch die Klageerweiterung erstmals ein Dritter in den Rechtsstreit einbezogen, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Gerichtliche Verhandlung

Rz. 256 Die Terminsgebühr erhält der Anwalt zum einen für die Teilnahme an einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin vor Gericht, nicht jedoch für die Teilnahme an einem bloßen Verkündungstermin (Vorb. 3 Abs. 3 S. 2 VV RVG). Voraussetzung ist dabei, dass der Anwalt zumindest vertretungsbereit in der Verhandlung anwesend ist. Da die Rechtsfolgen jeweils dies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Erstattungsfragen / b) Vergütungsvereinbarung

Rz. 138 Beruht die nicht erstattungsfähige Differenz der Anwaltskosten darauf, dass der Mandant mit seinem Anwalt eine Vergütungsvereinbarung getroffen hat und die gesetzlichen Gebühren überschritten werden, so kommt eine Inanspruchnahme des Rechtsschutzversicherers nicht in Betracht. Denn dieser trägt nach § 5 Abs. 1a ARB 2010 bzw. 2.3.1.2 ARB 2012/2019 die Anwaltskosten nu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / LX. Wechsel des Auftrags

Rz. 174 Wechselt nur der Inhalt des Auftrags innerhalb derselben Angelegenheit, liegt damit kein Fall des § 60 Abs. 1 RVG vor. Es bleibt beim bisherigen Gebührenrecht. Das ist etwa der Fall, wenn der bisherige Terminsvertreter nunmehr als Hauptbevollmächtigten beauftragt wird. Davon zu unterscheiden ist der Fall, dass durch den neuen Auftrag eine neue Angelegenheit ausgelöst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / LXIV. Widerspruchsverfahren und Klageverfahren

Rz. 179 Widerspruchsverfahren und Klageverfahren stellen unterschiedliche Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG dar (§ 17 Nr. 1a RVG). Auch dann, wenn für das Widerspruchsverfahren noch altes Recht gilt, ist für das Klageverfahren neues Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Vertretung im Klageverfahren erst nach dem 31.12.2020 erteilt worden ist.[39] Rz. 180 Beispiel: D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2021, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

NEUE SEMINARORGANISATION AB 2021! Alle Veranstaltungen der AG Verkehrsrecht finden Sie künftig unter www.vf-seminare.de. Ihr Ansprechpartner: Marko Böhme Tel.: 030 5130312-30 E-Mail: kontakt@vf-seminare.de Thema: Aktuelles zum Sachschaden – Teil I Referent*innen: Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Fakultät für Rechtswissenschaften, Universität Bielefeld Ort: Onlineseminar Datum: Diensta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / LXVI. Zurückverweisung

Rz. 182 Wird ein Verfahren nach dem Stichtag zurückverwiesen, so richten sich die Gebühren im Verfahren nach Zurückverweisung nach neuem Recht,[41] und zwar in allen Verfahren, also auch in Strafsachen.[42] Hier ist allerdings bei Zurückverweisung an ein bereits mit der Sache befasstes Gericht in Verfahren nach Teil 3 VV RVG gemäß Vorbem. 3 Abs. 6 VV RVG die Anrechnung der (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXIII. Parteiwechsel

Rz. 109 Wird nach einem Parteiwechsel derselbe Anwalt, der die austretende Partei vertreten hat, auch für die eintretende Partei tätig, so liegt nach der Rechtsprechung des BGH[23] keine neue Angelegenheit vor, sodass sich die Vergütung gegenüber der neuen Partei ebenfalls nach altem Recht berechnet. Rz. 110 Beispiel: Gegen A war im Oktober 2020 Klage erhoben worden. Im Janua...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / aa) Anwendung der Anrechnungsgrenze

Rz. 238 Die Anrechnungsgrenze von 0,75 wird immer dann relevant, wenn der Rechtsanwalt einen Gebührensatz von mehr als 1,5 berechnet, ansonsten ist die Hälfte der Geschäftsgebühr ohnehin niedriger. Rz. 239 Beispiel Anwalt A macht unfallbedingten Schaden in Höhe von 4.500 EUR geltend. Alle Umstände des Falles sind durchschnittlich. Da keine Zahlung erfolgt, wird er mit der Kla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / LXVIII. Zwei-Jahres-Frist

Rz. 188 Erhält der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren, nachdem der Erstauftrag erledigt worden ist, den Auftrag zu weiterer Tätigkeit, so gilt diese weitere Tätigkeit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG als neue Angelegenheit.[43] Die Gebühren richten sich in diesem Fall für die weitere Tätigkeit nach neuem Recht, wenn der Auftrag dazu nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 18. Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess und Nachverfahren oder Verfahren nach Abstandnahme

Das Nachverfahren und das Verfahren nach Abstandnahme stellen gegenüber dem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess eine gesonderte Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 5 RVG). Der Anwalt erhält daher für das Nachverfahren bzw. das Verfahren nach Abstandnahme bereits die Gebühren nach neuem Recht, wenn er den Auftrag hierzu erst nach dem Stichtag erhalten hat. Zur Anrechnung nach Vorb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 22. Widerspruchsverfahren und Klageverfahren

Widerspruchsverfahren und Klageverfahren stellen unterschiedliche Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG dar (§ 17 Nr. 1a RVG). Auch dann, wenn für das Widerspruchsverfahren noch altes Recht gilt, ist für das Klageverfahren neues Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Vertretung im Klageverfahren erst nach dem 31.12.2020 erteilt worden ist.[22] Beispiel 38 Der Anwalt hatt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Muster / II. Zeithonorar

Rz. 2 Muster 6.2: Gebührenvereinbarung für Beratung – Zeithonorar Muster 6.2: Gebührenvereinbarung für Beratung – Zeithonorar Gebührenvereinbarung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Auftraggebers) und Rechtsanwalt _________________________ (Name und Anschrift der Kanzlei) wird folgende Vereinbarung getroffen: 1. Für die Beratung in der Verkehrsunfallsache/F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, Aussetzung des... / II. Bindung des Rechtspflegers an die gerichtliche Streitwertfestsetzung

1. Grundsätze Das OLG München hat zunächst darauf hingewiesen, dass der Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren grds. an den gerichtlich bestimmten Streitwert gebunden ist. Die anwaltlichen Gebühren würden sich gem. § 23 Abs. 1 RVG grds. nach den Wertvorschriften bestimmen, die für die Gerichtsgebühren gelten. Folglich sei im Grundsatz eine Festsetzung des Streitwertes f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / bb) Mittelbare Klarstellung durch Änderung der Vorbem. 5 Abs. 1 VV RVG

Rz. 380 Umstritten ist, wie die Tätigkeit als Beistand oder Vertreter eines Privatklägers, eines Nebenklägers, eines Einziehungs- oder Nebenbeteiligten, eines Verletzten, eines Zeugen oder Sachverständigen in Strafsachen zu vergüten ist, also ob der Beistand wie ein Verteidiger nach Teil 4 Abschnitt 1 VV (Nr. 4100 ff. VV RVG) abrechnet oder ob seine Tätigkeit nur eine "Einze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 01/2021, Wenn die Schu... / V. Das mitgeführte Bargeld

35 EUR in der Geldbörse, ohne dass der Gerichtsvollzieher pfändet Soweit die Schuldnerin im Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft angegeben hat, 35 EUR in der Geldbörse zu haben, die aber ihrer Tochter gehörten, trägt dies die Lüge auf der Stirn. Allerdings kommt es darauf in keiner Hinsicht an. Der Gerichtsvollzieher hat richtig gehandelt, das Bargeld nicht zu pfänden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2021, Vorlage zur Vo... / Leitsatz

1. Art. 7 Abs. 9 der Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.6.1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge in der durch die Richtlinie 2006/38/EG des Parlaments und des Rates vom 17.5.2006 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die Kosten der Verkehrspolizei nicht unter den Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 3. Gerichtliche Tätigkeit in 1. Instanz (Nrn. 4106 f. VV RVG)

Rz. 10 Für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz ergibt sich die Abrechnung aus den Gebührenziffern Nrn. 4106 ff. VV RVG. Dieses Stadium beginnt mit dem Eingang der Anklageschrift, des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht oder im beschleunigten Verfahren mit dem Vortrag der Anklage, wenn diese nur mündlich erhoben wird (vgl. Nr. 4104 VV RV...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, Kündigung des ... / IV. Keine schwerwiegende Pflichtverletzung des Beklagten

Auf der Grundlage hatte der Kläger nach Auffassung des LG keinen Grund dargelegt, der ihn berechtigt habe, ohne vorherige Abmahnung und Hinweis auf eine mögliche Mandatsniederlegung, den Anwaltsvertrag zu kündigen. Soweit der Kläger auf den Nichtausgleich der Rechnung vom 22.3.2018 trotz Fristsetzung bis zum 30.4.2018 abstelle, sei zu berücksichtigen, dass die Rechnung nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Erstattungsfragen / 2. Unterschiedliche Erledigungswerte

Rz. 24 Sind die Gebührenansprüche gegenüber Haftpflichtversicherer und Mandant deshalb unterschiedlich, weil den jeweiligen Abrechnungen andere Gegenstandswerte zugrunde liegen, ist eine Nachforderung beim Mandanten nach herrschender Meinung zulässig.[11] Eine solche Differenz kann insbesondere auftreten, wenn der Versicherer die vom Mandanten geltend gemachte Forderung nur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, Vorhandenes Ha... / I. Sachverhalt

Mit zugrundeliegender rund 11-monatiger Hauptsacheklage begehrten zwei Kläger die Aufhebung eines ergangenen Aufhebungs- und Erstattungsbescheides sowie die Gewährung höherer Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende). Streitig war im Erinnerungsverfahren nach § 56 Abs. 1 RVG die Höhe der anwaltlichen Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts aus der Staa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Die inhaltliche Änderung

Rz. 375 Nach § 20 Abs. 1 SchVG kann ein Beschluss der Gläubiger wegen Verletzung des Gesetzes oder der Anleihebedingungen durch Klage eines Gläubigers gegen den Schuldner angefochten werden. Zuständig ist bei einem Schuldner mit Sitz im Inland ausschließlich das Landgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Sitz hat, oder mangels eines Sitzes im Inland das Landgericht F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 23. Zurückverweisung

Wird ein Verfahren nach dem Stichtag zurückverwiesen, so richten sich die Gebühren im Verfahren nach Zurückverweisung nach neuem Recht,[23] und zwar in allen Verfahren, also auch in Strafsachen.[24] Hier ist allerdings bei Zurückverweisung an ein bereits mit der Sache befasstes Gericht in Verfahren nach Teil 3 VV gem. Vorbem. 3 Abs. 6 VV die Anrechnung der (alten) Verfahrens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / b) Bedeutung nur für Verbindung

Berechnen sich die Gebühren nach dem zusammengerechneten Wert mehrerer Gegenstände, gilt nach dem unverändert gebliebenen § 60 Abs. 2 RVG für die gesamte Vergütung das bisherige Recht, sofern für einen der Gegenstände altes Recht gilt. Bedeutung hat diese Vorschrift nur für die Fälle der Verbindung (s. u. V.). In allen anderen Fällen (Klageerweiterung, Widerklage, Verbundver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, Kündigung des ... / II. Vorzeitige Kündigung

Das LG bejaht einen Anspruch des Rechtsanwalts auf Vergütung aus den §§ 611, 612 Abs. 1, 675 Abs. 1 BGB. Gem. § 8 Abs. 1 RVG werde die Vergütung fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet sei. Für den Fall der vorzeitigen Kündigung werde diese Regelung ergänzt durch § 628 BGB, der durch das RVG nicht ausgeschlossen wird (BGH RVGreport 2012, 238 = NJW-RR...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Das neue Übergangsrecht / A. Überblick

Rz. 1 Auch wenn das KostRÄG 2021 zum 1.1.2021 in Kraft getreten ist, bedeutet dies nicht, dass der Anwalt sofort nach den neuen Beträgen und Vorschriften abrechnen darf. Er muss vielmehr prüfen, ob in seiner abzurechnenden Sache nicht doch noch altes Recht gilt oder ob er bereits nach neuem Recht abrechnen darf. Rz. 2 Der Schlüssel zu der Frage, welches Recht anzuwenden ist, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2021, Vorlage zur Vo... / Aus den Gründen

Hinweis: Das OVG NRW, das als Berufungsgericht über den Rechtsstreit zu entscheiden hat, möchte vom EuGH im Wesentlichen wissen, ob es gegen die Richtlinie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge verstößt, dass bei der Berechnung der in Rede stehenden Mautgebühren die Kosten der Verkehrspolizei berücksichtigt wurde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 9. Klageerweiterung

Die Klageerweiterung eröffnet weder für den Anwalt des Klägers noch für den Anwalt des bisherigen Beklagten eine neue Angelegenheit, sondern stellt nur eine Erweiterung der bisherigen Angelegenheit dar, sodass es bei der Anwendung des bisherigen Rechts verbleibt.[11] Wird allerdings durch die Klageerweiterung erstmals ein Dritter in den Rechtsstreit einbezogen, kann für seine...mehr