Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 1/2015, Teilnahme an ei... / 1 Sachverhalt

Die Rechtspflegerin des LG hatte die vom Pflichtverteidiger geltend gemachten Gebühren und Auslagen auf 1.564,63 EUR festgesetzt. Hiergegen hat der Bezirksrevisor des LG insoweit Erinnerung eingelegt, als dem Verteidiger für eine Teilnahme an einem Explorationstermin seines Mandanten durch den psychiatrischen Sachverständigen eine Terminsgebühr in Höhe von 137,00 EUR zuzügli...mehr

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AGS 08/09/2015, Gebührenhöh... / Leitsatz

Die Bemessung der Gebühren des Wahlverteidigers nach § 14 RVG im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten erfolgt unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles. Für die Bemessung der Terminsgebühr nach Nr. 5110 VV ist regelmäßig die Dauer des Termins heranzuziehen. Die Dauer des Termins von (nahezu) einer Stunde rechtfertigt regelmäßig nicht die Einstufun...mehr

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AGS 08/09/2015, Berechnung ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist hinsichtlich der Terminsgebühr zutreffend. In den Fällen der sog. fiktiven Terminsgebühr, also bei erhält der Anwalt eine Terminsgebühr, obwohl es nicht zu einem gerichtlichen Termin gekommen ist....mehr

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AGS 1/2015, Keine Pflichtve... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist hinsichtlich ihres Leistungsantrages zulässig; hinsichtlich des Feststellungsantrages indes bereits unzulässig, da der Kläger kein hierauf bezogenes berechtigtes Interesse dargelegt hat (zu I). Soweit die Klage zulässig ist, ist sie überwiegend begründet (zu II.). Zwischen den Parteien bestand ein Anwaltsvertrag, in dessen Rahmen der Kläger nicht nur das Berufun...mehr

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AGS 12/2014, Anwalts- und G... / II. Höhe der Geschäftsgebühr

Die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV entsteht mit einem Gebührenrahmen von 0,5 bis 2,5, so dass die konkrete Höhe nach den Kriterien des § 14 RVG zu bemessen ist. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nach der Anm. zu Nr. 2300 VV eine Gebühr von mehr als 1,3 nur gefordert werden kann, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Dieser Schwellenwert führt jedoch nicht dazu,...mehr

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AGS 08/09/2015, Verhältnis ... / 2 Aus den Gründen

1. Parteiauslagen a) Zugesprochen wurden dem Beschwerdeführer die geltend gemachten Taxikosten i.H.v. 35,20 EUR, Fahrtkosten i.H.v. 170,00 EUR, Entschädigung für Aufwand i.H.v. 12,00 EUR und Entschädigung für Zeitversäumnis i.H.v. 35,00 EUR. b) Soweit dem Beschwerdeführer geltend gemachte Flugkosten vom 20.7.2014 i.H.v. 379,15 EUR in Abzug gebracht wurden, ist dies nicht zu be...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / 3.1 Widerantrag

Tritt der Beklagte als Widerkläger auf, sodass der Kläger in die Rechtsverteidigung gedrängt wird, findet § 122 Abs. 2 ZPO keine Anwendung, und es besteht insoweit für den Beklagten Vorschusspflicht.[1] Von dem Beklagten und Widerkläger kann dann auch die Gebührendifferenz angefordert werden, die im Falle des § 45 Abs. 1 S. 1 GKG entsteht, weil Klage und Widerklage verschied...mehr

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AGS 1/2015, Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht. Kommentar zum gesamten Kostenrecht. Herausgegeben von Rechtsanwalt Norbert Schneider, Dipl.-Rpfl. Joachim Volpert und RiLG Peter Fölsch. Verlag Nomos, 1. Aufl. 2014. 3410 S. 135,00 EUR

Der das Kostenrecht von Justiz, Anwaltschaft und Notariat behandelnde Kommentar hat auf 3.275 Seiten mehrere wichtige Gesetze wie das GKG nebst Kostenverzeichnis auf immerhin 944 Seiten, das FamGKG mit Kostenverzeichnis, das GNotKG auf 668 Seiten, das RVG mit Vergütungsverzeichnis abgedruckt und kommentiert. Bei einigen Gesetzen wurden die einschlägigen Kostenvorschriften mi...mehr

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AGS 12/2014, Zustellungskos... / 2 Aus den Gründen

1. Die sofortige Beschwerde ist nach § 11 Abs. 2 S. 3 RVG in Verbindung § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Insbesondere ist die Beschwerde form- und fristgerecht eingelegt (vgl. § 11 Abs. 2 S. 3 RVG i.v.m. § 569 ZPO). Mit der Beschwerde wird eine Beschwer in eigenen Rechten geltend gemacht. Zudem übersteigt die...mehr

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AGS 1/2015, Gesonderte Ange... / 1 Aus den Gründen

Nach § 48 Abs. 1 RVG richtet sich der Vergütungsanspruch des Anwalts gegen die Staatskasse nach dem Beschluss, durch den die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. Der Umfang der Vergütungspflicht wird damit durch den Umfang der Beiordnung bestimmt und diese ist identisch mit dem Umfang der Bewilligung der Prozesskostenhilfe, soweit nicht im...mehr

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AGkompakt 10/2015, Verfahre... / V. Streitwert/Gegenstandswert

Wertfestsetzung nur für den Anwalt Mangels Gerichtsgebühren ist vom Gericht auch kein Streitwert festzusetzen. Lediglich für die Anwaltsgebühren bedarf es eines Wertes. Dieser Gegenstandswert ist auf Antrag nach § 33 RVG festzusetzen. Wert der für vollstreckbar zu erklärenden Forderung ist maßgebend Maßgebend ist der volle Betrag, der für vollstreckbar erklärt werden soll, alle...mehr

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AGS 1/2015, Schäfer/Schäfer, Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht. Von Rechtsanwalt und FaArbR Arbeitsrecht Rolf Schäfer und Diplomjurist Malte Schäfer. 4. Aufl. 2015. Deutscher Anwaltverlag. 265 S. 44,00 EUR.

Das Werk erscheint nunmehr in 4. Aufl.. Diese Neuauflage war aufgrund der durch das 2. Kostenrechtmodernisierungsgesetz eingetretenen Änderungen sowie des zwischenzeitlich veröffentlichten Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit geboten. Das Werk ist damit wieder auf neuestem und aktuellem Stand. Behandelt werden die Streit- und Gegenstandswerte in arbeitsgerichtli...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / VI. Bloße Verhandlungen über nicht anhängige Gegenstände

Werden im Verbundverfahren lediglich Verhandlungen über nicht anhängige Gegenstände, insbesondere über potentielle Folgesachen, geführt, ohne dass es zu einer Einigung kommt, entsteht insoweit zwar – im Gegensatz zum Abschluss eines Vergleichs – keine Gerichtsgebühr nach Nr. 1500 FamGKG-KostVerz. Für den Anwalt löst diese Tätigkeit bei entsprechendem Auftrag dagegen Gebühren...mehr

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AGkompakt 11/2015, Abrechnu... / 1. Überblick

Vertikalverweisung führt ebenfalls zu neuer Angelegenheit Hebt ein Rechtsmittelgericht die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz auf und verweist es das Verfahren an das vorinstanzliche Gericht zur erneuten Entscheidung zurück, liegt ein Fall des § 21 Abs. 1 RVG vor. Das Verfahren nach Zurückverweisung ist dann eine neue Angelegenheit, in der alle Gebühren erneut entstehen...mehr

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AGS 08/09/2015, Verfassungs... / 1 Sachverhalt

Der Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Kostenschuldner) wendet sich gegen die Kostenrechnung für ein Beschwerdeverfahren, das er vor dem BFH gegen einen finanzgerichtlichen Beschluss geführt hatte, mit dem die vom Kostenschuldner beantragte Aufhebung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids versagt worden war. Der BFH verwarf die Beschwerde als unzulässig, weil sie...mehr

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AGkompakt 11/2015, Abrechnu... / IV. Verweisung an ein Gericht eines niedrigeren Rechtszugs (Diagonalverweisung)

Diagonalverweisung führt zu neuer Angelegenheit Wird an ein Gericht eines niedrigeren Rechtszugs verwiesen, so gilt § 20 S. 2 RVG. Das weitere Verfahren vor dem Empfangsgericht gilt als neue Angelegenheit, auch gegenüber dem vorangegangenen Verfahren. Es liegen also drei Angelegenheiten vor: Eine G...mehr

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AGS 12/2014, Anordnungs- un... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Daraus, dass nach § 16 Nr. 5 RVG nur eine Angelegenheit vorliegt, folgt nicht, dass die Gebühren nicht erneut entstehen. Sie entstehen vielmehr im Abänderungsverfahren erneut; sie können aber insgesamt nur einmal geltend gemacht werden. Gelten für das Anordnungs- und das Abänderungsverfahren unterschiedliche Kostenentscheidungen, dann kann s...mehr

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AGS 12/2014, Keine Berichti... / 1 Aus den Gründen

Die fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde ist begründet. Der auf der Grundlage von § 319 Abs. 1 ZPO ergangene Berichtigungsbeschluss des LG hat keinen Bestand. Der Zulässigkeit des Rechtsmittels steht nicht entgegen, dass der angefochtene Beschluss im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens erlassen worden ist und die von ihm korrigierte Entscheidung nicht anfechtbar w...mehr

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AGS 08/09/2015, Maßgebend i... / 1 Sachverhalt

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft und nach Anhörung des durch das AG erstinstanzlich verurteilten Angeklagten und seines Verteidigers stellte das LG – Berufungsstrafkammer – das Verfahren gem. § 154 Abs. 2 StPO im Hinblick auf eine bereits rechtskräftig gegen den Angeklagten verhängte Strafe ein, wobei die Kosten des Verfahrens – unter Verweis auf § 467 Abs. 1 u. 4 StPO – de...mehr

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AGS 1/2015, Erstattung der ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend und entspricht dem Gesetz Hinweis Zivilprozessordnung § 91 Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht (2) Die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei sind in allen Prozessen zu erstatten, Reisekosten eines Rechtsanwalts, der nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen ist und am Ort des Prozessgerichts a...mehr

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AGS 08/09/2015, Höchstgebüh... / Leitsatz

Im Kostenfestsetzungsverfahren bedarf es keiner Einholung eines Gutachtens des Vorstands der Rechtsanwaltskammer gem. § 14 Abs. 2 RVG. Bei Rahmengebühren kann die Höchstgebühr gem. § 14 Abs. 1 S. 1 bis 3 RVG bereits dann gerechtfertigt sein, wenn ein im Einzelfall überwiegendes einzelnes gesetzliches Merkmal gegeben ist. In einem die Anordnung der Sicherungshaft nach § 62 Aufe...mehr

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AGS 08/09/2015, Gebührenhöh... / 1 Sachverhalt

Durch Urteil des AG wurde der ehemalige Betroffene und nunmehrige Beschwerdeführer rechtskräftig vom Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen wurden der Staatskasse auferlegt. Das im Bußgeldverfahren festgesetzte Bußgeld betrug 40,00 EUR. Die Eintragung von einem Punkt im Verkehrszentral...mehr

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AGS 08/09/2015, Beiordnung ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Bereits im Mahnverfahren werden die Weichen für das streitige Verfahren gestellt. Fehlerhafte Anträge im Mahnverfahren wirken sich im nachfolgenden streitigen Verfahren aus und können für den Antragsteller erhebliche Nachteile – insbesondere kostenrechtlicher Natur – nach sich ziehen. Daher benötigt eine bedürftige Partei schon im Mahnverfa...mehr

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zfs 1/2015, Erstattung von ... / 1. Kosten für EDV und Kosten für Restwertbörse

Grundlage für die Erstellung eines Gutachtens durch den Sachverständigen sind spezielle Kalkulationsprogramme und die Nutzung von Datenbanken, ohne die der Sachverständige gar nicht tätig werden könnte, um ein Gutachten vorzulegen. Die Nutzung dieser Arbeitsmittel gehört zur originären Tätigkeit eines Sachverständigen und ist somit mit dem Grundhonorar abgegolten,[30] weshalb...mehr

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AGS 08/09/2015, Baumgärtel/Brunner/Bugarin, Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder. Kanzleiorganisation – Mandatsbetreuung – Sachbearbeitung

Von Gundel Baumgärtel, Michael Brunner und Ivana Bugarin. 3. Aufl. 2015, ZAP-Verlag, Bonn, in Zusammenarbeit mit RENO Deutsche Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e.V. XLV, 1104 S., 79,00 EUR Auf über 1.000 Seiten vermitteln die Autoren ihre langjährige Erfahrung als Kanzleimitarbeiter und Bürovorsteher. Sämtliche Fragen rund um den Praxisbetrieb werden b...mehr

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AGS 1/2015, Verfahrenswert ... / Leitsatz

Eine Erhöhung des als Festbetrag vorgegebenen Verfahrenswertes in Sorge- und Umgangssachen nach § 45 Abs. 3 FamGKG ist nur geboten, wenn der Arbeitsaufwand des Gerichts und der Verfahrensbevollmächtigten aufgrund besonderer Umstände – beispielsweise wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit der Sache – so stark von einem durchschnittlichen Verfahren abwe...mehr

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AGS 12/2014, Einstweilige A... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Die gerichtliche Praxis verfährt leider häufig abweichend. Das steht offenbar im Zusammenhang damit, dass die Geschäftsstelle bei Antragseingang "einstweilige Anordnung" liest, Mitarbeiter durch das FGG-ReformG 2009 gelernt haben, dass die einstweilige Anordnung ein von der Hauptsache unabhängiges und selbstständiges Verfahren darstellt, zwei...mehr

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AGS 12/2014, Anwalts- und G... / 2. Nachprüfungsverfahren

Auch bei dem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer handelt es sich um ein außergerichtliches Verfahren. Der Anwalt erhält deshalb auch hier eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV, wobei es unerheblich bleibt, ob er bereits mit der Vertretung im Vergabeverfahren beauftragt war. Die Regelung der Nr. 2301 VV a.F., wonach der Gebührenrahmen geringer ausfällt, wenn bereits e...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / I. Überblick

Verbundverfahren ist eine Angelegenheit Das gesamte Verbundverfahren, also die Ehesache und die Folgesachen, ist gem. § 16 Nr. 4 RVG eine Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG, so dass der Anwalt seine Gebühren nur einmal aus den nach § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten erhält. Ehesache und Folgesachen sind zusammenzurechnen Der Verfahrenswert eines Scheidungsverbundverf...mehr

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AGS 1/2015, Gegenstandswert... / 1 Aus den Gründen

Nach § 33 Abs. 1 RVG setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest, wenn sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnen. Die Gerichtsgebühren für das PKH-Beschwerdeverfahren richten sich nicht nach einem Streitwert, sonde...mehr

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AGS 1/2015, Die Verzinsung ... / 5. Vorschuss als "Lösung"

Der Insolvenzverwalter kann aus der Insolvenzmasse einen Vorschuss auf die Vergütung und die Auslagen entnehmen, wenn das Insolvenzgericht zustimmt. Die Zustimmung soll erteilt werden, wenn das Insolvenzverfahren länger als sechs Monate dauert oder wenn besonders hohe Auslagen erforderlich werden. Der Vorschuss kann auch bis zur vollen Höhe gefordert werden. Zu beachten ist ...mehr

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AGS 1/2015, Zur Umdeutung e... / 2 Anmerkung

Zutreffend war es, die Beschwerde als unzulässig zu verwerfen. Ein Anwalt sollte wissen, wann er eine Beschwerde im eigenen Namen und wann er eine Beschwerde im Namen der Partei zu erheben hat. Zwar gilt im Zweifel das zulässige Rechtsmittel als eingelegt. Legt der Anwalt jedoch ausdrücklich eine Streitwertbeschwerde im Namen der Partei ein, dann dürfte es schwierig sein, si...mehr

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AGkompakt 10/2015, Verfahre... / II. Gesonderte Angelegenheit

Verfahren auf Vollstreckbarerklärung ist grundsätzlich gesonderte Angelegenheit Für ein solches Verfahren auf Vollstreckbarerklärung erhält der Anwalt eine gesonderte Vergütung. Das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung gehört zwar nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG mit zum Rechtszug. Dies betrifft jedoch nur den Fall, dass der betreffende Gegenstand auch Gegenstand des Rechtsmit...mehr

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AGS 08/09/2015, Rechtsanwal... / 2 Aus den Gründen

1. Mit Recht hat die Rechtspflegerin die von dem Beschwerdeführer beanspruchte "Gebühr für das vorbereitende Verfahren" abgesetzt. Eine solche entsteht im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren nicht, weil es hier kein "vorbereitendes Verfahren" gibt; die Verfahrensgebühr gem. Nr. 4112 VV deckt den gestellten Antrag und dessen Vorbereitung ab (vgl. OLG Jena, Beschl. v. 1...mehr

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AGS 08/09/2015, Beiordnung ... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthafte und im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde des Antragsgegners hat auch in der Sache Erfolg. Die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts im Rahmen der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein – wie hier vorliegendes – Scheidungsverfahren ist dann nicht auf die Bedingungen eines ortsansässigen R...mehr

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zfs 1/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Februar 2015 Thema: 61. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht Ort: Köln / Leonardo Hotel Datum: Donnerstag, 5. Februar 2015, 9.30 Uhr bis Samstag, 30. Mai 2015, 17.00 Uhr(6 Bausteine, jeweils Do-Sa, insgesamt 120 Vortragsstunden) Gebühr: 1.865,- EUR Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht sowie Mitglieder FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung /...mehr

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FoVo 1/2015, Keine gesonder... / 3 Der Praxistipp

Wille des Gesetzgebers konsequent umgesetzt Der Entscheidung ist uneingeschränkt zuzustimmen. Sie setzt den Willen des Gesetzgebers konsequent um, der dahin ging, die gütliche Einigung in Zusammenhang mit der Sachpfändung und der Vermögensauskunft wie nach altem Recht nicht mit einer gesonderten Gebühr zu belegen. Nur wenn die gütliche Erledigung isoliert als neues Instrument...mehr

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AGS 08/09/2015, Rechtsanwal... / Leitsatz

Im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren entsteht keine Gebühr des Rechtsanwalts für ein "vorbereitendes Verfahren". Die Stellung des Antrags auf Rehabilitierung und die Vorbereitung eines solchen Antrags werden von der Gebühr nach Nr. 4112 VV mit abgegolten. Der Rechtsanwalt ist an sein im Rahmen des § 14 RVG ausgeübtes Ermessen gebunden. Die in der Beschwerde gegen die...mehr

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AGS 1/2015, Zur Umdeutung e... / 1 Aus den Gründen

Das Begehren, den Streitwert von 5.000,00 EUR auf 20.000,00 EUR heraufzusetzen, hat keinen Erfolg. Ein anerkennenswertes Rechtsschutzbedürfnis des Klägers an der begehrten Erhöhung des Streitwerts ist nicht erkennbar. Wie jedes Rechtsmittel setzt auch die Streitwertbeschwerde eine Beschwer des Rechtsmittelführers voraus. Da sich die Höhe der Gerichtsgebühren (§ 3 Abs. 2 GKG) ...mehr

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AGS 1/2015, Abänderung eins... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss ist gem. §§ 113 FamFG, 104 Abs. 3, 567 ff. ZPO zulässig; sie ist auch begründet, denn letztlich hat der Antragsteller doch nur ein Abänderungsverfahren nach § 54 FamFG betrieben. Insoweit gilt § 16 Nr. 5 RVG, wonach Abänderungsverfahren gem. § 54 FamFG mit dem Ausgangsverfahren auf Erlass einer...mehr

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AGS 12/2014, Korintenberg, GNotKG. Kommentar zum Gerichts- und Notarkostengesetz. Begründet von Werner Korintenberg. Herausgegeben von Prof. Dr. Manfred Bengel, Klaus Otto, Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Werner Tiedtke. 19. Aufl. 2014, zugleich Fortführung des Kommentars Korintenberg/Lappe/Reimann, Kostenordnung. Verlag Franz Vahlen, München 2015. XXX, 1680 S. 149,00 EUR.

Der Korintenberg erscheint zum GNotKG zwischenzeitlich in "2. Auflage" und setzt damit die 17 Auflagen seines Vorgängers, des entsprechenden Kommentars zur KostO, fort. Kommentiert wird das zum 1.8.2013 durch das 2. KostRMoG in Kraft getretene GNotKG, das die alte und nicht mehr zeitgemäße Kostenordnung abgelöst hat. Im Gerichts- und Notarkostengesetz sind geregelt die Geric...mehr

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AGkompakt 8+9/2015, Verfahr... / 2. Kindschaftssachen

Gesonderte Regelung in § 44 Abs. 2 S. 1 FamGKG Für Kindschaftssachen im Verbund ist nicht § 45 FamGKG anzuwenden, der lediglich für selbstständige Kindschaftssachen gilt; vielmehr enthält § 44 Abs. 2 S. 1 FamGKG eine gesonderte Regelung. Danach ist ein Verfahrenswert i.H.v. 20 % des Werts der Ehesache anzusetzen, höchstens jedoch 3.000,00 EUR. Das Gesetz spricht zwar davon, d...mehr

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AGS 08/09/2015, Gesonderte ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend. Mit dem zum 1.8.2013 im Rahmen des 2. KostRMoG eingeführten § 17 Nr. 10 a) RVG hat der Gesetzgeber klargestellt, dass das vorbereitende Verfahren und das nachfolgende gerichtliche Verfahren zwei verschiedene Angelegenheiten sind. Einer Auslegung des Gesetzes hätte es hier allerdings nicht bedurft, da sich die Rechtsfolge bereits unm...mehr

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AGS 08/09/2015, Keine Geric... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde des Bezirksrevisors als Vertreter der Staatskasse ist zulässig und in der Sache begründet. Es handelt sich um ein Verfahren über eine Erinnerung gegen den Kostenansatz gem. § 66 GKG. Der Kläger hat sich ausdrücklich gegen die ihn belastende Schlusskostenrechnung gewandt. Der Kostenfestsetzungsbeschluss betrifft lediglich den Erstattungsanspruch des Kläg...mehr

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AGS 12/2014, Rechtsanwaltsv... / 2 Aus den Gründen

Das SG hat die dem Beschwerdeführer aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen insoweit zu niedrig festgesetzt, als es von einer dem Beschwerdeführer nur zustehenden Vergütungsquote von 2/3 ausgegangen ist, weil dieser insgesamt drei Streitgenossen vertreten hat, von denen nur zweien PKH bewilligt war. Im Übrigen ist die Beschwerde unbegründet. Eine fiktive Termi...mehr

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AGS 1/2015, Die Verzinsung ... / b) Sachliche Zwänge

Nicht immer aber scheitert es an den sachlichen und personellen Ressourcen. In vielen Fällen bestehen auch Rechtfertigungsgründe, die eine Bearbeitung nicht "unmittelbar" zulassen. Über die dem Verwalter mit seinem Amt übertragenen Aufgaben hat das Gericht die Aufsicht zu führen und gegebenenfalls eine Disziplinargewalt auszuführen.[21] Zu den Aufgaben des Insolvenzverwalter...mehr

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AGS 08/09/2015, Verfahrensg... / 2 Anmerkung

Das Gericht hat bei Zurücknahme oder Verwerfung der Berufung von Amts wegen über die Kosten zu entscheiden und diese dem Berufungsführer aufzuerlegen (§ 516 Abs. 3 ZPO). Damit ist jedoch nur die Kostengrundentscheidung getroffen. Ob tatsächlich ein Erstattungsanspruch besteht, hängt davon ab, ob durch das Berufungsverfahren Kosten ausgelöst worden sind. Die bloße Zustellung d...mehr

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AGS 12/2014, Erhöhung des R... / 1 Aus den Gründen

1. Die im eigenen Namen eingelegte Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Mutter gegen die Verfahrenswertfestsetzung, mit der eine (weitere) Heraufsetzung des vom FamG mit 5.000,00 EUR bereits oberhalb des Regelwertes festgesetzten Verfahrenswerts für ein Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls auf 16.000,00 EUR begehrt wird, ist zulässig (§§ 32 Abs. 2 S. 1 RVG, 59...mehr

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AGS 08/09/2015, Bloßes Beru... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht hat der Rechtspfleger der sofortigen Beschwerde der Beklagten i.H.v. 500,00 EUR abgeholfen. Im Übrigen, also i.H.v. 935,07 EUR nebst Zinsen, hat er der sofortigen Beschwerde der Beklagten zu Unrecht abgeholfen. Soweit die Beklagte die Gebührenforderung unstreitig am 30.12.2013 i.H.v. 500,00 EUR erfüllt hat, entfällt der Anspruch des Beklagtenvertreters auf Festsetzun...mehr

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AGS 12/2014, Anwalts- und G... / 2. Beschwerdeverfahren

Im Verhältnis der Geschäftsgebühr, die für das Vergabenachprüfungsverfahren entsteht, und der Verfahrensgebühr, die für das Beschwerdeverfahren entsteht, gilt die Anrechnungsvorschrift der Vorbem. 3 Abs. 4 VV. Das hatte der BGH bereits 2009 festgestellt und damit begründet, dass das Verhältnis zwischen Vergabekammer und Vergabesenat sich nicht mit demjenigen zwischen einem E...mehr