Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Teil C: Außerordentliche un... / Nichtigkeitsklage, Kosten [Rdn 588]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Auslagen, Allgemeines [Rdn 70]

Rdn 71 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines, vor Teil D Rdn 2, sowie die umfangreichen Hinw. bei Burhoff/Volpert, RVG, Teil A: Auslagen aus der Staatskasse (§ 46 Abs. 1 und 2), vor Rn 140, bei Burhoff/Schmidt, RVG, Vorbem. 7 VV, vor Rn 1, und bei Burhoff/Kotz/Volpert, Nachsorge, Teil J Rn 98. Rdn 72 1. Zur Vergütung des Rechtsanwalts...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Berufung, Terminsgebühr [Rdn 99]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Kostenfestsetzungsbeschluss, Erinnerung [Rdn 302]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Verfahren [Rdn 592]

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Kostenentscheidung [Rdn 797]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Vergütungsfestsetzung, Beschwerde [Rdn 473]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Vorbereitung [Rdn 1394]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Vergütungsfestsetzung, Erinnerung [Rdn 505]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Kosten [Rdn 193]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Haftprüfung, mündliche §§ 117 Abs. 1, 118 Abs. 1 StPO [Rdn 907]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Allgemeines [Rdn 1053]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Nachholung des rechtlichen Gehörs (§§ 33a, 311a), Abrechnung [Rdn 334]

Rdn 335 Literaturhinweise: Burhoff, Die Abrechnung (förmlicher/formloser) Rechtsbehelfe im Straf- und Bußgeldverfahren, StRR 2012, 172 ders., Die Abrechnung förmlicher und formloser Rechtsbehelfe im Straf- und Bußgeldverfahren, RVGreport 2013, 213 s.a. die Hinw. bei → Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines, Teil D Rdn 2, und bei den u.a. Stichwörtern. Rdn 336 1. Der Antrag auf ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Allgemeines [Rdn 2006]

Rdn 2007 Literaturhinweise: Amelunxen, Die Revision der Staatsanwaltschaft, 1980 Barton, Schonung der Ressourcen der Justiz oder effektiver Rechtsschutz?, StRR 2014, 404 Basdorf, Formelle und informelle Präklusion im Strafverfahren, StV 1997, 488 ders., Reform des Instanzenzuges in Strafsachen, in: Festschrift für Karlmann Geiß, 2000, S. 31 ders., Was darf das Revisionsgericht, ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Verteidigerbestellung [Rdn 1363]

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Verteidigung [Rdn 990]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines [Rdn 309]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Allgemeines [Rdn 1]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Verfahrensverzögerung/Verzögerungsrüge, Abrechnung [Rdn 451]

Rdn 452 Literaturhinweise: Burhoff, Verfahrensverzögerung, überlange Gerichtsverfahren und Verzögerungsrüge – die Neuregelungen im GVG, StRR 2012, 4 ders., Verfahrensverzögerung, überlange Gerichtsverfahren und Verzögerungsrüge – die Neuregelungen im GVG, VRR 2012, 44 ders., Entschädigung für überlange Straf- und Bußgeldverfahren – die Neuregelungen im GVG, ZAP F. 22, S. 591 H....mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Dienstaufsichtsbeschwerde [Rdn 262]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 1053]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Erledigung [Rdn 369]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Vergütungsfestsetzung, Weitere Beschwerde [Rdn 538]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit, Abrechnung [Rdn 58]

Rdn 59 Literaturhinweise: Burhoff, Die Abrechnung (förmlicher/formloser) Rechtsbehelfe im Straf- und Bußgeldverfahren, StRR 2012, 172 ders., Die Abrechnung förmlicher und formloser Rechtsbehelfe im Straf- und Bußgeldverfahren, RVGreport 2013, 213 s.a. die Hinw. bei → Allgemeine Gebührenfragen, Allgemeines, Teil D Rdn 2, und bei den u.a. Stichwörtern. Rdn 60 1. Im Straf- und Buß...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 541]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Verfahrensverzögerung/Verzögerungsrüge [Rdn 1027]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Allgemeines [Rdn 806]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Grundgebühr, Abgeltungsbereich [Rdn 217]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Prozesskostenhilfe/Notanwalt [Rdn 586]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 587 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Klageerzwingungsverfahren, Allgemeines, Teil B Rdn 486. Rdn 588 1.a) Der Antragsteller kann für das Klageerzwingungsverfahren PKH beantragen (§...mehr

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AGS 6/2016, Zusätzliche Gebühr als Rahmengebühr

Leitsatz Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5115 VV ist keine Festgebühr. AG Heidelberg, Beschl. v. 22.3.2016 – 15 OWi 26/16 1 Aus den Gründen Mit der Gegendarstellung wendet sich der Verteidiger gegen die Entscheidung des AG hinsichtlich der Festsetzung der zusätzlichen Gebühr bei anwaltlicher Mitwirkung (Nr. 5115 VV) auf 30,00 EUR. Nach Auffassung des Verteidigers handelt es...mehr

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AGS 6/2016, Zusätzliche Gebühr bei Rücknahme wechselseitiger Revisionen

Leitsatz Nimmt der Rechtsanwalt nach Gesprächen mit dem zuständigen Staatsanwalt, in welchen die Möglichkeit einer beiderseitigen Revisionsrücknahme erörtert wurde, die Revision des Angeklagten zurück und nimmt im Hinblick darauf dann auch die Staatsanwaltschaft ihre bereits begründete Revision zurück, entsteht für den Rechtsanwalt die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Anm. 1...mehr

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AGS 6/2016, Jeweils eigene ... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist teilweise begründet. Der Beschwerdeführer kann Erstattung der ihm entstandenen Auslagen in Höhe der Gebühren eines Wahlverteidigers verlangen, wenn er einen Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse hat, § 52 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 RVG. Demnach steht ihm eine Erstattung von in 16 Verfahren geltend gemachten Wahlverteidigergebühren in Höhe von je...mehr

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AGS 6/2016, Zusätzliche Geb... / 2 Aus den Gründen

Die Voraussetzungen für die Entstehung der sog. Erledigungs- bzw. Befriedungsgebühr nach Nr. 4141 VV sind erfüllt. Danach entsteht diese zusätzliche Gebühr u.a., wenn sich das gerichtliche Verfahren durch Rücknahme der Revision des Angeklagten oder eines anderen Verfahrensbeteiligten – wie der Staatsanwaltschaft – erledigt. Nach dem Wortlaut des Tatbestandes der Gebührenbesch...mehr

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AGS 6/2016, Zusätzliche Geb... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer wendet sich gegen den Beschluss des LG, mit welchem seine Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des LG als unbegründet verworfen wurde. Durch Urteil des LG wurde gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe verhängt. Gegen dieses Urteil legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger des Angeklagten Revision ein. Die Staatsanwaltscha...mehr

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AGS 6/2016, Zusätzliche Geb... / 2 Anmerkung

Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht mit einer seit acht Jahren veralteten Kommentierung des Hartmanns arbeitet. Hartmann hatte seine Auffassung im Übrigen zwischenzeitlich geändert und ebenfalls eine Festgebühr angenommen. Seit der 45. Aufl. nimmt er dagegen wieder eine Rahmengebühr an. Kurioserweise vertritt er zur inhaltsgleichen Regelung in Nr. 4141 V...mehr

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AGS 6/2016, Zusätzliche Geb... / Leitsatz

Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5115 VV ist keine Festgebühr. AG Heidelberg, Beschl. v. 22.3.2016 – 15 OWi 26/16mehr

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AGS 6/2016, Zusätzliche Geb... / 1 Aus den Gründen

Mit der Gegendarstellung wendet sich der Verteidiger gegen die Entscheidung des AG hinsichtlich der Festsetzung der zusätzlichen Gebühr bei anwaltlicher Mitwirkung (Nr. 5115 VV) auf 30,00 EUR. Nach Auffassung des Verteidigers handelt es sich ausweislich der Anm. Abs. 3 S. 2 zu Nr. 5115 VV um eine Festgebühr, bei der grundsätzlich die Mittelgebühr anzuwenden sei. Die Kommentar...mehr

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AGS 6/2016, Zusätzliche Geb... / Leitsatz

Nimmt der Rechtsanwalt nach Gesprächen mit dem zuständigen Staatsanwalt, in welchen die Möglichkeit einer beiderseitigen Revisionsrücknahme erörtert wurde, die Revision des Angeklagten zurück und nimmt im Hinblick darauf dann auch die Staatsanwaltschaft ihre bereits begründete Revision zurück, entsteht für den Rechtsanwalt die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Anm. 1 S. 1 Nr...mehr

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AGS 6/2016, Geschäftsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Die nach den §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG grundsätzlich statthafte sofortige Beschwerde begegnet in formeller Hinsicht keinen Bedenken; insbesondere ist der Beschwerdewert von 200,00 EUR aus § 33 Abs. 3 RVG erreicht. Das zulässige Rechtsmittel hat auch in der Sache selbst Erfolg. Entgegen der Auffassung des AG umfasst die bewilligte Beratungshilfe die Durchführung des Schulden...mehr

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AGS 6/2016, Kostenschuldner... / 2 Anmerkung

Ich halte die Entscheidung des OLG Koblenz aus folgenden Gründen für nicht zutreffend: 1. Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens durch den Antragsteller des Mahnverfahrens Nach Anm. Abs. 1 S. 1 Hs. 1 zu Nr. 1210 GKG-KostVerz. entsteht die 3,0-Verfahrensgebühr Nr. 1210 GKG-KostVerz. des Prozessverfahrens nach Einlegung des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid und der ...mehr

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zfs 6/2016, Anwaltswechsel ... / 2 Aus den Gründen:

"II. Die gem. §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg; der Senat teilt die Auffassung der Rechtspflegerin, wonach die Anrechnungsvorschriften nicht dem Schutz des Erstattungspflichtigen dienen, weshalb auch § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO hier nicht einschlägig ist." Das RVG enthält eine Reihe von Vorschriften über Gebührenanrechnungen,...mehr

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AGS 6/2016, Terminsgebühr i... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte gegen 89 Bescheide der Beklagten jeweils Klage erhoben. Das VG hatte in drei ausgewählten "Musterverfahren" Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Während der mündlichen Verhandlung wurden die restlichen 86 nicht geladenen Verfahren, zu denen auch das vorliegende gehört, durch einen Vergleich beendet. Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin beantragte...mehr

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zfs 6/2016, Anwaltswechsel ... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist im Ergebnis zuzustimmen. Das OLG München hat sich allerdings mit einem Problem der Entscheidung nicht befasst. 1. Anwalt in eigener Sache Die Gebührenregelungen des RVG und damit auch die Anrechnungsvorschrift der Anm. zu Nr. 3307 VV RVG gelten für den in eigener Sache tätig gewesenen Rechtsanwalt – hier also für die Mitglieder der beklagten Anwaltssozietä...mehr

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AGS 6/2016, Geschäftsgebühr... / 1 Sachverhalt

Der Rechtsuchenden wurde Beratungshilfe "wegen Insolvenzanmeldung" bewilligt. In der Folge wurde die Beteiligte zu 1) für die Rechtsuchende Frau P tätig und hat Schriftwechsel mit den Gläubigern geführt. Nach Abschluss der Angelegenheit hat die Beteiligte zu 1) für die Vertretung der Rechtsuchenden in einem Schuldenbereinigungsverfahren vor Insolvenzanmeldung eine Gebühr nac...mehr

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AGS 6/2016, Bezugsgröße der... / 2 Aus den Gründen

Die Festsetzung der hier allein streitigen fiktiven Terminsgebühr ist zutreffend erfolgt. 1. Streitentscheidend ist hier, in Bezug auf welchen Betrag die nach S. 2 der Anm. zu Nr. 3106 VV zu bestimmende fiktive Terminsgebühr berechnet werden muss. Dieser lautet (auch) für den Fall einer fiktiven Terminsgebühr wegen des Verzichts auf mündliche Verhandlung: "In den Fällen des Sa...mehr

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AGS 6/2016, Anrechnung eine... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist unbegründet. Entgegen der Ansicht des Erinnerungsführers ist die für das dem gerichtlichen Verfahren vorausgegangene Widerspruchsverfahren tatsächlich gezahlte Geschäftsgebühr nach Nr. 2401 VV a.F. zur Hälfte (60,00 EUR) auf die Verfahrensgebühr anzurechnen. Dies ergibt sich aus Vorbem. 3 Abs. 4 VV. Danach wird, soweit wegen desselben Gegenstandes eine Ges...mehr

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AGS 6/2016, Anrechnung eine... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Angesichts des eindeutigen Wortlauts des Gesetzes fragt es sich, warum hierüber immer noch gestritten wird. Da die Anrechnungsvorschriften jeweils erst bei den Gebühren geregelt sind, auf die anzurechnen ist, ergeben sich eigentlich keine Probleme. Anzuwenden sind die neuen Anrechnungsvorschriften, wenn der Anwalt nach dem 31.7.2013 beauftragt...mehr

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AGS 6/2016, Ermäßigung der ... / 2 Aus den Gründen

Die in der zweiten Instanz angefallenen Gerichtsgebühren hätten gem. Nr. 1222 Nr. 1a GKG-KostVerz. von vier auf zwei Gebühren ermäßigt werden müssen. Gem. Nr. 1222 Nr. 1a GKG-KostVerz. ermäßigt sich die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen aus Nr. 1220 GKG-KostVerz. vom vierfachen Satz auf den zweifachen Satz, wenn die Klage vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung zurü...mehr

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AGS 6/2016, Keine Anrechnun... / 3 Anmerkung

Wird ein Rechtsanwalt, nachdem er in einer Angelegenheit tätig geworden ist, beauftragt, in derselben Angelegenheit weiter tätig zu werden, erhält er nicht mehr an Gebühren, als er erhalten würde, wenn er von vornherein hiermit beauftragt worden wäre (§ 15 Abs. 5 S. 1 RVG). Eine Ausnahme gilt allerdings dann, wenn der frühere Auftrag seit mehr als zwei Kalenderjahren erledigt...mehr

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AGS 6/2016, Jeweils eigene ... / Leitsatz

Selbstständige, nicht formell verbundene oder als solches getrennte Bußgeldverfahren führen zu mehreren Angelegenheiten bzw. mehreren Rechtsfällen i.S.d. § 15 RVG, unabhängig davon, ob sie in einem Aktenband geführt werden. Der Rechtsanwalt hat deshalb bei einer derartigen Durchführung für jedes dieser Verfahren Anspruch auf gesonderte Gebühren und Auslagen. Sofern es im Bere...mehr