Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 2/2013, Rückfestsetzung... / 1 Sachverhalt

Der Antragsgegner ist dem Kläger auf dessen Prozesskostenhilfeantrag hin vom LG als Prozessbevollmächtigter beigeordnet worden. Nachdem der Kläger in erster Instanz obsiegt hatte, beantragte der Antragsgegner gem. § 126 Abs. 1 ZPO im eigenen Namen die Festsetzung seiner Gebühren und Auslagen gegen die Beklagte. Das LG setzte mit Kostenfestsetzungsbeschluss v. 12.6.2009 die v...mehr

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zfs 02/2013, Samimi: AnwaltFormulare Rechtsschutzversicherung, Deutscher Anwaltverlag, 3. Auflage 2013, 368 Seiten, 59 EUR, ISBN 978-3-8240-1233-6

Gregor Samimi ist es gelungen, in 12 Kapiteln ein höchst praxistaugliches Nachschlagewerk für die tägliche Praxis im Umgang mit den Rechtsschutzversicherungen zu schaffen. Sein Kompendium beginnt er mit einem interessanten Überblick über die wirtschaftliche Bedeutung der Rechtsschutzversicherer und zeigt dabei sachlich die Reibungspunkte zwischen Anwalt und Versicherer auf. ...mehr

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AGS 2/2013, Keine Freistell... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist zulässig und begründet. Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Freistellung im Umfang der Tenorierung. Der Anspruch ergibt sich aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag, den der Ehemann der Klägerin mit abgeschlossen hat und in den die Klägerin mit Schutzwirkung als versicherte Person einbezogen wurde (§ 125 VVG i.V.m. § 5 Abs. 1a S. 1 ARB 2000)....mehr

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AGS 2/2013, Die neue Zusatz... / 2. Gebührensatz

Die Höhe des Gebührensatzes beträgt immer 0,3. Das gilt unabhängig davon, in welcher Instanz die Gebühr anfällt. Eine Erhöhung im Rechtsmittelverfahren ist nicht vorgesehen. Auch eine Erhöhung der Zusatzgebühr bei mehreren Auftraggebern nach Nr. 1008 VV findet nicht statt, da es sich nicht um eine Verfahrensgebühr handelt.mehr

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zfs 02/2013, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

[10] "II. Die gem. §§ 104 Abs. 3, 567 ff. ZPO zulässige Beschwerde ist teilweise begründet. Notwendig i.S.d. § 91 Abs. 1 ZPO waren nur Kosten in Höhe von 345,58 EUR. Der AG kann lediglich eine 0,8 Gebühr nach Nr. 3101 VV-RVG beanspruchen. …" [12] 1. Der AG kann nur eine ermäßigte Gebühr beanspruchen, da der Auftrag endete, bevor sein Verfahrensbevollmächtigter einen Schriftsa...mehr

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AGS 2/2013, Die neue Zusatz... / A. Sinn und Zweck der Regelung

Mit der neu eingeführten Vorschrift der Nr. 1010 VV soll der Wegfall der nach der BRAGO noch vorgesehenen Beweisgebühr in bestimmten Ausnahmefällen kompensiert werden, namentlich in unfangreichen Bausachen. Der Gebührentatbestand soll den mit besonders umfangreichen Beweisaufnahmen anfallenden Mehraufwand durch eine zusätzliche Gebühr bzw. durch eine Anhebung der Terminsgebü...mehr

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AGS 2/2013, Terminsgebühr i... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Frage, ob für die anwaltliche Tätigkeit im Termin zur Anhörung eines Sachverständigen im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens neben einer 13/10-Verfahrensgebühr und einer 10/10-Beweisgebühr zusätzlich eine 10/10-Erörterungsgebühr angefallen ist. Die Kläger haben in ihrem Kostenfestsetzungsantrag unter anderem eine "Verhandl...mehr

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AGS 2/2013, Einigungsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Das FamG hat die der Anwältin der Antragsgegnerin aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung zu Unrecht um die zu zahlende Einigungsgebühr gekürzt. Nach der vorherrschenden obergerichtlichen Rspr. – der sich auch der erkennende Senat bereits mit Beschl. v. 11.1.2012 (3 WF 4/12) angeschlossen hat – kann in einem auf Antrag durchgeführten Sorgerechtsverfahren nach § 1671 BGB für...mehr

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AGS 2/2013, Die neue Zusatz... / E. Kostenerstattung

Da es sich um eine gesetzliche Gebühr handelt, dürften sich hinsichtlich der Kostenerstattung keine Probleme ergeben.mehr

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AGS 2/2013, Rückfestsetzung... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde des Antragsgegners ist gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Sie hat aber in der Sache keinen Erfolg. Das Beschwerdegericht hat zu Recht angenommen, dass die mit Kostenfestsetzungsbeschluss v. 12.6.2009 gem. § 126 Abs. 1 ZPO zugunsten des Antragsgegners festgesetzten und von der Beklagten an diesen gezahlten Kosten nach...mehr

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AGS 2/2013, Keine quotale K... / 2 Aus den Gründen

Der Erinnerungsführer macht geltend, seine Klage rechtzeitig zurückgenommen zu haben und daher nicht mehr Beteiligter des Rechtsbeschwerdeverfahrens gewesen zu sein, weshalb ihm keine Kosten hätten auferlegt werden dürfen. Der Kostenschuldner kann sich jedoch mit der Erinnerung nicht gegen die Kostengrundentscheidung des Senatsbeschlusses wenden. Der Rechtsbehelf der Erinner...mehr

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zfs 02/2013, Jahnke: Unfalltod und Schadenersatz, Deutscher Anwaltverlag, 2. Auflage 2012, 743 Seiten, 69 EUR, ISBN 978-3-8240-1175-9

Zweifelsfrei zu den unangenehmsten Aufgaben des Verkehrsanwalts gehört die Unfallregulierung eines bei dem Unfall Verstorbenen. Die Materie ist aber nicht nur wegen des zugrundeliegenden Lebenssachverhalts tragisch. Sie ist darüber hinaus für den bearbeitenden Rechtsanwalt äußerst regressträchtig, denkt man nur an die Summen, um die es im Einzelfall gehen kann. Hier ist Spez...mehr

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AGS 2/2013, Verfahrenskoste... / 1 Aus den Gründen

Auf die Beschwerden der Antragsgegnerin war Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen. Die Anträge auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die im Wege der Stufenklage geltend gemachten Ansprüche sind nicht mutwillig i.S.v. § 114 ZPO. Denn weder der Terminsbestimmung vom 6.9.2011 noch der Verlegungsanordnung vom 26.9.2011 war zu entnehmen, dass der Termin nicht die letzte münd...mehr

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AGS 2/2013, Keine Dokumente... / 1 Sachverhalt

Mit der Klägerin erteilter Kostenrechnung hat die Kostenbeamtin des LG die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen nach Nr. 1210 GKG-KostVerz. festgesetzt und darüber hinaus die Dokumentenpauschale für 26 gefertigte Seiten in Höhe von insgesamt 13,00 EUR gem. Nr. 9000 GKG-KostVerz. erhoben. Hierbei handelt es sich um dem LG übermittelte Telefaxschreiben der Klägerin, die in ...mehr

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AGS 2/2013, Die neue Zusatz... / G. Rechtsschutzversicherung

Auch im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung dürften sich keine Probleme ergeben. Als gesetzliche Gebühr ist die Zusatzgebühr bzw. die Gebührenerhöhung mitversichert. Autor: Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen, und Rechtsanwältin und FAFamR Lotte Thiel, Koblenzmehr

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AGS 2/2013, Die neue Zusatz... / II. Wertgebühren

1. Zusatzgebühr Bei Abrechnung nach Wertgebühren entsteht eine gesonderte Zusatzgebühr, die neben den anderen Gebühren (Verfahrens-, Termins- und gegebenenfalls Einigungsgebühr) entsteht. Die Gebühr muss daher auch in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden (§ 10 RVG). Die Gebühr kann in jedem Rechtszug erneut anfallen (§ 17 Nr. 1 RVG), sodass sie im Verlaufe eines Rechtsstr...mehr

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AGS 2/2013, Keine Hebegebüh... / 2 Aus den Gründen

Der Berufungskläger kann Hebegebühren für die Auszahlung der den Klägern zustehenden Entschädigungssummen nicht verlangen, da er die Summen gerade nicht ausgezahlt hat. Die Hebegebühr nach Nr. 1009 VV stellt eine Entschädigung des Rechtsanwalts für die verantwortungsvolle und aus dem Rahmen seiner sonstigen Tätigkeiten herausfallende Auszahlung und die damit verbundene Verwa...mehr

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AGS 2/2013, Keine Hebegebüh... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des KG ist unzutreffend und lässt sich auch aus dem Gesetz nicht herleiten. Sie ist offenbar lediglich dadurch motiviert, dass das Gericht wegen eines solch geringfügigen Betrags nicht mündlich verhandeln wollte und einen Weg gesucht hat, das Begehren im Wege des § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zu erledigen. Der gesetzliche Wortlaut ist eindeutig: Der Anwalt erhält für...mehr

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zfs 02/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis März 2013 Thema: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung Referenten: Dr. Michael Burmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Erfurt; Jürgen Jahnke, Rechtsanwalt, LVM, Münster Ort: Groß-Gerau / Hotel Adler Datum: Freitag, 1.3.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Vernehmungstaktik im V...mehr

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AGS 2/2013, Die neue Zusatz... / 3. Gegenstandswert

Maßgebender Gegenstandswert ist der Gesamtwert der Gegenstände, über die Beweis erhoben worden ist (§ 22 Abs. 1 RVG). Dieser Wert kann hinter dem Wert der Hauptsache zurückbleiben und ist dann auf Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG gesondert festzusetzen. Beispiel In dem Verfahren (Wert: 200.000,00 EUR) kommt es zu einer umfangreichen Beweisaufnahme mit drei Terminen zur Vernehmung ...mehr

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AGS 2/2013, Anfall und Erst... / Leitsatz

Die Prozessvollmacht, die dem Prozessbevollmächtigten für das Berufungsverfahren erteilt wird, ermächtigt diesen zur Führung "des ganzen Prozesses" in allen Instanzen, mithin auch im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren. Der Antrag des Prozessbevollmächtigten auf Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde ist eine Prozesshandlung i.S.d. § 81 ZPO. Hierzu gehören alle Handlungen...mehr

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AGS 2/2013, Die neue Zusatz... / B. Anwendungsbereich

Systematisch hätte die Vorschrift der Nr. 1010 VV an sich in Teil 3 VV angesiedelt werden müssen, da sie für alle Verfahren nach diesem Teil – aber auch nur für diesen Teil – gilt. Der Gesetzgeber hat sich allerdings dazu entschlossen, sie als "Allgemeine Gebühr" in VV Teil 1 zu regeln. Letztlich ist dies unerheblich. Anwendung findet Nr. 1010 VV jedenfalls nur in Verfahren ...mehr

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AGS 2/2013, Die neue Zusatz... / III. Betragsrahmengebühren

Bei Betragsrahmengebühren entsteht keine Zusatzgebühr. Vielmehr erhöht sich die Terminsgebühr um 30 %. Die Verfahrensgebühr bleibt unberührt. Das bedeutet, dass Mindest- und Höchstbetrag der Terminsgebühr um 30 % angehoben werden. Dadurch ergibt sich dann zugleich eine um 30 % erhöhte Mittelgebühr. Beispiel Der Anwalt vertritt einen Auftraggeber. Es kommt zu einer umfangreiche...mehr

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AGS 2/2013, Einigungsgebühr... / 3 Anmerkung

Die Schaffung des Gebührentatbestands der Nr. 1000 VV durch das 1. KostRMoG beruht auf der Intention des Gesetzgebers, jegliche vertragliche Beilegung eines Streits zu honorieren. Deshalb kann seitdem auch bei nicht disponiblen Verfahrensgegenständen im Falle eines wechselseitigen Nachgebens eine Einigungsgebühr entstehen. Die Entscheidung des OLG ist demgemäß zutreffend und...mehr

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AGKompakt 2/2013, Haftungsf... / 2 II. Die Entscheidung

Kläger haftet als Übernahmeschuldner Aufgrund des Prozessvergleichs hatte sich die nach Nr. 1210 GKG-KostVerz. zunächst entstandene 3,0-Gebühr für das gerichtliche Verfahren nach Nr. 1211 Nr. 3 GKG-KostVerz. auf den einfachen Gebührensatz reduziert. Der Kläger ist nach § 29 Nr. 2 GKG sog. Übernahmeschuldner der hälftigen Gerichtsgebühr, die mit 98,00 EUR zutreffend berechnet ...mehr

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zfs 02/2013, Kein Besichtigungsrecht des beschädigten Fahrzeugs durch den Versicherer

Hinweis Ein Anspruch auf Besichtigung des Fahrzeugs besteht nicht. Das Landgericht München I (Az. 19 S 11609/90) hat bereits in seinem Urteil v. 20.12.1990 ausgeführt, dass es ein generelles Nachbesichtigungsrecht des eintrittspflichtigen Versicherers nicht gibt. Das Amtsgericht Wiesbaden hat im Verfahren 91 C 1735/98 mit Urteil v. 28.10.1998 festgestellt, dass der ersatzpflic...mehr

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Geschäftsgebühr für das Rechtsbehelfsverfahren und Anrechnung auf die Verfahrensgebühr

Leitsatz Eine Geschäftsgebühr von mehr als 13/10 einer vollen Gebühr kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Zudem ist die Gebühr regelmäßig zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen. Sachverhalt Der Prozessbevollmächtigte des Klägers legte am 30.11.2010 gegen einen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO geänderten ...mehr

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AGS 09/2013, Gebühren bei Vergleich auch über Hauptsache im einstweiligen Anordnungsverfahren

RVG §§ 45, 48 Abs. 1 RVG VV Nrn. 3101 Nr. 2, 3104, 1000, 1003 Leitsatz Schließen die Beteiligten in einer Kindschaftssache (einstweiliges Anordnungsverfahren über Sorge-/Aufenthaltsbestimmungsrecht) einen Vergleich, mit dem sie sich nicht nur über das streitgegenständliche Recht, sondern darüber hinaus auch über eine andere, nicht anhängige Kindschaftssache (hier Umgang) eini...mehr

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AGS Nr.12/2012, Gebühren für Beschwerde gegen Kostenentscheidung des FamG

RVG VV Nrn. 3500, 3200, Vorbem. 3.2.1 Leitsatz In einem Verfahren über die Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung des FamG entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV und nicht eine 1,6-Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3.2.1 i.V.m. Nr. 3200 VV. OLG Köln, Beschl. v. 3.7.2012 – 25 WF 118/12 1 Aus den Gründen Sachverhalt und Gründe abgedr. in AGS 2012, 462. 2 Anmerkung Der Ent...mehr

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AGKompakt 1/2013, Vergütung... / VIII. Sonstige Gebühren

Anwalt kann daneben auch die Betragsrahmengebühren verdienen Ist der Anwalt neben dem Adhäsionsverfahren auch in der Hauptsache tätig, ist er also dort Verteidiger oder vertritt er einen Nebenkläger oder Verletzten, so stehen ihm die Gebühren der Nrn. 4143 ff. VV neben den Betragsrahmengebühren der Nrn. 4100 ff. VV gesondert zu. Keine zweite Postentgeltpauschale Die Postenentge...mehr

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AGS 1/2013, Anwalts- und Ge... / 1. Gebühren und Auslagen

Für das gerichtliche Verfahren wegen der Vollstreckbarerklärung durch das Prozessgericht (§ 796b ZPO) erhält der Anwalt Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV. Keine Anwendung finden die Gebühren der Nr. 3309 VV, weil es sich bei dem Verfahren nach § 796b ZPO gerade nicht um Zwangsvollstreckungsverfahren handelt.[9] Denn in diesem Verfahren hat das Gericht erst noch zu prüfen, ob de...mehr

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AGS Nr.12/2012, Gebühren fü... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung des OLG Köln ist im Ergebnis zuzustimmen. Sie steht zudem im Einklang mit dem Regierungsentwurf v. 29.8.2012 für ein Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz. Die Nrn. 3200 ff. VV erfassen in Familiensachen nur Gebühren für Beschwerden gegen Endentscheidungen wegen des Hauptgegenstands. Sie gelten aber nicht für Beschwerden, die sich allein gegen Kostenents...mehr

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AGS Nr.12/2012, Gebühren fü... / Leitsatz

In einem Verfahren über die Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung des FamG entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV und nicht eine 1,6-Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3.2.1 i.V.m. Nr. 3200 VV. OLG Köln, Beschl. v. 3.7.2012 – 25 WF 118/12mehr

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AGS Nr.12/2012, Wert- und K... / 1. Gebühren

Ist durch die hilfsweise Aufrechnung eine Werterhöhung eingetreten, ist die Verfahrensgebühr (Nr. 1210 GKG-KostVerz; Nr. 1220 FamGKG-KostVerz.) neu zu berechnen. Der Ansatz von Einzelgebühren ist wegen § 35 GKG, § 29 FamGKG unzulässig.mehr

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AGS Nr.12/2012, Gebühren fü... / 1 Aus den Gründen

Sachverhalt und Gründe abgedr. in AGS 2012, 462.mehr

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AGS Nr.12/2012, Wert- und K... / 4. Anwaltliche Gebühren

Auch für die Berechnung der Anwaltsgebühren gilt der Grundsatz, dass für den Wert des Verfahrens die Gegenforderungen nur bis zur Höhe der bestrittenen Klage-/Antragsforderung zu berücksichtigen sind, bei dem Vergleichswert eine solche Begrenzung aber nicht erfolgt, weil § 45 Abs. 3 GKG, § 39 Abs. 3 FamGKG hier keine Anwendung finden.[27] Sind abweichende Werte für Verfahren ...mehr

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AGS 09/2013, Gebühren bei V... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat auch in der Sache teilweise Erfolg. Denn zu Unrecht hat das AG mit seinem Kostenfestsetzungsbeschluss die dem Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin aus der Landeskasse im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe gem. den §§ 45, 48 Abs. 1 RVG zu zahlende Vergütung auf lediglich 565,96 EUR festgesetzt. Wenngleich der Verfahrensbevollmächtigte der...mehr

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AGS 09/2013, Ungleich im Übergang oder: Nicht nur Gebühren-, sondern auch Übergangsvorschriften bedürfen der Reform

Mit Inkrafttreten des 2. KostRMoG und der damit verbundenen Änderungen im RVG wird sich die Frage des Übergangsrechts künftig vermehrt stellen. Ausgangspunkt für die Frage, ob für den Anwalt altes oder neues Gebührenrecht gilt, ist § 60 RVG. Nach der Grundregel des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG kommt es auf den Tag der Auftragserteilung an. Maßgebend ist also, wann dem Anwalt der Auft...mehr

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AGS 09/2013, Gebühren bei V... / Leitsatz

Schließen die Beteiligten in einer Kindschaftssache (einstweiliges Anordnungsverfahren über Sorge-/Aufenthaltsbestimmungsrecht) einen Vergleich, mit dem sie sich nicht nur über das streitgegenständliche Recht, sondern darüber hinaus auch über eine andere, nicht anhängige Kindschaftssache (hier Umgang) einigen (sog. überschießender Vergleich), so steht dem bereits im Rahmen d...mehr

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AGS Nr.12/2012, Zusätzliche Gebühr bei Nichteröffung des Hauptverfahrens

RVG VV Nr. 4141 Leitsatz Die zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV erhält der Verteidiger im Falle der Nichteröffnung des Hauptverfahrens nur, wenn der Nichteröffnungsbeschluss rechtskräftig wird. Die Gebühr entsteht nicht, wenn der Nichteröffnungsbeschluss im Wege der Beschwerde aufgehoben wird. Die Aktenversendungspauschale gehört zwar zu den im Falle eines Freispruchs zu erst...mehr

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AGS Nr.12/2012, Anforderungen an das Entstehen einer Einigungsgebühr; Festsetzbarkeit der Gebühr für außergerichtliche Einigung

RVG VV Nr. 1000 ZPO §§ 103 ff. Leitsatz Eine Einigungsgebühr entsteht auch dann, wenn das Nachgeben ganz geringfügig ist. Ein Verzicht auf zuvor geforderte Zinsen und Ansprüche aus einer Schlussrechnung, die den eingeklagten Anspruch nur unbedeutend übersteigen, reicht aus. Dass die Einigung der Parteien nicht gerichtlich protokolliert oder gerichtlich festgestellt wurde (§ 2...mehr

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AGKompakt Nr.12/2012, Zusätzliche Gebühr im Verfahren nach § 411 Abs. 1 S. 3 StPO?

Wird gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt und dieser auf die Höhe der Tagessätze einer festgesetzten Geldstrafe beschränkt, kann das Gericht hierüber im schriftlichen Verfahren entscheiden. Erforderlich hierzu ist allerdings die Zustimmung des Beschuldigten. Ohne dessen Zustimmung muss die Hauptverhandlung durchgeführt werden. Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV fällt ...mehr

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AGS Nr.12/2012, Zusätzliche... / Leitsatz

Die zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV erhält der Verteidiger im Falle der Nichteröffnung des Hauptverfahrens nur, wenn der Nichteröffnungsbeschluss rechtskräftig wird. Die Gebühr entsteht nicht, wenn der Nichteröffnungsbeschluss im Wege der Beschwerde aufgehoben wird. Die Aktenversendungspauschale gehört zwar zu den im Falle eines Freispruchs zu erstattenden Kosten; Vorauss...mehr

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FoVo 1/2013, Die Kosten im Auge behalten

Neue Möglichkeiten – neue Kosten In den letzten Ausgaben wurden bereits verschiedene Aspekte der Reform der Sachaufklärung vorgestellt. Die neuen Möglichkeiten können die Zwangsvollstreckung effektiver gestalten. Die neuen Möglichkeiten dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie auch eine Kostenbelastung mit sich bringen. Hierüber muss der Gläubiger aufgeklärt werden....mehr

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AGS 09/2013, Abtrennung ein... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist begründet. Auf den Antrag der Beteiligten zu 1) ist eine Vergütung von weiteren 586,07 EUR festzusetzen. 1. Das AG weist zutreffend darauf hin, dass es sich bei dem Versorgungsausgleich um eine selbstständige Familiensache i.S.d. Art. 111 Abs. 4 FGG-RG handelt (vgl. BGH FamRZ 2011, 636 [= AGS 2011, 167]). Dies hat zur Folge, dass erneut Verfahrens...mehr

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AGS Nr.12/2012, Zusätzliche... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist m.E. unzutreffend. Zu Leitsatz 1) Aus dem Gesetzeswortlaut ergibt sich nicht, ob es sich um einen bestandskräftigen Nichteröffnungsbeschluss handeln muss, oder ob auch der anfechtbare und später wieder aufgehobene Nichteröffnungsbeschluss ausreicht. Für den vergleichbaren Fall der Einstellung ist dies allerdings gesetzlich geregelt. Im Falle einer Einstellun...mehr

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AGS Nr.12/2012, Zusätzliche... / 1 Sachverhalt

Mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wurde dem Angeklagten eine Urkundenfälschung gem. § 267 Abs. 1 StGB, ein versuchter Betrug gem. §§ 263, 22, 23 Abs. 1 StGB sowie eine falsche Versicherung an Eides statt gem. § 156 StGB zur Last gelegt. Der Verteidiger des Angeklagten nahm umfassend zu den Anklagevorwürfen Stellung. Durch Beschluss des AG wurde die Eröffnung des Hauptv...mehr

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AGS Nr.12/2012, Zusätzliche... / 2 Aus den Gründen

In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg, denn der Kostenfestsetzungsbeschluss des AG begegnet aus Sicht der Kammer keinen rechtlichen Bedenken. Sowohl die Absetzung der beantragten Gebühr Nr. 4141 VV als auch die der geltend gemachten Aktenversendungspauschale erfolgten im Ergebnis zu Recht. a) Nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 der Nr. 4141 VV entsteht eine zusätzliche Verfahrens...mehr

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AGS 1/2013, Keine Gerichtsg... / 2 Aus den Gründen

Das LG hat die Streitwertfestsetzung in dem angefochtenen Beschluss ausdrücklich als "vorläufig" bezeichnet. Es handelt sich demnach um eine Festsetzung nach § 63 Abs. 1 S. 1 GKG. Gegen eine derartige vorläufige Festsetzung können Einwände nur im Verfahren nach § 67 GKG geltend gemacht werden. Um Letzteres geht es hier nicht. Darüber hinaus ist eine Beschwerde nicht statthaf...mehr

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AGS 09/2013, Vorrang der An... / 2 Aus den Gründen

Auch wenn vorliegend kein Fall gegeben ist, dass im Kostenfestsetzungsverfahren die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr nach § 15a Abs. 2 RVG auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist, muss bei der Berechnung der Obergrenze nach § 15 Abs. 3 RVG die Anrechnung der Geschäftsgebühr berücksichtigt werden. Andernfalls ergäbe sich u.a. in den Fällen, in denen eine Gebühr nac...mehr