Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / D. Durchführung des Fremdvergleichs (Abs. 3)

Literaturverzeichnis: Ackerman/Halbach, Wirtschaftliche Bewertungsverfahren als eine neue Disziplin?, ISR 2014, 423; Ackerman/Halbach, Einfluss von Handlungsalternativen auf die Aufteilung von Synergien bei Funktionsverlagerungen, DB 2013, 2582; Ackerman/Stock/Halbach, Angemessenheitsdokumentation unter Berücksichtigung der ex-ante- und ex-post-Sicht, DB 2014, 567; Ahmadov, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / m) Verhältnis zu Art. 7 OECD-MA

Rz. 42 [Autor/Stand] Abkommensrechtliches Besteuerungsrecht auf stille Reserven. Sowohl Art. 7 Abs. 2 OECD-MA 2008 als auch Art. 7 Abs. 2 OECD-MA 2010 gewähren den Vertragsstaaten das Recht, in einem Wirtschaftsgut gebildete stille Reserven im Zeitpunkt der Überführung des Wirtschaftsguts zu besteuern.[2] Dies gilt im Übrigen auch für die Besteuerung von unternehmensinternen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Verlagerung der Dienstleistungsfunktion

Rz. 1251 [Autor/Stand] Keine spezifischen Probleme. Im Rahmen der Verlagerung von Dienstleistungsfunktionen ergeben sich hinsichtlich der steuerlichen Behandlung des Verlagerungsvorgangs keine spezifischen Probleme. Insofern kann in diesem Zusammenhang auf die allgemeinen Ausführungen zu den Tatbestandsvoraussetzungen einer Funktionsverlagerung verwiesen werden. Dabei ist zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1.6 Bestätigung der BFH-Rechtsprechung – Die Verwaltung folgt dem BFH

Rn. 671b Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Der BFH hat in der Folge seine og Tendenzen bestätigt und die Verw-Auff in drei Entscheidungen eindeutig verworfen; s Urt des BFH v 13.09.2017 (GmbHR 2018, 275, 279, 280). Danach ist die Zahlung überhöhter vertraglicher Entgelte durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahe stehende Pers keine gemischte freigebige Zuwendung der Kap-Ges iS...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / K. Ausblick auf Rechtsentwicklungen im Betreuungsrecht

Rz. 202 Das Betreuungsrecht unterliegt wie kaum ein anderes Rechtsgebiet der Ausgestaltung durch die Rechtsprechung und dem tatsächlichen Zuwachs der Verfahren bei den Betreuungsgerichten. Derzeit stehen ca. 1,5 Millionen Menschen unter Betreuung, Tendenz steigend. Der Gesetzgeber hat den Handlungsbedarf erkannt. Das gesamte Betreuungsrecht steht wegen seiner Dynamik und ext...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 Verhältnis zu § 42 AO

Tz. 631 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 42 Abs 1 AO kann das StR durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts nicht umgangen werden. Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Stpfl oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem ges nicht vorgesehenen St-Vorteil führt (s § 42 Abs 2 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Hintergrund und Rechtsentwicklung

Rn. 180 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der durch das JStG 2009 erstmals eingeführte und 2013 durch das AmtshilfeRLUmsG revidierte § 50d Abs 10 EStG betrifft die abkommensrechtliche Behandlung von Sondervergütungen bei grenzüberschreitenden Mitunternehmerschaften und stellt ein weiteres Bsp für eine rechtsprechungsbrechende Regelung dar, mit der der Gesetzgeber auf missliebige Rs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsbereich

Rn. 227 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Regelung erfasst Abfindungen, die anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses gezahlt werden, und gilt für unbeschränkt und beschränkt StPfl gleichermaßen. Maßgeblich für die Anwendung des § 50d Abs 12 EStG ist der Zuflusszeitpunkt iSd § 11 EStG iVm § 38a EStG (s BFH vom 10.07.1996, BStBl II 1997, 341; BMF vom 03.05.2018, BStBl ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Vorbemerkungen

Rz. 2601 [Autor/Stand] DEMPE-Konzept der OECD als wesentlicher Inhalt. § 1 Abs. 3c setzt im Wesentlichen das DEMPE-Konzept der OECD im deutschen Steuerrecht um. Die Bedeutung des § 1 für verrechnungspreisbezogene Sachverhalte steigt damit weiter. Vor dem Hintergrund der grundsätzlich asymmetrischen Rechtsfolge einer Anwendung des § 1 Abs. 1 Satz 1, die lediglich Korrekturen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.4 Doppelbelastung einer verdeckten Gewinnausschüttung mit Ertragsteuern und Erbschaftsteuer?

Tz. 675 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Grds kann derselbe Sachverhalt sowohl ertragstpfl sein (mit KSt, GewSt und ESt) als auch der ErbSt unterliegen (dagegen zB s Viskorf/Löcherbach, DStR 2016, 789 und s Krieg, DStR 2017, 2705, 2710); zur Problematik s auch Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § 8 Rn 230), der auch noch auf Konstellationen hinweist, bei denen sich eine dreifache Besteueru...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Grundsatz (Abs. 1)

(1) 1 Die Tätigkeit einer Förderbetriebsstätte unter Nutzung eines Explorationsrechts, das von einem Bergbauunternehmen oder einem Erdöl- oder Erdgasunternehmen erworben wurde, erfolgt auf Grund einer anzunehmenden schuldrechtlichen Beziehung (§ 16), für die widerlegbar zu vermuten ist, dass sie als Dienstleistung der Förderbetriebsstätte gegenüber dem übrigen Unternehmen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Folgewirkung der Zuordnung nach § 36 Abs. 3 BsGaV (Abs. 4)

(4) 1 Im Fall des § 36 Absatz 3 ist im Hinblick auf die Funktions- und Risikoanalyse für die Bestimmung der Einkünfte der Förderbetriebsstätte zu beachten, dass das Explorationsrecht der Förderbetriebsstätte zuzuordnen ist. 2 Dies gilt, solange der Staat, in dem die Förderbetriebsstätte liegt, von einer Zuordnung des Explorationsrechts zur Förderbetriebsstätte ausgeht. R...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Konkurrenz von unternehmerischen Risikoübernahmefunktionen in zwei oder mehr Bankbetriebsstätten (Abs. 2)

(2) 1 Üben verschiedene Bankbetriebsstätten im Hinblick auf einen Vermögenswert gleichzeitig jeweils eine Personalfunktion aus, die die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt, so ist der Vermögenswert der Bankbetriebsstätte zuzuordnen, deren Personalfunktion die größte Bedeutung zukommt. 2 Diese Personalfunktion gilt als unternehmerische Risikoübernahmefunktion. 3 Die Zuord...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.7 Zeitliche Aspekte des Fremdvergleichs

Tz. 141 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Veranlassung eines Vorgangs im Gesellschaftsverhältnis muss idR im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geprüft werden; zB s Urt des BFH v 18.12.1996, BStBl II 1997, 301 mwNachw. Dies gilt auch für Vertragsänderungen. Eine Vertragsänderung kann idR allerdings nur im Umfang der Änderung zu einer vGA führen, wenn bei Abschluss des urspr Vertr...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Vorbemerkung: Price-setting- und Outcome-testing-Ansatz

Rz. 708 [Autor/Stand] Unterschiedliche Ansätze. Die OECD-Leitlinien unterscheiden Zeitfragen der Vergleichbarkeit im Hinblick auf den Ursprungs-, den Erhebungs- und den Erstellungszeitpunkt der Informationen über Vergleichbarkeitsfaktoren.[2] Was den Ursprungszeitpunkt der Vergleichstransaktionen und der Informationen über deren Bedingungen anbelangt, stellt Tz. 3.68 OECD-Le...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) VWG-Funktionsverlagerung

Rz. 873 [Autor/Stand] Vorrangigkeit des tatsächlichen Fremdvergleichs. Weder die FVerlV noch die VWG-Funktionsverlagerung enthalten konkrete Aussagen zur Anwendung und zu einem Rangfolgeverhältnis der Verrechnungspreismethoden. Dies liegt im Wesentlichen darin begründet, dass in der ursprünglichen Fassung der Regelungen zum Transferpaket in § 1 Abs. 3 Satz 9 i.d.F. des UntSt...mehr

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AGS 06/2024, Musielak/Voit, ZPO-Kommentar

Von Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak und Prof. Dr. Wolfgang Voit. 21. Aufl., 2024. Verlag Franz Vahlen, München. XLIX, 3189 S., 179,00 EUR Seit erst 25 Jahren ist der ZPO-Kommentar von Musielak/Voit auf dem Markt. Gerade ist er in 21. Aufl. erschienen. Damit hat sich das Werk in der Praxis längst als Standardwerk etabliert. Auch wenn der Begründer und Herausgeber des ZPO-Komme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9 Einbringungsgeborene Anteile bei Gründung einer Kapitalgesellschaft

Tz. 50 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Wenn bei der Gründung einer Kap-Ges die Einzahlungsverpflichtung auf das übernommene Nenn-Kap von den Gründungsgesellschaftern teils durch Bareinlage iHd Nominalbetrags (ohne oder mit unterwertigem Aufgeld) und teils durch Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG erfüllt wird, werden stille Reserven des Vermögens der Sacheinlage abgespalten, wenn d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Preisvergleichsmethode

Rz. 2652 [Autor/Stand] Preisvergleichsmethode – Überblick. Die Preisvergleichsmethode (vgl. Rz. 661 ff.) orientiert sich an Preisen, die bei vergleichbaren Geschäften zwischen Fremden vereinbart werden. Der Preisvergleichsmethode liegt insofern die Überlegung zugrunde, dass der Wert eines immateriellen Werts aus den bei anderen Transaktionen gezahlten Preisen für vergleichba...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Der Einkünfteabgrenzung zugrunde gelegte Bedingungen

"... die Bedingungen, insbesondere die Verrechnungspreise, die der Aufteilung der Einkünfte zwischen einem inländischen Unternehmen und seiner ausländischen Betriebsstätte oder der Ermittlung der Einkünfte der inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens steuerlich zugrunde gelegt werden, ..." Rz. 2842 [Autor/Stand] Verrechnungspreise. Der Begriff des Verrechn...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Materialien der OECD

Rz. 59 [Autor/Stand] Anwendung der OECD-Leitlinien durch die Finanzverwaltung. Ein zentrales Anliegen der VWG Verrechnungspreise ist die international einheitliche Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes. Infolgedessen "orientiert sich die deutsche Finanzverwaltung im Rahmen des geltenden innerstaatlichen Rechts grundsätzlich an den OECD-Leitlinien",[2] und zwar unabhängig ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Geschäftsbeziehung zum Ausland

... aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland ... Rz. 111 [Autor/Stand] Begriff der Geschäftsbeziehung. Der Begriff "Geschäftsbeziehung" ist in § 1 Abs. 4 definiert, weshalb insoweit auf die Kommentierung des Abs. 4 verwiesen wird (Rz. 2721 ff.).[2] Rz. 112 [Autor/Stand] Einkünfteverlagerung ins Ausland. § 1 Abs. 1 verlangt Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus dessen Geschäfts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tatbestand der Regelung

Rn. 194 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die Beteiligung des fremdfinanzierenden Gesellschafters oder typischen Gesellschafters an der Schuldnerin muss "mindestens 10 %" betragen. Die Beteiligungshöhe ist dabei an dem Anteil des Gesellschafters am Grund- oder Stammkapital der KapGes zu messen. S auch BFH vom 14.2.2023, IX R 23/21, BStBl II 2023, 557; Jachmann-Michel, BB 2023, 2903...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Sonderfall personallose Betriebsstätten

Rz. 2939.1 [Autor/Stand] Betriebsstätten ohne Personalfunktionen. Die Personalfunktionen stellen den wesentlichen Anknüpfungspunkt für die Zuordnung der einzelnen Zuordnungsgegenstände dar und haben daher eine unmittelbare Wirkung auf die Ergebniszuordnung der Betriebsstätte. Können einer Betriebsstätte weder maßgebliche noch andere Personalfunktionen zugeordnet werden (insb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Aufteilung nach Maßgabe des Fremdvergleichs

a) Betriebswirtschaftliche Lösungsansätze Rz. 1047 [Autor/Stand] Betriebswirtschaftliche Sicht zur Aufteilung von Einigungsbereichen. Da sich der Gesetzgeber mit der Einführung des hypothetischen Fremdvergleichs in Gestalt der sog. Einigungsbereichsbetrachtung die Erkenntnisse der Betriebswirtschaftslehre zu eigen macht, erscheint es sinnvoll, zunächst die betriebswirtschaftl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Zuordnung von Vermögenswerten, die Gegenstand von Bankgeschäften sind (Abs. 1)

(1) 1 Ein Vermögenswert, der Gegenstand von Bankgeschäften im Sinne des § 1 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes oder von Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Absatz 1a des Kreditwesengesetzes ist, ist einer Bankbetriebsstätte zuzuordnen, wenn die unternehmerische Risikoübernahmefunktion in dieser Bankbetriebsstätte ausgeübt wird. 2 Unternehmerische Risikoübernahmefunktion b...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 1 Einführung in die Europ... / 2 Annahme der ESRS durch delegierte Rechtsakte der EU-Kommission

Rz. 7 Die formelle Annahme der ESRS durch die EU-Kommission mittels delegierter Rechtsakte geschieht auf Grundlage der Art. 29b, 29c und 40b i. V. m. Art. 49 der EU-Bilanz-RL. Bei delegierten Rechtsakten wird ein Verfahren nach Art. 290 AEUV genutzt, nach dem der EU-Kommission die Befugnis übertragen werden kann, Rechtsakte mit allgemeiner Geltung zur Ergänzung oder Änderung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mahngebühr (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff In zahlreichen Verwalterverträgen ist vereinbart, dass der Verwalter für Mahnungen gesonderte Gebühren berechnen darf. Dies wird allgemein für möglich gehalten, wobei auch die Auffassung vertreten wird, Mahnungen zählten zu den gesetzlichen Pflichten des Verwalters und seien mit der Verwaltergrundgebühr abgegolten. Im Ergebnis hängt die Antwort auf die Frage, ob der ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 1 Einführung in die Europ... / 5 ESRS: Set 1 im Überblick

Rz. 37 Die zwölf sektorübergreifenden ESRS umfassen zunächst zwei ESRS zu themenübergreifenden Prinzipien und Angaben, sog. "Cross-cutting Standards". Die zehn themenspezifischen ESRS lassen sich grob in Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte unterteilen (§ 3 Rz 3 ff.). Rz. 38 Abb. 2: Übersicht zu den zwölf ESRS gem. delegiertem Rechtsakt Rz. 39 Übergeordnetes Ziel der ESRS i...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 123 Keine Bin... / 2.4 Ne ultra petita

Rz. 6 Das Gericht darf gemäß § 123 nicht mehr, aber auch nichts anderes zusprechen, als vom Kläger begehrt wird (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 14.12.2007, L 13 R 132/07; Grundsatz des römischen Rechts: ne ultra petita). So darf es z. B. nicht zur Leistung verurteilen, wenn der Kläger lediglich Feststellung begehrt, und nicht einen anderen Verwaltungsakt aufheben, als de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Sonderfälle / 8 Wehrdienst/Zivildienst

Sofern ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer beschäftigt, der aufgrund der bis zum 30.6.2011 geltenden allgemeinen Wehrpflicht zur Ableistung des Grundwehrdienstes oder zu einer Wehrübung oder der ab dem 1.7.2011 zum freiwilligen Wehrdienst einberufen wird, hat er bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs die Sonderregelungen des Arbeitsplatzschutzgesetzes (ArbPlSchG) zu beachten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prozessmanagement im HR-Ber... / 7.3.4 HR-Business Partner

Die verbreitete Organisation der HR-Arbeiten über "HR Business-Partner" spiegelt diese Option der Integration von Tätigkeiten wider. Hier wird eine Person für einen Geschäftsbereich zu primären Ansprechpartner in allen Belangen der Personalarbeit, also gleichermaßen für Entgelt wie für Personalentwicklung, Recruiting und Führungssupport.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Prozessmanagement im HR-Ber... / 5.4.3 Datenintegration über alle Systeme

Schnittstellen bremsen jedes IT-Projekt. Es wäre sehr aufwändig, wenn diese BPMN-Engine mit vielen Schnittstellen auf die unterschiedlichen Anwendungen zugreifen muss, in denen wir die Personal- und Unternehmensdaten führen (Talent Management, Personalstammdaten, Zeiterfassung, Lohnsystem, Finanzsystem, Organisationsverzeichnis, Dokumentenarchiv, E-Mail etc.). Darum sieht da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Beteiligung des Betrieb... / 3.1 Einsatz von KI und Sachverständige

Muss der Betriebsrat die Einführung oder Anwendung von KI-Systemen beurteilen, unterstellt das BetrVG[1] pauschal, dass die Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich ist. Dies bedeutet aber nicht, dass der Betriebsrat einfach einen Sachverständigen beauftragen darf. Hierzu bedarf es einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber (zur Person, zum Beratungsumfang und der Vergüt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Die Gewerbsmäßigkeit bei Zahlungsunfähigkeit

Rz. 33 Ein zentrales Problem des Straftatbestands des § 26c UStG ist – wie bei § 26a Abs. 1 UStG – die Frage nach der Zahlungsfähigkeit eines Unternehmers nach Anmeldung der Steuer. Wenn die angemeldete Steuer zu mehreren Fälligkeitszeitpunkten nicht gezahlt wird, dann liegen die Voraussetzungen der Gewerbsmäßigkeit wegen der wiederholten Begehung zunächst einmal vor. Da die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Verjährung

Rz. 74 Die Verjährung einer Straftat nach § 26c UStG erscheint auf den ersten Blick unproblematisch, sie beträgt gem. der allgemeinen Regelung in § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB 5 Jahre. Ähnlich wie bei der Ordnungswidrigkeit nach § 26a Abs. 1 UStG besteht die entscheidende Frage aber darin, wann der Lauf dieser fünfjährigen Verjährungsfrist beginnt (§ 26a UStG Rz. 91f. und Rz. 212ff...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Beihilfe

Rz. 68 Nach § 27 Abs. 1 StGB (Beihilfe) wird als Gehilfe bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. Die Beihilfe unterscheidet sich von der Allein- oder Mittäterschaft dadurch, dass der Gehilfe die Tat eines anderen unterstützt, über die dieser die Tatherrschaft hat.[1] Nach der Rechtsprechung des BGH brau...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Löhne und Gehälter (§ 275 Abs. 2 Nr. 6 lit. a))

Rn. 55 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Prinzipiell sind sämtliche Bruttobezüge sowie sonstige unmittelbare Vergütungen für im GJ geleistete Arbeiten und Dienste der in einem Beschäftigungsverhältnis (z. B. aufgrund eines Arbeitsvertrags) mit dem UN stehenden Mitarbeiter hier zu erfassen. Eine Abgrenzung der hierunter auszuweisenden Aufwendungen hat nach mehreren Kriterien zu erfol...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Soziale Abgaben

Rn. 59 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Unter diesem Posten werden die gesetzlichen Pflichtabgaben, soweit sie vom UN zu tragen sind (Arbeitgeberanteile), ausgewiesen. Dazu gehören die gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsanteile des UN für seine Mitarbeiter an die Sozialversicherung (Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, Knappschaft) sowie die Berufsgenossenschaft. Die AN...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Fertigungseinzelkosten

Rn. 180 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Fertigungskosten umfassen i.W. die i. R.d. Produktion anfallenden Löhne und Lohnnebenkosten; ferner zählen dazu vergleichbare Aufwendungen, die durch den Einsatz von fremden Arbeitskräften für den Produktionsprozess entstanden sind. Inwieweit es sich um Fertigungs-EK handelt, hängt entscheidend von der jeweiligen Lohnform und dem jeweiligen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Sonstige Verbindlichkeiten, davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

Rn. 162 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Sofern eine Verbindlichkeit nicht einer der vorgenannten Bilanzpositionen zugeordnet werden kann, hat ein Ausweis als sonstige Verbindlichkeit zu erfolgen. Hierzu gehören u. a. noch nicht eingelöste Zins- und Dividendenscheine (soweit sie keine Bankschulden sind), Provisionsverpflichtungen sowie rückständige Löhne und Gehälter, Mieten, Pachte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Rn. 395 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Anzugeben sind nur die Bezüge, die ein Mitglied des Geschäftsführungsorgans in seiner Eigenschaft und (final) für seine Tätigkeit als Mitglied dieses Organs erhält, und zwar von der Bestellung bis zur Abberufung (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 285 HGB, Rn. 239). Anzugeben sind nur die Bezüge, die ein Organmitglied unmittelbar von dem berichts...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Zusammensetzung des Postens

Rn. 54 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Der Posten Nr. 6 "Personalaufwand" wird unterteilt in: "Löhne und Gehälter"; "soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, davon für Altersversorgung". Bei Anwendung des UKV muss der Personalaufwand, aufgegliedert in der oben dargestellten Form, zusätzlich im Anhang angegeben werden (vgl. § 285 Nr. 8 lit. b). Klei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. (BilMoG-)Unterschiedsbetrag nach Art. 67 EGHGB

Rn. 1067 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Mit dem BilMoG wurde für die Bewertung von Rückstellungen (so auch für Altersversorgungsverpflichtungen) ein neues Bewertungsregime eingeführt (z. B. die Berücksichtigung künftiger Lohn-/Gehalts- und Rententrends) mit der Folge, dass sich u. a. die Pensionsrückstellungen spürbar erhöhten. Um die Auswirkungen des BilMoG nicht einmalig dem Ja...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Grundlagen

Rn. 233 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Abgrenzung der HK nach § 255 Abs. 2 wurde in enger Anlehnung an den HK-Begriff in den EStR vorgenommen; aus diesem Grund erfolgt die inhaltliche Umschreibung der einzelnen Bestandteile der HK vorwiegend mit Bezug auf R 6.3 EStR (2012), wobei gleichzeitig die damit verbundenen betriebswirtschaftlichen bzw. RL-technischen Abgrenzungsproble...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7)

Rn. 361 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 7 ist im Anhang anzugeben die "durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen". Mit § 285 Nr. 7 wurden Art. 16 Abs. 1 lit. h) und 17 Abs. 1 lit. e) der Bilanz-R in nationales Recht umgesetzt; daraus resultiert das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung vo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Gesamtbezüge der tätigen und früheren Organmitglieder, Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder sowie zugunsten von Organmitgliedern eingegangene Haftungsverhältnisse und gebildete Rückstellungen (§§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 1–4, b), c), 286 Abs. 4)

Rn. 391 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 9 sind im Anhang anzugeben „für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gesamtkostenverfahren ("nature of expense method")

Rn. 162 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Als erste Darstellungsform der GuV wird das GKV im Standard angesprochen. Dabei werden die Aufwendungen wie nach HGB nach ihrer Art und nicht (wie im UKV) nach Funktionsbereichen gegliedert. In IAS 1.102 (ED/2019/7.69) ist eine beispielhafte Gliederung nach dem GKV angegeben (vgl. auch IAS 1.IG6 (Part I)):mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Grundlagen

Rn. 259 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 255 Abs. 2 Satz 3 gewährt – in Analogie zur steuerrechtlichen Regelung (vgl. aber HdR-E, HGB § 255, Rn. 265) – ein Aktivierungswahlrecht für die Kosten der allg. Verwaltung (vgl. Moxter, in: FS Schneider (1995), S. 445 (453)). Mit der Formulierung "Kosten der allgemeinen Verwaltung" wird zugleich klargestellt, dass Kosten, soweit sie aus e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Material- und Personalaufwand bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (§ 285 Nr. 8)

Rn. 371 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Gemäß § 285 Nr. 8 sind „bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (§ 275 Abs. 3) der Materialaufwand des Geschäftsjahrs, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 5, der Personalaufwand des Geschäftsjahrs, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 im Anhang anzugeben”. Die Angabepflicht gemäß § 285 Nr. 8 besteht für mittelgroße und große KapG und PersG i. S. v....mehr