Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3 Rechtsfolgen einer unzutreffenden oder unterbliebenen Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 21 Rechtsfolge einer fehlenden, unvollständig oder unrichtig erteilten Rechtsbehelfsbelehrung ist ausschließlich die in § 55 FGO geregelte Modifikation der gesetzlichen Rechtsbehelfsfrist, nicht aber die Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit der zugrunde liegenden Entscheidung (s. auch Rz. 1f.). Allerdings kann eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung dann zu einem revisiblen...mehr

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§ 23 Umweltschadensversiche... / 4. Deckungsumfang

Rz. 21 Im Rahmen der versicherten Leistungen nach Ziff. 4.1 USV übernimmt der Versicherer die Kosten, insbesondere Gutachter-, Sachverständigen-, Anwalts-, Zeugen-, Verwaltungsverfahrens- und Gerichtskosten, die im Rahmen der Sanierungs- bzw. Kostentragungsverpflichtung für den Versicherungsnehmer anfallen.[21] Allerdings wird – insoweit erneut ein Reflex auf die "haftungsre...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / cc) Begrenzung der Versicherungsleistung unter Anrechnung der Aufwendungen des Versicherers

Rz. 109 Aufgrund der Kritiken im Schrifttum zu den Modellbedingungen vor 2011 und der Entscheidung des OLG Frankfurt a.M.[334] hat der GDV bereits im Modell von 2013 vorsorglich die Muster-Regelungen zur Kostenanrechnung angepasst. Zentrale Vorschrift für die Kostenanrechnung ist nach den aktuellen GDV-Empfehlungen nunmehr alleine Ziff. A-6.4 S. 2 AVB-D&O. Danach werden Zitat...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 3. Checkliste: Zu klärende Fragen/Sachverhalte des Käufers

Rz. 57 Komplex und schwierig kann die Umsetzung eines Kaufvertrags auch für den Käufer sein. Beim Kauf eines Hausgrundstücks z.B. können viele Fragen abzuklären sein. Hierzu gehören bestimmte Rahmendaten:mehr

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§ 2 Der transparente Grunds... / B. Muster: Transparenter Grundstückskaufvertrag

Rz. 2 In dem nachfolgenden Muster eines transparenten Grundstückskaufvertrages liegt der Fokus auf Klarheit und Verständlichkeit der Formulierungen. Die den Vertrag abschließenden Beteiligten sollen ihre Vereinbarung verstehen und nachvollziehen können: Auch der sachkundige Notarmitarbeiter sollte den Inhalt der Vereinbarung gut verstehen. Jeder der vertragsschließenden Bete...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 4. Quotenvorrecht

Rz. 89 Gemäß § 86 Abs. 1 S. 2 VVG darf der Versicherer den Forderungsübergang von Ersatzansprüchen nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend machen. Die Anwendbarkeit dieser vor allem in der Kaskoversicherung gängigen Regelung des sog. Quotenvorrechts ist für den Bereich der Rechtsschutzversicherung lange Zeit verkannt worden, ergibt sich jedoch aus deren Qualifizi...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / D. Muster: Kaufvertrag über Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.3: Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt heute, _________________________, den _________________________ in den notariellen Amtsräumen in _________________________. Zu dem vor mir, Notar _________________________, anberaumten Termin, der um ____...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Haftpflichtansprüche

Rz. 135 Nach den Versicherungsbedingungen sind nur Ansprüche versichert, die sich auf gesetzliche Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts stützen lassen, es sei denn, hiervon wird einvernehmlich abgewichen. Ob der Geschädigte den Anspruch aus Vertrag, aus unerlaubter Handlung oder aus sonstigen gesetzlichen (Spezial-)Bestimmungen herleitet, spielt dabei keine Rolle...mehr

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§ 11 Kaufpreisverwahrung / D. Verwahrungsanweisung

Rz. 10 Zu einer Verwahrung von Geld muss ein Antrag der Beteiligten vorliegen (Verwahrungsanweisung, die der Notar angenommen hat). Nach § 57 Abs. 4 BeurkG ist bei der Vereinbarung der Verwahrungsanweisung, deren Ergänzung, Änderung und auch beim Widerruf die Schriftform zu wahren. Wenn im Rahmen eines Immobilienkaufvertrags eine Kaufpreisverwahrung durchgeführt wird, ist di...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Deckungsanspruch bei Streit über das Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen

Rz. 69 Angesichts der großen Bedeutung, welche die Deckungszusage für den Versicherungsnehmer hat, ist dieser natürlich daran interessiert, dass der Rechtsschutzversicherer so schnell wie möglich über die Deckungsfrage entscheidet und – bei Bejahung des Versicherungsschutzes – Deckungszusage erteilt. Gelegentlich meinen die Rechtsschutzversicherer, hierzu noch nicht in der L...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 81 Der für die gesamte Schadensversicherung geltende Forderungsübergang, den § 86 VVG vorsieht, wird für die Rechtsschutzversicherung in § 17 Abs. 8 ARB (Nr. 4.1.8 ARB 2012; § 20 Abs. 2, 3 ARB 75) wiederholt und etwas erweitert. Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen andere auf Erstattung von Kosten, die der Rechtsschutzversicherer getragen hat, gehen mit ihrer Entsteh...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / Literaturtipps

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Übersicht – Gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts

Rz. 3 Der Anwalt haftet nicht nur seinen Mandanten als Vertragspartnern, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Dritten, die nicht seine Vertragspartner sind (siehe unten Rdn 5). Die Haftung des Rechtsanwalts kann im Wesentlichen auf die folgenden Bestimmungen bzw. Rechtsinstitute gestützt werden, die auf gesetzlichen, vertraglichen oder quasivertraglichen Schuldverhä...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 1. "Gesetzliche Vergütung"

Rz. 320 Dem Versicherungsnehmer ist die tatsächlich durch die Interessenwahrnehmung entstehende gesetzliche Vergütung nach dem RVG zu erstatten. Insoweit ist die gerichtliche Feststellung im Gebührenprozess oder Festsetzungsverfahren gem. § 11 RVG zwischen Anwalt und Mandant grundsätzlich auch für den Rechtsschutzversicherer bindend.[307] Rz. 321 Hinweis Die im Strafverfahren...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / F. Muster: Kaufvertrag bei Kauf vom Insolvenzverwalter

Rz. 60 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.5: Grundstückskauf vom Insolvenzverwalter UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt zu _________________________, am _________________________ Vor mir, dem unterzeichneten Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den Amtsräumen:mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / G. Muster: Deckungsklage gegen den Arzthaftpflichtversicherer

Rz. 199 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.1: Deckungsklage gegen den Arzthaftpflichtversicherer An das _________________________, Landgericht _________________________ Klage des Herrn Dr. D aus _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: _________________________ gegen die V-Versicherungs-AG in _________________________, vertreten durch d...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Einverständliche Erledigung, Abs. 3 b bzw. Nr. 3.3.2 ARB 2012

Rz. 352 Nach der für die Praxis sehr wichtigen Regelung des § 5 Abs. 3 b ARB trägt der Rechtsschutzversicherer nicht die Kosten, die im Zusammenhang mit einer einverständlichen Erledigung entstanden sind, soweit sie nicht dem Verhältnis des vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen, es sei denn, dass eine hiervon abweichende Kostenve...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / E. Muster: Kaufvertrag über Wohnungseigentum (Direktzahlung)

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.4: Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum, Direktzahlung UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, Notarin _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den Amtsräumen in _________________________:mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / B. Muster: Aufteilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung

Rz. 53 Bei dem nachstehenden Muster habe ich mich teilweise an einem Muster orientiert, das noch zum alten WEG-Recht erschien.[41] Rz. 54 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.2: Aufteilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung I. Teilungserklärung § 1 Begriffe Das Grundstück ist das im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs ______________________...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 5. Ansprüche des Rechtsschutzversicherers gegen den Rechtsanwalt aus übergegangenem Recht

Rz. 95 Zunächst einmal besteht ein Auskunftsanspruch des Rechtsschutzversicherers, der einen Prozess vorfinanziert hat, gegen den Anwalt aus übergegangenem Recht, um mögliche Herausgabeansprüche zu ermitteln.[118] In der Rechtsprechung zunehmend zu beobachten sind allerdings Fälle, in denen der Rechtsschutzversicherer gegen den Rechtsanwalt seines Versicherungsnehmers gericht...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.2 Umfang der Anschaffungskosten (S. 2)

Rz. 204 § 17 Abs. 2a S. 2 EStG bestimmt, dass zu den Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2 EStG auch die Anschaffungsnebenkosten (das Gesetz spricht von "Nebenkosten") und die nachträglichen Anschaffungskosten gehören. Die Vorschrift korrespondiert mit § 255 Abs. 1 S. 2 HGB, der für den handelsrechtlichen Anschaffungskostenbegriff, der auch im Steuerrecht gilt,[1] eine ver...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.11 Mahnbescheid und Klage

Ist die Entscheidung des Steuerberaters getroffen worden, dass er gerichtlich vorgehen will, sollte er das Mandat niederlegen, weil gerichtliche Schritte ohne Mandatsniederlegung standesrechtlich bedenklich sein könnten. Der Berater muss auch abwägen, ob er nun selbst tätig wird oder einen Rechtsanwalt beauftragt. Einen Mahnbescheid (§§ 688 ff. ZPO) darf der Steuerberater unab...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentumsgesetz (WE... / 1.5 WEG-Reform 2007 und 2020

Infolge der Entscheidung des BGH zur Nichtigkeit sog. "Zitterbeschlüsse"[1] wurde Reformbedarf laut, der in einer ersten Gesetzesinitiative 2004 mündete. Dieser erste Regierungsentwurf erwies sich als wenig brauchbar. Ein neuer Diskussionsentwurf ebnete dann den Weg zu einer umfassenden Reform des WEG im Jahr 2007. Wiederum grundlegend geändert wurde das Wohnungseigentumsges...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 3.1 Erforderliche Erhaltungsmaßnahme

Ein Bedenkenhinweis empfiehlt sich stets dann, wenn die Gefahr besteht, dass erforderliche Erhaltungsmaßnahmen oder Maßnahmen der Verkehrssicherung mehrheitlich abgelehnt werden. Insbesondere in kleineren Gemeinschaften werden an sich dringend erforderliche Sanierungs- oder Reparaturmaßnahmen wegen der mitunter hohen Kosten gerne aufgeschoben. Sagen sich hier die Wohnungseig...mehr

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Klage: Schwerpunkt des Fina... / 4 Entscheidung durch Urteil

Soweit die Klage Erfolg hat, hängt der Urteilsausspruch (Urteilstenor) von der Art und dem Ziel der Klage ab. Bei einer Anfechtungsklage wird der angefochtene Bescheid aufgehoben.[1] Bei einer Änderung von Bescheiden, die einen Geldbetrag festsetzen oder feststellen, muss das FG den Bescheid entsprechend ändern, z. B. die Steuern selbst festsetzen[2], es sei denn, es überläs...mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.1 Unpünktliche Mietzahlung

Hauptanwendungsfall des § 543 Abs. 1 BGB wird wie bei § 554a BGB a. F. die laufende unpünktliche Mietzahlung durch den Mieter sein. Da es sich insofern um die Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag handelt, ist die Kündigung grundsätzlich erst nach einer erfolglosen Abmahnung zulässig (§ 543 Abs. 3 BGB). Abmahnung In einer Abmahnung wegen laufend unpünktlicher Zahlung mu...mehr

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Klage: Schwerpunkt des Fina... / 2.4 Inhalt der Klage

Die Klage muss ("Muss-Inhalt") den Kläger, die beklagte Behörde, den angefochtenen Bescheid und die Einspruchsentscheidung und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen.[1] Unter Gegenstand des Klagebegehrens ist der Streitpunkt, weswegen Klage erhoben wird, zu verstehen. Es muss in kurzen Worten der konkrete Sachverhalt dargelegt werden, dessen Würdigung durch das FA beanstan...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 4.5 Mitgliedsbeiträge

Ob oder welche Mitgliedsbeiträge erhoben werden dürfen, soll nach § 58 Nr. 2 BGB in der Satzung stehen. Da der Lohnsteuerhilfeverein neben dem Mitgliedsbeitrag kein besonderes Entgelt für die Hilfeleistung in Steuersachen erheben darf und dies in der Satzung festzulegen ist[1], sind zwingend Bestimmungen über die Mitgliedsbeiträge in die Satzung aufzunehmen. Sinnvollerweise ...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und Gerichtskosten für den Abschluss von Mehrvergleichen in Familiensachen

Der Abschluss eines Vergleichs löst besondere Anwaltskosten und teilweise auch Gerichtskosten aus, was insbesondere dann zu beachten ist, wenn dem Mandanten Verfahrenskostenhilfe (VKH) bewilligt wurde. Zum einen kann die befreiende Wirkung des § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO für die Gerichtskosten nur im Umfang der erfolgten VKH-Bewilligung eintreten. Zum anderen bestimmt sich der V...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / 2. Gerichtskosten

Gesonderte Gerichtsgebühren entstehen nicht, wenn der Vergleich lediglich die gerichtlich anhängigen Ansprüche umfasst. Die Vergleichsgebühr der Nr. 1500 FamGKG KV fällt nur an, soweit der Vergleich nicht anhängige Ansprüche umfasst. Auch wenn ein Vergleich im VKH-Bewilligungsverfahren geschlossen wird, fällt keine Gerichtsgebühr an (Anm. S. 1 zu Nr. 1500 FamGKG KV). Die Beend...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / 3. Gerichtskosten

Für den Abschluss eines Mehrvergleichs entsteht eine 0,25-Gebühr nach Nr. 1500 FamGKG KV. Nach dem genauen Wortlaut der Regelung fällt die Gebühr nur an, soweit ein Vergleich über nicht gerichtlich anhängige Gegenstände geschlossen wird. Die Gebühr kann deshalb nicht nach dem gesamten Vergleichswert, sondern nur nach dem Mehrwert erhoben werden. Beispiel 5 In einer Kindesunte...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / 2. Gerichtskosten

Wird eine gerichtliche Scheidungsfolgevereinbarung abgeschlossen, entsteht eine Vergleichsgebühr nach Nr. 1500 FamGKG KV nur dann, wenn der verglichene Gegenstand weder im Verbundverfahren noch als isolierte Familiensache anhängig gewesen ist. Es ist deshalb zwischen den beiden Konstellationen zu unterscheiden:mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / [Ohne Titel]

Im Hinblick auf die für den Abschluss des Vergleichs entstehenden zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten muss deshalb darauf geachtet werden, dass die Kosten auch tatsächlich von der VKH-Bewilligung abgegolten sind. Dabei ist zwischen den folgenden Konstellationen zu unterscheiden, auf die im Folgenden näher eingegangen werden soll:mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / [Ohne Titel]

1. Der Vergleich beschränkt sich auf gerichtlich anhängige Ansprüche;mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / [Ohne Titel]

3. Es handelt sich um einen Scheidungsfolgenvergleich, der auch gerichtlich nicht anhängige Ansprüche umfasst.mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / [Ohne Titel]

2. Der Vergleich umfasst gerichtlich nicht anhängige Ansprüche (Mehrvergleich);mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / I. Vergleich beschränkt sich auf anhängige Ansprüche

1. Anwaltsvergütung Bei Abschluss eines Vergleichs, der lediglich solche Ansprüche umfasst, die Gegenstand des Verfahrens sind, für das VKH bewilligt wurde, sind aus der Staatskasse sämtliche Gebühren zu erstatten. Das gilt auch für die Einigungsgebühr der Nrn. 1003, 1004 VV. Die VKH-Bewilligung erstreckt sich folglich automatisch auf den Vergleich, ohne dass es einer besonde...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / [Ohne Titel]

Der Abschluss eines Vergleichs löst besondere Anwaltskosten und teilweise auch Gerichtskosten aus, was insbesondere dann zu beachten ist, wenn dem Mandanten Verfahrenskostenhilfe (VKH) bewilligt wurde. Zum einen kann die befreiende Wirkung des § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO für die Gerichtskosten nur im Umfang der erfolgten VKH-Bewilligung eintreten. Zum anderen bestimmt sich der Ve...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / II. Vergleich umfasst auch nicht anhängige Ansprüche (Mehrvergleich)

1. Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für den Mehrvergleich Erstreckt sich der Vergleich auf nicht anhängige Ansprüche, bedarf es einer ausdrücklichen Erstreckung der VKH-Bewilligung auch auf diesen Vergleich. Eine automatische Erstreckung auf die nicht anhängigen Ansprüche erfolgt nicht. Das gilt, wenn der Vergleich sowohl anhängige als auch nicht anhängige Ansprüche umfa...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / III. Abschluss eines Scheidungsfolgenvergleichs

1. Anwaltsvergütung Besonderheiten gelten für den Scheidungsfolgenvergleich. Gem. § 48 Abs. 3 S. 1 RVG erstreckt sich die in einer Ehesache erfolgte Beiordnung im Fall des Abschlusses eines Vertrags i.S.d. Nr. 1000 VV auf alle mit der Herbeiführung der Einigung erforderlichen Tätigkeiten. Es handelt sich um eine automatische Erstreckung der VKH-Beiordnung, sodass es einer aus...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / 1. Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für den Mehrvergleich

Erstreckt sich der Vergleich auf nicht anhängige Ansprüche, bedarf es einer ausdrücklichen Erstreckung der VKH-Bewilligung auch auf diesen Vergleich. Eine automatische Erstreckung auf die nicht anhängigen Ansprüche erfolgt nicht. Das gilt, wenn der Vergleich sowohl anhängige als auch nicht anhängige Ansprüche umfasst, nur für letztere. Eine stillschweigende Erstreckung der V...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / 1. Anwaltsvergütung

Bei Abschluss eines Vergleichs, der lediglich solche Ansprüche umfasst, die Gegenstand des Verfahrens sind, für das VKH bewilligt wurde, sind aus der Staatskasse sämtliche Gebühren zu erstatten. Das gilt auch für die Einigungsgebühr der Nrn. 1003, 1004 VV. Die VKH-Bewilligung erstreckt sich folglich automatisch auf den Vergleich, ohne dass es einer besonderen Bewilligung ode...mehr

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FF 10/2024, Tücken und Haftungsfallen bei der Kostenregelung

Es kann für die Verfahrensbeteiligten eines familiengerichtlichen Verfahrens einen erheblichen Unterschied machen, ob die Kostenregelung durch gerichtlichen Beschluss erfolgt oder in einem gerichtlichen Vergleich. Ist beispielsweise in einem gerichtlichen Verfahren auf Gesamtschuldnerausgleich als sonstige Familiensache, für das die Antragstellerin die Gerichtskostenvorauszah...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / 1. Anwaltsvergütung

Besonderheiten gelten für den Scheidungsfolgenvergleich. Gem. § 48 Abs. 3 S. 1 RVG erstreckt sich die in einer Ehesache erfolgte Beiordnung im Fall des Abschlusses eines Vertrags i.S.d. Nr. 1000 VV auf alle mit der Herbeiführung der Einigung erforderlichen Tätigkeiten. Es handelt sich um eine automatische Erstreckung der VKH-Beiordnung, sodass es einer ausdrücklichen VKH-Bew...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / 2. Anwaltsvergütung

Ist VKH auch für den Mehrvergleich bewilligt, erhält der beigeordnete Anwalt wegen § 48 Abs. 1 S. 2 RVG aus der Staatskasse sämtliche Gebühren erstattet, die für den Abschluss des Vergleichs anfallen. Die Regelung wurde durch das KostRÄG 2021 zum 1.1.2021 eingeführt. Damit sollte die in der Rspr. strittige Frage des Umfangs des gegen die Staatskasse bestehenden Vergütungsans...mehr

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FoVo 10/2024, Gründe für di... / 2. Der zweite Fall: der Schuldner, der sich trennt

Beispiel Der Schuldner gibt im Rahmen der Kontaktaufnahme an, dass er gerade in Scheidung lebe. Er habe bereits den Scheidungsantrag gestellt. Die Situation nehme seine finanziellen Möglichkeiten sehr in Anspruch, da er nun einen eigenen Hausstand unterhalte und er von seinem Ehegatten noch keinen Unterhalt bekomme. Mehr als nur eine Möglichkeit: Den Zugewinn be(tr)achten Die ...mehr

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FF 10/2024, Rechtsprechung ... / 6.3 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 7.3.2024 – 2 WF 156/23

1. Haben die Beteiligten in einem Umgangsverfahren eine unklare und nicht vollstreckbare Vereinbarung über die Aufteilung der Kosten getroffen, ist eine gerichtliche Entscheidung über die Kosten veranlasst. 2. Zu den Voraussetzungen der Hinzuziehung von als Ergänzungspfleger bestellten Pflegeeltern als Beteiligte nach § 7 Abs. 2 und 3 FamFG. 3. Es entspricht in aller Regel nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, DB 1988, 1466; Ley, Die bilanzielle Behandlung des KSt- und KapSt-Anrechnungsanspruchs bei beteiligten PersGes, KÖSDI 1992, 9123; Groh, Übergang von Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter mittels Steueranrechnung, BB 1996, 631; Jorde, Dividendenerträge in Rechnungslegung und Gesellschaftsvertrag von PersGes, DB 1996, 233; Ley, Buchführungspraxis: Umset...mehr

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AGS 10/2024, Beschwerdefris... / IV. Keine abweichende verfassungskonforme Auslegung

Auch der Senat sieht keinen Anlass für eine vom Antragsteller für geboten gehaltene verfassungskonforme Auslegung und Anwendung der Verweisungsvorschrift des § 166 S. 1 VwGO dergestalt, dass die Monatsfrist des § 127 Abs. 2 S. 3 ZPO für die verwaltungsgerichtliche Beschwerde gegen ablehnende PKH-Beschlüsse Anwendung findet. Das Grundgesetz gebietet eine weitgehende Angleichun...mehr

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AGS 10/2024, In diesem Heft

Hagen Schneider befasst sich im Aufsatzteil mit den Anwalts- und Gerichtskosten bei Abschluss von Mehrwertvergleichen in Familiensachen (S. 433 ff.). Gerade in Familiensachen sind Mehrwertvergleiche an der Tagesordnung, man denke nur an die Scheidungsverbundverfahren, in denen häufig Folgenvergleiche über nicht anhängige Familiensachen geschlossen werden. Burhoff (S. 440 ff.)...mehr