Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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Kündigung / 19.11 Vergleich

Beim Arbeitsgericht enden die meisten Kündigungsschutzklagen durch Vergleich. Dieser Vergleich beinhaltet im Normalfall den Verlust des Arbeitsplatzes gegen Zahlung einer Abfindung. Damit wird beim Arbeitsgericht ein Abwicklungsvertrag geschlossen (vgl. Aufhebungsvertrag/Abfindung). Der Vergleich regelt häufig nicht nur die Höhe der Abfindung, sondern auch den Kündigungsgrund...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachträgliche Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten

Leitsatz 1. Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 8 der Abgabenordnung (AO) wird auch dann beendet, wenn der Vorläufigkeitsvermerk vom Finanzamt aufgehoben wird. Auf den Wegfall der Ungewissheit und die Kenntnis des Finanzamts von den Tatsachen, wegen derer die Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 1 Satz 1 AO vorläufig erging, kommt es dann für die Beendigung der Ablaufhemmung der F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.9.4.2 Gegenstand der Verwirkung

Rz. 57 Gegenstand der Verwirkung können materiell-rechtliche wie auch verfahrensrechtliche Ansprüche, Gestaltungsmöglichkeiten und -rechte sein. Steueransprüche[1] können ebenso verwirken wie Haftungsansprüche auf steuerliche Nebenleistungen[2] sowie Erstattungs- und Vergütungsansprüche einschließlich Rückforderung.[3] Rz. 58 Auch verfahrensrechtliche und prozessuale Befugnis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Rechtsfolge der Revisionsrücknahme

Rz. 16 Die Rücknahme der Revision bewirkt nur den Verlust der jeweils eingelegten Revision, nicht des Rechtsmittels überhaupt. Das angefochtene Urteil bleibt bestehen. Das Recht, Revision einzulegen, kann deshalb, sofern die Revisionsfrist noch nicht abgelaufen ist, erneut (theoretisch mehrfach) wahrgenommen werden.[1] Deshalb wird das FG-Urteil, wenn die fristgerecht eingel...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / B. Gerichtskosten in Familiensachen

I. Fälligkeit und Kostenschuldner nach FamGKG 1. Fälligkeit der Gerichtskosten Rz. 26 Die Fälligkeit der Gerichtskosten richtet sich nach den §§ 9 – 12 FamGKG. Im Einzelfall gilt: Rz. 27 Verfahrensgebühr In Ehesachen und in selbstständigen Familienstreitsachen wird die Verfahrensgebühr mit der Einreichung der Antragsschrift, der Einspruchs- oder Rechtsmittelschrift oder mit der ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / I. Fälligkeit und Kostenschuldner nach FamGKG

1. Fälligkeit der Gerichtskosten Rz. 26 Die Fälligkeit der Gerichtskosten richtet sich nach den §§ 9 – 12 FamGKG. Im Einzelfall gilt: Rz. 27 Verfahrensgebühr In Ehesachen und in selbstständigen Familienstreitsachen wird die Verfahrensgebühr mit der Einreichung der Antragsschrift, der Einspruchs- oder Rechtsmittelschrift oder mit der Abgabe der entsprechenden Erklärung zu Protok...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / II. Gebührentabelle und Kostenverzeichnis nach FamGKG

1. Gebührentabelle Rz. 74 § 28 FamGKG Wenn sich die Gebühren nach dem Verfahrenswert richten, beträgt die Gebühr bei einem Verfahrenswert bis 500 EUR 38 EUR. Die Gebühr erhöht sich bei einemmehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Fälligkeit der Gerichtskosten

Rz. 26 Die Fälligkeit der Gerichtskosten richtet sich nach den §§ 9 – 12 FamGKG. Im Einzelfall gilt: Rz. 27 Verfahrensgebühr In Ehesachen und in selbstständigen Familienstreitsachen wird die Verfahrensgebühr mit der Einreichung der Antragsschrift, der Einspruchs- oder Rechtsmittelschrift oder mit der Abgabe der entsprechenden Erklärung zu Protokoll fällig (§ 9 Abs. 1 FamGKG). D...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / XV. Güterrechtssachen, §§ 35 und 52 FamGKG

1. Übertragung von Vermögensgegenständen/Stundung des Ausgleichsanspruchs Rz. 612 Wird in einer Güterrechtssache, die Familienstreitsache ist, auch über einen Antrag nach § 1382 Abs. 5 BGB (Übertragung von Vermögensgegenständen) oder nach § 1383 Abs. 3 BGB (Stundung des Zugewinnausgleichsanspruchs) entschieden, handelt es sich um ein Verfahren, § 52 S. 1 FamGKG. Die Werte wer...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für die Gerichtskosten

Rz. 665 Gegen den Beschluss des Familiengerichts, durch den der Verfahrenswert für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist, § 55 Abs. 2 FamGKG, kann Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR übersteigt, § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Der Wert einer Verfahrenswertbeschwerde berechnet sich nach Differenz zwischen den nach dem festgesetzten ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / XVI. Einstweilige Anordnungen, § 41 FamGKG

1. Gesetzgebungsverfahren Rz. 627 Seit dem 1.9.2009 gilt: Im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist der Wert in der Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen, § 41 S. 1 FamGKG. Dabei ist nach § 41 S. 2 FamGKG von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Werts auszugehen. Rz. 628 Zur Abrechnung (Vergütung) der einstweilig...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / XVIII. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung

1. Angabe des Wertes Rz. 661 Bei jedem Antrag ist der Verfahrenswert, wenn dieser nicht in einer bestimmten Geldsumme besteht oder kein fester Wert bestimmt ist oder sich nicht aus früheren Anträgen ergibt, nach Aufforderung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle anzugeben, § 53 S. 1 FamGKG. Dies gilt auch für den Wert eines Teils des Verfahrensgegenstands. Die Ang...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 7. Fällige Beträge, § 51 Abs. 2 FamGKG

a) Bei Antragseinreichung fällige Beträge Rz. 408 Fällige Unterhaltsbeträge, die mit dem Unterhaltsantrag für laufende Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden, werden bei der Berechnung des Gegenstandswertes addiert. Nach § 51 Abs. 2 S. 1 FamGKG sind die bei Einreichung des Antrags (somit Anhängigkeit, nicht notwendig Rechtshängigkeit) fälligen Beträge dem Verfahrenswert h...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / A. Grundsätze

I. Allgemeines Rz. 1 Die Gebühren in familienrechtlichen Mandaten berechnen sich i.d.R. nach dem Gegenstandswert. Eine Ausnahme bilden hier z.B. Festgebühren bei Beratungshilfe. Die Wertberechnung ist daher in der Praxis ein sehr wichtiges Thema, vor allem im Familienrecht, da hier eine Fülle an Wertvorschriften existiert. Darüber hinaus gibt es zu diesen Wertbestimmungen ein...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / VI. Bewertung der Ehe- und Lebenspartnerschaftssache

1. Gesetzliche Grundlage Rz. 302 Die Bewertung der Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen nach § 111 Nr. 1 u. Nr. 11 FamFG erfolgt über §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 43 FamGKG. Vom Begriff "Ehesachen" sind gemäß § 121 FamFG sowohl das klassische Scheidungsverfahren an sich als auch die Aufhebung der Ehe und die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe mit umfasst (bezgl...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / XIII. Versorgungsausgleichssachen, § 50 FamGKG

1. Gesetzliche Grundlage Rz. 537 § 50 Versorgungsausgleichssachen "(1) In Versorgungsausgleichssachen beträgt der Verfahrenswert für jedes Anrecht 10 Prozent, bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung für jedes Anrecht 20 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten. Der Wert nach Satz 1 beträgt insgesamt mindestens 1.000 EUR." (2) In Verfahren über ei...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Erstellung eines Ehevertrags

a) Gesetzliche Regelung Rz. 107 § 100 Güterrechtliche Angelegenheitenmehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / h) Auskunftsanspruch im Beschwerdeverfahren

Rz. 263 Zum Auskunftsanspruch im Beschwerdeverfahren siehe Rdn 279 f. unten.mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / V. Allgemeine Wertvorschriften des FamGKG

1. Grundsatz der Wertberechnung, § 33 FamGKG Rz. 171 Nach § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG werden in demselben Verfahren und in demselben Rechtszug die Werte mehrerer Verfahrensgegenstände zusammengerechnet, soweit nichts anderes bestimmt ist. Dieser Regelung im FamGKG entspricht die für RA-Gebühren geltende Vorschrift in § 22 Abs. 1 RVG. Mehrere Gegenstände in derselben Angelegenheit...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 8. Anzahl der zu bewertenden Anrechte

a) Wille des Gesetzgebers Rz. 565 Es kommt nicht darauf an, ob ein Anrecht ausgeglichen wird. Entscheidend für die Wertberechnung ist die Anhängigkeit eines Anrechts, so auch der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung: Zitat "Außerdem wird die Formulierung "für jedes auszugleichende Anrecht" in "für jedes Anrecht" geändert. Damit ist klargestellt, dass jedes verfahrensgegenständ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 9. Beschwerdeverfahren

a) Einzelne Verbundsache im Beschwerdeverfahren Rz. 495 Auch nach Ansicht des OLG Frankfurt a.M. beläuft sich der Verfahrenswert der Kindschaftssache auch dann nach § 44 Abs. 2 S.I 1 FamGKG auf 20 % des Wertes der Ehesache, wenn ausschließlich die im Scheidungsverbund entschiedene Kindschaftssache mit der Beschwerde angefochten wird.[471] b) Übergangsrecht Rz. 496 Zum Übergangs...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / XII. Gewaltschutzsachen, § 49 FamGKG

1. Allgemeines zum GewSchG Rz. 520 Am 1.1.2002 ist das "Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung"[499] (GewSchG) in Kraft getreten. Hintergrund dieses Gesetzes ist eine Initiative der Bundesregierung, durch verschiedenste geeignete Maßnahmen vor allem Gewalt gegen Frauen u...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 6. Stufenantrag

Rz. 624 Zum Stufenantrag siehe ausführlich Rdn 210 ff. in diesem Kapitel.mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 5. Scheidungsfolgenvereinbarung

a) Gütertrennung Rz. 148 Wird ein Ehevertrag im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung "als Mittel zu Zweck" getroffen, um z.B. den Güterstand zu beenden, damit ein Zugewinnausgleich berechnet werden kann, so wird in der Praxis teilweise bei der Wertberechnung abweichend von der Regelung des § 100 GNotKG ein deutlich niedrigerer Wert angesetzt. Rz. 149 Das OLG Frankfurt a.M...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 6. Annahme als Kind

a) Wertberechnung bei Minderjährigen Rz. 164 In § 23 Abs. 3 RVG wird für entsprechende Tätigkeiten, die die Annahme als Kind bei Minderjährigen regeln, auf § 101 GNotKG verwiesen: Zitat § 101 Annahme als Kind "In Angelegenheiten, die die Annahme eines Minderjährigen betreffen, beträgt der Geschäftswert 5 000 EUR."[118] Rz. 165 Der Gesetzgeber begründet diese Neuregelung wie folgt...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / VIII. Kindschaftssachen, § 45 Abs. 1 FamGKG

1. Grundlegende gesetzliche Regelung Rz. 471 In einer Kindschaftssache, diemehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / IV. Geltungsbereich des FamGKG

Rz. 19 Nach § 1 FamGKG gilt das FamGKG soweit nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt auch für entsprechende Beschwerdeverfahren. Rz. 20 Die Vorschriften des FamGKG über die Erinnerung und die Beschwe...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Gebührentabelle

Rz. 74 § 28 FamGKG Wenn sich die Gebühren nach dem Verfahrenswert richten, beträgt die Gebühr bei einem Verfahrenswert bis 500 EUR 38 EUR. Die Gebühr erhöht sich bei einemmehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wertermittlung in Familiensachen

A. Grundsätze I. Allgemeines Rz. 1 Die Gebühren in familienrechtlichen Mandaten berechnen sich i.d.R. nach dem Gegenstandswert. Eine Ausnahme bilden hier z.B. Festgebühren bei Beratungshilfe. Die Wertberechnung ist daher in der Praxis ein sehr wichtiges Thema, vor allem im Familienrecht, da hier eine Fülle an Wertvorschriften existiert. Darüber hinaus gibt es zu diesen Wertbes...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / I. Addition mehrerer Gegenstände

Rz. 92 § 22 Abs. 1 RVG behandelt den Grundsatz, dass in derselben Angelegenheit mehrere Gegenstände zusammengerechnet werden. Rz. 93 Beispiel Es wird ein Unterhaltsantrag eingereicht. In diesem Schriftsatz werden verschiedene Anträge gestellt: Hier treffen in derselben Angelegenheit mehrere Gegenständ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 4. Eheaufhebung und Ehescheidung

Rz. 374 Es kommt vor, dass zunächst Antrag auf Eheaufhebung gestellt wird, (z.B. bei Eingehung einer Schein-Ehe) und dann, wenn absehbar ist, dass dieser Antrag nicht zum gewünschten Erfolg führt, der Antrag auf Scheidung der Ehe umgestellt wird. In solchen Fällen sind zwei verschiedene Ansprüche Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens mit der Folge, dass eine Addition der W...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / c) Keine Herabsetzung des Werts bei Absehen von Ausgleich

Rz. 583 Nach der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, entspricht es nicht der Billigkeit allein deswegen gem. § 50 Abs. 3 FamGKG vom Regelwert abzuweichen, weil zu berücksichtigende Anrechte nach § 18 VersAusglG (Geringfügigkeit) nicht ausgeglichen werden.[559] Dem liegt nach Ansicht der OLG Zweibrücken vor allem die Erwägung zugrunde, dass die Prüfung de...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 6. Mehrere Gegenstände

Rz. 490 Bei der Wertberechnung für das isolierte Verfahren ist zu berücksichtigen, dass das Umgangsrecht generell neben dem Sorgerecht einen eigenen Gegenstand bildet und auch ein Abschlag vom Regelwerk nicht vorzunehmen ist.[465] Zitat "Finden über zwei gesonderte Anträge auf Regelung des Umgangs im Wege einstweiliger Anordnung zwei gesonderte Verfahren statt, so ist der Stre...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 18. Kindergeldauszahlung an unterhaltsberechtigtes Kind

Rz. 463 Der Anspruch des Kindes auf Weiterleitung des Kindergeldes im Rahmen des unterhaltsrechtlichen Anspruchs wird ebenfalls nach § 51 Abs. 1, 2 FamGKG bewertet.[435]mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Hoher Zugewinnausgleich

Rz. 615 Es kommt vor, dass das zu prüfende Anfangs- und Endvermögen nicht sehr hoch ist, aber aufgrund der gegebenen Unterschiede ein vergleichsweiser hoher Zugewinnausgleichsanspruch ermittelt wird. Beispiel Zugewinn Ehemann 40.000,00 EUR, Zugewinn Ehefrau 5.000,00 EUR, = Differenz 35.000,00 EUR, Anspruch auf Ausgleichszahlung der Ehefrau gegen den Ehemann 17.500,00 EUR. Geg...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / IV. Ehevertrag/Erbvertrag/Gütertrennung bei Scheidungsfolgenvereinbarung

1. Verweis von § 23 Abs. 3 RVG ins GNotKG Rz. 103 Für Tätigkeiten des Anwalts, die weder gerichtlich sind noch gerichtlich sein könnten (siehe § 23 Abs. 1 S. 1 u. 3 RVG) regelt § 23 Abs. 3 RVG, dass die §§ §§ 37, 38, 42 bis 45 sowie 99 bis 102 des GNotKG entsprechend anzuwenden sind. Rz. 104 Damit sind folgende Gegenstände umfasst:mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / c) VKH-Antrag

Rz. 426 Der Einreichung des Antrags wegen des Hauptgegenstands steht die Einreichung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe (VKH) gleich, wenn der Antrag wegen des Hauptgegenstands alsbald (d.h. ohne schuldhaftes Zögern) nach Mitteilung der Entscheidung über den VKH-Antrag oder über eine alsbald eingelegte Beschwerde eingereicht wird. Daraus folgt, dass in V...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / d) Ermessen

Rz. 317 Bei der Bewertung des Verfahrens in Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen hat eine Gesamtabwägung aller in § 43 FamGKG aufgeführten Kriterien stattzufinden.[241]mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Mindest- und Höchstwert

Rz. 373 Der Wert darf in Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen nicht über 1.000.000,00 EUR angenommen werden, (§ 43 Abs. 1 S. 2 FamGKG; der Mindestwert beträgt 3.000,00 EUR, § 43 Abs. 1 S. 2 FamGKG (bis 31.7.2013: 2.000,00 EUR; Anhebung durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013. Zum Mindestwert bei ratenfreier VKH siehe auch Rdn 369.mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 12. Übergangsrecht

Rz. 592 § 50 FamGKG gilt nicht nur für alle Versorgungsausgleichsverfahren nach dem Versorgungsausgleichsgesetz, die ab dem 1.9.2009 anhängig gemacht werden, sondern über Art. 111 FGG-RG (Übergangsvorschrift) auch für alle Altverfahren, die am 1.9.2009 ruhten oder ausgesetzt waren und ab dem 1.9.2009 wieder aufgenommen wurden sowie für alle Altverfahren, die am 31.8.2010 noc...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 6. Stufenantrag, § 38 FamGKG

a) Allgemeine Ausführungen Rz. 210 Der Stufenantrag ist im FamGKG unter den allgemeinen Wertvorschriften geregelt. Auskunftsansprüche können sich z.B. aus den §§ 1361 Abs. 4, 1379 Abs. 1, Abs. 2, 1580 Abs. 1, 1605 Abs. 1 BGB, §§ 4 Abs. 1, 25 VersAusglG, § 1686 BGB, § 242 BGB i.V.m. § 1606 Abs. 3 BGB ergeben. Die Bewertung des Stufenantrags regelt § 38 FamGKG: Zitat "Wird mit de...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / f) Wechselseitige Auskunftsansprüche

Rz. 222 Sofern wechselseitige Auskunftsansprüche geltend gemacht werden, erfolgt dann eine Addition gem. § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG, wenn es sich nicht um denselben Verfahrensgegenstand handelt.[166]mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / i) Erweiterung des Stufenantrags

Rz. 264 Wird in einer Unterhaltssache in derselben Instanz ein Stufenantrag (mehrfach) erweitert, so sind nach richtiger Auffassung des OLG Frankfurt a.M. grundsätzlich nach Zeitabschnitten gestufte Einzelwerte erst dann festzusetzen, wenn einzelne Gerichts- oder Anwaltsgebühren aus unterschiedlichen Werten zu berechnen sind.[190]mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 13. Einstweilige Anordnung

Rz. 447 Grundsätzlich gilt, dass nach § 41 FamGKG für Verfahren der einstweiligen Anordnung der Wert in der Regel unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung gegenüber der Hauptsache zu ermäßigen ist; dabei ist von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Werts auszugehen, § 41 S. 1 u. 2 FamGKG. Zur Wertberechnung der einstweiligen Anordnungen betreffend Unterhalt vg...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 9. Rechtsmittelverfahren

Rz. 585 Wird im Beschwerdeverfahren nur noch ein Anrecht behandelt, ist nach Ansicht des OLG Frankfurt a.M. vom Mindestwert auszugehen.[562]mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 12. Wertsicherungsklausel

Rz. 446 Eine Wertsicherungsklausel führt zu einer Erhöhung des Unterhaltsanspruchs und ist daher in die Bewertung mit einzubeziehen. Groß hält eine Anpassung des Verfahrenswerts entsprechend der Bewertung durch Notare für angemessen (Zuschlag 5–20 %).[428]mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren

Rz. 674 Berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht (wie z.B. in VKH-Prüfungsverfahren, da hier keine Gerichtskosten berechnet werden) nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert oder fehlt es an einem solchen Wert, setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest,...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Kostenschuldner

Rz. 42 Die Kostenhaftung ist in den § 21–27 FamGKG geregelt. Wichtigste Unterscheidung ist die Kostenschuldnerschaft für Antragsverfahren und bei Vergleichen (§ 21 FamGKG) sowie die Kostenschuldnerschaft nach § 24 FamGKG (u.a. Entscheidungsschuldner etc.). Rz. 43 § 21 FamGKG regelt, wer Kostenschuldner der Gerichtskosten in Antragsverfahren ist. In Verfahren, die nur durch Ant...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Bewertungskriterien

Rz. 305 Die Bewertungskriterien für den Wert einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftssache sind: Rz. 306 § 43 Abs. 1 u. 2 FamGKG weisen mehrere Kriterien aus, die gleichberechtig...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Auszüge aus dem Kostenverzeichnis des FamGKG

Rz. 77 Nachfolgend werden wichtige Regelungen im FamGKG zur Höhe der Gerichtskosten abgedruckt. Rz. 78mehr