Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Antragserweiterung

Rz. 414 Wird der Antrag während des laufenden Verfahrens erweitert, war strittig, ob die Erweiterung dazu führt, dass sämtliche bis zur Antragserweiterung aufgelaufenen fälligen Beträge in der nun geltend gemachten Höhe erweitert werden können, oder aber nur die bei Antragseinreichung bereits fälligen Beträge und der Jahresbetrag entsprechend der Antragserweiterung erhöht we...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 8. Rechtsmittelverfahren, § 40 FamGKG

Rz. 272 Im Rechtsmittelverfahren bestimmt sich der Verfahrenswert nach den Anträgen des Rechtsmittelführers. Endet das Verfahren, ohne dass solche Anträge eingereicht werden, oder, wenn eine Frist für die Rechtsmittelbegründung vorgeschrieben ist, werden innerhalb dieser Frist Rechtsmittelanträge nicht eingereicht, ist die Beschwer maßgebend, § 40 FamGKG. Rz. 273 Der Wert des...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / f) Vermögensverhältnisse

Rz. 343 Vermögen kann nur soweit berücksichtigt werden, als es nicht schon beim Einkommen (z.B. durch Erträge) berücksichtigt worden ist. Die Vermögensverhältnisse der Beteiligten sind, wie sie sich auf der Grundlage ihres Vermögens objektiv ergeben, zu berücksichtigen.[301] Die Wertangaben der Parteien stellen dabei widerlegbare Hilfstatsachen für die Richtigkeit des festzu...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / XIV. Verbundverfahren, § 44 FamGKG

Rz. 593 § 44 FamGKG (1) Die Scheidungssache und die Folgesachen gelten als ein Verfahren. (2) 1Sind in § 137 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit genannte Kindschaftssachen Folgesachen, erhöht sich der Verfahrenswert nach § 43 für jede Kindschaftssache um 20 Prozent, höchstens um jeweils 4 000 EUR...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Berücksichtigung aller verfahrensgegenständlichen Anrechte

Rz. 567 In die Wertberechnung nach § 50 FamGKG sind nach Ansicht des OLG Stuttgart daher alle verfahrensgegenständlichen Anrechte einzubeziehen und nicht nur die auszugleichenden.[540] Rz. 568 Allerdings hat das OLG Stuttgart in derselben Entscheidung die Auffassung vertreten, dass es der Billigkeit entspreche, verfallbare Anrechte und Anrechte ohne Ehezeitanteil von der Fest...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Erbrechtliche Angelegenheiten

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Rechtsprechung

Rz. 638 Das OLG Düsseldorf ist der Auffassung, dass – wenn der volle Kindesunterhalt im einstweiligen Anordnungsverfahren geltend gemacht wird – der Regelverfahrenswert bis zur Höhe des für die Hauptsache bestimmten Wertes angehoben werden kann.[590] Gleiches gelte, so das OLG Düsseldorf, wenn die einstweilige Anordnung die Hauptsache vorwegnimmt oder ersetzt.[591] “Auch nac...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / II. Hinweispflicht zur Abrechnung nach Gegenstandswert

Rz. 3 § 49b Abs. 5 BRAO verpflichtet Anwälte bei Wertgebühren auf die Tatsache, dass sich diese nach Wert richten, hinzuweisen: (5) Richten sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert, hat der Rechtsanwalt vor Auftragsannahme den Auftraggeber hierauf hinzuweisen. Rz. 4 Der Gesetzgeber wollte durch diese Bestimmung die Anwaltschaft veranlassen, über ihre Vergütung...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 9. Auffangwert, § 42 FamGKG

Rz. 290 Soweit in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit der Verfahrenswert sich aus den Vorschriften dieses Gesetzes nicht ergibt und auch sonst nicht feststeht, ist er nach billigem Ermessen zu bestimmen, § 42 Abs. 1 FamGKG. Soweit in einer nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit der Verfahrenswert sich aus den Vorschriften dieses Gesetzes nicht ergibt, ist er unter Berüc...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / i) Weitere Regelungsgegenstände im Ehevertrag

Rz. 134 Vermögensrechtliche Beziehungen zu Dritten sind von § 100 GNotKG nicht umfasst.[89] Rz. 135 Sehr häufig finden sich Regelungen bzgl. konkreter Immobilien, Gewerbebetrieb, Kunstsammlung, Wertpapiere oder Beteiligungen an Gesellschaften. Nach Ansicht des LG Düsseldorf betrifft ein Ehevertrag nur die Regelung der güterrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten und ist von de...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Haftungsfalle Versäumnisbeschluss?

Rz. 551 Während in der Vergangenheit bei begründetem Antrag oft der Anerkenntnisbeschluss gewählt wurde, um die Gebühren niedrig zu halten, ist seit 1.7.2004 festzustellen, dass der Rechtsanwalt im konkreten Fall berechnen muss, ob ein Anerkenntnis- oder Versäumnisbeschluss für seinen Mandanten kostengünstiger ist. Rz. 552 Beispiel Bei einem Anerkenntnisbeschluss fallen auf K...mehr

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§ 9 Kostenerstattung nach d... / B. Grundsatz der Kostenerstattungspflicht

Rz. 4 § 81 FamFG regelt, dass in Familiensachen stets über die Kosten zu entscheiden ist (im Gegensatz zu anderen FamFG-Sachen, wie z.B. Nachlasssachen) sowie den Grundsatz der Kostenerstattungspflicht: "(1)" 1Das Gericht kann die Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen den Beteiligten ganz oder zum Teil auferlegen. 2Es kann auch anordnen, dass von der Erhebung der Kost...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / b) Rechtslage bis 31.7.2013 bei Vergleichsabschluss

Rz. 238 Problematisch war in der Vergangenheit die Frage der Gerichtskostenhaftung, wenn sich eine VKH-Partei im Vergleich zur Übernahme von Kosten verpflichtet hat. Die OLGs waren sehr unterschiedlicher Auffassung darüber, ob mit einer solchen Kostenübernahme nicht auch die Gerichtskostenfreiheit der VKH-Partei entfällt. Zum Teil haben selbst die Senate einzelner OLGe unter...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 2. Eingeschränktes Verbot der Kostenübernahme durch RAe

Rz. 16 § 49b Abs. 2 S. 2 BRAO regelt darüber hinaus: Zitat "2Vereinbarungen, durch die der Rechtsanwalt sich verpflichtet, Gerichtskosten, Verwaltungskosten oder Kosten anderer Beteiligter zu tragen, sind nur zulässig, soweit in der Angelegenheit ein Erfolgshonorar nach § 4a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes vereinbart wird."[4] Der Gesetzgeber wollte...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / III. Umfang der Bewilligung und Erstreckung der Beiordnung

Rz. 53 Wenn einem Beteiligten VKH bewilligt und ein Anwalt beigeordnet wurde, ist er von der Verpflichtung, Gerichtskosten, Anwaltsgebühren des eigenen Anwalts und Auslagenvorschüsse für Zeugen und Sachverständige zu zahlen, befreit, § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO i.V.m. §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 FamFG. Diese Kosten werden von der Staatskasse übernommen. Der RA kann seine Vergütung, ...mehr

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§ 1 Allgemeines / X. Übergangsrecht – Verfahrenswerte

Rz. 74 § 71 Abs. 1 GKG und § 63 Abs. 1 FamGKG regeln die Übergangsvorschriften für die Streit-/Verfahrenswerte und insbesondere § 63 Abs. 1 FamGKG ist in Familiensachen von besonderer Bedeutung. Danach wird für die Frage, ob neues Recht für die Berechnung der Gerichtskosten anwendbar ist, einheitlich darauf abgestellt, wann ein Verfahren anhängig gemacht wurde bzw. ein Recht...mehr

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§ 9 Kostenerstattung nach d... / VI. Beschwerde gegen Kostenentscheidung

Rz. 50 Zitat "Im gewöhnlichen zivilprozessualen Verfahren über Beschwerden gegen Kostenentscheidungen gemäß § 91a Abs. 1 ZPO verdient der Rechtsanwalt nur eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG. Es ist kein Sachgrund ersichtlich, der eine gebührenrechtlich andere Behandlung in Familienstreitsachen rechtfertigen könnte. Daher erwächst auch im Verfahren nach übereinstim...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Kriterien des § 60 RVG

Rz. 51 Am 1.8.2013 ist das 2. KostRMoG[21] in Kraft getreten. Im Zuge dieser Kostenrechtsreform wurden unter anderem sowohl die Anwaltsgebühren als auch die Gerichtskosten erhöht. Mit dem KostRÄG[22] wurden zum 1.1.2021 einige inhaltliche Änderungen des RVG vorgenommen sowie die Gebührentabelle erneut angepasst. Beachtlich ist dabei, dass § 60 RVG bereits zum 30.12.2020 neu ...mehr

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§ 9 Kostenerstattung nach d... / C. Kostenerstattung bei Vergleich

Rz. 15 Wird das Verfahren durch Vergleich erledigt und haben die Beteiligten keine Bestimmung über die Kosten getroffen, fallen die Gerichtskosten jedem Teil zu gleichen Teilen zur Last; die außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst, § 83 Abs. 1 FamFG. Rz. 16 Ist das Verfahren auf sonstige Weise (nicht Vergleich) erledigt oder wird der Antrag zurückgenommen, gil...mehr

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§ 1 Allgemeines / VIII. Vorschuss

Rz. 110 Bereits vor Fälligkeit kann der Rechtsanwalt von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss verlangen, § 9 RVG. Rz. 111 Praxistipp Reicht der Rechtsanwalt beispielsweise einen Antrag für seinen Auftraggeber bei Gericht ein, könnte er neben den Gerichtskosten – im Hinblick darauf, das...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / c) Neuregelung zum Erfolgshonorar zum 1.10.2021

Rz. 24 Da insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten für Inkassodienstleister der Gesetzgeber eine Notwendigkeit sah, die Regelungen zum Erfolgshonorarverbot anzupassen, um Anwälten die gleichen Marktchancen zu ermöglichen, wurde § 4a RVG zum 1.10.2021 wie folgt neu gefasst (Abkürzungen d. d. Verf.):[11] Zitat § 4a RVG: "(1)" 1Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 S. 1 ...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 5. VKH-Sperre

Rz. 127 Verfahrenskostenhilfe wird nicht bewilligt, wenn die Kosten der Prozessführung der Partei vier Monatsraten und die aus dem Vermögen aufzubringenden Teilbeträge voraussichtlich nicht übersteigen, § 115 Abs. 4 ZPO i.V.m. §§ 113 Abs. 1, 76 Abs. 1 FamFG. Durch die Regelung in § 115 Abs. 4 ZPO soll VKH dann ausgeschlossen sein, wenn der Partei zuzumuten ist, die Prozessko...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Kein gegenseitiges Nachgeben erforderlich

Rz. 266 Die frühere Vergleichsgebühr aus § 23 BRAGO wurde 2004 mit Einführung der Einigungsgebühr erheblich modifiziert. Der Rechtsanwalt erhält eine Einigungsgebühr in Höhe von 1,5 nach Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG. Die Höhe der Gebühr kann variieren, siehe dazu Rdn 307 weiter unten. Rz. 267 Obwohl der Gesetzgeber für den Anfall der Einigungsgebühr ein gegenseitiges Nachgeben nicht...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / I. Einmaligkeit der Gebühren

Rz. 1 § 15 Abs. 2 RVG regelt, dass der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit die Gebühren nur einmal fordern darf. In gerichtlichen Verfahren darf der Rechtsanwalt die Gebühren in jedem Rechtszug fordern; insoweit stellen das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug verschiedene Angelegenheiten dar (§ 17 Nr. 1 RVG). Rz. 2 Die Werte mehrerer Gegenstä...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Übersicht

Rz. 1 Wichtige gesetzliche Grundlagen zur Abrechnung in Familiensachen sind:mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Versicherungen: Diese Arten... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Zahlung einer Rechtschutzversicherung

Herr Huber hat eine betriebliche Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Das bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft die Kosten für einen Rechtsstreit (Anwalt- und Gerichtskosten) nur dann übernimmt, wenn gegen das Unternehmen von Herrn Huber Forderungen (z. B. Schadenersatzforderungen) geltend gemacht werden. Herr Huber zahlt für die Rechtschutzversicherung einen Betrag...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 5. Weitere Vergütung nach § 50 RVG

Rz. 275 § 50 RVG kommt zur Anwendung, wenn dem Antragsteller VKH unter Ratenzahlungen bewilligt worden ist. Muss ein Antragsteller Ratenzahlungen leisten, so leistet sie diese an die Staatskasse (Bundeskasse bei Verfahren vor Bundesgerichten (z.B. BGH), Landeskasse bei Verfahren vor Gerichten des Landes (Amts-, Land- oder Oberlandesgerichte). Maximal muss ein Antragsteller 4...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / a) Gesetzliche Bestimmung – § 4a RVG

Rz. 130 § 4a RVG enthält die Ausnahmeregelungen, unter welchen Voraussetzungen das vom Grundsatz her gem. § 49b Abs. 2 BRAO unzulässige Erfolgshonorar in engen Ausnahmen vereinbart werden darf. § 4a RVG wurde zum 1.10.2021 durch den Gesetzgeber erheblich geändert,[89] wobei hier weitgehend sogenannte Inkassomandate betroffen sind. Für Familiensachen spielt aber die Ausweitun...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / XIV. Verfahrensbeschwerde zulässig?

Rz. 337 Grundsätzlich gilt der für die Gerichtskosten festsetzte Wert auch für die Anwaltsgebühren, § 32 Abs. 1 RVG. Der Anwalt hat allerdings ein eigenes Beschwerderecht, wenn nach seiner Auffassung der Streitwert zu niedrig festgesetzt worden ist, § 32 Abs. 2 RVG. Die Beschwerde gegen die Festsetzung des Verfahrenswerts ist dann innerhalb von 6 Monaten ab rechtskräftiger E...mehr

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§ 9 Kostenerstattung nach d... / A. Umfang der Kostenerstattungspflicht

Rz. 1 Nach § 80 FamFG sind Kosten § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO gilt entsprechend. Rz. 2 Zum Umfang der Kostenerstattungspflicht hat der BGH im Januar 2017 wie folgt entschieden:[1] Zitat "1. Im Rahmen von § 80 Satz 1 FamFG sind Aufwendungen der Beteiligten als not...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 4. Beiordnung in Einzelfällen

Rz. 34 Eine Beiordnung ist nach Ansicht des OLG Bremen für ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG dann geboten, wenn das Verhältnis der Kindeseltern zueinander überdurchschnittlich konfliktgeprägt ist, auch wenn der Vergleich mit anwaltlicher Beteiligung erarbeitet worden war.[35] Dabei ist hier zu berücksichtigen, dass vorliegend besondere Umstände für die Beiordnung ei...mehr

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§ 9 Kostenerstattung nach d... / III. Kosten bei Anfechtung der Vaterschaft

Rz. 39 § 183 FamFG: erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung → Gerichtskostentragung der Beteiligten mit Ausnahme des Kindes zu gleichen Teilen; außergerichtliche Kosten tragen die Beteiligten selbst. Es kann sich kostenmäßig vor allem im Hinblick auf notwenige Sachverständigenkosten rächen, wenn vorgerichtlich nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, ein gerichtliches Verfah...mehr

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§ 1 Allgemeines / X. Kostenfestsetzung gem. § 11 RVG und Gebührenklage

Rz. 119 Man muss bei der Kostenfestsetzung diejenige des Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten gem. § 11 RVG von der Kostenfestsetzung der Verfahrenskosten gegen den unterlegenen Gegner gem. § 104 ZPO i.V.m. §§ 80 ff. FamFG unterscheiden. Sofern der Rechtsanwalt anlässlich eines gerichtlichen Verfahrens als Prozessbevollmächtigter, Beistand, Unterbevollmächtigter oder Verkehr...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / e) Umgangsverfahren ohne Einbeziehung des Jugendamtes

Rz. 140 Nach Ansicht des OLG Nürnberg ist die Einleitung eines Umgangsverfahrens mutwillig, wenn sich die Beteiligten in einem vorangegangenen Umgangsverfahren auf die Durchführung einer Mediation geeinigt haben, diese Mediation aber erst begonnen hat und keine Gründe vorgetragen werden, die eine kurzfristige gerichtliche Regelung nahelegen.[186] Rz. 141 Wird in einem Umgangs...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / c) Rechtslage seit dem 1.8.2013

Rz. 240 Mit dem 2. KostRMoG wurde die Frage der Kostenhaftung klargestellt. Entsprechende Neuregelungen, die aber für den Anwalt eine erhebliche Haftungsgefahr bergen, finden sich in § 31 Abs. 4 GKG und § 26 Abs. 4 FamGKG. Gerichtskostenfreiheit bleibt nur noch unter den dort genannten Voraussetzungen bestehen. Rz. 241 § 31 Abs. 4 GKG wurde wie folgt geändert: (4) Absatz 3 is...mehr

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§ 1 Allgemeines / 2. Inhaltsübersicht

Rz. 28 Das FamGKG regelt die Entstehung und Höhe der Gerichtskosten in Familiensachen. Der Gesetzesteil des FamGKG hat 9 Abschnitte, die wiederum teilweise in Unterabschnitte aufgeteilt sind.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / IX. Güterichterverfahren

Rz. 738 In Familiensachen kommt es immer wieder zu sog. "Güterichterverfahren", zum einen für reine FamFG-Angelegenheiten gem. § 36 Abs. 5 FamFG und für Familienstreitsachen sowie Verbundverfahren nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG in Verbindung mit § 278 Abs. 5 ZPO. Rz. 739 Zitat § 36 Abs. 5 FamFG "(5)" -1- Das Gericht kann die Beteiligten für den Versuch einer gütlichen Einigung vor...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / g) Hinweispflichten bei Vereinbarung eines Erfolgshonorars

Rz. 149 Eine Vereinbarung über ein Erfolgshonorar muss nach § 4a Abs. 3 RVG enthalten:mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 9. Beschwerdeverfahren

Rz. 320 Für die Verfahrenskostenhilfe werden die §§ 567 bis 572, 127 Abs. 2 bis 4 ZPO für anwendbar erklärt, § 76 Abs. 2 FamFG, für Ehe- und Familienstreitsachen gelten diese Bestimmungen über den Verweis in § 113 Abs. 1 FamFG ebenso. Wird die VKH versagt, ein Anwalt nicht oder nur eingeschränkt beigeordnet oder aber werden die Ratenzahlungen zu hoch angesetzt, kann gegen di...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / h) Vergütungsvereinbarung und VKH

Rz. 105 Der Gesetzgeber hat geregelt, dass eine Vereinbarung, nach der ein im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneter Rechtsanwalt für die von der Beiordnung erfasste Tätigkeit eine höhere als die gesetzliche Vergütung erhalten soll, nichtig ist. Zitat § 3a Abs. 4 RVG … "(4) 1Eine Vereinbarung, nach der ein im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneter Rechtsan...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / i) Hinweis zur begrenzten Erstattungspflicht

Rz. 155 Der Gesetzgeber hielt zur Vermeidung des Irrtums, dass ein Mandant bei Vereinbarung eines Erfolgshonorars im Misserfolgsfall von sämtlichen Rechtsverfolgungskosten freigestellt wäre, in § 4 Abs. 3 Nr. 2 RVG den Hinweis in der Vergütungsvereinbarung für erforderlich, dass im Fall des Unterliegens Gerichtskosten und gegnerische Kosten dennoch zu tragen sind.[100] Rz. 1...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 11. Wert bei Aufhebung der VKH-Bewilligung

Rz. 333 Sofern der RA in einem Verfahren auf Aufhebung der VKH-Bewilligung gemäß § 124 Nr. 1 ZPO tätig wird (wenn der Antragsteller durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der VKH maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat), so sind auch in diesem Verfahren Gebühren nach Nr. 3335 VV RVG aus dem Wert der Hauptsache zu berechnen, § 23a Ab...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Verbund von Scheidungs- und Folgesachen

Rz. 671 Nach § 137 Abs. 1 FamFG ist über Scheidung und Folgesachen zusammen zu verhandeln und zu entscheiden (Verbund). Gemeinsam zu "verhandeln" bedeutet jedoch nicht, dass nicht in einer Folgesache eine Verhandlung nur über einen (Streit-)Gegenstand erfolgen kann, z.B. wenn wegen des Zugewinnausgleichs eine Beweisaufnahme erfolgen muss (Feststellung des Anfangsvermögens et...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Erstreckung der Beiordnung auf eine Einigung nach § 48 Abs. 3 RVG

Rz. 385 Zumindest was den Fall des § 48 Abs. 3 RVG betrifft, wurde durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 klargestellt, dass alle entstandenen Gebühren mit der Staatskasse abgerechnet werden können, § 48 Abs. 3 RVG wurde durch den Gesetzgeber wie folgt ergänzt:[288] Rz. 386 (3) Die Beiordnung in einer Ehesache erstreckt sich im Fall des Abschlusses eines Vertrags im Sinne der Nu...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / V. Streitwert

Rz. 153 Für die Streitwertfestsetzung im Rahmen einer Auskunfts- bzw. Stufenklage gelten folgende Grundsätze: Der Streitwert für die Auskunftsklage steht gem. § 3 ZPO im Ermessen des Gerichts, das sich zunächst an dem Informationsinteresse des Klägers im Zeitpunkt der Klageeinreichung[132] orientieren muss. Die Gerichte setzen hier – regional unterschiedlich – zwischen 1/10 u...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / a) StBerG

Rz. 28 In § 9 StBerG mit der Überschrift "Vergütung" ist geregelt: Die Abgabe oder Entgegennahme eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen, gleichviel ob im Verhältnis zu einem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten oder zu einem Dritten gleich welcher Art, ist unzulässig. Diese im Jahre 2008 geänderte Vorschrift ist hinsichtlich des...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 6. Sinn und Zweck der Prozesskostenhilfe

Rz. 6 Prozesskostenhilfe (PKH) gibt es auch im Finanzgerichtsprozess (§ 142 FGO, § 114 ZPO). PKH soll als "Sozialhilfe in einer besonderen Lebenslage" den gerichtlichen Rechtsschutz auch für solche Bürger ohne Gefährdung deren Existenzminimums gewährleisten, für die Gerichts- und Anwaltskosten eine unzumutbar harte Belastung wären, denn der Rechtsschutz darf nicht an finanzie...mehr

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E II Erläuterungen zur Hono... / d) Erfolgsvergütungen

Rz. 44 Mit Entscheidung vom 12. 12. 2006 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) teilweise die Verfassungswidrigkeit des Verbots für Rechtsanwälte gem. § 49b Abs. 2 BRAO verkündet (BVerfG, Beschluss v. 12. 12. 2006, 1 BvR 2576/04). Das BVerfG hat im Leitsatz Folgendes entschieden: "Das Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare einschließlich des Verbotes "quota litis" ist mit Ar...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 39 Sachverständiger/Gutachter

Rz. 33 StB können nach § 57 Abs. 3 StBerG Gutachten erstellen; sie können als Sachverständige bei Gerichtsverfahren oder für Staatsanwaltschaften bestellt werden (§§ 404, 407 ZPO, §§ 73, 75 StPO). Die Vergütung bemisst sich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz – JVEG. Grundsätzlich erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, wobei insbesondere für StB in der Anlag...mehr