Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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AGS 09/2022, Unrichtige Sac... / I. Sachverhalt

Mit seiner vor dem LG Amberg im August 2020 erhobenen Klage hatte der Kläger die Zahlung von 38.250,00 EUR aus einer zwischen den Parteien bestehenden Betriebsschließungsversicherung verlangt. Hintergrund dieses Rechtsstreits war die Schließung der Gaststätte des Klägers infolge der behördlichen Maßnahme wegen der Bekämpfung der Corona-Pandemie seit März 2020 und der damit v...mehr

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AGS 09/2022, Forderungsüber... / II. Forderungsübergang auf die Landeskasse

1. Rechtliche Ausgangslage Soweit dem im Wege der PKH oder VKH beigeordneten Rechtsanwalt wegen seiner Vergütung ein Anspruch gegen die Partei oder einen ersatzpflichtigen Gegner zusteht, geht dieser Anspruch gem. § 59 Abs. 1 S. 1 RVG mit der Befriedigung des Rechtsanwalts durch die Staatskasse auf diese über. Der danach auf die Staatskasse übergegangene Betrag wird in den Ge...mehr

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AGS 09/2022, Beratungshilfe... / 3. Einsatz der Energiepreispauschale?

Im Zusammenhang mit den Preisen für einen gestiegenen Energiebedarf stellt sich auch zweifelsfrei aktuell die Frage, ob die durch das Steuerentlastungsgesetz 2022[1] etablierte "Energiepreispauschale" (EPP) Berücksichtigung in der Beratungshilfe findet. Die EPP soll nach dem Willen des Gesetzgebers allen einkommensteuerpflichtig Erwerbstätigen eine Entlastung bieten. In Form...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2.3 Einbringungskosten

Tz. 78 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Einbringungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Anteilstauschs stehen (zum hier maßgeblichen Veranlassungsprinzip s § 20 UmwStG Tz 233; zu Lit-Hinw s vor § 20 UmwStG Tz 233). Es ist durch Abwägung zu prüfen, ob die angefallenen Kosten wirtsch (eher) durch den Anteilstausch (dh die Übertragung des zivilrechtl...mehr

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FF 09/2022, Unbilligkeit de... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Bei den Beteiligten handelt es sich um getrennt lebende Ehegatten. Mit Ehevertrag vom 5.1.1984 vereinbarten sie Gütertrennung. Der Scheidungsantrag des Antragstellers ist der Antragsgegnerin am 16.12.2020 zugestellt worden. [2] Während der Ehezeit vom 1.9.1983 bis zum 230.11.2020 hat der Antragsteller ein Anrecht bei der Deutsche Rentenversicherung Bund mit einem ...mehr

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 4.3 Liste der förderfähigen Fixkosten (aus FAQ 2.4. des BMWi)

Die FAQ 2.4. zur Überbrückungshilfe IV enthält eine umfangreiche Liste mit förderfähigen Fixkosten. Die Liste ist in der derzeitigen Fassung als belastbar zu bezeichnen, da es sich um eine fortlaufend aktualisierte Liste handelt, in der die Erkenntnisse der Förderprogramme Überbrückungshilfe I, II, III, sowie III Plus enthalten sind. Wesentliche Veränderungen bei der Überbrü...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K meint, gegen den ehemaligen Verwalter B einen Anspruch auf Schadensersatz zu haben. K meint, B schulde ihr die Erstattung der Kosten einer erfolgreichen Anfechtungsklage (B hatte nicht genügend Angebote eingeholt). Im September 2020 fassen die Wohnungseigentümer folgenden Beschluss: "Es wird beschlossen, gegen B wegen eines verlorenen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 27.3 Einzelne Übertragungen

Rz. 517 Die direkte unentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen dem Gesamthandsvermögen von Schwester-Personengesellschaften ist in § 6 Abs. 5 S. 3 EStG nicht als steuerneutrale Übertragung aufgeführt. Die Verwaltung lehnt das Buchwertfortführungsgebot bei einer unentgeltlichen Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern ab.[1] Die Meinung in der Literatur...mehr

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ZErb 08/2022, Erbschein: Fe... / 1 Gründe

I. Der Erblasser war mit der vorverstorbenen X verheiratet. Aus der Ehe gingen die Beteiligten zu 1) bis 3) als einzige Kinder hervor. Am 16.12.1991 errichteten die Eheleute ein handschriftliches und vom Nachlassgericht eröffnetes Testament. Dieses lautet auszugsweise wie folgt: Zitat Beim Tod eines Ehegatten verfügt der Verstorbene folgendes: Sein Anteil Hausrat, Mobiliar und ...mehr

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AGS 08/2022, Streitwert nac... / II. Streitwert nach Erledigung des Rechtsstreits

Gemäß § 63 Abs. 2 S. 1 GKG hat das Prozessgericht den Wert für die zu erhebenden Gerichtsgebühren durch Beschluss festzusetzen, sobald eine Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt. Im Rechtsmittelverfahren bestimmt sich der Streitwert gem. § 47 Abs. 1 S. 1 GKG nach den Anträgen des Rechtsmittelführers. Im Revisionsv...mehr

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AGS 08/2022, Streitwert nac... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Bestimmung des Streitwertes Die Entscheidung des BGH hinterlässt bei dem Leser eine gewisse Ratlosigkeit. Wenn die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, entfällt die Rechtshängigkeit der Hauptsache. Folglich berechnen sich der Streitwert und die Beschwer nach den bis dahin angefallenen Prozesskosten, soweit dieser den Wert der Hauptsache nic...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3. Anteilige Verteilung

Rn 6 Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen sind auf die einzelnen Massen aufzuteilen. Dabei sind sie im Zweifel anteilig aus den entsprechenden Massen zu berichtigen. Die Anteile werden dabei nicht unabhängig von der Größe des jeweiligen Verfahrens berechnet, sondern unter Berücksichtigung des Umfanges der Massen der Einzelverfahren. Nur so kann verhindert werden, d...mehr

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AGS 08/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsfachwirtin Silke Umland, Gebührenrecht: Anrechnung der Geschäftsgebühr, RENOpraxis 2022, 161 Unter welchen Voraussetzungen die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist, bestimmt Vorbem. 3 Abs. 4 VV. Umland weist in ihrem Beitrag zunächst darauf hin, dass der Rechtsanwalt diese Anrechnungsvorschrift für seine gesamte Tätigkeit zu beachten hat, es sei denn...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, angestrengte ... / 5.1 Bewertung in der Handelsbilanz

Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist der Betrag anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist (Erfüllungsbetrag). Der Erfüllungsbetrag bezeichnet nach mehrheitlicher Meinung den bereits abgezinsten Verpflichtungsbetrag und entspricht damit dem Buchwert der Rückstellung. [1] Im Fall einer gegen den bilanzierenden Kaufman...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Gerichtskosten

Rz. 99 An Gerichtskosten entstehen für die einstweilige Anordnung in Unterhaltsangelegenheiten nach den §§ 3 Abs. 2, 41 FamGKG gem. Anlage 1 zu § 3 Abs. KV Nr. 1420 folglich ein Gebührensatz von 1,5 der Gebühr nach § 28 FamGKG. Als Gegenstandswert ist gem. § 41 FamGKG von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Wertes auszugehen. Dieser beträgt in Unterhaltssachen im Hi...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 4. Die Reform des Verfahrens in Familiensachen – FamFG

Rz. 10 Das Gesetz vom 17.12.2008 zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit[14] – FGG-ReformG – beinhaltete schließlich eine grundlegende Reform des Rechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des familiengerichtlichen Verfahrens durch Einführung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelege...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Kosten und Gebühren

Rz. 166 In Ehewohnungssachen ergibt sich der Gegenstandswert gem. § 48 Abs. 1 FamGKG für Ehewohnungssachen i.S.v. § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG auf 3.000 EUR. Betroffen sind hier die Verfahren zur vorläufigen Zuweisung der Ehewohnung. Für die einstweilige Anordnung ist daher von der Hälfte dieses Wertes, folglich 1.500 EUR, auszugehen. Der Gerichtskostenvorschuss bestimmt sich dem...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 5. Kosten und Gebühren

Rz. 188 Der Verfahrenswert für Gewaltschutzsachen beträgt gem. § 49 FamFG für Gewaltschutzsachen nach § 1 GewSchG 2.000 EUR, für Verfahren nach § 2 GewSchG 3.000 EUR. Diese Regelwerte können gem. § 49 Abs. 2 FamGKG nach den besonderen Umständen des Einzelfalles höher oder niedriger durch das Gericht festgesetzt werden. Für die einstweilige Anordnung nach § 214 FamFG i.V.m. §...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / d) Vorschussverfahren in Ehesachen

Rz. 74 Der Antrag auf Erlass einer Vorschussanordnung für eine Ehesache selbst setzt voraus, dass diese anhängig ist. Ab diesem Zeitpunkt können Vorschüsse für die Ehesache selbst, alle Folgesachen sowie die während der Ehesache möglichen einstweiligen Anordnungen geltend gemacht werden. Rz. 75 Das Verfahren unterliegt dem Antragserfordernis, d.h. der Ehepartner muss einen be...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 6. Notargebühren

Rz. 41 Zu den Kosten von Eheverträgen: Bei Eheverträgen bestimmt sich der Geschäftswert nach dem zusammengerechneten Wert der gegenwärtigen Vermögen beider Ehegatten und, wenn der Ehevertrag nur das Vermögen eines Ehegatten betrifft, nach diesem (§ 39 Abs. 3 KostO). Die Schulden werden gemäß § 39 Abs. 3 S. 2 KostO abgezogen, aber nur von dem Vermögen des betroffenen Ehegatte...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 492 Verfahrenskostenvorschuss stellt eine besondere Form des Sonderbedarfs dar.[572] Hinsichtlich des Familienunterhalts ist der Prozess- bzw. Verfahrenskostenvorschuss Teil des Unterhaltsanspruchs nach § 1360a Abs. 4 BGB. Bei getrenntlebenden Ehegatten besteht der Anspruch auf Kostenvorschuss, weil die Vorschrift des § 1361 Abs. 4 S. 4 BGB auf die Vorschrift des § 1360a...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Vereinbarungen zur Teilungsversteigerung

Rz. 454 Ein Teilungsversteigerungsantrag hat aus der Sicht des antragstellenden – ehemaligen – Ehegatten den Sinn, nach ggf. lang andauernden, ergebnislosen Verhandlungen zu einer Lösung zu gelangen. Das weitere Festhalten am gemeinsamen Wohneigentum ist in vielen Fällen wirtschaftlich für den zahlenden früheren Ehepartner sehr belastend. Überdies wünscht man häufig, mit der...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / 3. Kosten und Kostenentscheidung

Rz. 101 Das Berufungsverfahren ist teurer als das Verfahren erster Instanz. Die Gerichtskosten belaufen sich auf vier Gebühren (Nr. 1220 KV-GKG), die sich auf eine oder zwei Gebühren ermäßigen können, wenn es nicht zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt (Nr. 221, 1222 KV). Bei Einlegung der Berufung muss (derzeit[181]) kein Kostenvorschuss eingezahlt werden. Die Gerichtsko...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / III. Klage- und Begründungsfrist

Rz. 41 Die Anfechtung von Beschlüssen kann nur durch Erhebung einer Klage binnen Monatsfrist erfolgen (§ 45 S. 1 WEG). Die Frist beginnt am Tag der Beschlussfassung, nicht etwa erst dann, wenn der anfechtungswillige Eigentümer das Versammlungsprotokoll erhält. Es handelt sich nicht um eine prozessuale Frist (Sachurteilsvoraussetzung), sondern um eine materiell-rechtliche Fri...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / VI. Versteigerungstermin und Erlösverteilung

Rz. 81 Die Teilnahme am Versteigerungstermin durch einen Vertreter der WEG (d.h. im Normalfall: Durch einen Rechtsanwalt) ist nicht unbedingt nötig. Der WEG kann es gleichgültig sein, wer den Zuschlag erhält; nennenswert beeinflussen kann sie es ohnehin nicht. Ohne Teilnahme am Termin muss die WEG allerdings ein Risiko infolge der (schwer verständlichen) Bestimmung des § 85a...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / VI. Beschlussanfechtung: Klage- und Urteilsmuster

Rz. 56 Muster 13.3: Beschlussanfechtungsklage Muster 13.3: Beschlussanfechtungsklage An das Amtsgericht Im Namen von 1. Anna Acker, Heinestraße 12, 75234 Musterstadt, 2. Achim Acker, wohnhaft daselbst, – Kläger – erhebe ich Anfechtungsklage gem. § 44 Abs. 1 S. 1 WEG gegen Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Heinestraße 12, 75234 Musterstadt, vertreten durch die Verwalterin X-Immobili...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / V. Anmeldung oder Beitritt zu einem laufenden Verfahren; Nachtitulierung

Rz. 74 Außer den titulierten Ansprüchen, aus denen die Gemeinschaft die Zwangsversteigerung betreibt, kann es noch weitere Hausgeldrückstände geben. Es ist sogar der Normalfall, dass nach der (ersten) Titulierung weitere Außenstände auflaufen. Die Gemeinschaft muss die weiteren Außenstände nicht zwangsläufig titulieren lassen. Denn bei der Erlösverteilung werden alle (nicht ...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / c) Exkurs: Verbuchung von Beitreibungskosten und Zahlungseingängen beim Hausgeldinkasso

Rz. 29 Ein häufig gemachter Fehler besteht darin, bei Hausgeldrückständen alle im Zuge eines Inkassoverfahrens anfallenden Ausgaben (insbes. Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) als Sollstellung auf das "Personenkonto" des betreffenden Wohnungseigentümers zu buchen – und jegliche Zahlungen des betreffenden Wohnungseigentümers ebenfalls. Hausgeldforderungen und Beitreibungskost...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / I. Überblick

Rz. 58 Bis zur WEG-Novelle 2007 war die Zwangsversteigerung keine sinnvolle Option für eine Gemeinschaft. Die Gemeinschaft konnte ihre Hausgeldforderungen gegen einen Wohnungseigentümer nur als dinglich nicht gesicherte "persönliche Ansprüche" in der Rangklasse 5 des § 10 Abs. 1 ZVG geltend machen. Bei der (nach der Reihenfolge der Rangklassen des § 10 Abs. 1 ZVG erfolgenden...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / I. Grundlagen

Rz. 61 Der "Streitwert" hat unterschiedliche Bedeutung. Als Zuständigkeitsstreitwert ist er maßgeblich für die Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit zwischen Amts- und Landgericht; in WEG-Verfahren spielt dieser Gesichtspunkt wegen der streitwertunabhängigen Zuständigkeit des Amtsgerichts keine Rolle. Als Gebührenstreitwert ist er maßgeblich für die Berechnung der Gerichts...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / IV. Klagemuster (Hausgeldklage) mit Erläuterungen

Rz. 27 Muster 9.2: Hausgeldklage Muster 9.2: Hausgeldklage An das Amtsgericht Namens der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Heinestraße 12, 75234 Musterstadt, vertreten durch die WEG-Verwalterin X-Immobilien GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Xaver Xentis, Zenstraße 5, 75234 Musterstadt – Klägerin – erhebe ich Klage gem. § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG gegen 1. Anna Acker, Heine...mehr

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§ 10 Der Verwalter / II. Antrag und gerichtliche Entscheidung

Rz. 215 Muster 10.19: Klage auf gerichtliche Verwalterbestellung Muster 10.19: Klage auf gerichtliche Verwalterbestellung [Rubrum → § 13 Rdn 56 mit der Maßgabe, dass als Zustellungsempfänger auf Seiten der Gemeinschaft ein bestimmter Wohnungseigentümer angegeben wird] Das Gericht bestellt für die Dauer von mindestens 1–2 Jahren einen Verwalter für die Wohnungseigentümergemeins...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / II. Antragsmuster und Erläuterung

Rz. 42 Muster 9.4: Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung Muster 9.4: Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – In der Zwangsvollstreckungssache WEG Heinestraße 12, 75234 Musterstadt, vertreten durch die WEG-Verwalterin X-Immobilien GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Xaver Xentis, Zenstraße 5, 75234 Musterstadt – Gläubi...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / III. Antragsmuster und Erläuterung

Rz. 66 Muster 9.6: Antrag auf Zwangsversteigerung Muster 9.6: Antrag auf Zwangsversteigerung [Anschrift, Rubrum, Forderungsaufstellung und weiterer Text wie bei beim Antrag auf Zwangsverwaltung (→ § 9 Rdn 42). Wegen der obigen Ansprüche sowie wegen der weiterlaufenden Zinsen und der weiteren Vollstreckungskosten beantrage ich namens und in Vollmacht der Gläubigerin, die Zwangs...mehr

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§ 13 Das gerichtliche Verfa... / 1. Sofortige Beschwerde

Rz. 105 Gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts ist gem. § 567 ZPO die sofortige Beschwerde (im Folgenden nur noch: Beschwerde) in zwei Fällen statthaft: Rz. 106 Entweder die Beschwerdefähigkeit des Beschlusses ist im Gesetz (hier insbesondere ZPO oder ZVG) ausdrücklich bestimmt. Beispielemehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 7. Muster für Beschlüsse und Schreiben

Rz. 77 Vorbemerkungen. Die Rechtsprechung ist meistens nicht kleinlich, wenn es um die Beurteilung von Beschlüssen zum gemeinschaftlichen Vorgehen wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum geht. Die Beschlüsse sind unter verständiger Würdigung des Gemeinten auszulegen (→ § 2 Rdn 18). Ausreichend ist etwa ein Beschluss, "rechtliche Schritte gegen den Bauträger einzuleiten",[182]...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / III. Gerichtskosten

1. Abgeltungsbereich Die Grundlage für die Gebührenberechnung der Gerichtskosten ist ausschließlich im GKG geregelt (§ 1 Abs. 1d GKG). Neben den dort geregelten Gebühren- und Auslagentatbeständen fallen also keine weiteren, zusätzlichen Gebühren an. 2. Wertberechnung Die Gebühren für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und für die Durchführung des Insolvenzverfahre...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 1. Abgeltungsbereich

Die Grundlage für die Gebührenberechnung der Gerichtskosten ist ausschließlich im GKG geregelt (§ 1 Abs. 1d GKG). Neben den dort geregelten Gebühren- und Auslagentatbeständen fallen also keine weiteren, zusätzlichen Gebühren an.mehr

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AGS 07/2022, Schneider/Dürbeck, Gebühren in Familiensachen

Von Rechtsanwalt Norbert Schneider und VRiOLG Dr. Werner Dürbeck, 2. Aufl., 2021. Verlag C.H.Beck, München. 700 S., 69,00 EUR Die zweite Aufl. des bewährten Werks berücksichtigt sämtliche Änderungen des RVG und des FamGKG infolge des KostRÄG 2021. Das Handbuch bietet eine praktische Anleitung zur Berechnung der Anwaltsvergütung und der Gerichtskosten in Familiensachen. Zunäch...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / [Ohne Titel]

In AGS 2022, 157 wurde dargelegt, welche Gebühren im Rahmen des außergerichtlichen Einigungsversuches über die Beratungshilfe verdient werden können. Der vorliegende Beitrag will daran anknüpfen und einen groben Überblick bieten, welche Gebührentatbestände im Rahmen der InsVV als Insolvenzverwalter, Treuhänder und als Bevollmächtigter verdient werden können. Dargestellt werd...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 2. Wertberechnung

Die Gebühren für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und für die Durchführung des Insolvenzverfahrens werden nach § 58 GKG nach dem Wert der Insolvenzmasse zzt. der Beendigung des Verfahrens erhoben. Gegenstände, die zur abgesonderten Befriedigung dienen, werden nur i.H.d. für diese nicht erforderlichen Betrags angesetzt. Ist der Antrag auf Eröffnung des Insolven...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 3. Weitere Gebühren

Nicht immer können im Berichtstermin (= dies ist die erste Gläubigerversammlung) gleich alle Forderungen geprüft werden. Vielfach erreichen den Insolvenzverwalter sowie das Gericht sog. Nachmeldungen. Diese können "bis zu Schlusstermin" noch angemeldet werden. Folglich entsteht ein zusätzlicher Prüfungsaufwand, der nochmalige Gebühren auslöst. Nr. 2340 GKG KV sieht für den F...mehr

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zfs 07/2022, Unzulässigkeit... / 3 Anmerkung:

Diese kurze und zutreffende Entscheidung des BGH zeigt, dass in der Praxis häufig die verschiedenen Werte, um die es in einem Zivilprozess gehen kann, verwechselt werden und auch unzulässige Beschwerden eingelegt werden. Deshalb soll die Entscheidung Anlass geben, die drei verschiedenen Wertfestsetzungsverfahren vorzustellen. Zuständigkeits- und Zulässigkeitsstreitwert In manc...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 4. Befriedigungsreihenfolge

Die Gebühren und Auslagen des Gerichts werden im Insolvenzverfahren grds. aus der Masse entnommen. Sie gelten nach § 54 Nr. 1 InsO als Masseverbindlichkeiten. Folglich haben sie grds. Vorrang vor den "herkömmlichen" Insolvenzgläubigern und werden daher vorab befriedigt. Reicht die Masse nicht aus, um die Verfahrenskosten zu befriedigen, erfolgt eine Einstellung mangels Masse...mehr

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AGS 07/2022, Unzulässigkeit... / V. Bedeutung für die Praxis

Die – zutreffende – Entscheidung des BGH gibt Anlass, einen Blick auf die verschiedenen Wertfestsetzungsverfahren zu werfen. Deren gibt es nämlich drei verschiedene, die in der Praxis immer wieder verwechselt werden. 1. Zuständigkeits- und Zulässigkeitsstreitwert In manchen Fällen hängt die Zuständigkeit des Gerichts von dem Erreichen eines bestimmten Wertes ab. Dies gilt auch...mehr

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FoVo 07/2022, Welche Kosten... / II. Die Lösung

Die Behandlung dieser Kosten ist streitig. Nach § 788 Abs. 1 ZPO hat der Schuldner zunächst die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung zu tragen. Was darunter zu verstehen ist, begegnet keinem einheitlichen Verständnis, ist aber letztlich höchstrichterlich geklärt: Kosten der Zwangsvollstreckung sind Aufwendungen, deren Zweck darin besteht, die Befriedigung der tituliert...mehr

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / IV. Zugriffsbeschränkungen im Sozialrecht

Rz. 25 Die Testamentsvollstreckung kann sich auch gegenüber dem Sozialhilfeträger durchsetzen. Bei Anordnung der Testamentsvollstreckung unterliegt der Erbe der Verfügungsbeschränkung des § 2211 Abs. 1 BGB, wodurch er über den der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstand nicht verfügen kann. Mangels Verfügungsbefugnis des Erben stellt der der ...mehr

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Annuitätendarlehen: Zins, T... / 2 Welche Darlehensnebenkosten anfallen können und wie sie gebucht werden

Die Aufnahme eines Darlehens verursacht für Darlehensnehmer oftmals nicht nur Zinsaufwendungen. Die Kreativität von Kreditinstituten und Darlehensgebern ist groß, die Kreditnehmer mit weiteren Ausgaben zu belasten. In der Praxis können folgende (Beschaffungs-) Kosten als Nebenkosten anfallen: Kreditvermittlungsprovisionen an externe Makler Schätzkosten für die Beleihungswerter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.1.2 Beschlüsse des Großen Senats des BFH

Rz. 131 Nach Ergehen der Beschlüsse des Großen Senats des BFH v. 21.11.1983, GrS 2/82 [1] sind die Grundsätze der vorgenannten Urteile z. T. überholt. Der Große Senat des BFH vertrat unter Berufung auf das der Einkommensbesteuerung zugrunde liegende Nettoprinzip (Rz. 7ff.) die Auffassung, Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeiten seien allgemein als Betriebsausgaben oder Werbungsk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.1.3 Änderungsgesetz v. 25.7.1984

Rz. 134 Unmittelbar nach Ergehen der Grundsatzentscheidung des Großen Senats[1] wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des EStG und des KStG vorgelegt, der zur Neuregelung der Abziehbarkeit von Geldbußen und Geldstrafen im Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG (sog. Geldbußengesetz) v. 25.7.1984[2] führte.[3] Durch Nichtanwendungserlasse ordnete die Finanzverwaltung im Hin...mehr