Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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AGS Nr.11/2012, Kostenfreih... / 2 Aus den Gründen

Die Kostenbeamtin des OLG und ihr folgend der Bezirksrevisor des OLG verkennen, dass ein Gebührentatbestand, nach dem der Antragsteller Kosten für die Gehörsrügen zu tragen hätte, nicht existiert. §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 2 GKG bestimmen, dass Kosten nur in den genannten Fällen nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG erhoben werden können. Das Kostenverzeichnis r...mehr

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AGS Nr.11/2012, Prozesskost... / III. Die Vorteile für den Mandanten

Dem Mandanten entstehen lediglich die Kosten der Vorprüfung durch den Anwalt, da Prozessfinanzierer auf Basis einer reinen Erfolgsbeteiligung arbeiten. Die Prüfung des Finanzierers ist kostenlos. Eine größere Liquiditätsbelastung des Mandanten entfällt durch die umfassende Vorfinanzierung nach Vertragsschluss (Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten, gerichtliche Sachverständi...mehr

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AGKompakt Nr.11/2012, "Verb... / III. Versicherungsschutz nach den ARB?

Kein Versicherungsschutz nach den ARB für Parteikosten Nach den ARB sind solche Kosten jedoch zunächst einmal nicht versichert. Parteikosten unterfallen nicht dem Versicherungsschutz (mit Ausnahme der Reisekosten zu einem ausländischen Gericht). Solche Kosten hat die Partei vielmehr stets selbst zu tragen. Eine unmittelbare Übernahme durch den Rechtsschutzversicherer kommt al...mehr

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AGS Nr.11/2012, Gesonderte ... / c) Eigener Standpunkt

Zu den allgemeinen Geschäftskosten i.S.d. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 RVG gehören diejenigen Kosten, welche beim Rechtsanwalt unabhängig von einem bestehenden Einzelmandat zur Unterhaltung der Kanzlei anfallen.[5] Nicht zu den allgemeinen Geschäftskosten zählen die besonderen Geschäftsaufwendungen, welche durch die Bearbeitung konkreter Mandate veranlasst werden.[6] Die Abgrenzung ...mehr

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AGKompakt Nr.11/2012, § 30 ... / 3 III. Praxistipp

Für Kostenfestsetzung ist in jedem Fall nur Vergleich maßgeblich Die Entscheidung ist zutreffend und kann wegen desselben Regelungsinhalts auch auf § 25 FamGKG angewendet werden. Ein Vergleich kann im Regelfall die aus einer Entscheidung resultierende Haftung gegenüber der Staatskasse nicht beseitigen, so dass für die Gerichtskostenrechnung der ersten Instanz weiterhin das Ur...mehr

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AGS Nr.11/2012, Keine PKH f... / 1 Sachverhalt

Das LG hatte nach Verurteilung des Beschwerdeführers diesem Gerichtskosten i.H.v. insgesamt 12.059,72 EUR in Rechnung gestellt. Gegen diese Gerichtskostenrechnung hat der Verurteilte zunächst selbst und nachfolgend nochmals mit anwaltlichem Schriftsatz Erinnerung eingelegt. Zudem hat er zugleich mit dem anwaltlichen Schriftsatz die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das ...mehr

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AGKompakt Nr.11/2012, "Verb... / IV. Fazit

Verbringung durch Sachverständigen vornehmen lassen Verbringungskosten, die eine Partei im Rahmen einer Beweisaufnahme aufwendet, sind unmittelbar nicht vom Rechtsschutzversicherer zu übernehmen. Ob ein Aufwendungsersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder in Anwendung des § 83 VVG in Betracht kommt, erscheint fraglich. Der sicherste Weg ist es, solche Kosten nicht...mehr

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AGS Nr.11/2012, Gesonderte ... / a) LG Berlin

Das LG Berlin begründet diese Meinung damit, dass sich der Rechtsanwalt die Akte nicht zuschicken lassen müsse. Er könne die Akte vor Ort einsehen, sie selbst abholen oder abholen lassen. Dann entstünden ihm die Gerichtskosten nach Nr. 9003 GKG-KostVerz. (§ 107 Abs. 5 OWiG) nicht. Es sei Sache eines jeden Rechtsanwaltes, seine Kanzleigeschäfte nach seinem Dafürhalten zu organ...mehr

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AGS Nr.11/2012, Gesonderte ... / b) Eigener Standpunkt

Nach der hier vertretenen Auffassung handelt es sich bei der Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 GKG-KostVerz. und § 107 Abs. 5 OWiG um keine Kosten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen nach Nrn. 7001 u. 7002 RVG. Sie fällt vielmehr unter diejenigen Kosten, welche der Rechtsanwalt nach Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 RVG i.V.m. § 670 BGB als besondere Aufwendungen vom ...mehr

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AGS Nr.11/2012, Streitwert ... / 2 Aus den Gründen

Das Gericht setzt den Gebührenstreitwert, den es gem. § 23 Abs. 1 RVG auch hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung als Gegenstandswert zugrunde legt, auf 500,00 EUR fest. Dieser Bewertung liegen folgende Erwägungen zu Grunde: Der Gebührenstreitwert bestimmt sich regelmäßig nach §§ 39 ff., 48 GKG, wobei in Ermangelung besonderer Vorschriften nur subsidi...mehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und G... / I. Gerichtskosten

1. Anwendung des FamGKG Sowohl bei den derzeitig durchgeführten Übertragungsverfahren aufgrund der Entscheidung des BVerfG als auch den zukünftigen Verfahren nach § 1626a Abs. 2 BGB-E handelt es sich um Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 1 FamFG. Die Verfahren gehören somit zu den Familiensachen und fallen daher in den Geltungsbereich des FamGKG. 2. Gebühren Kindschaftssachen weg...mehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und Gerichtskosten in Verfahren wegen der Übertragung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

Einführung Das BVerfG hat in seiner Entscheidung v. 21.7.2010[1] die Möglichkeit eröffnet, dass das FamG den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge ganz oder teilweise gemeinsam überträgt. Da auch der EuGH festgestellt hat, dass die bisherige Regelung des § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreihei...mehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und G... / 1. Anwendung des FamGKG

Sowohl bei den derzeitig durchgeführten Übertragungsverfahren aufgrund der Entscheidung des BVerfG als auch den zukünftigen Verfahren nach § 1626a Abs. 2 BGB-E handelt es sich um Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 1 FamFG. Die Verfahren gehören somit zu den Familiensachen und fallen daher in den Geltungsbereich des FamGKG.mehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und G... / 5. Vorschusspflicht

Da in dem Verfahren Antragshaftung besteht, soll vor Zahlung der Verfahrensgebühr (Nr. 1310 FamGKG-KostVerz.) keine gerichtliche Handlung vorgenommen werden (§ 14 Abs. 3 FamGKG).mehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und G... / 3. Verfahrenswert

Es ist nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG im Regelfall mit 3.000,00 EUR zu bewerten. Das Gericht kann nach § 45 Abs. 3 FamGKG in Einzelfällen einen höheren oder niedrigeren Wert festsetzen. Betrifft das Sorgerechtsverfahren mehrere Kinder, verbleibt es bei dem Regelwert von 3.000,00 EUR (§ 45 Abs. 2 FamGKG). Die vorgenannten Regelungen gelten wegen § 23 Abs. 1 RVG auch für die Anw...mehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und G... / 4. Kostenschuldner

Die Verfahren werden auf Antrag eines Elternteils eingeleitet (§ 1626a Abs. 2 BGB-E). Es handelt sich somit um ein reines Antragsverfahren, so dass der Antragsteller als Antragsschuldner für die Gerichtskosten haftet (§ 21 Abs. 1 FamGKG). Diese Haftung umfasst auch die Kosten für eventuell einzuholende Gutachten. Weiter haften der Entscheidungs- oder Übernahmeschuldner (§ 24...mehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und G... / 2. Gebühren

Kindschaftssachen wegen der Übertragung der elterlichen Sorge sind gebührenpflichtig. Es entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 1310 FamGKG-KostVerz. Eine sachliche Gebührenfreiheit besteht nicht. Das gilt auch für die Verfahren, die aufgrund der Entscheidung des BVerfG angestrengt werden. Ein Verstoß gegen Art. 3 GG ergibt sich auch nicht daraus, dass der Mutter insowe...mehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und G... / III. Kostenfestsetzung

Auch in Kindschaftssachen findet gem. § 85 FamFG das Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff. ZPO statt. Autor: Dipl.-Rechtspfleger Hagen Schneider, Magdeburgmehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und G... / Einführung

Das BVerfG hat in seiner Entscheidung v. 21.7.2010[1] die Möglichkeit eröffnet, dass das FamG den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge ganz oder teilweise gemeinsam überträgt. Da auch der EuGH festgestellt hat, dass die bisherige Regelung des § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verstö...mehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und G... / II. Anwaltskosten

Für das Verfahren entsteht eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Daneben kann eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) verdient werden. Umstritten ist jedoch, ob in Kindschaftssachen auch Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV entsprechend anzuwenden ist, so dass die Gebühr auch dann entstehen würde, wenn das Verfahren ohne Erörterungstermin (§ 155 FamFG) beendet wird. Da dieser ...mehr

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AGS 10/2012, Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus

Der geneigte Leser wird sich daran erinnern, dass am 11.11.2011 (pünktlich zum Beginn des rheinischen Karnevals) der Referentenentwurf zum 2. KostRMoG vorgelegt worden war. Nach Stellungnahme der Länder und der beteiligten Verbände liegt nunmehr der Regierungsentwurf vor, der am 29.8.2012 vom Kabinett beschlossen worden ist. Gegenüber dem Referentenentwurf ergeben sich umfang...mehr

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AGS 10/2012, Wertfestsetzun... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist bereits unzulässig und deshalb zu verwerfen. Die rechtliche Bewertung der Beschwerde des Klägers richtet sich nach den §§ 33 ff. RVG. Danach ist der Kläger nicht beschwerdebefugt. Das führt zur Unzulässigkeit seiner Beschwerde. a) In Rspr. und Lit. ist umstritten, nach welchem Wert sich die anwaltlichen Gebühren im Falle der Erledigung des Rechtsstreits im W...mehr

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AGS 10/2012, Kostenerstattu... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin begehrte von den Beklagten als Gesamtschuldnern eine Maklerprovision von 114.950,00 EUR nebst Zinsen. Beide Beklagten wurden im Hauptsacheverfahren von demselben Bevollmächtigten vertreten. Das LG hat die Beklagte zu 1) antragsgemäß verurteilt, die Klage gegen den Beklagten zu 2) abgewiesen. Die Kostenentscheidung lautet: "Die Gerichtskosten tragen die Klägerin u...mehr

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AGS 10/2012, Bestimmung des... / 2 Aus den Gründen

Gem. § 52 Abs. 1 GKG ist der Streitwert im Verfahren vor den Finanzgerichten nach der sich aus dem Antrag für den Antragsteller ergebenen Bedeutung der Sache nach Ermessen zu ermitteln. Betrifft der Antrag eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf gerichteten Verwaltungsakt, so ist nach § 52 Abs. 3 GKG deren Höhe maßgebend. Im Regelfall bemisst sich demzufolge der Stre...mehr

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AGKompakt 10/2012, Keine Übernahmepflicht des Rechtsschutzversicherers für die Kosten von Einwohnermeldeamts- oder Gewerbeamtsauskünften

Häufig muss anlässlich der Bearbeitung eines Mandats eine Einwohnermeldeamts- oder Gewerbeamtsauskunft eingeholt werden. In der Regel beauftragt der Mandant damit den Anwalt, der die von ihm verauslagten Kosten dann als Aufwendungen nach Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV RVG i.V.m. § 670 BGB in seine Rechnung aufnimmt. Rechnet der Anwalt dann mit dem Rechtsschutzversicherer ab, ist er...mehr

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AGS 10/2012, Keine Erstattu... / Aus den Gründen

Dem (hilfsweise gestellten) Antrag, eine Entscheidung dahingehend zu treffen, dass die dem Antragsteller entstandenen Rechtsanwaltskosten im Vorverfahren für notwendig erklärt werden, über den zu entscheiden ist, nachdem die Kostenbeamtin eine Festsetzung der begehrten Geschäftsgebühr ohne eine solche gerichtliche Entscheidung abgelehnt hat, konnte nicht stattgegeben werden....mehr

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AGS 8/2012, Haftung des Anw... / 2 Aus den Gründen

… 4. Die Verteidigung der Beklagten gegen die Honorarforderung der Klägerin hat im Hinblick auf den Kostenschaden Erfolg, der ihr durch den überhöht festgesetzten Streitwert des verloren gegangenen Vorprozesses entstanden ist. Das LG hat den erstinstanzlichen Streitwert im Vorprozess nach der Klageerweiterung zunächst vorläufig und am Ende der Instanz schließlich endgültig au...mehr

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Gescheiterte Grundstücksveräußerung und dadurch veranlasste Aufwendungen steuerlich grundsätzlich unbeachtlich

Leitsatz Aufwendungen (z.B. Notar- und Gerichtskosten), die anfallen, weil der Steuerpflichtige sein vermietetes Grundstück veräußern will, sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar und können auch nicht bei den privaten Veräußerungsgeschäften berücksichtigt werden, wenn das Grundstück zwar innerhalb der maßgebenden Veräußerung...mehr

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ZErb 8/2012, Zur Kostenents... / Aus den Gründen

Die auf die Abänderung der Kostenentscheidung gemäß § 91 a ZPO gerichtete sofortige Beschwerde des Klägers hat teilweise Erfolg. 1. Die sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere nach § 91 a Abs. 2 ZPO statthaft und fristgerecht erhoben (§ 569 Abs. 1 ZPO). 2. In der Sache ist die sofortige Beschwerde zu einem geringen Teil begründet. a. Soweit das Landgericht der Beklagten...mehr

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AGS 8/2012, Beschwerde gege... / Leitsatz

Für die Anfechtung einer Kostenentscheidung in einer nicht vermögensrechtlichen Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist eine Mindestbeschwer nicht erforderlich. In Vaterschaftsfeststellungsverfahren entspricht es regelmäßig der Billigkeit, den Kindeseltern die erstinstanzlichen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten des Kindes hälftig aufzuerlegen und sie ihr...mehr

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AGS 8/2012, Rückforderung e... / 3 Anmerkung

Auch diese Entscheidung zeigt, wie wichtig es ist, dass sich der Anwalt mit der Streitwertfestsetzung befasst und die gerichtliche Wertfestsetzung überprüft. War in dem vorangegangenen Fall des OLG Hamm die Wertfestsetzung zu hoch ausgefallen und hat dies Schadensersatzansprüche des Anwalts ausgelöst, führt eine zu niedrige Festsetzung, soweit sie bestandskräftig wird, zu ein...mehr

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AGS 8/2012, Wertaddition in... / 1 Sachverhalt

Die Antragsgegner sind die Eltern der drei betroffenen sowie eines weiteren, im Laufe des Verfahrens geborenen Kindes. Nachdem es Erkenntnisse über einen diesbezüglichen Bedarf erlangt hatte und die Kindeseltern ein diesbezügliches Handeln abgelehnten, hat das Jugendamt das vorliegende Verfahren eingeleitet mit dem Antrag, den Kindeseltern die Beantragung einer ambulanten Un...mehr

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AGS 8/2012, Haftung des Anw... / 1 Sachverhalt

Die Beklagten hatten die Klägerin in erster Instanz vertreten. Das LG hat den Streitwert auf 2.756.240,64 EUR festgesetzt. In den nachfolgenden beiden Instanzen wurde die Klägerin durch andere Anwälte vertreten. Das OLG als Berufungsgericht und der BGH als Gericht der Nichtzulassungsbeschwerde haben den Streitwert des LG übernommen und ebenfalls entsprechend festgesetzt. Die...mehr

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AGS 8/2012, Haftung des Anw... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Es gehört zu den anwaltlichen Pflichten, die Streitwertfestsetzung zu prüfen und den Auftraggeber über mögliche Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen eine unzutreffende Wertfestsetzung zu belehren. Verstößt der Anwalt hiergegen, dann macht er sich schadensersatzpflichtig. Dies bedeutet, dass er seine eigene Vergütung nur nach dem geringeren zut...mehr

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ZErb 8/2012, Zugewinnnausgl... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist begründet. 1. Maßgeblich für die Erbfolge ist das iranische Recht, da der Erblasser ausschließlich iranischer Staatsangehöriger war (Art. 3 Nr. 2 EGBGB iVm Art. 8 Abs. 3 des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens). Nach dem iranischen Recht ist eine Erbeinsetzung durch Testament nicht möglich; der Erblasser kann nur im Wege des Vermächtnisses ...mehr

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AGS 8/2012, Gerichtsgebühre... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Schuldnerin ist statthaft (§ 66 Abs. 2 S. 2 GKG); sie ist formgerecht eingelegt worden (§ 66 Abs. 5 S. 1 GKG) – eine Fristvorschrift existiert nicht (Hartmann, KostG 42. Aufl. § 66 GKG Rn 40) – und auch im Übrigen zulässig und begründet. Der Kostenansatz des ArbG, der der Kostenrechnung zugrunde liegt, ist insoweit ungerechtfertigt, als das ArbG die Gebühr ...mehr

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AGS 8/2012, Beschwerde gege... / 1 Aus den Gründen

1. Die zulässige Kostenbeschwerde ist begründet. a) Die Beschwerde ist zulässig, auch wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600,00 EUR nicht übersteigt. Der Zulässigkeit der diesbezüglichen Beschwerde steht nach der ständigen Rspr. des Senats (Beschl. v. 11.10.2010 – II-1 WF 133/10, JAmt 2010, 497 [= AGS 2011, 395]; Beschl. v. 24.5.2011 – II-1 WF 260/10) § 61 Abs. 1 FamFG n...mehr

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AGS 7/2012, Kostenhaftung d... / 2 Aus den Gründen

1. Die gem. § 57 Abs. 1 S. 1 FamGKG zulässige Erinnerung ist unbegründet. Zu Recht sind gegen den Antragsgegner die Gerichtskosten des durch Vergleich beendeten Beschwerdeverfahrens (Nr. 1224 FamGKG-KostVerz.) in voller Höhe angesetzt worden. Zwar trifft den Antragsgegner hier in seiner Eigenschaft als Übernahmeschuldner i.S.v.§ 24 Nr. 2 FamGKG lediglich eine Haftung in Höhe ...mehr

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AGS 7/2012, Gebührenfreihei... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) ist zulässig, insbesondere ist die Beschwerdefrist gewahrt. Bei der vom FamG getroffenen Entscheidung über die Kosten des Verfahrens nach §§ 83, 81 FamFG handelt es sich um eine isolierte Kostenentscheidung in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Gegen eine solche Entscheidung ist die Beschwerde nach den §§ 58 ff. FamFG unprob...mehr

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AGS 7/2012, Kostenhaftung d... / Leitsatz

Ein Beteiligter, dem Verfahrenskostenhilfe bewilligt ist, kann gem. § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO durch die Landeskasse grundsätzlich auch dann nicht mit Erfolg auf Gerichtskosten in Anspruch genommen werden, wenn er durch die Kostenregelung in einem gerichtlichen Vergleich teilweise Übernahmeschuldner geworden ist, aber keine Anzeichen für einen missbräuchlichen Vergleich zulasten...mehr

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AGS 7/2012, Ermäßigung der ... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Allerdings folgt die Nichterhebung von Gerichtskosten in Familiensachen nicht aus § 21 GKG, sondern dem gleichlautenden § 20 FamGKG. Rechtsanwältin und FAFamR Lotte Thiel, Koblenzmehr

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ZErb 7/2012, Kostentragung ... / Sachverhalt

Die verwitwete Erblasserin ist am 16.3.2010 im Alter von 94 Jahren kinderlos verstorben. Die Beteiligte zu 2 ist die Nichte der Erblasserin. Die Erblasserin hatte laut Protokoll des Nachlassgerichts am 7.2.2006 "ein handschriftliches Testament vom 3.4.2004" in amtliche Verwahrung gegeben, das die Beteiligte zu 1 begünstigt. Mit Schriftsatz vom 21.6.2010 trug die Beteiligte z...mehr

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ZErb 7/2012, Verjährung von... / Sachverhalt

Gegenstand des Berufungsverfahrens ist ein Pflichtteilsanspruch der Klägerin. Ihr Bruder – der Beklagte – ist als Schlusserbe aufgrund eines notariellen Erbvertrags der Eltern Alleinerbe der am 27.8.2004 verstorbenen Helene S. Hinsichtlich der Einzelheiten des Parteivortrags zur Höhe eines etwaigen Pflichtteilsanspruchs wird auf den Tatbestand des Ersturteils verwiesen. Unter...mehr

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AGS 7/2012, Dr. Dr. Peter Hartmann: Kostengesetze

Kostengesetze. Von Dr. Dr. Peter Hartmann. Kommentar zum Gerichtskostengesetz, Gesetz über die Gerichtskosten in Familiensachen, Kostenordnung und weiteren Kostenvorschriften. 42. Aufl. 2012. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 2.232 S. 129,00 EUR. Der "Hartmann" ist nach wie vor unangefochten der einzige Kommentar zum gesamten Kostenrecht. Nicht nur sämtliche Gerichtskostenges...mehr

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AGS 7/2012, Höhe der zu ers... / 1 Aus den Gründen

Die nach § 165 i.V.m. § 151 VwGO zulässige Erinnerung (Antrag auf gerichtliche Entscheidung) ist begründet. Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat in dem angegriffenen Kostenfestsetzungsbeschluss die Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zu Unrecht nur in Höhe von 40,55 EUR festgesetzt. Nach § 162 Abs. 1 VwGO umfassen die Kosten des Verfahrens neben de...mehr

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AGS 7/2012, Wert des Beschw... / 2 Aus den Gründen

Auf das Verfahren ist gem. Art. 111 Abs. 5 FGG-ReformG das ab dem 1.9.2009 geltende neue Verfahrensrecht anzuwenden. Die hier gegenständliche Verfahrenswertbeschwerde ist daher nach dem FamGKG zu behandeln. Danach ist die Verfahrenswertbeschwerde des Bevollmächtigten des Antragsgegners aus eigenem Recht gem. § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG statthaft. Auch ist der – mangels Beschwerde...mehr

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AGS 7/2012, Anrechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Entgegen der Auffassung des LG ist die außergerichtliche Geschäftsgebühr mit 90 % eines Gebührensatzes von 0,75 auf die Verfahrensgebühr anzurechnen. Der Einwand der Anrechnung der anteiligen Gebühr i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 4 VV kann gem. § 15a Abs. 2 RVG unter anderem erhoben werden, wenn die vorgerichtlich entstandene ...mehr

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ZErb 7/2012, Kostentragung ... / Aus den Gründen

1. Die form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde allein gegen die nun nachgeholte Kostengrundentscheidung ist zulässig, §§ 58 ff FamFG. Die Beteiligte zu 1 ist durch die Entscheidung beschwert, § 59 Abs. 1 FamFG. Der Beschwerdewert ist überschritten (§ 61 Abs. 1 FamFG). 2. Die Beschwerde ist auch begründet. a) Folgt einem auf Antrag vorzunehmenden Geschäft (Antrag auf Erbsc...mehr

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Jansen, SGG § 156 Zurücknah... / 2.6.2 Kostenentscheidung (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 30 Die Berufungsrücknahme hat zur Folge, dass das Berufungsverfahren beendet wird und über die Kosten zu entscheiden ist, sofern keine weitere selbständige Berufung eingelegt worden ist. Zu den vom LSG auszusprechenden Rechtsfolgen der Berufungsrücknahme rechnet die Entscheidung über die Kostentragung (§ 156 Abs. 2 Satz 2). Sie ist erforderlich, um für die Kosten des Ber...mehr

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Jansen, SGG § 86b Anordnung... / 2.2.5 Kosten

Rz. 111 Die Kostenentscheidung bestimmt sich nach den §§ 192 ff. SGG. Ebenso wie die Hauptsacheverfahren sind auch die Verfahren nach § 86b gemäß § 183 Satz 1SGG gerichtskostenfrei für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, Behinderte oder deren Sonderrechtsnachfolger nach § 56 SGB I. Gehören Antragssteller oder Antragsgegner nicht ...mehr