Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 4.2 Zuständiges Gericht

Rz. 18 Das selbstständige Verfahren muss bei dem örtlich und sachlich zuständigen Gericht beantragt werden. Die örtliche Zuständigkeit folgt i. d. R. der Zuständigkeit des Landgerichts der Finanzbehörde[1], die sich ihrerseits aus §§ 385 Abs. 1, 388–390 AO ergibt. Eine weitere örtliche Zuständigkeit ergibt sich für die Einziehung aus § 441 Abs. 1 S. 2 StPO, wonach auch das G...mehr

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Brexit - Auswirkungen auf Lieferanten-Kundenbeziehungen?

Zusammenfassung Was zu erwarten war, hat sich mittlerweile bestätigt: Das Austrittsabkommen zwischen der EU und dem UK ist vom britischen Parlament abgelehnt worden. Nun droht der "harte Brexit" – und damit einschneidende Folgen für Lieferanten aus der EU, die Kunden im UK beliefern. Wahl des Gerichtsstands und des anwendbaren Rechts Der Gerichtsstand bestimmt, welches Gericht...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.6.1 Allgemeiner Gerichtsstand für Zivilprozesse

Bei zivilrechtlichen Klagen bestimmt sich der allgemeine Gerichtsstand nach dem Wohnsitz des Beklagten[1] Der allgemeine Gerichtsstand, der immer dann Bedeutung hat, wenn nicht für den Klagegegenstand ein besonderer oder ausschließlicher Gerichtsstand gilt, bestimmt, welches Zivilgericht örtlich für eine zivilrechtliche Klage zuständig ist.[2]mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.4 Gewöhnlicher und ständiger Aufenthalt

Vom Wohnsitz abzugrenzen ist der Aufenthalt und der gewöhnliche oder ständige Aufenthalt im Sinne des Zivilrechts. In beiden Fällen wird dies durch ein tatsächliches Verweilen begründet. Beide Formen unterscheiden sich hinsichtlich der zeitlichen Dauer des Verweilens. Hier ist, anders als beim zivilrechtlichen Wohnsitzbegriff, ein Begründungswille nicht erforderlich. Der ständig...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1.6.2 Zuständigkeiten bei Strafprozessen

Bei Strafprozessen ist grundsätzlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Straftat begangen wurde.[1] Daneben kann auch das Strafgericht zuständig sein, in dessen Bezirk der Angeschuldigte zur Zeit der Erhebung der Klage seinen Wohnsitz hat.[2] Ersatzweise kann auch hier auf den gewöhnlichen Aufenthalt und wenn das nicht weiter hilft, auf den letzten Wohnsitz ...mehr

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AGKompakt 02/2019, Wahl des... / III. Allgemeiner Gerichtsstand

Allgemeiner Gerichtsstand ist immer möglich Möglich ist es immer, den Mandanten in dessen allgemeinen Gerichtsstand (§§ 12 ff. ZPO) zu verklagen. Die sachliche Zuständigkeit richtet sich dann nach § 23 GVG. Bei Streitwerten von über 5.000,00 EUR ist das Landgericht zuständig, bei geringeren Werten das Amtsgericht.mehr

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AGKompakt 02/2019, Wahl des... / II. Kein Gerichtsstand des Erfüllungsortes am Sitz der Kanzlei

Gerichtsstand des Erfüllungsorts Früher wurde die Auffassung vertreten, die Vergütungsklage des Anwalts könne immer an dem für seinen Kanzleisitz zuständigen Gericht erhoben werden, da Erfüllungsort der anwaltlichen Tätigkeit der Ort der Kanzlei und damit der Gerichtsstand des § 29 ZPO gegeben sei. Diese Rechtsprechung ist aber überholt. Hinweis Gebührenforderungen von Rechtsa...mehr

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AGKompakt 02/2019, Wahl des... / V. Gerichtsstand des § 34 ZPO

Besonderer Gerichtsstand des Vorprozesses Von besonderem Interesse ist der Gerichtsstand des § 34 ZPO. Danach kann ein Anwalt nämlich wegen seiner Vergütung auch vor dem Gericht des Hauptprozesses klagen. Verkannt wird dabei häufig, dass es sich bei der Vorschrift des § 34 ZPO nicht nur um eine Regelung zur örtlichen Zuständigkeit handelt, sondern auch um eine Vorschrift zur ...mehr

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AGKompakt 02/2019, Wahl des... / IV. Besondere Gerichtsstände

Neben dem allgemeinen Gerichtsstand kommen selbstverständlich auf die besonderen Gerichtsstände nach den §§ 20 ff. ZPO in Betracht, die aber i.d.R. keine Bedeutung haben.mehr

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AGKompakt 02/2019, Wahl des Gerichtsstands in Vergütungsprozessen

Einführung Mitunter kommt es vor, dass der Anwalt seine Vergütung einklagen muss. Es stellt sich für ihn dann die Frage, vor welchem Gericht er klagen soll. Häufig stehen mehrere Gerichte zur Auswahl, was im Vorfeld nicht genügend bedacht wird und im Nachhinein nicht mehr zu korrigieren ist. I. Vorüberlegungen Wahl des Gerichtsstands kann von Bedeutung sein Die Wahl des Gerichts...mehr

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AGKompakt 02/2019, Wahl des... / VII. Fazit

Muss ein Anwalt seine Vergütung einklagen, sollte er besonderes Augenmerk auf den Gerichtsstand legen. Dabei ist zu beachten, dass bei einem vorangeschalteten Mahnverfahren der Gerichtsstand bereits im Mahnantrag angegeben werden muss (§ 692 Abs. 1 Nr. 6 ZPO). Eine spätere Korrektur ist nicht mehr möglich. Der beste Weg ist es allerdings immer noch, rechtzeitig genügend Vors...mehr

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AGKompakt 02/2019, Wahl des... / I. Vorüberlegungen

Wahl des Gerichtsstands kann von Bedeutung sein Die Wahl des Gerichtsstands im Vergütungsprozess hat in mehrerer Hinsicht Bedeutung. Zum einen ist es für den Anwalt angenehmer, wenn er am eigenen Gericht klagen kann und nicht am auswärtigen Gericht des Mandanten klagen muss. Er spart Zeit und Reisekosten. Andererseits möchte der Anwalt manchmal aber auch gerade nicht am eigenen...mehr

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AGKompakt 02/2019, Wahl des... / VI. Klagen gegen den Anwalt

Keine Zuständigkeit bei Klagen gegen den Anwalt Soll der Anwalt verklagt werden, etwa auf Rückzahlung vereinnahmter Vergütung, Abrechnung eines Vorschusses oder auf Schadensersatz, greift § 34 ZPO nicht. Die Vorschrift gilt nur für Klagen des Anwalts gegen seinen Auftraggeber. Sie gilt noch nicht einmal für eine negative Feststellungsklage auf Feststellung, dass dem Anwalt ke...mehr

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AGKompakt 02/2019, Wahl des... / Einführung

Mitunter kommt es vor, dass der Anwalt seine Vergütung einklagen muss. Es stellt sich für ihn dann die Frage, vor welchem Gericht er klagen soll. Häufig stehen mehrere Gerichte zur Auswahl, was im Vorfeld nicht genügend bedacht wird und im Nachhinein nicht mehr zu korrigieren ist.mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Prozessuale Besonderheiten

Rz. 833 In prozessualer Hinsicht ist zunächst einmal zu berücksichtigen, dass vom Versicherungsnehmer nach § 215 Abs. 1 S. 1 VVG mittlerweile auch in seinem Wohnsitzgerichtsstand geklagt werden kann. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass hier vieles aufgrund des klaren Wortlauts des § 215 Abs. 1 VVG umstritten ist, sodass ein unbedachtes Vorgehen rasch zu einer Klageabweis...mehr

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Working Capital Management:... / 3.2.3 Optimierungsmöglichkeiten

Ziel des Forderungsmanagements ist es, den Zahlungseingang durch die Kunden zu optimieren. Dies umfasst nicht nur einen rascheren Zahlungseingang, sondern auch das Bestreben, die Forderungen in voller Höhe ohne Abschläge zu erhalten. Dazu bedarf es einer strukturierten und ganzheitlichen Vorgehensweise bei der Gestaltung und Optimierung der einzelnen Schritte des Forderungsm...mehr

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Insolvenzverwalter darf keine Vereinbarung über den Gerichtsstand treffen

Zusammenfassung Ein Insolvenzverwalter ist kein Kaufmann und daher nicht befugt, eine Vereinbarung über den Gerichtsstand nach § 38 Abs. 1 ZPO zu treffen. Eine Ausweitung der Vorschrift kommt aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit nicht in Betracht. Der Hintergrund Der Kläger ist Insolvenzverwalter eines Malerbetriebs in Rechtsform einer GmbH (Insolvenzschuldnerin...mehr

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zfs 12/2018, Gerichtstand b... / 1 Aus den Gründen:

"… Auf den Antrag der Kl. aus dem Schriftsatz vom 12.9.2018 war der Rechtsstreit gem. § 281 Abs. 1 S. 2 ZPO an das LG D zu verweisen." Das LG D ist gem. §§ 12, 17 ZPO örtlich zuständig, weil die Bekl. ihren Sitz in D hat. Das LG K ist hingegen örtlich unzuständig, weil ein Gerichtsstand im K-Sprengel weder dargetan, noch sonst ersichtlich ist. Das LG K ist insb. nicht nach § 2...mehr

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zfs 12/2018, Gerichtstand b... / Leitsatz

§ 215 Abs. 1 S. 1 VVG begründet auch bei Klagen des Versicherten aus dem Versicherungsvertrag einen besonderen Gerichtsstand am Wohnsitz des VN, nicht aber am Wohnsitz des Versicherten. LG Kleve, Beschl. v. 18.9.2018 – 6 O 30/18mehr

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AGS 12/2018, Reise- und Übe... / 1 Aus den Gründen

Das nach § 104 Abs. 3 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG als sofortige Beschwerde statthafte Rechtsmittel ist zulässig. In der Sache hat die sofortige Beschwerde allerdings nur teilweise Erfolg. 1) Das LG ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Beauftragung eines nicht am Prozessgericht ansässigen Rechtsanwaltes der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung diente. Nach § 91 Abs. 2 S....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 39 Bestimmung des Gerichts durch den Bundesfinanzhof

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gem. § 39 FGO hat der BFH das örtlich zuständige FG in den in § 39 Abs. 1 FGO abschließend aufgeführten Fällen zu bestimmen. Die Vorschrift gilt nur für die örtliche Zuständigkeit (Gerichtsstand) der FG; dies folgt aus dem Wortlaut der Vorschrift (insbes. § 39 Abs. 1 Nr. 2 FGO: "Gerichtsbezirk") und aus der systematischen Stellung der No...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Taugliche Steuerbürgen (§ 244 Abs. 1 AO)

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für den Fall, dass der zur Sicherheitsleistung Verpflichtete von der ihm in § 241 Abs. 1 Nr. 7 AO eröffneten Möglichkeit, Sicherheit durch Schuldversprechen, Bürgschaft oder Wechselverpflichtungen eines tauglichen Steuerbürgen zu erbringen, Gebrauch macht, bestimmt § 244 Abs. 1 Satz 1 AO die an die Person des Bürgen zu stellenden Anforde...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 38 Örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 38 FGO bestimmt die örtliche Zuständigkeit des FG, den Gerichtsstand, regelt damit, welches der sachlich zuständigen FG (§ 35 FGO) den konkreten Rechtstreit zu entscheiden hat. Die Vorschrift gilt für das Klageverfahren. Für Anträge auf AdV ist das "Gericht der Hauptsache" zuständig (§ 69 Abs. 3 Satz 1 FGO). Dies gilt auch für die örtl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 391 Zuständiges Gericht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen ergibt sich aus § 24 GVG. Sie hängt davon ab, dass die Staatsanwaltschaft nicht wegen der besonderen Bedeutung des Falles die Anklage beim Landgericht erhebt. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift des § 391 Abs. 1 AO dient der Konzentration und Straffung. Sie ist s...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsschutz

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen Mängel der Pfändungsverfügung können sowohl der Vollstreckungsschuldner als auch der Drittschuldner Einspruch und nachfolgend Anfechtungsklage erheben (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 40 FGO; BFH v. 03.09.1997, VII B 67/97, BFH/NV 1998, 421). So kann der Drittschuldner z. B. geltend machen, die Pfändung sei unwirksam, die gepfändete Ford...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / IV. Gerichtsstand

Rz. 29 Gerichtsstand ist zunächst der allgemeine Gerichtsstand des Beklagten. Weiter kann der besondere Gerichtsstand des § 27 ZPO gewählt werden. Nach § 27 Abs. 1 ZPO besteht die Möglichkeit, die Klage vor dem Gericht zu erheben, bei dem der Erblasser zur Zeit seines Todes den allgemeinen Gerichtsstand gehabt hat. Der besondere Gerichtsstand des § 27 ZPO bietet sich insbeson...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / a) Örtliche Zuständigkeit

Rz. 172 Die Klage auf Auskunft nach § 2027 Abs. 1 BGB kann am besonderen Gerichtsstand der Erbschaft, also am letzten allgemeinen Gerichtsstand des Erblassers, erhoben werden, § 27 ZPO. Für Auskunftsansprüche nach § 2027 Abs. 2 BGB ist dies allerdings umstritten.[197] In jedem Fall ist der allgemeine Gerichtsstand des Beklagten nach §§ 12, 13 ZPO gegeben.mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / B. Zuständigkeit

Rz. 4 Zuständig für die jeweilige Klage ist gemäß § 27 Abs. 1 ZPO das Gericht, an dem der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen allgemeinen Gerichtsstand hatte. In der Regel ist dies gemäß § 13 ZPO der Ort des letzten Wohnsitzes. Der Gerichtsstand des § 27 ZPO gilt sowohl für die Klage auf Feststellung des Erbrechts als auch für die Klagen auf Auskunft und Zahlung des Pfl...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Örtliche Zuständigkeit

Rz. 166 Die Klage auf Auskunft kann am Gerichtsstand der Erbschaft – § 27 ZPO – erhoben werden. Aber auch der allgemeine Gerichtsstand nach §§ 12, 13 ZPO ist begründet.mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / I. Zuständigkeit

Rz. 19 Für die örtliche Zuständigkeit gelten die allgemeinen Regeln der §§ 12, 13 ZPO (Wohnsitz des Beklagten als allgemeiner Gerichtsstand). Darüber hinaus gelten die Vorschriften über den besonderen Gerichtsstand der Erbschaft nach §§ 27, 28 ZPO.mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / V. Der Miterbe als Nachlassgläubiger

Rz. 398 Der Sonderfall, dass ein Miterbe Gläubiger einer Nachlassverbindlichkeit ist, ist im Gesetz nicht besonders geregelt. Der Gläubiger-Miterbe kann nach den allgemeinen Regeln die übrigen Miterben nach seiner Wahl entweder mit der Gesamtschuldklage oder mit der Gesamthandsklage in Anspruch nehmen.[289] Rz. 399 Während des Bestehens der Erbengemeinschaft kann der Gläubige...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / F. Checkliste zur Erbenfeststellungsklage

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.3.2 Zuständigkeit bei Scheidung oder Ungültigerklärung einer Ehe oder Trennung von Tisch und Bett, Art. 5 EuGüVO

Art. 5 Abs. 1 EuGüVO Bei Anhängigmachung einer Ehesache gem. Art. 3 Brüssel IIa-VO, sind – vorbehaltlich Art. 5 Abs. 2 EuGüVO - die Gerichte des nach der Brüssel IIa-VO angerufenen Mitgliedsstaates "für Fragen des ehelichen Güterstands in Verbindung mit diesem Antrag" zuständig. Damit ist der Antrag auf Scheidung, Ungültigerklärung einer Ehe oder Trennung ohne Auflösung des E...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.3.4 Sonderprobleme bei den akzessorischen Zuständigkeiten

Die akzessorische Zuständigkeit und Zuständigkeitskonzentration bei einem Gericht versagt jedoch in Bezug auf die sachliche und örtliche Zuständigkeit. Im Gegensatz zur EuUnhtVO sind die sachliche und örtliche Zuständigkeit der lex fori des jeweiligen Mitgliedsstaates überlassen. Diese Klarstellung erfolgt in Art. 2 EuGüVO bzw. Art. 2 EuPartVO.[1] Lediglich die international...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Zuständigkeit

Rz. 163 Die örtliche Zuständigkeit ist konzentriert: Dasjenige Amtsgericht ist Insolvenzgericht für einen ganzen Landgerichtsbezirk, wo der Sitz des betreffenden Landgerichts ist (§ 2 Abs. 1 InsO). Landesrechtlich können abweichende Regelungen getroffen werden (§ 2 Abs. 2 InsO). Der allgemeine Gerichtsstand des Erblassers zur Zeit seines Todes, also sein letzter Wohnsitz gem...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.2 Allgemeiner Auffanggerichtsstand

Soweit kein akzessorischer Gerichtsstand[1] nach Art. 4 oder 5 EuGüVO bzw. Art. 4 oder 5 EuPartVO eröffnet ist, richtet sich die internationale Zuständigkeit nach Art. 6 EuGüVO bzw. Art. 6 EuPartVO. Im Gegensatz zu Art. 3 Brüssel IIa-VO, sehen die Art. 6 EuGüVO bzw. Art. 6 EuPartVO eine Hierarchie vor und beginnen mit dem gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten/Par...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.4 Gerichtsstandsvereinbarung, Art. 7 EuGüVO/EuPartVO

Liegt keine gerichtliche Zuständigkeit nach den Art. 4, 5 EuGüVO bzw. Art. 4, 5 EuPartVOvor, können die Parteien mittels formgebundener Gerichtsstandsvereinbarung einen ausschließlichen Gerichtsstand wählen. Dabei ist der Kreis der wählbaren Gerichte eingeschränkt auf, das nach Art. 22 EuGüVO bzw. Art. 22 EuPartVO oder das nach Art. 26 Abs. 1 lit. a,b EuGüVO bzw. Art. 26 Abs. ...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 8. Formulierungsbeispiel: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe)

Rz. 178 An das Landgericht (…) Klage des (…) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: (…) gegen (…) – Beklagter – wegen Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe Vorläufiger Streitwert: (…) EUR Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage gegen den Beklagten und werde in dem zu bestimmenden Termin beantragen, für Recht zu erkennen: Es wird festgestellt,...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / ee) Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 327 Umstritten ist die Frage, inwieweit das gemeinschaftliche Testament nach deutschem Recht entweder Art. 24 oder Art. 25 EuErbVO unterfällt.[251] Richtigerweise ist im Hinblick auf wechselbezügliche Verfügungen auf Art. 25 EuErbVO abzustellen. Bei nicht wechselbezüglichen Verfügungen ist dagegen Art. 24 EuErbVO einschlägig.[252] Rz. 328 Allein der Begriff des gemeinschaf...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / G. Der Testamentsvollstrecker im Prozess

Rz. 78 Gemäß § 2212 BGB ist der Testamentsvollstrecker zur aktiven Prozessführung befugt, soweit das Recht, welches Gegenstand des Prozesses ist, seiner Verwaltung unterliegt, aber auch dann, wenn die Prozessführung innerhalb seiner Verwaltungsaufgabe liegt.[94] Im Rahmen der Verwaltungstätigkeit des Testamentsvollstreckers liegt insbesondere auch die Feststellung, ob ein Er...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.6.2 Auffangzuständigkeit, Art. 9 Abs. 2 EuGüVO/EuPartVO

Erklärt sich ein Gericht für unzuständig, können die Ehegatten/Partner stets eine Gerichtsstandsvereinbarung nach Art. 7 EuGüVO bzw. Art.7 EuPartVO schließen. Weiter können sie einen der in Art. 9 Abs. 2 EuGüVO bzw. Art. 9 Abs. 2 EuPartVO genannten Gerichtsstände auswählen.mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / h) Exkurs: Zuständiges Gericht gemäß Art. 5 EuErbVO

Rz. 28 Hat der Erblasser in seiner Verfügung von Todes wegen eine zulässige Rechtswahl ausgeübt, so können die Erben im Rahmen einer Vereinbarung vom zuständigen Gericht am letzten Wohnort des Erblassers abweichen. Dies ist in Form einer sogenannten Gerichtsstandsvereinbarung aller Erben möglich. Stimmt ein Erbe nicht zu, so ist die Vereinbarung nicht wirksam getroffen. Die ...mehr

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zfs 9/2018, Gemeinsamer Gerichtsstand für Klage gegen Hersteller und Händler als Streitgenossen in Abgasskandalfällen

ZPO § 60 Leitsatz Macht der Käufer eines Kfz gegen den Verkäufer Ansprüche wegen eines behaupteten Sachmangels (hier: im Fahrbetrieb abgeschalteter Abgasreinigungseinrichtungen) und gegen den Hersteller des Fahrzeugs Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend, die auf die Vortäuschung eines mangelfreien Zustands gestützt werden, können Verkäufer und Hersteller als Streitgenoss...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Gerichtsstand

Rn 12 Die internationale Zuständigkeit [25] von Klagen gegen die Kündigung aufgrund §§ 125, 113 bestimmt sich nach der EuGVVO (Brüssel Ia-VO).[26]mehr

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zfs 9/2018, Gemeinsamer Ger... / 2 Aus den Gründen:

"… [4] II. Die Vorlage ist zulässig." [5] Nach § 36 Abs. 3 S. 1 ZPO hat ein OLG, wenn es bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen OLG oder des BGH abweichen will, die Sache dem BGH vorzulegen. Diese Voraussetzung ist gegeben. [6] 1. Das nach § 36 Abs. 2 ZPO zur Zuständigkeitsbestimmung berufene OLG Stuttgart will seine...mehr

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zfs 9/2018, Gemeinsamer Ger... / Leitsatz

Macht der Käufer eines Kfz gegen den Verkäufer Ansprüche wegen eines behaupteten Sachmangels (hier: im Fahrbetrieb abgeschalteter Abgasreinigungseinrichtungen) und gegen den Hersteller des Fahrzeugs Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend, die auf die Vortäuschung eines mangelfreien Zustands gestützt werden, können Verkäufer und Hersteller als Streitgenossen gemeinschaftl...mehr

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zfs 9/2018, Ausschluss der ... / 2 Aus den Gründen:

"… [7] II. 1. Das OLG Düsseldorf ist als das im Rechtszug zunächst höhere Gericht zur Bestimmung des zuständigen Gerichtes gem. § 36 Abs. 2 ZPO berufen, weil das zuerst mit der Sache befasste LG Krefeld in seinem Bezirk liegt." [8] 2. Nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bestimmt das im Rechtszug zunächst höhere Gericht das zuständige Gericht, wenn mehrere Parteien, die bei verschieden...mehr

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zfs 9/2018, Gemeinsamer Ger... / Sachverhalt

Der in Dillingen wohnhafte Kl. macht gegen die Bekl. zu 1), eine in Aalen ansässige Kfz-Händlerin, die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Dieselfahrzeug der Marke VW geltend und gegenüber der in Wolfsburg ansässigen Bekl. zu 2), der Herstellerin des Fahrzeuges, die Feststellung der Einstandsplicht für aus der Beschaffenheit der Abgaseinrichtungen des Fahrzeuges resu...mehr

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zfs 9/2018, Ausschluss der ... / 3 Anmerkung:

1) Die Skepsis, dass sich deliktische Ansprüche gegen den Hersteller im Zusammenhang mit dem Abgasskandal kaum durchsetzen lassen (Verf., Anm. zu LG Hildesheim zfs 2017, 323 [330]), beruhte darauf, dass voraussehbare Schwierigkeiten hinsichtlich des Nachweises der Kenntnis verfassungsmäßig berufener Vertreter hinsichtlich der Fehlerhaftigkeit der Abgasprüfung bestanden (vgl....mehr

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zfs 9/2018, Ausschluss der ... / Leitsatz

1. Nimmt ein Kl. mehrere Bekl., die ihren allgemeinen Gerichtsstand bei verschiedenen Gerichten haben, wegen der Mangelhaftigkeit seines Fahrzeugs aufgrund falscher Angaben über den Schadstoffausstoß in Anspruch und stützt er seine Ansprüche gegenüber beiden Bekl. vorrangig darauf, dass sie ihn bei dem Kauf des Pkw zurechenbar arglistig getäuscht hätten, kommt eine Zuständig...mehr