Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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FoVo 5/2016, Die Sachpfändung nach der GVFV optimiert gestalten

Seit dem 1.4.2016 gilt es auch in der Gerichtsvollziehervollstreckung ein amtliches Formular zu verwenden. Der Auftrag an den GV hat nach § 753 Abs. 3 ZPO i.V.m. der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) eine verbindliche Form erhalten. FoVo hat hierüber schon ausführlich berichtet:mehr

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FoVo 5/2016, Lieferung eine... / 2 II. Entscheidung und Praxistipp

Der BGH musste die Entscheidung des LG aus formalen Gründen aufheben, hat sie allerdings in der Sache bestätigt. Wieder einmal muss man schon fast bedauernd sagen, hat ein Einzelrichter die Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen, ob wohl er in dieser Konstellation nach § 568 S. 2 Nr. 2 ZPO verpflichtet (BGH NJW 2012, 3518 m.w.N.) gewesen wäre, ...mehr

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FF 5/2016, Immer Ärger mit ... / 4. Vollstreckung

Bei der Verpflichtung zur Auskunft handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, deren Vollstreckung nach § 888 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 120 Abs. 1 FamFG vorzunehmen ist.[106] Als Zwangsmittel können – nach vorheriger Anhörung des Auskunftsschuldners (§ 891 ZPO) – nach § 888 Abs. 1 ZPO Zwangsgeld (Art. 6 Abs. 1 S. 1 EGStGB) und Zwangshaft (Art. 6 Abs. 2 S. 1 EGStGB) festgesetzt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 152 Vollstreckung wegen Geldforderungen

Rz. 1 § 152 FGO ergänzt und präzisiert das Vollstreckungsverfahren gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften, soweit es auf Geldforderungen gerichtet ist. Vollstreckungsgericht ist das FG.[1] Es ersucht die zuständige Stelle um Vornahme der Vollstreckungsmaßnahme. Zuständige Stelle ist für Forderungspfändungen das für den Schuldner zuständige FG[2], für Sachpfändungen der Geri...mehr

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FoVo 4/2016, Gerichtsvollzieheraufträge sind seit dem 1.4.2016 nur noch mit verbindlichem Formular zulässig – Die gütliche Einigung ganz praktisch

Zum 1.4.2016 ist es nun soweit: Der Auftrag an den Gerichtsvollzieher hat nach § 753 Abs. 3 ZPO i.V.m. der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) eine verbindliche Form erhalten. FoVo hat hierüber schon ausführlich berichtet:mehr

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FoVo 4/2016, Isolierter Ant... / 1 I. Der Fall

Isolierter Antrag nach § 802l ZPO Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung und hat den Gerichtsvollzieher mit der Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO beauftragt. Grundlage des Auftrages war die Feststellung, dass der Schuldner nach den Eintragungen im Schuldnerverzeichnis wiederholt die Abnahme der Vermögensauskunft durch andere Gläubiger...mehr

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FoVo 4/2016, Isolierter Ant... / 3 Der Praxistipp

Schuldner sieht anders als GV keinen Handlungsbedarf Bemerkenswert ist zunächst, dass der Gerichtsvollzieher sich zum Sachwalter des Schuldners macht, der offenbar keine Bedenken gegen das Vorgehen des Gläubigers hatte. Der Schuldner hat gegen die Entscheidung des AG keine sofortige Beschwerde erhoben. Dem Gerichtsvollzieher steht kein eigenes Recht zu. Streit um die isolierte...mehr

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FoVo 4/2016, Isolierter Ant... / 2 II. Aus der Entscheidung

GV hat kein Ermessen bei der Auskunftserhebung Das AG folgt der Argumentation des Gerichtsvollziehers nicht und hat im Sinne des Leitsatzes entschieden. Dem Gerichtsvollzieher stehe bei der Einholung der Drittauskünfte kein Ermessen zu. Die Drittauskünfte seien alternativ einzuholen, wenn entweder der Schuldner die Vermögensauskunft nicht abgegeben habe oder eine vollständige...mehr

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FoVo 4/2016, Vorrang der gü... / 1 I. Der Fall

Eintragungsanordnung trotz gütlicher Einigung nach VA-Antrag Der Schuldner wendet sich gegen die Anordnung seiner Eintragung in das Schuldnerverzeichnis, nachdem die Gläubigerin gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung betrieben hatte. Nachdem zunächst Teilzahlungen durch die Ehefrau des Schuldners erfolgt waren, erteilte die Gläubigerin dem GV einen Auftrag auf Abnahme de...mehr

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FoVo 4/2016, Vorrang der gü... / Leitsatz

1. Ein Zahlungsplan nach § 802b ZPO, der festgesetzt und nicht hinfällig ist, steht der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis gemäß § 882c Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht nur im Falle des Eintragungsgrundes gemäß § 882c Abs. 1 Nr. 3 ZPO, sondern auch im Falle der Eintragungsgründe nach § 882c Abs. 1 Nr. 1 und 2 ZPO entgegen. 2. Eine Stundungs- oder Stillhalteabrede im Sinne des § 77...mehr

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FoVo 3/2016, Die Auslagenpauschale des Gerichtsvollziehers

Pauschale statt Einzelrechnung Der Gerichtsvollzieher erhält eine Pauschale für sonstige bare Auslagen je Auftrag in Höhe von 20 % der zu erhebenden Gebühren, mindestens 3 EUR, höchstens 10 EUR. Im Jahre 2001 wurden auf diese Weise konkrete Auslagentatbestände mit Kleinstforderungen abgeschafft. Auch wenn die Regelung klar und eindeutig erscheint, wirft sie doch verschiedene ...mehr

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FoVo 3/2016, Die Reparatur der Reform der Sachaufklärung

Rechtzeitig auf neue Rechtslage vorbereiten Die Reform der Sachaufklärung hat eine Vielzahl von Streitfragen aufgeworfen. Mit einem ersten Reparaturgesetz steuert der Gesetzgeber nun nach. Gelegenheit gibt ihm der Umstand, dass die EU-Verordnung zur grenzüberschreitenden Kontopfändung Ergänzungen und Anpassungen im nationalen Recht erfordert (hierzu in FoVo 4/2016). Und so ve...mehr

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FoVo 2/2016, Hat der Gerichtsvollzieher richtig gerechnet?

I. Das Problem Kosten der Zustellung eines PfÜB Ich betreibe im Auftrag des Gläubigers die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner. In diesem Rahmen habe ich eine Lebensversicherung gepfändet. Für die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses im Umfang von 13 Seiten (mit Anlagen), den ich zweifach in Kopie mit übersandt habe, hat der Gerichtsvollzieher Folgendes be...mehr

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FoVo 2/2016, Hat der Gerich... / II. Die Lösung

Die Form der Gerichtsvollzieherrechnung Der Gerichtsvollzieher hat nach § 5 Abs. 1 GvKostG die Kosten "anzusetzen". Dies geschieht in einer Kostenrechnung (Schröder-Kay, Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher, 13. Aufl. 2014, § 5 Rn 1). Dass die Kostenrechnung schriftlich zu erfolgen hat, ergibt sich im Umkehrschluss aus § 3a GvKostG, der bestimmt, dass jede Kostenrechnung ei...mehr

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FoVo 2/2016, Hat der Gerich... / I. Das Problem

Kosten der Zustellung eines PfÜB Ich betreibe im Auftrag des Gläubigers die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner. In diesem Rahmen habe ich eine Lebensversicherung gepfändet. Für die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses im Umfang von 13 Seiten (mit Anlagen), den ich zweifach in Kopie mit übersandt habe, hat der Gerichtsvollzieher Folgendes berechnet:mehr

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FoVo 2/2016, Keine Vergütun... / Leitsatz

Für eine Zustellung der Anordnung nach § 882c ZPO durch den Gerichtsvollzieher können Kosten nach Nr. 100 des Kostenverzeichnisses nicht erhoben werden, weil es sich um eine von Amts wegen vorzunehmende Zustellung handelt. OLG Karlsruhe, 25.8.2015 – 11 W 3/15mehr

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§ 2 Erstattungs-ABC

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FoVo 1/2016, Bekanntmachung... / III. Haftkostenbeiträge

SU gibt keine Vermögensauskunft ab: Haftbefehl Wird der Schuldner auf Antrag des Gläubigers (§ 802g ZPO) inhaftiert, weil er die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat und sich auch bei der Verhaftung weigert, diese abzugeben oder weil gegen ihn Zwangs- oder Ordnungshaft nach den §§ 888 bzw. 890 ZPO verhängt wird, wird ein Haftkostenbeitrag fällig, den zunächst der Gläubiger v...mehr

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FoVo 1/2016, Rundfunkanstal... / 1 I. Der Fall

Automatisiertes Vollstreckungsersuchen ohne förmlichen Titel Die Gläubigerin, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Rundfunkgebühren und -beiträge in Höhe von 165,82 EUR. Sie hat ein automatisiert erstelltes "Vollstreckungsersuchen" zur gütlichen Einigung und Abnahme der Vermögensauskunft an den Gerich...mehr

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FoVo 1/2016, Rundfunkanstal... / 2 II. Die Entscheidung/Der Praxistipp

Hohe Fallzahlen – Große praktische Bedeutung Die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen ist für den Rechtsdienstleister auf Seiten der Gläubiger nur selten. Die öffentliche Hand vollstreckt ihre Forderungen – wie die großen Außenstände zeigen – mehr schlecht als recht, was nicht ausschließt, dass im Einzelfall sehr gute Ergebnisse erzielt werden. Allerdings müssen s...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Anhang Gesetzestexte und Ve... / D. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) – Stand September 2010

Rz. 4 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.[5] 1....mehr

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FoVo 12/2015, Ist die Zuste... / II. Die Lösung

Parteizustellung Der PfÜB ist nach § 829 Abs. 2 ZPO sowohl dem Drittschuldner als auch dem Schuldner zuzustellen. Es handelt sich um eine Form der Parteizustellung, da § 829 ZPO bestimmt, dass der Gläubiger die Zustellung zu veranlassen hat. Anders als die Zustellung von Amts wegen löst die Zustellung im Parteibetrieb nach Nrn. 100, 101 KVGvKostG eine Gebührenpflicht aus, die...mehr

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FoVo 12/2015, Statthaftigke... / 2 II. Der Praxistipp

Der rechtliche Rahmen Auf Grund eines entsprechenden Vollstreckungsauftrags und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung ist der Gerichtsvollzieher nach § 802a Abs. 2 Nr. 5 ZPO befugt, eine Vorpfändung (§ 845 ZPO) durchzuführen. Hierfür bedarf es nach der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung nicht der vorherigen Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung und der Zuste...mehr

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FoVo 12/2015, Statthaftigke... / 1 I. Die Entscheidung

Voraussetzungen der Vorpfändung … Voraussetzung einer Vorpfändung nach § 845 Abs. 1 ZPO ist, dass die sofortige Zwangsvollstreckung statthaft ist. Infolgedessen muss ein befristeter Kalendertag abgelaufen sein, § 751 Abs. 1 ZPO (Baumbach/Lauterbach, ZPO, 72. Aufl. 2014, § 845 Rn 4; Thomas/Putzo, 34. Aufl. 2013, § 845 Rn 2 mit Verweis auf Rn 27 vor 704). … die beim zeitlichen V...mehr

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FF 12/2015, Verfahrens- und... / V. Vollstreckung

Nach § 95 Abs. 1 S. 1 FamFG finden die Vorschriften der ZPO für die Vollstreckung Anwendung, so dass die Räumungs- und Herausgabeverpflichtung durch den Gerichtsvollzieher vollstreckt wird. Für die Vollstreckung ist allerdings ein Verfahrenswert weder im FamGKG noch im GKG vorgesehen, da in den gerichtlichen Vollstreckungsverfahren Festgebühren erhoben werden. Für die anwalt...mehr

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FoVo 12/2015, Künftige Forderungen sind pfändbar

Wird auf einen Anspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner zugegriffen, geschieht dies in erster Linie im Hinblick auf die im Zeitpunkt der Pfändung fälligen Ansprüche. Da die Pfändung nicht wiederholend ausgebracht werden soll, stellt sich die Frage, ob und in welcher Weise auch künftig fällig werdende Ansprüche pfändbar sind. Fälligkeit ist für Pfändung unerheblich Grun...mehr

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AGS 12/2015, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Da der Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht vertreten war, ist durch Versäumnisurteil zu entscheiden. Das Urteil beruht aber nicht auf der Säumnis, sondern auf einer umfassenden Sachprüfung (vgl. BGH, Urt. v. 4.4.1962 – V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81 ff.; v. 4.7.2013 – IX ZR 229/12, WM 2013, 1615 Rn 6, insoweit nicht abgedr. in BGHZ ...mehr

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FoVo 12/2015, Schuldnerverzeichnisverordnung zugunsten Abfragender geändert

Mit der Reform der Sachaufklärung wurde auch die Schuldnerverzeichnisführungsverordnung (SchuFV) in Kraft gesetzt. Mit dem erteilten Einvernehmen hat der Bundesrat den Bundesminister der Justiz aufgefordert, nach Ablauf von zwei Jahren eine Evaluierung vorzunehmen. Dies ist jetzt mit einem für den Gläubiger als Abfragender positiven Effekt geschehen und hat zur Änderung der ...mehr

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FoVo 11/2015, Keine isolier... / II. Die Lösung

Aufenthaltsermittlung nach § 755 ZPO Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Schuldners nicht bekannt, so kann der Gerichtsvollzieher auf Antrag des Gläubigers nach § 755 Abs. 1 ZPO "aufgrund des Vollstreckungsauftrags und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung" bei den in § 755 ZPO genannten Behörden, d.h. den Einwohnermeldeämtern, dem Ausländerzentralreg...mehr

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FoVo 11/2015, Unrichtige Sa... / 3 Der Praxistipp

Unvollständigkeit der Vermögensauskunft als Problem Für die Praxis gehört es zum Alltag, dass die im Rahmen der Vermögensauskunft aufgenommenen Vermögensverzeichnisse unvollständig und widersprüchlich sind. Die unausgesprochene Grundannahme für die falsche Sachbehandlung ist, dass der GV für die Vollständigkeit der Vermögensauskunft neben dem Schuldner mitverantwortlich ist. ...mehr

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zfs 11/2015, zfs 11/2015 / Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV)

Am 1.10.2015 ist die Verordnung über das Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherformular-Verordnung – GVFV) v. 28.9.2015 in Kraft getreten (BGBl I S. 1586). Die Verordnung schafft ein einheitliches Formular für den Vollstreckungsauftrag an Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen und wird für die nicht elektronisch...mehr

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FoVo 11/2015, Nachbesserung... / 2 II. Die Entscheidung

Nachbesserung, solange die VA unvollständig ist Die Nachbesserung einer vom Schuldner bereits vorgelegten Vermögensauskunft löst, unabhängig davon, ob der Gläubiger bereits eine Gebühr nach Nr. 260 KVGvKostG gezahlt hat oder nicht, keine neue Gebühr aus, denn das Verfahren der Nachbesserung ist Fortsetzung eines unvollständigen und damit noch nicht beendeten Verfahrens (vgl. ...mehr

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FoVo 11/2015, So können Sie auf Sicherungsgut zugreifen

Profitiert der Schuldner von Waren- oder Geldkrediten, ist er nicht selten gezwungen, dafür Sicherheiten zu leisten, insbesondere auch körperliche Gegenstände an den Kreditgeber zur Sicherheit zu übereignen. Beispiel Den klassischen Fall stellt die Finanzierung eines Pkw dar, bei der das Fahrzeug nach dem Erwerb an das finanzierende Kreditinstitut zur Sicherheit übereignet un...mehr

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FoVo 11/2015, Keine isolier... / I. Das Problem

Schuldner ist unbekannt verzogen Im Rahmen der zwangsweisen Forderungsbeitreibung müssen wir immer wieder feststellen, dass der Aufenthalt des Schuldners unbekannt ist, d.h. die letzte bekannte Anschrift nicht mehr zutrifft. Dauern die Titulierungsverfahren als streitige Verfahren sehr lange, scheitert manchmal schon der erste Vollstreckungsversuch. Besonders häufig zeigt sic...mehr

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FoVo 11/2015, Kosten sparen... / Leitsatz

1. Die Zustellung der Ladung zur Abnahme der Vermögensauskunft hat aus Gründen der kostenschonenden Forderungsbeitreibung (§ 802a ZPO) sowie der allgemeinen Dispositionsbefugnis des Gläubigers, der Beginn, Ende sowie Art und Ausmaß der Zwangsvollstreckung bestimmt, grundsätzlich durch die Beauftragung der Post (Nrn. 101, 701, 716 KVGvKostG) zu erfolgen. 2. Für eine andere Ver...mehr

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FoVo 11/2015, Unrichtige Sa... / Leitsatz

1. Eine Mieterkaution, d.h. eine zugunsten des Schuldners bestehende Forderung, muss in die Vermögensauskunft aufgenommen werden, und Name und Anschrift des Anspruchsgegners, d.h. vorliegend des Vermieters, sind anzugeben. 2. Hat der Schuldner nur angegeben, eine Mieterkaution geleistet zu haben, musste sich die Unvollständigkeit der Angabe dem Gerichtsvollzieher (GV) bei Abn...mehr

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FoVo 11/2015, Unrichtige Sa... / 2 II. Die Entscheidung

Erinnerung nach § 766 ZPO Die nach § 766 Abs. 2 Alt. 3 ZPO zulässige Erinnerung ist begründet, da eine unrichtige Sachbehandlung gemäß § 7 Abs. 1 GvKostG gegeben ist. Bei der Erinnerung nach § 766 Abs. 2 Alt. 3 ZPO kann der Kostenansatz richtig sein, aber auf einer unrichtigen Sachbehandlung beruhen, § 7 GvKostG, und/oder es kann der Kostenansatz unrichtig sein, § 5 GvKostG. I...mehr

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FoVo 11/2015, Kosten sparen... / 2 II. Die Entscheidung

OLG: Es ist per Post zuzustellen! Die Ladung zur Abnahme der Vermögensauskunft ist dem Schuldner grundsätzlich per Post zu übersenden (so wohl auch OLG Köln v. 13.4.2015 – 17 W 319/14, Rn 23 – zitiert nach juris, für den Fall, dass der Gläubiger eine entsprechende Weisung erteilt; noch zum alten Recht: LG Cottbus v. 11.5.2010 – 7 T 6/10; LG Dresden, Beschl. v. 10.7.2007 – 3 T...mehr

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§ 2 Vertragsgestaltung im G... / 1. Die Eigentumsvermutung, § 1362 BGB

Rz. 140 Zugunsten von Gläubigern eines Ehemannes oder einer Ehefrau wird gem. § 1362 BGB vermutet, dass die im Besitz eines Ehegatten oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem Schuldner gehören. Die Vorschrift dient dem Schutz eines Ehegatten vor einer Verschleierung der Eigentumslage durch Zusammenwirken beider Ehegatten.[112] Rz. 141 Die Eigentumsvermutung b...mehr

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§ 4 Güterstände / 5. Modernisierung des vorläufigen Rechtsschutzes

Rz. 975 Das reformierte Recht des vorzeitigen Zugewinnausgleichs und der vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft führt zu einem früherzeitigen und effektiveren Schutz des ausgleichsberechtigten Ehegatten vor illoyalen Vermögensminderungen des ausgleichspflichtigen Ehegatten. Der zukünftige Anspruch auf Zugewinnausgleich kann sowohl im Scheidungsverbund als auch im Weg...mehr

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§ 4 Güterstände / i) Muster eines Antrags auf Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft im Scheidungsverbund

Rz. 1488 Muster 4.4: Antrag auf Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft im Scheidungsverbund Muster 4.4: Antrag auf Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft im Scheidungsverbund Auseinandersetzungsantrag Gütergemeinschaft [1653] Bestellen wir uns für die Antragstellerin, für die wir folgenden Auseinandersetzungsantrag stellen: Der Antragsgegner wird verpflichtet, zur Auseinande...mehr

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§ 12 Verfahren in familienv... / III. Das Verhältnis der Familiensachen zu den bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten

Rz. 41 Die Frage des Verhältnisses der Familiensachen zu den bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten[56] (häufig auch als "streitige Gerichtsbarkeit oder Zivilgerichtsbarkeit" bezeichnet[57]) ist nach wie vor nicht völlig geklärt, wird jedoch zutreffend nunmehr überwiegend als spezieller Fall der Verfahrenszuständigkeit gesehen.[58] Die Aufgabenverteilung zwischen den für Familiens...mehr

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FoVo 10/2015, Gütliche Einigung und Vermögensauskunft nach der GVFV

Der Standardantrag nach der GVFV Rund drei Jahre nach dem Inkrafttreten der Reform der Sachaufklärung hat sich der Antrag auf gütliche Einigung in Kombination mit dem Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft als eine Art Standardantrag herausgestellt. Nachdem die Gerichtsvollzieherformularverordnung – überraschend schon – am 30.9.2015 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGB...mehr

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FoVo 10/2015, Verspätet beh... / 1 I. Der Fall

Räumungsurteil und Vollstreckungsauftrag mit Schwierigkeiten Die Schuldnerin wurde zur Räumung einer Ladenfläche verurteilt. Die Gläubigerin betreibt die Räumungsvollstreckung. Die Schuldnerin legte dem Gerichtsvollzieher (GV) bei mehreren von diesem angesetzten Räumungsterminen insgesamt drei Untermietverträge vor, worauf der GV der Gläubigerin mitteilte, die Räumung einstel...mehr

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FoVo 10/2015, Kontopfändung: Die Bankbescheinigung als Praxisproblem

Kontopfändung und Pfändungsfreibeträge Verfügt der Schuldner über ein Girokonto, so kann er Pfändungsschutz nur erlangen, wenn er das Konto vertraglich so gestaltet, dass es sich um ein Pfändungsschutzkonto im Sinne des § 850k ZPO handelt. Entgegen vielfacher Meinung gelten für dieses Pfändungsschutzkonto nicht die Pfändungsfreigrenzen nach der Tabelle zu § 850c ZPO. Vielmehr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Tagegelder

Stand: EL 107 – ET: 09/2015 > Abgeordnete, > Aufwandsentschädigungen, > Aufsichtsrat Rz 9, > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern, > Einsatzwechseltätigkeit Rz 3, > Entwicklungshelfer Rz 3, > EU-Tagegeld, > Europaabgeordnete Rz 1 und Rz 3; > Fahrtätigkeit Rz 6, > Filmgewerbe Rz 8, > Gerichtsvollzieher Rz 3, > Krankengeld Rz 1, > Mitglieder kommunaler Vertretungen, > Reisekos...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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FoVo 8-9/2015, Verbindlicher Gerichtsvollzieherauftrag kommt

Ermächtigung zum Formularzwang Das Bundesministerium der Justiz wird in § 753 Abs. 3 ZPO ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates verbindliche Formulare für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers einzuführen. Dabei können für elektronisch eingereichte Aufträge besondere Formulare vorgesehen werden. Von dieser Möglichkeit hat das Bundesministerium de...mehr

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FoVo 8-9/2015, Kosten des u... / II. Die Lösung

Die Gläubigeroptionen nach neuem Recht Gab der Schuldner nach altem Recht keine eidesstattliche Versicherung ab, so konnte der Gläubiger nach § 901 ZPO a.F. einen Haftbefehl beantragen, um die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu erzwingen. Der Schuldner wurde ohne die Beantragung des Haftbefehls, der bis dahin gerichtsgebührenfrei war, nicht im Schuldnerverzeichnis ei...mehr