Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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FoVo 8-9/2015, Erstattung d... / 1 I. Der Fall

Auslagen für die amtswegige Eintragungsanordnung? Die Gläubigerin beauftragte beim zuständigen Gerichtsvollzieher (GV) die Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO. Nachdem der Schuldner zum anberaumten Termin unentschuldigt nicht erschien, ordnete der Gerichtsvollzieher nach § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO dessen Eintragung in das Schuldnerverzeichnis an. Die Eintragungsanordnu...mehr

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FoVo 8-9/2015, Rechtsanwalt... / 1 I. Der Fall

GV will nicht alle Kosten beitreiben Der Gerichtsvollzieher (GV) hat es auf einen Vollstreckungsantrag der Gläubigerin abgelehnt, die Kosten für einen Ratenzahlungsvergleich des Gläubigers mit dem Schuldner mit beizutreiben. Hiergegen richtet sich die Erinnerung der Gläubigerin.mehr

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FoVo 8-9/2015, Erstattung d... / Leitsatz

Auslagen für die Zustellung der Eintragungsanordnung an den Schuldner nach § 882c Abs. 2 Satz 2 ZPO können vom Gerichtsvollzieher nach § 1 Abs. 1, § 9 GvKostG i.V.m. Nr. 701 KV-GvKostG erhoben werden. Der Vollstreckungsgläubiger haftet nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 GvKostG für diese Auslagen. OLG Nürnberg, 9.2.2015 – 8 Wx 2651/14mehr

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FoVo 8-9/2015, Erstattung d... / 3 Der Praxistipp

Da gibt es durchaus mehr zu sagen Die Argumentation des OLG lässt die Auseinandersetzung mit zwei wesentlichen Aspekten vermissen, die in einem weiteren Rechtsmittelverfahren von einem Gläubigervertreter vorzutragen wären:mehr

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FoVo 8-9/2015, Aufgebotsver... / 3 Der Praxistipp

Herausgabepflicht aus § 836 Abs. 3 ZPO Der Schuldner ist nach § 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO verpflichtet, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben. Die Herausgabe der Urkunden kann von dem Gläubiger nach § 836 Abs. 3 Satz 5 ZPO i.V.m. § 883 ff. ZPO im Wege der Zwangsvollstreckung...mehr

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FoVo 8-9/2015, Erstattung d... / 2 II. Die Entscheidung

Veranlasserhaftung Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 GvKostG haftet der Vollstreckungsgläubiger als Auftraggeber (§ 3 GvKostG) neben dem Vollstreckungsschuldner für die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung. Der Regelung in § 13 Abs. 1 Nr. 1 GvKostG liegt das sogenannte Veranlassungsprinzip zugrunde. Danach haftet ein Gläubiger, der zur Durchsetzung eines Titels die Hilfe eines GV ...mehr

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FoVo 8-9/2015, Kosten des u... / I. Das Problem

Verweigerte Vermögensauskunft Wir hatten im Herbst 2012 einen Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung noch nach altem Recht gestellt. Weil der Schuldner zum Termin zur Vorlage der eidesstattlichen Versicherung nicht erschien, wurde ein Haftbefehl beantragt und auch erlassen. Zwei Vollstreckungsversuche blieben erfolglos, so dass ein Beschluss nach § 758a Abs. 4 ZP...mehr

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FoVo 07/2015, Gütliche Einigung und Vermögensauskunft

Der neue Standardantrag Rund zweieinhalb Jahre nach dem Inkrafttreten der Reform der Sachaufklärung hat sich der Antrag auf gütliche Einigung in Kombination mit dem Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft als eine Art Standardantrag herausgestellt. In der Praxis hat sich insbesondere die Frage als streitig erwiesen, wann die gütliche Einigung die Kostenprivilegierung der Nr....mehr

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FoVo 07/2015, BGH klärt ers... / 1 I. Der Fall

Vermögensauskunft und Vermögensauskunft Dritter beantragt Die Gläubigerin beantragte, dass der Schuldner gemäß § 802c ZPO Auskunft über sein Vermögen erteilt. Zugleich stellte sie den Antrag, Auskünfte nach § 802l ZPO einzuholen, falls der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkomme oder die Vollstreckung in die in der Vermögensauskunft aufgeführ...mehr

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FoVo 07/2015, BGH klärt ers... / 3 Der Praxistipp

Wie die FoVo es schon immer gesagt hat Wie Goebel unter Auseinandersetzung mit der bis dahin veröffentlichten Rechtsprechung auf eine Leseranfrage in der Februarausgabe der FoVo dargelegt hat (FoVo 2015, 27 ff.) ergibt sich schon aus dem Wortlaut von § 802l ZPO, dass die Beantragung der Einholung von Drittauskünften an eine Wertgrenze und sachliche Voraussetzungen, nicht aber...mehr

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FoVo 07/2015, BGH klärt ers... / 2 II. Die Entscheidung

Der Gang zum BGH hat sich gelohnt: Rechtsbeschwerde mit Erfolg Das LG hat zu Unrecht angenommen, Drittauskünfte gemäß § 802l ZPO seien nach Abgabe einer Vermögensauskunft nur einzuholen, wenn Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass der Schuldner unvollständige oder unzutreffende Angaben gemacht habe und durch die Drittauskünfte neue Erkenntnisse zu erwarten seien. Nach § 802l Abs....mehr

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FoVo 07/2015, BGH klärt ers... / Leitsatz

Drittauskünfte gemäß § 802l ZPO sind nach Abgabe einer Vermögensauskunft nicht nur einzuholen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Schuldner unvollständige oder unzutreffende Angaben gemacht hat und durch die Drittauskünfte neue Erkenntnisse zu erwarten sind. Sie sind erst dann nicht erforderlich, wenn aus den Angaben des Schuldners oder anderen offensichtlichen Umst...mehr

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§ 14 Berufsunfähigkeitsvers... / II. Rechtsprechung

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / R. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) – Stand: September 2010

Rz. 142 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. 1. ...mehr

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FoVo 6/2015, Zwangsvollstreckung: Ablehnung der Vollstreckung aus einem Prozessvergleich durch den Gerichtsvollzieher

Leitsatz Wird im Rahmen eines gerichtlich protokollierten Vergleichs die Zahlung einer Geldsumme Zug-um-Zug gegen Herausgabe eines Pkws vereinbart, so kann der Gerichtsvollzieher die Durchführung des Vollstreckungsauftrags nicht mit der Begründung verweigern, dass auch der Kfz-Brief anlässlich der Zug-um-Zug-Vollstreckung übergeben werden müsse, dies jedoch nicht tituliert se...mehr

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FoVo 6/2015, Kostenvorteil:... / 2 II. Die Entscheidung

Streitfrage in Literatur und Rechtsprechung In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob ein Gläubiger im Verfahren über die Erteilung einer Vermögensauskunft auf die Übersendung des bereits innerhalb der Sperrfrist des § 802d Abs. 1 ZPO abgegebenen Vermögensverzeichnisses verzichten bzw. den Zwangsvollstreckungsauftrag beschränken kann. Ansicht 1: Keine Dispositionsbefu...mehr

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FoVo 6/2015, Duplizität der... / II. Die Lösung

§ 836 Abs. 3 ZPO hilft nicht weiter Im zwingend zu verwendenden Formular für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist auf Seite 8 grundsätzlich die Auskunfts- und Herausgabepflicht des Schuldners nach § 836 Abs. 3 ZPO zu aktivieren. Nach der bereits im Muster vorgesehenen zweiten Auswahlmöglichkeit hat der Schuldner das über das jeweilige Sparguthaben ausgest...mehr

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FoVo 6/2015, Kostenvorteil:... / 1 I. Der Fall

Bedingte Rücknahme des Antrages auf Vermögensauskunft Die Gläubigerin beauftragte den Gerichtsvollzieher, die aus einer Titelabrechnung ersichtlichen Beträge in Höhe von 211,52 EUR nebst weiteren Kosten und Zinsen im Wege der Zwangsvollstreckung bei der Schuldnerin einzuziehen. Ferner beauftragte sie den Gerichtsvollzieher, von der Schuldnerin die Vermögensauskunft gemäß § 80...mehr

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FoVo 6/2015, Berliner Räumu... / 3. Schritt: Verwertung des beweglichen Vermögens

Verwerten, was nicht abgeholt wird Ohne dass der Gläubiger gehalten ist, den Schuldner zur Abholung des Inventars der Wohnung aufzufordern, kann der Schuldner dieses aufgrund eigener Initiative binnen eines Monats herausverlangen. Hinweis Die tatsächliche Herausgabe wird allerdings nur für solche Sachen in Betracht kommen, die unpfändbar sind oder sonst dem Vermieterpfandrecht...mehr

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FoVo 6/2015, Berliner Räumu... / Die Kosten

Der Gerichtsvollzieher erhält für die Entsetzung aus dem Besitz sowie die Einweisung des Gläubigers in den Besitz eine Gebühr nach KV Nr. 240 GvKostG in Höhe von 98 EUR. Diese Gebühr erhöht sich nach KV Nr. 241 GvKostG um 10 EUR auf 108 EUR, wenn der Gerichtsvollzieher die frei ersichtlichen beweglichen Sachen nach § 885a Abs. 2 ZPO dokumentiert. Nimmt die Amtshandlung mehr ...mehr

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FoVo 6/2015, Zwangsvollstre... / Leitsatz

Wird im Rahmen eines gerichtlich protokollierten Vergleichs die Zahlung einer Geldsumme Zug-um-Zug gegen Herausgabe eines Pkws vereinbart, so kann der Gerichtsvollzieher die Durchführung des Vollstreckungsauftrags nicht mit der Begründung verweigern, dass auch der Kfz-Brief anlässlich der Zug-um-Zug-Vollstreckung übergeben werden müsse, dies jedoch nicht tituliert sei. AG Sch...mehr

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FoVo 6/2015, Kostenvorteil:... / 3 Der Praxistipp

Gesetzgeber bereitet Unverzichtbarkeit vor Die Entscheidung des OLG überzeugt in jeder Hinsicht und wird über den Tag hinaus Wirkung entfalten. Das Bundesministerium der Justiz hat den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nummer 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EUKoPfVODG) vorgelegt. Danach soll § 802d Abs. 1 S. 2 ZP...mehr

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FoVo 6/2015, Kostenvorteil:... / Leitsatz

Der Gläubiger kann seinen Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft unter die Bedingung stellen, dass der Schuldner innerhalb der zweijährigen Sperrfrist des § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO noch keine Vermögensauskunft abgegeben hat. Übersendet der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger gleichwohl einen Ausdruck des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses, kann er Kosten hierfür gemäß K...mehr

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FoVo 6/2015, Berliner Räumu... / Schnelles Handeln ist gefragt

Schnelles Handeln ist gefragt Aufgrund des stetig fortschreitenden Schadens des Vermieters und Gläubigers, wenn der Schuldner die genannten Ansprüche nicht befriedigt und auch nicht auszieht, muss der Bevollmächtigte den Räumungsanspruch zeitnah rechtshängig machen. Hinweis Zu beachten ist, dass sich die Räumungsklage gegen alle Personen richten muss, die Mitbesitz an der Sach...mehr

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FoVo 6/2015, Berliner Räumu... / 1. Schritt: Beschränkter Vollstreckungsauftrag

Besitzeinweisung des Gläubigers Nach § 885a Abs. 1 ZPO kann der Vollstreckungsauftrag auf § 885 Abs. 1 ZPO beschränkt werden, d.h. auf den Antrag, den Schuldner aus und den Gläubiger in den Besitz zu setzen, so dass alle in der Wohnung befindlichen Sachen, gleich ob diese dem Schuldner gehören oder einem Dritten, dort verbleiben. Teure Verbringungs- und Lagerkosten, die der G...mehr

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FoVo 6/2015, Direkte Heraus... / 1 I. Der Fall

Zug-um-Zug-Verurteilung Der Schuldner wurde mit zwei weiteren Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Gläubiger 31.500 EUR nebst Zinsen zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe eines Pkw an den Schuldner. Auf die Widerklage des Schuldners wurde der Gläubiger verurteilt, an den Schuldner diesen Pkw herauszugeben. In den Entscheidungsgründen führt das LG aus, der Gläubiger ...mehr

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FoVo 6/2015, Duplizität der... / I. Das Problem

Zwei Gläubiger mit Teilerfolg Wie nicht selten, sieht sich der Schuldner der Zwangsvollstreckung mehrerer Gläubiger gegenüber. G1 pfändet das Bankguthaben des Schuldners nach § 833a ZPO, wobei sich herausstellt, dass auch ein Sparbuch vorhanden ist. Um das Guthaben realisieren zu können, benötigt er nun aber das Sparbuch als Inhaberpapier zur Vorlage bei der Bank. Der zweite ...mehr

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FoVo 6/2015, Direkte Heraus... / 2 II. Die Entscheidung

Gesamtschuld: Gläubiger wählt aus! Es ist richtig, dass der Gläubiger gegen jeden der drei Schuldner vorgehen kann. Einer von ihnen kann den Gläubiger aber nicht darauf verweisen, er solle gegen einen anderen vorgehen. Das ist allein die Entscheidung des Gläubigers, der z.B. auch die Erfolgsaussichten einer Vollstreckung berücksichtigen kann. Widerklageanspruch nicht Vollstrec...mehr

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FoVo 6/2015, Direkte Heraus... / 3 Der Praxistipp

Gläubiger sollte anders verfahren Die Entscheidung begünstigt den Gläubiger, überzeugt dabei aber nicht, so dass dem Gläubiger dem Grundsatz des sichersten Weges folgend eine andere Verfahrensweise nahezulegen ist. Hängt die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner ab, so darf der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung nac...mehr

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FoVo 5/2015, Nähere Angaben über die Vollstreckung gegen den Schuldner erhalten

Unbefriedigendes GV-Protokoll Wird der Gerichtsvollzieher mit der gütlichen Erledigung und der Sachpfändung beauftragt, erhält der Gläubiger nicht selten nur die kurze Mitteilung, dass die Vollstreckung erfolglos verlaufen sei. Das lässt ihn mit der Frage allein, wie sinnvollerweise die Forderungsbeitreibung fortgesetzt werden sollte oder welche Wartefrist möglichst eingehalt...mehr

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FoVo 5/2015, Kein Vorschuss... / 2 II. Die Entscheidung

Begehren des Gläubigers ist begründet Die Erinnerung des Gläubigers gegen die Weigerung des Gerichtsvollziehers, die Pfändung ohne die Leistung des Kostenvorschusses in Höhe von 650,00 EUR vorzunehmen, war zulässig und begründet. Die allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für die beantragte Pfändung lagen vor. Beurteilungsspielraum...mehr

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FoVo 5/2015, Kein Vorschuss... / 3 Der Praxistipp

GVGA gibt die Antwort Die Entscheidung des LG Verden steht im Einklang mit der vom Gerichtsvollzieher im konkreten Fall nicht beachteten Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung (GVGA). Das LG stellt dabei zunächst nur auf das allgemeine Weisungsrecht des Gläubigers nach §§ 31 Abs. 2, 58 Abs. 2 GVGA ab. Weisungen des Gläubigers hat der Gerichtsvollzieher danach insoweit zu berück...mehr

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FoVo 5/2015, Schuldnermotiv... / 3 Der Praxistipp

Richtiger Fingerzeig Im Ergebnis ist die Entscheidung zu begrüßen, weil der Gesetzgeber schon durch die Regelung in § 882c Abs. 1 Nr. 3 ZPO zeigt, dass er dem Schuldner einen Anreiz geben möchte, sich unmittelbar zu bemühen, die titulierte Forderung ganz oder durch eine Ratenzahlungsvereinbarung auszugleichen. Danach unterbleibt der Erlass einer Eintragungsanordnung, wenn der...mehr

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FoVo 5/2015, Kein Vorschuss... / 1 I. Der Fall

Auftrag zur Pfändung eines konkreten Pkw Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren notariellen Urkunde (Vollstreckungstitel nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO). Er beauftragte den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung des Pkw Ford Focus beim Schuldner unter Angabe des amtlichen Kennzeichens. Die Pfändung sollte so durchgeführt werden,...mehr

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AGS 5/2015, Kosten eines Ra... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig und begründet, soweit sie sich auf die Ablehnung des Gerichtsvollziehers J. beschränkt, die Rechtsanwaltskosten von 50,46 EUR für die zwischen dem Schuldner und der Gläubigerin am 8.3.2012 getroffene Ratenzahlungsvereinbarung als Kosten der Zwangsvollstreckung beizutreiben. Der Gerichtsvollzieher J. wird daher insoweit angewiesen, den vorstehenden...mehr

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FoVo 5/2015, Schuldnermotiv... / 1 I. Der Fall

Gütliche außergerichtliche Einigung vor Eintragung Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung und beantragte die Abnahme der Vermögensauskunft. Dem kam der Schuldner nicht nach, so dass der Gerichtsvollzieher (GV) eine Eintragungsanordnung erließ. Noch bevor diese unanfechtbar wurde, einigten sich die Vollstreckungsparteien auf eine Ratenzahlungsverein...mehr

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AGS 5/2015, Kosten eines Ra... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung ist nicht zuzustimmen, da die Voraussetzungen hinsichtlich der Kosten einer Ratenzahlungsvereinbarung nicht vorliegen. Das Gericht hat nicht zwischen Entstehung und letztlich Erstattungsfähigkeit der Gebühren unterschieden. I. Entstehen von Kosten einer Ratenzahlungsvereinbarung Zu Unrecht geht das AG Hamburg-St. Georg davon aus, dass vorliegend eine Einigungs...mehr

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FoVo 5/2015, Kein Vorschuss... / Leitsatz

Der Gerichtsvollzieher trägt bei einer Erklärung des Gläubigers, die gepfändete Sache solle im Gewahrsam des Schuldners verbleiben, kein Haftungsrisiko und muss dieser Weisung deshalb Folge leisten. LG Verden, 1.8.2014 – 6 T 146/14mehr

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AGS 5/2015, Kosten eines Ra... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin hat unter dem 12.8.2014 Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichtsvollziehers J. eingelegt, mit der dieser es trotz mehrfacher Aufforderung und ausführlicher Begründung durch die Gläubigerin abgelehnt hat, sämtliche Kosten der Zwangsvollstreckung beizutreiben, insbesondere die Kosten für eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner sowie die Kosten ...mehr

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FoVo 4/2015, Notwendige Anlagen zum Vollstreckungsauftrag

Monierungen vermeiden Ein schneller Vollstreckungszugriff setzt voraus, dass der Vollstreckungsauftrag ohne Monierungen bleibt und deshalb schnell bearbeitet werden kann. Anderenfalls droht nach § 804 Abs. 3 ZPO ein Rangverlust und damit die Einbuße einer Option zum Forderungsausgleich. Um solche Monierungen zu vermeiden, muss auch darauf geachtet werden, dass dem Vollstrecku...mehr

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FoVo 4/2015, Leistungen der Krankenkassen sind pfändbar

Im Rahmen der Abnahme der Vermögensauskunft nach §§ 802c, d ZPO muss ein Schuldner bei Frage 19 des weithin verwendeten Vordrucks Auskunft über Versicherungsleistungen und die Rückerstattung von Versicherungsbeiträgen geben. Umfassende Auskunft verlangen Gerade weil die Krankenversicherungen nicht ausdrücklich aufgeführt sind, wird regelmäßig übersehen, dass auch Ansprüche geg...mehr

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AGS 4/2015, Kosten der "Ber... / 1 Sachverhalt

Der Schuldner wurde durch Versäumnisurteil des AG dazu verurteilt, die vormals vermietete Wohnung zu räumen und geräumt herauszugeben. Nachdem der Schuldner nicht freiwillig räumte, wurde der Gläubiger vom Gerichtsvollzieher in den Besitz der Wohnung eingewiesen. Der Gläubiger ließ die Wohnung unter Berufung auf sein Vermieterpfandrecht von der G. räumen und das Pfandgut über...mehr

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AGS 4/2015, Kosten der "Ber... / 2 Aus den Gründen

Die vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO) und auch sonst zulässig (§ 575 ZPO). In der Sache hat sie allerdings keinen Erfolg. Das Beschwerdegericht hat zu Recht angenommen, dass der Antrag auf Festsetzung der von der G. berechneten Kosten als Kosten der Zwangsvollstreckung unbegründet ist. 1. Die dem Gläubi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Monats- bzw. Dreimonatsfrist

Rn 8 Anders als nach früher geltendem § 7 Abs. 3 Satz 1 GesO werden von § 88 Abs. 1 nur Sicherungen erfasst, die im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und danach bis zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung erlangt wurden[27]. Ohne dass in § 88 darauf hingewiesen wird, enthält § 139 Regeln für die Berechnung dieser Frist. Sie beginnt nach § 139 A...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Rechtsfolgen

Rn 13 Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt die Unwirksamkeit der nach den oben dargestellten Voraussetzungen entstandenen Zwangssicherungen ipso iure ein.[48] Abzustellen ist auf den im Eröffnungsbeschluss gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 3 angegebenen oder nach § 27 Abs. 3 unwiderleglich vermuteten Zeitpunkt. Mit Wirkung ab diesem Zeitpunkt, also sofort und nicht erst ab Zustel...mehr

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AGS 3/2015, Kosten für die ... / a) Erinnerung (§ 766 ZPO) bei Maßnahmen von Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsgericht

Handelt es sich um eine Maßnahme des Gerichtsvollziehers, findet die Erinnerung nach § 766 ZPO statt (§ 1114 Nr. 1 ZPO). Für das Verfahren entstehen keine Gerichtsgebühren, jedoch sind Auslagen nach Nrn. 9000 ff. GKG-KostVerz. zu erheben. Für die Kosten haftet der Erinnerungsführer nach § 22 Abs. 1 GKG oder derjenige, dem das Gericht die Kosten auferlegt hat (§ 29 Nr. 1 GKG)...mehr

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FoVo 3/2015, Dürfen Auskünf... / II. Die Lösung

Ausgangspunkt: § 802l ZPO Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung den Namen, die Vornamen oder d...mehr

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FoVo 3/2015, Bei Weisungen ... / 2 II. Die Entscheidung

Zustellung der Ladung im Parteibetrieb Nach § 802f Abs. 4 ZPO hat der GV die Ladung zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft zuzustellen. Hierbei handelt es sich um eine Zustellung im Parteibetrieb gemäß §§ 191 ff. ZPO. Der GV nimmt sie aufgrund des Vollstreckungsauftrags (§ 192 ZPO) selbst vor (§ 193 ZPO) oder er lässt sie durch die Post durchführen (§ 194 ZPO; Seiler, i...mehr

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FoVo 3/2015, Antrag auf Bestimmung eines Termins zur Ergänzung des Vermögensverzeichnisses (Nachbesserung)

Werden vom Gerichtsvollzieher die Vermögensverzeichnisse nach der Abnahme der Vermögensauskunft nach §§ 802c, d ZPO übersandt, muss der Gläubiger regelmäßig feststellen, dass diese nicht vollständig oder nicht widerspruchsfrei sind. Dies gibt ihm einen Nachbesserungsanspruch gegen den Schuldner, da dieser nach § 802c ZPO Auskunft über sein gesamtes Vermögen geben muss. Hinwe...mehr

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FoVo 3/2015, Gütliche Einig... / 1 I. Der Fall

Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft Die Gläubigerin beauftragte den Gerichtsvollzieher (GV) mit der Abnahme der Vermögensauskunft, bei unentschuldigtem Fernbleiben mit der Weiterleitung an das AG zur Erwirkung eines Haftbefehls und der nachfolgenden Verhaftung. Zudem teilte die Gläubigerin mit, mit einer Ratenzahlungsvereinbarung im Falle der glaubhaften Darlegung der m...mehr