Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterbeschluss

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Nachschusskapital

Rn. 40 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 42 Abs. 2 GmbHG enthält eine spezielle Bilanzierungsanweisung für Nachschüsse. Nachschüsse sind Gesellschafterbeiträge in Form von Geldeinlagen, welche allein auf statutarischer Grundlage und auf Einforderung der Gesellschaft über den Nennbetrag der Geschäftsanteile hinaus zur Vermehrung des Gesellschaftsvermögens zu leisten sind und von de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bildung von Rücklagen

Rn. 12 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Bildung von Kap.- und Gewinnrücklagen setzt bei der GmbH einen diesbezüglichen Willensakt der Gesellschafter in Form von generellen Satzungsbestimmungen oder Gesellschafterbeschlüssen voraus (vgl. § 29 Abs. 1f. GmbHG). Insofern hängt es allein vom Willen der Gesellschafter ab, ob Kap.- und/oder Gewinnrücklagen gebildet bzw. wieder aufgelö...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zeitpunkt der Zeichnung

Rn. 11 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Als Zeitpunkte, zu denen das Kap. als gezeichnet gilt, kommen der Zeitpunkt des Abschlusses des Gesellschaftsvertrags bzw. der Zeitpunkt des Gesellschafterbeschlusses, die Leistung der Gesellschafterverpflichtung oder die Eintragung in das Handelsregister in Betracht. Obwohl der Gesetzgeber diese Frage nicht ausdrücklich geregelt hat, dürfte ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 29 GmbHG wurde durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355) neu gefasst. Während das alte Recht von dem Grundsatz ausging, dass der Gewinn in voller Höhe an die Gesellschafter ausgeschüttet wird, sollte die Neufassung des § 29 GmbHG eine Gewinnthesaurierung erleichtern. Dabei ist von Bedeutung, dass es ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Eigenkapital der Personenhandelsgesellschaft

Rz. 86 Im Unterschied zu Ekfl. können bei Personenhandelsgesellschaften neben dem Eigenkapital auch Forderungen und Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen, sodass eine eindeutige Trennung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital von Gesellschaftern vorzunehmen ist. Eigenkapital liegt bei Personenhandelsgesellschaften nur vor, wenn die bereitgestellten Mittel der Gesel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.2.2 Antrag auf Rückoption

Rz. 350 Die Rückoption nach § 1a Abs. 4 S. 1 KStG setzt einen Antrag voraus. Auffällig ist, dass § 1a Abs. 4 S. 3 KStG nicht auf § 1a Abs. 1 S. 1 KStG verweist. Damit fehlt eine Regelung, dass der Antrag auf Rückoption unwiderruflich ist. Dies dürfte ein Fehler im Gesetzgebungsverfahren sein, führt jedoch dazu, dass der Antrag bis zur Bestandskraft der Bescheide zurückgenomme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.3.2 Optionsbeschluss, Zustimmung der Gesellschafter entsprechend § 217 UmwG

Rz. 37 Von der eigentlichen Antragstellung zur Ausübung der Option durch eine vertretungsberechtigte Person der optierenden Gesellschaft ist der gesellschaftsinterne Entscheidungsprozess zur Antragstellung zu unterscheiden. Insoweit enthält das Gesetz auch Vorgaben dazu, unter welchen Voraussetzungen ein Antrag zur Optionsausübung gestellt werden kann. Nach § 1a Abs. 1 S. 1 H...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Betr... / 3.2 Rechtzeitige Unterrichtung

Der Betriebsrat ist rechtzeitig zu unterrichten. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Unternehmer den Betriebsrat unterrichten muss, sobald er die ersten Überlegungen im Hinblick auf eine mögliche Betriebsänderung anstellt. Auch interne Vorprüfungen, Berechnungen, Machbarkeitsstudien sind noch nicht mitzuteilen. Zu spät ist die Unterrichtung allerdings, wenn sich der Unterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.2.2 Zusätzliche Folgen von Aufstellungs-, Prüfungs-, Feststellungs- und Offenlegungsmängeln

Rz. 156 Schadenersatzpflicht Zunächst kommt erneut eine Schadenersatzpflicht wegen Verletzung eines Schutzgesetzes nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 82 GmbHG [1] in Betracht. Rz. 157 Die Geschäftsführer der GmbH sind verpflichtet, für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft zu sorgen (§ 41 GmbHG), den Jahresabschluss aufzustellen[2] und diesen dann unverzüglich den Gesel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.4.1 Anspruch auf Auszahlung der Gewinnanteile, Abs. 3 S. 4 Alt. 2

Rz. 304 Durch das Wachstumschancengesetz ist § 1a Abs. 3 S. 4 Alt. 2 KStG mWv 28.3.2024 aufgehoben worden. Für eine Übergangszeit wird diese nicht mehr gültige Vorschrift weiterhin kommentiert. Eine Gewinnausschüttung wurde nach § 1a Abs. 3 S. 4 Alt. 2 KStG a. F. bereits zu dem Zeitpunkt fingiert, in dem der Gesellschafter die Auszahlung seines Gewinnanteils verlangen konnte....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Unterrichtung

Rz. 30 Der Betriebsrat ist vom Unternehmer rechtzeitig in der Planungsphase zu unterrichten. Insoweit unterscheidet sich der Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats vom Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachteilsausgleich nach § 113 BetrVG. Der Unterrichtungsanspruch beginnt, wenn der Arbeitgeber sich zu einer Betriebsänderung entschlossen hat, und zwar bereits dann, wenn die E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Testamentsvollstreckung... / b) Der Beschluss des BGH v. 12.3.2024

Mit einem jüngst ergangenen Beschluss hat sich der II. Zivilsenat nunmehr erneut zu dieser Frage geäußert. Im konkreten Fall ging es um die Gültigkeit von auf Gesellschafterversammlungen der R GmbH & Co. KG mit Stimmen des Kommanditisten gefasster Beschlüsse, mit denen der Abschluss von Geschäftsführerdienstverträgen der Betriebsuntergesellschaft der KG mit diesem genehmigt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / 2. Auswirkung des nachträglichen Entfalls der’Gemeinnützigkeit

Während der vorgenannte Streit für den Fall des ewigen Fortbestands der Gemeinnützigkeit nicht entschieden werden muss, ergeben sich drastische Unterschiede, wenn die Gemeinnützigkeit unter Verstoß gegen den Grundsatz der Vermögensbindung nachträglich entfällt. Beispiel: E verstirbt am 1.1.2010 und hinterlässt seinen Alleinerben A. Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2024, Die gemeinnüt... / III. Besonderheiten der gGmbH – wesentliche Unterschiede zur gemeinnützigen Stiftung

Die gGmbH zeichnet sich im Vergleich zur gemeinnützigen Stiftung durch ihre "Reversibilität und Flexibilität"[28] aus, die im Wesentlichen in zwei Unterschieden begründet ist: Anders als die rechtsfähige Stiftung ist die gGmbH frei von staatlicher Aufsicht.[29] Weder der Stifter noch die Organe werden von den umfangreichen Befugnissen der Stiftungsaufsicht eingeschränkt. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaft: Liquid... / 2.2 Abwicklung

Im Anschluss an die Auflösung der Gesellschaft erfolgt regelmäßig die Abwicklung der Geschäfte. Die Vertretung geschieht durch die Liquidatoren, das sind bei der GmbH i. d. R. die bisherigen Geschäftsführer; eine Bestellung anderer Personen ist jedoch durch Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss möglich.[1] Liquidator kann grundsätzlich jede Person werden, d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenschutz: Diese Regeln s... / 1 Grundlagen des Datenschutzes

Im Unternehmen sind insbesondere folgende Bereiche besonders sensibel für datenschutzrechtliche Belange: Interne Daten, wie Finanzdaten, Erfindungen, Businessplanning etc. Daten von Mitarbeitenden sowie Daten im Rahmen des Personalwachstums (z. B. Bewerbende) Daten von Kunden und Lieferanten Daten, die im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen und Internetauftritten erhoben werden Di...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Zurechnungssubjekt des fiktiven Gewinns nach § 15a Abs. 3 EStG

Leitsatz 1. § 15a Abs. 3 Satz 1 (Einlageminderung) und Satz 3 (Haftungsminderung) des Einkommensteuergesetzes sind gesellschafterbezogen auszulegen. Danach ist der fiktive Gewinn demjenigen Kommanditisten zuzurechnen, der die für die Einlageminderung erforderliche Entnahme tätigt oder für den die im Handelsregister eingetragene Haftsumme gemindert wird. 2. Die gesellschafterb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH als freigebige Zuwendung

Leitsatz Haben Gesellschafter einer GmbH wirksam vereinbart, dass Leistungen in die Kapitalrücklage gesellschafterbezogen zugeordnet werden, wird jedoch die Kapitalrücklage im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung abweichend hiervon allen Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugerechnet, kann der Verzicht auf einen angemessenen Wertausgleich durch den Gesel...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH als freigebige Zuwendung

Leitsatz Haben Gesellschafter einer GmbH wirksam vereinbart, dass Leistungen in die Kapitalrücklage gesellschafterbezogen zugeordnet werden, wird jedoch die Kapitalrücklage im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung abweichend hiervon allen Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugerechnet, kann der Verzicht auf einen angemessenen Wertausgleich durch den Gesel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Musterprotokoll

Begriff Zur Gründung einer GmbH bzw. der Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) muss dem Handelsregister ein Gesellschaftsvertrag vorgelegt werden. Dieser muss bestimmte Mindestangaben enthalten. Seit 2008 ist ein vereinfachtes Gründungsverfahren zugelassen: Statt eines Gesellschaftsvertrages kann das sog. Musterprotokoll verwendet werden. Das Eintragungsverfahren ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.6 Ergebnisverwendung

Maßstab für das von der GmbH in einem Wirtschaftsjahr erzielte Ergebnis ist der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag. Davon zu unterscheiden ist ein Gewinn- oder Verlustvortrag, der sich beim Ausweis in der Bilanz der GmbH nicht auf das laufende Wirtschaftsjahr bezieht, sondern den Rest des nicht verwendeten Gewinns bzw. nicht ausgeglichenen Verlusts der Vorjahre darstellt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.7 Vorabausschüttungen

Einen Sonderfall der Gewinnausschüttungen bilden Vorabausschüttungen, die nach der Satzung oder aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses als "Vorschuss" auf den erwarteten Jahresüberschuss gezahlt werden können. Werden Vorabausschüttungen beschlossen und bis zum Bilanzstichtag ausgezahlt, ist der Jahresabschluss nach Ergebnisverwendung zu erstellen. Sind Vorabausschüttungen a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Geschäftsführers trotz erteilter Entlastung?

Zusammenfassung Die Gesellschaft kann den Geschäftsführer einer GmbH trotz Entlastung auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn die Tatsachen und Umstände, auf denen die Haftung beruht, für die Gesellschafter bei Rechnungslegung des Geschäftsführers vor Erteilung der Entlastung nicht erkennbar waren. Persönliche Haftung des Geschäftsführers: Pflichten und Sorgfaltsmaßstab Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.1.3 Vier-Konten-Modell

Rz. 141 Neben den Zwei- und Drei-Konten-Modellen bedient sich die Praxis häufig eines Modells mit Implementierung eines weiteren Kontos, sodass es sich um ein Vier-Konten-Modell handelt. Das zusätzliche Konto wird meist als Verlustverrechnungskonto bezeichnet und dient entsprechend seiner Bezeichnung der Verbuchung von Verlusten. Damit soll verhindert werden, dass die stehen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2 Kapitalkonto

Rz. 131 § 15a EStG begrenzt den berücksichtigungsfähigen Verlustanteil des Kommanditisten auf die Höhe seines – positiven – Kapitalkontos. Das Gesetz umschreibt dies so, dass ein Anteil am Verlust der KG nicht ausgeglichen werden darf, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht. Indirekt bringt diese Formulierung damit zugleich zum Ausdruc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.6 Wechsel in der Art der Haftung

Rz. 367 Insbesondere bei Familiengesellschaften ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Komplementär zu einem bestimmten Zeitpunkt in die Kommanditistenstellung einrückt, während umgekehrt ein Kommanditist zum Komplementär wird. In diesen Fällen stellt sich die Frage, was mit den bisher als ausgleichsfähig oder nur verrechenbar behandelten Verlusten geschieht, wenn sie nach der ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
GmbH, Aufrechnung Verbindli... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Steht einer GmbH bspw. anlässlich eines Gesellschafterbeschluss...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
GmbH, Aufrechnung Verbindli... / 6 Aufrechnung bei angeschlagener GmbH

Wäre die Aufrechnung gegenüber einer angeschlagenen GmbH möglich, könnte sich der Gesellschafter leicht von seiner Einlageverpflichtung befreien, ohne der Gesellschaft tatsächlich Kapital zuzuführen. Mit Urteil vom 13.4.2010 hat das FG Berlin-Brandenburg[1] die Aufrechnung gegenüber einer sich in finanzieller Schieflage befindlichen GmbH ausdrücklich verneint. Im Urteilsfall ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVII. Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder Beschluss über seine Verwendung (§ 285 Nr. 34)

Rn. 881 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 285 Nr. 34 ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 17 Abs. 1 lit. o) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus ergibt sich das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 Nr. 34. Nach § 285 Nr. 34 ist im Anhang der "Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Ver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (§ 275 Abs. 2 Nr. 9)

Rn. 78 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Erfassung von Erträgen in diesem Posten setzt voraus, dass die ihnen zugrunde liegenden Beteiligungen in der Bilanz als solche ausgewiesen sind (bzw. während des GJ ausgewiesen waren). Aufgrund der Aufgliederung der Finanzanlagen in § 266 Abs. 2 sowie der Bezeichnung der Posten Nr. 9 und Nr. 10 in § 275 Abs. 2 sind in diesen Posten die au...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Nicht-AG

Rn. 75 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Tatsache, dass die neu zu schaffende Norm – unabhängig von ihrer endgültigen Platzierung im Gesetz – grds. auch Nicht-AG erfassen sollte, wird bereits durch einen Blick auf den ersten Entwurf der interministeriellen Arbeitsgruppe deutlich, der – wenn auch durch seine systematische Fehlstellung unter den bilanziellen Normen – alle KapG bet...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gesetzliche Vorschriften

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Seit dem Inkrafttreten des Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) gelten für die AG und die GmbH weitgehend einheitliche Regeln für den JA. Sie sind derweil in den §§ 238 bis 335c niedergelegt. Daneben sind für die GmbH wenige Einzelvorschriften zu beachten, nämlich die §§ 5a, 29, 41 bis 42a, 46, 71 GmbH...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Handelsrechtliche Vorschriften

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 276 Satz 1 gewährt kleinen und mittelgroßen KapG sowie diesen qua § 264a gleichgestellten PersG bei der Aufstellung das Wahlrecht, weniger Angaben zur GuV zu machen als in den Gliederungsschemata nach § 275 vorgeschrieben. Bestimmte Posten nach § 275 Abs. 2 (GKV) bzw. 3 (UKV) brauchen danach nicht ausgewiesen zu werden; sie werden vielmehr i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Abgrenzung "Eigenkapital/Fremdkapital"

Rn. 9 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gesellschafter können ihrer PersG EK und FK überlassen. EK ist lediglich dann gegeben, wenn die bereitgestellten Mittel als Verlustdeckungspotenzial zur Verfügung stehen (vgl. IDW RS HFA 7 (2017), Rn. 13ff.; von Kanitz, WPg 2003, S. 324 (329)). Dies ist dann der Fall, wenn künftige Verluste mit diesen Mitteln bis zur vollen Höhe – auch mit Wirk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Abberufung / 3 Abberufung durch Gesellschafterbeschluss

Die Abberufung als Geschäftsführer erfolgt per Gesellschafterbeschluss. Ist der Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter, hat er bei der ordentlichen Abberufung ebenfalls ein Stimmrecht, nicht jedoch bei der Abberufung aus wichtigem Grund. Der Beschluss der Gesellschafter ist wirksam, bis das Gegenteil gerichtlich festgestellt wird. Eine gerichtliche Entscheidung in diese...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 1.3 Haftungsgefahr: Geschäfte ohne Rückendeckung der Gesellschafterversammlung

In der Praxis treten immer wieder Fälle auf, in denen der Geschäftsführer seine im Innenverhältnis bestehenden Kompetenzen überschreitet. Häufig setzt er sich über Gesellschafterbeschlüsse oder Vorgaben im Anstellungsvertrag bzw. im Gesellschaftsvertrag hinweg. Auch deswegen kann er gegenüber der GmbH haften. So hatte das Kammergericht Berlin über folgenden Fall zu entscheid...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 1.2 Haftungsgefahr: Unzureichende Eindämmung des Handelns der Gesellschafter

Der Geschäftsführer ist der Gesellschafterversammlung untergeordnet. Er hat die Weisungen der Gesellschafterversammlung zu erfüllen. Dies gilt allerdings nicht für gesetzeswidrige Weisungen. Diese Unterordnung steht in Konkurrenz zur Kontrolle über einzelne Gesellschafter, die ggf. zum Nachteil der GmbH handeln. Insbesondere, wenn der Gesellschafter auch gleichzeitig Geschäf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 4 Eintragung ins Handelsregister

Mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht für den Übernehmer zwingend ein neuer Geschäftsanteil. Ist der Übernehmer bereits Gesellschafter, bestehen alter und neuer Geschäftsanteil nebeneinander. Aber auch die Aufstockung bestehender Geschäftsanteile ist möglich, indem die Nennbeträge der alten Stammeinlagen erhöht werden. Mit der Kapitalerhöhung gehen – sofern nicht a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Abberufung / 1 Verfahren der Abberufung

Eine Abberufung als GmbH-Geschäftsführer ist jederzeit möglich. Zuständig dafür ist die Gesellschafterversammlung. Diese entscheidet durch Gesellschafterbeschluss. Die einfache Stimmenmehrheit ist dafür ausreichend, sofern der Gesellschaftsvertrag keine höhere Mehrheit vorschreibt. Umgesetzt wird der Beschluss, indem die Gesellschafterversammlung oder ein von ihr ermächtigte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Notgeschäftsführer / Zusammenfassung

Begriff Legt der einzige amtierende Geschäftsführer einer GmbH sein Amt nieder oder scheidet er durch Tod, Abberufung oder Fristablauf aus und bestellen die Gesellschafter keinen neuen Geschäftsführer, ist die GmbH "handlungsunfähig". Um die Handlungsfähigkeit zu gewährleisten, ist das Amtsgericht berechtigt, auch ohne Gesellschafterbeschluss einen neuen Geschäftsführer, ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Beiziehung von Berate... / 4.2 Gleichbehandlungsgrundsatz

Bei der Frage, ob die Hinzuziehung eines Beistands gestattet werden muss, ist auch der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Benötigen also Mitgesellschafter in der schwierigen Situation ebenfalls externen Rat, so muss ihnen diese Möglichkeit eingeräumt werden. Es kann nicht angehen, dass z. B. ein Mehrheitsgesellschafter mit seinen Stimmen erreicht, dass er selbst einen B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Nichtigkeit und Anfec... / 1 Wann ist ein Beschluss nichtig oder anfechtbar?

Gesellschafterbeschlüsse sind entweder von vornherein nichtig oder können im Wege der Anfechtungsklage für nichtig erklärt werden. Bei besonders schwerwiegenden Mängeln liegt Nichtigkeit von Anfang an vor. § 112 HGB bestimmt für die oHG und die KG, dass ein Beschluss von Anfang an nichtig ist, wenn er gegen Rechtsvorschriften verstößt, auf deren Einhaltung die Gesellschafter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Nichtigkeit und Anfec... / Zusammenfassung

Begriff Bei der Beschlussfassung in der GmbH müssen die Gesellschafter Formvorschriften beachten. Sie müssen den Vorschriften aus dem GmbH-Gesetz genügen und dürfen nicht im Widerspruch zu Recht und Gesetz und zum GmbH-Gesellschaftsvertrag stehen. Fehlerhafte Beschlüsse können auf dem Rechtsweg angefochten werden und nichtig sein. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Im G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Nichtigkeit und Anfec... / 3 Anfechtungsklage

Unabhängig von diesen Kriterien können Gesellschafterbeschlüsse, die sonstige Mängel, insbesondere weniger schwerwiegende Rechtsverstöße aufweisen, mit der Anfechtungsklage (§ 241 AktG) angegriffen werden. Ein Beispiel wäre die Nichteinhaltung der Ladungsfrist für die Gesellschafterversammlung. Hat der Gesellschafter die Einberufung zwar erhalten, aber z. B. einen Tag oder w...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 7.2 Der Option angepasste Konten bei der GmbH & Co. KG

Rz. 91 Um die Zielsetzung der Option – Thesaurierung der erwirtschafteten Gewinne – zu erreichen, sind dem Optionsmodell angepasste Konten notwendig; Freichel/Widmann/Apelganz[1] schlagen zwei Kontensysteme vor, die den Thesaurierungsfall sicherstellen und die Unterwerfung der optierenden GmbH & Co. KG der Besteuerung mit Körperschaftsteuer bzw. Gewerbesteuer oder die Gesellsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.2.1 Kapitalkonten und Darlehenskonten der Gesellschafter

Rz. 46 Wie bei jeder Kommanditgesellschaft empfiehlt es sich auch bei der GmbH & Co. KG, die Kapitalkonten in Höhe der übernommenen Einlagen der Kommanditisten zu fixieren. Es ist gleichfalls zweckmäßig, auch das Komplementär-Kapital unverändert zu belassen, da – in der Regel – die Komplementär-GmbH mit ihrem gesamten Stammkapital an der GmbH & Co. KG beteiligt ist und somit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tod des Alleingesellschafters einer MVZ-GmbH

Zusammenfassung Stirbt der Alleingesellschafter einer MVZ-GmbH, stellt dies sowohl den Rechtsnachfolger als auch das Unternehmen vor große Herausforderungen. Insbesondere die Frage, was mit der Zulassung des MVZ geschieht und wer die MVZ-GmbH zukünftig vertritt, müssen schnellstmöglich geklärt werden. Gesellschaftsrechtliche Folgen des Todes Der Tod des Alleingesellschafters k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Berufung eines Dritten auf die fehlende Eintragung der Abberufung eines Geschäftsführers gem. § 15 Abs. 1 HGB

Ein Dritter kann sich gem. § 15 Abs. 1 HGB nur dann nicht auf die fehlende Eintragung einer eintragungspflichtigen Tatsache im Handelsregister berufen, wenn er positive Kenntnis von der einzutragenden Tatsache hat; ein Kennenmüssen oder eine grob fahrlässige Unkenntnis schadet demgegenüber nicht. Bestimmte Tatsachen, unter anderem die Bestellung und die Abberufung von Geschäf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Formwechsel von der eGb... / 6. Musterformulierung

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