Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

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§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / 2. Das Stimmrecht in Sonderfällen

Rz. 107 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Ist die GbR selber im Grundbuch eingetragen, üben der oder die nach dem Gesellschaftsvertrag zur Geschäftsführung berechtigten Vertreter, ohne besondere Regelung alle Gesellschafter gemeinsam (§ 709 Abs. 1 BGB) das Stimmrecht aus. Sind die Gesellschafter im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen, gibt es gegenüber sonstigen Ei...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / B. Die Wohnungseigentümergemeinschaft als rechtsfähiger Verband

Rz. 25 Hintergrund: Nach der gesetzlichen Konzeption in § 1 Abs. 2 WEG handelt es sich beim Wohnungseigentum um eine Mischung von Alleineigentum und Bruchteilseigentum. Eine Gemeinschaft der Bruchteilseigentümer (Bruchteilsgemeinschaft gem. § 1008 BGB), die wiederum einen Unterfall der "Gemeinschaft" gem. §§ 741 ff. BGB darstellt, besitzt als solche keine Rechtsfähigkeit. De...mehr

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Rechtstypenvergleich - ABC ... / 4 Beratungshinweise

Insbesondere die us-amerikanische LLC ist eine sehr flexible Gesellschaftsform, deren Struktur je nach Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags von einer nur lockeren Personengesellschaft bis zu einer der Kapitalgesellschaft entsprechenden Körperschaft reichen kann. Die Gesellschafter können daher durch Gestaltung des Gesellschaftsvertrags entscheiden, ob die LLC der KSt oder...mehr

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Rechtstypenvergleich - ABC ... / 2 Inhalt

Im Rechtstypenvergleich wird ermittelt, ob die ausl. Gesellschaft in ihrer Struktur einer Körperschaft deutschen Rechts vergleichbar ist. Die Struktur der ausl. Gesellschaft ist aus dem Gesellschaftsstatut des Staates, nach dem die Gesellschaft gegründet ist, und der Satzung bzw. dem Gesellschaftsvertrag abzuleiten. Die ausl. Gesellschaft ist Körperschaftsteuersubjekt, wenn ...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 1.5.2 Bauherrengemeinschaft (Bauherrenmodell)

Rz. 416 Wenn sich mehrere Personen als Gesellschafter in Form einer GbR oder KG zusammenschließen, Miteigentumsanteile an einem Grundstück erwerben und die Errichtung des Bauvorhabens durch einen Generalunternehmer durchführen, spricht man von einer Bauherrengemeinschaft. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens soll dieses in der Regel durch vertragliche Begründung i. S. v. § 3...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kontrollmitteilungen / 1.1 Gegenstand von Kontrollmitteilungen

Mitgeteilt werden können alle tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die Bedeutung haben können für die Besteuerung dem Grunde und der Höhe nach. Dies können z. B. Zahlungen, Rechnungen, Vertragsabschlüsse, Gesellschaftsverträge und dergleichen sein. Mitgeteilt werden darf alles, was indiziell bei dem Dritten unmittelbar oder mittelbar steuerlich von Bedeutung sein kann.mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / c) Es gibt einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag mit Nachfolgeklausel

Rz. 68 Diese Form der Nachfolgeklausel findet sich häufig in individuell gestalteten Gesellschaftsverträgen. Zu unterscheiden ist zwischen Rz. 69 Durch die erbrechtliche Nachfolgeklausel wird im Gesellschaftsvertrag in Abänderung der Vorschr...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / b) Es gibt einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag mit Fortsetzungsklausel, aber ohne Nachfolgeklausel

Rz. 66 Diese sogenannte reine Fortsetzungsklausel findet sich häufig in formularmäßig gestalteten Gesellschaftsverträgen. Sie verhindert die Auflösung und Liquidation der GbR bei Tod eines ihrer Mitglieder und regelt, dass die Gesellschaft unter den verbliebenen Gesellschaftern fortgesetzt wird. Tritt der Fortsetzungsfall ein, wächst der Anteil des Verstorbenen am Gesellscha...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / a) Es gibt keinen schriftlichen Gesellschaftsvertrag

Rz. 65 Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelt es sich um die Grundform aller Gesellschaften. Der Vertragsschluss kann sogar bei den sog. Gelegenheitsgesellschaften[35] mündlich erfolgen. Fehlt es an abweichenden Vereinbarungen, so führt der Tod eines Gesellschafters einer GbR zur Auflösung der Gesellschaft, § 727 Abs. 1 BGB. Der Erbe des verstorbenen Gesellschafters...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 6.3 Stiller Gesellschafter

Rz. 156 Nach § 230 HGB liegt eine stille Gesellschaft vor, wenn jemand an dem Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt ist, die in das Vermögen des Unternehmers übergeht. Die stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft. Zwischen dem Unternehmer und dem stillen Gesellschafter muss ein Gesellschaftsvertrag, der die Erreichung eines gemeinsamen Zweck...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / V. Umsetzung der Testamentsvollstreckung bei Anteilen an Personenhandelsgesellschaften

Rz. 32 Zusätzlich zu den bei der Testamentsvollstreckung am Einzelunternehmen aufgezeigten Fragestellungen sind bei der Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen die Besonderheiten zu berücksichtigen, die sich daraus ergeben, dass dritte Personen, regelmäßig die Mitgesellschafter, beteiligt sind. Rz. 33 In der Praxis ist in Gesellschaftsverträgen meist geregelt, dass d...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / a) Gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung

Rz. 89 Der Gesellschaftsvertrag kann als Modifikation einer Fortsetzungsklausel vorsehen, dass dem oder den Erben das Recht eingeräumt wird, in die Gesellschaft einzutreten. Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass zunächst die Rechtsfolgen der Fortsetzung unter den übrigen Mitgesellschaftern eintreten, es also zu einer Anwachsung nach § 738 Abs. 1 S. 1 BGB bei den verbleiben...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / A. Unternehmen im Nachlass als Herausforderung für den Testamentsvollstrecker

Rz. 1 Der Anordnung der Testamentsvollstreckung an einem im Nachlass befindlichen Unternehmen, regelmäßig in der Form einer Dauervollstreckung, kommt im Rahmen der Unternehmensnachfolgeplanung eine hohe wirtschaftliche und praktische Bedeutung zu.[1] Neben der Sicherung der Unternehmenskontinuität dient sie insbesondere dem Schutz und bei entsprechender Anordnung zugleich au...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / 6. Betriebsvermögensbegünstigungen bei Weiterübertragung

Rz. 136 Die Betriebsvermögensbegünstigungen sollen nur demjenigen Erwerber zugute kommen, der letztlich begünstigungsfähiges Betriebsvermögen erwirbt und unter Beachtung der einschlägigen Regelungen fortführt bzw. erhält. In §§ 13a Abs. 5, 13c Abs. 2 S. 1, 28a Abs. 1 S. 2 ErbStG wird daher geregelt, dass ein Erwerber die Betriebsvermögensbegünstigungen nicht in Anspruch nehm...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / 2. Konkreter Planansatz

Rz. 19 Im Rahmen einer privaten Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung werden – ähnlich wie bei der Gewinnermittlung – die Geld-Zuflüsse und Geld-Abflüsse gemessen und erfasst. Sie unterscheidet sich aber hiervon in der Weise, dass keine Abschreibungen (AfA) erfasst werden. Es werden ausschließlich Geldströme berücksichtigt. Die Wertveränderungen des Gesamtvermögens gelangen mit in di...mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Adams, Interessenkonflikte des Testamentsvollstreckers, jur. Diss. 1997 Ahlbory/Suchan, Die haftungsrechtliche Bedeutung des Testamentsvollstreckerzeugnisses, ErbR 2017, 464 Armbrüster, Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrags – Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 9.12.2009, ZEV 2010, S. 88–89 Armbrüster, Noch einmal: Zur Si...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / a) Gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung

Rz. 92 Neben der einfachen Nachfolgeklausel, bei der alle Erben im Verhältnis ihrer Erbquoten unmittelbar im Wege einer Sondererbfolge in die Gesellschaftsbeteiligung des verstorbenen Gesellschafters einrücken[141] und die erbschaftsteuerlich im Falle des Verbleibens der nachrückenden Erben in der Gesellschaft unproblematisch ist,[142] ist in der Praxis sehr häufig die (erbr...mehr

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§ 1 Entwicklung der Testame... / III. Testamentsvollstreckung im Bereich der privaten Vermögen

Rz. 14 Die Gründe, im Privatbereich eine Testamentsvollstreckung zu verfügen, sind vielfältig und ebenso unterschiedlich wie die Erblasser selbst. Darunter gibt es sicherlich auch eher irrationale Gründe wie die Vorstellung, die Erben noch aus dem Grab heraus mit kalter Hand dirigieren zu wollen. In der Praxis spielt dieser Gedanke allerdings im Unterschied zu den empirisch ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.1.2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 23 § 12 Nr. 1 EStG gilt für alle (beschränkt oder unbeschränkt) Einkommensteuerpflichtigen. Keine Anwendung findet § 12 Nr. 1 EStG auf körperschaftsteuerpflichtige Rechtssubjekte, da diese steuerlich gesehen keine außerbetriebliche Sphäre haben. Für körperschaftsteuerpflichtige juristische Personen enthält das KStG (§§ 8 bis 22 KStG) auf diese Rechtssubjekte zugeschnitten...mehr

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Prüfung der (materiellen) Richtigkeit von Tatsachen durch Registergerichte

Zusammenfassung Die bei begründeten Bedenken vom Registergericht vorzunehmende Prüfung der (materiellen) Richtigkeit von mitgeteilten Tatsachen erfasst auch die Auslegung von Gesellschaftsverträgen. Hintergrund Dem Beschluss des Kammergerichts liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die GmbH hatte – nach Veränderungen im Gesellschafterbestand – zwei Gesellschafter mit einer Betei...mehr

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Ausschluss der Binnenhaftung des GmbH-Geschäftsführers

Zusammenfassung Im Einzelfall kann ein GmbH-Geschäftsführer von der Haftung gegenüber der Gesellschaft aufgrund eines stillschweigenden Einverständnisses der Gesellschafter befreit sein. Sachverhalt Eine UG & Co. KG (Gesellschaft) nahm den früheren Geschäftsführer der Komplementärin wegen von ihm veranlassten Zahlungen auf Schadensersatz in Anspruch. Der Geschäftsführer hatte ...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 5 Welche Unterlagen sind beizufügen?

Neben den ausgefüllten Erklärungsvordrucken – grundsätzlich in elektronischer Form – müssen folgende Unterlagen beim Finanzamt eingereicht werden: Unverkürzte Steuerbilanz (oder Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung) ggf. einschließlich Anhang und Lagebericht, steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr. Die o. g. Jahresabschlussunterlagen sind standardisie...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 5 Welche Unterlagen sind beizufügen?

Neben den ausgefüllten Erklärungsvordrucken – grundsätzlich in elektronischer Form – müssen folgende Unterlagen beim Finanzamt eingereicht werden: Unverkürzte Steuerbilanz (oder Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung) ggf. einschließlich Anhang und Lagebericht, steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr. Die o. g. Jahresabschlussunterlagen sind standardisie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Verwendung gemäß der §§ 58, 150 AktG

Rn. 18 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die in den §§ 58 und 150 AktG enthaltenen Vorschriften hinsichtlich der Dotierung von Rücklagen dienen dem Gläubigerschutz. Sämtliche Vorschriften betreffen die Verwendung des Jahresergebnisses. Entweder sind die Dotierungen selbst in Abhängigkeit vom Jahresergebnis definiert (vgl. § 150 Abs. 2 AktG) oder die max. Zuführung wird in Abhängigke...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Form der Feststellung, Zuständigkeit und Frist

Rn. 2 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Feststellung erfolgt durch Beschluss. Formvorschriften dafür können durch das Gesetz oder Gesellschaftsvertrag/Satzung vorgesehen sein. Bei einem Einzelkaufmann kommt die Feststellung durch die Unterschrift auf dem JA zustande oder auch durch konkludentes Handeln, wie z. B. Beifügung des JA zur Steuererklärung (vgl. auch HdR-E, HGB § 245)....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Erleichterungen für Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute

Rn. 4 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Für PersG und Einzelkaufleute bestehen bei der Offenlegung des JA folgende Erleichterungen:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausweistechnik

Rn. 34 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der EK-Bereich kann, sofern die Bilanz nach teilweiser oder vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wird, wie folgt gegliedert werden: Diese Überleitung vom Jahresüberschuss/-fehlbetrag zum Bilanzgewinn/-verlust ist lediglich bei der AG, KGaA bzw. SE zwingend nach dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag in der GuV (vgl. § 158 Abs. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Umschreibung der Ergebnisverwendung

Rn. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 KapG sind rechtlich selbständige juristische Personen, bei denen die Kap.-Geber losgelöst vom eigentlichen unternehmerischen Geschehen ihre Mitwirkungsrechte grds. nur über die Gesellschafterversammlungen wahrnehmen (können). Die geschäftlichen Aktivitäten werden von Organen wahrgenommen, die nicht mit den Kap.-Gebern identisch sein müssen (Fr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Beschluss über das noch nicht feststehende Jahresergebnis

Rn. 11 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Grds. sind zwei Arten solcher Beschlüsse denkbar. Zum einen kann durch die Schaffung einer Satzungsklausel bzw. einer Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag die Verwendung der Jahresergebnisse künftiger Jahre festgeschrieben werden und zum anderen kann eine Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses bereits während des laufenden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.2.3.2 Juristische Personen des Zivilrechts

Rz. 43 Juristische Personen des Zivilrechts sind z. B. eingetragene Vereine[1], Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit[2], Genossenschaften[3], GmbH[4], AG[5], KGaA[6] oder Stiftungen.[7] Rz. 44 Die Personenvereinigung zum Zweck der Gründung einer Kapitalgesellschaft, also die Gründungsgesellschaft nach Abschluss des Gesellschaftsvertrags und vor der Registereintragung, ist...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Fehlende Bestellung

Rn. 3 Stand: EL 36 – ET:06/2022 Der AP muss beim Abschluss der Prüfung bestellt sein, also spätestens bei Vorlage des Prüfungsberichts (zusammen mit dem BV) an das zuständige UN-Organ (vgl. § 6 Abs. 1 PublG i. V. m. § 321 Abs. 5). Zu diesem Zeitpunkt darf die Bestellung noch nicht widerrufen sein. Eine Kündigung des Prüfungsmandats durch den AP vor Beendigung der Prüfung hebt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.3.2 Besonderheiten für Personengesellschaften

Rz. 67 Die Steuerrechtsfähigkeit besteht nicht für sog. Innengesellschaften. Diese treten im Wirtschaftsleben nicht als Gesellschaften in Erscheinung, sondern die gesellschaftsrechtlichen Beziehungen bestehen nur intern, z. B. bei der stillen Gesellschaft in typischer Form.[1] Die Rechtsfähigkeit besteht nur für das Mitglied der Innengesellschaft, das nach außen tätig wird.[...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.2 Besonderheiten

Die Beiratstätigkeit ist keine Tätigkeit, die der Steuerberater "nebenbei" ausführen kann. In der Regel wird von jedem Beiratsmitglied sorgfältige und aktive Mitarbeit gefordert. Der Steuerberater muss daher ausreichend Zeit und Interesse haben, um sich den vielfältigen Aufgaben eines Beiratsmitglieds widmen zu können. Praxis-Tipp Vereinbarungen eingehend prüfen Vor der Bestel...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.1 Wesentliche Inhalte

Ein Beirat ist bei keiner Gesellschaft zwingend vorgeschrieben, kann aber bei allen freiwillig errichtet werden, soweit es der Gesellschaftsvertrag vorsieht.[1] Da Mitglieder eines Beirats auch Nichtgesellschafter sein können, werden in vielen Fällen auch Steuerberater als externe Fachleute zur Entscheidungsfindung im Unternehmen als Beiratsmitglied ausgewählt, das dann im R...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.3 Haftungsfallen

Die Rechte und Pflichten der Beiratsmitglieder bestimmen sich nach der Ausgestaltung und den Aufgaben des Beirats. Der Steuerberater als Beiratsmitglied ist dem Gesellschaftsinteresse verpflichtet und muss gegenüber der Gesamtheit der Gesellschafter Auskunft erteilen. Auch wenn der Steuerberater als Beiratsmitglied kein Gesellschafter ist, obliegen ihm gesellschaftsrechtlich...mehr

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Gesellschafterbeschlüsse: R... / 2 Gesellschafterbeschlüsse einer Kommanditgesellschaft

In einer Kommanditgesellschaft (KG) ist für die Durchführung von Grundlagengeschäften (Änderung des Gesellschaftsvertrags, Aufnahme neuer Gesellschafter, Wahl des Abschlussprüfers, Bestellung/Bindung/Abberufung von Liquidatoren, Auflösung der Gesellschaft u. a.) sowie von außergewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen (Einrichtung von Zweigniederlassungen, Aufnahme/Kündigung s...mehr

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Gesellschafterbeschlüsse: R... / 1 Gesellschafterbeschlüsse einer Offenen Handelsgesellschaft

An der Beschlussfassung der Offenen Handelsgesellschaft (OHG)[1] sind grundsätzlich alle Gesellschafter beteiligt. Sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes regelt, gelten keine Formvorschriften, d. h., zur Beschlussfassung ist keine Gesellschafterversammlung notwendig, die Gesellschafter können ihre Stimmen formfrei telefonisch oder schriftlich abgeben. Die erforderlich...mehr

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Gesellschafterbeschlüsse: R... / 5 Gesellschafterbeschlüsse einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Beschlüsse der Gesellschafter einer GmbH werden üblicherweise im Rahmen einer Gesellschafterversammlung gefasst.[1] Eine Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren ist – abgesehen von einigen Ausnahmen – ebenfalls möglich. Eine Satzungsregelung, die vorsieht, dass Beschlüsse der Gesellschafter auch außerhalb von Versammlungen schriftlich, mündlich und fernmündlich...mehr

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Gesellschafterbeschlüsse: R... / 8 Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Alle Gesellschafter von Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften müssen sich mit dem Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) auseinandersetzen.[1] Es tritt – überwiegend – am 1.1.2024 in Kraft. Neuregelungen betreffen nicht nur neu zu gründende Personen(handels)gesellschaften, sondern vor allem auch bereits bestehende Personen(handels)gesellsc...mehr

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Gesellschafterbeschlüsse: R... / 7 Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Gesellschafterbeschlüssen

In einer Gesellschafterversammlung können grundsätzlich nur dann wirksame Beschlüsse gefasst werden, wenn die Gesellschafterversammlung ordnungsgemäß einberufen wurde.[1] Ferner können das Fehlen einer notwendigen notariellen Beurkundung, Sittenwidrigkeit (z. B. Beschlüsse, die dazu dienen, einem Gesellschafter zu schaden), Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht oder Verstöße gegen...mehr

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Gesellschafterbeschlüsse: R... / 3 Gesellschafterbeschlüsse einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Für die Beschlussfassung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), auch BGB-Gesellschaft genannt, gelten weitestgehend die gleichen Regelungen wie bei der OHG oder einer KG. Eine Ausnahme gilt für außergewöhnliche Geschäftsführungsmaßnahmen, für die bei einer GbR gesetzlich kein Beschluss vorgeschrieben ist. In einer GbR erfolgt die Geschäftsführung gemeinschaftlich. Somi...mehr

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Gesellschafterbeschlüsse: R... / Zusammenfassung

Überblick Ein Gesellschafterbeschluss ist ein Beschluss der Gesellschafter bzw. Anteilsinhaber einer Personen- oder Kapitalgesellschaft über Satzungsänderungen, Gewinnverteilung, Aufnahme neuer Gesellschafter, Ausschluss von Gesellschaftern, Kapitalerhöhung etc. Für welche Tatbestände Gesellschafterbeschlüsse notwendig und welche Mehrheiten jeweils erforderlich sind, ist ent...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.3. Höhe des Abschlags

Rz. 278 Die Höhe des Vorwegabschlags beträgt maximal 30 % (Abs. 9 Satz 3), kann also demzufolge auch (deutlich) unter 30 % liegen. Für die Berechnung der Höhe des Vorwegabschlags kommt es ausschließlich auf die im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung enthaltenen Abfindungsbestimmungen für das Ausscheiden aus der Gesellschaft und im Einzelnen darauf an, wie weit die Abfin...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7 Abfindungsansprüche auf Grund gesellschaftsvertraglicher Klauseln

Rz. 300 § 10 Abs. 10 ErbStG wurde durch das ErbStRG neu eingefügt. Die Regelung betrifft Konstellationen, in denen Personen- oder Kapitalgesellschaftsanteile zunächst auf die Erben übergegangen sind, von diesen jedoch auf Grund von gesellschaftsvertraglichen Klauseln auf andere Gesellschafter übertragen werden müssen. Bei Anteilen an Personengesellschaften dürfte dies selten...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.2.2.2. Verfügungsbeschränkung bei Personengesellschaften

Rz. 259 Da bei der GbR und bei der OHG die Übertragung der Gesellschafterstellung die Zustimmung aller Gesellschafter voraussetzt (sog. Grundlagengeschäft mit der Notwendigkeit der Beschlussfassung gem. § 119 HGB), dürfte die Aufnahme einer entsprechenden Bindungswirkung in den Gesellschaftsvertrag bzw. in den Beschluss genügen. Aus Vorsichtsgründen sollte jedoch dennoch der...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.1. Grundlagen

Rz. 242 Für begünstigtes Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG wird ein Abschlag in Höhe von bis zu 30 % des gemeinen Werts des begünstigten Vermögens gewährt, wenn es sich bei dem begünstigten Vermögen um ein Familienunternehmen i. S. d. § 13a Abs. 9 ErbStG handelt. Die Begünstigung von Familienunternehmen gegenüber anderen Unternehmen, die zwar auch begünstigtes Vermögen i...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Beschlossene Dividenden

Tz. 22 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 IAS 10.12 verbietet den Ausweis von Dividenden für Inhaber von Eigenkapitalinstrumenten iSv. IAS 32 als Verbindlichkeit, sofern der Beschluss über die Ausschüttung nach der Berichtsperiode erfolgt. Grund dafür, dass die in Rede stehenden Dividenden zum Ende der Berichtsperiode nicht als Verbindlichkeit zu erfassen sind, ist, dass zu diesem Ze...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.2.1. Entnahme- bzw. Ausschüttungsbeschränkung (Nr. 1)

Rz. 248 Der Thesaurierungsgedanke, der schon den Erbschaftsteuerreformgesetzgeber 2009 zur Einführung des § 13a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG a. F. bewogen hat (schädliche Überentnahme) und mit § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 ErbStG beibehalten wurde, kommt verstärkt bei der Vorwegverschonung zum Tragen. Danach dürfen Entnahmen oder Ausschüttungen höchstens 37,5 % des jeweiligen Gewinnantei...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 16.2 Die Voraussetzungen im Einzelnen

Rz. 714 Erforderlich ist zunächst, dass ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet. Erfasst wird sowohl ein freiwilliges als auch ein zwangsweises Ausscheiden (HE 7.10 Satz 2 ErbStH; ebenso Weinmann in M/W, § 7 Rn. 249; Griesel in D/H/R, § 7 Rn. 194; Schuck in V/S/W, § 7 Rn. 252). Ein Ausscheiden eines Gesellschafters ist nach allgemeiner Ansicht (Hannes/Holtz in M/...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Freiwilliger IFRS-Abschluss

Tz. 13 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Bei freiwillig erstellten IFRS-Abschlüssen (dh. außerhalb der Regelungen des § 315e bzw. § 325 Abs. 2a HGB) ist für die Bestimmung des Endes des Wertaufhellungszeitraums wie folgt zu differenzieren: Ergibt sich eine Verpflichtung zur Aufstellung des freiwilligen IFRS-Abschlusses aus der Satzung bzw. dem Gesellschaftsvertrag, markiert der Tag, ...mehr