Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bedeuten jährlich für viele 100.000 Autofahrer Ärger mit Polizei und Gerichten. Nicht selten ist der zumindest zeitweise Verlust der Fahrerlaubnis mit möglicherweise weitreichenden Folgen für den Verkehrsteilnehmer zu befürchten, dem häufig dann der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Diese – mitunter existenziellen – Rechtsfolgen, aber a...mehr

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G / 2 Geldbuße, Bemessung [Rdn 1840]

Rdn 1841 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Geldbuße, Allgemeines, Rdn 1829. Rdn 1842 1.a) Als Grundlage der Bußgeldbemessung stehen gem. § 17 Abs. 3 S. 1 die Bedeutung der OWi (Rdn 1845 f.) und der Vorwurf, der den Täter trifft (Rdn 1847 f.), im Mittelpunkt (zum Bußgeldrahmen → Geldbuße, Allgemeines, Rdn 1831). Den wirtschaftlichen Verhältnissen kommt eine nur nachrangige...mehr

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F / 21 Fahrverbot, mehrere Fahrverbote [Rdn 1689]

Rdn 1690 Literaturhinweise zu § 25 Abs. 2 und 2a StVG a.F.: Burhoff, Vollstreckung mehrerer Fahrverbote, VRR 2008, 409 Fromm, Neues zum Parallelvollzug von Fahrverboten?, VRR 2010, 368 Krumm, Parallelvollstreckung von Fahrverboten: So geht's!, zfs 2013, 368 Die Vollstreckung mehrerer Fahrverbote, DAR 2008, 54 Seutter, Die Parallelvollstreckung von Fahrverboten, DAR 2015, 428, s....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 5.1 Grundsätze

Rz. 30 Der Umfang des Bildungsurlaubs beträgt in den Weiterbildungsgesetzen regelmäßig 5 Arbeitstage, wobei grundsätzlich von einer Beschäftigung an 5 Arbeitstagen pro Woche ausgegangen wird. Für Teilzeitarbeitsverhältnisse finden sich teilweise Anpassungsregelungen. So sieht § 3 Abs. 2 AWbG NW vor, dass sich der Anspruch entsprechend erhöht oder verringert, wenn regelmäßig ...mehr

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B / 4 Beweisantrag, Allgemeines [Rdn 483]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 484 Literaturhinweise: Bas...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 23 Anwen... / 2 Verwirklichung eines Erwerbsvorgangs

Rz. 2 § 23 GrEStG stellt bei der Anwendung des Grunderwerbsteuergesetzes 1983 in seiner ursprünglichen Fassung und der nachfolgenden, durch das JStG 1997, das StEntlG 1999/2000/2002 sowie das StÄndG 2001 geänderten Rechtsvorschriften des Gesetzes auf die "Verwirklichung des Erwerbsvorgangs" ab. Aus dem in diesem Zusammenhang verwendeten Begriff "Erwerbsvorgang" wird deutlich...mehr

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B / 7 Beweisantrag, Begründung [Rdn 505]

Rdn 506 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Beweisantrag, Allgemeines, Rdn 483. Rdn 507 1. Der Beweisantrag bedarf grds. keiner besonderen Begründung. Eine Begründung kann aber der Verdeutlichung – vor allem der Erheblichkeit einer Tatsachenbehauptung – dienen. Es empfiehlt sich, in einer zusätzlichen Begründung die Verknüpfung des Beweisthemas mit dem zu entscheidenden Fal...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.1 Antrag des Arbeitnehmers

Rz. 39 Da über die Freistellung für die Bildungsmaßnahme der Arbeitgeber entscheidet, muss der Arbeitnehmer die Freistellung für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme beim Arbeitgeber beantragen. Die Inanspruchnahme und der Zeitpunkt der Bildungsfreistellung müssen dem Arbeitgeber nach den jeweiligen Bildungsurlaubsgesetzen so frühzeitig wie möglich mitgeteilt werden...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.6 Negativkatalog

Rz. 25 In den Gesetzen finden sich oft Regelungen zu Veranstaltungen, die kraft Definition keine anerkannten Bildungsmaßnahmen darstellen ("Negativkatalog"). So handelt es sich nach § 6 Abs. 2 BzG BW nicht um Bildungsmaßnahmen (1) wenn die Teilnahme an der Veranstaltung von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei, Gewerkschaft, einem Berufsverband, einer Religionsgemeins...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 2.2 Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 11 Weitere Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis dem räumlichen Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzes unterliegt. Teilweise enthalten die Gesetze hierzu ausdrückliche Regelungen. So regelt § 2 Abs. 3 BremBZG, dass ein Beschäftigungsverhältnis seinen Schwerpunkt in Bremen hat, wenn die oder der Beschäftigte in einem in Bremen ansässigen Betrieb eingegliedert ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer. Der Besteuerung unterliegt der Gewerbebetrieb als Objekt der Besteuerung. Das Steueraufkommen aus der Gewerbesteuer steht ausschließlich den Gemeinden zu, welche auch den Gewerbesteuerbescheid erlassen. Grundlage des Gewerbesteuerbescheids ist der vom Finanzamt ermittelte Gewerbesteuermessbetrag, der wiederum auf dem Gewerbeertra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzantragspflicht des... / Zusammenfassung

Begriff Der GmbH-Geschäftsführer ist verpflichtet, bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) Insolvenzantrag zu stellen (Insolvenzantragspflicht gemäß § 15 a InsO). Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen der GmbH die Schulden nicht mehr deckt. Eine GmbH ist zahlungsunfähig, wenn sie bei Fälligkeit ihre Zahlungsverpflichtungen nicht meh...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Einig sind sich die Landesgesetze darin, dass alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsstätte in dem jeweiligen Bundesland liegt bzw. deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in dem jeweiligen Bundesland haben, einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung haben. Dabei ist der persönliche Wohnsitz ohne Bedeutung. Auch die Auszubildenden unterfallen dem Anwendungsbere...mehr

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F / 22 Fahrverbot, qualifizierter Rotlichtverstoß [Rdn 1694]

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.5 Mindestumfang

Rz. 23 In einigen Bildungsgesetzen wird der zeitliche Mindestumfang des Bildungsprogramms einer anzuerkennenden Veranstaltung ausdrücklich geregelt (vgl. etwa § 6 Abs. 1 Nr. 4 BzG BW; § 12 Abs. 1 Nr. 4 HBUG; § 7 Abs. 1 Nr. 3 BfG RP; § 11 Nr. 6 BfG M-V). Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 BzG BW müssen die Bildungsmaßnahmen durchschnittlich einen Unterrichtsumfang von mindestens 6 Zeitstu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.2.2 Widerruf

Rz. 44 Der Arbeitgeber ist grundsätzlich an die Genehmigung des Bildungsurlaubs gebunden und kann diese Erklärung weder zurücknehmen noch den Arbeitnehmer aus dem Bildungsurlaub zurückrufen.[1] Einige Gesetze zum Bildungsurlaub sehen allerdings eine Widerrufsmöglichkeit des Arbeitgebers für bereits genehmigten Bildungsurlaub vor. So regelt § 7 Abs. 6 BzG BW (vgl. auch § 6 Ab...mehr

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Arbeitszeitbetrug: Fallgest... / Zusammenfassung

Überblick Täuscht ein Arbeitnehmer bewusst über die Erbringung seiner Arbeitsleistung, liegt ab der ersten Minute ein Arbeitszeitbetrug vor. Dem Arbeitgeber wird suggeriert, dass Arbeitsleistung in einem bestimmten Umfang erbracht wurde, obwohl dem Arbeitnehmer bewusst ist, dass er die Arbeitsleistung nur in einem geringeren Umfang oder gar nicht erbracht hat. Gesetze, Vorsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 7.2 Anzeige des Erwerbsvorgangs nicht ordnungsgemäß (§ 16 Abs. 5 GrEStG)

Rz. 50 Nach § 16 Abs. 5 GrEStG gelten die Vorschriften der Abs. 1–4 des § 16 GrEStG nicht, wenn einer der in § 1 Abs. 2, 2a, 3 und 3a GrEStG bezeichneten Erwerbsvorgänge rückgängig gemacht wird, der nicht ordnungsgemäß angezeigt war. Die Vorschrift wirkt dem Anreiz entgegen, durch Nichtanzeige einer Besteuerung der in dieser Vorschrift genannten Erwerbsvorgänge zu entgehen (...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 1.2 Zielsetzung

Rz. 2 Durch den Bildungsurlaub soll ein wirksames Mittel zu einer Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung der Beschäftigten erreicht werden. Die Gesetzgeber[1] gehen davon aus, dass aufgrund der technologischen Entwicklung, des strukturellen Wandels in Wirtschaft und Gesellschaft und der demografischen Veränderungen das lebenslange Lernen weiter an Bedeutung gewinnt. Aufgrund...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 5.5 Minderung des Kaufpreises

Rz. 40 Die Vergünstigung des § 16 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG war bis zum Inkrafttreten ihrer Neufassung durch Art. 9 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen an die Voraussetzung geknüpft, dass die Herabsetzung der Gegenleistung (Minderung) aufgrund der §§ 459, 460 BGB vollzogen wird. Dies ist erst dann der Fall, we...mehr

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F / 25 Fahrverbot, verfahrensrechtliche Besonderheiten [Rdn 1772]

Rdn 1773 Literaturhinweise: Baumgärtner, Besetzung der Bußgeldsenate der Oberlandesgerichte bei Rechtsbeschwerden, die ein Fahrverbot betreffen, NJW 1998, 2262 Beck, Anwesenheitspflicht des Betroffenen in der Hauptverhandlung, DAR 1999, 521 Burhoff, Entbinden vom Erscheinen in der Hauptverhandlung des Bußgeldverfahrens, VRR 2007, 250 ders., Neue(re) Rechtsprechung zum Fahrverbo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.3.1 Form und Frist

Rz. 45 Nach Eingang des Antrags des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber den Antrag prüfen. Will er die Freistellung verweigern, so muss er dies dem Arbeitnehmer zumeist i. d. R. schriftlich und unter Angabe der Gründe innerhalb einer bestimmten Frist nach Erhalt der Mitteilung oder vor Beginn der Veranstaltung mitteilen.[1] Lässt der Arbeitgeber die Frist verstreichen, ohne d...mehr

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B / 16 Bußgeldbescheid, Inhalt [Rdn 656]

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B / 1 Belehrung des Betroffenen [Rdn 400]

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A / 23 Anhörungsrüge [Rdn 324]

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G / 15 Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, POLISCAN-Systeme [Rdn 2054]

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A / 8 Abstandsmessung, Allgemeines [Rdn 67]

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E / 17 Erzwingungshaft [Rdn 1150]

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R / 17 Rechtsbeschwerde, Zulassung [Rdn 3155]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
I / 1 Identifizierung anhand eines Lichtbildes, Allgemeines [Rdn 2553]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
F / 23 Fahrverbot, Rechtsgrundlagen [Rdn 1719]

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B / 8 Beweisantrag, Inhalt [Rdn 510]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / 1 Sicherheitsgurt, Ordnungswidrigkeit [Rdn 3430]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
F / 2 Fahreignungs-Bewertungssystem, Verringerung des Punktestandes gem. § 4 Abs. 6 StVG [Rdn 1208]

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 5.4 Anrechnung

Rz. 36 In einigen Weiterbildungsgesetzen finden sich Vorschriften über die Anrechnung von Freistellungen zum Zwecke der Weiterbildung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträge. Danach ist teilweise die Anrechnung von betrieblichen Schulungen unter engen Voraussetzungen möglich (vgl. etwa § 4 SBFG, § 5 BzG BW, § 4 Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abgeschlossenheit (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Sondereigentum soll nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Sondereigentum kann also nicht nur an der in sich abgeschlossenen Wohnung begründet werden, sondern auch an außerhalb der Wohnung liegenden Räumen, sofern diese verschließbar sind. Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
F / 26 Fahrverbot, 4-Monatsfrist [Rdn 1790]

Rdn 1791 Literaturhinweise: Albrecht, Das neue Wahlrecht für den Antritt von Fahrverboten (§ 25 IIa StVG), NZV 1998, 131 Krumm, Fahrverbot: Probleme mit der 4-Monats-Abgabefrist ("Schonfrist")?, SVR 2010, 316 Miller, Vollstreckung von deutschen Fahrverboten bei ausländischem Wohnsitz, DAR 2011, 355 s. auch die Hinw. bei → Fahrverbot, Allgemeines, Rdn 1493 und bei → Fahrverbot, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 12 Abstandsmessung, Urteil, Checkliste [Rdn 97]

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.1 Allgemeines

Rz. 16 Auch bei den Themen, die eine Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ermöglichen, gibt es in den einzelnen Ländern Unterschiede. Neben der in allen Gesetzen geregelten Freistellung für berufliche und (gesellschafts)politische Weiterbildung gewähren Bremen und Schleswig-Holstein Bildungsurlaub auch zum Zweck der allgemeinen Weiterbildung. In Niedersachsen und Brandenburg k...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 7 Sonderregelungen für Kleinbetriebe

Rz. 47 In einigen Gesetzen sind weitere Einschränkungen für die Freistellung zum Bildungsurlaub vorgesehen. Für Beschäftigte in Kleinbetrieben bestehen teilweise Sonderregelungen. So finden sich Vorschriften, nach denen ein Anspruch erst ab einer bestimmten Betriebsgröße besteht und Beschäftigte in Kleinstbetrieben keinen Anspruch haben (vgl. Übersicht über die Einschränkung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
I / 2 Identifizierung anhand eines Lichtbildes, Anforderungen an das tatgerichtliche Urteil [Rdn 2572]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
F / 14 Fahrverbot, Augenblicksversagen [Rdn 1527]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
E / 13 Einstellung des Verfahrens nach § 47, Opportunitätsgrundsatz und Voraussetzungen [Rdn 1018]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
U / 6 Urteil, Allgemeine Feststellungen [Rdn 3739]

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Ressortaufteilung - H... / 7 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mieterstrom und Balkonkraftwerk: Verwaltungsaufwand wird geringer

Das Solarpaket I hat am 26.4.2024 im Schnellverfahren Bundestag und Bundesrat passiert – und soll zeitnah in Kraft treten. Es wird Erleichterungen bei Balkonkraftwerken und Mieterstrom geben. Ein Überblick für Eigentümer und Mieter. Boom bei steckerfertigen Solaranlagen (BKW) Inzwischen sind rund 400.000 BKW in Betrieb, wie aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 2.2 DBA-Sonderregelungen

Eine weitere Ausnahme gilt nach den mit bestimmten Ländern getroffenen Vereinbarungen für Grenzgänger. Sonderregelungen für Grenzgänger enthalten die DBA mit Frankreich, Österreich und der Schweiz. Diese zwischenstaatlichen Grenzgängerregelungen haben das Ziel, abweichend vom Arbeitsortprinzip die Besteuerung des Arbeitslohns dem Wohnsitzstaat zuzuweisen. Unterschiedlich sin...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.2 Gestaltungsmöglichkeiten des TzBfG

Das seit dem 1.1.2001 geltende Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) enthält eine umfassende gesetzliche Regelung des Rechts der Befristung von Arbeitsverhältnissen. Dieses Gesetz ist auch für das befristete Probearbeitsverhältnis maßgebend. Für den Erprobungsfall bietet es 2 unabhängig voneinander in Betracht kommende Möglichkeiten: Zum einen enth...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Ressortaufteilung - H... / 3.3 Nicht alle Aufgaben sind teilbar

Einige Aufgaben der Geschäftsführer sind nicht aufteilbar, hier besteht sogar ein Geschäftsverteilungsverbot: Bei Aufgaben, die für die Gesellschaft von grundlegender Bedeutung sind, das heißt die Gestaltung der Ge­schäftspolitik oder der Organisationsstruktur betreffen. Diese Fragen müssen stets mit allen Geschäftsführern abgestimmt werden. Dies gilt umso mehr, wenn mit dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neues Beschlussmängelrecht für Personengesellschaften – Wechsel zum Anfechtungsmodell

Zusammenfassung Das MoPeG schafft neue Regeln für Beschlussfassung und -mängel bei Personengesellschaften. Das Anfechtungsmodell für OHG, KG & GmbH & Co. KG soll dabei Unsicherheit beseitigen und Rechtsschutz erleichtern. Wir erklären, was das bedeutet und warum vertragliche Regelungen weiterhin wichtig sind. Neuerungen für OHG, KG und GmbH & Co. KG – Alte Probleme bei GbR un...mehr