Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.11.2 Wirtschaftsstraftaten (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. b AO)

Rz. 120 Als Wirtschaftsstraftaten kommen Delikte in Betracht, die von Personen des Geschäftslebens, von Angehörigen der freien Berufe wie auch von im Wirtschaftsleben agierenden staatlichen Funktionsträgern im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit begangen werden. An der Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten soll dann ein zwingendes öffentliches Interesse best...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 5.2 Fremdes Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis

Rz. 35 § 30 Abs. 2 Nr. 2 AO erweitert den Schutzbereich des Steuergeheimnisses über § 30 Abs. 2 Nr. 1 AO hinaus.[1] Zwar sind fremde Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse i. d. R. auch "personenbezogene Daten eines anderen". Anders als im Schutzbereich des § 30 Abs. 2 Nr. 1 AO bedarf es hier aber keiner "Zuordnung" zu einer Person. Das Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis ist als...mehr

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Rechnung: Wie richtig faktu... / 1.1.4 Wie die Rechnungsnummer aufgebaut sein muss

Auf der Rechnung muss eine fortlaufende Nummer vermerkt sein.[1] Als Rechnungsnummern sind nicht nur Ziffern, sondern auch Kombinationen mit Buchstaben zulässig, z. B. B-007-KR-2004. Solange die Rechnungsnummern eindeutig sind, dürfen auch mehrere Nummernkreise, z. B. nach Inland, Ausland oder Filialen, gebildet werden. Achtung Nummernkreis soll geschlossen sein Das Gesetz ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.2 Zur Datenverarbeitung durch Finanzbehörden (§ 30 Abs. 4 Nr. 1a AO)

Rz. 82 § 30 Abs. 4 Nr. 1a AO erklärt die Offenbarung oder Verwertung geschützter Daten durch Finanzbehörden für zulässig, wenn sie der Verarbeitung nach Maßgabe des § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 oder 6 AO dient. Die Regelung wurde zeitgleich mit der Schaffung des § 29c AO mit Wirkung vom 25.5.2018 in die Regelung zum Steuergeheimnis eingefügt.[1] Damit trug der Gesetzgeber den Anf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 4.6 Nichtverpflichtete

Rz. 26 Nicht zur Wahrung des Steuergeheimnisses verpflichtet sind alle anderen Personen, die nicht zu dem in § 30 Abs. 1 u. 3 AO umschriebenen Personenkreis gehören und für die sich diese Verpflichtung auch nicht aus einem anderen Gesetz ergibt. Sie könnten daher auch die ihnen im Besteuerungsverfahren bekannt gewordenen personenbezogenen Daten eines anderen dann unbeschränk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.1 Kenntniserlangung im Verfahren

Rz. 41 Werden bei Gelegenheit eines Verfahrens Kenntnisse erlangt, die nicht eigentlich Gegenstand des Verfahrens sind, können auch diese dem Schutz des Steuergeheimnisses unterliegen. Der zwischen Kenntniserlangung und Durchführung des Steuerverfahrens bestehende unmittelbare Zusammenhang ist mit Rücksicht auf den hohen Rang des Steuergeheimnisses in einem sehr weiten Sinn ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.9 Zustimmung der betroffenen Person (§ 30 Abs. 4 Nr. 3 AO)

Rz. 106 Soweit die betroffene Person zustimmt, ist ein Offenbaren oder Verwerten der geschützten Daten zulässig. Die Änderung des Begriffs des "Betroffenen" in den der "betroffenen Person" durch das 2.DSAnpUG-EU vom 20.11.2019[1] enthielt keinen materiellen Änderungsgehalt. Vielmehr wurde – wie auch in der Gesetzesbegründung ausgeführt – lediglich eine Anpassung der Begriffl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 7.4 Dauer der Geheimhaltungspflicht und des Verwertungsverbots

Rz. 66 Das Gesetz sieht keine zeitliche Beschränkung der Wahrung des Steuergeheimnisses vor. Deshalb sind alle geschützten Daten, die in einem Verfahren nach § 30 Abs. 2 AO bekannt geworden sind, von den Amtsträgern und Behörden grundsätzlich auf Dauer geheimzuhalten. Entsprechendes gilt für das Verbot der Verwertung. Das Ausscheiden des Amtsträgers aus dieser Stellung änder...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.3 Zur Durchführung eines Bußgeldverfahrens nach Art. 83 der EU-Datenschutzgrundverordnung (§ 30 Abs. 4 Nr. 1b AO)

Rz. 89 § 30 Abs. 4 Nr. 1b AO ermöglicht die Offenbarung und Verwertung der geschützten Daten für Zwecke eines Verfahrens nach Art. 83 DSGVO durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Die Öffnungsklausel wurde mit Wirkung vom 25.5.2018 in die Regelung zum Steuergeheimnis eingefügt.[1] Damit trug der Gesetzgeber auch insoweit den Anforderungen der DSGVO Rechnung. Da datenschutzrec...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 81 Bes... / 3.2.3.1 Aufenthalt außerhalb Inland/EU/EWR

Rz. 15 Für einen Beteiligten, dessen Person und Aufenthalt zwar bekannt ist, der aber in dem Zeitpunkt, in dem die Finanzbehörde ein Verwaltungsverfahren einleiten oder fortsetzen will, ohne Aufenthalt im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (Mitgliedstaaten der Euro...mehr

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Eigenbelege: Der richtige U... / Zusammenfassung

Überblick Nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) muss jeder Kaufmann bzw. Gewerbetreibende Bücher führen. Hierzu gehört auch, dass für jede Buchung ein Beleg vorliegen muss. Zu den Belegen zählen Fremd-, Eigen- und Ersatz- bzw. Notbelege. Die GoBD ergänz...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2 Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen

Rechtsanwälte werden von Arbeitgeber-Mandanten auch zu Arbeitsverträgen mit Angehörigen befragt. Zahlungen an den eigenen Ehepartner oder an Kinder, die noch zur Schule gehen und studieren und deshalb keine eigenen Einkünfte haben, sind steuerlich natürlich interessant, aber mit Vorsicht zu sehen: Die monatlichen Gehaltszahlungen inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.6 Auftragsverarbeitung (§ 30 Abs. 9 AO)

Rz. 142 § 30 Abs. 9 AO wurde auf der Grundlage von Kapitel IV der DSGVO[1] mit Wirkung vom 25.5.2018 in die Regelung zum Steuergeheimnis eingefügt.[2] Damit trug der Gesetzgeber den Anforderungen der DSGVO Rechnung. Die Regelung enthält einen positiven wie einen negativen Regelungsgehalt. Zum einen regelt sie ausdrücklich, dass Daten auch bei Auftragsverarbeitungen nur und au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.8 Zweckbestimmung bei zulässiger Offenbarung gegenüber Nichtfinanzbehörden (§ 30 Abs. 11 AO)

Rz. 145 § 30 Abs. 11 AO regelt die weiterbestehende Zweckbestimmung erlaubt offenbarter geschützter Daten beim Empfänger. Abs. 11 wurde mit Wirkung vom 25.5.2018 in die Regelung zum Steuergeheimnis eingefügt.[1] Damit trug der Gesetzgeber den Anforderungen der DSGVO Rechnung. Wurden geschützte Daten einer Person, die nicht nach § 30 AO zur Wahrung des Steuergeheimnisses verpf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 5.1.4 Personenbezogene Daten von Gesellschaften/Gemeinschaften

Rz. 32 Die personenbezogenen Daten von Gesellschaften (Gemeinschaften) dürfen denjenigen gegenüber offenbart werden, die sie vertreten. Das gilt für Personen- und Kapitalgesellschaften. Ein praktisches Bedürfnis für eine Offenbarung kann sich etwa bei einem Wechsel in der Person des Vertreters ergeben. Besteht das Steuerrechtsverhältnis gegenüber der Gesellschaft, gilt das S...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3.2 Geschäfte mit Verbrauchern

AGB werden unter drei Voraussetzungen Bestandteil eines Vertrags mit einem Verbraucher: Der Verbraucher muss ausdrücklich auf die AGB hingewiesen werden. Er muss in für ihn zumutbarer Weise die Möglichkeit erhalten, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Er muss mit ihrer Geltung einverstanden sein (§ 305 BGB). Ausdrücklicher Hinweis auf die AGB Bei Massengeschäften ist ein ausdrüc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.3 Befugter Datenabruf (§ 30 Abs. 6 AO)

Rz. 133 Die Regelung in § 30 Abs. 6 AO soll bewirken, dass das Steuergeheimnis auch im elektronisch organisierten Verwaltungsverfahren gewahrt wird. Die Befugnis für den automatisierten Abruf der durch das Steuergeheimnis geschützten Daten, die in einem automationsgestützten Dateisystem gespeichert sind[1], ist in § 30 Abs. 6 S. 1 AO geregelt. Im Zusammenhang mit der Anpassu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 5 Sachlicher Schutzbereich

Rz. 27 Geschützt sind die personenbezogenen Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse anderer (natürlicher oder juristischer) Personen, die dem Amtsträger oder der gleichgestellten Person in einem der in Abs. 2 S. 1 Buchst. a–c aufgezählten Verfahren bekannt geworden sind, sowie die entsprechenden für ein automatisiertes Verfahren in einem automationsgestützten Dateisyste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung wurde durch das Anhörungsrügengesetz (AnhRügG) v. 9.12.2004[1] mit Wirkung ab 2005 eingefügt. Durch das Gesetz v. 12.12.2007[2] wurde mit Wirkung v. 1.7.2008 Abs. 2 S. 5 a. F. (Verweis auf den sog. Vertretungszwang nach § 62a FGO a. F.) als überflüssig gestrichen, da die Vertretungsbefugnisse in Verfahren vor dem BFH durch § 62 FGO n. F. neu geregelt wurde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.11.4 Andere Fälle mit zwingendem öffentlichen Interesse

Rz. 124 Ein zwingendes öffentliches Interesse an einem Offenbaren oder Verwerten kann auch in anderen Fällen bestehen, die den Beispielsfällen in Abs. 4 Nr. 5 vergleichbar sind. Da sich die Beispielsfälle intensiv mit dem öffentlichen Interesse an einer Abwehr erheblicher Gefahren für die Allgemeinheit, bzw. der Verhinderung erheblicher Straftaten und deren Strafverfolgung b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.5 Automatisiertes Verfahren zum Datenabgleich (§ 30 Abs. 8 AO)

Rz. 137 § 30 Abs. 8 AO wurde mit Wirkung vom 25.5.2018 in die Regelung zum Steuergeheimnis eingefügt.[1] Damit trug der Gesetzgeber den Anforderungen der DSGVO Rechnung. Abs. 8 gestattet unter Steuergeheimnisgesichtspunkten den Datenabgleich zwischen Finanzbehörden, soweit die Weiterverarbeitung oder Offenbarung dieser Daten zulässig und dieses Verfahren unter Berücksichtigun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 2 Sinn und Zweck des Steuergeheimnisses

Rz. 6 Das Steuergeheimnis dient sowohl öffentlichen als auch privaten Interessen. Einerseits soll es die Erfüllung der Offenbarungs- und Mitwirkungspflichten des Stpfl. und anderer Verpflichteter stützen und damit der leichteren und gleichmäßigeren Durchführung der Besteuerung dienen. Der im Rechtsstaatsprinzip und Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verankerten gesetzm...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 81 Bes... / 5.2 Vergütung und Erstattung (Abs. 3)

Rz. 32 Der Vertreter hat nach § 81 Abs. 3 AO – im Gegensatz zu den Fällen der zivilrechtlichen Vormundschaft oder Pflegschaft – einen Rechtsanspruch auf angemessene Vergütung und Auslagenersatz. Erstattungsverpflichteter ist der Rechtsträger[1] der um die Bestellung ersuchenden Finanzbehörde, d. h. regelmäßig das jeweilige Bundesland. Der Anspruch wird gegenüber der Finanzbeh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.2 Vorsätzlich falsche Angaben der betroffenen Person (§ 30 Abs. 5 AO)

Rz. 132 Die Finanzbehörden dürfen vorsätzlich falsche Angaben der betroffenen Person den Strafverfolgungsbehörden offenbaren. Von der Regelung einer gesonderten Verwertungsberechtigung hat der Gesetzgeber – dem Sinn der Vorschrift entsprechend – abgesehen. Die Änderung des Begriffs des "Betroffenen" in "betroffene Person" durch das 2. DSAnpUG-EU vom 20.11.2019[1] enthielt kei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.3 Außerordentliche Beschwerde

Rz. 4 Im Unterschied zu der Gegenvorstellung ist die sog. außerordentliche Beschwerde an die höhere Instanz (sog. iudex ad quem), d. h. an den BFH, gerichtet. Dieser ebenfalls ohne gesetzliche Regelung auf Richterrecht beruhende Rechtsbehelf wurde ausnahmsweise als statthaft anerkannt, wenn die Entscheidung des FG wegen schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften "...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.8 Archivierung durch das Bundesarchiv oder die Landes- oder Kommunalarchive (§ 30 Abs. 4 Nr. 2d AO)

Rz. 105a Durch das Jahressteuergesetz 2022[1] wurde eine Öffnungsnorm zum Steuergeheimnis zur Archivierung geschützter Daten aus dem Besteuerungsverfahren und zur erlaubten Nutzung dieser Daten durch das Bundesarchiv oder zuständige Landes- oder Kommunalarchive geschaffen, die zugleich eine bundesgesetzlich orientierte Verwendungsbeschränkung dieser Daten regelt. Zu beachten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.7 Zur Gesetzesfolgenabschätzung (§ 30 Abs. 4 Nr. 2c AO)

Rz. 103 § 30 Abs. 4 Nr. 2c AO regelt die Offenbarungs- und Verwertungsbefugnis für Zwecke der Gesetzesfolgenabschätzung und wurde mit Wirkung vom 25.5.2018 in die Regelung zum Steuergeheimnis eingefügt.[1] Damit wollte der Gesetzgeber – nach der Gesetzesbegründung – nur klarstellend den Anforderungen der DSGVO Rechnung tragen.[2] Auch für den Bereich der Gesetzesfolgenabschä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.11.1.2 Verbrechen und vorsätzliche schwere Vergehen (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a 2. Alt. AO)

Rz. 118 Nach § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a AO in der zweiten Alternative besteht auch an der Verhütung[1] oder Strafverfolgung von Verbrechen und vorsätzlich begangenen schweren Vergehen gegen Leib und Leben oder gegen den Staat und seine Einrichtungen ein zwingendes öffentliches Interesse. Damit reicht der Kreis der Straftaten, an deren Verhütung und Verfolgung ein zwingendes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.2 Abfindung und Einkommensteuer

Der Anwalt sollte seinem Mandanten schon vor oder während des Arbeitsgerichtsprozesses beraten, dass dieser steuerliche Beratung einholt, damit eine mögliche Abfindung tatsächlich vom Finanzamt ermäßigt besteuert wird.[1] Bei der Abfindung greift die sog. Fünftel-Regelung[2]: Die Abfindung wird fiktiv auf 5 Jahre verteilt, um zu einem ermäßigten Steuersatz für den Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4.2.2.2 Reglementierung automatischer Vertragsverlängerungen

Auch § 309 BGB ist um eine Nr. 9 reicher geworden. Sie trat am 1.3.2022 in Kraft und regelt die Umstände der Vertragsverlängerung und neue verkürzte Kündigungsfristen. Hintergrund ist, dass Verträge häufig die maximale Mindestlaufzeit von 2 Jahren ausreizen. Zusätzlich verlängern sie sich stillschweigend und somit immer dann, wenn der Verbraucher nichts tut, um ein weiteres ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 5.1.2 "Anderer"

Rz. 30 "Anderer" i. S. d. Gesetzes ist jeder, der nicht als Amtsträger oder gleichgestellte Person am Verfahren, das zur Kenntniserlangung geführt hat, beteiligt ist oder war. Das ist in erster Linie der Stpfl.[1] Geschützt werden aber auch die personenbezogenen Daten Dritter wie gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte, steuerliche Berater, Auskunftspersonen, Anzeigeerstatter...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 81 Bes... / 3.2.3 Beteiligte ohne Aufenthalt im Geltungsbereich des EWR (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 14 § 81 Abs. 1 Nr. 3 AO regelt einen speziellen Fall der Bestellung eines Abwesenheitsvertreters. Hiernach kann für einen Beteiligten mit bekanntem Aufenthaltsort außerhalb des Geltungsbereichs der AO ein Abwesenheitsvertreter bestellt werden, wenn er – gleich aus welchem Grund – der Aufforderung der Finanzbehörde, im Geltungsbereich des Gesetzes einen Vertreter für das ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4.2.2.1 Untersagung von Abtretungsverboten

Mit Wirkung seit dem 1.10.2021 hat § 308 BGB eine neue Nr. 9, die als "Abtretungsausschluss" überschrieben ist. Danach sind AGB-Klauseln unwirksam, die die Abtretung von Geldansprüchen von Verbrauchern untersagen oder auch nur beschränken. Das gilt darüber hinaus für andere Ansprüche und Rechte, wenn der Unternehmer kein schützenswertes Interesse hat oder das berechtigte Int...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnung: Wie richtig faktu... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag informiert Sie über die anzuwendenden Regelungen bei der Abrechnung von Lieferungen und Leistungen und beim Vorsteuerabzug. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung §§ 14, 14a, 14b, 14c Umsatzsteuergesetz (UStG) §§ 31, 32, 33, 34 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) Abschn. 14.1 – 14.11, 14a.1, 14b.1, 14c.1-14c.2, 15.2 und 15.2a Umsatzsteueranwen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzkonten / Zusammenfassung

Begriff Bei den Bilanzkonten handelt es sich um alle Konten einer Bilanz. Dies sind die Konten des Anlage- und Umlaufvermögens auf der einen Seite sowie das Kapitalkonto und die Verbindlichkeiten auf der anderen Seite. Unterkonten des Kapitalkontos sind die Erfolgskonten, die sich wiederum in Aufwands-und Ertragskonten aufteilen. Das heutige System der Buchführung wurde im Mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagenbuchführung / Zusammenfassung

Begriff Die Anlagenbuchführung oder Anlagenbuchhaltung ist nicht nur ein Teilbereich der Finanzbuchhaltung, sondern auch ein Teil der Kosten- und Leistungsrechnung. Langlebige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden hier inventurmäßig überwacht. Mit der Anschaffung oder Herstellung werden alle Wirtschaftsgüter erfasst. Die Verwaltung der Wirtschaftsgüter beinhaltet di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4 AGB-Inhaltskontrolle

Der Schutz des Vertragspartners vor unangemessener Benachteiligung durch die AGB des Verwenders ruht auf vier Säulen: um wirksamer Vertragsbestandteil zu werden dürfen AGB nicht durch vorrangige Individualvereinbarungen verdrängt werden (→ 2); müssen AGB in den Vertrag einbezogen worden sein (→ 3); dürfen AGB nicht überraschend oder mehrdeutig sein (→ 4.1.); dürfen AGB nicht geg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 81 Bes... / 5.1 Allgemeines (Abs. 4)

Rz. 30 Für die Bestellung und für das Amt des Vertreters gelten nach § 81 Abs. 4 AO für den nach § 81 Abs. 1 Nr. 4 AO zu bestellenden Betreuer die Vorschriften über die rechtliche Betreuung.[1] Die Betreuung wird hier zur Wahrnehmung der steuerlichen Belange angeordnet. Innerhalb dieses Aufgabenkreises hat der Betreuer gem. § 1902 BGB die Stellung eines gesetzlichen Vertrete...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.4.2.1 Mitteilung einer Finanzbehörde

Rz. 53 Finanzbehörden sind in zahlreichen Fällen verpflichtet und befugt (vgl. dazu Rz. 91 bis 95), aus nichtsteuerlichen Gründen anderen Behörden und Stellen über solche Daten Mitteilungen zu machen, die an sich dem Steuergeheimnis unterliegen. Zu den von § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c AO umfassten Informationen gehören z. B. die Mitteilungen nach §§ 31 bis 31b AO sowie nach §...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Kapitalgesellschaften sind juristische Personen des privaten Rechts mit eigener Rechtsfähigkeit. Darin können sich mehrere oder auch nur eine Person zusammenschließen, um einen gemeinsamen, i. d. R. wirtschaftlichen Zweck zu verfolgen. Für sie gelten spezielle handelsrechtliche Vorschriften, die insbesondere die Kapitalaufbringung und dessen Erhalt gesetzlich normier...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 5 Weitergehende Folgen von Datenschutzverletzungen (Abs. 4)

Rz. 5 Nach § 19a Abs. 4 EUAHiG bleiben weitergehende Pflichten, die sich im Fall eines Datensicherheitsvorfalls oder einer Datenschutzverletzung aus anderen Gesetzen (beispielsweise dem BSI-Gesetz) ergeben, unberührt.[1] Insbesondere gilt dies für die Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Art. 33 und 34 der DSGVO. Auch Regeln nach dem nationalen Recht, beispielsweise et...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / Zusammenfassung

Überblick Ein Bus ist ein auf Straßen verkehrendes Kraftfahrzeug, das häufig zur Beförderung von Personen im Personennah- oder Personenfernverkehr dient. Im Unterschied zum mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Kraftomnibus existieren auch elektrisch, vorzugsweise mit Batterie angetriebene Busse auf unseren Straßen. Einen Sonderfall stellt der Oberleitungs- bzw. Trolleybus d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalgesellschaft / 4 Offenlegung

Alle Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften müssen ihre Gewinnermittlungsunterlagen innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss eines Geschäftsjahrs offenlegen. Diese Pflicht gilt seit dem 1.1.2007[1], wonach folgende Unterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers bzw. der das Unternehmensregister führenden Stelle einzureichen sind und veröffentlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts[1] erstmals eingeführte § 3a EUAHiG dient der Umsetzung von Art. 22 Abs. 1a der Amtshilferichtlinie. Er schafft eine Re...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verordnungen zum Arbeitssch... / 1 Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Arbeitsschutzrecht ist geprägt vom Zusammenspiel rechtlicher Regelungen auf europäischer und nationaler Ebene. Grundlage für die europäischen Regelungen ist Art. 153 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) . Hiernach können das europäische Parlament und der Rat insbesondere im Zusammenhang mit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz bei der Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minderjährige Arbeitnehmer / 2 Schutzvorschriften

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt für Minderjährige Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen. Keine Anwendung findet das JArbSchG auf geringfügige Hilfeleistungen, soweit sie gelegentlich aus Gefälligkeit, aufgrund familienrechtlicher Vorschriften, in Einrichtungen der Jugendhilfe und in Einrichtungen zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 6a EUAHiG wurde neu eingeführt durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts[1] und dient der Umsetzung des Art. 5a Abs. 1 und 2 der Amtshilferichtlinie. Damit die Wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gaststätten / Zusammenfassung

Begriff Eine Gaststätte bzw. ein Gaststättengewerbe i. S. des Gaststättengesetzes betreibt, wer Getränke und/oder zubereitete Speisen "… verabreicht". Grundsätzlich ist dafür eine Erlaubnis erforderlich. Gaststätten sind z. B. Cafés, Restaurants oder Eisdielen, sie können auch Teil von Beherbergungsbetrieben, wie z. B. Hotels, sein. Der Arbeitsplatz "Gaststätte" umfasst eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Voraussetzungen des Kontenabrufs (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 3a Abs. 1 S. 1 EUAHiG darf das BZSt als zentrales Verbindungsbüro um einen automatisierten Abruf von Kontendaten nach § 93b Abs. 1 und 1a AO beim BZSt ersuchen. Das BZSt ist nach § 5 FVG sowohl die für einen automatisierten Abruf von Kontendaten nach § 5 Abs. 1 Nr. 24 FVG zuständige Behörde als auch nach § 3 Abs. 2 EUAHiG das zentrale Verbindungsbüro. Damit stel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verordnungen zum Arbeitssch... / 1.1 Ermächtigungsgrundlage: § 18 Abs. 1 und 2 ArbSchG

§ 18 Abs. 1 und 2 ArbSchG enthält die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Verordnungen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Allen Arbeitsschutzverordnungen nach Absatz 1 und 2 ist gemein, dass sie festschreiben können, welche Maßnahmen der Arbeitgeber und die sonstigen verantwortlichen Personen zu treffen haben und wie sich die Beschäftigten zu ve...mehr