Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 119 Wissens... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Satz 1 wurde geändert durch die Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) mit Wirkung zum 8.11.2006.mehr

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Jung, SGB XII § 116a Rückna... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 116a wurde durch Art. 3 Nr. 35 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) zum 1.4.2011 (vgl. Art. 14 Abs. 3 des Gesetzes) neu in das SGB XII eingeführt. Weder im vorherigen BSHG noch im SGB XII gab es eine vergleichbare Vorgängerregelung. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.2 Fälligkeit und Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn des Anspruchs nach dem 31.3.2004

Rz. 10 Ansprüche auf Sozialleistungen entstehen, sobald die im Gesetz genannten Voraussetzungen vorliegen (§ 40 Abs. 1 SGB I) und werden grundsätzlich mit ihrem Entstehen fällig (§ 41 SGB I). Für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Fälligkeit und Auszahlung von laufenden Geldleistungen lex spezialis in § 118 Abs. 1 geregelt. Nach Abs. 1 Satz 1 werden lauf...mehr

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Jung, SGB XII § 119 Wissens... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übertrug inhaltsgleich den früheren § 118 BSHG. Sie begründet als Spezialregelung zu § 75 SGB X, dass der Träger der Sozialhilfe befugt ist, Sozialdaten an Forschungsinstitute zu übermitteln, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Forschungsaufträge durchführen, im Rahmen derer die Wirksamkeit von gesetzlichen Regelungen im Bereich...mehr

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Jung, SGB XII § 116 Beteili... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) – wie das gesamte SGB XII – zum 1.1.2005 in Kraft und gilt seitdem unverändert fort (zu den Gesetzesmaterialien vgl. BT-Drs. 15/1514). Eine Parallelvorschrift existiert nicht, insbesondere kennt das SGB II keine vergleichbare Regelung...mehr

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Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 2.2 Auskunftspflichtige i. S. d. Abs. 1

Rz. 14 Nicht nur die Unterhaltspflichtigen und die Kostenersatzpflichtigen, sondern auch die nicht getrennt lebenden Ehegatten der Unterhaltspflichtigen sowie Personen, von denen nach § 39 trotz Aufforderung unwiderlegt vermutet wird, dass sie Leistungen zum Lebensunterhalt an andere Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft erbringen, sind nach dem Wortlaut des Abs. 1 gegenüber ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Umsätze, die unter das VersStG fallen

Rz. 28 Gegenstand der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 UStG sind alle steuerbaren Leistungen, denen ein Versicherungsverhältnis i. S. d. VersStG zugrunde liegt. Das Steuersubjekt der VersSt ist in § 1 VersStG geregelt. Seit dem 1.7.2010 ist das Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) die bundesweit zuständige Finanzbehörde für die Verwaltung der VersSt (und der Feuerschutzst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5.1 Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses

Rz. 17 Wegen der gleitenden Verweisung in § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG ist das VersStG in der jeweils geltenden Fassung[1] maßgebend. Im Gegensatz zu § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG, wonach Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses umsatzsteuerfrei sind, ist Gegenstand der VersSt nicht das Versicherungsverhältnis als solches, sondern die Zahlung des Versicherungsentgelts.[...mehr

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Arbeitskleidung / 2 Zuschüsse zur typischen Arbeitskleidung

Steuerfrei ist auch die Erstattung der Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Anschaffung typischer Arbeitskleidung, sog. Barablösung.[1] Voraussetzung ist, dass nach Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ein Anspruch auf die Gestellung von typischer Arbeitskleidung besteht, der aus betrieblichen Gründen nicht erfüllt wird. Davon ist auszugehen, wenn die Beschaffung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / Zusammenfassung

Begriff Arbeitskleidung im weiteren Sinne ist die für das Erbringen der Arbeitsleistung eingesetzte bzw. erforderliche Bekleidung des Arbeitnehmers. Dabei wird unterschieden nach der Funktion der Kleidung: Berufs- und Arbeitskleidung (im engeren Sinne) dient dem allgemeinen Schutz der persönlichen Kleidung. Schutzkleidung wird zum Schutz vor physischen Gefahren und aus hygie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 3 Zahlung von Wäschegeld

Beim sog. Wäschegeld, welches der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zum Zwecke der Reinigung der Kleidung zahlt, sind verschiedene Fallgestaltungen zu unterscheiden. Wäschegeld für nicht berufstypische Kleidung Handelt es sich nicht um berufstypische Kleidung, wird die Zahlung als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt. Hinweis Reinigungskosten bei längerfristigen Auslandsreisen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Steuerfrei nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG 1980 sind im Gegensatz zu § 4 Nr. 9 UStG 1973[1] Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses i. S. d. VersStG. Diese klarstellende Neuformulierung bedeutet, dass alle auf der Basis eines Versicherungsverhältnisses erbrachten Leistungen umsatzsteuerfrei sind, also nicht nur die Gewährung von Versicherungsschutz durch de...mehr

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Maschinen- und Gerätekennze... / 2 Produktkennzeichnung

Damit der Nichtfachmann nicht alle Gesetze und Verordnungen oder Vorschriften kennen muss, wird nachfolgend eine Handlungshilfe vorgestellt, die zwar nicht in jedem Fall allgemeingültig ist, jedoch helfen kann, Ärgernisse mit Herstellern, Lieferanten, Kunden und nicht zuletzt mit den Aufsichtsbehörden zu vermeiden. Um die Sicherheit von Produkten und Waren auf den ersten Blic...mehr

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Maschinen- und Gerätekennze... / 3 Erkennungsmöglichkeiten

Ob die Arbeitsmittel (egal, ob verwendungsfähig oder nicht) den notwendigen Richtlinien, Gesetzen und Verordnungen entsprechen, kann letzten Endes nur die Aufsichtsbehörde entscheiden. In Deutschland ist für die Produktsicherheit das jeweilige Gewerbeaufsichtsamt zuständig. Mithilfe von Merkmalen kann jedoch schon vorab entschieden werden, ob Produkte oder Arbeitsmittel, zumi...mehr

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Klimakatastrophe, Artenster... / 1.3 Die Umweltverschmutzung

Für alle diejenigen, die Umweltverschmutzung nur als dreckiges Ärgernis betrachten und deshalb diesen Baustein des Super-KAUs nicht so ernst nehmen wollen, sei gesagt: "Jeder 4. Mensch stirbt an Umweltverschmutzung"[1]. Im Bericht "Towards a pollution-free planet"[2] ist nachzulesen, dass laut UN-Umweltagentur 12,6 Millionen Menschen pro Jahr an den Folgen von Umweltverschmu...mehr

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Nachhaltige Veränderungen: ... / 2.3 Persönliche Veränderung entlang der Präferenzen

Aus dem vorgestellten Gehirnmodell wird auch deutlich, welche Rahmenbedingungen wir für persönliche Veränderungen benötigen: Es muss uns Spaß machen. Es muss zu uns passen. Doch wie finden wir heraus, was zu uns passt? Der eine braucht für eine Veränderung einen Partner, der ihn unterstützt, die nächste macht dies lieber mit sich selbst aus. Um diese Präferenzen herauszufinden,...mehr

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Green Finance: der Umweltfo... / 1 Der Unterschied zwischen Green Finance und Sustainable Finance

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§ 1 Einleitung / E. Gesetzgebungsgeschichte

Rz. 23 Die Reformbedürftigkeit des Vormundschaftsrechts wurde schon in den achtziger Jahren thematisiert und diskutiert.[27] Nach dem Tod des 2-jährigen Kevin in Bremen, dessen Amtsvormund mit 240 Fällen überlastet war, im Jahr 2006 gab es zahlreiche Aktivitäten zum Kinderschutz und im Jahr 2011 wurde eine Teilreform mit dem Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreu...mehr

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Anhang 6: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BtOG

Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) vom 4.5.2021, BGBl I, 882, 917 mWv 1.1.2023 BGBl III 404–33 zuletzt geändert durch Gesetz v. 24.6.2022, BGBl I, 959, 963mehr

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Anhang 1: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu gefasst durch Bek. v. 2.1.2002, BGBl. I, 42, 2909; BGBl. I 2003, 738 BGBl. III 400–2 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 963mehr

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Literaturverzeichnis / Aufsätze

Beetz, Die Prozessfähigkeit betreuter Personen, BtR 2022, 22 Braun, Mehr Selbstbestimmung im Betreuungsrecht, ZRP 2020, 201 Brosey, Folgerungen aus der Studie zur Qualität der rechtlichen Betreuung, BtPrax 2018, 217 Brosey, Reform des Betreuungsrechts: § 1821 BGB-E: Konsequente Stärkung des Selbstbestimmungsrechts betreuter Menschen?, BtPrax 2020, 161 Bürkel, "Die haben gesagt, ...mehr

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Anhang 8: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – SGB VIII

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe neu gefasst durch Bek. v. 11.9.2012, BGBl. I, 2022 BGBl. III 860–8 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 965mehr

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§ 5 Vorsorgevollmacht – all... / D. Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde, §§ 7, 34 BtOG

Rz. 16 Nachdem es insbesondere aufgrund der Kommentierung von Demharter [14] und Entscheidungen des OLG Köln[15] zu Irritationen über die Grundbuchtauglichkeit von durch eine Betreuungsbehörde nach § 6 Abs. 2 BtBG beglaubigte Vorsorgevollmachten gekommen war, sprach der BGH in einer leider stark verzögert am 15.3.2021 veröffentlichten Entscheidung vom 12.11.2020 ein Machtwort...mehr

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§ 1 Einleitung / F. Inkrafttreten und Übergangsvorschriften

Rz. 28 Das Gesetz tritt zum 1.1.2023 in Kraft,[53] um den Beteiligten genügend Vorbereitungszeit zu geben. Das gibt die Gelegenheit, sich in Ruhe mit den neuen Ziffern, Sortierungen und Inhalten vertraut zu machen. Im Reparaturgesetz[54] wurde die Geltung für die Verordnungsermächtigungen gem. § 240a BGB n.F. für Geldanlagen, gemäß §§ 23 Abs. 4, 24 Abs. 4 BtOG für Registrieru...mehr

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Vorwort

Am 1.1.2023 wird im Betreuungsrecht ein neues Kapitel aufgeschlagen. Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts[1] werden die §§ 1773 bis 1921 BGB und weitere Paragrafen aus dem BGB neu sortiert und formuliert, insgesamt mehr als 150, sowie andere Normen, unter anderem der ZPO, im FamFG, in der BNotO, in vier SGB – das Betreuungsbehördengesetz wird zum Betreuung...mehr

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§ 1 Einleitung / G. Evaluation, Ausblick

Rz. 31 Sehr sinnvoll ist nach hiesiger Ansicht, dass eine umfassende Evaluierung vorgesehen ist.[62] Sieben Jahre nach Inkrafttreten sollen dazu wissenschaftliche Untersuchungen erfolgen, um herauszufinden, ob die angestrebten Ziele erreicht wurden. Deren Inhalt wurde im Vergleich zum Referentenentwurf in dem Regierungsentwurf sehr viel detaillierter beschrieben.[63] Zu Recht...mehr

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§ 16 Ende der Betreuung, §§... / III. Befreite Betreuer, § 1872 Abs. 5 BGB n.F.

Rz. 41 Von u.a. der Rechnungslegungspflicht gem. § 1859 BGB n.F. befreite Betreuer müssen gem. § 1872 Abs. 5 BGB n.F. auch am Betreuungsende oder -wechsel nur eine Vermögensübersicht erstellen und deren Richtigkeit und Vollständigkeit an Eides statt versichern. Das ist eine wesentliche Änderung zu der bisherigen Rechtslage. Danach war der befreite Betreuer zwar während der Be...mehr

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§ 19 Vormundschaft, §§ 1773... / C. Rechte des Mündels, Pflichten des Vormundes, §§ 1788, 1790 BGB n.F.

Rz. 5 Die Rechte des Mündels waren bislang nicht im Gesetz ausformuliert, wie dies gegenüber Eltern der Fall war. Dies ist durch § 1788 BGB n.F. geändert worden, in dem u.a. seine Förderung und Achtung explizit erwähnt werden.[7] Betont wird auch das Recht auf persönlichen Kontakt mit dem Vormund.[8] Rz. 6 Mit den Rechten des Mündels korrespondieren die Pflichten des Vormunde...mehr

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§ 21 Pflegschaften, §§ 1809–1813 BGB

Rz. 1 Bislang waren die Pflegschaften in den §§ 1909 ff. BGB a.F. normiert. Sie sind nun unterteilt.[1] Die Pflegschaft für Minderjährige wird nun in den §§ 1809–1813 BGB n.F. geregelt:[2]mehr

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§ 12 Führung der Betreuung ... / VI. Aufhebung einer gesetzlichen Befreiung, § 1859 Abs. 3 BGB n.F.

Rz. 27 Eine von dem Betroffenen in einer Betreuungsverfügung gewünschte Befreiung ist gar nicht erst zu erteilen, wenn der Wunsch nicht mehr besteht, § 1859 Abs. 2 S. 3 BGB n.F. Die in § 1859 Abs. 2 S. 1 BGB n.F. genannten Personen sind allerdings von Gesetzes wegen befreit. Diese Befreiung muss ggf. durch Beschluss aufgehoben werden. Rz. 28 § 1859 Abs. 3 BGB n.F. setzt für e...mehr

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§ 6 Vorsorgevollmacht – Kon... / I. Allgemeine Erforderlichkeit, § 1820 Abs. 3 Nr. 1 BGB n.F.

Rz. 3 Nach wie vor ist die Kontrollbetreuung zunächst einmal eine Betreuung wie jede andere auch.[4] Das bedeutet, dass die allgemeinen Voraussetzungen beim Betroffenen, dem Vollmachtgeber, vorliegen müssen. Entsprechend dem § 1814 Abs. 1 BGB n.F. ist dies gem. § 1820 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F. [5] eine Krankheit oder Behinderung. Sie muss kausal für die Unfähigkeit sein, die Rech...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Mit dem Grund und Boden fest verbundene Gegenstände, § 3 Abs. 4 S. 2 UStG

Rz. 48 Wenn ein Bauunternehmer auftragsgemäß ein Gebäude auf fremdem Boden errichtet und dabei selbst beschaffte Hauptstoffe verwendet, erbringt er eine Werklieferung i. S. d. § 3 Abs. 4 S. 2 UStG. Durch die Verbindung des Gebäudes mit dem Grund und Boden wird der Eigentümer des Grund und Bodens (Bauherr) gem. §§ 94, 946 BGB bürgerlich-rechtlicher Eigentümer der in sein Grun...mehr

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§ 8 Patientenverfügung, §§ ... / B. Registrierung

Rz. 3 Auch wenn es jedenfalls im Facharbeitskreis 3 schon vorgeschlagen wurde, war die Möglichkeit der Registrierung einer isolierten Patientenverfügung zunächst weiter nicht vorgesehen. Auf Initiative des Bundesrates[3] wurde diese Option nun doch in das Gesetz aufgenommen. Zukünftig können also gem. § 78a Abs. 1 S. 1 BNotO n.F., § 9 VRegV n.F. auch Patientenverfügungen im ...mehr

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Anhang 4: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – ZPO

Zivilprozessordnung (ZPO) neu gefasst durch Bek. v. 5.12.2005, BGBl. I 2005, 3202; 2006, 431; 2007, 1781 BGBl. III 310–4 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959mehr

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§ 2 Erbrechtlich Wesentliches / III. Minderjährige, §§ 1643, 1799 BGB n.F.

Rz. 11 Auch für Minderjährige und die vormundschaftliche Genehmigung ergeben sich Änderungen. Für Eltern gelten über § 1643 Abs. 1 BGB n.F. weitgehend die Regelungen wie für einen Betreuer, für Vormünder gem. § 1799 BGB n.F. (siehe Rdn 6). Für Grundpfandrechte (keine Genehmigungsbedürftigkeit, § 1643 Abs. 2 BGB n.F.) sowie für Miet- oder Pachtverträge (differenzierte Regelun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Nicht steuerbefreite Umsätze

Rz. 50 Die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 11 UStG ist beschränkt auf die Tätigkeiten der dort genannten Unternehmer; die Tätigkeit eines sog. Bankrepräsentanten (Vermittlung von Kunden, die Teilzahlungskredite in Anspruch nehmen, gegen Provision) fällt nicht darunter.[1] Sog. Backoffice-Tätigkeiten, die darin bestehen, gegen Vergütung Dienstleistungen für ein Versicherungs...mehr

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§ 12 Führung der Betreuung ... / III. Befreite Personen, § 1859 Abs. 2 BGB n.F.

Rz. 18 Zusätzlich zu den schon in § 1908i Abs. 2 S. 2 BGB a.F. genannten Personen sind nun auch Geschwister grundsätzlich befreit, § 1859 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB n.F. Zudem können weitere Personen befreit werden, die der Betreute vor der Betreuung schriftlich benannt hat, § 1859 Abs. 2 S. 2 BGB n.F. Nach hier vertretener Ansicht führt die Erweiterung auf Verwandte in gerader L...mehr

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Anhang 2: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BNotO

Bundesnotarordnung (BNotO) neu gefasst durch Bek. v. 24.2.1961, BGBl. I, 97 BGBl. III 303–1 zuletzt geändert durch G. v. 21.12.2021, BGBl. I, 1282mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Führung der Betreuung ... / D. Sterilisation, § 1830 BGB n.F.

Rz. 6 Ursprünglich sollte die Regelung des § 1905 BGB a.F. zur Sterilisation textlich unverändert bleiben.[4] Nach Kritik in der Sachverständigenanhörung im Bundestag wurde die Norm in § 1830 BGB n.F. zum einen in Abs. 1 Nr. 1 geändert.[5] Die Sterilisation darf danach nicht mehr nur dem Willen des Betreuten nicht widersprechen, sie muss dem natürlichen Willen positiv entspr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / I. Einleitung

Rz. 4 Die Änderungen durch die Reform betreffen nicht einzelne Paragrafen. Vielmehr wurden der gesamte Abschnitt 3 des 4. Buches des BGB sowie zahlreiche, einzelne Normen im BGB und in anderen Gesetzen geändert:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 4. Zuteilung von Anteilen ohne Gegenleistung gem. § 20 Abs. 4a Satz 5 EStG (Rz. 111 bis 112)

Bonusanteile/Freianteile: Durch das JStG 2020 (BGBl. I 2020, 3096) wurde die gesetzliche Regelung zur ertragsteuerrechtlichen Würdigung der Zuteilung von Anteilen ohne Gegenleistung gem. § 20 Abs. 4a Satz 5 EStG modifiziert. Werden einem Stpfl. von einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland hat, Anteile i.S.d. ...mehr

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Anhang 5: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – FamFG

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) v. 17.12.2008, BGBl. I, 2586, 2587, BGBl. I 2009, 1102 BGBl. III 315–24 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 962mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 5. Folgen einer Abspaltung und einer Anteilsübertragung auf Anteilseigner (Rz. 113 bis 116)

Die Ausführungen in den Rz. 113 ff. wurden unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage sowie der jüngeren Rspr. des BFH aktualisiert. Grundsätzlich gilt, dass für den Fall, dass eine inländische Körperschaft in ihrem Besitz befindliche Anteile an einer weiteren Körperschaft ohne Kapitalherabsetzung und ohne zusätzliches Entgelt auf ihre Anteilseigner überträgt, diese Ü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Betreuungsgericht, -be... / A. Betreuungsgericht, §§ 1861, 1862, 1867 BGB n.F., §§ 278 f., 309a, 317, 319 FamFG n.F.

Rz. 1 Für die Betreuungsgerichte werden sich Aufgaben und die Art ihrer Ausführung umfassend ändern. Dazu kann weitgehend auf die Ausführungen zu den einzelnen Themen verwiesen werden, wie der Einrichtung der Betreuung, dem Genehmigungsverfahren usw. Insgesamt soll der Kontakt des Gerichtes, insbesondere der Rechtspfleger, zu den Betreuten enger werden und sich weniger auf d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / V. Kapitalherabsetzung/Ausschüttung aus dem Einlagekonto (Rz. 92)

Die Herabsetzung des Nennkapitals einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft ist keine anteilige Veräußerung der Anteile an der Kapitalgesellschaft i.S.d. § 20 Abs. 2 EStG. Wird der Herabsetzungsbetrag nicht an die Anteilseigner ausgekehrt, ergibt sich keine Auswirkung auf die Anschaffungskosten der Anteile. Im Auskehrungsfall mindert der Auskehrungsbetrag die A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 17 § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL. Danach befreien die EU-Mitgliedstaaten die "Lieferung von menschlichen Organen, menschlichem Blut und Frauenmilch". Danach dürfte § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG richtlinienkonform sein. Dies ergibt sich auch aus dem EuGH-Urteil v. 3.6.2010.[1] Das belgische Vorabentscheidungsersuchen betraf die Ausl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Begünstigte Unternehmer

Rz. 31 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG können alle Unternehmer in Anspruch nehmen, die Umsätze dieser Art tätigen.[1] Damit ist insbesondere das private Krankentransportgewerbe in die Steuerbefreiung einbezogen. Durch die Aufnahme der Vorschrift in das Gesetz zum 1.1.1980 wurde auf dem Gebiet des Krankentransports eine Gleichstellung zwischen der öffentlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Stand] Das Gesetz zur Regelung einer Landesgrundsteuer (Landesgrundsteuergesetz – LGrStG) v. 4.11.2020[2] ist am 14.11.2020 in Kraft getreten.[3] Das Gesetz enthält in Art. 1 das Landesgrundsteuergesetz, in Art. 2 die Änderung des Kommunalabgabengesetzes und in Art. 3 das Inkrafttreten. Rz. 7 [Autor/Stand] Ein Anhörungs- und Beteiligungsverfahren für das Landesgr...mehr

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zfs 09/2022, zfs Aktuell / Senkung der Zinsen für Steuernachzahlungen

Am 22.7.2022 ist das Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung v. 12.7.2022 in Kraft getreten (BGBl I S. 1142). Das Gesetz senkt den Zinssatz für Steuernachzahlungen oder Erstattungen nach § 233a AO rückwirkend zum 1.1.2019 auf 0,15 Prozent pro Monat, also 1,8 Prozent pro Jahr. Die Angemessenheit des Zinssatzes soll zukünfti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Vergleich des § 50a LGrStG BW mit § 25 Abs. 5 GrStG

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