Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsicherung

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.4 Schadenminderungspflicht

Rz. 17 Für die Träger der Grundsicherung besteht die allgemeine Schadenminderungspflicht, die in § 254 Abs. 2 BGB ihren Ausdruck findet (zum Recht der Arbeitslosenversicherung vgl. BSG, Urteil v. 20.10.1983, 7 RAr 41/82). Konkret heißt dies, dass die Träger der Grundsicherung verpflichtet sind, bei Unstimmigkeiten, die sich aufdrängen, diesen nachzugehen. Angesichts der tats...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift soll gemäß der Gesetzesbegründung für das SGB II bestimmen, zu welchem Zweck die Bundesagentur für Arbeit, die gemeinsamen Einrichtungen und die kommunalen Träger als zuständige Träger der Leistungen der Grundsicherung und von ihnen beauftragte Dritte sowie die für die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Beschäftigung zuständigen Stellen Soz...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Zwischenzeitlich wurde sie durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7 2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 23, Art. 17) geändert. Diese Änderung wurde jedoch erst mit Ink...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.8 Zutrittsrecht

Rz. 18 Das Einsichtsrecht wird durch das Zutrittrecht für Geschäftsräume flankiert. Geschäftsräume sind solche Räumlichkeiten, in denen die Duldungspflichtige seine Unternehmung bzw. Tätigkeit verrichtet (Böttiger, in: Luik/Harich, SGB II, § 64 Rz. 12). Nicht erforderlich für das Zutrittsrecht ist, dass die Räumlichkeit im Eigentum des Duldungspflichtigen steht (Böttiger, in...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zunächst mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) mit Wirkung zum 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Zwischenzeitlich wurde § 64 durch Art. 2a des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterzie...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 2.2 Gemeinsame Einrichtung als verantwortliche Stelle (Abs. 2)

Rz. 18 Nach dem mit dem zum Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) eingefügten Abs. 2 ist die Bundesagentur für Arbeit verantwortliche Stelle nach § 67 Abs. 9 SGB X, soweit die gemeinsamen Einrichtungen Aufgaben der Agenturen für Arbeit wahrnehmen. Abs. 2 ist zum 1.1.2011 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Orga...mehr

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift lehnt sich an § 321 SGB III an (vgl. BT-Drs. 15/1516 S. 66, Begründung zu Art. 1 § 62). Sie hat den Sinn und Zweck, die Fälle zu erfassen, in denen die Agenturen für Arbeit oder die zugelassenen kommunalen Träger einen Schadenersatzanspruch gegen Dritte haben, weil diese schuldhaft ihrer Verpflichtung nach dem SGB II zur Bescheinigung von Einkommen nach ...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.6 Zuständige Behörden

Rz. 37 Die Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach dem SGB II liegt nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG i. V. m. § 64 Abs. 2 Nr. 1 für alle Ordnungswidrigkeiten des § 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 bei den Trägern der Grundsicherung: den Agenturen für Arbeit, den gemeinsamen Einrichtungen, welche die Aufgaben der Agentur für Arbeit kraft Gesetzes nach § 44b Abs. ...mehr

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Sauer, SGB II § 38 Vertretu... / 2.1.3 Ausschluss der Vermutungswirkung bei entgegenstehenden Anhaltspunkten

Rz. 12 Liegen die Voraussetzungen für die gesetzliche Vermutung nach Abs. 1 vor und sind entgegenstehende Anhaltspunkte nicht ersichtlich, bewirkt dies eine Vertretungsbefugnis. An der Stellung des einzelnen Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft als Inhaber des Leistungsanspruchs und als Beteiligter des Verfahrens ändert sich dadurch nichts. Das einzelne Mitglied der Bedarfsgeme...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.3 Umfang

Rz. 10 § 319 SGB III ist im Zusammenhang mit Auskunftspflichten von Arbeitgebern nach § 60, der § 315 SGB III entspricht, zu sehen. § 319 SGB III regelt eine Mitwirkungspflicht, die im Gegensatz zu § 60 und § 315 SGB III alle Angaben umfasst, die "zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich" sind. Bestätigt wird dies durch die Entstehungsgeschichte des § 319 S...mehr

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Jansen, SGB II § 50a Speich... / 2.1 Gemeinsame Einrichtungen und kommunale Träger (Satz 1)

Rz. 3 Die Vorschrift richtet sich an gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger. Diese dürfen die ihnen nach § 282b Abs. 4 SGB III von der Bundesagentur übermittelten Daten über eintragungsfähige oder eingetragene Ausbildungsverhältnisse ausschließlich verarbeiten oder zur Verbesserung der in den Nr. 1 bis 3 genannten Zwecke speichern, verändern, nutzen und üb...mehr

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Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Grundsätzlich führt der Widerspruch dazu, dass der betreffende Verwaltungsakt bis zu einer Entscheidung nicht "vollzogen" werden kann (sog. aufschiebende Wirkung oder Suspensiveffekt); der Verwaltungsakt muss nicht befolgt bzw. kann nicht genutzt werden (§ 86a Abs. 1 SGG). Hiervon macht § 39 SGB II i. V. m. § 86a Abs. 2 Nr. 4 SGG 2 Ausnahmen. Widerspruch und Klage gege...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Aufgrund des Entwurfs eines Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Kommunales Optionsgesetz) v. 30.3.2004 (BT-Drs. 15/2816) musste die am 29.12.2003 verkündete Vorschrift des § 52 (BGBl. I S. 2954) im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens an die Pluralität der Trägerlandschaft angepasst werden. Es handelt sich um redakti...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 60 regelt die allgemeinen Auskunftspflichten Dritter auf Verlangen der Agentur für Arbeit oder des an deren Stelle getretenen kommunalen Trägers. Die in der Vorschrift niedergelegt Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verfolgen das Ziel, die für die Leistungsgewährung erheblichen Tatsachen ermitteln zu können, und sollen zudem Leistungsmissbrauch vermeiden helfen. Die...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 2.1.8 Zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB II

Rz. 14 Der Zweck der Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB II beschränkt angesichts der globalen Formulierung in gerade noch zulässiger Art und Weise die Übermittlung von Daten. Nach der Gesetzesbegründung zum Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) ist insbesondere die Übermittlung von Daten über zuvor im Rechtskreis des...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.4 Zuständigkeit bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (Abs. 2)

Rz. 26 § 64 Abs. 2 regelt die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach dem SGB II. § 64 Abs. 2 regelt die Behördenzuständigkeit für § 63. Grundsätzlich sind nun für alle Ordnungswidrigkeiten des § 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 die Träger der Grundsicherung zuständige Behörden i. S. d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG: die gemeinsamen Einrichtungen, welche die ...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.3.2 Guthaben führende oder Vermögensgegenstände verwahrende Dritte

Rz. 34 Die 2. Alternative des Abs. 2 ermöglicht es der Agentur für Arbeit oder dem kommunalen Träger der Grundsicherung, Bank-, Bauspar- oder Versicherungsauskünfte sowie Auskünfte bei sonstigen Anlagegesellschaften, der Bundes- und Landesschuldenverwaltung und sonstigen Personen oder Stellen einzuholen. Auf Verlangen des Trägers der Grundsicherung ist Auskunft über die Anza...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Mit dieser Vorschrift soll die missbräuchliche Inanspruchnahme von Bürgergeld vermieden werden (BT-Drs. 15/1516, Begründung S. 64 Art. 1 zu § 52; Merten, in: BeckOK-SGB II, § 52 Rz. 1). Die Missbrauchskontrolle umfasst den unberechtigten Doppelbezug, das unbewusste oder bewusste Verschweigen vorhandenen Vermögens oder erzielter Einnahmen aus Erwerbstätigkeit oder Rente...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift dient der verwaltungsmäßigen Bearbeitung von Anträgen, insbesondere unter Beteiligung mehrerer Träger der Leistungen nach dem SGB II und der automatisierten Datenverarbeitung. Um einen Leistungsberechtigten bzw. auch die Bedarfsgemeinschaft, in der er lebt, jederzeit und unabhängig davon, ob er von einer Agentur für Arbeit oder einer zugelassenen kommuna...mehr

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Sauer, SGB II § 51 Verarbei... / 2.2.3 Beauftragung nicht-öffentlicher Dritter abweichend von § 80 Abs. 3 SGB X

Rz. 9 Die Beauftragung Dritter kann im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen sowie durch öffentlich-rechtliche Verträge erfolgen (Merten, in: BeckOK, SGB II, § 51 Rz. 13). Die Vorschrift hebt alle Beschränkungen des § 80 Abs. 3 SGB X auf, die nach dieser allgemeinen Vorschrift bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten im Auftrag von Sozialleistungsträgern b...mehr

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Sauer, SGB II § 51 Verarbei... / 2.4.2 Erhebung

Rz. 12 Erheben das Beschaffen von Daten über den Betroffenen. Das Erheben von Daten kann z. B. durch telefonische Abfrage erfolgen, ob bei den Beziehern der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen oder ob sie für bestimmte Eingliederungsmaßnahmen in Betracht kommen (BT-Drs. 16/1410, Begründung S. 29 zu § 51). Rz....mehr

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Sauer, SGB II § 42 Fälligke... / 2.1 Leistung im Voraus (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 regelt den Zahlungsrhythmus und die Fälligkeit von Leistungen nach dem SGB II, soweit Sondervorschriften nicht greifen. Abs. 1 entspricht im Wesentlichen § 41 Abs. 1 Satz 4 a. F., allerdings mit dem Unterschied, dass die damalige Regelung sich auf "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts" beschränkte, und die jetzige Regelung generell von "Leistungen" spri...mehr

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Sauer, SGB II § 52a Überprü... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift war in Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. S. 2954) nicht enthalten Sie ist erst zum 1.8.2006 ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) in das SGB II eingefügt worden. § 52a wurde durch Art. 2a des Gesetzes zur Neuregelung...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 3 Literatur

Rz. 35 Hirschboeck, Ausbau automatisierter Datenabgleiche im Bereich der Sozialhilfe, ZfSH/SGB 2004, 590. Klässer, Missbrauchsbekämpfung durch Datenabgleich der Sozialhilfeträger, DSB 2001, Nr. 5, 17. Kunkel, Missbrauchskontrolle oder Kontrollmissbrauch in der Sozialhilfe?, NVwZ 1995, 21. Müller-Thiele, Hartz IV – Kontrollmaßnahmen gegen Leistungsmissbrauch, RDV 2005, 257. Schni...mehr

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.3 Schadenshöhe

Rz. 15 Als Schaden i. S. d. § 62 kommen alle unfreiwilligen Vermögenseinbußen der Träger der Grundsicherung in Betracht, welche ursächlich auf der Pflichtverletzung beruhen. Zwischen der nicht richtigen oder nicht vollständigen Auskunft nach § 57 oder § 60 oder der Einkommensbescheinigung und dem Schaden muss ein Kausalzusammenhang bestehen. Daran fehlt es nach der Rechtspre...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.2.2 Die Zwecke des § 51b Abs. 3

Rz. 14 § 51b Abs. 3 nennt 3 Zwecke: die künftige Gewährung von Leistungen nach dem SGB II oder SGB III an die von der Datenerhebung betroffenen Personen, die Überprüfung der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf korrekte und wirtschaftliche Leistungserbringung, die Erstellung von Statistiken und Eingliederungsbilanzen durch die Bundesagentur für Arbeit, die laufende ...mehr

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Sauer, SGB II § 51 Verarbei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Zwischenzeitlich wurde sie durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 24, Art. 17) geändert. Diese Änderung wurde jedoch erst mit Ink...mehr

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Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 3 Literatur

Rz. 18 Berendes, Zum Ausschluss der aufschiebenden Wirkung nach § 39 Nr. 1 SGB II bei Rechtsbehelfen gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide, SGb 2008, 215. Bischofs, Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer verfristeten Anfechtungsklage gegen einen Sanktionsbescheid nach dem SGB II, SGb 2013, 570. Groth, Einstweiliger Rechtsschutz in Streitigkeiten der Grundsicherung...mehr

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Sauer, SGB II § 51 Verarbei... / 2.2 Beauftragte nicht öffentliche Dritte

Rz. 6 Die Träger der Grundsicherung nach dem SGB II können sich außerhalb der öffentlichen Verwaltung stehender Dritter zur Aufgabenerfüllung bedienen, ohne dass die Beauftragung Dritter an weitere Voraussetzungen geknüpft wird. Dies können insbesondere von den Trägern der Leistungen mit der Ersterfassung von Kundendaten und Erteilung von Auskünften beauftragte private Call-...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.1 Mitwirkungs- und Duldungspflichten nach § 319 SGB III

Rz. 6 Für die Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs wird auf § 319 SGB III verwiesen. Diese Regelung findet entsprechende Anwendung. Es handelt sich um eine dynamische Verweisung auf § 319 SGB III in der jeweiligen Fassung. Die Verweisung bezieht sich auch auf die Tatbestandsvoraussetzungen der verwiesenen Norm, weshalb eine Rechtsgrundverweisung vorliegt (Münder/Thie, in: Mün...mehr

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Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift dient der Einzelfallgerechtigkeit, indem sie die Leistungsträger ermächtigt, die Behandlung einer Forderung an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen und namentlich eine eigentlich mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nicht zu vereinbarende Entscheidung zu treffen, nämlich auf eine fällige Forderung zu verzi...mehr

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Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 2.1 Ansprüche

Rz. 4 Die Träger von Leistungen nach dem SGB II dürfen aus Gründen der Einzelfallgerechtigkeit Ansprüche erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Die Leistungsträger sind insoweit ermächtigt, die Behandlung einer Forderung an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen und eine eigentlich mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Sparsa...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.10 Keine Entschädigung

Rz. 20 Für die Duldungs- und Mitwirkungspflichten nach § 64 Abs. 1 i. V. m. § 319 Abs. 1 SGB III entsprechend wird eine Entschädigung für die dem Arbeitgeber, Auftraggeber, Dritten bzw. Versicherten entstehenden Kosten – anders als nach § 60 Abs. 2 Satz 2 oder § 315 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 5 Satz 2 SGB III – nicht gewährt. Dies rechtfertigt sich aus dem Unterschied hinsichtli...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift war in Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. S. 2954) nicht enthalten. Sie ist erst aufgrund des Entwurfs eines Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ("Kommunales Optionsgesetz") v. 30.3.2004 (vgl. BT-Drs. 15/2816 S. 10 und Begründung S. 34 Art. 1 z...mehr

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Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Die Vorschrift ist durch Art. 2 des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) zum 1.1.2009 neu gefasst worden. In seiner b...mehr

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.6 Verjährung

Rz. 19 Der Schadenersatzanspruch verjährt nach der allgemeinen Vorschrift der §§ 195, 199 BGB 3 Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Träger der Grundsicherung von den den Anspruch begründenden Tatsachen und der Person des Verpflichteten Kenntnis erlangt hat oder infolge grober Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Ungeachtet der ...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.2 Träger des automatisierten Datenabgleichs

Rz. 13 Der automatisierte Datenabgleich wurde in der Vergangenheit ausschließlich von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Durch die Änderung des Einleitungssatzes in Abs. 1 im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind ab dem 1.8.2006 neben der Bundesagentur für Arbeit nun auch die zugelassenen kommunalen Träger berechtigt, den ...mehr

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Sauer, SGB II § 51a Kundenn... / 2.2.1 Identifikationsmerkmal

Rz. 13 Die Kundennummer darf nur als Identifikationsmerkmal verwendet werden. Eine anderweitige Nutzung ist nicht zugelassen. Unzulässig ist es, wenn sich aus der Kundennummer bestimmte persönliche Merkmale des Hilfebedürftigen erschließen lassen (Wendtland, in: Gagel, SGB II, § 51a Rz. 15). Sinn und Zweck ist die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren sowohl innerhalb des z...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.6 Grenzen des Einsichtsrechts

Rz. 14 Das Einsichtsrecht unterliegt wie im Datenschutzrecht geboten der Zweckbindung und dem Erforderlichkeitsgrundsatz, d. h., der gesetzlich geregelte Zweck begrenzt den Anspruch. Die Einsichtnahme in die Daten darf nur zu dem Zweck der Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB II erfolgen und muss zu deren Erfüllung erforderlich sein. Erforderlichkeit bedeutet, dass die Aufgabe...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 2.5 Übergangsrecht

Rz. 27 Unter dem Kapitel Übergangsrecht normiert § 65d eine weitere Übermittlungsbefugnis. Für die Übergangszeit ist die Übermittlung von bei dem jeweils anderen Träger vorhandenen Unterlagen auf den Träger der Sozialhilfe oder die Agentur für Arbeit zulässig. Umfasst sind alle schriftlichen und auf Datenträger gespeicherten Unterlagen. Das Zugänglichmachen bezieht sich auf ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 37 V... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Becker, P., Veränderung von Ansprüchen durch Stundung, Niederschlagung und Erlass, SGb 2018, 129. Bley, Eine Vorschrift gefährdet den Zweck der Kodifikation, SGb 1974, 224. Giese, Auswirkungen des Ersten und Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches auf das verwaltungsrechtliche Sozialrecht, insbesondere das Sozialhilferecht, ZfSH/SGB 1988, 1. Hinrichs, Spezialnorm vor Gener...mehr

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Sauer, SGB II § 64 Zuständi... / 2.1.4 Duldungspflichtiger Personenkreis

Rz. 11 Nach § 319 SGB III duldungspflichtig sind der Antragsteller auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bezieher und ehemalige Bezieher dieser Leistungen sowie deren Arbeitgeber oder Auftraggeber, bei denen Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen (z. B. Listen, Entgeltverzeichnisse, Entgeltbelege von Heimarbeitern)...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift tritt mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Die Vorschrift ist mit Art 2. Nr. 49a des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 2.1.9 Begutachtung/ärztliche Untersuchung

Rz. 17 In dem zum 1.8.2016 eingefügten Abs. 1 Satz 2 ist klargestellt, dass auch bei der Beauftragung von externen Gutachtern zur Erstellung eines Gutachtens über eine Untersuchung oder die Begutachtung durch die Leistungsträger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die erhobenen Daten an den jeweiligen Auftraggeber zurück übermittelt werden können. Mit dieser Regelung solle...mehr

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.2.3.1 Fahrlässiges Handeln

Rz. 10 Der Schadenersatzanspruch setzt voraus, dass die Pflichtverletzung schuldhaft begangen ist. Fahrlässigkeit ist ausreichend. Eine gesetzliche – auch für öffentlich-rechtliche Schadenersatzansprüche geltende – Definition der Fahrlässigkeit ist in § 276 Abs. 2 BGB enthalten (BAG, Urteil v. 8.12.1981, 3 AZR 71/79). Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorg...mehr

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.2.2 Unsorgsames Handeln

Rz. 8 Die zum Schadenersatz verpflichtende Handlung – die Pflichtverletzung gegenüber dem Träger der Grundsicherung – liegt in dem nicht, nicht richtig oder nicht vollständigen Ausfüllen der Einkommensbescheinigung oder der nicht, nicht richtigen oder nicht vollständigen Erteilung der Auskunft nach § 57 oder § 60. § 60 Nr. 2 ermächtigt die Jobcenter nach ihrem Sinn und Zweck...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 2.3.2 Zustimmungsbedürftige Handlungen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 29 Die Handlungsfähigkeit im Sozialrecht bezieht sich dem Grunde nach auf die Begünstigungen, der Erleichterung der Geltendmachung und die Erfüllung von Ansprüchen und wurde im Wesentlichen aus diesem Grund eingeräumt. Daraus ergibt sich für den Minderjährigen zwar ein (eigener) Anspruch auf Handlungen, die solche Begünstigungen zur Folge haben, es entsteht jedoch kein a...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.1 Automatisierter Datenabgleich (Abs. 1)

Rz. 10 Abs. 1 betrifft den automatisierten Datenabgleich. Unter einer automatisierten Verarbeitung ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten zu verstehen, wenn sie unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen durchgeführt wird. Es handelt sich um regelmäßige (vierteljährliche) Überprüfungen i. S. v. Routineüberprüfungen (vgl. Wendtland, in: Gagel, SGB II, § ...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.7 § 63 Abs. 1 Nr. 7

Rz. 22 Die Vorschrift korrespondiert mit § 64. Dort sind als Mittel der Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs die Prüfung, das Betretens- und Prüfungsrecht sowie die Duldungs- und Mitwirkungspflichten geregelt. Die Behörden der Zollverwaltung unterrichten nach § 6 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) die Bundesagentur für Arbeit üb...mehr

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Sauer, SGB II § 52a Überprü... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Agentur für Arbeit kann die entsprechenden Auskünfte bei Personen einholen, die Leistungen nach dem SGB II beantragt haben, beziehen oder bezogen haben. Durch die Vergangenheitsbezogenheit kann die Agentur auch evtl. Überzahlungen feststellen und ggf. Rückforderungsbescheide wegen zu Unrecht bezogener Leistungen erlassen. Durch die zum 1.11.2025 geltende Neufassung...mehr