Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 357 gewährleistet die Teilnahme der Parteien für jede Art der Beweisaufnahme, sei es vor dem Prozessgericht, vor dem beauftragten oder ersuchten Richter, innerhalb oder außerhalb des Gerichtsgebäudes. Die Vorschrift gilt auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren, § 46 I, II 1 ArbGG. Als Ausprägung des rechtlichen Gehörs ist der Grundsatz auch im schiedsgerichtlichen Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Eheleute.

Rn 15 Bei ungestörter Ehe sind die Eheleute aufgrund des § 1353 I BGB regelmäßig Mitbesitzer der Ehewohnung iSd § 866 BGB (BGH NJW 54, 918 [BGH 26.02.1954 - V ZR 135/52]; Schleswig NJW-RR 15, 1298 [OLG Schleswig 28.10.2014 - 5 W 42/14]; LG Saarbrücken DGVZ 18, 183 Rz 11). Weil sie die Herrschaftsgewalt über ihre Wohnung gemeinsam ausüben, ist die Vollstreckung grds nicht ger...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anspruch auf Teilauseinandersetzung?

Rn 9 Bei anderweitigen Vereinbarungen der Miterben hat jeder von ihnen Anspruch auf Erbauseinandersetzung. Da die §§ 2046 ff, 2042 II iVm 752 ff eine alle Miterben und den gesamten Nachlass, mit Ausn von § 2047 II, erfassende Auseinandersetzung vorsehen, hat jeder Miterbe zunächst Anspruch auf eine vollständige Auseinandersetzung des Nachlasses. Eine Teilauseinandersetzung i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Von Todes wegen erworben.

Rn 20 Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung aufgrund gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge erhält, wird ebenso wie das, was ihm in Erfüllung eines Pflichtteilsanspruchs oder eines Vermächtnisses zufällt, nach II dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Das gilt auch dann, wenn ein Ehegatte seinen Gläubiger beerbt und deshalb von einer Verbindlichkeit befreit wird (B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bei Eigenbedarf.

Rn 47 Der Vermieter muss vernünftige, nachvollziehbare Gründe für die Geltendmachung des Eigenbedarfs bereits im Kündigungsschreiben darlegen (BGH ZMR 17, 382, ZMR 11, 942; WuM 10, 301, AG Hamburg MietRB 22, 162, LG Hamburg WuM 07, 457; zur Zweitwohnung LG München I ZMR 18, 334). Der Mieter muss anhand des Schreibens die Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen die Kündigung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Streitwert.

Rn 21 Der Streitwert für die Klage eines Miterben gegen einen anderen richtet sich nach der Höhe des geltend gemachten Anspruchs der Erbengemeinschaft, von dem der Betrag abzuziehen ist, der dem Miterbenanteil des Beklagten entspricht (BGH NJW 67, 443). Bei Herausgabe- und Zahlungsklagen nach § 2039 sind die klagenden Miterben aber am Streitgegenstand gemeinschaftlich beteil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Genehmigungserfordernis.

Rn 2 Will der Betreuer das Anlagegeld abweichend von der in § 1841 vorgeschriebenen Regelanlage auf einem Anlagekonto anlegen, so bedarf dies für die Wirksamkeit der Anlegung einer gerichtlichen Genehmigung. Genehmigungsbedürftig ist dabei nicht nur die von § 1842 II abweichende Anlegung in der Form von Geldforderungen, sondern auch die verzinsliche Anlegung bei einem Kredit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Aufhebung der Gemeinschaft und Abschichtung (Abs 2).

Rn 35 Die Erbengemeinschaft kann nicht nur durch Vereinbarung, sondern durch Zeitablauf, Tod eines Miterben, Pfändung eines Nachlassanteils eines Miterben, Insolvenz eines Miterben oder durch Aufhebung nach § 749 II beendet werden (Grüneberg/Weidlich § 2042 Rz 17). Nach Ansicht des BGH ist auch eine Abschichtung möglich, indem der austrittswillige Miterbe vertraglich seine M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, EuErbVO Art 30 EuErbVO – Besondere Regelungen mit Beschränkungen, die die Rechtsnachfolge von Todes wegen in Bezug auf bestimmte Vermögenswerte betreffen oder Auswirkungen auf sie haben.

Gesetzestext Besondere Regelungen im Recht eines Staates, in dem sich bestimmte unbewegliche Sachen, Unternehmen oder andere besondere Arten von Vermögenswerten befinden, die die Rechtsnachfolge von Todes wegen in Bezug auf jene Vermögenswerte aus wirtschaftlichen, familiären oder sozialen Erwägungen beschränken oder berühren, finden auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Baulandsachen.

Rn 64 Im Streit um Geldentschädigung ist die Höhe maßgebend, § 6, indes ist der unstr Teil abzuziehen; ein unbezifferter Leistungsantrag ist nach den Wertangaben des Kl zu bemessen (München NJW 68, 1937 [KG Berlin 25.04.1968 - 1 W 373/68]; Köln JurBüro 70, 606; Zulässigkeit der Enteignung nach § 6 mit dem Verkehrswert der betr Fläche anzusetzen (BGH NJW 68, 153 [BGH 28.09.19...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Befreiungen (I–III).

Rn 2 Nach I kann eine vollständige oder tw Befreiung von der Anlagepflicht nach § 1841; der Verpflichtung zu einer Sperrvereinbarung gem § 1845 und den Genehmigungspflichten nach §§ 1848, 1849 I 1 Nr 1 u 2, 2, erfolgen, soweit die Vermögensverwaltung nur einen geringen Umfang hat, sodass eine Vermögensgefährdung regelmäßig nicht zu befürchten ist. Nach I besteht eine gesetzl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eaa) Veräußerung von Anteilen von KapGes mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland

Rn. 139 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Was unter Anteilen an einer KapGes zu verstehen ist, wird in § 17 Abs 1 S 3 EStG legaldefiniert. Insofern müssen die Tatbestandsvoraussetzungen von § 17 EStG erfüllt sein. Rn. 140 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 KapGes sind Gesellschaften iSv § 1 Abs 1 Nr 1 KStG, also insbesondere Europäische Gesellschaft, AG, KGaA und GmbH. Sie müssen Sitz oder ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Wohnvorteil.

Rn 20 Haben Eheleute während der Ehe in einem im Allein- oder Miteigentum stehenden Haus bzw einer Eigentumswohnung gelebt, ist eine damit verbundene Ersparnis an Mietaufwendungen als Nutzung vorhandenen Vermögens prägender Bestandteil der ehelichen Lebensverhältnisse (BGH FamRZ 90, 283; BGH FamRZ 95, 869; zu weiteren Einzelheiten vgl Vor § 1577 Rn 19 ff). Der Vorteil ist be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Vgl zunächst § 1848 Rn 1. Zum Schutz des Betreuten wird durch die §§ 1850–1853 ein Katalog bedeutsamer und riskanter Rechtsgeschäfte an die Genehmigung des BtG gebunden; um sicherzustellen, dass die genehmigungsbedürftigen Entscheidungen des Betreuers den Vorgaben des § 1821 II–IV entsprechen und im Bereich der Vermögenssorge keine Vermögenswerte in Verlust geraten (BTD...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Späterer Eintritt der Sicherungsvoraussetzungen.

Rn 1 Erfasst werden Änderungen der Voraussetzungen der Pflicht zur Sicherheitsleistung nach Rechtshängigkeit, § 261. Hierunter fällt etwa die Verlegung des Wohnsitzes bzw Sitzes in einen Nicht-EU/EWG-Staat; zum sog Brexit s § 110 Rn 4. Zudem der spätere Verlust des Grundbesitzes oder dessen Belastung in einer Größenordnung, welche keinen Raum mehr für eine adäquate Sicherung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einzelfälle.

Rn 7 Danach sind idR Schenkung unter Aufl: Die Zuwendung von Grundbesitz, entweder verbunden mit der Verpflichtung zur Einräumung eines Wohnrechts, Nießbrauchs oder Leibgedinges zu Gunsten des Übergebers oder (bei vorweggenommener Erbfolge) gegen Abfindung weichender Erben; vgl § 516 Rn 27. Die Zuwendung eines Sparguthabens, das mit anderen Personen zu teilen (Frankf WM 87, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift enthält eine reine Auslegungsregel für den Fall, dass der Wille des Erblassers nicht feststellbar ist. Sie soll die Zerschlagung landwirtschaftlichen Grundbesitzes verhindern. Rn 2 Ist der Verkehrswert niedriger als der Ertragswert, ist die Vorschrift nicht anwendbar, da sie eine Begünstigung des Miterben, der das Landgut als Ganzes übernimmt, beabsichtigt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Denkbare Anwendungsfälle

Rz. 352 [Autor/Stand] Die unter Geschwistern vereinbarte Abfindung für den Verzicht auf künftige Pflichtteilsrechte: Sie wird zwar als Praxis-Beispiel erwähnt.[2] Der BFH wendet jedoch § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an, ohne § 7 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG überhaupt zu erörtern.[3] Jedenfalls bloße Erwerbschancen ohne aktuellen Vermögenswert (s. auch Rz. 345, 404) füllen daher das Tatbest...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verurteilung zur Abgabe der Willenserklärung.

Rn 5 S 1 setzt weiterhin voraus, dass der Schuldner zur Abgabe der Willenserklärung verurteilt wurde. Da die Fiktion nicht bereits aus dem Inhalt des Urt folgt, sondern einen Akt der Zwangsvollstreckung darstellt (BayObLG MDR 53, 561, 562 [OLG Hamm 09.03.1953 - 15 W 44/53]), handelt es sich bei den nach § 894 zu vollstreckenden Urt nicht um Gestaltungs-, sondern um Leistungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erwerb durch Arbeit oder Vermögen (Abs 2 Nr 1).

Rn 2a Gem II Nr 1 müssen die im Versorgungsausgleich zu berücksichtigenden Anrechte durch Arbeit oder Vermögen erworben worden sein. Auf Arbeit beruhen Anrechte, die das versorgungsrechtliche Resultat einer nichtselbständigen Beschäftigung als Arbeitnehmer oder einer arbeitnehmerähnlichen Stellung als Selbständiger (zB als Gesellschafter-Geschäftsführer mit Leitungsmacht übe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Umfang.

Rn 9 Anspruchsziel ist die Vermittlung von Informationen, die der Verpflichtete hat oder sich auch erst beschaffen muss (Rn 1; BGH NJW 84, 487), zB durch Nachfrage bei der Bank und Einsichtnahme in die (vollständigen) Kontoauszüge, Sparbücher oder vergleichbare Bankunterlagen (Stuttg 26.1.16 – 19 W 78/15). Der Erbe hat sich anhand der für ihn erreichbaren Erkenntnisquellen b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schuldrechtlicher Anspruch.

Rn 6 Es muss sich um einen schuldrechtlichen Anspruch des Privatrechts handeln (RGZ 60, 425; vgl aber BRHP/Kössinger Rz 13 f). Der schuldrechtliche Anspruch kann auf Vertrag, einseitigem Rechtsgeschäft oder G beruhen (BGHZ 134, 184; Soergel/Stürner Rz 13; Grüneberg/Herrler Rz 6). Dingliche Ansprüche (zB §§ 894, 1169) alleine können nur durch Widerspruch geschützt werden (MüK...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Die Bewertung

Rz. 639 [Autor/Stand] Der steuerpflichtige Erwerb richtet sich nach der Bereicherung des Erwerbers (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Die hier als Erwerbs- und damit auch Bewertungsgegenstand fingierte Werterhöhung des Anteils des jeweils Bedachten an der leistungsempfangenden Kapitalgesellschaft ergibt sich logischerweise als Differenzbetrag aus den Anteilswerten nach und vor der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2217 BGB – Überlassung von Nachlassgegenständen.

Gesetzestext (1) 1Der Testamentsvollstrecker hat Nachlassgegenstände, deren er zur Erfüllung seiner Obliegenheiten offenbar nicht bedarf, dem Erben auf Verlangen zur freien Verfügung zu überlassen. 2Mit der Überlassung erlischt sein Recht zur Verwaltung der Gegenstände. (2) Wegen Nachlassverbindlichkeiten, die nicht auf einem Vermächtnis oder einer Auflage beruhen, sowie weg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Drittstaatenfälle.

Rn 2 Anders steht es bei Drittstaaten, wozu auch nicht an die VO gebundene EU-Staaten gehören (Dörner ZEV 12, 505, 511; vgl Erw 57). Hier kann bei der objektiven Anknüpfung ein renvoi beachtlich sein (zu Mehrrechtsstaaten s Art 36). Dementsprechend kann etwa durch das englische Kollisionsrecht bzgl Mobilien auf das deutsche Recht des Domizils u bzgl deutschen Grundbesitzes a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Anlageberatung/-vermittlung. Der Erfüllungsort für die Beratungspflicht liegt dort, wo die Beratung erfolgen soll bzw erfolgt ist (vgl BGH 6.4.2004 – X ARZ 384/03; BayObLG BB 97, 1868; München VersR 09, 1382 f; Köln OLGR 05, 553, 554; Schlesw OLGR 05, 630 f; Karlsr MDR 13, 1108). Das gilt auch für mit der Anlagevermittlung zusammenhängende Auskunftsverträge (vgl Köln V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB B

Bagatellunterhalt Ausschluss 1573 1 Bagatellvertrag 359 12 Balkon 566 26 Bank 280 62, 78 Einlösung von Schecks und Wechseln 826 44 Insolvenzverschleppung 826 39 Widerspruch gegen Lastschrift 826 43 Bankgeheimnis 399 10 Bankgeschäft 248 3 Bankkontokorrent 782 3 Banknoten 798 2 Bankvertrag 328 19; vor 328-335 18 Bargeld 245 2 Bargeldlose Zahlungen 675c 3 Barkaution 551 5 Barvermögen 1960 38 Ba...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 Körper des Menschen 90 6 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenrecht IPR Art 43 EGBGB 7 numerus clausus Art 43 EGBGB 7 Trenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Buchführungs- und Jahresabschlusszwecke als wesentliche Basis für die hermeneutische Gewinnung der GoB

Rn. 29 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Wie aus der Übersicht unter HdR-E, Kap. 2, Rn. 26, hervorgeht, sind die Buchführungs- und JA-Zwecke eine bedeutende Grundlage zur Auslegung und Ermittlung von GoB. Diese Zwecke müssen ermittelt werden, bevor GoB ausgelegt bzw. gewonnen werden können. Allerdings ist die Ermittlung der handelsrechtlichen Buchführungs- und JA-Zwecke ein ähnlich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB E

eBay Vertragsschluss vor 145 ff 49 eBay, Widerruf 356 12 EBV IPR Art 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt 449 23 EC-Karte 807 1; 675f 14 E-commerce Vertragsschluss im ~ 145 6 Effet utile Art 1 ROM I 9; vor ROM I 14 EG-Recht Art 11 ROM I 2, 4; Art 12 EGBGB 2; Art 6 EGBGB 11; Art 6 EGBGB 3; vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtliche Art 17b EGBGB 1, 23 so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Kenntnis der Unentgeltlichkeit

Rz. 113 [Autor/Stand] Spricht die objektiv unentgeltliche Bereicherung des Erwerbers prima facie für die Freigebigkeit des Schenkers,[2] geht es nur noch darum, ob und wie der Steuerpflichtige diesen Anscheinsbeweis erschüttern und damit die Nachweislast für den tatsächlichen Willen des Schenkers zur Unentgeltlichkeit wieder dem Schenkungsteuerfinanzamt auferlegen kann.[3] H...mehr

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Umsatzsteuer in der Buchhal... / 3.1.1 Deutsche Vorsteuer: Erst nach Kontrolle als Vorsteuer buchen

Ist in der Eingangsrechnung deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen, sind die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug in der Kreditorenbuchhaltung vor der Buchung der Steuer auf dem Vorsteuerkonto zu prüfen. Hier kann anhand folgender Checkliste vorgegangen werden, wobei die genannten Voraussetzungen insgesamt erfüllt sein müssen:mehr

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Umsatzsteuer in der Buchhal... / 3.2.1 Anwendung der Steuerschuldübernahme

Die Steuerschuldübernahme des Leistungsempfängers wird auch das "Reverse-Charge-Verfahren" genannt. Bei folgenden Leistungsbezügen muss der Unternehmer als Leistungsempfänger die deutsche Umsatzsteuer unter Umkehrung der Steuerschuld einbehalten und abführen:[1] Werklieferungen von im Ausland ansässigen Unternehmern sonstige Leistungen von im Ausland ansässigen Unternehmern, Lie...mehr

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Umsatzsteuer in der Buchhal... / 4.1 Verpflichtung zur Rechnungsausstellung und Hinweis auf Aufbewahrungspflicht

Neben der generellen Verpflichtung des Unternehmers gegenüber anderen Unternehmern oder juristischen Personen, Rechnungen auszustellen, besteht für Werklieferungen oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück auch gegenüber Nichtunternehmern eine Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen.[1] Privatpersonen und Unternehmer, die für den nichtunternehmerische...mehr

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Öffentlicher Nachbarschutz ... / 4 Die Entscheidung

Der VGH meint, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer könne nicht gegen die Erlaubnis klagen! Das Sondereigentum nach dem WEG schließe öffentlich-rechtliche Nachbarschutzansprüche innerhalb der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein und desselben Grundstücks aus. Dies gelte auch dann, wenn die angegriffene öffentlich-rechtliche Gestattung einem Mieter erteilt werde.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Öffentlicher Nachbarschutz ... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Grundsätzlich bestimme sich das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach den WEG-Vorschriften und, soweit dieses Gesetz keine besonderen Bestimmungen enthalte, nach den BGB-Vorschriften. Dies habe zur Folge, dass das Sondereigentum nach dem WEG öffentlich-rechtliche Nachbarschutzrechte innerhalb der Gemeinsc...mehr

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Umsatzsteuer in der Buchhal... / 5.2.1 Zu hoher (unrichtiger) Steuerausweis – § 14c Abs. 1 UStG

Der Unternehmer weist in der Rechnung einen höheren Steuerbetrag, als er für die Lieferung oder sonstige Leistung nach dem UStG schuldet, gesondert aus. In diesem Fall schuldet er auch den Mehrbetrag.[1] Die Finanzverwaltung beschreibt hierzu im Umsatzsteueranwendungserlass folgende Hauptanwendungsfälle des unrichtigen Steuerausweises nach § 14c Abs. 1 UStG: für steuerpflichti...mehr

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Umsatzsteuer in der Buchhal... / 3.2.2 Berechnung der abzuführenden Steuer

Bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers darf der leistende Unternehmer in seiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Stattdessen muss er in seiner zwingend auszustellenden Rechnung auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinweisen.[1] Praxis-Tipp Formerfordernisse für Hinweistext auf der Rechnung bei Anwendung der Steuerschuldnerschaft Der Hinwei...mehr

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Umsatzsteuer in der Buchhal... / 4.3 Ausstellen von Rechnungen

Bei der Erteilung von Rechnungen durch die Debitorenbuchhaltung sind die gesetzlichen Anforderungen bezüglich Form und Inhalt der Rechnung zu beachten. Dabei ist bereits im Vorfeld der Rechnungserteilung die umsatzsteuerliche Behandlung zu prüfen. Eine Rechnung muss dabei folgende Mindestangaben enthalten:[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zweitbeschluss: Grenzen / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall fassen Wohnungseigentümer einerseits rechtskräftig für ungültig erklärte Beschlüsse erneut. Sie ändern dabei, soweit es um die Kosten für Wärme und Warmwasser geht, nichts. Fraglich ist, ob dieses Vorgehen einer ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen kann, und ob dafür überhaupt eine Beschlusskompetenz gegeben ist. Dabei ist für das Revisionsverfahren...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Besonde... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kauf eines Grundstücks mit aufstehendem Betriebsgebäude

Ein Unternehmer erwirbt mit Kaufvertrag vom 20.12.01 ein Grundstück in Berlin mit aufstehendem Betriebsgebäude (vollständig erschlossen), das er als Lagerhalle für seine Waren benutzen möchte. Im Kaufvertrag ist der Übergang von Nutzen und Lasten zum 1.1.02 vereinbart. Aus dem Kaufvertrag ergibt sich eine Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude in Höhe von...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Besonde... / 4 Aufteilung des Grundstücks: Grund und Boden, Gebäude, Gebäudeteile

Aus (steuer)bilanzieller Sicht ist das Grundstück in Grund und Boden, Gebäude und Gebäudeteilen aufzuteilen. Die Abgrenzung zwischen Grund und Boden und Gebäude ist bereits deshalb vorzunehmen, weil es sich bilanzsteuerrechtlich um zwei Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter handelt, die einzeln zu bewerten sind. Während Grund und Boden ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut da...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.1.2 Unbebaute und bebaute Grundstücke

Rz. 39 Die Rspr.[1] hat für bebaute und unbebaute Grundstücke[2] bisweilen eine sachliche Verflechtung angenommen: wenn das überlassene Grundstück auf die Bedürfnisse des Betriebs zugeschnitten ist, insbesondere wenn aufstehende Baulichkeiten für Zwecke des Betriebsunternehmens hergerichtet oder gestaltet sind (zu denken ist hierbei insbesondere an Fabrikationsgrundstücke) wei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.4.1 Erträge aus dinglich gesicherten Forderungen

Rz. 328 Der Tatbestand Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa) unterwirft Erträge der beschr. Steuerpflicht, bei denen die zugrunde liegende Forderung durch einen im Inland belegenen Vermögensgegenstand unmittelbar oder mittelbar dinglich gesichert ist. Anknüpfungspunkt der beschr. Steuerpflicht ist hier der besonders enge Bezug zu einem inländischen Vermögensgegenstand durch die ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Besonde... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.7.4 Veräußerung von Anteilen an Grundstücksgesellschaften, Doppelbuchst. cc)

Rz. 176a Nach Art. 13 Abs. 3 OECD-MA steht Deutschland das Besteuerungsrecht zu, wenn ein im Ausland ansässiger Gesellschafter Anteile an einer Körperschaft veräußert, deren Vermögen zu mehr als 50 % unmittelbar oder mittelbar in unbeweglichem Vermögen besteht, das in Deutschland belegen ist (Grundstücksgesellschaft). Diese Regelung ist unabhängig davon, wo sich Sitz und/ode...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.1 Besitzeinzelunternehmen

Rz. 169 Dem Umstand folgend, dass Besitz- und Betriebsunternehmen keine wirtschaftliche Einheit bilden, sondern vielmehr zwei zivil- und steuerrechtlich selbstständige Unternehmen sind (Rz. 2), können die Wirtschaftsgüter des einen Unternehmens nicht dem anderen zugerechnet werden; diese sind vielmehr nach den allg. Grundsätzen dem Betriebsvermögen des Besitz- oder dem des B...mehr