Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pflichten des GmbH-Geschäft... / 2 Rechte und Pflichten nach Handelsrecht und Steuerrecht

Der Geschäftsführer ist verantwortlich dafür, dass die Buchführungspflichten (§ 41 GmbHG) erfüllt und dass der Jahresabschluss der GmbH erstellt (§ 42 GmbHG) und den Gesellschaftern zur Feststellung vorgelegt wird. Er ist dazu verpflichtet, den Jahresabschluss unverzüglich nach der Aufstellung den Gesellschaftern zur Feststellung vorzulegen (§ 42a GmbHG). Zusätzlich: Steuerp...mehr

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RegE des Wachstumschancenge... / 2. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Der Erwerb von Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG über ein Vermächtnis soll zukünftig auch der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG-E). Die Nichtaufgriffsgrenze für Haftungen der Versicherungsunternehmen und Gewahrsamsinhaber soll auf 5.000 EUR erhöht werden (§ 20 Abs. 7 ErbStG-E). Nach dem MoPeG gelten rechtsfähige Personengesellschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 6.1 Umfang des Gewinns bei Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 81 Für Zwecke der Anwendung des § 5a EStG tritt die Gesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, z. B. insbesondere eine Kommanditgesellschaft[1] als typische Rechtsform einer Schiffsgesellschaft, an die Stelle des Stpfl., § 5a Abs. 4a S. 1 EStG. Gesellschaft i. S. d. § 5a EStG ist auch die atypisch stille Gesellschaft als Mitunternehmerschaft. Sowohl der Antrag als auc...mehr

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zfs 10/2023, Leistungskürzung auf Null im Rahmen der Haftung eines Leasingnehmers bei einer Blutalkoholkonzentration von o/oo

VVG § 81 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1, Abs. 2 § 827; BB-Kaskoschutz Ziffer IV Nr. 2 a Leitsatz Zur Anwendbarkeit der im Rahmen des § 81 VVG entwickelten Grundsätze auf eine leasingvertragliche Bestimmung, wonach die im Übrigen vereinbarte Haftungsfreistellung des Leasingnehmers für unfallbedingte Schäden an dem geleasten Kraftfahrzeug (hier: BB-Kaskoschutz) dann nicht gilt, wenn d...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / IV. Haftung der Eltern

Rz. 8 Nach § 1606 Abs. 3 S. 2 haften die Eltern für den Barunterhalt des Kindes anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Allerdings erfüllt der Elternteil, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut, seine Unterhaltspflicht in der Regel durch Pflege und Erziehung. Bar- und Betreuungsunterhalt stehen gleichwertig nebeneinander.mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / f) Verschärfte Haftung, § 241 FamFG

Rz. 244 Die Rechtshängigkeit eines auf Herabsetzung gerichteten Abänderungsantrages steht bei der Anwendung des § 818 Abs. 4 BGB der Rechtshängigkeit einer Klage auf Rückzahlung der geleisteten Erträge gleich, § 241 FamFG. Rz. 245 Die Vorschrift erweitert § 818 Abs. 4 BGB dahingehend, dass die Rechtshängigkeit des Abänderungsverfahrens nach §§ 238, 239, 240 FamFG automatisch ...mehr

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zfs 10/2023, Leistungskürzu... / 2 Aus den Gründen.

1. Das LG hat angenommen, dass der Kl. gegen den Bekl. dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadensersatz aus § 823 Abs. 1 BGB zustehe. Insbesondere könne der Bekl. sich im Ergebnis nicht auf die in den Kaskobedingungen der Kl. enthaltene Haftungsbeschränkung des berechtigten Fahrers berufen. Denn der Bekl. habe den Unfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke grob fahrlä...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / dd) Wegfall der Bereicherung

Rz. 1044 Der Empfänger der Unterhaltsleistung wird allerdings im Regelfall den Einwand des Wegfalls seiner Bereicherung nach § 818 Abs. 3 BGB erheben und erklären, dass er den Unterhalt für seine laufenden Lebensbedürfnisse verwendet hat.[1068] Da hierfür im Regelfall – mit Ausnahme sehr gehobener Lebensumstände – eine Vermutung spricht,[1069] wird der Unterhaltsgläubiger mit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 380 Gefährdung der Abzugsteuern

Schrifttum: Bilsdorfer, Die Bedeutung des Umsatzsteuerabzugsverfahrens für das Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht, DStZ/A 1981, 163; Bornemann, Selbstanzeige bei Gefährdung von Abzugsteuern (§ 406 AO), DStR 1973, 691; v. Bornhaupt, Arbeitnehmern von dritter Seite gewährte Preisvorteile als Arbeitslohn, BB 1993, 2493; Brenner, Schließt die wirksame Selbstanzeige ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / c) Rückforderung überzahlten Unterhaltes

Rz. 232 Die Möglichkeit,[445] einen titulierten Unterhalt ggf. rückwirkend herabzusetzen, führt nicht automatisch dazu, dass bereits geleisteter Unterhalt zurückgezahlt wird. Zu unterscheiden ist folglich zwischen der Möglichkeit, den bereits titulierten Unterhalt rückwirkend herabzusetzen und der Möglichkeit, entsprechenden überzahlten Unterhalt zurückzufordern. Rz. 233 Ein s...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Dauer

Rz. 501 Die Haftung der Großeltern als Sekundärschuldner besteht sowohl als Ausfall- als auch Ersatzhaftung nur für die Dauer der Leistungsunfähigkeit des/der Primärschuldner, also für den Zeitraum, in dem der angemessene Unterhaltsbedarf des Primärschuldners gefährdet ist.[672] Für den Beginn der Haftung müssen darüber hinaus die Voraussetzungen des § 1613 vorliegen, sodass...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 6. Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils

Rz. 1133 Grundsätzlich erbringt der betreuende Elternteil seinen Anteil am Unterhalt des Kindes durch tatsächliche Ausübung der Betreuung. Auch der betreuende Elternteil kann jedoch ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter im Sinne von § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB sein, wenn der Kindesunterhalt von ihm unter Wahrung seines angemessenen Selbstbehaltes gezahlt werden kann und oh...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Die Großelternhaftung

Rz. 492 Wesentlicher Anwendungsbereich neben der Frage der Barunterhaltsverpflichtung des betreuenden Elternteils ist die Haftung der Großeltern für ihre Enkelkinder nach § 1607. Das (Enkel-)Kind hat einen Unterhaltsanspruch gegen seine Großeltern, wenn und soweit die Leistungen des barunterhaltspflichtigen Elternteils den Kindesunterhalt nicht oder nicht vollständig abdecken...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 33. Modernisierung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG

Rz. 103 Mit dem MoPeG[52] wird die von der Rechtsprechung bereits anerkannte Rechtsfähigkeit der GbR in allen Regelungen des BGB konsequent umgesetzt. Die GbR wird dabei nicht mehr primär als Gelegenheitsgesellschaft verstanden, sondern praxisnah am Leitbild eines auf Dauer angelegten Zusammenschlusses ausgerichtet. Es wird künftig eine rechtsfähige und eine nicht rechtsfähi...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Der unbefristete Festbetrag

Rz. 2060 Eine andere Möglichkeit der Unterhaltsverstärkung unabhängig von Betreuung ist z.B. die Vereinbarung einesunbefristeten Festbetrages (ggf. mit Wertsicherungsklausel) unabhängig davon, ob der/dem Unterhaltsberechtigten nach gegebener Rechtsprechung ein solcher Anspruch – unbefristet – zustünde: Rz. 2061 Beispiel[2192] Der Ehemann verpflichtet sich, an die Ehefrau eine...mehr

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zfs 10/2023, Der Fußgängeru... / 1. Haftungsgrundsätze – Betriebsgefahr

Kommt es zur Kollision zwischen einem der Vorschrift des § 7 StVG unterfallenden Verkehrsteilnehmer und einem Fußgänger, so ist Ausgangspunkt der Haftungsbewertung unter den Beteiligten die dem Fahrzeug innewohnende Betriebsgefahr als Folge der Gefährdungshaftung. Kann keiner der Beteiligten dem anderen einen eigenen Verkehrsverstoß nachweisen, so stellt die Betriebsgefahr d...mehr

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zfs 10/2023, Der Fußgängeru... / a) Vertrauen auf verkehrsgerechtes Verhalten

Tritt ein Fußgänger, der nicht zu der geschützten Personengruppe des § 3 Abs. 2a StVO gehört, unmittelbar vor dem Fahrzeug auf die Straße und gerät er direkt in die Fahrlinie des Fahrzeugs, so haftet er in der Regel allein. Der Betriebsgefahr des Pkw steht hier ein grob fahrlässiger Verstoß des Fußgängers gegen die Regel des § 25 Abs. 3 StVO gegenüber, in der Abwägung kann h...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Unterhaltsrecht

Rz. 891 Ist die Erbenstellung geklärt, müssen die familienrechtlichen Folgen des Todes, namentlich die Frage der Haftung des Erben für die weitere unterhaltsrechtliche Absicherung des Unterhaltsgläubigers geklärt werden. a) Eheliche Lebensverhältnisse Rz. 892 Wird eine Ehe durch Tod aufgelöst, also gerade nicht geschieden, so erlischt damit die gegenseitige Unterhaltspflicht d...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 6. Sonderbedarf mit Kostenvorschuss

Rz. 154 Der Begriff des Sonderbedarfs ist legaldefiniert in § 1613 Abs. 2 Nr. 1. Danach handelt es sich bei Sonderbedarf um nicht regelmäßig anfallenden, sog. außerordentlichen Bedarf. Rz. 155 Sowohl Sonder- als auch Mehrbedarf stellen eine Art des Zusatzbedarfs neben dem allgemeinen Lebensbedarf (Elementarbedarf) des Unterhaltsberechtigten dar. Daher ist es erforderlich die ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Verbindlichkeiten

Rz. 512 Grundsätzlich soll die Unterhaltsverpflichtung der Großeltern gegenüber den Enkelkindern deren Lebensstandard nicht signifikant absenken, soweit sie bei der Gestaltung ihres Lebens keinen unangemessenen Aufwand betreiben.[685] Daher sind Verbindlichkeiten der Großeltern, die sie bereits vor Kenntnis der Unterhaltspflicht eingegangen sind, als Abzugsposition ansetzen,...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / V. Konkurrenzen, § 1615l Abs. 3 S. 2 BGB

Rz. 60 Der Anspruch der betreuenden Mutter nach § 1615l Abs. 2 BGB kann mit anderen Unterhaltsansprüchen in Konkurrenz treten. So kommt die Unterhaltspflicht der Eltern der Mutter in Betracht. Nach § 1615l Abs. 3 S. 2 BGB geht jedoch die Verpflichtung des Vaters des Kindes der Verpflichtung der Verwandten der Mutter vor. Rz. 61 Anspruchskonkurrenz kann ferner auftreten, wenn ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / n) Realsplittingvorteil aus neuer Ehe

Rz. 816 Wenn sich der Unterhaltsanspruch nach Wiederheirat des Verpflichteten nach seinem fiktiven Einkommen ohne den Splittingvorteil der neuen Ehe errechnet, ist auch ein etwaiger Realsplittingvorteil auf der Grundlage dieses fiktiv nach der Grundtabelle bemessenen Einkommens zu bestimmen.[618] Rz. 817 Keinen Ausgleichsanspruch gibt es hinsichtlich der infolge der Zusammenv...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Der Umfang der gesteigerten Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners in den Fällen des § 1603 Abs. 1 und 2

Rz. 364 Die Unterhaltsschuldner müssen grundsätzlich alle verfügbaren Mittel für den eigenen und den Unterhalt der minderjährigen unverheirateten Kinder sowie privilegiert Volljährigen gleichmäßig verwenden. Aus der verschärften Haftung ergeben sich für die Unterhaltsschuldner über § 1603 Abs. 1 hinausgehende Verpflichtungen. Unter Umständen wird die Leistungsfähigkeit eines ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Tod des Unterhaltspflichtigen

Rz. 951 Für den nachehelichen Unterhalt sind die Folgen des Todes in §§ 1586 ff. BGB geregelt. Stirbt der Verpflichtete, geht die Unterhaltspflicht auf den/die Erben als Nachlassverbindlichkeit über, § 1586b Abs. 1 S. 1 BGB. Ein evtl. vorhandener Titel kann umgeschrieben werden, um vollstrecken zu können. Der überlebende Ehegatte muss seinen Anspruch nach § 1586b BGB nicht ne...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Verwandte des Berechtigten

Rz. 1984 Zur Leistungspflicht von Verwandten des Berechtigten neben Ehegatten oder nicht ehelichen Elternteilen gilt: Grundsätzlich haftet der verpflichtete Ehegatte vor Verwandten des berechtigten Ehegatten für Unterhaltsansprüche. Dies gilt nach § 1584 Satz 1 BGB für den nachehelichen Unterhalt sowie nach § 1608 Satz 1 BGB für den Familien- und Trennungsunterhalt. Rz. 1985...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) § 1607 Abs. 1: Die Ausfallhaftung

Rz. 475 Bei nur teilweise gegebener oder gänzlich fehlender Leistungsfähigkeit des erstrangig haftenden Verwandten (Primärschuldner) bestimmt § 1607 Abs. 1 im Wege der Ausfallhaftung die Unterhaltspflicht des nach dem primär Haftenden Verwandten. Der nachrangig haftende Verwandte (Sekundärschuldner) hat dann den geschuldeten Unterhalt zu gewähren. Aufgrund der Ausfallhaftung...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / e) Abänderungsantrag oder Rückforderungs-/Schadensersatzantrag

Rz. 247 Nach § 241 FamFG steht die Rechtshängigkeit eines auf Herabsetzung gerichteten Abänderungsantrags bei der Anwendung des § 818 Abs. 4 BGB der Rechtshängigkeit einer Klage auf Rückzahlung der geleisteten Beträge gleich. Nach der bis zum 31.8.2009 geltenden Rechtslage führten ein auf Herabsetzung gerichteter Abänderungsantrag, ein Vollstreckungsabwehrantrag oder ein nega...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Umfang der Leistungspflicht nach § 1603 Abs. 1

Rz. 883 Den gegenüber dem volljährigen Kind zum Unterhalt verpflichteten Elternteil trifft – anders als gegenüber dem minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kind – keine gesteigerte Unterhaltspflicht im Sinne einer verschärften Haftung. Rz. 884 Nach § 1603 Abs. 1 ist unterhaltspflichtig nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande is...mehr

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zfs 10/2023, Der Fußgängeru... / 2. Entlanglaufen an der Fahrbahn

Überschaubarer sind die Fälle, in denen die Fahr-/Laufwege der Beteiligten parallel verlaufen: Läuft der Fußgänger entlang der Fahrbahn, kommt es in der Regel zu einer weit überwiegenden, teils vollständigen Haftung des Fahrzeughalters. Fehlt ein Gehweg ist das Gehen am Fahrbahnrand innerorts weder rechts noch links, außerorts nur links, zu beanstanden. Nur dann, wenn der Fu...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Das volljährige Kind im Haushalt der Eltern

Rz. 899 Lebt das volljährige Kind bei seinen nicht getrennten Eltern in deren Haushalt stellt sich das Problem der anteiligen Haftung der Eltern nicht. Das volljährige Kind erhält Naturalunterhalt als Teil des Familienunterhalts. Die Eltern haben – zumindest konkludent – eine diesbezügliche Bestimmung nach § 1612 Abs. 2 Satz 1 vorgenommen. Rz. 900 Praxistipp Die Eltern schuld...mehr

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zfs 10/2023, Berücksichtigu... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Höhe der Versicherungsleistung aus einer vom Kl. bei der Bekl. gehaltenen Kfz-Versicherung. Der Kl. ist Halter des mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 EUR bei der Bekl. vollkaskoversicherten Fahrzeugs, das bei einem Verkehrsunfall am 14.9.2019 beschädigt wurde. Dem Versicherungsvertrag liegen AKB zugrunde, die unter anderem bestimmen: “… A.2.7....mehr

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AGS 10/2023, Tagung der Geb... / 2. Geschäftsgebühren in Massenverfahren

Die Gebührenreferenten beschäftigten sich mit den etwaigen Auswirkungen des BGH-Urt. v. 10.5.2022[7] auf die Erstellung von Gebührengutachten nach § 14 Abs. 3 RVG. In einem Massenverfahren hatte der BGH auch zu entscheiden, ob eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV von mehr als 1,3 gefordert werden kann. Insofern hält der BGH es im konkreten Fall für gerechtfertigt, dass die e...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Unterhaltspflicht als Nachlassverbindlichkeit

Rz. 957 Die nacheheliche Unterhaltspflicht ist gem. § 1586b Abs. 1 Satz 1 BGB auf den Erben des Verpflichteten übergegangen. Dabei haftet der Erbe gem. § 1586b Abs. 1 Satz 3 BGB jedoch nicht über den Betrag hinaus, der dem Pflichtteil entspricht, welcher dem Berechtigten zustände, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre. Der Grund für die unterschiedliche Behandlung von Tre...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Mehrere unterhaltspflichtige Ehegatten

Rz. 1980 Bei mehreren unterhaltspflichtigen Ehegatten gilt: Bei Wiederheirat des Berechtigten erlischt zwar der Anspruch auf Zahlung von Ehegattenunterhalt nach § 1586 Abs. 1 BGB. Der Anspruch lebt aber wieder auf, wenn die folgende Ehe geschieden wird und der Ehegatte ein Kind aus der früheren Ehe betreut, § 1586a Abs. 1 BGB. Rz. 1981 Dadurch kann es zu zwei Unterhaltspflich...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Vereinbarungen zur Kapitalabfindung

Rz. 940 Auch wenn solche Voraussetzungen zur Zahlung eines Kapitalbetrages nur im Ausnahmefall gegeben sein werden, können die Beteiligten eine Kapitalabfindung anstelle der Zahlung von Unterhalt einvernehmlich vereinbaren. Nicht nur im Rahmen von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen werden häufig derartige Vereinbarungen getroffen, die einen Unterhaltsverzicht unter...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / gg) Bearbeitungshinweis

Rz. 521 Bearbeitungshinweise für den anwaltlichen Vertreter für die Bearbeitung eines Mandats im Rahmen der Haftung der Großeltern nach § 1607:[693]mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) § 1607 Abs. 2: Die Ersatzhaftung

Rz. 480 Wenn die Rechtsverfolgung gegen den vorrangig auf Unterhalt haftenden Verwandten (Primärschuldner) im Inland ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist, haftet nach § 1607 Abs. 2 für den – noch – offenen Unterhaltsbedarf der nachrangige Verwandte (Sekundärschuldner). Im Falle der Ersatzhaftung liegen die Anspruchsvoraussetzungen des Verwandtenunterhalts im Unterhalt...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 1. Die Ausfall- und Ersatzhaftung

Rz. 471 Das Gesetz regelt für den Verwandtenunterhalt in den §§ 1606 und 1607 die Reihenfolge, in der mehrere Personen nebeneinander oder nacheinander zur Unterhaltszahlung verpflichtet sind. Nach § 1606 Abs. 2 haften unter den Verwandten der aufsteigenden Linie zunächst die Näheren vor den Entfernteren, also haften die Eltern vor den Großeltern für den Unterhalt der Kinder....mehr

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zfs 10/2023, Der Fußgängeru... / b) Des Fußgängers

Die (Mit-)Haftung des Fußgängers kann sich vor allem aus § 25 StVO ergeben. Danach ist im Längsverkehr ein vorhandener Fußweg durch den Fußgänger grundsätzlich auch zu benutzen.[12] Es darf nur auf der Straße gegangen werden, wenn weder Gehweg noch Seitenstreifen vorhanden ist, wegen mitgeführter Gegenstände der Fußweg mangels dessen ausreichender Restbreite nicht genutzt we...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Ausfallhaftung

Rz. 495 Die teilweise oder gänzliche Leistungsunfähigkeit des vorrangig pflichtigen Unterhaltsschuldners (Primärschuldner) lässt die Unterhaltspflicht des nachrangigen Unterhaltsschuldners (Sekundärschuldner) originär einstehen, wenn und soweit der Primärschuldner nach Ausschöpfung aller unterhaltsrechtlichen Obliegenheiten ausfällt.[665] Rz. 496 Praxistipp Sofern sich die Le...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Bedarf

Rz. 504 Auch im Unterhaltsschuldverhältnis zu den Großeltern bestimmt sich der Bedarf des (Enkel-)Kindes nach der von seinen Eltern abgeleiteten Lebensstellung. Die Lebensstellung der Großeltern bleibt sowohl im Rahmen des Unterhaltsanspruchs als auch im Rahmen der Ansprüche aus § 1607 unberücksichtigt.[675] Rz. 505 Praxistipp Wenn die Primärschuldner nicht oder nur eingeschr...mehr

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zfs 10/2023, Der Fußgängeru... / I. Einleitung

Jedes Jahr kommt es trotz immerhin deutlich rückläufiger Fallzahlen zu einer nicht unerheblichen Anzahl von Unfällen zwischen motorisierten Verkehrsteilnehmern, vorwiegend Pkw, und Fußgängern. Das Statistische Bundesamt weist für das Kalenderjahr 2022 insgesamt 26.489 im öffentlichen Straßenverkehr verletzte Fußgänger[2] aus, von denen 368 tödlich verletzt wurden.[3] Während...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / ff) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 518 Auch wenn die Unterhaltsgläubiger minderjährig und oder privilegiert volljährig sind und damit grundsätzlich von der gesteigerten Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners auszugehen ist, trifft diese die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Leistungsunfähigkeit des/der vorrangig Verpflichteten.[691] Der Anspruchsteller muss außer zu den Einkommensverhältni...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Die Herabsetzung/zeitliche Begrenzung von Unterhaltsansprüchen

Rz. 30 Mit der Neufassung des § 1578b BGB wurde eine grundsätzlich für alle Unterhaltstatbestände geltende Billigkeitsregelung geschaffen, die nach Maßgabe der in der Regelung aufgeführten Billigkeitskriterien eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung von Unterhaltsansprüchen ermöglicht.[30] Rz. 31 Danach ist Anknüpfungspunkt für die Gewährung von Unterhalt insbesondere ein...mehr

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zfs 10/2023, Der Fußgängeru... / V. Zusammenfassung

Der Fußgängerunfall bietet zunächst die Tücke der den Fahrzeughalter treffenden Betriebsgefahr. Er hat ein Mitverschulden des Fußgängers zu beweisen, wobei Anker hierfür in aller Regel § 25 Abs. 3 StVO ist.[42] Es kann gelten: Je weniger Zeit der Fahrzeugführer hat, auf den Fußgänger zu reagieren, desto höher fällt die Haftung des Fußgängers aus, sofern die Verkehrsfläche, a...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / E. Minderjährige Kinder

Rz. 15 Gemäß § 1601 sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Die weit überwiegende Zahl an Sachverhalten betrifft in diesem Zusammenhang die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern, insbesondere gegenüber ihren minderjährigen Kindern. Rz. 16 Die nachfolgende Darstellung des Unterhaltsanspruchs des minderjährigen Kindes gegen s...mehr

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ZErb 10/2023, Zur erbschaft... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist, soweit sie überhaupt den Darlegungsanforderungen des § 116 Abs. 3 S. 3 FGO genügt, zumindest unbegründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor. 1. Der behauptete Zulassungsgrund grundsätzlicher Bedeutung liegt nicht vor. a) Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, wenn die für die Beurteilung des Str...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 9. Anschlussunterhalt zum Betreuungsunterhalt

Rz. 1159 Ist der Unterhaltsberechtigte durch Kindesbetreuung vollständig an einer Erwerbstätigkeit gehindert, besteht der Unterhaltsanspruch vollständig aus § 1570 BGB. Dies betrifft auch den Teil seines Bedarfs, der auf dem den angemessenen Lebensbedarf übersteigenden Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen gem. § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB beruht. Daneben ist der Anspruch ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Beiträge der Ehegatten zum Familienunterhalt

Rz. 73 Es unterliegt der freien Entscheidung der Eheleute, wie sie die Arbeit in der Familie aufteilen, wer und in welchem Umfang durch Erwerbstätigkeit zum Familieneinkommen beiträgt, ob also z.B. einer allein die Hausarbeit übernimmt und auch vorzugsweise die Betreuung etwaiger Kinder.[82] Jeder Ehegatte leistet seinen Beitrag zum Familienunterhalt entsprechend der von ihm ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / e) Der negative Feststellungsantrag, § 256 ZPO

Rz. 421 Lange Zeit wurde die Meinung[621] vertreten, der negative Feststellungsantrag sei unzulässig. Der Unterhaltsschuldner könne ein Hauptsacheverfahren nach § 52 Abs. 2 FamFG erzwingen;[622] damit werde auf einfachere Art und Weise dasselbe erreicht wie mit einem Feststellungsbeschluss, dass kein Unterhalt geschuldet werde. Nach nunmehr wohl h.M. ist ein negativer Festste...mehr