Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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AGS 10/2019, Kostenhaftung ... / 1 Aus den Gründen

1. Die gem. § 66 Abs. 2 S. 1 GKG statthafte Beschwerde ist zulässig, insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstandes den Betrag von 200,00 EUR. 2. In der Sache bleibt das Rechtsmittel jedoch ohne Erfolg. Zu Recht hat das LG die Erinnerung der Beklagten gegen den Kostenansatz zurückgewiesen. Die Beklagte ist Kostenschuldnerin der 3,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 1210 A...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.2.5 Anhang, Lagebericht, Jahresabschlussprüfung, Offenlegungspflichten, Sanktionen

Rz. 366 Im Anhang der Komplementär-GmbH sind anzugeben: Name, Sitz und Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist (§ 285 Nr. 11a HGB). Unter den Voraussetzungen des § 286 Abs. 3 HGB können diese Angaben unterbleiben; auch eine Aufstellung des Anteilsbesitzes ist möglich (§ 287 HGB). Im Anhang der GmbH & Co. KG sind Name...mehr

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zfs 10/2019, Unwirksamkeit ... / 2 Aus den Gründen:

"… [8] I. Die Bekl. ist allerdings nicht nach § 307 S. 1 ZPO ihrem Anerkenntnis gemäß zu verurteilen. In der Revisionsinstanz ergeht ein Anerkenntnisurteil nur auf gesonderten Antrag des Kl. (§ 555 Abs. 3 ZPO). An einem solchen Antrag fehlt es im Streitfall." [9] Entgegen der Auffassung der Bekl. gilt das Antragserfordernis nach § 555 Abs. 3 ZPO auch im Hinblick auf ein berei...mehr

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AGS 10/2019, Verzinsung nic... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht ist der Auffassung, vertragliche Ansprüche, auch aus gem. § 86 VVG übergegangenem Recht, auf Ersatz des Verzögerungsschadens bestünden nicht, weil die Beklagte die Zahlungen des Prozessgegners an R. überwiesen habe, ohne in Schuldnerverzug zu geraten. Es bestehe auch kein Anspruch aus § 823 Abs. 2, § 849 BGB i.V.m. § 43a Abs. 5 BRAO, § 4 Abs. 2 BORA. ...mehr

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zfs 10/2019, Kein deliktisc... / 2 Aus den Gründen:

"… [8] 1. Im Ergebnis zutreffend und von der Revision nicht angegriffen ist die Auffassung des BG, dass ein Anspruch auf Ersatz des Zinsschadens unter dem Gesichtspunkt des Verzugs (§§ 286, 288 BGB) nicht in Betracht kommt. Dies liegt allerdings entgegen den Ausführungen im angefochtenen Urteil nicht daran, dass die Bekl. die Zahlungen des Prozessgegners auf die Kostenfestse...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Berufsrecht: Rechtsprechung zur Steuerberaterhaftung in der Krise deutlich verschärft

Der BGH hat mit Urteil vom 26.1.2017 (Az. IX ZR 285/14) seine Rechtsprechung zur Haftung von Steuerberatern in der Krise teilweise geändert und zu Lasten der steuerberatenden Berufe erheblich verschärft. Bereits mit Urteil vom 7.3.2013 (Az. IX ZR 64/12) hatte sich der BGH mit der Haftung von Steuerberatern in der Krise auseinandergesetzt. Nun wurde die Problematik im Rahmen ...mehr

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Compliance-Risikoanalyse: N... / 3.3.2 Schritt 2: Bewertung der Auswirkungen von Compliance-Risiken

Quantitative oder qualitative Bewertung von Risiken Bei der Bewertung von Compliance-Risiken stellt sich die Frage, ob man die Risiken quantitativ oder qualitativ bewerten möchte. Unter einer quantitativen Bewertung verstehen wir die Festlegung eines möglichen Schadens in Euro und die Abschätzung einer Eintrittswahrscheinlichkeit für das Risiko. Üblicherweise erfolgt eine qua...mehr

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Sommer, SGB V § 76 Freie Ar... / 3 Literatur

Rz. 10 Fittig, Der ärztliche Behandlungsfehler – vorhersehbar und vermeidbar?, Rheinisches Ärzteblatt 1997 S. 24. Gaisbauer, Zahnärztlich-chirurgische Eingriffe (Extraktionen) aus haftungsrechtlicher Sicht, VersR 1997 Heft 7. Krumpaszky/Sethe/Selbmann, Die Häufigkeit von Behandlungsfehlervorwürfen in der Medizin, VersR 1997 Heft 10. Scholz, Haftung und Schadensberechnung bei är...mehr

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Sommer, SGB V § 76 Freie Ar... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Der Versicherte hat grundsätzlich das Recht der freien Wahl des Arztes. Dies kann ein praktischer Arzt oder ein Arzt für Allgemeinmedizin, aber auch ein Arzt mit einer anderen Gebietsbezeichnung (Facharzt) sein. Die zum Teil im Ausland geltende Regelung, dass zuerst ein Hausarzt (Gebietsarzt, praktischer Arzt, Facharzt für Allgemeinmedizin) aufgesucht werden muss und e...mehr

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Anwendung des § 15a EStG bei Beteiligung der KG an Zebragesellschaft

Leitsatz Wird ein Gesellschaftsanteil an einer vermögensverwaltenden GbR von einem Gesellschafter, hier einer KG, im gewerblichen Betriebsvermögen gehalten (sog. Zebragesellschaft), ist die Vorschrift des § 15a EStG auch hinsichtlich der aus der Beteiligung an der GbR bezogenen Einkünfte der KG nur auf der Ebene der KG anzuwenden. Die unbeschränkten Haftungsverhältnisse bei ...mehr

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Vorsteuerabzug aus Rechtsanwaltskosten zur Prüfung von Haftungsansprüchen in der Insolvenz

Leitsatz 1. Im Rahmen der Abwicklung des insolventen Unternehmens anfallende Kosten zur Prüfung der Frage, ob ein Anspruch nach § 172 Abs. 4 Satz 1 HGB besteht, gehören grundsätzlich zu den Allgemeinkosten der früheren unternehmerischen Tätigkeit. 2. Das Recht auf Vorsteuerabzug steht der Insolvenzmasse (nur) dann zu, wenn der Insolvenzverwalter die Masse wirksam verpflichtet...mehr

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Tabelleneintrag im Insolvenzverfahren gemäß § 178 Abs. 3 InsO auch im Haftungsverfahren bindend

Leitsatz 1. Ein Tabelleneintrag im Insolvenzverfahren kann gemäß § 178 Abs. 3 InsO auch im Haftungsverfahren Bindungswirkung entfalten. 2. Die Eintragung in die Tabelle ersetzt im Insolvenzverfahren den Steuerbescheid und wirkt u.a. gegenüber allen Insolvenzgläubigern gemäß § 178 Abs. 3 InsO für die festgestellte Forderung wie ein rechtskräftiges Urteil. Normenkette § 178 Abs....mehr

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Beteiligungsfinanzierung / 2.3 Beteiligungsfinanzierung bei Kommanditgesellschaften

Bei der Kommanditgesellschaft (KG) muss die Anzahl der persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) aus den bereits bei der OHG angeführten Gründen ebenfalls beschränkt bleiben. Durch das Recht, Kommanditisten aufzunehmen, ergeben sich bei einer KG jedoch im Vergleich zur OHG leichtere Möglichkeiten zur Beschaffung von Eigenkapital. Dies liegt insbesondere daran, dass...mehr

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Beteiligungsfinanzierung / 2.2 Beteiligungsfinanzierung bei Personengesellschaften

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, BGB-Gesellschaft) wie auch bei der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) können zunächst die Altgesellschafter zusätzliches Eigenkapital in das Unternehmen einbringen. Zudem besteht die Möglichkeit, einen oder mehrere neue Gesellschafter aufzunehmen, wodurch sich jedoch die Machtverhältnisse im Unternehmen verändern und die Altgesel...mehr

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Umsatzsteuerliche Gestaltun... / 4.2.3 Haftungsvergütungen

Jeder persönlich haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft trägt das Risiko, für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit seinem Privatvermögen einstehen zu müssen. Haftungsvergütungen einer Personengesellschaft an einen persönlich haftenden Gesellschafter wurden deshalb von der Verwaltung früher nicht als etwas Besonderes angesehen und grundsätzlich als nicht ste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 1.2 Art der Haftung

Rz. 2 Die Vorschrift begründet als Folge der Verletzung einer öffentlich-rechtlichen Pflicht eine öffentlich-rechtliche Haftung. Privatrechtliche Vereinbarungen zwischen dem Haftungsschuldner und dem von ihm Vertretenen haben auf ihren Bestand und ihren Umfang keinen Einfluss.[1] Es handelt sich um eine unbeschränkt persönliche Haftung, die neben der Schuld besteht, also eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 6 Geltendmachung der Haftung

Rz. 21 Der Haftungsschuldner wird durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen .[1] Der Haftungsbescheid kann mit einer Zahlungsaufforderung verbunden sein, er kann jedoch auch ohne Zahlungsinanspruchnahme ergehen.[2] Gegen einen Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer darf die Haftung nach § 69 A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69 Haftung der Vertreter

1 Allgemeines 1.1 Zweck der Vorschrift Rz. 1 Die in §§ 34 und 35 AO genannten Personen handeln für Stpfl., die selbst aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht handlungsfähig sind. Sie haben deren steuerliche, nicht dagegen rein handelsrechtliche Pflichten zu erfüllen. Die §§ 34 und 35 AO normieren eine eigene öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Führt ein vorsätzlicher...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 4 Haftungsumfang

Rz. 17 Die Haftung besteht für die zur Zeit der Pflichtverletzung bereits entstandenen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis [1] einschließlich der steuerlichen Nebenleistungen sowie die durch die Pflichtverletzung entstandenen Säumniszuschläge.[2] Genau zu prüfen ist stets, wie weit die Pflichtverletzung ursächlich war für die unterbliebene oder verspätete Festsetzung bzw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.1.2 Folgen der Pflichtverletzung

Rz. 7 Die Folge der Pflichtverletzung muss ein Schaden sein, der durch die Haftung ausgeglichen werden soll. Die Haftung nach § 69 AO kann eingreifen, soweit die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis[1] nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder nicht oder nicht rechtzeitig entrichtet werden oder Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund gezahlt werde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Die in §§ 34 und 35 AO genannten Personen handeln für Stpfl., die selbst aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht handlungsfähig sind. Sie haben deren steuerliche, nicht dagegen rein handelsrechtliche Pflichten zu erfüllen. Die §§ 34 und 35 AO normieren eine eigene öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Führt ein vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verstoß gegen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.2 Verschulden

Rz. 12 Die auferlegten Pflichten müssen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden sein. Abweichend vom Wortlaut des § 109 Abs. 1 RAO, der nur eine schuldhafte Verletzung verlangte, also die leichte Fahrlässigkeit mit einschloss (die Rspr. schränkte die Haftung zeitweise auf die Fälle der groben Fahrlässigkeit ein), erfasst bereits der Wortlaut des § 69 AO die leichte ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.2.1 Vorsatz

Rz. 13 Vorsatz ist wissentliches und willentliches Verhalten in Kenntnis der Tatsache, dass dieses eine Pflichtwidrigkeit bedeutet. Erkennt der Verpflichtete in seinem Verhalten die Möglichkeit der Pflichtverletzung, nimmt er sie jedoch gleichwohl billigend in Kauf, so ist ein für die Haftung ausreichender bedingter Vorsatz gegeben. Das ist z. B. der Fall, wenn einer von meh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.2.2 Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 14 Grob fahrlässig handelt, wer die gebotene Sorgfalt in besonders schwerwiegendem Maß außer Acht lässt und deshalb die pflichtwidrige Folge seines Verhaltens nicht vorausgesehen hat (unbewusste Fahrlässigkeit) oder diese Folge als zwar möglich, aber vermeidbar erkannt hat (bewusste Fahrlässigkeit). Welche Sorgfalt geboten ist, richtet sich nicht objektiv nach den Erford...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.2.3 Einzelfälle

Rz. 15 Für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung kommen alle unter § 34 fallenden steuerlichen Pflichten in Betracht .[1] Allerdings handelt eine verpflichtete Person, wenn sie die eine oder andere dieser steuerlichen Pflichten nicht erfüllt, nicht immer auch vorsätzlich oder grob fahrlässig. Sind mehrere verpflichtete Personen vorhanden (z. B. mehrere Ges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 1 Allgemeines

1.1 Zweck der Vorschrift Rz. 1 Die in §§ 34 und 35 AO genannten Personen handeln für Stpfl., die selbst aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht handlungsfähig sind. Sie haben deren steuerliche, nicht dagegen rein handelsrechtliche Pflichten zu erfüllen. Die §§ 34 und 35 AO normieren eine eigene öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Führt ein vorsätzlicher oder grob fa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3 Haftungsvoraussetzungen

3.1 Pflichtverletzung und ihre Folgen Rz. 5 Die (vorsätzliche oder grob fahrlässige) Verletzung der steuerlichen Pflichten nach §§ 34 und 35 AO muss zu bestimmten steuerlichen Folgen führen, also ursächlich dafür sein, dass Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder entrichtet werden (zur Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für den...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 6.3 Einwendungen des Haftungsschuldners

Rz. 24 Der nach § 69 AO in Anspruch genommene Haftungsschuldner wird im Gegensatz zu den meisten anderen Haftungsschuldnern regelmäßig nur Einwendungen gegen den Grund seiner Inanspruchnahme erheben können, nicht jedoch gegen die Höhe der Steuerfestsetzung, die in dem Haftungsbescheid gegen ihn übernommen worden ist. Er hatte nämlich i. d. R. als Vertreter, Bevollmächtigter ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 2 Haftungsschuldner

Rz. 3 Als Haftungsschuldner nach § 69 AO kommen nur die in §§ 34 und 35 AO bezeichneten Personen in Betracht.[1] Haftungsschuldner können also sein: gesetzliche Vertreter natürlicher Personen[2], z. B. Eltern, Vormund, Pfleger, Betreuer, gesetzliche Vertreter juristischer Personen[3], z. B. Vorstand, Geschäftsführer, Geschäftsführer nicht rechtsfähiger Personenvereinigungen[4],...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 6.1 Ermessen

Rz. 22 Der Erlass des Haftungsbescheids und die Entscheidung der Frage, ob eine Inanspruchnahme für die volle Haftungsschuld geschehen soll, liegen im Ermessen der Finanzbehörde.[1] Eine Rechtspflicht zur Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners besteht nicht. Steuerschuldner und Haftungsschuldner sind Gesamtschuldner.[2] Grundsätzlich hat sich die Finanzbehörde zunächst an ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 6.2 Begründung der Ermessensentscheidung

Rz. 23 Bei einer Haftungsinanspruchnahme muss die getroffene Ermessensentscheidung grundsätzlich begründet werden. Das gilt wegen § 121 Abs. 1 auch für die Inanspruchnahme nach § 69 AO.[1] BFH v. 16.10.1984, VII S 13/84, ZIP 1985, 958 ist darin zuzustimmen, dass die erforderliche Begründung eines Haftungsbescheids als Verwaltungsakt[2] im Wesentlichen Ausfluss des rechtliche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 5 Begründung und Erlöschen der Haftungsschuld

Rz. 19 Der Haftungsanspruch entsteht wie jeder Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis[1], sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.[2] Nach § 69 AO ist das der Fall, sobald infolge der Pflichtverletzung einer verpflichteten Person einer der in der Vorschrift umschriebenen "Erfolge" eingetreten ist. Dies gilt auch, wenn die Verpfl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.1.3 Ursächlichkeit für den Schaden

Rz. 11 Die Pflichtverletzung muss ursächlich sein für die unterbliebene oder verspätete Festsetzung des Anspruchs bzw. Entrichtung der Leistung. Dies ist für jeden Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis getrennt zu prüfen.[1] Ursächlichkeit für den Haftungsschaden ist gegeben, wenn ohne die Pflichtverletzung das Besteuerungsverfahren hätte ordnungsgemäß durchgeführt und der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.1 Pflichtverletzung und ihre Folgen

Rz. 5 Die (vorsätzliche oder grob fahrlässige) Verletzung der steuerlichen Pflichten nach §§ 34 und 35 AO muss zu bestimmten steuerlichen Folgen führen, also ursächlich dafür sein, dass Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder entrichtet werden (zur Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für den Schaden vgl. Rz. 11). 3.1.1 Pflichtve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.3 Feststellung des Verschuldens

Rz. 16b Außer der Pflichtwidrigkeit und dem kausalen Schaden muss die erforderliche Schuld festgestellt werden, mit der der Vertreter wegen der Pflichtverletzung in Anspruch genommen werden kann. Die Finanzbehörde bzw. das FG muss einen Vorsatz oder eine grobe Fahrlässigkeit feststellen. Nach ständiger BFH-Rechtsprechung ist bei der Nichtentrichtung der Steuer zum gesetzlich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.1.1 Pflichtverletzung

Rz. 6 Als Pflichten, die verletzt werden können, kommen vor allem die Mitwirkungspflichten und die Leistungspflichten im Festsetzungs- und Erhebungsverfahren, aber auch in den übrigen Verwaltungsverfahren in Betracht. Zu nennen sind die Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten, die Anzeigepflichten[1], die Steuererklärungspflichten[2] sowie die Auskunfts- und...mehr

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ZErb 09/2019, Fortbestehen ... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses, soweit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes zum Nachteil der Antragstellerin entschieden worden ist, und zur Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht. I. Das Oberlandesgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, der Betreuungsunterhal...mehr

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zfs 09/2019, Erhöhte Sorgfa... / 3 Anmerkung:

1) Bei Unfällen mit einem Fahrschulwagen, an dessen Steuer ein Fahrschüler saß, kommen als Haftende neben dem Halter und dessen Haftpflichtversicherung i.d.R. der Fahrlehrer in Betracht. Grds. ist der Fahrschüler während der Übungs- und Prüfungsfahrten nicht Führer des Kfz, damit nicht selbst verantwortlich und haftbar (vgl. OLG Koblenz NZV 2004, 401; OLG Bamberg NJW 2009, 2...mehr

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zfs 09/2019, Zeitliche Verz... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Kl. hat dem Grunde nach einen Anspruch auf Ersatz des ihren Versicherungsnehmern entstandenen Sachschadens gegen die Bekl. als Gesamtschuldner aus § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG, § 7 Abs. 1 StVG i.V.m. § 86 Abs. 1 VVG und § 398 BGB, § 421 BGB." 1. Voraussetzung des § 7 Abs. 1 StVG ist, dass eines der dort genannten Rechtsgüter “bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs' verl...mehr

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zfs 09/2019, Deckungsumfang... / 2 Aus den Gründen:

"… Das LG ist zutreffend davon ausgegangen, dass die streitgegenständliche Tätigkeit des Zedenten nicht als versicherte Tätigkeit i.S.d. vorliegend vereinbarten AVB zu bewerten ist. Das LG hat unter Bezugnahme auf BGH VersR 2016, 388, die rechtlichen Maßstäbe, nach denen zu beurteilen ist, ob eine von einem Rechtsanwalt übernommene Tätigkeit im Einzelfall eine versicherte “T...mehr

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ZErb 09/2019, Anlage von Ve... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Die Feststellungsklage ist zulässig. Das erforderliche Feststellungsinteresse (§ 256 ZPO) ist gegeben, da nicht ausgeschlossen ist, dass die im Zuge der Abwicklung des streitbefangenen Fonds realisierten Erträge inklusive der bereits angefallenen Erträge hinter dem aus dem Erbe der Klägerin investierten Kapital zurückblei...mehr

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FoVo 09/2019, Hartz IV muss kein Hindernisgrund für eine gütliche Einigung sein

Die Praxis bei der Erteilung von Aufträgen zur gütlichen Einigung Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen, so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner nach § 802b Abs. 2 ZPO entweder eine Zahlungsfrist einräumen oder eine Tilgung durch Teil- oder Ratenzahlungen gestatten, sofern der Schuldner glaubhaft darlegt, die nach Höhe und Zeitpunkt festzusetze...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.1 Begriff der sachlichen Unbilligkeit

Rz. 36 Bei der sachlichen Unbilligkeit ist die Unbilligkeit in der zu entscheidenden Sache selbst begründet und daher unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Stpfl. Sie liegt vor, wenn das Ergebnis der Anwendung der gesetzlichen Vorschrift, unter Benutzung der üblichen Auslegungsmethoden, die Besonderheiten des Einzelfalls entgegen der Absichten des Gesetzgebers ni...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7.3 Erstattungsansprüche

Rz. 38 Werden Ehegatten zusammenveranlagt, stellt sich die Frage, wem bei Überzahlungen der Erstattungsanspruch zusteht. Erstattungsansprüche entstehen, wenn die Vorauszahlungen oder anzurechnenden Beträge die im Weg der Zusammenveranlagung festgesetzte Steuerschuld übersteigen (§ 36 Abs. 4 S. 2 EStG), ferner, wenn die Steuerbescheide zugunsten der Ehegatten aufgehoben oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7.1 Gesamtschuld

Rz. 33 Nach § 26b EStG i. V. m. § 44 Abs. 1 S. 1 AO haften zusammen zur ESt veranlagte Ehegatten als Gesamtschuldner. Dies bedeutet, dass jeder der Ehegatten die gesamte Steuer schuldet, das FA sie jedoch nur einmal zu fordern berechtigt ist.[1] Die Gesamtschuldnerschaft gilt auch für Vorauszahlungen nach § 37 EStG auf die ESt des laufenden Jahres, wenn die Ehegatten im verg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 40 Allgeme... / 3 Rechtsprechung

Rz. 46 Die Bundesagentur für Arbeit ist als Betreiberin eines Internetportals ("Jobbörse") berechtigt, Angebote privater Arbeitsvermittler zu löschen, wenn diese von Arbeitsuchenden die Zahlung eines erfolgsunabhängigen pauschalen Aufwendungsersatzes verlangen (BSG, Urteil v. 6.12.2012, B 11 AL 25/11 R). Dem Betreiber einer Internetseite, der es Nutzern ermöglicht, eigene Inh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitunternehmerschaft / 1.8 Gesamtbetrachtung

Jedes der obigen Merkmale muss vorliegen. Ist ein einzelnes Merkmal stark ausgeprägt, kann ein anderes Merkmal schwächer ausgeprägt sein, ohne dass dies gegen eine Mitunternehmerschaft spricht. Für die Praxis werden die Merkmale der Haftung, Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung sowie eine Beteiligung an den stillen Reserven und am Geschäftswert im Regelfall den Ausschlag geben.mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 1 Grundvoraussetzungen

Damit eine Mitunternehmerschaft vorliegen kann, müssen die Gesellschafter "wie Unternehmer" handeln können. Dies bedeutet konkret, jeder Gesellschafter muss in der Lage sein, eine Unternehmerinitiative ausüben zu können und ein Unternehmerrisiko zu tragen.[1] Die Voraussetzungen sind folgende: Zusammenschluss zu einem gemeinsamen Zweck, Personengesellschaft oder vergleichbare ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitunternehmerschaft / 1.7 Mitunternehmerrisiko

Ein unternehmerisches Risiko drückt sich darin aus, dass das Unternehmen auf eigene Rechnung geführt wird und der Unternehmer damit eine Fehlentscheidung zu tragen hat. Ein Gesellschafter erntet somit seinen Anteil an einem unternehmerischen Erfolg oder Misserfolg. Er erhält den Gewinn daraus oder trägt den Verlust, bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals. Ob ein Untern...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisveräußerung und Praxi... / 5 Rückwirkende Änderung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns

Der Tatbestand der Praxisveräußerung ist mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber verwirklicht. In diesem Zeitpunkt entsteht der Veräußerungsgewinn, und zwar unabhängig davon, ob der vereinbarte Kaufpreis sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist und wann der Verkaufserlös dem Veräußerer tatsächlich zufließt. Hinweis Änderung we...mehr