Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Sofortige Kündigung eines Geschäftsführer-Dienstvertrags bei Compliance-Verstößen

Zusammenfassung Der Dienstvertrag eines GmbH-Geschäftsführers kann bei Verstößen gegen unternehmensinterne Compliance-Vorschriften mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Der Kläger ist der ehemalige Geschäftsführer der beklagten GmbH. Die Beklagte ist Teil eines Konzerns, der ein umfassenden Compliance-Programm zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verhältnis zur Haftung des ArbG

Rn. 9 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Liegen bei einem ArbN die Voraussetzungen des § 46 EStG für eine Veranlagung vor, so ist in diese auch Arbeitslohn einzubeziehen, für den der ArbG – aus welchen Gründen auch immer – LSt nicht einbehalten und abgeführt hat. Hierüber darf das FA keine Ermessenserwägungen anstellen, auch nicht mit Rücksicht darauf, dass nach § 42d Abs 3 EStG zwi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Gemeinsame Grundsätze

Rn. 24 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Die Gütergemeinschaft ist als ein dem Gesellschaftsverhältnis wirtschaftlich vergleichbares Gemeinschaftsverhältnis, das Grundlage von Mitunternehmerinitiative und -risiko sein kann, im Beschluss des GrS BFH BStBl II 1984, 751 ausdrücklich erwähnt. Damit steht fest, dass die seit dem Gutachten BFH BStBl III 1959, 263 vorherrschende Betrachtu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtslage bis VZ 2012

Rn. 20 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Unter den in § 26 Abs 1 S 1 EStG idF bis VZ 2012 genannten Voraussetzungen können Ehegatten zwischen getrennter Veranlagung (§ 26a EStG idF bis VZ 2012), Zusammenveranlagung (§ 26b EStG idF bis VZ 2012) und – beschränkt auf den VZ der Eheschließung – besonderer Veranlagung (§ 26c EStG idF bis VZ 2012) wählen. Welches die jeweils günstigste V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scholtz, Der VZ bei der ESt, DStZ 1982, 487; Lippros, Verfahrensrechtliche Folgen der Zusammenveranlagung zur ESt, DB 1984, 1850; Slapio, Wirksamkeit der ESt-Erklärung bei Unterschrift durch den Bevollmächtigten, DStR 1995, 753; Bergan/Martin, Die getrennte Veranlagung als Steuersparmodell?, DStR 2006, 645; Bergan/Martin, Das Ende der Antragsveranlagung? – Die neue Ansicht des B...mehr

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Outsourcing von Beratungsle... / 7 Haftung des Steuerberaters bei Fehlern

"Viele Köche verderben den Brei" – dieses Sprichwort ist allgemein bekannt und könnte somit auch gut auf Outsourcing angewendet werden. Vor diesem Hintergrund ist der Steuerberater gut beraten auch für den schlimmsten Fall der Haftungsinanspruchnahme Vorsorge zu treffen. Ein Knackpunkt beim Outsourcing ist die Haftung für Fehler. Denn Auslagerung von einzelnen Dienstleistunge...mehr

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Outsourcing von Beratungsle... / 4 Outsourcing und Datenschutzrecht

Nach und nach spricht sich durch die öffentliche Berichterstattung auch bei Steuerberatern und Rechtsanwälten herum, dass die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab dem 25. Mai 2018 ihre volle Kraft entfaltet hat. Mit Inkrafttreten wird das europäische Datenschutzrecht für alle Unternehmen in der Europäischen Union verbindlich; und damit auch für Steuerberaterkanz...mehr

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Outsourcing von Beratungsle... / 10 Fazit: Anforderungen an Outsourcing-Prozesse

Aus den eingangs aufgezeigten Chancen und Risiken ergeben sich die nachfolgend dargestellten rechtlichen Anforderungen an Outsourcingprozesse in Steuerberatungskanzleien, damit sie erfolgreich und ohne rechtliche Risiken gestaltet werden können: Vertragliche Festlegungen sind für den Steuerberater und seinen Outsourcingpartner zwingend. So sind die einzelnen Service Levels (g...mehr

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zfs 08/2019, Annahme einer ... / Leitsatz

Die Haftung des Haftpflichtversicherers ist ausgeschlossen, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt ist. Dazu gilt: Bei einer Blutalkoholkonzentration von 2,17 ‰ kommt in Betracht, dass erhebliche Verletzungen durch einen Faustschlag und einen Fußtritt nicht vorsätzlich herbeigeführt sind. Eine vorweggenommene Beweiswürdigung – zulasten des VN – im PKH-Verfahren ist in ei...mehr

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zfs 08/2019, Grobe Fahrläss... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die zulässige Berufung der Kl. ist im noch zur Entscheidung gestellten Umfang begründet." Der Kl. steht gegen den Bekl. zu 1) ein Schadensersatzanspruch in tenorierter Höhe aus § 823 Abs. 1 BGB wegen (grob) fahrlässiger Eigentumsverletzung zu, der im ausgeurteilten Umfang nicht durch die vereinbarte Haftungsbeschränkung ausgeschlossen ist. 1. Die Kl. ist aktivlegitimier...mehr

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zfs 08/2019, Zurückbehaltun... / Sachverhalt

Der Antragsteller hatte beim LG Gera die Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage gegen die Antragsgegner aus Anwaltshaftung beantragt. Die Antragsgegner hatten für den Antragsteller in zwei arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten gegen dessen vormalige Arbeitgeberin, eine Zahnärztin, zwei Vollstreckungstitel erstritten. Der Antragsteller leitete die H...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 3. Schuldnerschaft von Hinterziehungszinsen bei Schenkungen und Erbfällen

In diesem Zusammenhang ist auf das Urteil des BFH v. 28.3.2012[38] hinzuweisen. Ein Steuerpflichtiger kann auch Schuldner von Hinterziehungszinsen sein/werden, wenn der Steuerpflichtige persönlich keine Steuerhinterziehung begeht/begangen hat und ein Dritter für ihn eine unrichtige Steuererklärung abgibt und daraufhin gegen ihn als den Schuldner der hinterzogenen Steuer kein...mehr

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Gewährleistungskosten kalku... / 1.1 Rechtliche Hintergründe zur Gewährleistung

Der Begriff Gewährleistung gilt in diesem Artikel als Oberbegriff für die in § 434 BGB ff. geregelte Sachmängelhaftung, die freiwilligen Garantiezusagen und die auf freiwilligen Zahlungen basierenden Kulanzzusagen. Nacherfüllung Bei der Nacherfüllung hat der Hersteller die erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.[2] Fü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1 Zur Aufrechnung geeignete Forderungen, Gleichartigkeit

Rz. 5 Die Forderungen, die an der Aufrechnung teilnehmen, müssen entstanden sein. Das gilt sowohl für die Gegenforderung des Aufrechnenden als auch für die Hauptforderung des Aufrechnungsgegners. Eine Steuerforderung entsteht nach § 38 AO in dem Zeitpunkt, in dem der Tatbestand verwirklicht ist, bei periodischen Steuern mit Ablauf des Besteuerungszeitraums.[1] Rz. 6 Zur Aufre...mehr

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Keine Haftung des Geschäftsführers gegenüber Dritten nach "Griff in die Kasse"

Zusammenfassung Der Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht gegenüber den Gesellschaftsgläubigern wegen eines zur Insolvenz führenden Griffs in die Kasse. Die Verpflichtung des Geschäftsführers einer GmbH, dafür zu sorgen, dass sich die Gesellschaft rechtmäßig verhält und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt, besteht grundsätzlich nur gegenüber der Gese...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreiheit für Zuschläge, die Profisportlern und Betreuern für die Teilnahme an Fahrten im Mannschaftsbus gewährt werden

Leitsatz Zuschläge für Sonntags-, Feiertags - und Nachtarbeit, die Profisportlern und Betreuern für die verpflichtende Teilnahme an Fahrten im Mannschaftsbus zu auswärtigen Terminen zusätzlich zum Grundlohn gewährt werden, sind nach § 3b Abs. 1 EStG steuerfrei, unabhängig davon, ob während der Reisezeit eine belastende Tätigkeit ausgeübt wird. Sachverhalt Im Streitfall ging e...mehr

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AGS 07/2019, Die Haftung vo... / II. Die Haftung bei Streitgenossen

1. Allgemeines Streitgenossen haften gem. § 32 Abs. 1 S. 1 GKG, § 27 S. 1 FamGKG als Gesamtschuldner, wenn das Gericht nicht in einer Entscheidung eine Verteilung der Kosten unter den Streitgenossen angeordnet hat. Im Hinblick auf die Erstattung der von ihnen verauslagten Gerichtskosten im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens (§§ 103 ff. ZPO) sind die Streitgenossen nach...mehr

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AGS 07/2019, Die Haftung von Streitgenossen für die Gerichtskosten

Einführung In Zivilsachen können sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite Streitgenossen auftreten. Hierfür bestehen besondere Haftungsregelungen für die Gerichtskosten, die auch berücksichtigen, dass die Streitgenossen oftmals nicht an sämtlichen Verfahrensgegenständen beteiligt sind. Im Folgenden sollen die Besonderheiten für die Haftung der Streitgenossen und ihrer I...mehr

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AGS 07/2019, Die Haftung vo... / 5. Auslagenhaftung

§ 32 Abs. 1 GKG, § 27 FamGKG finden auch für die gerichtlichen Auslagen Anwendung. Soweit solche Gerichtskosten durch gemeinsame Handlungen der Streitgenossen entstehen, besteht folglich gleichfalls eine gesamtschuldnerische Haftung. Betreffen die Auslagen hingegen einen Verfahrensteil, an dem nur einzelne Streitgenossen beteiligt sind, besteht insoweit wegen § 32 Abs. 1 S. 2...mehr

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AGS 07/2019, Die Haftung vo... / 2. Antragshaftung

Haften die Streitgenossen als Antragsschuldner nach § 22 Abs. 1 GKG, § 21 Abs. 1 FamGKG, haften sie der Staatskasse gegenüber zugleich als Gesamtschuldner. Wegen der Regelung des § 32 Abs. 1 S. 2 GKG, § 27 S. 2 FamGKG darf die gesamtschuldnerische Haftung jedoch nicht auf solche Verfahrensgegenstände erweitert werden, an die der einzelne Streitgenosse nicht beteiligt ist. Die...mehr

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AGS 07/2019, Die Haftung vo... / Einführung

In Zivilsachen können sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite Streitgenossen auftreten. Hierfür bestehen besondere Haftungsregelungen für die Gerichtskosten, die auch berücksichtigen, dass die Streitgenossen oftmals nicht an sämtlichen Verfahrensgegenständen beteiligt sind. Im Folgenden sollen die Besonderheiten für die Haftung der Streitgenossen und ihrer Inanspruchn...mehr

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AGS 07/2019, Die Haftung vo... / 3. Antragshaftung bei unterschiedlicher Beteiligung

Besteht aufgrund der unterschiedlichen Beteiligung von Streitgenossen an dem Verfahren nur eine beschränkte gesamtschuldnerische Antragshaftung, hat die Kostenanforderung von den Streitgenossen im Verhältnis zu den Gebührenanteilen zu erfolgen.[4] Da es sich bei der gesamtschuldnerischen Haftung von Streitgenossen um eine sonstige gesamtschuldnerische Haftung i.S.d. § 8 Abs. ...mehr

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AGS 07/2019, Die Haftung vo... / 6. Entscheidungshaftung

Hinsichtlich der Haftung gegenüber der Staatskasse gelten ausschließlich § 32 GKG, § 27 FamGKG, da die Regelung des § 100 Abs. 1 ZPO, wonach die im Verfahren unterlegenen Streitgenossen nach Kopfteilen haften, nur die Kostenerstattungspflicht der Beteiligten untereinander regelt.[6] Die Staatskasse kann daher die unterlegenen Streitgenossen nach § 27 Abs. 1 S. 1 GKG, § 27 S....mehr

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AGS 07/2019, Die Haftung vo... / 1. Allgemeines

Streitgenossen haften gem. § 32 Abs. 1 S. 1 GKG, § 27 S. 1 FamGKG als Gesamtschuldner, wenn das Gericht nicht in einer Entscheidung eine Verteilung der Kosten unter den Streitgenossen angeordnet hat. Im Hinblick auf die Erstattung der von ihnen verauslagten Gerichtskosten im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens (§§ 103 ff. ZPO) sind die Streitgenossen nach Maßgabe der K...mehr

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AGS 07/2019, Die Haftung vo... / 7. Rechtsmittelverfahren

§ 32 GKG, § 27 FamGKG sind auch in den Rechtsmittelverfahren anwendbar. Voraussetzung ist jedoch, dass alle oder mehrere Streitgenossen an dem Rechtsmittelverfahren auch beteiligt sind. Ist das Rechtsmittel von den Streitgenossen gemeinsam eingelegt worden, haften sie daher als Gesamtschuldner. Legen zwei Streitgenossen das Rechtsmittel ein und lautet die Kostenentscheidung:...mehr

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AGS 07/2019, Die Haftung vo... / IV. Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

1. Auswirkungen auf die Schutzwirkung des § 31 Abs. 3 GKG, § 26 Abs. 3 FamGKG Ist einem Entscheidungsschuldner PKH oder VKH bewilligt, darf wegen § 31 Abs. 3 GKG, § 26 Abs. 3 FamGKG die Haftung eines anderen Kostenschuldners nicht geltend gemacht werden. Das führt etwa dazu, dass die vom Kläger geleisteten Gerichtskostenvorschüsse nicht auf die Kostenschuld des unterlegenen B...mehr

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AGS 07/2019, Die Haftung vo... / V. Inanspruchnahme der Streitgenossen

Für die Inanspruchnahme ist, soweit eine gesamtschuldnerische Haftung besteht, § 8 Abs. 4 KostVfg zu beachten. Danach hat der Kostenbeamte nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob der Kostenbetrag von einem Kostenschuldner ganz oder von mehreren nach Kopfteilen angefordert werden soll. Erfolgt eine Inanspruchnahme nach Kopfteilen, sind in die Kostenrechnungen im Hinbli...mehr

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AGS 07/2019, Die Haftung vo... / I. Besondere Regelungen in den GKG

Für die Haftung von Streitgenossen besteht in § 32 GKG eine besondere Regelung, welche insoweit die Entscheidungshaftung nach § 29 Nr. 1 GKG ergänzt. Erfasst sind die Fälle der §§ 59 ff. ZPO. Unerheblich ist, ob es sich um eine freiwillige oder eine notwendige Streitgenossenschaft handelt. Ob die Streitgenossenschaft von Anfang an vorgelegen hat oder erst später durch eine Be...mehr

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AGS 07/2019, Die Haftung vo... / 4. Antragshaftung bei unterschiedlicher Verfahrensbeendigung

Wird das Verfahren bezüglich der einzelnen Streitgenossen auf verschiedene Weise beendet, etwa weil wegen des einen Anspruchs ein streitiges Urteil ergeht, wegen des anderen Anspruchs aber Klageantragsrücknahme erfolgt oder eine Anerkenntnisentscheidung ergeht, ist gleichfalls der Grundsatz des § 32 Abs. 1 S. 2 GKG, § 27 S. 2 FamGKG anzuwenden. Beispiel 3 In einer Zivilklage ...mehr

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AGS 07/2019, Die Haftung vo... / 1. Auswirkungen auf die Schutzwirkung des § 31 Abs. 3 GKG, § 26 Abs. 3 FamGKG

Ist einem Entscheidungsschuldner PKH oder VKH bewilligt, darf wegen § 31 Abs. 3 GKG, § 26 Abs. 3 FamGKG die Haftung eines anderen Kostenschuldners nicht geltend gemacht werden. Das führt etwa dazu, dass die vom Kläger geleisteten Gerichtskostenvorschüsse nicht auf die Kostenschuld des unterlegenen Beklagten verrechnet werden dürfen. Unerheblich ist dabei, ob dem Entscheidung...mehr

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AGS 07/2019, Die Haftung vo... / III. Auswirkungen auf die Kosten- und Gebührenfreiheit

Besonderheiten ergeben sich, wenn von mehreren Streitgenossen ein einzelner Streitgenosse von der Zahlung der Gebühren oder sämtlicher Kosten befreit ist. Der auf einen kostenbefreiten Streitgenossen entfallende Kopfteil der Gerichtskosten ist dann gänzlich außer Ansatz zu lassen. Auch ein Einzug von den anderen Streitgenossen hat wegen der nach § 426 BGB bestehenden Ausglei...mehr

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AGS 07/2019, Die Haftung vo... / 2. Inanspruchnahme eines Zweitschuldners

Haften zwei Streitgenossen für die Gerichtskosten gesamtschuldnerisch als Antragsschuldner und sollen diese als Zweitschuldner für die Gerichtskosten in Anspruch genommen werden, und ist nur einem von ihnen PKH/VKH bewilligt, schuldet der andere die Gerichtskosten nur in Höhe seines Anteils am Gesamtstreitwert.[13] Beispiel A und B, die als Gesamtgläubiger gegen C wegen Zahlu...mehr

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AGS 07/2019, Die Haftung vo... / VI. Verjährung der Gerichtskosten bei Streitgenossen

Zu beachten ist, dass nach § 425 BGB aufgrund der Zahlungsaufforderung an einen Streitgenossen die Verjährungsfrist für die anderen Streitgenossen nicht erneut in Lauf gesetzt wird,[15] denn anders als bei Erst- und Zweitschuldner (§ 31 Abs. 2 GKG, § 26 Abs. 2 FamGKG) beginnt die Verjährungsfrist für die anderen Streitgenossen nicht erst dann zu laufen, wenn eine Beitreibung...mehr

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AGS 07/2019, Die Haftung vo... / 3. Einstweilige Befreiung des Gegners von der Vorschusszahlung

Ist dem Kläger, dem Berufungskläger oder dem Revisionskläger PKH ohne Zahlungsbestimmungen bewilligt, ist auch der Gegner einstweilen von der Zahlung der Gerichtskosten befreit (§ 122 Abs. 2 GKG), soweit er nicht als Widerkläger auftritt. Die Regelung gilt wegen § 76 Abs. 1, § 113 Abs. 1 FamFG auch bei der Bewilligung von VKH ohne Zahlungsbestimmung. Besteht auf der Kläger- o...mehr

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zfs 07/2019, Erstattung der... / 3 Anmerkung:

1) Der Abschluss eines Leasingvertrages führt dazu, dass der Leasingnehmer als unmittelbarer berechtigter Besitzer Halter des geleasten Fahrzeuges wird (vgl. BGH NJW 1983, 1492; OLG Hamm NZV 1995, 233; König, in: Hentschel/Köng/Dauer, "Straßenverkehrsrecht", 45. Aufl., § 7 StVG Rdn 26a; Looschelders VersR 2019, 513, Becker ZGS 2008, 414 (415). Der Leasingnehmer hat das Fahrz...mehr

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Abkürzungs- und Literaturve... / G

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zfs 07/2019, Schaden durch ... / Sachverhalt

Beim Einbiegen der Zeugin mit dem Fahrzeug des Kl. in eine freie Parktasche im Bereich zweier schräg angeordneter Parktaschen vor einer Metzgerei und einer Postagentur stieß die Zeugin mit dem von ihr gesteuerten Kfz mit der geöffneten Fahrertür des bei der Bekl. zu 2) haftpflichtversicherten Fahrzeuges der Bekl. zu 1) zusammen. Die Parteien gaben unterschiedliche Darstellung...mehr

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zfs 07/2019, Erstattung der... / Sachverhalt

In einem Leasingvertrag wurde bezüglich der Schadensabwicklung durch den Leasingnehmer Folgendes bestimmt: Zitat "(2) Im Schadensfall hat der Leasingnehmer den Leasinggeber unverzüglich schriftlich zu informieren. Er hat die erforderlichen Reparaturarbeiten unverzüglich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführen zu lassen und dem Leasinggeber eine Kopie der Reparatur...mehr

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Abkürzungs- und Literaturve... / L

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Abkürzungs- und Literaturve... / M

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Abkürzungs- und Literaturve... / W

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zfs 07/2019, Erstattung der... / 2 Aus den Gründen:

"… [6] Das angegriffene Urteil hält revisionsrechtlicher Überprüfung nicht stand." [7] 1. Die Klage ist nicht wegen fehlender Bestimmtheit des Klagegrundes unzulässig. [8] a) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss die Klageschrift neben einem bestimmten Antrag eine bestimmte Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs enthaften. Damit werden der Streitgegenstand ...mehr

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AGS 07/2019, Unfallschadenr... / 1 Aus den Gründen

Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Erstattung seiner vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten aufgrund des Verkehrsunfalls am 24.5.2017 in B. Ein Schadensersatzanspruch ergibt sich aus § 7 StVG, § 115 VVG, §§ 823, 249 ff. BGB in zuerkannter Höhe. 1. Die Haftung wegen des o.g. Verkehrsunfalls des Klägers mit dem Versicherungsnehmer der Beklagten dem Grunde nach, ...mehr

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zfs 07/2019, Außergerichtli... / 2 Aus den Gründen:

"… Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch auf Erstattung seiner vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten aufgrund des Verkehrsunfalls am 24.5.2017. Ein Schadensersatzanspruch ergibt sich aus § 7 StVG, § 115 VVG, §§ 823, 249 ff. BGB in zuerkannter Höhe." 1. Die Haftung wegen des o.g. Verkehrsunfalls des Kl. mit dem VN der Bekl. dem Grunde nach, ist zwischen den Parteien unstre...mehr

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AGS 07/2019, Editorial

Im Aufsatzteil (S. 313 ff.) setzt sich Hagen Schneider ausführlich mit der Haftung von Streitgenossen für die angefallenen Gerichtskosten auseinander. In gleich zwei Entscheidungen befasst sich das VG Freiburg (S. 321, 322) mit der fiktiven Terminsgebühr in verwaltungsgerichtlichen Verfahren bei Entscheidung durch Gerichtsbescheid. Das VG Freiburg legt die Vorschrift dahingeh...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schutzmaßnahmen bei der Ins... / 1.2 Aufgaben der Architekten und Fachplaner von baulichen Anlagen

Auch an baulichen Anlagen sind über die gesamte Nutzungsdauer ständige Instandhaltungsarbeiten notwendig. Der dafür erforderliche Aufwand kann wesentlich höher als die Planungs- und Errichtungskosten einer baulichen Anlage sein. In der Planungsphase eines Gebäudes werden dessen Betriebskosten über seine Lebensdauer zu ca. 70–90 % festgelegt. Die späteren Arbeiten zur Erhaltun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verschulden

Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Grob fahrlässig handelt, wer die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt (vgl BFH 157, 488 = BStBl 1989 II, 960). Zum groben Verschulden, das die Änderung eines Verwaltungsakts zugunsten des Stpfl ausschließen kann, > Aufhebung und Änderung von Ver...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vertrauensschutz

Stand: EL 118 – ET: 06/2019 > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten Rz 48ff, > Außenprüfung Rz 88, > Auskünfte und Zusagen des Finanzamts Rz 32ff, 48ff, 61ff, 74ff, 86f > Bindung, > Ermessen, > Haftung für Lohnsteuer Rz 100ff, > Spenden Rz 54ff, > Treu und Glauben und > Verwirkung.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vertreter

Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer nichtrechtsfähiger Personenvereinigungen und Vermögensmassen (zB nichtrechtsfähige Stiftungen und sonstige Zweckvermögen) haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Sie müssen dafür sorgen, dass aus den von ihnen verwalteten Mitteln die Steuern entrichtet w...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verwaltungsakt

Rz. 1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Verwaltungsakt (VA) ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (§ 118 AO). Ein VA muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs 1 AO). Dazu muss er inhaltl...mehr