Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / 3. Erbrechtliche Fristen

Rz. 494 Bezüglich der Fristen, die im Rahmen erbrechtlicher Fallgestaltungen zu prüfen sind, wird auf die Darstellung unter Rdn 321 verwiesen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / III. Sonstige Haftungsgefahren

Rz. 110 Bei arbeitsrechtlichen Mandaten treffen den Anwalt somit sehr umfangreiche Sorgfaltspflichten. Die Übernahme eines arbeitsrechtlichen Mandates erfordert umfassende Kenntnisse im Individualarbeitsrecht, im Kollektivarbeitsrecht sowie im Arbeitsgerichtsprozessrecht. 1. Allgemeines Rz. 111 Ein Anwalt, der die Vertretung eines Arbeitnehmers in einem Arbeitsgerichtsprozess ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / a) Klageverfahren

Rz. 359 Jedenfalls derzeit noch kann das Klageverfahren als sicherstes Mittel der Verjährungshemmung angesehen werden, weil sich in den vergangenen Jahren zunehmend Relativierungstendenzen in der Rechtsprechung durchgesetzt haben, wonach formale Unzulänglichkeiten von Rechtsverfolgungsmaßnahmen dazu führen, dass man ihnen die Wirkungen des § 204 BGB nicht zubilligt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / E. Betätigungs- und Kooperationsformen von Anwälten

Rz. 147 Vielleicht eine der größten und womöglich am wenigsten von Berufsanfängern bedachten Quellen persönlicher Anwaltshaftung kann es sein, wenn man sich unbedarft mit anderen Anwälten zur gemeinsamen Berufsausübung zusammenschließt, zumal es dafür nicht zwingend besonderer rechtlicher Gestaltungsformen bedarf. I. Scheinsozietät und Scheinsozienhaftung Rz. 148 Beispiel Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / II. Fristen

Rz. 29 Das Arbeitsrecht hält eine Vielzahl von Fristen parat, die nicht mit den allgemeinen prozessualen und materiellen Fristen deckungsgleich sind, weil das gesamte Arbeitsrecht vom sog. Beschleunigungsgrundsatz geprägt ist (vgl. auch § 9 Abs. 1 ArbGG). 1. Prozessuale Fristen Rz. 30 Ausfluss des arbeitsrechtlichen Beschleunigungsgrundsatzes, der sich auch in der Pflicht der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / 2. Die Fristen des KSchG

a) Überblick über die Fristen des KSchG Rz. 31 Ganz erhebliche Bedeutung kommt der Klagefrist von drei Wochen des § 4 S. 1 KSchG zu, innerhalb derer nicht nur die Sozialwidrigkeit, sondern auch sonstige Unwirksamkeitsgründe geltend zu machen sind: Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / I. Allgemein

Rz. 651 Im Tagesgeschäft des Mietrechtsanwalts kommt es immer wieder vor, dass haftungsträchtige Weichenstellungen übersehen werden, die im Einzelfall nicht unerhebliche Schadensersatzansprüche auslösen können.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / U. Versicherungsrecht

Rz. 832 Das Versicherungsrecht ist allein schon durch seine Vielgestaltigkeit als gefahrenträchtig zu bezeichnen. Neben dem Versicherungsvertrags- und Versicherungsaufsichtsrecht ist vor allem zu berücksichtigen, dass jeder Versicherungszweig besonderen Vorschriften unterliegt und jede Versicherungsbranche auch mit unterschiedlichen Konditionen arbeitet, die nach dem Wegfall...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / e) Streitverkündung

Rz. 435 Durch Gerichte übersehene, fehl- oder unbearbeitet gebliebene Schriftsätze sind auch bei der Verjährungshemmung durch Streitverkündung gefahrenträchtig. Hinzu kommt, dass seit jeher von der Rechtsprechung die Ansicht vertreten wird, dass nur eine zulässige Streitverkündung die Verjährung hemmen kann. aa) Inhalt und Übermittlung der Streitverkündungsschrift Rz. 436 Für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / II. Sozienhaftung in GbR und Partnerschaft

1. Haftung in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Rz. 160 Im Falle eines mit einer Sozietät in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft geschlossenen Mandats haften neben der Gesellschaft alle Sozien für den gegen die Gesellschaft gerichteten Anspruch wegen schuldhafter Verletzung der aus den Mandat resultierenden Verpflichtungen analog §§ 128 ff. HGB persönlich. Rz. 161 D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / 2. Arbeitsrechtliche Fristen

Rz. 493 Hinsichtlich der Fristen, die bei der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate zu beachten sind, wird auf die Darstellung in Rdn 29 ff. verwiesen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / 4. Familienrechtliche Fristen

Rz. 495 Zur Vermeidung von Haftungsrisiken müssen auch in Familiensachen Fristen beachtet werden.[422] Die Wichtigsten sind bereits unter Rdn 281 aufgeführt, auf welche hier verwiesen wird.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / c) Güteverfahren

Rz. 382 Das Güteverfahren birgt im Lichte aktueller Rechtsprechung eine Vielzahl von Gefahren, die es in haftungsrechtlicher Hinsicht kaum empfehlenswert erscheinen lassen, darauf zurückzugreifen, auch wenn die damit verbundene Zielsetzung, nämlich die konsensuale Konfliktbeilegung zu begrüßen ist. aa) "Statthaftigkeit" des Güteverfahrens Rz. 383 Die Gerichte beherzigen bei de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / II. Materielle Fristen

1. Anfechtungsfristen Rz. 481 Die Anfechtung wegen Irrtum oder falscher Übermittlung im Sinne der §§ 119, 120 BGB muss nach § 121 Abs. 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Bei der Anfechtung wegen Arglist oder Drohung beträgt die Frist nach § 124 BGB ein Jahr; sie beginnt im F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / 3. Auskunftsverfahren

Rz. 270 Wesentliche Neuerungen, die mit Haftungsrisiken für Rechtsanwälte verbunden sind, sind die Erweiterungen der Auskunftsansprüche für die Berechnung des Zugewinnausgleichs sowie die Pflicht zur Vorlage von Belegen. Rz. 271 Der Anwalt, der zur Beratung von Scheidungsfolgenvereinbarungen (vgl. auch Rdn 287 ff.), die sich unter anderem auf Zugewinnausgleich (vgl. auch Rdn ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / c) Haftungsbegrenzungsvereinbarung und die Regelung des § 8 Abs. 3 PartGG

Rz. 184 Speziell für Anwälte eröffnet sich über die Regeln in § 52 BRAO, § 45b PAO die Möglichkeit einer auf einen bestimmten Höchstbetrag bezogenen Haftungsbegrenzungsvereinbarung nach § 8 Abs. 3 PartGG, weil nach §§ 51, 51a BRAO im Sinne des § 8 Abs. 3 letzter Hs. PartGG eine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung der Partner oder der Partnerschaft begrü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / a) Überblick über die Fristen des KSchG

Rz. 31 Ganz erhebliche Bedeutung kommt der Klagefrist von drei Wochen des § 4 S. 1 KSchG zu, innerhalb derer nicht nur die Sozialwidrigkeit, sondern auch sonstige Unwirksamkeitsgründe geltend zu machen sind: Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / F. "BGB-AT" – Haftungsrisiken wegen Nichtbeachtung allgemeiner Vorschriften

Rz. 241 Was jüngeren Lesern aufgrund des erst kürzlich abgeschlossenen Studiums und frisch bestandener Examen vielleicht kaum entgehen mag, bildet in der Praxis immer wieder Anlass für Anwaltsregressfälle: Die Nichtbeachtung von Regelungen im allgemeinen Teil des BGB.[196] Rz. 242 Auch wenn es gerade für jüngere Menschen eine absolute Selbstverständlichkeit ist, in digitaler ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / IX. Schriftsätze

Rz. 748 Bei der Ausarbeitung von Schriftsätzen muss der Rechtsanwalt mit großer Genauigkeit und Sorgfalt arbeiten, da diese für den Erfolg des Mandats von entscheidender Bedeutung sind. Rz. 749 Im Schriftsatz hat der Rechtsanwalt seine gesamten juristischen, sprachlichen und taktischen Fähigkeiten zum Ausdruck zu bringen, aber auch sachlich zu bleiben. Dass dies nicht nur ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / (c) Verfassungswidrigkeit der bewusst unvollständigen Regelung der Situation für die interprofessionelle Berufsausübungsgemeinschaft unter Hinweis auf einen diffusen berufsrechtlichen Grundsatz der "Meistbelastung"

Rz. 210 Die berufsrechtlichen Vorgaben zur Mindestversicherungssumme für eine Berufshaftpflichtversicherung von Freiberuflern in unterschiedlichsten Vorschriften des Bundes- und Landesrechts sind aleatorisch und in einer meist nicht nachvollziehbaren Beliebigkeit festgelegt. Rz. 211 Schon seit längerem wird im berufsrechtlichen Schrifttum die wohl überwiegende Auffassung vert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / 6. Scheidungsverfahren (Scheidungsantrag, Schadensvereinbarung)

Rz. 291 Auch die Beratung in einem Scheidungsverfahren ist regressträchtig. Der Anwalt hat grds. den im jeweiligen Falle für den Mandanten sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist.[221]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / b) Erstattungsansprüche der GmbH

Rz. 512 Eine bedeutsame Bestimmung stellt die Regelung über die Haftung von Geschäftsführern nach § 43 GmbHG dar. Die Ansprüche der Gesellschaft gegenüber ihren pflichtwidrig handelnden Organen verjähren nach § 43 Abs. 4 GmbHG in fünf Jahren. Die Vorschrift findet über § 31 Abs. 6 S. 2 GmbHG hinausgehend auch bei Ansprüchen wegen verbotener Zahlungen infolge von Insolvenzver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / J. Gewerblicher Rechtsschutz

Rz. 580 Die Fragen zum gewerblichen Rechtsschutz gehören einer Materie an, zu der sich vollkommen zu Recht ein Kreis hochspezialisierter Fachleute gebildet hat. Allein schon das Hantieren mit Eilrechtsbehelfen und Vollzugsfristen sowie Spezialzuständigkeiten von Gerichten geht über den Katalog üblicher Anwaltsarbeiten hinaus. Daher empfiehlt es sich nicht, ohne spezielles Kn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / (a) Überblick über verschiedene Versicherungskonstellationen

Rz. 201 Nach diesem sog. Prinzip der Meistbelastung müssen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater nach Einschätzung des Gesetzgebers für einen Mindestversicherungsschutz von 2,5 Mio. EUR Sorge tragen, wenn sie zusammen mit Rechtsanwälten in einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung kooperieren wollen, obwohl § 67 Abs. 2 S. 1 StBerG, § 52 Abs. 4 DVStB und §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / (b) Assoziierung mit Freiberuflern von außerhalb des Kreises der sozietätsfähigen Berufe

Rz. 205 Das kaum noch verständliche Substrat aus einem guten Dutzend berufsrechtlicher Vorschriften zur Mindestversicherungssumme für allein drei Berufsgruppen würde wahrscheinlich den Umfang dieses Buches sprengen, wenn man auf eine Entscheidung des II. Zivilsenats des BGH vom 16.5.2013 zur Unvereinbarkeit der bisherigen Assoziierungsvorgaben des § 59a Abs. 1 BRAO mit Art. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / b) Sorgfaltspflichten von Anwälten bei Kündigungen

Rz. 45 Spricht ein Anwalt die Kündigung für den Mandanten aus, ist eine Originalvollmacht vorzulegen, weil sonst eine unverzügliche Zurückweisung der Erklärung mit der Folge der Unwirksamkeit der Kündigung und entsprechenden finanziellen Nachteilen bis hin zum Ausschluss des Kündigungsrechts wegen Fristablaufs nach § 626 Abs. 2 BGB droht.[29] Rz. 46 Wenn ein Anwalt mit der Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / VIII. Schmerzensgeld

Rz. 736 Das Schmerzensgeld ist in § 253 BGB geregelt, der die §§ 249 bis 252 BGB für immaterielle Schäden modifiziert. Rz. 737 Der Anspruch auf Schmerzensgeld kann zunächst einmal wie bisher schon auf unerlaubte Handlungen im Sinne der §§ 823 ff. BGB gestützt werden, und zwar auch in Fällen der verschuldensunabhängigen Haftung, sowie auf Ansprüche wegen rechtswidriger Inhafti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / 3. Sozialplanverhandlungen

Rz. 125 Wird ein Anwalt vom Betriebsrat mit Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan beauftragt, so hat er den Betriebsrat bei seinen kollektivrechtlichen Angaben nach §§ 111 ff. BetrVG zu beraten und zu vertreten. Hieraus folgt kein Mandat, auch die Individualinteressen der Arbeitnehmer zu vertreten. Rz. 126 Der vom Betriebsrat abgeschlossene Anwaltsvertra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Risikosteuerung und Kri... / II. Haftungsbeschränkungsvereinbarungen

Rz. 9 Ein weiterer Gesichtspunkt des Krisenmanagements vor dem Schadenfall, der zu bedenken ist, sollte der Abschluss einer Haftungsbeschränkungsvereinbarung sein. Denn nicht immer lässt sich eine Haftungsbeschränkung durch Rechtsformwahl so schnell realisieren, dass ein bestimmtes Mandat angenommen und abgearbeitet werden kann. Rz. 10 Und auch Partnerschaft oder GmbH, um nur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / 10. Werkvertragliche Verjährung von Mängelansprüchen

Rz. 566 Die Gewährleistungsansprüche nach § 634a Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BGB verjähren entweder in zwei Jahren bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht (Nr. 1) oder in fünf Jahren bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Pl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / 2. Erbauseinandersetzung

Rz. 316 Bei der Beauftragung einer Erbauseinandersetzungsangelegenheit hat der Rechtsanwalt einiges zu beachten. Rz. 317 So sind Erbteilungsklagen äußerst haftungsträchtig, da prozessrechtliche Voraussetzung die Bestimmtheit des Klageantrags gem. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist. Das Gericht darf den vom Kläger vorgelegten Teilungsplan nicht von sich aus abändern und muss deshalb b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / I. Fristen und Verjährungsvorschriften

Rz. 340 Das anwaltliche Dasein wird durch eine Vielzahl materieller und prozessualer Fristen determiniert. Die Nichtbeachtung solcher Fristen stellt die Hauptursache für Anwaltshaftungsfälle dar und nimmt rund 40 % aller von den Anwälten bei den Berufshaftpflichtversicherern gemeldeten Schadensfälle ein.[283] Rz. 341 Einer der maßgeblichen Gründe dafür dürfte sein, dass es di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / II. Erstellen einer Betriebskostenabrechnung

Rz. 652 Der Vermieter(-anwalt) muss eine gesetzliche Ausschlussfrist von einem Jahr ab Ende des Abrechnungszeitraums beachten (daher gelten die §§ 204 Abs. 1 Nr. 1, 212 Abs. 1 Nr. 1 und § 214 Abs. 2 S. 1 BGB nicht). Danach ist er mit Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen ausgeschlossen, außer er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Selbst in diesem Fall muss er ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / cc) Beginn der Verjährungshemmung beim Güteantrag

Rz. 400 Ein weiteres, bisweilen unterschätztes Risiko ist der Umstand, dass es anders als bei der Klageerhebung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder bei Anträgen nach § 204 Abs. 1 Nr. 12 und 13 ZPO nicht auf den Zeitpunkt der Einreichung des Schriftsatzes ankommt, sondern auf die Veranlassung der Bekanntgabe des Gesuchs durch die Gütestelle. Insoweit liegt ein Gleichlauf mit dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / IV. Mietverhältnis über Wohnraum

Rz. 660 Sorgfältig zu prüfen ist auch, ob es sich um ein Mietverhältnis über Wohnraum handelt. Dann nämlich finden die strengen Vorschriften der §§ 568 ff. BGB Anwendung. Auch muss ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses gem. § 573 BGB dargelegt und bewiesen werden und mit einem Widerspruch des Mieters gem. § 574 BGB und der Gewährung einer Räumung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / b) Auskunft über das Endvermögen

Rz. 273 Im Übrigen muss jeder Ehegatte gem. § 1379 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB Auskunft über sein Endvermögen geben, soweit sein Bestand am Ende der Ehe für die Berechnung des Zugewinns wesentlich wird. Voraussetzung ist das Betreiben des Scheidungsverfahrens bzw. des Verfahrens zur vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft bei Gericht.[208] Rz. 274 Es besteht die Pflicht, übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / VIII. Vertretung des Mieters

Rz. 672 Vertritt der Rechtsanwalt den Mieter und muss dieser bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Mietzinses eine fristlose Kündigung nach §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB befürchten, so hat der Rechtsanwalt die Pflicht ihm zu raten, dass der Mietzins ggf. unter Vorbehalt zu zahlen ist, damit der Vermieter sein Kündigungsrecht verliert, denn nach allgemei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / (3) Ausschlussfristen in Betriebsvereinbarungen

Rz. 80 Gem. § 77 Abs. 4 S. 4 BetrVG ist die Aufnahme von Ausschlussfristen sowie von die Verjährungsfristen verkürzende Regelungen in Betriebsvereinbarungen grds. zulässig. Rz. 81 Eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung, die von den Abreitnehmern bereits während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses die gerichtliche Geltendmachung von Annahmeverzugsansprüchen verlangt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / VI. Verteidigung gegen Werklohnklage

Rz. 901 Bei der Verteidigung gegen eine Werklohnklage des Auftragnehmers hat der Rechtsanwalt zu prüfen, inwieweit gem. § 641 Abs. 1 S. 1 BGB schon eine Abnahme erfolgt ist. Bei fehlender Abnahme ist die mangelnde Fälligkeit des Werklohnanspruchs einzuwenden. Nach Kündigung eines Bauvertrags wird die Werklohnforderung grds. erst mit der Abnahme der bis dahin erbrachten Werkl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / C. Arbeitsrechtliche Mandate

Rz. 24 Um das Arbeitsrecht kommt kaum ein Anwalt herum. Für die kleineren Kanzleien ohne Spezialisierung stellte es vor allem durch Kündigungsschutzklagen für rechtsschutzversicherte Arbeitnehmer, die nicht selten rasch mit einem Vergleich vor den Arbeitsgerichten beendet werden, eine lukrative Einnahmequelle dar. Vor allem spezialisierte und größere Einheiten haben es bei d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / d) Auskunft über illoyale Vermögensminderung

Rz. 278 Die Auskunftspflicht erstreckt sich nach § 1379 Abs. 2 BGB auch auf illoyale Vermögensminderungen im Sinne von § 1375 Abs. 2 S. 1 BGB als Berechnungselemente des Anfangs-bzw. Endvermögens. Es bedarf jedoch eines Vortrags des Auskunftsberechtigten zu konkreten Tatsachen, die ein unter § 1375 Abs. 2 S. 1 BGB fallendes Handeln nahelegen.[210]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / bb) Wirksamkeitsanforderungen für Ausschlussfristen

Rz. 66 Zu beachten ist, dass diejenigen Klauseln, die Ausschlussfristen enthalten, die Rechtsfolge im Falle nicht fristgerechter Geltendmachung benennen müssen. Ansonsten sind sie unwirksam. Für Arbeitgeberanwälte ist dies bspw. von Bedeutung, um sich nicht dem Vorwurf ausgesetzt zu sehen, dem Mandanten nicht zur Regelung einer wirksamen Ausschlussfrist verholfen zu haben. R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / XII. Unzuständiges Gericht

Rz. 768 Schon das Gebot des sichersten Weges gebietet es, Klage vor dem zuständigen Gericht einzureichen. Der Rechtsanwalt hat seinem Mandanten daher die Kosten einer beim unzuständigen Gericht eingereichten und daher unzulässigen Berufung zu ersetzen.[605] Rz. 769 Wird ein bei bayerischen Gerichten zugelassener Rechtsanwalt am letzten Tag der Frist beauftragt, gegen einen Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / 4. Fristen

Rz. 281 Zur Vermeidung von Haftungsrisiken müssen auch in Familiensachen Fristen beachtet werden.[213] Wenige besonders relevante Fristen sollen hier aufgezeigt werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / I. Allgemein

Rz. 783 Die steuerliche Beratung eines Mandanten kann auch ohne den steuerlichen Fachanwaltstitel übernommen werden gem. § 3 Abs. 1 BRAO. Danach ist der Rechtsanwalt der berufene und unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Nach § 3 Nr. 1 StBerG ist auch Rechtsanwälten die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen erlaubt. Die Normen des Steuerre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / XIII. Vergleich

Rz. 770 Der Rechtsanwalt muss den Mandanten vor Abschluss eines Vergleichs über diejenigen Umstände aufklären, die für die Entscheidung des Mandanten wesentlich sind. Dazu gehört eine Erläuterung, von welchen Umständen eine gerichtliche Entscheidung bei Fortsetzung des Prozesses voraussichtlich abhängen würde, eine Abschätzung der Prozessrisiken und eine Erläuterung der vora...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / 5. Gesellschaftsrechtliche Fristen

Rz. 496 Das Gesellschaftsrecht weist eine Vielzahl von Ausnahmen zu der allgemeinen Regelverjährung von drei Jahren nach § 195 BGB auf, wobei sich der Gesetzgeber im Zuge der Schuldrechtsreform aus unterschiedlichen Gründen auch nicht auf eine bestimmte Fristdauer festlegen konnte und der maßgebliche Zeitpunkt für den Beginn der Verjährung – wenn überhaupt – häufig nur rudim...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / XV. Verspätetes Vorbringen

Rz. 781 Der Rechtsanwalt ist zu rechtzeitigem Vortrag verpflichtet und muss damit verhindern, dass einzelne Angriffs- oder Verteidigungsmittel als verspätet zurückgewiesen werden.[616] Rz. 782 Bei ergänzendem Vorbringen des Prozessgegners kann es geboten sein, Verfahrensrügen geltend zu machen (§ 295 ZPO), Verspätung zu rügen (§ 296 ZPO) oder die Gewährung einer Schriftsatzfr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / 1. Berücksichtigung steuerrechtlicher Fragen

Rz. 314 Ein Rechtsanwalt verletzt die ihm obliegende Beratungspflicht, wenn er seinen Mandanten nicht über die Möglichkeit der Erbausschlagung und der damit verbundenen steuerlichen Vorteile belehrt und infolgedessen wegen des hohen Alters des Mandanten innerhalb kurzer Zeit zweimal (vom Mandanten und von seinen Kindern) Erbschaftsteuer entrichtet werden muss. Ein Schadenser...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / d) Insolvenzgeld

Rz. 109 Tückisch und erfahrungsgemäß haftungsträchtig ist das Kapitel "Insolvenzgeld", das in den §§ 165 ff. SGB III geregelt wird, für das aber in den Gemeinsamen Vorschriften für Leistungen in § 324 Abs. 3 SGB III eine Ausschlussfrist statuiert ist, nach der innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis das Insolvenzgeld zu beantragen ist.[90] Fast noch häufiger al...mehr