Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 1 Einführung

Rz. 1 Die EU-Kommission hat in den vergangenen Jahren vielfältige Reformen angestoßen, um primär Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities – PIEs) zu einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung zu bewegen. Der Nachhaltigkeitsbegriff ist im Schrifttum divers belegt und kann zum einen durch das sog. "Triple Bottom Line"-Konzept operationalisiert werden. ...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 8.2 Allgemeine Schutzpflichten und Schulungs- bzw. Präventionsmaßnahmen

Die Generalklausel des § 12 Abs. 1 AGG verpflichtet den Arbeitgeber, konkrete geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligungen durch Arbeitskollegen oder Dritte, wie etwa Kunden, zu treffen.[1] Was "erforderlich" ist, ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen, nicht nach der subjektiven Einschätzung auf Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite. Welch...mehr

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AGG und Arbeitsrecht / 9.3.1 Der Entschädigungsanspruch (§ 15 Abs. 2 AGG)

Als zentrale Rechtsfolge einer Verletzung des Benachteiligungsverbots sieht das Gesetz in § 15 Abs. 2 AGG einen Anspruch auf Entschädigung für immaterielle Schäden des Betroffenen vor, also eine Art Schmerzensgeld. Dieser Anspruch ist unabhängig von einem Verschulden des Arbeitgebers.[1] Zentrale Bedeutung für die Höhe der Entschädigung hat die Art und Schwere des Verstoßes. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.3 Haftung der Gesellschafter

Rz. 176 Für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen wird fingiert, dass die Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft zu behandeln sind. Die (steuerrechtliche) Vorschrift des § 1a KStG enthält keine Vorgaben zum Umfang der zivilrechtlichen Haftung. Demnach bleibt die zivilrechtliche Haftung für die jeweiligen Gesellschafter ...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 6 Haftung und Prozessstandschaft

6.1 Zivilrechtliche Haftung Rz. 68 Einer der umstrittensten Punkte i. R. d. Gesetzgebungsverfahrens war die Frage der Einführung einer zivilrechtlichen Schadenersatzhaftung deutscher Unternehmen in Fällen von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette, selbst wenn diese keinen eigenen kausalen Verursachungsbeitrag geleistet haben, aber ggf. ihre Sorgfaltspflichten nach dem...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 6.1 Zivilrechtliche Haftung

Rz. 68 Einer der umstrittensten Punkte i. R. d. Gesetzgebungsverfahrens war die Frage der Einführung einer zivilrechtlichen Schadenersatzhaftung deutscher Unternehmen in Fällen von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette, selbst wenn diese keinen eigenen kausalen Verursachungsbeitrag geleistet haben, aber ggf. ihre Sorgfaltspflichten nach dem LkSG nicht erfüllt haben. ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 5. Haftung

a) Geschäftsführerhaftung Der Anlauf der Festsetzungsfrist wird gegenüber einem Haftungsschuldner nicht gem. § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO gehemmt, wenn nur der Steuerschuldner gesetzlich verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben (Abgrenzung zum BFH v. 15.1.2015 – I R 33/13, BFH/NV 2015, 797, betr. die Haftung eines sog. Entrichtungsschuldners). Bindungswirkung eines Aufhe...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.2 Besondere Bilanzierungsverstöße und ihre Folgen bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung

2.3.2.1 Bilanzierungsverstöße bei der Aufstellung, Prüfung, Feststellung und Offenlegung des Abschlusses Rz. 154 Werden in eine Bilanz Gegenstände aufgenommen, die der Gesellschaft überhaupt nicht zur Verfügung gestellt worden sind (z. B. Sacheinlagen) und finden diese unrichtigen Angaben Eingang in den Sachgründungsbericht (§ 5 Abs. 4 Satz 2 GmbHG), so liegt ein Verstoß gege...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.1 Grundsätze

Rz. 150 Als Wirkung der Optionserklärung bestimmt § 1a Abs. 1 S. 1 KStG, dass die optierende Gesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft zu behandeln und demnach wie eine solche zu besteuern ist. Im Zusammenhang damit schließt § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG die optierende Gesellschaft als Kapitalgesellschaft ein. Die optierende Gesellschaft unterliegt damit allen ertragsteuerlichen sow...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / 6.2 Besondere Prozessstandschaft für Gewerkschaften und NGOs

Rz. 71 Mit § 11 LkSG wurde eine Norm in das LkSG integriert, deren praktischer Nutzen sich auf den ersten Blick nicht erschließt, die aber vermutlich geeignet sein wird, substanzielle Prozess- und Reputationsrisiken für deutsche Unternehmen zu begründen. In § 11 Abs. 1 LkSG wurde bestimmt, dass derjenige, der geltend macht, in einer überragend wichtigen geschützten Rechtspos...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Geschäftsführerhaftung bei Einbindung in ein Umsatz- und Kaffeesteuerkarussell

Kein Vorsteuer-Abzug: Einer in ein Umsatz- und Kaffeesteuerkarussell eingebundenen GmbH steht kein Vorsteuerabzug aus den – von ihren als "missing trader" fungierenden Lieferanten ausgestellten – Eingangsrechnungen zu, da sie sich wissentlich an einer im Rahmen einer Lieferkette begangenen Steuerhinterziehung beteiligt. Geschäftsführer-Haftung: Für die danach verbleibende Ums...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Geschäftsführerhaftung

Der Anlauf der Festsetzungsfrist wird gegenüber einem Haftungsschuldner nicht gem. § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO gehemmt, wenn nur der Steuerschuldner gesetzlich verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben (Abgrenzung zum BFH v. 15.1.2015 – I R 33/13, BFH/NV 2015, 797, betr. die Haftung eines sog. Entrichtungsschuldners). Bindungswirkung eines Aufhebungsbescheids: Nach Aufh...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 21): Die ge... / 1. Zivil- und haftungsrechtliche Aspekte

Für Vereine und Stiftungen kann es zivil- und haftungsrechtlich sinnvoll sein, ihren steuerbegünstigten Zweckbetrieb oder einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf eine andere (Tochter)Kapitalgesellschaft – insbesondere eine gGmbH – auszulagern und damit rechtlich zu verselbständigen.[12] Auf diese Weise kann etwa die Vereinsstruktur verschlankt und gleichz...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 3.1 Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche

Rz. 68 Eine zivilrechtliche Schadensersatzpflicht bei Buchführungsverstößen kann sich gegenüber Dritten zunächst aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. einem Schutzgesetz ergeben. Danach ist derjenige, der gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt, diesem zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Als Schutzgesetze sind einige der bereits dargestel...mehr

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§ 15 Lieferkettensorgfaltsp... / Literaturtipps

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Konzernabschlussanalyse nac... / 2.1 Instrumente der Konzernbilanzanalyse

Rz. 8 Bezüglich einer ausführlichen Darstellung der nachfolgend aufgeführten Instrumente siehe "Bilanzanalyse in der HGB- und IFRS-Rechnungslegung", da diese Instrumente zur Bilanzanalyse von Einzelabschlüssen grundsätzlich ebenfalls bei Konzernen zur Anwendung kommen:[1] Strukturelle (Umgruppierung, Neubildung, Aufspaltung, Saldierung) und materielle Aufbereitungsmaßnahmen (...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Geschäftsführerhaftung für Abzugssteuern nach § 50a EStG

Der Geschäftsführer einer für die Einbehaltung und Abführung der Abzugssteuern beschränkt steuerpflichtiger Künstler haftenden GmbH haftet seinerseits nach § 69 AO für die Haftungsschuld der GmbH. Ab dem Zeitpunkt der Festsetzung der Haftungsschuld gegenüber der GmbH als Vergütungsgläubigerin wird der Ablauf der Festsetzungsfrist für den Haftungsbescheid gegenüber dem Geschäf...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.2.1 Bilanzierungsverstöße bei der Aufstellung, Prüfung, Feststellung und Offenlegung des Abschlusses

Rz. 154 Werden in eine Bilanz Gegenstände aufgenommen, die der Gesellschaft überhaupt nicht zur Verfügung gestellt worden sind (z. B. Sacheinlagen) und finden diese unrichtigen Angaben Eingang in den Sachgründungsbericht (§ 5 Abs. 4 Satz 2 GmbHG), so liegt ein Verstoß gegen § 82 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG vor (so genannter Gründungsschwindel). Rz. 155 Nach § 82 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG mac...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.4 Vertretung der optierenden Gesellschaft

Rz. 120 § 1a Abs. 2 S. 2 KStG enthält eine Bestimmung, die die Vertretung der fiktiven Kapitalgesellschaft regelt. Danach gelten die zur Vertretung der Personengesellschaft ermächtigten Personen ab dem Einbringungszeitpunkt als gesetzliche Vertreter der fiktiven Kapitalgesellschaft. Steuerlich haben diese Personen ab diesem Zeitpunkt alle Rechte und Pflichten eines Geschäfts...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.2.3 Bilanzierungsverstöße bei der Feststellung des Abschlusses

Rz. 120 §§ 172, 173 AktG, § 42a GmbHG sowie § 286 AktG schreiben für die Aktiengesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und für die Kommanditgesellschaft auf Aktien die Feststellung des Jahresabschlusses vor. Rz. 121 § 334 Abs. 1 Nr. 1 HGB stellt die bereits unter Rz. 80 ff. genannten Zuwiderhandlungen auch dann unter Bußgeldandrohung, wenn sie bei der Feststel...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.3.2.2 Zusätzliche Folgen von Aufstellungs-, Prüfungs-, Feststellungs- und Offenlegungsmängeln

Rz. 156 Schadenersatzpflicht Zunächst kommt erneut eine Schadenersatzpflicht wegen Verletzung eines Schutzgesetzes nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 82 GmbHG [1] in Betracht. Rz. 157 Die Geschäftsführer der GmbH sind verpflichtet, für die ordnungsmäßige Buchführung der Gesellschaft zu sorgen (§ 41 GmbHG), den Jahresabschluss aufzustellen[2] und diesen dann unverzüglich den Gesel...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 3.2.3 Steuerhinterziehung

Rz. 266 Nach § 370 Abs. 1 AO macht sich strafbar, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) oder die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen and...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 6.3 Wie verhält sich das LkSG zur bestehenden zivilrechtlichen Haftung?

Eine Verletzung der Pflichten aus dem LkSG begründet keine zivilrechtliche Haftung. Eine unabhängig vom LkSG begründete zivilrechtliche Haftung bleibt unberührt (vgl. § 3 Abs. 3 LkSG).mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 15 Folgen des Gesetzes für Unternehmen/Fragen der Haftung

15.1 Was passiert, wenn sich Unternehmen nicht an das Gesetz halten? Kommen Unternehmen ihren Pflichten zur Risikoanalyse, zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, zu Präventionsmaßnahmen und zu dem wirksamen Abstellen von bekannten Menschenrechtsverstößen nicht nach, drohen Bußgelder von bis zu 8 Mio. EUR oder bis zu 2 % des Jahresumsatzes. Der umsatzbezogene Bußgeldrahme...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 15.2 Werden deutsche Unternehmen künftig für ihre Zulieferer haftbar gemacht?

Nein, es gibt keine Haftung für das Verhalten Dritter in der Lieferkette.mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 15.4 Kann das Gesetz bewirken, dass deutsche Unternehmen sich aus Entwicklungsländern zurückziehen?

Im Gesetz ist ausdrücklich der Grundsatz "Befähigung vor Rückzug" verankert. Unternehmen werden ermutigt, sich nicht aus Regionen mit schwachen Standards zurückzuziehen, sondern sich vor Ort gemeinsam mit ihren Zulieferern oder innerhalb der Branche um eine Risikominimierung zu bemühen. So erhalten sie rechtliche Sicherheit gerade im Umgang mit Zulieferern, die menschenrecht...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 15.1 Was passiert, wenn sich Unternehmen nicht an das Gesetz halten?

Kommen Unternehmen ihren Pflichten zur Risikoanalyse, zur Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, zu Präventionsmaßnahmen und zu dem wirksamen Abstellen von bekannten Menschenrechtsverstößen nicht nach, drohen Bußgelder von bis zu 8 Mio. EUR oder bis zu 2 % des Jahresumsatzes. Der umsatzbezogene Bußgeldrahmen gilt nur für Unternehmen mit mehr als 400 Mio. EUR Jahresumsatz. Eb...mehr

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LkSG: FAQ zum Lieferkettens... / 15.3 Müssen Unternehmen grundsätzlich haften, wenn es zu Menschenrechtsverletzungen kommt?

Das LkSG selbst bewirkt keine Änderungen der bestehenden Haftungsgrundlagen. Bereits heute aber können etwa Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer im Ausland vor deutschen Gerichten auf Schadensersatz klagen, wenn sie sich durch ein deutsches Unternehmen in ihren Rechten verletzt sehen. Allerdings wird dann das Recht des Landes angewandt, in dem der Schaden eingetreten ist. Neu im Ge...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Hinzuziehung eines Beraters

Rz. 33 In Betrieben mit mehr als 300 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat einen Berater zu seiner Unterstützung hinzuziehen (§ 111 Satz 2 BetrVG). Die Kosten trägt der Arbeitgeber nach § 40 BetrVG. Der Betriebsrat hat damit einen Anspruch auf den Berater, er muss nicht eine Einigung mit dem Arbeitgeber nach § 80 Abs. 3 BetrVG erzielen. Dennoch ist der Betriebsrat bei der Hinzu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Kreditvermittlung

Rz. 76 Steuerfrei ist ferner die Vermittlung von Krediten. Zum Begriff der Vermittlung vgl. Rz. 42ff. Unter die Kreditvermittlung fallen alle seine Erscheinungsformen, insbesondere die Vermittlung von Hypotheken, Schuldscheindarlehen, Grundpfandrechten. Die Steuerbefreiung einer Kreditvermittlung setzt nicht voraus, dass es tatsächlich zur Kreditvergabe gekommen ist. Unbesch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Steuerfreie Leistungen – Kreditgewährung

Rz. 47 Steuerfrei ist die Gewährung von Krediten und die Kreditbereitschaft einschließlich der Lombard- und Diskontgeschäfte gegen Zahlung eines besonderen Entgelts (Zinsen, Provisionen, Damnum, Gebühren usw.). Die Steuerbefreiung erfasst auch die unmittelbar mit der Kapitalnutzung zusammenhängenden Nebenleistungen, insbesondere den Auslagenersatz, z. B. Fernsprechgebühren, ...mehr

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Wie die Digitalisierung die... / 8 Die neuen Cluster

An den oben genannten Beispielen lässt sich bereits absehen, dass die klassischen Sektoren-Cluster nicht mehr funktionieren. Händler sind zugleich Finanzierer. Handwerker sind Energie- und Fördermittelberater. Versicherungsunternehmen sind Berater für die Altersvorsorge. Lebensmittel-Lieferanten sind Gesundheitsberater. Der Steuerberater wird zum Finanz-, Unternehmens- und V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 125 Der Begriff des Einlagengeschäfts wird in der Vorschrift nicht näher bestimmt. Von daher ist m. E. auf § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG abzustellen. Danach versteht man unter Einlagengeschäft die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrief...mehr

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Die Testamentsvollstreckung... / 1. Testamentsvollstreckung an Personengesellschaftsanteilen

Eine Abwicklungsvollstreckung am Gesellschaftsanteil eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Personengesellschaft ist zulässig (Pauli in Bengel/Reimann, Hdb. der Testamentsvollstreckung, 6. Aufl. 2000, Kap. 5 Rz. 156). Ob dasselbe auch für eine Dauertestamentsvollstreckung gilt ist dagegen umstritten (dagegen BGH v. 25.2.1985 – II ZR 130/84, NJW 1985, 1953 = MDR 198...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber / 3 Pflichten inländischer Arbeitgeber

Nur ein inländischer Arbeitgeber ist zur ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer verpflichtet. Ihm obliegen ferner bestimmte Anzeigepflichten.[1] Schließlich trägt er die Haftung für die Erfüllung seiner lohnsteuerlichen Pflichten.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 7.2 Übernahme im Ganzen

Rz. 54 Eine Übernahme im Ganzen im Sinn dieser Vorschrift[1] ist gegeben, wenn der Betrieb seine Identität wahrt,[2] d. h. die zum Betrieb gehörenden Gegenstände, an den Übernehmer entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden. Die Übertragung kann im Weg der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge geschehen.[3] Übernahme i. d. S. liegt auch bei einer Beteiligung eines Gesells...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 7 Verstoß gegen die Aufzeichnungspflicht

Rz. 10 Wegen der allgemeinen Folgen pflichtwidrigen Verhaltens hinsichtlich der Aufzeichnungspflichten s. Vor §§ 140–148 AO Rz. 22ff. Im Übrigen kann die Pflichtverletzung, z. B. die Erteilung von "Barverkaufsrechnungen" ohne Empfängerbezeichnung über aufzeichnungspflichtige Warenverkäufe, im Einzelfall als Beihilfe zur Steuerhinterziehung des Abnehmers geahndet werden[1] un...mehr

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Die Testamentsvollstreckung... / b) Der Beschluss des BGH v. 12.3.2024

Mit einem jüngst ergangenen Beschluss hat sich der II. Zivilsenat nunmehr erneut zu dieser Frage geäußert. Im konkreten Fall ging es um die Gültigkeit von auf Gesellschafterversammlungen der R GmbH & Co. KG mit Stimmen des Kommanditisten gefasster Beschlüsse, mit denen der Abschluss von Geschäftsführerdienstverträgen der Betriebsuntergesellschaft der KG mit diesem genehmigt ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Regelungsverknüpfung (§ 1 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 150 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten nach dem Gleichstellungsgebot des § 1 Abs. 2 ErbStG die Vorschriften über die Erwerbe von Todes wegen auch für Schenkungen und Zweckzuwendungen, die Vorschriften über Schenkungen auch für Zweckzuwendungen unter Lebenden.[1] Das Gleichstellungsgebot gilt jedoch nur für Vorschriften des ErbStG, nicht für ausländische Rechtsvor...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Arbeitsrechtli... / 2 Haftung bei Unfällen oder Schäden

Kommt es bei einer betrieblich veranlassten Fahrt zu einem Unfall und Schaden, haftet der Arbeitnehmer bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für eine Schadensminderung zu sorgen. Hatte er es versäumt, eine Vollkaskoversicherung für den Dienstwagen abzuschließen, führt dies dazu, dass der Arbeitnehmer nur in Höhe der üblichen Selbstbeteiligung h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 4.1 Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer

Geschäftsführer haften für die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer (zu 100 %) von den Arbeitslöhnen, inkl. der pauschalen Nachbesteuerung von Sachbezügen der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer.[1] Sind in einer Gesellschaft mehrere Geschäftsführer bestellt, trifft grundsätzlich jeden von ihnen die Verantwortung für die Erfüllung der steuerlichen Pflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeld (WEMoG) / 1 Grundsätze

Die Verpflichtung zur Hausgeldzahlung trifft jeden Wohnungseigentümer gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Hausgelder fließen in das Gemeinschaftsvermögen und werden Bestandteil desselben. Dieses Gemeinschaftsvermögen ist gemäß § 9a Abs. 3 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugeordnet. Hinweis Hausgeldzahlungspflicht beginnt mit Grundbucheintragung Die Ha...mehr

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Corporate Influencer im Unt... / 5.3 Social Media Guidelines

Social Media Guidelines oder sind eine Möglichkeit, Regeln festzuschreiben. Diese Richtlinien können das Verhalten von Mitarbeitern für die Nutzung sozialer Netzwerke im beruflichen Kontext regeln. Darin können beispielsweise die Art und Weise der Social Media Nutzung definiert werden. Auch No-Gos der Kommunikation können hier festgeschrieben werden, zum Beispiel, dass nicht...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Summenbeschränkung bei verschuldensunabhängiger Haftung

Rz. 71 Etliche Gesetze sehen zwar eine verschuldensunabhängige Haftung vor, begrenzen dann aber die finanzielle Einstandspflicht des nach diesen Vorschriften Schadenersatzpflichtigen auf Maximalbeträge (Haftungshöchstsummen). Das SchadÄndG[63] vollzog für die gesetzlichen Haftungshöchstgrenzen die Umstellung auf den Euro (EUR) und hob gleichzeitig (für Fälle ab 1.8.2002, nic...mehr

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§ 6 Tabellen / III. Deckung und Haftung

1. Unterschied Rz. 181 Eine Haftungshöchstsumme (z.B. § 12 StVG) beschränkt die finanzielle Verantwortlichkeit des unmittelbar handelnden bzw. für eine gefährliche Sache verantwortlichen Schadenersatzpflichtigen gegenüber dem Anspruchsberechtigten im Haftungsverhältnis (Schadenersatzverhältnis); und zwar unabhängig davon, ob Versicherungsschutz bei einer Haftpflichtversicheru...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / f) Beschränkte Haftung, unzureichende Deckung

Rz. 141 Hinweis Zu Besonderheiten bei beschränkter Haftung und unzureichender Deckung (Versicherungssumme, Mindestversicherungssumme) siehe § 1 Rdn 69 ff., § 1 Rdn 96 ff. (§ 1 Rdn 99), § 2 Rdn 1195 ff. sowie § 5 Rdn 910 f. Rz. 142 Eine Beschränkung auf die Haftungshöchstsumme bzw. auf die Versicherungssumme oder Mindestversicherungssumme ist regelmäßig in den Tenor eines Fest...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Parallele Haftung Mehrerer

Rz. 427 Das für eine Mitverschuldenszurechnung (§§ 254 Abs. 2 S. 2, 278 BGB) erforderliche Sonderrechtsverhältnis zwischen Kind und Schädiger entsteht bei einem Haftpflichtgeschehen regelmäßig erst mit dem Unfall (siehe Rdn 448 ff.). Rz. 428 Fehler der Eltern, die zum Schadenfall des Kindes beitragen, sind zwar für die Abwicklung der Ansprüche des Kindes grundsätzlich nicht r...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Haftung und Schadenersatz

Rz. 689 Der europäische Gerichtshof [746] hat zum anwendbaren Recht unter Bezug auf Rom-II-Verordnung wie folgt entschieden:mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Haftung

Rz. 949 Hinweis Siehe zur Sorgfalt im Prozess § 3 Rdn 314 ff. Rz. 950 Soweit der Geschädigte Vermögenseinbußen (wie Mindereinkommen, Fortfall privatärztlicher Versorgung) erleidet, ist ein Schadenersatzanspruch gegenüber seinem Rechtsberater wegen Verletzung der Beratungspflichten (pVV des Mandatsvertrages) denkbar.[1026] Anwaltliche Kenntnisse[1027] haben sich auch auf das (...mehr