Fachbeiträge & Kommentare zu Heizung

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§ 16 Bauträgervertrag / G. Muster: Bauträgerkaufvertrag einer Eigentumswohnung

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.1: Bauträgervertrag einer Eigentumswohnung UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt in _________________________ Am _________________________ erschienen vor mir, Notar _________________________, Amtssitz _________________________, in den notariellen Amtsräumen:mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Leitungswasserschaden

Rz. 103 Definition Leitungswasser ist Wasser, das ausmehr

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§ 2 Der transparente Grunds... / B. Muster: Transparenter Grundstückskaufvertrag

Rz. 2 In dem nachfolgenden Muster eines transparenten Grundstückskaufvertrages liegt der Fokus auf Klarheit und Verständlichkeit der Formulierungen. Die den Vertrag abschließenden Beteiligten sollen ihre Vereinbarung verstehen und nachvollziehen können: Auch der sachkundige Notarmitarbeiter sollte den Inhalt der Vereinbarung gut verstehen. Jeder der vertragsschließenden Bete...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz in Schulen / 3.1.1 Klassenzimmer

Lärm Akustische Raumgestaltung ist in Schulen ein deutlich unterschätztes Thema. Schule ist ein Kommunikationsort, und weil so viele (junge) Menschen sich in den Räumen aufhalten, sind hohe Schalldruckpegel unvermeidlich und erreichen gelegentlich sogar die Schwellen für gehörschädigenden Lärm (80 bzw. 85 dB(A). Um hinreichende Arbeitsbedingungen für Lehrer (und auch für Schül...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandursachen im Betrieb / 6 Feuerungs- und Erhitzungsanlagen

Ortsfeste Feuerungsanlagen (also mindestens die Heizungsanlage(n) eines Betriebs) unterliegen den Bauordnungen der Länder (sowie den dazugehörigen Feuerungsverordnungen FeuVO). Auf dieser Grundlage findet auch die Überprüfung durch den Schornsteinfeger statt, die – früher mehr als heute – auch dem Brandschutz dient. Heizungsanlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen, sa...mehr

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Arbeitsschutz in Schulen / 2.2 Hausmeister

Der Aufgabenbereich eines Schulhausmeisters ist vielfältig und abhängig von der schulischen Situation und den Fähigkeiten des Beschäftigten sowie seinem Engagement. In großen, modernen Schulzentren mit Veranstaltungsräumen können mehrköpfige Haustechnik-Teams erforderlich sein, deren Arbeit sich kaum von der in gewerblichen Großgebäuden unterscheidet. In einer kleinen Grunds...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.6 Zusammengeballte Zahlungsweise

Rz. 38 Ob die Entschädigung in einer Summe, in Raten in einem oder mehreren Vz oder in Rentenform geleistet wird, ist für § 24 Nr. 1 EStG unerheblich. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG erfordert aber nach st. Rspr. die Zusammenballung von Einnahmen, denn der sachliche Grund für die tarifliche Begünstigung liegt darin, die sich aus der...mehr

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Weniger Steuern bezahlen wegen neuer Heizung: So sichern Sie sich die Ermäßigung!

Zusammenfassung Eine energetische Maßnahme ist nicht mit der Fertigstellung abgeschlossen. Sie gilt erst als beendet, wenn die ganze Rechnung bezahlt ist. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn eine Ratenzahlung vereinbart wurde. Hintergrund Ein Ehepaar beantragte in seiner Einkommensteuererklärung für 2021 die Steuerermäßigung für Aufwendungen für energetische Maßnahmen. Sie ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weniger Steuern bezahlen we... / Hintergrund

Ein Ehepaar beantragte in seiner Einkommensteuererklärung für 2021 die Steuerermäßigung für Aufwendungen für energetische Maßnahmen. Sie hatten in ihrem Haus eine neue Heizung eingebaut. Die Heizung war laut Bestätigung des Installationsunternehmens älter als zwei Jahre. Der Rechnungsbetrag für den neuen Heizkessel belief sich auf 8.118,10 EUR. Das Ehepaar bezahlte ab März 20...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weniger Steuern bezahlen we... / Entscheidung

Das oberste Gericht, der Bundesfinanzhof, hat den Fall zur nochmaligen Prüfung an das Finanzgericht zurückgegeben. Es gibt im Gesetz keine klare Regel, wann eine Maßnahme als abgeschlossen gilt. Das Finanzamt und Teile des Schrifttums vertreten die Ansicht, dass erst mit der Zahlung des Rechnungsbetrags die energetische Maßnahme abgeschlossen ist. Dieser Auffassung schließt s...mehr

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Weniger Steuern bezahlen we... / Zusammenfassung

Eine energetische Maßnahme ist nicht mit der Fertigstellung abgeschlossen. Sie gilt erst als beendet, wenn die ganze Rechnung bezahlt ist. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn eine Ratenzahlung vereinbart wurde.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszimmer / 5.1 Steuerfreie Arbeitgebererstattung

Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit in der eigenen Wohnung des Arbeitnehmers entstehen, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, weil es für diesen Werbungskostenersatz keine gesetzliche Steuerbefreiungsvorschrift gibt.[1] Gleiches gilt bei Zahlung eines pauschalen Bürokostenzuschusses oder bei Übernahme der Kosten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 11.2.1 Berücksichtigungsfähige Kosten

Die Rückstellung ist mit dem Betrag zu passivieren, der nach den Preisverhältnissen des jeweiligen Bilanzstichtages für die Erfüllung der Verpflichtung voraussichtlich notwendig ist. Die Sachleistungsverpflichtung ist mit den Einzelkosten und einem angemessenen Teil der notwendigen Gemeinkosten zu bewerten.[1] Bei der Berechnung sind folgende Kosten einzubeziehen: Einmaliger ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszimmer / 2.2 Abziehbare Kosten

Zu den abzugsfähigen Werbungskosten gehören u. a.: Miete, Nebenkosten (z. B. Heizung, Strom, Wasser), Aufwendungen für die Ausstattung des Zimmers (ohne Kunstgegenstände), Renovierungsaufwand, Beleuchtung, Abschreibung für Abnutzung des Gebäudes (wenn das Gebäude sich im Eigentum des Arbeitnehmers befindet), Schuldzinsen (Kredite im Zusammenhang mit dem Gebäude bzw. der Wohnung), Gr...mehr

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Betriebskosten – Definition... / 2 Umlage auf den Mieter

Vereinbarung im Mietvertrag Achtung Vertragliche Vereinbarung notwendig Der Mieter ist zur Zahlung von Betriebskosten bzw. zur Leistung einer Vorauszahlung auf die Betriebskosten nur verpflichtet, wenn und soweit dies vertraglich ausdrücklich vereinbart wurde (§ 556 Abs. 1 BGB). Hinweis CO2-Preis: Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter Vermieter müssen sich ab 1.1.2023 an der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beamte / 3 Steuerpflichtige Sachbezüge

Steuerpflichtig sind nicht nur die bar gezahlten Dienstbezüge, sondern auch Sachbezüge wie die unentgeltliche oder verbilligte Gestellung von Gemeinschaftsunterkünften (einschließlich Heizung und Beleuchtung), z. B. an Angehörige der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Polizei oder an Beamtenanwärter im Rahmen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums. Die anzusetzenden Betr...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 2.3.4 Untätigbleiben beider Mietvertragsparteien

Allein das Untätigbleiben beider Vertragsparteien führt nicht zu einer Änderung des Mietvertrags. Rechnet z. B. der Vermieter entgegen den vertraglichen Vereinbarungen über einen längeren Zeitraum nicht über die vom Mieter geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen ab und zahlt der Mieter aber trotzdem die Vorauszahlungen vorbehaltlos weiter, führt dies nicht zu einer Umstell...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 1 Vereinbarung von Abschlagszahlungen

Bei frei finanziertem Wohnraum Im frei finanzierten Wohnungsbau dürfen lediglich die Kosten der Sammelheizung und Warmwasserversorgung nicht in der Miete enthalten oder als Pauschale vereinbart sein (Unzulässigkeit einer Warmmiete), da diese nach den Bestimmungen der Heizkostenverordnung getrennt zu erfassen und zu verteilen sind. Bezüglich der übrigen Betriebskosten steht es ...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 4 Der Abrechnungszeitraum

Über die Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen (§ 556 Abs. 3 BGB). Darunter ist nicht notwendig das Kalenderjahr oder das Jahr gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, sondern ein einmal festgelegtes und dann einzuhaltendes Geschäftsjahr zu verstehen. Haben die Parteien den Beginn der Abrechnungsperiode vertraglich nicht festgelegt, fällt dieser nicht automatisch mit de...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 4.9.7.2 Prüfung älterer Heizungsanlagen

Die beiden Bestimmungen des § 60b GEG bezüglich der Heizungsprüfung und des § 60c GEG bezüglich des hydraulischen Abgleichs von Heizungssystemen sind am 1.10.2024 in Kraft getreten. Bis zum 30.9.2024 waren korrespondierende Regelungen in der EnSimiMaV [1] enthalten. Verstöße gegen die EnSimiMaV stellten keine Ordnungswidrigkeiten dar. Anders ist das aber seit 1.10.2024: Mit I...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 4.9.5.5 Übergangsfrist des § 71i GEG

Von großer Bedeutung ist die allgemeine Übergangsregelung des § 71i GEG. Sie regelt Fälle des Heizungsaustauschs nach den vorbeschriebenen Zeitpunkten des 30.6.2026 und 30.6.2028 bzw. der Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet auf Grundlage einer kommunalen Wärmeplanung. Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass bestehend...mehr

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Umwelt- und Energiethemen i... / 4 GEG

Mit Blick auf den Klimaschutz dürfte das Kernelement im Bereich des Gebäudesektors wohl das Gebäudeenergiegesetz (GEG) darstellen. Es verpflichtet den Bauherrn von Neubauten in § 10 GEG zur Errichtung von Niedrigstenergiegebäuden. Gebäude sind so zu errichten, dass der Gesamtenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung, bei Nichtwohngebäuden auch für ei...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 4.9.4.2 Energieträgergebundene Betriebsverbote

§ 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GEG regelt zunächst den Grundsatz, dass ab dem 1.1.2026 Heizkessel, die mit Heizöl oder festen fossilen Brennstoffen beschickt werden, nur noch eingebaut bzw. aufgestellt werden dürfen, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Hierbei kann es sich etwa um Geo- oder Solarthermie handeln. Ist ein Bestandsgebäude bereits mit einer Anlage zur anteili...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 1.3 Energetische Sanierung

Zu den Maßnahmen der energetischen Sanierung gehören insbesondere Maßnahmen zur Wärmedämmung, vor allem der Außenwände, des Dachs und der Kellerdecke, der Austausch alter und undichter Fenster und Außentüren, der Einbau einer neuen, modernen Heizung, die Anschaffung einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Pflichtmaßnahmen Anlasslose Pflichtmaßnahmen Anlasslose Pflichtmaßnahme...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 6.4.2 Erforderliche Angaben

Hinsichtlich des Inhalts von Immobilienanzeigen schreibt § 87 Abs. 1 GEG folgende Pflichtangaben vor: Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis i. S. v. § 81 GEG oder Energieverbrauchsausweis i. S. v. § 82 GEG; der im Energieausweis genannte Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude; die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für...mehr

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Energierecht (ZertVerwV) / 4.9.5.2 Wahlfreiheit und Nachweispflicht

Nach § 71 Abs. 2 GEG kann der Gebäudeeigentümer bzw. der nach § 8 GEG Verantwortliche frei wählen, mit welcher Heizungsanlage die Anforderungen des § 71 Abs. 1 GEG erfüllt werden. Da das Gesetz letztlich jede Heizung auf Grundlage von erneuerbaren Energien und unterschiedliche Kombinationen von Techniken zulässt, muss ein Nachweis erbracht werden, dass ein Mindestanteil von ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 5 Nutzerverhalten

Entscheidend für den Energieverbrauch ist das Nutzerverhalten. Fehlverhalten, wie z. B. falsches Lüften durch Dauerkippstellung der Fenster bei geöffneten Heizkörper-Thermostatventilen, Zustellen von Heizkörpern mit Möbeln, Offenstehenlassen von Türen ungeheizter Räume, Beleuchtung nicht auszuschalten, obwohl niemand im Raum ist, oder Elektrogeräte, die selten benutzt werden, im ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.9.5.7 Pflichtberatung

Soll innerhalb der 5-jährigen Übergangsfrist des § 71i GEG oder vor Ablauf der Fristen des 30.6.2026 bzw. 30.6.2028 bzw. des Vorliegens einer bekanntgemachten kommunalen Wärmeplanung eine Heizung eingebaut werden, die nicht der 65 %-EE-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG entspricht, hat eine Beratung zu erfolgen. Der Gebäudeeigentümer ist dabei über die möglichen Kostenrisiken einer...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.9.6.3 Entscheidungsfindung

§ 71l GEG regelt allgemein Übergangsfristen für Etagenheizungen oder Einzelraumfeuerungsanlagen. Die Bestimmung gilt grundsätzlich auch für den Bereich des Wohnungseigentums, § 71n GEG enthält insoweit konkretisierende Vorgaben für Wohnungseigentümergemeinschaften, insbesondere das Prozedere der Entscheidungsfindung und der Kostenverteilung im Innenverhältnis der Gemeinschaf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.9.5.4 Einfluss der kommunalen Wärmeplanung

Die Übergangsfristen gelten jedoch längstens bis zum Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung. Trifft die Gemeinde eine Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet und wird diese Entscheidung bekannt gegeben und veröffentlicht, gilt ab diesem Zeitpunkt eine Übergangsfrist von einem Monat. Nach Ablauf ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.9.5.6 Heizungsaustausch vor dem 1.7.2026 bzw. 1.7.2028

§ 71 Abs. 9 GEG regelt die praxisrelevanten Fälle, in denen nach dem 1.1.2024, aber vor Ablauf der Übergangsfristen des § 71 Abs. 8 GEG neue Heizungen in Bestandsgebäude eingebaut werden. Da bis zum Ablauf der Übergangsfristen auch Heizungen installiert werden können, die nicht den Vorgaben des § 71 Abs. 1 GEG entsprechen, könnten diese etwa ausschließlich mit Erdgas oder Er...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.9.5.1 Einführung

Die am 1.1.2024 in Kraft getretene Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) regelt in § 71 Abs. 1 GEG, dass Heizungsanlagen nur noch eingebaut oder aufgestellt werden dürfen, wenn sie mindestens 65 % der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Unmittelbar gilt dies allerdings nur für Neubauten, die innerhalb von Ne...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.9.6.2 Zeitpunkt des Austauschs

Die Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG, also die 65 %-EE-Vorgabe, gilt gemäß § 71l Abs. 1 GEG nicht nach Ablauf eines Zeitraums von 5 Jahren seit Inkrafttreten des GEG, sondern erst im Zeitpunkt des Austauschs der Zentralheizung oder der ersten Etagenheizung. Auch für die Etagenheizungen gilt, dass Pflichten nach dem GEG erst mit irreparablem Ausfall entstehen.[1] Dem GEG ist bezügl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2.2 Zustand der Betriebsbereitschaft

Rz. 8 Neben dem Erwerb beinhaltet der Begriff des Anschaffungsvorgangs das Versetzen eines VG in den betriebsbereiten Zustand. V. a. im Bereich des Sachanlagevermögens findet der Begriff der Betriebsbereitschaft Verwendung. Ein VG gilt dann als betriebsbereit, wenn er entsprechend seiner Zweckbestimmung verwendet werden kann.[1] Welchen Zweck ein erworbener VG erfüllen soll,...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.2.2 Wesentliche Verbesserungen

Rz. 91 Analog zu Erweiterungen müssen sich wesentliche Verbesserungen eines VG über seinen ursprünglichen Zustand hinaus auf den VG als Ganzes beziehen. Eine lediglich tw. Verbesserung führt zu regelmäßigem Erhaltungsaufwand.[1] Rz. 92 Mangels eindeutiger Formulierung respektive Definition der Merkmale "wesentlich" und "ursprünglicher Zustand" bedingt die Festlegung weiterer ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.9.3 Betreiberpflichten

Die Betriebsbereitschaft von Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung sind nach § 58 Abs. 1 GEG vom Betreiber der Anlagen aufrechtzuerhalten. Heiztechnik, die den Energiebedarf senkt, darf nicht außer Betrieb genommen werden. Nach § 59 GEG sind die Anlagen sachgerecht zu bedienen und nach § 60 GEG fachkundig zu warten und instand zu hal...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 6.7 Ausstellungsberechtigte

Angesichts seiner Bedeutung darf der Energieausweis nur von erfahrenem Fachpersonal ausgestellt werden. Den insoweit maßgeblichen Personenkreis regelt § 88 GEG. Zur Ausstellung berechtigt sind insbesondere Architekten, Bauingenieure, Handwerker eines zulassungspflichtigen Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbes oder für das Schornsteinfegerhandwerk, soweit die Vorauss...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 2.2 Anlagentechnik

Die Begriffe Haus- und Anlagentechnik beschreiben diejenigen Anlagen und technischen Einrichtungen, die in einem Gebäude fest installiert sind und dessen Funktion und Betrieb gewährleisten (siehe auch Kap. D.II). Wesentliche Komponenten der Gebäudeausrüstung sind die Bereiche Sanitär Energieversorgung Klimatechnik Gas-, Wasser-, Abwassertechnik Sicherheitstechnik Wärmeversorgungs-...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Bereits vor 50 Jahren kam es infolge kriegerischer Auseinandersetzungen zur Verknappung von Rohstoffen für die Energieversorgung. Die arabischen Erdölexporteure hatten im Rahmen des israelisch-arabischen Jom-Kippur-Kriegs im Jahr 1973 ihre Erdölexporte drastisch eingeschränkt, was zum Auslöser der Ölkrise wurde, gleichzeitig aber auch die Geburtsstunde des Gebäude-Energierec...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.2 Geltungsbereich

Das GEG ist gem. § 2 Abs. 1 auf Gebäude anzuwenden, die nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden. Es ist auch auf die Anlagen der Gebäude und ihre Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung anzuwenden. Vom Anwendungsbereich umfasst sind demnach sämtliche Wohnungseigentumsanlagen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.9.5.3 Übergangsfrist des § 71 Abs. 8 GEG

§ 71 Abs. 8 und 9 GEG regelt Übergangsfristen für bestehende Gebäude und Neubauten in Baulücken. Die Übergangsfristen hängen insoweit von der jeweiligen Gemeindegröße bzw. Einwohnerzahl der Gemeinde ab. Differenziert wird nach Gemeinden, in denen am 1.1.2024 mehr als 100.000 Einwohner oder bis zu 100.000 Einwohner gemeldet sind. Sind in einer Gemeinde mehr als 100.000 Einwohner ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3.2 Technische Anlagen und Maschinen (Abs. 2 A. II. 2.)

Rz. 45 Die technischen Anlagen und Maschinen umfassen alle Betriebsvorrichtungen, die direkt und dauerhaft der Leistungserstellung dienen. Es kommt nicht darauf an, ob es sich um bewegliche VG handelt oder um solche, die fest mit dem Gebäude oder Grundstück verbunden und somit rechtlicher Bestandteil des Grundstücks sind (§ 94 BGB). Vielmehr ist im Wesentlichen die Zweckbest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarfskündigung / 3.2.3 Eigene Hausverwaltung

Auch der Wunsch, Wohneigentum aus räumlicher Nähe zu verwalten, stellt ein vernünftiges und nachvollziehbares Nutzungsinteresse dar. In einem vom AG München entschiedenen Fall hat der außerhalb Münchens wohnende Vermieter im Kündigungsschreiben vorgetragen, dass er 2 Anwesen in München mit insgesamt 18 Wohneinheiten selbst betreut und verwaltet, für die ein erheblicher Invest...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.4 Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung (Abs. 5 bis 10)

Rz. 45 Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den kommunalen Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1. Hierbei gelten landesspezifische Beteiligungsquoten, deren Höhe sich aus den gesetzlich festgelegten Werten nach § 46 Abs. 6 und 7 sowie den mit der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung aufgrund der Ermächtigung in Abs. 10 festzulegenden...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift regelt die Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Darüber hinaus wird sie wiederholt dazu benutzt, Bundesmittel für grundsicherungsfremde Aufgaben auf die kommunalen Träger über die Bundesländer zur Unterstützung der Erledigung dieser Aufgaben zu verteilen. Rz. 4a Abs. 1 bestimmt grundlegend, dass der Bund die Mittel für die Leistungen in Ver...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 61 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) schon vor dem Inkrafttreten des SGB II insgesamt (1.1.2005) am 1.1.2004 in Kraft getreten. Mit Wirkung zum 6.8.2004 wurde Abs. 1 neu gefasst, Abs. 2 und 3 wurden eingefügt und Abs. 5 angefügt durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BG...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.6 Erstattungsverfahren (Abs. 11)

Rz. 67 Abs. 11 regelt das Erstattungsverfahren. Das bedeutet, dass die kommunalen Träger bzw. gemeinsamen Einrichtungen zunächst die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 und die Leistungen für Bildung und Teilhabe aus eigenen Mitteln erbringen und anschließend, nach Abs. 11 Satz 2 seit 13.12.2019 nicht mehr nur jeweils zur Monatsmitte und am Monatsende zulä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.3 Bedarfsgemeinschaft

Rz. 230 Abs. 2 Satz 1 erweitert den berechtigten Personenkreis vom erwerbsfähigen hilfebedürftigen Leistungsberechtigten auf die Bedarfsgemeinschaft. Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt haben auch die Personen, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das schließt nach Maßgabe der weiteren Regelungen sowohl Personen ein, di...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.1 Aufwendungen des Bundes

Rz. 20 Die Finanzierung der Grundsicherung für Arbeitsuchende folgt grundsätzlich den Aufgaben. Die Bundesagentur für Arbeit ist Leistungsträgerin nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und erbringt die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und einen wesentlichen Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, insbesondere die Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs und Mehrb...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.2 Grundsicherung für Arbeitsuchende in der 20. Legislaturperiode

Rz. 3 In der Präambel des Koalitionsvertrages wird die Hauptzielrichtung der Bundesregierung der 20. Legislaturperiode verdeutlicht. Es geht der Bundesregierung darum, die nötigen Fachkräfte durch bessere Bildungschancen, gezielte Weiterbildung, die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung sowie durch eine Modernisierung des Einwanderungsrechts zu gewinnen. Zur Verwaltungsmodernisier...mehr