Fachbeiträge & Kommentare zu Herstellungskosten

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3 Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden (§ 6 Abs 1 Nr 1a EStG)

Tz. 122 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Sind im eingebrachten BV Gebäude enthalten, ist für Zwecke der Anwendung des § 6a Abs 1 Nr 1a EStG die Anschaffung des Gebäudes durch den Einbringenden sowie der Zeitpunkt der Anschaffung und die Höhe der AK unmaßgeblich. Denn die Übernehmerin tritt eben nicht die stliche Rechtsnachfolge ein, so dass ihr diese objektbezogenen St-Merkmale ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2022, Verletzung des... / 1 Aus den Gründen:

[1] Nach einem Verkehrsunfall nimmt der Kläger die Beklagte auf Schadensersatz in Anspruch. Der Kläger war zum Unfallzeitpunkt Besitzer und Halter eines Fahrzeugs, das durch einen bei der Beklagten haftpflichtversicherten Pkw beschädigt wurde. Das vom Kläger gefahrene Fahrzeug war an ein Kreditunternehmen sicherungsübereignet, das den Erwerb finanziert hatte. Darlehensnehmer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.10 Weitere Bilanzierungsfragen und Rechtsgebiete

Tz. 81 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Anschaffungsnahe Herstellungskosten (s § 6 Abs 1 Nr 1a EStG) Zu den HK eines Gebäudes gehören auch Instandsetzungsaufwendungen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung durchgeführt werden, wenn die Nettoaufwendungen 15 % der AK des Gebäudes übersteigen (s § 6 Abs 1 Nr 1a EStG). Sind mit dem eingebrachten Vermögen gem § 20 Abs 1 Umw...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Absetzungen für Substanzverringerung durch eine KG nach Erwerb eines Kiesvorkommens von ihrem Kommanditisten

Leitsatz 1. Ein zur Inanspruchnahme von Absetzungen für Substanzverringerung berechtigender Anschaffungsvorgang liegt auch dann vor, wenn eine Personengesellschaft einen Bodenschatz entgeltlich von ihrem Gesellschafter erwirbt und das Veräußerungsgeschäft einem Fremdvergleich standhält (Bestätigung des BFH-Urteils vom 04.02.2016 – IV R 46/12, BFHE 253, 95, BStBl II 2016, 607...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7 Schlussmethode(Art. 74 Abs. 3 UZK)

Rz. 187 Die Zollwertermittlung nach Art. 74 Abs. 3 UZK wird Schluss- oder Schätzmethode genannt; Schlussmethode deshalb, weil sie erst zur Anwendung gelangt, wenn sämtliche andere Methoden versagt haben (Art. 74 Abs. 3 UZK). Gegen den Begriff "Schätzmethode" wird eingewendet, dass Art. 74 Abs. 3 UZK keine andersartige Ermittlungsmethode, sondern lediglich eine flexiblere Han...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Additive Zollwertermittlung (Art. 74 Abs. 2 Buchst. d UZK)

Rz. 181 Der nach der additiven Methode (Additionsmethode) ermittelte Zollwert wird als "errechneter" Wert bezeichnet, weil er anhand sämtlicher Kosten errechnet wird, die bis zum maßgebenden Zeitpunkt der Wertfeststellung für die eingeführte Ware anfallen; das sind Herstellungskosten, Gewinn und Gemeinkosten des Verkäufers, Lieferungskosten bis zum Ort des Verbringens in das Zo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.8.2.2 Produktionsmittel (Art. 71 Abs. 1 Buchst. b ii UZK)

Rz. 92 Der Zollwert umfasst auch die in den eingeführten Waren enthaltenen Wertanteile für Abnutzung oder Verbrauch der bei der Herstellung eingesetzten Produktionsmittel, z. B. Werkzeuge, Matrizen, Gussformen, Maschinen. Bei der Aufteilung des Werts dieser Gegenstände auf die eingeführten Waren ist der Wert und die Art und Weise des Einsatzes der Gegenstände in Übereinstimm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9.3 Hinweise zu den Vordrucken 0464 und 0465

Rz. 211 Feld 11 (1) Nettopreis ist i. d. R. der Rechnungsendbetrag aus dem angemeldeten Kaufgeschäft (Bruttorechnungspreis abzüglich Preisermäßigungen und Skonto). (2) Preisermäßigungen sind z. B. Rabatte für die zu bewertende Ware. Sie müssen sich aus dem Kaufvertrag ergeben und in Anspruch genommen werden. (3) Kann ein in der Rechnung ausgewiesenes Skonto im maßgebenden Zeitp...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.2 Prüfung der außerbuchhalterischen Bereiche

Rz. 66 Die Prüfung der sog. außerbuchhalterischen Bereiche betrifft primär die Prüfung der Rechtsbeziehungen und Rechtsgrundlagen der Unternehmung, der Kostenrechnung, der Planung und der Statistik. Aber auch die Prüfung des RMS (vgl. Rz. 168 ff.) und die Prüfung der ESEF-Konformität [1] fällt in den Sektor der Prüfung außerbuchhalterischer Bereiche. Die in Rede stehenden Han...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3.3 Prüfung des Anhangs

Rz. 141 Der Anhang ist gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB bei Kapitalgesellschaften und ihnen gesetzlich gleichgestellten Unternehmen Teil des Jahresabschlusses und muss im Rahmen der Abschlussprüfung in gleicher Weise wie die Bilanz und GuV geprüft werden. Die Prüfung des Anhangs bedeutet im Wesentlichen die Überprüfung von Angaben, die bereits im Rahmen von anderen Prüffeldern v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.12 Minderung der Herstellungskosten

Rz. 230 Herstellungskosten können sich – ebenso wie Anschaffungskosten – nachträglich ändern. Insbesondere können sie sich durch Zuschüsse Dritter mindern.[1] Hierzu wird auf die entsprechenden Ausführungen zu Anschaffungskosten verwiesen.[2]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.15 Ermittlung der Herstellungskosten

Rz. 239 Eine innerbetriebliche Kostenrechnung gehört zu einem ordnungsgemäßen Rechnungswesen nach § 238 Abs. 1 HGB. Ziel einer solchen Kostenrechnung muss es für steuerliche Zwecke sein, die Vollkosten zu ermitteln sowie sie nach den in § 255 Abs. 2 HGB aufgeführten Aufwandskriterien zu erfassen und so zu verrechnen, dass sie sich wieder identifizieren lassen. Um die Herstel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.4 ABC der Herstellungskosten

Rz. 241 Abbruchkosten Rz. 286ff Abfindungen an Mieter oder Pächter Rz. 288 AfA als Teil der Herstellungskosten Rz. 220 Allgemeine Verwaltung Rz. 221 Anschaffungsnaher (Herstellungs-)Aufwand Rz. 140ff., 238 Bauherrenmodell Rz. 296f. Baumängel Rz. 292 Beginn der Herstellung Rz. 288 Betriebliche Altersversorgung Rz. 219 Betriebsvorrichtungen Rz. 281, 301 Drittaufwand Rz. 295 Ehegattengrun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3 Umfang der Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2, 2a und 3 HGB)

10.3.3.1 Allgemeines Rz. 209 § 255 Abs. 2, 2a und 3 HGB führt alle Elemente der Herstellungskosten auf. Außerhalb dessen dürfen keine weiteren Kostenbestandteile in die Herstellungskosten einbezogen werden.[1] Einzelkosten sind den herzustellenden Wirtschaftsgütern unmittelbar aufgrund eines eindeutigen und nachweisbaren quantitativen Zusammenhangs zurechenbar, während Gemein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.14 Nachträgliche Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 S. 1 HGB)

Rz. 232 Nachträgliche Herstellungskosten sind nach § 255 Abs. 2 S. 1 HGB Aufwendungen, die durch eine Erweiterung eines Wirtschaftsguts oder durch eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen.[1] Rz. 233 Mit der Auslegung des Begriffs "Erweiterung eines Wirtschaftsguts" hat sich die Rspr.[2] am Beispiel eines Gebäudes ausführlich be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 18.2.3 Begrenzung des Einlagewerts auf die niedrigeren Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 426 Anstelle des Teilwerts sind Wirtschaftsgüter bei ihrer Einlage in ein Betriebsvermögen nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 Halbs. 2 EStG höchstens mit den niedrigeren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten, wenn das eingelegte Wirtschaftsgut innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung angeschafft oder hergestellt worden ist oder wenn das eingelegt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 12 Anschaffungsnahe Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG)

Rz. 312a Entsprechend der früheren Verwaltungspraxis laut R 157 Abs. 4 EStR waren anschaffungsnahe Aufwendungen nach dem Kauf eines zur Vermietung bestimmten Gebäudes anschaffungsnahe Herstellungskosten, wenn die Kosten ohne die USt in den ersten 3 Jahren nach der Anschaffung 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Die anschaffungsnahen Herstellungskosten sind ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 21 Absetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von geringwertigen Wirtschaftsgütern (§ 6 Abs. 2 EStG)

21.1 Sofortabschreibung Rz. 446a Die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter war durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] in § 6 Abs. 2, 2a EStG mit Wirkung zum 1.1.2008 neu geregelt worden. Die bis dahin geltende Regelung für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 410 EUR und dem Wahlrecht zum Sofortabzug galt nach § 9 Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3 Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG)

10.3.1 Allgemeines Rz. 198 § 6 Abs. 1 EStG enthält keine eigene steuerrechtliche Definition des Herstellungskostenbegriffs. Die Vorschrift beschreibt auch nicht die Bestandteile der Herstellungskosten. Für die steuerrechtliche Gewinnermittlung ist daher nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz (§ 5 Abs. 1 EStG).[1] auf die handelsrechtliche Definition der Herstellungskosten zurückzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 11.2 Gebäude

Rz. 278 Grundsätzlich bildet ein Gebäude ein einheitliches Wirtschaftsgut und damit eine Bewertungseinheit, auch wenn einzelne Teile des Gebäudes eine unterschiedliche Lebensdauer haben.[1] Maßgeblich für die Behandlung eines Gebäudes als eine Einheit ist der einheitliche Funktions- und Nutzungszusammenhang.[2] Daraus folgt, dass Gebäudeteile, die keine selbstständigen Wirts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.1 Allgemeines

Rz. 90 Bewertungsmaßstäbe sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 EStG die Anschaffungs- und Herstellungskosten, hilfsweise der niedrigere Teilwert.[1] Im Fall der Übertragung eines einzelnen Wirtschaftsguts im Wege des Tauschs bemessen sich die Anschaffungskosten nach § 6 Abs. 6 S. 1 EStG nach dem gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts. Rz. 91 Mit den Bewertungsmaßstäben der A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 21.2.3 250-EUR- bzw. 800-EUR-Grenze

Rz. 457 Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen – ausschließlich der USt – 250 EUR bzw. 800 EUR nicht übersteigen, damit der Aufwand für das Wirtschaftsgut sofort abziehbar ist. Obwohl die USt nach § 9b Abs. 1 UStG eigentlich nur dann nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehört, wenn der Erwerber nach § 15 UStG vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird sie a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.13 Vergeblicher Herstellungsaufwand

Rz. 231 Vergebliche Vorauszahlungen, für die ein Bauherr infolge Konkurses des Bauunternehmers keine Gegenleistung erhalten hat, zählen nach der Rspr.[1] nicht zu den Herstellungskosten, weil es insoweit nicht zu einem Verbrauch von Gütern oder Dienstleistungen i. S. v. § 252 Abs. 2 HGB für das herzustellende Gebäude gekommen ist. Sie sind danach gleichermaßen bei den gewerb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.4.4 Teilwertgrenzen und Teilwertvermutungen

Rz. 258 Der Teilwert mit seiner gesetzlichen hypothetischen Grundlage eines gedachten Gesamtkaufpreises eines möglichen Erwerbers lässt sich nur durch eine Schätzung ermitteln. Der zu schätzende Wert bewegt sich im Rahmen der von der Rspr. entwickelten Ober- und Untergrenze. Zudem hat die Rspr. zur Beurteilung der Tatfrage nach der Höhe des Teilwerts als einem auf Erfahrung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.2 Herstellungsvorgang

Rz. 205 Herstellung bedeutet nach § 255 Abs. 2 S. 1 HGB die Schaffung eines neuen, in dieser Form bisher nicht vorhandenen Wirtschaftsguts oder seine Erweiterung oder eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung. Auch Dienstleister bewerten ihre noch nicht abgerechneten Leistungen mit den Herstellungskosten. Im Gegensatz dazu ist die Anschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.1 Allgemeines

Rz. 198 § 6 Abs. 1 EStG enthält keine eigene steuerrechtliche Definition des Herstellungskostenbegriffs. Die Vorschrift beschreibt auch nicht die Bestandteile der Herstellungskosten. Für die steuerrechtliche Gewinnermittlung ist daher nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz (§ 5 Abs. 1 EStG).[1] auf die handelsrechtliche Definition der Herstellungskosten zurückzugreifen, die sich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 20 Bewertung von Wirtschaftsgütern bei dem entgeltlichen Erwerb eines Betriebs (§ 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG)

Rz. 441 Bei dem entgeltlichen Erwerb eines Betriebs sind die Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der Eröffnungsbilanz des Erwerbers mit dem Teilwert, höchstens jedoch mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Gegenstand des Erwerbs ist dabei ein bereits bestehender Betrieb als wirtschaftliche Einheit. Es kann sich um einen Betrieb, einen Teilbetri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.9 Zinsen für Fremdkapital (§ 255 Abs. 3 HGB)

Rz. 226 Schuldzinsen sind nur in engen Grenzen aktivierbar. Kalkulatorische Eigenkapitalzinsen sind mangels einer Zahlungspflicht überhaupt nicht berücksichtigungsfähig. Entsprechendes gilt für Eigenkapitalbeschaffungskosten eines geschlossenen Immobilienfonds, sofern sie keine verdeckten Herstellungskosten für das Gebäude enthalten.[1] Auch Fremdkapitalzinsen werden nach § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.6 Durch die Fertigung veranlasster Wertverzehr des Anlagevermögens (§ 255 Abs. 2 S. 2 HGB)

Rz. 220 Der Wertverzehr des Anlagevermögens i. S. v. § 255 Abs. 2 S. 2 HGB ist steuerrechtlich insoweit in die Herstellungskosten einzubeziehen, als er durch den Herstellungsprozess veranlasst und für die Herstellung notwendig ist. Es besteht eine Einbeziehungspflicht nach Handels- und Steuerrecht.[1] Zweck der Einbeziehung ist es, die den einzelnen Produkten zuzurechnenden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.4.1 Allgemeines

Rz. 242 Der Teilwert ist der alternative Bewertungsmaßstab neben denen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Wirtschaftsgüter sind i. d. R. mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten – ggf. vermindert um die AfA – zu bewerten. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilden die Bewertungsobergrenze. Demgegenüber können Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.5 Zu aktivierende Gemeinkosten (§ 255 Abs. 2 S. 2 HGB)

Rz. 215 Nach § 255 Abs. 2 S. 2 HGB zählen zu den Herstellungskosten auch angemessene Teile der notwendigen Materialgemeinkosten, der notwendigen Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist. Diese Gemeinkosten unterscheiden sich von den Einzelkosten dadurch, dass sie nicht unmittelbar dem Produkt zugerechnet, s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.4.3 Das Wertaufholungsgebot (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG)

Rz. 257g Nach § 253 Abs. 2 bis 4 HGB i. d. F. vor dem Inkrafttreten des BilMoG v. 25.5.2009[1] durfte ein angesetzter niedrigerer Wert beibehalten werden, auch wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen.[2] Für Kapitalgesellschaften sah demgegenüber § 280 Abs. 1 HGB a. F. ein Wertaufholungsgebot vor. Von einer Zuschreibung konnte jedoch nach § 280 Abs. 2 HGB abgesehen werden,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.4 Verbrauchsfolgeverfahren (§ 256 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG)

Rz. 63 § 256 HGB kennt verschiedene Verbrauchsfolgeverfahren. Allen ist gemeinsam, dass für die Bewertung gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens eine bestimmte Reihenfolge der Anschaffung bzw. Herstellung und/oder des Verbrauchs bzw. der Veräußerung unterstellt wird. Für die Reihenfolge kommen die Zeitfolge oder andere Maßstäbe, z. B. die Höhe der Beschaffun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.10 Nicht aktivierbare Vertriebskosten (§ 255 Abs. 2 S. 4 HGB)

Rz. 227 Vertriebskosten dürfen nach § 255 Abs. 2 S. 4 HGB nicht in die Herstellungskosten einbezogen werden. Grund hierfür ist das Vorsichtsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB. Vertriebskosten tragen nicht zur Werthaltigkeit eines Wirtschaftsguts bei. Vertriebskosten sind alle Aufwendungen, die durch den Absatz von Produkten oder Leistungen veranlasst sind. Zu den nicht akti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 2 Zweck und systematischer Zusammenhang

Rz. 17 Die Einleitung zu § 6 Abs. 1 EStG ("Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Abs. 1 oder nach § 5 EStG als Betriebsvermögen anzusetzen sind, gilt das Folgende:") stellt heraus, dass die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nach § 4 Abs. 1 EStG oder nach § 5 EStG i. V. m. den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung anzusetzen sind, während sie n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 21.1 Sofortabschreibung

Rz. 446a Die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter war durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] in § 6 Abs. 2, 2a EStG mit Wirkung zum 1.1.2008 neu geregelt worden. Die bis dahin geltende Regelung für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 410 EUR und dem Wahlrecht zum Sofortabzug galt nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG nur ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.1 Allgemeines

Rz. 209 § 255 Abs. 2, 2a und 3 HGB führt alle Elemente der Herstellungskosten auf. Außerhalb dessen dürfen keine weiteren Kostenbestandteile in die Herstellungskosten einbezogen werden.[1] Einzelkosten sind den herzustellenden Wirtschaftsgütern unmittelbar aufgrund eines eindeutigen und nachweisbaren quantitativen Zusammenhangs zurechenbar, während Gemeinkosten nicht unmitte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 9 Bewertungswahlrechte

Rz. 85 Bewertungswahlrechte sind von Bilanzierungswahlrechten zu unterscheiden: Während Bilanzierungswahlrechte die Alternative eröffnen, einen bestimmten Posten auf der Aktiv- oder Passivseite der Bilanz zu bilden oder nicht, geht es bei Bewertungswahlrechten um Alternativen bei der Höhe des Wertansatzes (Wertansatzwahlrechte) oder um Alternativen bei der Art und Weise der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 11.1 Grundlagen

Rz. 274 Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die AfA nach § 7 EStG, anzusetzen. Im Gegensatz dazu sind andere Wirtschaftsgüter, insbesondere das Umlaufvermögen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Rz. 27...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.2 Materialkosten

Rz. 211 Materialkosten i. S. v. § 255 Abs. 2 S. 2 HGB sind alle Kosten für unmittelbar zur Herstellung verbrauchte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie in Anspruch genommene Leistungen.[1] Roh- und Hilfsstoffe gehen unmittelbar in das Produkt ein. Betriebsstoffe wie z. B. Schmieröle werden zur Durchführung der Produktion verwendet und haben daher meist keinen Kostencharakte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.4 Sonderkosten der Fertigung

Rz. 213 Sonderkosten der Fertigung i. S. v. § 255 Abs. 2 S. 2 HGB sind Aufwendungen für Modelle, spezielle Werkzeuge, Vorrichtungen, Entwürfe, Schablonen, Schnitte, Materialversuche und Lizenzen (vgl. im Einzelnen Adler/Düring/Schmaltz, HGB, § 255 Rz. 149ff.). Hierzu gehören außerdem auftrags- oder objektgebundene Kosten der Planung und Konstruktion. Hingegen unterliegen Kos...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.11 Nicht aktivierbare Kosten der Forschung (§ 255 Abs. 2 S. 4 HGB)

Rz. 229a Forschung wird in § 255 Abs. 2a S. 2 HGB i. d. F. des BilMoG definiert als die eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen oder Erfahrungen allgemeiner Art, über deren technische Verwertbarkeit und wirtschaftliche Erfolgsaussichten grundsätzlich keine Aussagen gemacht werden können. Das Verbot der Aktivierung von F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 21.2.4 Buchmäßige Voraussetzungen

Rz. 460 Voraussetzung für die Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG ist, dass die Angaben nach § 6 Abs. 2 S. 4 EStG (Tag der Anschaffung, Herstellung oder Einlage der Wirtschaftsgüter oder der Eröffnung des Betriebs, Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten) aus einem besonderen, in der Buchführung geführten Konto für geringwertige Wirtschaftsgüter oder aus einem Bestandsverze...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 6 Nominalwertprinzip

Rz. 37 Das EStG beruht auf dem Grundsatz Euro = Euro (Nominalwertprinzip). Dass der Wert einer Geldsumme sich nach dem jeweiligen Nennbetrag richtet, bildet eine der tragenden Grundlagen der gegebenen Rechts- und Wirtschaftsordnung.[1] Infolgedessen werden Wertverschlechterungen des investierten Kapitals nicht berücksichtigt. Da das Einkommensteuerrecht von verhältnismäßig s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13.1 Grund und Boden

Rz. 313 Der Grund und Boden ist in § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG als eines der nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter aufgeführt. Der Begriff des "Grund und Bodens" ist enger als der Begriff des Grundstücks. Das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne umfasst nach § 94 BGB nicht nur den Grund und Boden, sondern auch die wesentlichen Bestandteile, insbesondere darauf befindliche Gebäu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.2 Festwertverfahren (§ 240 Abs. 3, § 256 S. 2 HGB)

Rz. 48 Das Festwertverfahren nach § 240 Abs. 3 S. 1 und § 256 S. 2 HGB (vgl. auch R 5.4 Abs. 3 EStR 2012 für das Anlagevermögen und H 6.8 EStH 2021 für das Vorratsvermögen)[1] ist ein besonderes Verfahren zur Vereinfachung der Inventur und der Bewertung. Gegenstand des Festwertverfahrens sind bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – mit Ausnahme von immateriellen Wi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.3.3.7 Kosten der allgemeinen Verwaltung (§ 255 Abs. 2 S. 3 HGB)

Rz. 221 Kosten der allgemeinen Verwaltung sind handelsrechtlich nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB und steuerrechtlich nach § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG aktivierbar, aber nicht aktivierungspflichtig. Hierzu gehören nach R 6.3 Abs. 3 S. 1 EStR 2012 u. a. Aufwendungen für Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Nachrichten- und Ausbildungswesen, Rechnungswesen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.8 Anschaffungsnaher Aufwand

Rz. 140 Bei anschaffungsnahem Aufwand geht es um die steuerliche Zuordnung von Aufwendungen, die nicht mehr den Erwerbsvorgang selbst betreffen, aber in zeitlichem Zusammenhang mit diesem stehen. Sie können noch als Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 S. 1 HGB durch das Bestreben des Stpfl. veranlasst sein, das erworbene Wirtschaftsgut in einen betriebsbereiten Zustand zu v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.8 Anschaffungskosten bei Ersatzbeschaffungen

Rz. 194 Für ersatzbeschaffte Wirtschaftsgüter oder Reinvestitionswirtschaftsgüter enthalten § 6b EStG und R 6b.2 EStR 2012 ein Bewertungswahlrecht: Die neu angeschafften Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens müssen nicht mit ihren tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden, vielmehr können ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich des übert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.2 Anschaffungsvorgang

Rz. 99 Dem Anschaffungsvorgang können ein Kauf, eine Werklieferung, ein Tausch – insbesondere eine Sacheinbringung – oder eine Schenkung zugrunde liegen. Der Anschaffungsvorgang muss nicht zeitpunktbezogen sein, sondern kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Ein Wirtschaftsgut ist angeschafft, mit der Folge, dass es beim Erwerber zu bilanzieren ist, sobald dieser...mehr