Fachbeiträge & Kommentare zu Hessen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Verweis auf §§ 4 bis 8 BewG

Rz. 15 [Autor/Stand] Bei der Erbschaftsteuer sind die Vorschriften zur Behandlung bedingter Erwerbe (§§ 4 und 5 BewG) und Lasten (§§ 6 und 7 BewG) dann anwendbar, wenn der Erwerb einzelner Vermögensgegenstände oder die Belastung durch Nachlassverbindlichkeiten von einer Bedingung oder Befristung abhängt. Ist der gesamte Erwerb aufschiebend bedingt, findet § 9 Abs. 1 Nr. 1a Er...mehr

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Das Testament / 1.2.2 § 14 HeimG

Sofern ein gesetzlich geschütztes, übergeordnetes öffentliches Interesse testamentarischen Begünstigungen entgegensteht, so sind diese gem. § 134 BGB nichtig. Zu diesen Verbotsgesetzen gehören insbesondere die Vorschriften des Heimgesetzes (HeimG)[1]. Namentlich untersagt § 14 Abs. 1 HeimG letztwillige Verfügungen mit Vermögenswert von Heimbewohnern oder Bewerbern um einen H...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Aufwendungen für Außenwerbung

Die Aufwendungen einer Spezialagentur für die Verschaffung von Werbeträgern im Außenbereich sind gewerbesteuerrechtlich nicht nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und f GewStG hinzuzurechnen. Hess. FG v. 11.5.2022 – 8 K 365/17, EFG 2022, 1913, Rev. eingelegt, Az. des BFH: III R 33/22mehr

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Steuerhinterziehung und Bet... / 3. Behandlung durch den BGH

Der BGH geht in st. Rspr. selbst dann, wenn ein Steuerschuldverhältnis zwecks Erlangung steuerlicher Vorteile komplett fingiert ist, von Steuerhinterziehung und nicht (mehr) von Betrug aus, obwohl § 385 Abs. 2 AO dies nahelegen könnte. Denn danach sind bei dem Verdacht einer Straftat, die unter Vorspiegelung eines steuerlich erheblichen Sachverhalts gegenüber der FinBeh. ode...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 5.3 Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrssteuer und steht den Ländern zu, die auch den Steuersatz festlegen. Dieser beträgt in Deutschland je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 %: Höhe der Grunderwerbsteuermehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 5.1 Maklercourtage

Über die Höhe der Maklerprovision beim Erwerb von Grundstücksobjekten schweigt sich das Gesetz aus. Der Gesetzgeber ging grundsätzlich davon aus, dass die Maklervertragsparteien eine bestimmte Provisionshöhe vereinbart haben, was in § 652 Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommt. Lediglich für den Fall, dass eine derartige Vereinbarung unterblieben und die Höhe der Vergütung des Makler...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 1.2.1.2 Unterliegt das Mietverhältnis der Kündigungssperrfrist?

Die Bestimmung des § 577a BGB kann im Einzelfall eine sehr hohe Hürde für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses darstellen. Ist nämlich an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich ein Erwerber auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BGB erst n...mehr

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Antidiskriminierung / 4.6.1 Diskriminierung und Arbeitsentgelt

Nach § 8 Abs. 2 AGG wird die Vereinbarung einer geringeren Vergütung für gleiche oder gleichwertige Arbeit wegen eines der im Gesetz genannten Diskriminierungsgründe nicht dadurch gerechtfertigt, dass wegen einem dieser Gründe besondere Schutzvorschriften gelten. Damit wird die bisherige Vorschrift des § 612 Abs. 3 a. F. BGB über das Geschlecht hinaus auf alle im Gesetz genan...mehr

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Antidiskriminierung / 4.7.1 Kündigungen

Aufgrund der wenig geglückten Fassung des § 2 Abs. 4 AGG war zunächst das Verhältnis von KSchG zum AGG unklar; denn nach § 2 Abs. 4 AGG sollen bei Kündigungen ausschließlich die Regelungen des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes gelten. Da diese Regelung einen durch die Richtlinie eindeutig erfassten Bereich aus dem Anwendungsbereich des AGG ausgrenzt, stellte sich...mehr

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Antidiskriminierung / 3.2 Beweiserleichterungen für den Arbeitnehmer

§ 22 AGG verhilft einem Arbeitnehmer, der aus Gründen des § 1 AGG benachteiligt worden ist, zu erheblichen Erleichterungen in einem Rechtsstreit gegen den Arbeitgeber. Danach genügt es zunächst, wenn der benachteiligte Arbeitnehmer Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines der nach § 1 AGG geschützten Merkmale vermuten lassen. Gelingt das, so ist es dann Sache d...mehr

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SteuerClouds als Datenausta... / 2 Unterschiedliche Cloud-Lösungen auf Länderebene

Die Finanzverfassung regelt unter anderem die Zuständigkeit der Finanzverwaltungen in den Bundesländern. Der Föderalismus führt dazu, dass in den 16 Bundesländern keine einheitliche Lösung für den Datenaustausch über eine Cloud existiert. Eine Ausnahme stellt hier lediglich die sog. Norddeutsche Lösung FinDrive dar, bei der z. B. Schleswig Holstein (FinDrive-SH), Mecklenburg...mehr

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SteuerClouds als Datenausta... / 3 Abläufe in den einzelnen Bundesländern

Die Abläufe in den Bundesländern unterscheiden sich nur im Detail. Allen gemein ist die erstmalige Registrierung auf der jeweiligen Plattform. In Baden-Württemberg erhält der Steuerpflichtige bzw. sein Vertreter nach erfolgreicher Verifizierung der E-Mail-Adresse einen Verifizierungscode zur Datenaustauschplattform SteuerCloud@BW. Die Verifizierung selbst erfolgt dann auf Ebe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12a Vorrang... / 2.3 Regelungen der Unbilligkeits-Verordnung

Rz. 15 Ausnahmen von Satz 2 Nr. 1 lässt eine aufgrund der Ermächtigung des § 13 Abs. 2 tatsächlich erlassene Verordnung zu. Sie regelt Sachverhalte, bei denen auch nach Vollendung des 63. Lebensjahres eine geminderte Rente wegen Alters nicht in Anspruch genommen werden muss, weil eine solche Verpflichtung angesichts der in Anspruch genommenen Leistung nach Zeitraum oder Höhe...mehr

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Vermittlung oder Eigenhande... / 3.1 Sachverhalt

P ist ein Unternehmer, der erfolgreich ein Internetportal in Deutschland betreibt, über das Gutscheine insbesondere gegenüber Endkunden angeboten werden. Jeweils abhängig von den Interessen seiner Vertragspartner tritt er dabei gegenüber den Kunden (Abnehmern der Gutscheine) im eigenen oder auch im fremden Namen auf. Im März 2023 wickelt er u. a. die folgenden Geschäfte ab: V...mehr

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Vermittlung oder Eigenhande... / 3.3.2 Vertrieb der Gutscheine der Restaurantkette

P tritt bei dem Vertrieb der Restaurantgutscheine im fremden Namen auf, sodass er selbst nicht in eine Leistungskette eingebunden ist. P ist insoweit nur als Vermittler tätig und führt eine sonstige Leistung gegenüber der Restaurantkette aus. Insoweit ist es unerheblich, wie die Gutscheine umsatzsteuerrechtlich einzuordnen sind – dies ist nur für eine umsatzsteuerrechtliche ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Zinslauf von Erstattungszinsen bei freiwilligen Vorauszahlungen

Der Zinslauf von Erstattungszinsen nach § 233a AO beginnt nicht mit freiwilligen Vorauszahlungen auf ursprünglich erwartete Nachzahlungen. Entscheidend ist vielmehr die Steuerbescheidlage. Hess. FG v. 6.7.2022 – 4 K 702/20, NZB eingelegtmehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Ermessensfehlerhafter Haftungsbescheid bei unzureichend begründeter Nichtinanspruchnahme weiterer Haftungsschuldner

Ermessensausübung: Im Fall der Haftungsinanspruchnahme des gesellschaftsrechtlichen GF aus § 69 AO, der sich auf schlechte Vermögensverhältnisse beruft, ist die rechtmäßige Ausübung des Auswahlermessens ernsthaft zweifelhaft, wenn auch eine Haftung gegen einen faktischen GF in Betracht zu ziehen ist, dies aber von der Finanzbehörde nicht näher erwogen wurde. Ermessensfehlerh...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Fälligkeitszinsen i.H.v. 4 % bei konkludenter Einforderung des erhöhten GmbH-Stammkapitals

Einforderung der Einlage: Gibt der GF einer GmbH, der zugleich der GF der Alleingesellschafterin ist, bei der Anmeldung der von der Alleingesellschafterin übernommenen Stammkapitalerhöhung wahrheitswidrig an, dass das erhöhte Stammkapital vollständig auf ein Konto der GmbH gezahlt worden sei, kann dies im Fall der Aktivierung der tatsächlich nicht gezahlten Beträge als Forde...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Keine Steuerpflicht der in 2005 erfolgten Auflösung eines organschaftlichen passiven Ausgleichspostens in Folge verfassungswidriger echter Rückwirkung des § 14 Abs. 4 KStG

Streitig ist, ob die Einführung des § 14 Abs. 4 KStG (erfolgswirksame Auflösung eines Ausgleichpostens) durch das JStG 2008 v. 20.12.2007 mit Wirkung auf Zeiträume vor 2008 (hier: 2005) mit unzulässiger (echter) Rückwirkung erfolgte. Das FG entschied: Die Auflösung ...: Bei einer im Jahr 2005 erfolgen Einbringung von Anteilen an der Organgesellschaft (hier: 94,5 %) zum Buchwe...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. ABC der Entstehung bei Schenkungen

Rz. 53 Abfindung, für Erb-, Pflichtteils- und Vermächtnisverzicht (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG): Grds. entsteht die Steuer (spätestens) im Zeitpunkt der Leistung der Abfindung. Der Ausführungszeitpunkt kann auch schon früher liegen, nämlich zum Zeitpunkt der wirksamen Vereinbarung der Abfindung, wenn dadurch ein durchsetzbares Forderungsrecht (z.B. ein Stammrecht zur Rentenzahlu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Bewertungsstichtag und Billigkeit

Rz. 7 Insbesondere bei Wertminderungen nach dem Bewertungsstichtag, aber auch nach plötzlichen Werterhöhungen kurz vor dem Stichtag, wird es regelmäßig – vor allem auch dann, wenn der Erwerber aus nicht in seiner Person liegenden Gründen über das erworbene Vermögen nicht oder nur eingeschränkt verfügen[43] konnte – als unbillig empfunden, wenn die Steuer von dem hohen Wert a...mehr

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Zentrales elektronisches Sc... / 2 Einreichungsbedingungen

Das Schutzschriftenregister wird bei der Landesjustizverwaltung Hessen geführt. Es handelt sich um ein zentrales, Länder übergreifendes elektronisches Register für Schutzschriften (§ 945 a Abs. 1 Satz 1 ZPO). Auf dieses Register haben alle Gerichte Zugriff (§ 945 a Abs. 3 Satz 1 ZPO). Hinweis Vollautomatisiertes Verfahren Bei dem zentralen elektronischen Schutzschriftenregiste...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Erwerb mit dem Tod des Erblassers

Rz. 5 Die Steuer entsteht bei Eintritt der gesetzlichen oder der gewillkürten Erbfolge grds. mit dem Tod des Erblassers (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ErbStG).[18] Dabei kommt es in der Regel auf den genauen Todeszeitpunkt an, der sich im Zweifel aus dem Personenstandsregister ergibt (§§ 3, 31 PStG). Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat, hat dies u.a. dem für die Veranl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / ii) Einheitliche Zuwendung, Kettenschenkung

Rz. 26 Bei einer Mehrzahl von Zuwendungsgegenständen ist – u.a. mit Hinblick auf § 14 ErbStG oder die Grundsätze einer gemischten Schenkung (siehe Rdn 39 ff.) – abzugrenzen, ob es sich um eine einheitliche Zuwendung oder mehrere selbstständige Zuwendungen handelt. Dies richtet sich nach dem Willen der Parteien und ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Für ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerfahndung

Rz. 59 [Autor/Stand] Seit Einführung der Steufa in den 1920er Jahren gibt es keine Aussage im Gesetz zur Organisation der Steufa. Es ist Verwaltungspraxis, Steuerfahndungsdienststellen aufgrund bloßer verwaltungsinterner Vorschriften einzurichten. Dies wird als zulässig angesehen[2]. Gleichwohl erleichtert der dadurch bedingte Verlust an Transparenz nicht gerade den Umgang m...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 1. Gesetzliche Ausgangslage

Rz. 30 Auch das zum 1.1.2023 eingeführte Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) sieht nach § 7 Abs. 1 BtOG vor, dass eine Urkundsperson Unterschriften oder Handzeichen auf Betreuungsverfügungen und auf Vollmachten, soweit sie von natürlichen Personen erteilt werden, öffentlich beglaubigen kann. Die Zuständigkeit nach § 7 Abs. 2 BtOG bezieht sich also nur und ausschließlich auf...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Lagefinanzamt (Nr. 1)

Rz. 3 Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die wirtschaftliche Einheit oder Untereinheit belegen ist. Erstreckt sich die wirtschaftliche Einheit auf mehrere Finanzamtsbezirke, so ist das Finanzamt zuständig, in dem der wertvollste Teil belegen ist. Halten sich mehrere Finanzämter für zuständig oder für unzuständig, entscheidet die gemeinsame fachliche Aufsichtsbehör...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Andere Steuerklasse aus Billigkeitsgründen

Rz. 11 Soweit ersichtlich, hat es die Rechtsprechung bisher abgelehnt, Personen aus Billigkeitsgründen einer günstigeren Steuerklasse zuzuordnen bzw. die Steuersätze der günstigeren Steuerklasse anzuwenden.[23] Nach den Wertungen des Gesetzgebers, wie sie in den §§ 9, 11, 15 und 16 ErbStG zum Ausdruck kommen, sollen vor allem familiäre Beziehungen zwischen dem Erblasser und ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Ausführungszeitpunkt

Rz. 40 Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuer gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG mit dem Zeitpunkt (Tag) der Ausführung der Zuwendung. Eine eigenständige Regelung der Steuerentstehung bei Schenkungen unter Lebenden in § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ist erforderlich, weil die Steuerentstehung anders als regelmäßig beim Erwerb von Todes wegen nicht an den Tod des bisherigen Ver...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 28 Nachdem bereits nach altem Recht bis zum 31.7.2013 umstritten war, ob bei vorangegangener Tätigkeit im Widerspruchsverfahren und anschließendem oder parallelem Eilverfahren nur die reduzierte Verfahrensgebühr Nr. 3103 VV RVG a.F. anfiel, setzt sich dieser Meinungsstreit auch nach der Umstellung auf die Anrechnungslösung in der Sozialgerichtsbarkeit fort. Die Anrechnun...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / gg) Zustiftungen

Rz. 22 Zuwendungen, die der Stifter einer rechtsfähigen Stiftung nachträglich über das eigentliche Stiftungskapital hinaus macht (sog. Zustiftungen), fallen nicht unter § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG (siehe Rdn 140), sondern stellen freigebige Zuwendungen an die Stiftung i.S.v. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG dar. Die Stiftung als eigenständiges Rechtssubjekt wird dadurch bereichert. Die V...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (1) Einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille, insbesondere Betriebsaufspaltung

Rz. 197 Gem. § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. a ErbStG ist eine schädliche Nutzungsüberlassung (von Grundbesitz) an Dritte nicht anzunehmen, wenn der Erblasser oder Schenker sowohl im überlassenden Betrieb als auch im nutzenden Betrieb allein oder zusammen mit anderen Gesellschaftern einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchsetzen kann oder der Grundbesitz zu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Berücksichtigung bedingter Lasten

Rz. 20 Spiegelbildlich zu § 4 BewG regelt § 6 Abs. 1 BewG, dass aufschiebend bedingte Lasten bei der Bewertung zunächst unberücksichtigt bleiben.[60] Tritt die Bedingung ein, gilt § 5 Abs. 2 BewG entsprechend (§ 6 Abs. 2 BewG). Demzufolge kann auf Antrag des Steuerpflichtigen (innerhalb der entsprechenden Frist) eine Berichtigung der ursprünglichen Steuerfestsetzung erfolgen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht

Rz. 11 Lag der Erwerb unterhalb der persönlichen Freibeträge und war er offenkundig steuerfrei, wird die Verletzung der Anzeigepflicht nicht sanktioniert. Bei nachfolgenden Erwerben von derselben Person ist aber der bisher nicht angezeigte Vorerwerb anzuzeigen (wegen der Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG). Das Unterlassen einer erforderlichen Anzeige ist keine Ordnungswidrig...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Pflichtteilsanspruch

Rz. 49 Ein Pflichtteilsanspruch wird erst dann eine abzugsfähige Erbfallverbindlichkeit, wenn der Pflichtteilsberechtigte den Anspruch geltend gemacht hat, denn erst dann ist der Erbe damit belastet. Zwar stellt das möglicherweise nicht ausgeübte Pflichtteilsrecht im Prinzip eine latente Last des Erben dar, solange es nicht ausgeübt wird, da jedoch das Pflichtteilsrecht der ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Steuerentstehung mit dem Erbfall

Rz. 12 Die Forderung des Vermächtnisnehmers entsteht – unbeschadet des Rechtes zur Ausschlagung – mit dem Erbfall (§ 2176 BGB). Entsprechend entsteht die Erbschaftsteuer des Vermächtnisnehmers am Todestag des Erblassers. Gleichzeitig entsteht beim Erben die Steuer durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Fall 1 ErbStG i.V.m. § 1922 BGB), allerdings mindert der Wert des Vermächtniss...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Eigentumsverhältnisse

Rz. 8 Voraussetzung für die Zurechnung von Wirtschaftsgütern zu einem Gewerbebetrieb ist auch, dass sie rechtlich oder wenigstens wirtschaftlich im Eigentum des Unternehmers stehen.[18] Der Begriff des wirtschaftlichen Eigentums ist in § 39 AO definiert. Dieser hat folgenden Wortlaut: § 39 AO Zurechnung (1) Wirtschaftsgüter sind dem Eigentümer zuzurechnen. (2) Abweichend von A...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Pflichtteil, Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b

Rz. 23 Die Erbschaftsteuer für den von Todes wegen erworbenen Pflichtteilsanspruch[70] entsteht – anders als nach dem Zivilrecht – mit der Geltendmachung, also zeitlich nach dem Todestag (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG).[71] Die "Geltendmachung" des Pflichtteilsanspruchs besteht in dem ernstlichen Verlangen auf Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs gegenüber dem Erben.[72] ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Steuerschuldner nach Abs. 4 in Fällen der Vor- und Nacherbschaft

Rz. 70 Vorerbschaft und Nacherbschaft sind in den §§ 2100 ff. BGB und erbschaftsteuerlich in § 6 ErbStG geregelt. Zivilrechtlich sind Vorerben und Nacherben beide Erben des Erblassers, nur zeitlich nacheinander gelagert. Erbschaftsteuerlich erwirbt der Nacherbe dagegen vom Vorerben (§ 6 Abs. 2 S. 1 ErbStG). Erbschaftsteuerlich liegen zwei Vermögensübergänge vor, die beide Er...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / h) Abfindungen für bedingtes/betagtes Vermächtnis, Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g

Rz. 32 Wird ein Vermächtnis aufschiebend bedingt oder befristet ausgesetzt, hat der potentielle Vermächtnisnehmer bis zum Eintritt der Bedingung/Befristung nur ein Anwartschaftsrecht (§ 2177 BGB). Aus diesem Grunde entsteht die Steuer hierfür nicht schon mit dem Tode des Erblassers, sondern erst mit dem Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung, der Betagung[105] oder Befristung...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (3) Stimmrechtsbindung

Rz. 131 Kumulativ mit einem der beiden vorgenannten Tatbestandsmerkmale muss jedoch in der Poolvereinbarung auch eine Stimmrechtsbindung vereinbart sein. Gefordert wird hier eine Verpflichtung, "das Stimmrecht gegenüber nicht gebundenen Gesellschaftern einheitlich auszuüben".[359] Diese Bedingung ist bei einer Stimmrechtsvervielfachung einzelner Gesellschafter ohne gleichzei...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 8. Offene Fonds

Rz. 42 Investmentfonds sind mitunter börsennotiert. Soweit für sie eine Kursnotierung vorliegt, richtet sich die Bewertung allein hiernach.[134] Auch wenn Beteiligungen an sog. offenen Investmentfonds keine unmittelbare Beteiligung an einer börsennotierten Kapitalgesellschaft darstellen, sind Investmentfonds verpflichtet, börsentäglich den Rücknahmewert der Anteile zu ermitte...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 6. Ausführung bei gemischter Schenkung und Schenkung unter Leistungsauflage

Rz. 50 Ob eine gemischte Schenkung vorliegt, bestimmt sich danach, ob der Wert des Erworbenen das Entgelt/die Gegenleistung im Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung deutlich übersteigt. Dies kann in der Praxis regelmäßig angenommen werden, wenn die tatsächliche Gegenleistung die sonst übliche angemessene Gegenleistung um 20 bis 25 v.H. unterschreitet.[153] Bei einer gemisch...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Freibeträge bei Schenkungsketten

Rz. 7 Durch so genannte Kettenschenkungen können im Endergebnis höhere Beträge steuerfrei erworben werden als bei einem direkten Erwerb.[16] Beispiel Schenkung von 400.000 EUR durch einen Elternteil an ein Kind und Weiterschenkung vom Kind an seinen Ehegatten. Bei Direktschenkung vom Elternteil an das Schwiegerkind blieben nur 20.000 EUR steuerfrei. Die so genannte Kettenschen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (6) Wiederkehrende Leistung als Gegenleistung

Rz. 50 Ist bei der Steuerfestsetzung der Verkehrswert einer Nutzung oder wiederkehrenden Leistung zu ermitteln (z.B. wenn eine Leibrente oder Pflegeleistungen als Gegenleistung vereinbart sind; zur Bewertung von Pflegeleistungen vgl. § 13 ErbStG Rdn 76 ff.), ist ihr Kapitalwert als Wert der Gegenleistung zugrunde zu legen. Der Kapitalwert ermittelt sich aufgrund des tatsächl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Tilgung und Sicherheitsleistung

Rz. 24 Da Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Nachlasspfleger den Nachlass in Besitz nehmen und die Erben insoweit keine Verfügungsbefugnis haben, ist es konsequent, diese Personen für die Entrichtung der Steuer aus dem Nachlass sorgen zu lassen. Haben die zur Verwaltung des Nachlasses berufenen Personen für die Entrichtung der Steuer gesorgt, so kann bis zur Aufhe...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / bb) Betagung

Rz. 20 Die Regelung in § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG betrifft nur solche Fälle, bei denen der Eintritt oder der Zeitpunkt des Eintritts des zur Fälligkeit führenden Ereignisses ungewiss oder unbestimmt ist (Steuerentstehung bei Eintritt der Fälligkeit).[62] Die Erbschaftsteuer für betagte Ansprüche (§ 813 Abs. 2 BGB; § 8 BewG), die zu einem bestimmten (feststehenden) Zei...mehr

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FF 01/2023, Aktuelles Unter... / V. Wohnkosten

1. Die Wohnkostenansätze im Selbstbehalt wurden deutlich erhöht: Im Jahr 2023 steigen sie im notwendigen Eigenbedarf von 430 EUR Warmmiete auf neu 520 EUR/Monat (+ 90 EUR) und beim angemessenen Eigenbedarf von 550 EUR im Jahr 2022 auf nunmehr 650 EUR/Monat (+ 100 EUR). 2. Die Wohnkosten stellen seit Jahren bereits das "Sorgenkind" der Düsseldorfer Tabelle dar: Denn unter den ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Erwerbe von Todes wegen

Rz. 25 Richtet sich beim Erwerb von Todes wegen die unbeschränkte Steuerpflicht nach der Inländereigenschaft des Erblassers, ist allein auf den Zeitpunkt seines Todes abzustellen.[63] Dies gilt auch bei Eingreifen aufschiebender Bedingungen, wenn also die Steuer gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erst mit dem Eintritt der aufschiebenden Bedingung entsteht,[64] oder auch dann, wenn...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Erwerb durch Familienstiftung, Familienverein, Trust (Abs. 2 S. 1)

Rz. 13 § 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG regelt die Steuerklasse bei Erwerb durch eine inländische Familienstiftung. Der Erwerb infolge der Errichtung[28] einer inländischen Familienstiftung (zumindest mit Geschäftsleitung im Inland) ist steuerbar. Das Vermögen unterliegt zusätzlich einer Erbersatzsteuer im 30-Jahresturnus. Zu den Kriterien, nach denen eine inländische Familienstiftun...mehr