Fachbeiträge & Kommentare zu Hochschule

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§ 2 Urheberrecht / 3. Werkstück im Hochschulbereich

Rz. 124 Die Bedeutung des Werkstücks soll schließlich noch in einem gänzlich anderen Bereich, nämlich dem der Hochschulen, verdeutlicht werden. Anlass dieser Fragestellung ist eine Entscheidung des BGH,[200] bei der es um die Klage der Erben eines verstorbenen Professors der Universität Heidelberg geht. Die Kläger verlangten von der Universität die Herausgabe der hinterlasse...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / IV. Theorie vom geistigen Eigentum

Rz. 19 Der eigentliche Kunsthandel erfolgte erst mit der Wendung vom Verleger- zum Autorenschutz. Während zuvor allenfalls der Gewerbeschutz und damit das materielle Eigentum erfasst wurde, kam es nunmehr zur Vorstellung vom geistigen Eigentum des Urhebers. Rz. 20 Basis für diese von John Locke (1632–1704) vertretene Arbeitstheorie ist das auf dem Naturrechtsgedanken gründend...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / A. Einleitende Darstellung

Rz. 1 Lebenssachverhalte zu gestalten ist Gegenstand einer Beratung. Im Gegensatz zur klassischen Jurisprudenz, die abgeschlossene Ereignisse ex post zu beurteilen hat, geht es dem Berater um Planung im Sinne einer ex ante Betrachtung. Dies bedingt eine strukturierte Sichtweise, die die Funktionalität der Beratungsmaterie in den Blick nimmt, also die Rechtssubjekte (Urheber ...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Sprachwerke

Rz. 66 Sprachwerke sind Schöpfungen, deren Gehalt mit den Mitteln der Sprache zum Ausdruck gebracht wird, wobei die im Gesetz erwähnten Schriftwerke, Reden und Computerprogramme lediglich beispielhaft angeführt wurden, um zu verdeutlichen, dass sowohl die geschriebene als auch die gesprochene Sprache mitumfasst sind ( § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG).[76] Rz. 67 Im Bereich der Medien si...mehr

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Literaturverzeichnis

Ahrens, Napster, Gnutella, Freenet & Co – die immaterialgüterrechtliche Beurteilung von Internet-Musiktauschbörsen, ZUM 2000, 1029 Albrecht/Fiss/Sepperer, GEMA-Tarifreform und angemessene Vergütung für Clubs, K&R 2012, 777 Albrecht/Fiss, Umsetzung der Sat-Cab-RL – Überregulierung der Direkteinspeisung?, ZUM 2020, 750 Alpert, Zum Werk- und Werkteilbegriff bei elektronischer Musi...mehr

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§ 2 Urheberrecht / II. Erläuterung der Gesetzessystematik

Rz. 37 Die vorgegebene Gesetzessystematik des Urheberrechtsgesetzes bedarf der Erläuterung und in manchen Punkten der Ergänzung. Ausgangspunkt der inhaltlichen Darstellung ist § 11 UrhG, der unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass der Inhalt des Urheberrechts sich als Zuordnung des Werkes zu seinem Urheber und zwar in den beiden Ausprägungen der geistigen und persönlich...mehr

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§ 2 Urheberrecht / b) Hersteller von Unterrichts- und Lehrmedien

Rz. 401 § 60b UrhG privilegiert die Hersteller von Unterrichts- und Lehrmedien. Zu den Herstellern zählen nicht nur Verlage, sondern auch sonstige "Produzenten", wie etwa Hochschullehrer, die die von ihnen gefertigten Skripte vertreiben. Rz. 402 Hinweis Die Hersteller sind also insofern doppelt privilegiert, als sie die auf § 60a UrhG bezogenen Nutzungshandlungen (1. Privileg...mehr

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§ 2 Urheberrecht / c) Plagiat

Rz. 240 Wegen der besonderen Praxisrelevanz soll an dieser Stelle auch das Plagiat behandelt werden. Das Plagiat ist die unveränderte oder veränderte Übernahme eines urheberrechtlich geschützten Werkes oder Werkteiles unter Anmaßung der Urheberschaft.[390] Dabei werden nicht nur die Urheberverwertungsrechte (§§ 15 ff. UrhG), sondern auch das Persönlichkeitsrecht auf Anerkenn...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Miturheber

Rz. 140 Die Miturheberschaft ist in § 8 UrhG ausdrücklich anerkannt. Sie bezieht sich auf die gemeinsame Arbeit an einem einheitlichen Werk.[228] Abzugrenzen ist sie von der Werkverbindung gem. § 9 UrhG und der Bearbeitung gem. §§ 3, 23 UrhG. Gemeinsame Werke sind solche, deren Anteile sich nicht gesondert bewerten lassen. Dabei muss der einzelne Beitrag des Miturhebers im H...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Systematik der Verwertungsrechte

Rz. 179 § 15 UrhG begründet ein allgemeines Verwertungsrecht, das nicht nur die einzelnen dort aufgeführten Verwertungsarten umfasst (es heißt dort in Abs. 1 S. 1 "insbesondere …"), sondern auch künftig erst entstehende Verwertungsarten (aus der Sicht der Werkvermittler und der Rezipienten Nutzungsarten).[293] Nach der herrschenden monistischen Theorie[294] sind die dem Urhe...mehr

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§ 2 Urheberrecht / e) Durchsetzungsanspruch der Verwertungsgesellschaften und Digital Rights Management

Rz. 347 Nach altem Recht, also bis zum 31.12.2007, regelten die §§ 54b bis 54 h UrhG a.F. Ausnahmetatbestände, Hinweis-, Melde- und Auskunftspflichten und den Durchsetzungsanspruch der Verwertungsgesellschaften.[539] Dieses flächendeckende Pauschalvergütungssystem wurde zwar immer wieder kritisiert, insbesondere im Hinblick auf die theoretisch zielgenaue Erfassung digitaler ...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / c) Angemessene Vergütung

Rz. 160 Nach dem seit 1.7.2002 geltenden Urhebervertragsrecht besteht für den Urheber und den ausübenden Künstler gleichermaßen ein gesetzlicher Vergütungsanspruch (§§ 32 Abs. 1, 75 Abs. 4 UrhG). Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so wird nicht etwa – wie in §§ 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB – die übliche Vergütung, sondern sogar die angemessene Vergütung als vertragl...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / aa) Pflichtwerke und nicht gebundene Werke

Rz. 23 § 43 UrhG besagt, dass bei Werken, die in Erfüllung von Verpflichtungen aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen geschaffen werden, der Schutz des Urhebers dann gegenüber dem Arbeitgeber zurücktritt, wenn sich dies aus Inhalt und Wesen des Arbeitsverhältnisses ergibt. Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, richtet sich nach dem arbeitsrechtlichen Begriff des Arbeitnehmers, w...mehr

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§ 2 Urheberrecht / a) Unterricht und Lehre

Rz. 395 Für Zwecke des Unterrichts und der Lehre[598] dürfen privilegierte Einrichtungen, also frühkindliche Bildungseinrichtungen, Schulen, Hochschulen sowie Einrichtungen der Berufsbildung oder der sonstigen Aus- und Weiterbildung (§ 60a Abs. 4 UrhG) zu nicht kommerziellen Zwecken bis zu 15 %[599] eines veröffentlichen Werkes vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugängl...mehr

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Die oft verkannten Vorteile... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / Michael Kaufmann, Saarbrücken[*] Der äußerst zurückhaltende Umgang vieler Staatsanwälte und Strafgerichte im Steuerstrafverfahren mit der Regelung der Aussetzung des Verfahrens nach § 396 AO ist kaum nachvollziehbar. Die Autoren schildern die Vorteile nicht nur für den Beschuldigten, sondern auch für Staatsanwälte und Gerichte.mehr

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§ 4 Medienrecht / c) Öffentliche Telekommunikationsnetze und Telekommunikationsdienste

Rz. 25 Im Hinblick auf die Tatbestandsvoraussetzung "Öffentlichkeit" (etwa in § 3 Nr. 42 TKG "öffentliches Telekommunikationsnetz" i.V.m. Art. 2 Nr. 8 RL (EU) 2018/1972) sind geschlossene Benutzergruppen (Corporate Networks) ausgenommen. Dazu zählen Personen oder solche Unternehmen, die untereinander gemeinsame Geschäftsinteressen verfolgen (verbundene Unternehmen im Sinne d...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 2. Schutzrecht sui generis

Rz. 495 Das angesprochene Schutzrecht sui generis betrifft nur solche Datenbanken, bei der für die Beschaffung, die Überprüfung oder die Darstellung ihres Inhalts eine in qualitativer oder quantitativer Hinsicht wesentliche Investition erforderlich ist (§ 87a Abs. 1 UrhG) (zur Definition und Abgrenzung gegenüber dem Datenbankwerk siehe Rdn 491). Was eine wesentliche Investit...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / a) Künstlername und Domainname

Rz. 5 Den Kulturschaffenden bleibt es vorbehalten, sich einen so genannten Künstlernamen (Pseudonym) zu geben, der dann unter den Schutzbereich des § 12 BGB fällt.[3] Dieser Künstlername darf nicht nur im beruflichen, sondern darüber hinaus auch im privaten Bereich benutzt werden.[4] Erst bei Verkehrsgeltung dieses Pseudonyms besteht der folgende Schutz des § 12 BGB, namentl...mehr

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Kennzahlenbasiertes HR-Cont... / Literaturtipps

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 1. Voraussetzungen

Rz. 109 Das Kind muss noch im Haushalt der Eltern – oder eines Elternteils – leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden (sog. "Schulbesuchende Hauskinder"). Für eine allgemeine Schulausbildung sind 3 Faktoren maßgeblich[142]mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / V. Bachelor- und Masterstudium

Rz. 19 Nach dem Abschluss eines Bachelor-Studiengangs kann ein Masterabschluss und daher weiterer Ausbildungsunterhalt erforderlich sein. Ob der unterhaltspflichtige Elternteil seinem Kind nach Abschluss des Bachelor-Studiengangs auch für den nachfolgenden Studiengang mit dem Abschluss eines Masters of Arts Ausbildungsunterhalt schuldet, ist davon abhängig, ob der Studienabs...mehr

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Agiler Arbeitsort / 1.1 Entkoppeltes Arbeiten

Seit vielen Jahren gibt es die Möglichkeit, bestimmte Tätigkeiten auch im Homeoffice zu erledigen. Rechtlich spricht man hier auch von Telearbeit. Homeoffice ist in vielen Firmen zumindest sporadisch etabliert.[3] Der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien macht es möglich, dass Arbeiten auch räumlich, zeitlich und organisatorisch unabhängig von vorgege...mehr

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zfs 04/2022, 25 Jahre Europ... / C. Kenntnis der Fahrerlaubnisklassen für den Juristen

Abschließend soll hier noch eine Entscheidung des BVerfG[38] genannt werden, in der die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens behandelt wurde. Es ging um eine Person, die im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B war. Sie führte eine selbstfahrende Arbeitsmaschine mit 18,5 t zGM, die eine bbH von nicht mehr als 25 km/h aufwies. Ein Fahrzeug das mit der Klasse L und somit auch der K...mehr

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Design Thinking: Komplexitä... / 1.4 Design Thinking: das Unbekannte kennenlernen

Scrum: Bessere Umsetzungsmöglichkeiten Während Scrum und andere agile Methoden vor allem in der Entwicklung konkreter Lösungen eingesetzt werden, so gehen sie doch davon aus, dass das grundsätzliche Problem, die grundsätzliche Aufgabenstellung im Wesentlichen bekannt ist. Ein Beispiel ist etwa die Entwicklung einer bestimmten Software, deren grundsätzliche Notwendigkeit unbe...mehr

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FF 04/2022, Internationaler... / V. Aktuelle Rechtsprechung des EGMR zum Familienrecht

Mit der aktuellen Rechtsprechung des EGMR befasste sich Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack, Maîtrise en droit, Universität Regensburg, in seinem Vortrag. Aus den Entscheidungen der letzten zwei Jahre konnte er Leitlinien des EGMR herausarbeiten, die er am Ende seines ausführlichen und gehaltvollen Vortrags vorstellte. Dazu gehört vor allem, dass die EMRK das Familienleben sc...mehr

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Agilität: Die Not der Verän... / 3.3 Arbeiten 4.0

Arbeiten 4.0 umfasst mehr als nur die Betrachtung der Industriellen Revolution, und es geht auch um mehr als nur den eigenen Gestaltungsraum von Arbeit. Im Grünbuch des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist formuliert: ›Vielmehr zeigt Arbeiten 4.0 neue Perspektiven und Gestaltungschancen in der Zukunft auf. Der Titel ›Arbeiten 4.0‹ knüpft damit an die aktuell...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Auftraggeber/Arbeitgeber

Tz. 13 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Der Freibetrag wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer der in § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) genannten Personen erfolgt; dies sind: Juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Körperschaften i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3). Tz. 14 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Als juristische Personen ...mehr

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FF 04/2022, Internationaler... / Einführung

Der Dritte Internationale Familienrechtstag der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht fand vom 11. bis 12.2.2022 statt und war mit fast 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine gut besuchte und gelungene Veranstaltung. Die Vorträge der renommierten Referent(inn)en stießen auf großes Interesse und regten das Publikum zu Anmerkungen und Nachfragen an – allerdings nur im Chat. Denn...mehr

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Die gesellschaftlichen Konf... / 6 Wertigkeit sozialer Berufe – Gesellschaftliche Maßstäbe im Wandel

Betrachtet man die Vergütungsstrukturen in sozialen Berufen, wird schnell klar, dass man sich nicht des Geldes wegen für diese Karriere entscheidet. Wer möglichst viel verdienen möchte, sollte sich anderen Berufssparten zuwenden, etwa dem verarbeitenden Gewerbe oder dem Banken- oder Versicherungswesen. Um Zahlen sprechen zu lassen: Der durchschnittliche Arbeitnehmer im Sozial...mehr

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FF 04/2022, Internationaler... / III. Anerkennung der Elternschaft

Die Anerkennung der Elternschaft zwischen den Mitgliedsstaaten der EU wird in Zukunft eine größere Rolle spielen. Denn nicht überall dürfen Kinder nur zwei Eltern haben, auch die altruistische Leihmutterschaft ist nicht in allen Mitgliedstaaten tabu. Die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2020 unter anderem gesagt: "In diesem Z...mehr

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FF 04/2022, Internationaler... / I. Ehescheidung außerhalb gerichtlicher Verfahren

In Deutschland liegt das Scheidungsmonopol bei den Gerichten, auch die Ehen von Ausländern können hierzulande nur richterlich geschieden werden. Weltweit sieht das ganz anders aus, Privatscheidungen sind in vielfältigen Formen verbreitet. So wird zum Beispiel im jüdischen Recht der Scheidungsbrief überreicht, in Ostasien, Süd- und Mittelamerika kann die Ehe durch einen Vertr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Design Thinking: Komplexitä... / 2.2 Raum

Umgebung beeinflusst Prozess und Ergebnis Die räumliche Umgebung sollte möglichst offen sein, um kollaborative Kommunikation und Kreativität im Design-Thinking-Arbeitsprozess zu fördern. Sowohl in der Design-Ausbildung, wie etwa an den Universitäten in Stanford und Potsdam,[1] als auch in Unternehmen, die mit Design Thinking arbeiten, etwa im E.ON B2C Innovation Lab in Essen, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wie Motivation und Vergütun... / 8 Von der Möhre und dem inneren Antrieb

Doch nun noch einmal zurück vom Sinn zur Motivationstheorie. Wie ist das nun mit der extrinsischen und intrinsischen Motivation? In vielen Veröffentlichungen werden die beiden Begriffe als Gegensatzpaare verwendet: die extrinsische Motivation als durch Belohnung oder Bestrafung von außen angeregte Handlung und die intrinsische Motivation als in der Person angelegter Antrieb ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wie Motivation und Vergütun... / 3 Wenn Motivation Leistung hemmt

Kann man nicht doch mit monetären Leistungsanreizen die Leistung und Motivation von Mitarbeitern erfolgreich steigern? Hier liefert die Psychologie anhand einiger interessanter Feldversuche und Experimente Aufschluss – und das bereits seit den 1960er Jahren. Z. B. zeigt Sam Glucksberg, emeritierter Professor an der Princeton University in New Jersey, USA, mit Hilfe des "Kerze...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
II. Beginn des Arbeitsverhä... / 5.7 Beschäftigte mit einer wissenschaftlichen Tätigkeit an Hochschulen oder Forschungsinstituten

Beschäftigte mit einer wissenschaftlichen Tätigkeit an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen, die bisher nicht in der Zusatzversorgung pflichtversichert waren und in einem Arbeitsverhältnis befristet eingestellt werden, in dem die Wartezeit nicht erfüllt werden kann, sind auf ihren schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber von der Pflicht zur Versicherung zu befreien. Der Ant...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
II. Beginn des Arbeitsverhä... / 4.5 Studenten

Von der Versicherungspflicht ausgeschlossen sind lediglich die Studenten, die während der Dauer eines Studiums als ordentliche Studierende einer Fachschule oder Hochschule ein Praktikum ableisten, das in ihrer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist (sie sind dann Praktikanten, siehe oben 4.3.2). Ausgenommen sind auch Studenten, die lediglich eine kurzfristige Besch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
II. Beginn des Arbeitsverhä... / 5.3 Leitende Angestellte, Chefärzte, Vergütungen über EG 15 TVöD

Beschäftigte, die nicht unter den Geltungsbereich des ATV / ATV-K fallen, die wiederum auf die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes verweisen, sind nicht versicherungspflichtig. Damit sind Beschäftigte von der Zusatzversorgung ausgenommen, die auch von den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes ausgenommen sind, wenn diese angewendet werden oder würden. Hierzu gehören ins...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum wird ein Immissionssc... / 1.1 Definition

Gemäß § 3 Abs. 2 BImSchG sind Immissionen "Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen oder ähnliche Umwelteinwirkungen". Wichtig Unterschied zwischen Immission und Emission Emission ist der Austrag bzw. Ausstoß von Luftverunreinigungen in Form von Dampf, Gasen oder Partikeln sowie Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme oder Strahlen, die bei Pr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Akteure im BGM / 2.3.3 Organisationen ohne primär wirtschaftliche Interessen

Verbände, Netzwerke, Organisationen, Hochschulen und Therapieeinrichtungen verfolgen primär kein wirtschaftliches Interesse. Wie in anderen Branchen und Themengebieten auch, entstehen um eine zentrale Thematik, in diesem Fall das BGM, Interessengruppen und Netzwerke zum Informationsaustausch und Forcieren des Themas. Seit 2011 gibt es den Bundesverband Betriebliches Gesundhei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Akteure im BGM / 2.1 Akteure im Überblick

Akteure lassen sich grundsätzlich in 4 Gruppen unterteilen (vgl. Abb. 2): Interne Akteure Beschäftigte als Empfänger der Maßnahmen BGM-Verantwortliche/-Koordinatoren Mitglieder der Personalbetreuung/-entwicklung Mitglieder des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Mitglieder der Führungsebenen Externe Akteure der Sozialversicherungsträger und Gewerbeaufsichtsämter Krankenkassen Berufsgeno...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.5 Öffentlich private Partnerschaften (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 49 Die Befreiungsvorschrift nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG setzt i. S. d. Grundsatzes der Rechtsträgeridentität zwischen dem begünstigten Rechtsträger und dem Nutzer des Grundstücks voraus, dass der Grundbesitz ausschließlich derjenigen juristischen Person des öffentlichen Rechts als begünstigtem Rechtsträger zuzurechnen ist, die ihn für einen öffentlichen Dienst ode...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 25 Festset... / 6 Hebesatz für baureife Grundstücke – sog. Grundsteuer C (Abs. 5)

Rz. 22 Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung vom 30. November 2019[1] wird den Gemeinden für KJ. ab 2025 in § 25 Abs. 4 S. 1 GrStG i. V. m. § 25 Abs. 5 GrStG zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt, aus städtebaulichen Gründen für baureife Grundstücke einen gesonderten – erhöhten – Hebesatz festzusetze...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 6 ... / 3.1 Grundbesitz, der Lehr- oder Versuchszwecken dient (Nr. 1)

Rz. 15 Land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz, der nach § 3 oder § 4 GrStG begünstigt ist, bleibt nach § 6 Nr. 1 GrStG ausnahmsweise steuerbefreit, wenn er Lehr- und Versuchszwecken dient. Für die Gewährung einer Steuerbefreiung müssen für den land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitz zuvörderst auch die subjektiven und objektiven Voraussetzungen für ei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sind Forschungspreisgelder als Arbeitslohn zu versteuern?

Leitsatz Zwischen den Parteien wird wegen der Steuerbarkeit eines aufgrund einer Habilitation erhaltenen Preisgeldes gestritten. Der Kläger vertritt die Auffassung, dass erhaltene Preisgelder nicht steuerbar sind. Demgegenüber sieht der Beklagte einen engen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen dem erhaltenen Preisgeld und der Tätigkeit des Klägers als Hochschulprofessor. E...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sonderbauten / 2 Regelungsumfang der Sonderbauvorschriften

Die Musterbauordnung unterteilt Sonderbauten nach der Nutzung und/oder Ausdehnung der baulichen Anlagen. Nach § 2 MBO sind Sonderbauten Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung, die einen der nachfolgenden Tatbestände erfüllen: Hochhäuser (Gebäude mit einer Höhe von mehr als 22 m); bauliche Anlagen mit einer Höhe von mehr als 30 m; Gebäude mit mehr als 1.600 m² Grundfläche...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.6 Beschäftigte mit einer wissenschaftlichen Tätigkeit an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen

Im Hochschul- und Forschungsbereich ergibt es sich nicht selten, dass Beschäftigte im Rahmen von zeitlich befristeten Projekten u. Ä. wegen der Befristung des Arbeitsverhältnisses die Wartezeit nicht erfüllen können. Im Ergebnis bedeutete dies, dass diese Arbeitnehmer zwar zu versichern wären, sie aber aufgrund der Befristung in diesem Arbeitsverhältnis keine unverfallbare A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.8 Versicherungspflicht von A–Z

Zusammenfassend wird im Folgenden dargestellt, in welchen Sonderfällen Versicherungspflicht besteht oder nicht. Abgeordnete Während einer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, Europäischen Parlament oder in einem Parlament eines deutschen Bundeslandes ruht das Beschäftigungsverhältnis. Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt aufrechterhalten. Umlagen fallen nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Die besondere Bedeutung dieser für die amtliche Sammlung vorgesehenen Entscheidung verdeutlichen bereits die bemerkenswert zahlreichen – zumeist zustimmenden – Besprechungen.[7] Dies mag auch daran liegen, dass die erfolgte Klarstellung nicht nur für die Fälle des Rücktritts vom beurkundungspflichtigen Erbvertrag, sondern, wie gesehen, über § 2271 Abs. 1 S. 1 BGB auch für de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was ist Kunst? (estb 2022, ... / [Ohne Titel]

Dr. Matthias Gehm[*] Das FG Düsseldorf hat mit Urteil v. 12.8.2021 (FG Düsseldorf v. 12.8.2021 – 11 K 2430/18 G, EFG 2021, 1727) entschieden, dass ein Discjockey, der durch Mischen und Bearbeiten von Musikstücken eine eigenschöpferische Leistung erbringt, Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG erzielt und somit nicht der Gewerbesteuer unterfäl...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Analphabetismus / 1 Fakten zum Analphabetismus in Deutschland

Von primärem Analphabetismus spricht man, wenn Betroffene nie oder nur sehr kurz die Gelegenheit hatten, Lesen und Schreiben zu lernen. Durch die hohe Priorität der Schulpflicht trifft das in Deutschland allerdings nur auf sehr wenige Menschen zu, die i. d. R. ohne ausreichende Schulbildung zugewandert sind und weder die deutsche noch ihre Muttersprache in der Schriftform be...mehr