Fachbeiträge & Kommentare zu Honorar

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E II Erläuterungen zur Hono... / 4. Abrechnungsgestaltungen

Rz. 24 Der StB kann nur Vergütungen für Tätigkeiten abrechnen, für die er einen Auftrag durch den Mandanten erteilt bekommen hat. Um dies im Zweifelsfall auch nachweisen zu können, sollten in jedem Fall schriftliche Verträge über die Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen und darin die zu erbringenden Leistungen möglichst konkret und umfassend festgelegt werden. So ist es si...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 3 Auslagen

Rz. 1 unbesetzt Rz. 2 Die Gebühren stellen nicht nur das Entgelt für die berufliche Leistung des StB dar, sondern gelten auch die allgemeinen Geschäftskosten ab; hierzu zählen z. B. auch nicht mandatsbezogene DATEV-Gebühren (OLG Düsseldorf v. 20. 02. 1992 – 13 U 134/91, GI 1993, 151). Diese können nur auf Grund einer besonderer Vereinbarung zusätzlich in Rechnung gestellt wer...mehr

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E I Einführung in das Vergü... / 3. Die Grundzüge der StBVV

Rz. 43 Die nach der StBVV zu erhebende Vergütung des Steuerberaters umfasst die Gebühren und Auslagen. Somit sind mit der Vergütung auch die allgemeinen Geschäftskosten abgegolten – ohne gesonderte Vereinbarung mit dem Mandanten somit einschließlich der angefallenen EDV-Kosten (vgl. hierzu Feiter, Gesonderte Abrechnung von EDV-Kosten, DStR 2017, 1182), wie insbesondere der D...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Die StBVV bezieht sich zum einen nur auf die selbständig ausgeübte Berufstätigkeit und zum anderen nur auf die in § 33 StBerG erwähnten Aufgaben des StB (vgl. E I – Rz. 34 und 36). Rz. 15 Hieraus ergeben sich wesentliche Einschränkungen des Bereichs der unmittelbaren Anwendung. Soweit die StBVV nicht anzuwenden ist, gilt das BGB, allerdings mit den erwähnten Bindungen ...mehr

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E II Erläuterungen zur Hono... / a) Abrechnung nach Zeitgebühr

Rz. 29 Soweit keine gesetzlichen Vorschriften für die Abrechnung von vereinbaren Leistungen vorliegen, ist die Zeitgebühr ein gutes Instrument, flexibel auf die Auftragsart und, insbesondere bei zeitlich unterschiedlichen Leistungserbringungen, zielgerecht abzurechnen. Für den StB hat es den Vorteil, dass er den Stundensatz, den er intern kalkulieren muss, um kostendeckend z...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 30 Offenlegung von Jahresabschlüssen

Rz. 25 Nach dem Gesetz über das Elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) sind für offenlegungspflichtige Unternehmen (Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter) ab dem 01. 01. 2007 die Jahresabschlüsse im Elektronischen Bundesanzeiger offenzulegen. Die Offenlegung hat spätestens ...mehr

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Vorwort

Nach den großen Veränderungen im Jahr 2020 wurde nunmehr von dem Verordnungsgeber die 4. Änderungsverordnung zur Steuerberatervergütungsverordnung erlassen. Diese ist am Tag nach der Verkündung vom 17. Juni 2022 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 877) in Kraft getreten und beschäftigt sich mit der Honorierung der Tätigkeiten bei der Grundsteuerveranlagung. Dies bedingt auch di...mehr

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E II Erläuterungen zur Hono... / 2. Allgemeine Erläuterungen

Rz. 4 Nach § 1 Abs. 1 StBVV erhält der StB als Vergütung für seine selbständig ausgeübte Berufstätigkeit i. S. d. § 33 StBerG Gebühren und Auslagenersatz nach dieser Verordnung. Dies bedeutet, dass für Tätigkeiten, die i. S. d. § 57 StBerG als vereinbare Tätigkeiten anzusehen sind, Vergütungen anfallen, die nicht nach der StBVV zu berechnen sind (vgl. Rz. 34, 35). Die Tätigk...mehr

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AGS 07/2023, Beauftragung e... / Leitsatz

Beauftragt der Hauptbevollmächtigte einer Partei gegen ein Honorar einen Terminsvertreter, um den Anfall von abrechenbaren Kosten in einer das Honorar übersteigenden Höhe zu vermeiden, stellt das vereinbarte Honorar die Gegenleistung allein für die Wahrnehmung des Termins im eigenen Gebühreninteresse des Hauptbevollmächtigten dar und kann der Partei nicht als Aufwendung des ...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / F. Hinweise zur Rechtsanwaltsvergütung

Rz. 216 Bereits ein kurzer Blick auf seinen Inhalt zeigt, dass das RVG ganz überwiegend die herkömmlichen Tätigkeiten eines Rechtsanwalts als Prozessvertreter und Strafverteidiger regelt. Das RVG räumt der Vergütung der forensischen Tätigkeit breiten Raum ein. Der Anwalt, der vor allem rechtsberatend, wie etwa bei der Gestaltung von Stiftungen, tätig ist,[239] findet nur wen...mehr

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AGS 07/2023, Beauftragung e... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Kritik Ich halte die Entscheidung des BGH nach wie vor für unzutreffend. Soweit der BGH der Auffassung ist, der Anwalt würde den Terminsvertreter eigennützig beauftragen, so ist dies meiner Auffassung nach nicht zutreffend. Der Anwalt braucht den Terminsvertreter nicht, um die Terminsgebühr zu verdienen. Der Terminsvertreter wird eingeschaltet, um dem Mandanten die höheren ...mehr

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AGS 07/2023, Beauftragung e... / III. Keine Auslagen des Hauptbevollmächtigten

Das Beschwerdegericht hat zu Recht angenommen, dass die von den Hauptbevollmächtigten geschuldeten Pauschalhonorare auch keine erstattungsfähigen gesetzlichen Auslagen der Hauptbevollmächtigten i.S.v. § 91 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 ZPO darstellen. Nach Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV kann der Rechtsanwalt, soweit nichts anderes bestimmt ist, Ersatz der entstandenen Aufwendungen (§ 67...mehr

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zfs 07/2023, Zur Wirksamkei... / 2 Aus den Gründen:

[7] A. Nach Auffassung des Berufungsgerichts war die Berufung zulässig und hat die Klägerin aus abgetretenem Recht einen Anspruch auf Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten. Die Klägerin sei aktivlegitimiert, da der Geschädigte seine Forderung wirksam mit Erklärung vom 1.8.2018 an die Klägerin abgetreten habe. Die Klausel sei wirksam in den Vertrag einbezogen worden u...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG), Risikomanagement und -analyse (§§ 4–9 GwG)

a) Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG) Rz. 312 [Autor/Stand] Ausgehend von der FATF-Empfehlung[2] zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wurde mit dem neu eingefügten § 3a GwG der risikobasierte Ansatz als fundamentales Prinzip der gesamten Geldwäscheprävention [3] noch stärker verankert. Eine Definition, was hierunter zu verstehen ist, liefert das Gesetz nic...mehr

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AGS 07/2023, Beauftragung e... / II. Kein Vergütungsanspruch des Terminsvertreters gegenüber dem Kläger

Das Berufungsgericht ist rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass der Kläger an die Terminsvertreter keine Vergütungen zu entrichten habe, die mit Blick auf von den Hauptbevollmächtigten ersparte Reisekosten zu erstatten sein könnten. Hat die Partei selbst oder in ihrem Namen ihr Prozessbevollmächtigter einen Rechtsanwalt mit der Terminsvertretung beauftragt, so fallen zulast...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 3. Bestehen eines Lebensversicherungsvertrags

Rz. 8 Der Anspruch auf Leistung setzt zunächst einen wirksam geschlossenen Versicherungsvertrag voraus. Der Lebensversicherungsvertrag kommt nach den allgemeinen Regeln durch Annahme des vom Antragsteller an die Versicherung gerichteten Antrags zustande, §§ 145 f. BGB. Es gilt aber die Besonderheit, dass der Versicherungskunde sich für die Dauer von sechs Wochen vertraglich ...mehr

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Reisekosten / 16 Voll- und Halbpension bei Lehrgängen usw.

Besonders bei Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen werden die Kosten der Unterkunft und der Verpflegung mit einem nicht aufgeschlüsselten Gesamtbetrag berechnet. Oftmals schließt dieser Gesamtbetrag auch die eigentlichen Seminargebühren (z. B. die vom Ausrichter berechneten Kosten für die Bereitstellung der Tagungsstätte, das Honorar für Referenten usw.) ein. Teilweise ...mehr

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AGS 07/2023, Nachfestsetzun... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des für Kostensachen zuständigen 6. ZS des OLG Brandenburg, den ich sonst sehr schätze, bedarf einiger Anmerkungen. 1. Zulässigkeit der Nachfestsetzung Insoweit ist der Entscheidung des OLG in vollem Umfang zuzustimmen. a) Grundsätze Die materielle Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses steht einer erneuten Kostenfestsetzung, also einer Nachfestsetzung, n...mehr

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AGS 07/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Herbert Schons, The never ending story: Das anwaltliche Erfolgshonorar, AnwBl. 2023, 289 In seinem Beitrag berichtet der Autor zunächst über die Entwicklung des nunmehr in § 4a RVG geregelten und unter bestimmten Voraussetzungen zulässigen Erfolgshonorars. Viele Jahrzehnte war die Vereinbarung eines Erfolgshonorars schlechthin verboten. Erst das BVerfG hat dieses...mehr

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zfs 07/2023, Erteilung der ... / 1 Sachverhalt

Die L. GbR hatte den Rechtsanwalt im Jahr 2013 mit mehreren Rechtsanwaltsdienstleistungen beauftragt, die dieser im selben Jahr erbracht hatte. Mit Wirkung vom 9.6.2015 war der Rechtsanwalt aus der Anwaltschaft ausgeschieden. Für die gegenüber der L. GbR erbrachten Leistungen erstellte der Rechtsanwalt am 28.12.2015 zwei Rechnungen und am 27.12.2016 17 weitere Rechnungen. Au...mehr

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AGS 07/2023, Beauftragung e... / IV. Keine Umgehung der gesetzlichen Vorschriften

Sofern die Prozessbevollmächtigten eigene Anreisen zu den Verhandlungsterminen, verbunden mit dem Anfall von gesetzlich vorgesehenen Reiseauslagen, vermeiden wollten, stand es ihnen frei, in Absprache mit dem Kläger die Terminsvertreter in dessen Namen zu beauftragen. In diesem Fall hätten zwar nicht die Hauptbevollmächtigten, sondern die Terminsvertreter die Terminsgebühren...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.8 Honorar

Bevor die Kanzlei Beratungsleistungen anbietet, muss sich vorher Gedanken über das notwendige bzw. das gewünschte Honorar gemacht werden. Unsicherheiten beim Thema Honorar führen in vielen Fällen zur Ablehnung des Beratungsangebots. Dies betrifft die vom Mandanten spürbare Unsicherheit beim Berater und wirft beim Mandanten die Frage auf, wie er das Honorar für angemessen hal...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.8.1 Die Honorarkalkulation

Die Zahlungsbereitschaft des Mandanten stellt für den Berater eine sehr schwer greifbare, aber dennoch enorm wichtige Größe dar, denndieObergrenze des Honorars ist die Zahlungsbereitschaft des Mandanten. Bei bestehenden Mandaten hat der Berater häufig viele Erfahrungswerte aus den Standardleistungen und bereits erfolgten Beratungen, wie die Zahlungsbereitschaft des einzelnen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.7 Hemmnisse und Erwartungshaltung des Mandanten

Neben den eigenen Hemmnissen, sollte sich der Berater auch grundsätzlich darüber im Klaren sein, welche inneren Hemmnisse seine Mandanten bei der Auftragsvergabe haben können, damit er sich Strategien überlegen kann, diese zu überwinden. Die Grundsatzfrage jedes Mandanten bei einem Beratungsauftrag lautet, was dieser für sein Geld bekommt. Diese Frage beinhaltet mehrere Aspek...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.2.1 Kompetenz-Vertrauen schaffen und Ziele setzen

Um einen Auftrag zu generieren, muss der Mandant Vertrauen in die Kompetenz des Steuerberaters zur Fragestellung haben. Neben dem persönlichen Knowhow und dem persönlichen Auftreten, kann dies durch Maßnahmen des Marketings unterstützt werden wie z. B. die Erstellung von Flyern mit dem Beratungsangebot. Die Festlegung des Beratungsziels ist wesentliche Grundlage des Auftrags....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 1.7 Honorarpotenzial

Das Honorarpotenzial des Beratungsfelds der privaten Vermögensberatung ergibt sich aus zwei Aspekten. Das unmittelbare Honorar aus der Dienstleistung selbst und das Honorar aus der Möglichkeit Preisdruck auf die Standardleistungen zu vermeiden und durch die Mandantenbindung und Kanzleiattraktivität gute Mandate zu halten bzw. zu gewinnen. Dieser Aspekt lässt sich unter Umständ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.10 Akquisition = das Verkaufsgespräch

Alle bis hierhin besprochenen Überlegungen und Maßnahmen entsprechen dem landwirtschaftlichen Begriff des Säens. Geerntet wird im persönlichen Gespräch. Ohne Säen kein Ernten. Und nur das Ernten bringt den Ertrag. Die konkrete Auftragsvergabe erfolgt fast ausschließlich in einem Gespräch mit dem Mandanten. Auch das Anbieten von Dienstleistungen funktioniert im persönlichen Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.4 Beratung zum privaten Vermögensstatus

Mit einem "Vermögensstatus "stellen Sie für den Mandanten und die Kanzlei den Überblick über Vermögen und Schulden des Mandanten dar: Erstellung einer Selbstauskunft nach § 18 Kreditwesengesetz (KWG) Grundlagenerstellung für eine "Notfallmappe" Herstellung eines Status quo ("Wo stehe ich?") für z. B. Testamentarische Überlegungen, Wiederherstellung des Überblicks Für den Mandante...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 1.2 Abgrenzung zur Beratung durch die Finanzdienstleistungsbranche

Praktisch ist Vermögensberatung eine Dienstleistung, die etwa seit Mitte der Neunzigerjahre in Deutschland insbesondere durch die Banken in den Fokus der Mandanten gerückt wurde. Der Begriff der Vermögensberatung ist deshalb sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei Steuerberatern von der Finanzdienstleistungsseite geprägt worden. Von dieser Seite betrachtet, ist Vermögensber...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.8.2 Die Honorarkommunikation

Festpreis: Immer wenn es möglich ist, sollte ein Festpreis kommuniziert werden. Die Preiskalkulation ist Sache des Beraters. Der Mandant möchte i. d. R. eine "risikofreie" Beauftragung – wenigstens was das Thema Preis angeht. Die Nennung eines Stundensatzes – selbst mit einer ca.-Angabe des voraussichtlichen Aufwands – verursacht Unsicherheit. Preisnennung: Der Berater sollte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.10.1 Bewährte Methoden aus der Praxis

Neben den grundsätzlichen Überlegungen gibt es zwei Vorgehensweisen für Gesprächsführungen, die sich in der Praxis als besonders zielführend erwiesen haben und deshalb hier gesondert vorgestellt werden sollen. 1. Erwartungshaltung durch Agenda wecken Wenn man ein sinnvolles Beratungsthema identifiziert hat und dieses in einem Standard-Termin als Zusatzleistung ansprechen will,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.2.2 Finanzierungsvergleich und -beratung

Finanzierungsberatung im Sinne von "Erstellung von Finanzierungvergleichen" entsteht entweder aufgrund konkreter Vergleichssituationen oder auch als Optimierungsempfehlungen aus der Erstellung einer Finanzierungübersicht. Im Grunde geht es immer darum, mindestens zwei Finanzierungssituationen zu vergleichen, um die jeweils beste Alternative für den Mandanten zu finden. Vergl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.10.2 Mandantentypologie und Nutzenargumente

Als ergänzende Ausführung zu den Überlegungen, wie man schlagkräftige Argumente findet, sollte sich jeder Berater zumindest mit den Grundzügen der Mandantentypologie und den zu ihnen passenden Argumenten beschäftigen. Zum Thema Mandantentypologie gibt es zahlreiche unterschiedliche Kategorisierungen, die hier zu guter Letzt noch kurz erläutert werden sollen. Kein Mandant wir...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenz: So läuft das Ver... / 7.2 Unterhaltsanspruch des Schuldners

Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang dem Schuldner Unterhalt gewährt werden soll, obliegt der Gläubigerversammlung. Besteht ausreichend Insolvenzmasse, kann die Gläubigerversammlung dem Gesellschafter-Geschäftsführer ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Unterhaltsanspruch zusprechen. Bis zu dieser Entscheidung ist es dem Insolvenzverwalter möglich, dem Gesellscha...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 4 Nutzung für private Fahrten

Darf der freie Mitarbeiter den Firmenwagen auch für private Fahrten nutzen, unterliegen die hierauf entfallenden Kosten als Leistungsaustausch der Umsatzsteuer. D. h., Unternehmer und freier Mitarbeiter müssen diese Kfz-Kosten abrechnen, wenn sie keine steuerlichen Nachteile in Kauf nehmen wollen. Den geldwerten Vorteil rechnet der freie Mitarbeiter mit dem Unternehmer ab, b...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 5 Abrechnung in Form einer Gutschrift

Unternehmer und freier Mitarbeiter müssen jeweils eine Rechnung ausstellen. Wenn aber der Unternehmer, der den freien Mitarbeiter beauftragt hat, den Vergütungsanspruch (bzw. die Provision) ohnehin in Form der Gutschrift abrechnet, dann sollte hierbei auch die Überlassung zur privaten Nutzung einbezogen werden. Praxis-Beispiel Pkw-Überlassung als Teil des Gesamthonorars Eine G...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Dekoration / 6 Besonderheit Schaufensterdekoration

Die Schaufensterdekoration im Einzelhandel ist zumeist kostspieliger als etwa die Dekoration der Büros. Verkaufen wird immer schwieriger, der Kunde immer anspruchsvoller und das Warenangebot immer umfassender. Umso mehr muss das Schaufenster aufmerksam machen, Wünsche wecken und den potenziellen Kunden in Kaufstimmung versetzen. Aber eine wirkungsvolle Schaufensterdekoration ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 5.2 Sicherstellung der Finanzierung

Die Kosten für die Durchführung längerfristig planbarer Sanierungen größeren Umfangs können in Wirtschaftsplänen als gesondert vorgesehene Ausgabenposition – unter Umständen sogar über Jahre pro rata temporis verteilt – nach erwarteten Vergütungs- bzw. Werklohnfälligkeiten an Unternehmer kalkuliert und abgesichert werden. Etwaige Wohngeldsäumnisse oder gar erwartete Zahlungs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter beschäftigen / 1.7 Vertragsanpassung nach rechtskräftiger Feststellung des Arbeitnehmerstatus

Stellt sich heraus, dass der freie Mitarbeiter in Wirklichkeit Arbeitnehmer ist, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vergütungsrechtlich so stellen, wie dies bei rechtzeitiger, korrekter Einordnung des Rechtsverhältnisses der Fall gewesen wäre. In diesem Fall hat der Mitarbeiter nach § 612 BGB Anspruch auf Vergütung nach dem sachlich einschlägigen Tarifvertrag. Lässt sich ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sponsoring: Problem- und Zw... / 2.1 Betriebsausgabenabzug

Zu den Betriebsausgaben gehören wie erwähnt auch die Aufwendungen von Sponsoren zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile, die insbesondere auch in der Sicherung oder Erhöhung des unternehmerischen Ansehens liegen können, für sein Unternehmen erstrebt oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kostenfestsetzung und Höhe der Kosten (Abs 2).

Rn 3 Abs 2 sieht vor, dass das Schiedsgericht auch über die Höhe der von den Parteien zu tragende Kosten entscheiden kann. Davon abzutrennen ist eine Entscheidung über die Höhe des eigenen Honorars des Schiedsgerichts. Das Schiedsgericht hat keine Kompetenz, darüber zu entscheiden. Vielmehr ist das Honorar der Schiedsrichter eine Frage der Vereinbarung im Schiedsrichtervertr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Richten in eigener Sache.

Rn 70 Das Verbot, in eigener Sache zu richten, ist unverzichtbarer Bestandteil jeder rechtsstaatlichen Gerichtsbarkeit. Ein Verstoß des Schiedsgerichts gegen das Verbot, verletzt den verfahrensrechtlichen op (nicht endgültig bejaht: BGHZ 193, 38 Rz 6). Das Schiedsgericht darf daher nicht sein Honorar im Schiedsspruch beziffert festsetzen (BGHZ 193, 38 Rz 7), es sei denn, das...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Verzicht auf die Übungsleiterentschädigung mit gleichzeitigem Spendenabzug

Tz. 62 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Lässt sich der Übungsleiter sein Honorar auszahlen und spendet er diesen Betrag anschließend an den Verband/Verein zurück, kann der zugewendete Betrag unter folgenden Bedingungen als Spende i. S. v. § 10b EStG (Anhang 10) zum Abzug gelangen: Der Übungsleiter muss einen Rechtsanspruch auf die Vergütung haben (Präsidiums-/Vorstandsbeschluss, Sa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Keine Vergütungsvereinbarung.

Rn 4 Wird in einem Werkvertrag eine Vergütungsvereinbarung getroffen oder ist die Vergütung aus dem Vertrag bestimmbar, findet § 632 keine Anwendung (so beim Einheitspreisvertrag oder bei Vereinbarung eines Stundenlohns – BGH NJW 02, 1107; BGHZ 132, 229). Der Besteller schuldet dann die vereinbarte Vergütung. Eine Vergütung ist nicht vereinbart, wenn die Vertragsparteien die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Beendigung der Mediation (Abs 5).

Rn 5 Das Mediationsverfahren kann durch die Parteien jederzeit im Wege einer Kündigung beendet werden. Eine solche Kündigung lässt allerdings das vereinbarte Mediationshonorar nicht entfallen. Eine jederzeit mögliche Beendigung des Verfahrens durch den Mediator ist gem § 627 BGB im Wege der Kündigung möglich. Auch hier bleibt der Anspruch des Mediators auf das Honorar für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Verfahren, Gegenstand und Höhe der Vergütung des SV richten sich nach dem JVEG (s.a. § 1 I 2 JVEG; näher Ulrich/Ulrich Die SV und ihr Honorar S 327 ff). Der Begriff der Vergütung umfasst ein Honorar, Fahrtkostenersatz, Entschädigung für Aufwand sowie Ersatz für sonstige und für besondere Aufwendungen (§ 8 I Nr 1–4, §§ 5–12, Anl 1 zu § 9 I, Anl 2 zu § 10 I JVEG). Der Ans...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Umfang und Höhe.

Rn 3 Zu den einzelnen Positionen s Rn 1, § 8 I JVEG. Das Honorar wird idR nach dem Zeitaufwand (zur Bestimmung BGH NJW-RR 87, 1470 [BGH 04.06.1987 - X ZR 27/86]; GRUR 07, 264) mit einem bestimmten Stundensatz bemessen (zB LSG Schlesw MedR 10, 522 [LSG Baden-Württemberg 23.09.2009 - L 5 KA 1375/09]). Der Stundensatz richtet sich gem § 9 I JVEG nach Honorargruppen, die in Anl ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Schiedsgerichtliches Verfahren.

Rn 214 Das Schiedsgericht kann den Streitwert auch dann festsetzen, wenn sein Honorar davon abhängt; der Einwand überhöhter Festsetzung ist jedoch im Streit um die Höhe der Vergütung vor dem ordentlichen Gericht zulässig (BGH MDR 12, 739 [BGH 28.03.2012 - III ZB 63/10]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Geschäftsbesorgung.

Rn 5 Wird ein Honorar (nicht nur eine Auslagenpauschale) vereinbart, liegt der Bestellung eine Geschäftsbesorgung (§§ 675 ff BGB, 611 ff BGB) zu Grunde. Vertragspartner eines Vertrags – wird er geschlossen – ist die GdW.mehr