Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3 Unterrichtung des Betriebsrats

Rn 20 Besteht ein Betriebsrat, ist der Antrag wegen der Formulierung des § 126 Abs. 1 Satz 1 ("obwohl der Verwalter den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend unterrichtet hat") nur zulässig, wenn der Insolvenzverwalter oder der vorläufige Verwalter (zum vorläufigen Verwalter siehe sogleich) den Betriebsrat über die beabsichtigte Betriebsänderung ausreichend informiert[56] un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Reichweite des Anspruchsausschlusses

Rn 4 Der in § 310 geregelte Anspruchsausschluss schließt eine Erstattung sowohl prozess- wie materiell-rechtlicher Ansprüche in Zusammenhang mit dem Schuldenbereinigungsplan aus, unabhängig davon, auf welchen Rechtsgrund sie gestützt werden und ob eine kontradiktorische Entscheidung getroffen wird.[8] Die Kosten der Mitwirkung im Schuldenbereinigungsverfahren beruhen regelmä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4.1 Kündigungen des Insolvenzverwalters

Rn 21 Das Verfahren nach § 126 kann sowohl für noch auszusprechende[61] als auch für Kündigungen durchgeführt werden, die bereits vor Einleitung dieses Verfahrens durch den Insolvenzverwalter oder einen vorläufigen "starken" Insolvenzverwalter erklärt wurden.[62] Kündigungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzschuldner vorgenommen wurden, können ni...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Wirkung der Fiktion

Rn 14 Der Eintritt der Fiktion bewirkt das Scheitern jedes außergerichtlichen Einigungsversuchs. Dies bedeutet aber lediglich, dass der Schuldner seine außergerichtlichen Einigungsbemühungen nicht mehr fortführen muss. Sieht er weiterhin eine Chance auf eine Einigung bleibt es ihm unbenommen, seinen Gläubigern weitere Einigungsvorschläge zu unterbreiten.[33] Da in den meiste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 4 Ausnahmen von der Haftung (Abs. 2)

Rz. 36 Haftungsbegründend ist die rechtsgeschäftliche Übereignung (s. Rz. 18), wenn dadurch der Fortbestand des Geschäfts möglich ist. Unterliegt die wesentliche Grundlage des Betriebs jedoch der Beschlagnahme oder der Pfandverstrickung, so wäre die geschlossene Verwertung der wirtschaftlichen Einheit infrage gestellt, wenn der Erwerber noch mit unbekannten Steuerforderungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 3.4.2 Öffentliche Grundstückslast

Rz. 33 Die Duldungspflicht besteht nur für solche Steuern, die als öffentliche Last auf dem Grundbesitz ruhen. Öffentliche Grundstückslasten i. d. S. sind dingliche Sicherungsrechte an dem Grundstück für eine öffentlich-rechtliche Abgabe, die aufgrund ausdrücklicher öffentlich-rechtlicher Rechtsnormen entstehen. Sie sind im Grundbuch nicht eingetragen.[1] Öffentliche Lasten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 2 Haftungsschuldner

Rz. 5 Haftungsschuldner ist der Vertretene, für den eine in §§ 34, 35 AO genannte Person gehandelt, geduldet oder unterlassen hat. Vertretene können also sein: natürliche Personen, juristische Personen, nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, nichtrechtsfähige Vermögensmassen, Eigentümer des verwalteten Vermögens[1], Personen, für die der Verfügungsberechtigte auftritt.[2] Wenn au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 77... / 2.4 Anwendungsbeispiele

Rz. 28 Die Duldungspflicht nach § 77 Abs. 1 AO trifft den in §§ 34, 35 AO genannten Personenkreis, also gesetzliche Vertreter, Vermögensverwalter oder Verfügungsberechtigte in diesem Sinne. Bedeutung hat eine selbstständige steuerliche Duldungspflicht allerdings nur, soweit nicht mit dem als Vollstreckungsgrundlage dienenden Verwaltungsakt unmittelbar in das Vermögen des Lei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.5 Übereignung eines lebenden Unternehmens oder Teilbetriebs

Rz. 32 Die Haftung nach § 75 AO greift nur ein, wenn ein — im Augenblick des Übergangs — ­lebendes und selbstständig lebensfähiges Unternehmen übereignet wird.[1] Das gilt für die Übertragung sowohl des Gesamtunternehmens als auch eines Teilbetriebs. Diese beiden Alternativen des § 75 AO stehen selbstständig nebeneinander und schließen sich gegenseitig aus. Die Vorschrift ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keine Berechtigung des Insolvenzverwalters zur Umfirmierung der Gesellschaft

Zusammenfassung Dem Insolvenzverwalter kommt auch in Bezug auf den Firmenwert das Verwertungsrecht zu. Jedoch umfasst seine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in diesem Zusammenhang nicht die Berechtigung, die Firma der insolventen Gesellschaft zu ändern. Hintergrund Der Insolvenzverwalter hatte im Insolvenzverfahren den Geschäftsbetrieb der insolventen Aktiengesellschaft (AG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung für Altschulden beim Kauf eines Handelsgeschäfts vom Eigenverwalter?

Zusammenfassung Die Haftung des Erwerbers gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 HGB (für alle im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers) greift weder beim Kauf eines Handelsgeschäfts vom Insolvenzverwalter noch beim Kauf von einem Eigenverwalter. Hintergrund Die insolvente Gesellschaft, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Reihengeschäft: Bestimmung der bewegten Lieferung

Leitsatz Bei einem Reihengeschäft mit drei Lieferungen und vier Beteiligten setzt die Zuordnung der Versendung zu der zweiten Lieferung insbesondere die Feststellung voraus, ob zwischen dem Erstabnehmer und dem Zweitabnehmer die Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, stattgefunden hat, bevor die Versendung erfolgte (Fortführung der Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2020, Pfändbarkeit ... / 2 II. Die Entscheidung

Die Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Beschwerdegericht hat keinen Anspruch gesehen Das LG hat ausgeführt, der Schuldner habe keinen Anspruch, die zur Insolvenzmasse gezogenen Beträge soweit zu reduzieren, dass die Einkommensteuer zuzüglich Nebenleistungen der Jahre 2012 bis 2014 aus dem sich danach ergebenden insolvenzfreien Vermögen beglichen werden könnte. Kei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2020, Pfändbarkeit ... / 1 I. Der Fall

Schuldner in der Insolvenz, Finanzamt verlangt Steuern Am 2.8.2012 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet. Der Arbeitgeber des Schuldners zahlte den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens an die Insolvenzverwalterin und den unpfändbaren Teil an den Schuldner aus. Für die Jahre 2012, 2013 und 2014 berücksichtigte das Finanzamt als Einkünfte des S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2020, Gebühr für ni... / 3 Der Praxistipp

Was der Gläubiger zu tragen hat In der Sache dürfte die Entscheidung richtig sein, auch wenn der Tatbestand nicht erkennen lässt, wann das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen der Antragstellung und der Feststellung des GV dürfte dies aber vor der Antragstellung der Fall gewesen sein. Falsch ist die für Schröder/Kay angegeben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2020, Gebühr für ni... / 1 I. Der Fall

Gebühren und Auslagen ohne Tätigkeit? Die Gläubigerin erteilte unter dem 7.2.2019 den Auftrag auf Abnahme der Vermögensauskunft. Unter dem 18.2.2019 stellte der GV die Vollstreckung ein, da ihm bekannt war, dass das Insolvenzverfahren eröffnet worden war. Er hatte den Schuldner noch nicht zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen. Zugleich stellte er unter anderem eine Gebühr ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2020, Die Entwicklun... / I. Erstattung der Flugscheinkosten

Die späteren Kl. hatten bei einem in den Niederlanden ansässigen Veranstalter eine Pauschalreise gebucht, die unter anderem Hin- und Rückflüge für die Strecke zwischen Eelde (Niederlande) und Korfu (Griechenland) mit einem griechischen Luftfahrtunternehmen beinhalten sollte. Der Pauschalreisepreis wurde von den Reisenden vollständig an den Veranstalter bezahlt. Wegen Zahlung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 32 Bauchowitz/Kraft, Analyse der Abwicklung von gesetzlichen Krankenkassen per sozialrechtlicher Schließung oder per Insolvenzverfahren, ZVersWiss 2017 S. 425. Boemke, Urteilsanmerkung zu BSG, Urteil v. 12.3.2013, B 1 A 1/12 R, SGb 2014 S. 92. Bohlen-Schöning, Rechtliche Stellung der Mitarbeiter bei Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse, KrV 2011 S. 85. dies., Die ge...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Anfechtbarkeit der Herstellung einer Aufrechnungslage

Leitsatz 1. Einfuhren, die zum Entstehen der Einfuhrumsatzsteuerschuld führen, sowie die Verwendung von Energieerzeugnissen zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme unter den einen Steuerentlastungsanspruch auslösenden Bedingungen sind jeweils Rechtshandlungen i.S. des § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO i.V.m. § 129 Abs. 1 InsO. 2. Die Herstellung einer Aufrechnungslage durch Recht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Die gesamtschuldnerische Haftung Dritter hindert die Insolvenzanfechtung nicht

Zusammenfassung Zahlungen aus dem Schuldnervermögen können auch vom Insolvenzverwalter angefochten werden, wenn eine gesamtschuldnerische Haftung Dritter mit der insolventen Gesellschaft besteht. Nur wenn durch die Gesamtschuldner sämtliche Verbindlichkeiten der insolventen Gesellschaft bedient werden könnten, läge keine Gläubigerbenachteiligung vor. Hintergrund Durch Abspaltu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4 Werbungskostenabzug bei ausländischen Einkünften

Auch für ausländische Kapitalerträge gilt der Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR (1.602 EUR bei Ehegatten) nach § 20 Abs. 9 EStG. Ein Abzug der den Pauschbetrag übersteigenden tatsächlichen Werbungskosten ist nicht möglich. Ausnahmen: Nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG erhält der Kapitalanleger ein Wahlrecht, nach dem er Kapitalerträge i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG 2009 aus e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Insolvenzverfahren

Die Kosten für ein Insolvenzverfahren sind nicht gem § 33 EStG abzugsfähig (glA Rössler, FR 1999, 1357; aA Müller, DStZ 1999, 645; vgl auch BFH BStBl II 1974, 516 zur Aufwendungen zur Abwehr eines Konkurses). Dies gilt jedenfalls dann, wenn der StPfl die entscheidende Ursache selbst gesetzt hat (BFH BStBl II 2017, 276). Ebenso die erneute Zahlung zur Abwendung eines Insolven...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Steuerfreiheit von Post-Universaldienstleistungen

Leitsatz 1. Die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften ist eine Post-Universaldienstleistung nach Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 97/67/EG (Post-Richtlinie), die als von "öffentlichen Posteinrichtungen" erbrachte Dienstleistung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL von der Umsatzsteuer befreit ist. 2. Auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. a Mw...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 4 Nr. 11b Satz 2 UStG

Leitsatz Wer Post-Universaldienstleistungen nach Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 97/67/EG, § 4 Nr. 11b UStG erbringt, hat Anspruch auf Erteilung der Bescheinigung nach § 4 Nr. 11b Satz 2 UStG. Normenkette § 4 Nr. 11b UStG, § 33 Abs. 1 PostG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. a EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), Art. 2 Nr. 13, Art. 3 Abs. 4 EGRL 97/67 Sachverhalt Der Kläger ist Insolvenzverwalte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Mieten und Pachten im Insolvenzverfahren

Rz. 36 Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners ist die Pfändung mithaftender Mieten oder Pachten durch absonderungsberechtigte Grundpfandgläubiger nicht mehr zulässig. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Norm § 49 InsO (BGH, BGHZ 168, 339 = NJW 2006, 3356; AG Kaiserslautern, NZI 2005, 636; AG Hamburg, ZIP 2005, 1801; a. A. LG Traunst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verfahren

Rz. 9 Durch die Pfändung erfolgt zunächst eine Beschlagnahme der Vergütung im Ganzen. Auf Antrag ist durch das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger, § 20 Nr. 17 RPflG) zugunsten des Schuldners Pfändungsschutz zu gewähren. Im Insolvenzverfahren ist das Insolvenzgericht nach § 36 Abs. 1, 4 InsO zuständig (vgl. auch Rz. 5). Dies gilt auch in Insolvenzverfahren, die vor dem 1.12...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Teilzahlungen und Insolvenz

Rz. 10 Das "Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der InsO und nach dem AnfG" ist am 5.4.2017 in Kraft getreten (BGBl 2017, 654). Nach Art. 103j Abs. 1 EGInsO gilt die Reform für alle Insolvenzverfahren, die ab diesem Stichtag eröffnet werden. Kernpunkte der Novellierungen sind eine Verkürzung der Anfechtungsfrist von zehn auf vier Jahre sowie di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Verfahren

Rz. 8 Für die Anpassung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an die veränderten Verhältnisse für die Bemessung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ist das Vollstreckungsgericht im Insolvenzverfahren (Rechtspfleger vgl. § 20 Nr. 17 RPflG) zuständig, von dem der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen worden ist (BGH, Rpfleger 1990, 308; OLG München, Rpfle...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechte des Gläubigers

Rz. 17 Durch die Pfändung wird der Vollstreckungsgläubiger nicht Eigentümer der gepfändeten Sache. Er erwirbt ein Pfandrecht daran (OLG Koblenz, WM 2010, 475), weswegen er im Verhältnis zu ungesicherten Gläubigern vorrangig zu befriedigen ist und zwar im Verhältnis zu gesicherten Gläubigern grds. nach der zeitlichen Reihenfolge, in welcher die Pfandrechte begründet wurden. D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Die privilegierten Gläubiger (Absatz 1 Satz 1) /Anwendungsbereich

Rz. 3 Privilegiert ist der Gläubiger, wenn er Verwandter in gerader Linie (§ 1601 BGB), insbesondere Kind, Adoptivkind, ehelich erklärtes Kind, jetziger oder früherer Ehegatte, jetziger oder früherer Lebenspartner (§§ 5, 12, 16 LPartG), Elternteil oder Elternteil nach §§ 1615l oder 1615n BGB ist. Hinter der für gesetzliche Unterhaltsansprüche angeordneten Herabsetzung der Pfä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die unmittelbare Anwendung von § 850h Abs. 1 ZPO setzt voraus, dass zw. dem eine Arbeitsleistung erbringenden Schuldner und dem Empfänger der Arbeitsleistung ein Rechtsverhältnis bestehen muss, aufgrund dessen der Empfänger eine Gegenleistung schuldet, die lediglich vertraglich einem Dritten zusteht (BAG, MDR 1996, 1155 = ZIP 1996, 1567 = DB 1996, 2395 = KTS 1996, 584)...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.9.3 Konkurrenz von Mobiliar- Immobiliarvollstreckung/Insolvenz

Rz. 162 In der Praxis greifen Gläubiger sowohl im Rahmen der Mobiliar- als auch im Rahmen der Immobiliarvollstreckung auf Miet- und Pachteinnahmen zu. Hinzu kommt, dass parallel auch ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Bei dieser Konkurrenz ist Folgendes zu beachten: 9.9.3.1 Pfändungen im Rahmen der Mobiliarvollstreckung durch Einzelgläubiger Rz. 163 Gläubiger G. 1 pfändet ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Bei einer zwangsweisen Versteigerung durch den Gerichtsvollzieher bzw. Vollziehungsbeamten erwirbt der Ersteher das Pfandobjekt unter Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen auf eigenes Risiko. Der Zuschlag ist ein Hoheitsakt, mit dem ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Staat, vertreten durch den Gerichtsvollzieher oder dem Vollziehungsbeamten, und dem Ers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 4 Es muss sich um nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste oder um sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, handeln. Insofern fallen Vergütungen, die ein Unternehmer für die durch abhängig beschäftigte Arbeitnehmer erbrachten Leistungen erhält, nicht unter den Anwendungsbereich der Norm. Die Norm ist anzuwenden be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.9.3.3 Zwangsverwaltung und Insolvenz

Rz. 169 Oft tritt ein Insolvenzverfahren mit einem Zwangsverwaltungsverfahren zusammen. Hier ist § 110 InsO zu beachten. Danach gilt: Hat der Schuldner als Vermieter oder Verpächter eines unbeweglichen Gegenstands oder von Räumen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Miet- oder Pachtforderung für die spätere Zeit verfügt, ist diese Verfügung nur wirksam, soweit ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Antrag

Rz. 7 Außer Schuldner und Gläubiger (Satz 1) sind auch Dritte, denen der Schuldner unterhaltsverpflichtet ist, antragsberechtigt, vorausgesetzt, dass sie durch eine Änderung begünstigt würden (Satz 2). Eine Änderung kann auch vom Drittschuldner beantragt werden (Hess. LAG, DB 1990, 639; LAG Frankfurt DB 1990, 639; Thomas/Putzo/Seiler, § 850g Rn. 2; a. A. Musielak/Voit/Becker...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich (Abs. 1)

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Vorgehensweise des Gerichtsvollziehers , was sich bereits aus der Stellung der Norm im Allgemeinen Teil ergibt. Die Norm findet auch im Insolvenzverfahren Anwendung (AG Rosenheim, InsbürO 2017, 37 = NZI 2017, 87 = ZVI 2017, 242-243 = DGVZ 2018, 185; AG München, Beschluss v. 12.02.2016, 1503 IN 3339/15; Siebert, NZI 2016, 541 f.). Rz. 3 Der Gru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 5 Dem Schutzzweck der §§ 850 bis 850h unterliegt Arbeitseinkommen in Form von Lohn bzw. Gehalt. Sonstige Vergütungen werden durch § 850i ZPO geschützt, Geldforderung auf Konten aus Dienst- bzw. Arbeitseinkommen gg. Geldinstitute nach §§ 850k, 850l ZPO, Barzahlungen nach § 811 Abs. 1 Nr. 8 ZPO. Anwendung finden die §§ 850 ff. ZPO bei jeder Zwangsvollstreckung wegen Geldfo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Addition mehrerer Arbeitseinkommen (Nr. 2)

Rz. 24 Arbeitseinkommen im Sinne von § 850e Nr. 2 und 2a ZPO sind Bezüge, die unter § 850 ZPO fallen (BGH, Vollstreckung effektiv 2014, 203 = WM 2014, 2094 = ZInsO 2014, 2223 = ZIP 2014, 2194 = NZI 2014, 957 = MDR 2014, 1413 = DB 2014, 2529; Stein/Jonas/Brehm, § 850e Rn. 21; Zöller/Herget, § 850e Rn. 3). Hierzu gehören in Geld zahlbare Bezüge oder Vergütungen, deren Rechtsgr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Arbeits- und Dienstlöhne

Rz. 9 Zu den Arbeits- und Dienstlöhnen zählen alle wiederkehrenden oder einmaligen Bezüge, die als Gegenleistung für die persönlich erbrachte Arbeitsleistung gewährt werden. Maßgeblich ist in erster Linie die wirtschaftliche Abhängigkeit des Leistungserbringers, sodass es z. B. auf eine Unterscheidung zwischen Arbeitnehmer, Arbeiter oder Angestellter nicht ankommt. Rz. 10 Zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Lohnverschleierung (Abs. 2)

Rz. 9 Die Norm schützt das Interesse des Vollstreckungsgläubigers an der Durchsetzung seiner Forderung gegen den Schuldner, der für einen Dritten arbeitet oder sonst Dienste leistet (auch in Teilzeitbeschäftigung; vgl. LAG Hamm, NZA 1988, 657 u. 1754 m. Anm. Smid), ohne eine entsprechende angemessene Vergütung zu erhalten (BAG, EzA ZPO 2002 § 850h Nr. 2). Das Gesetz behandel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.5.4 Insolvenzgeld

Rz. 190g Insolvenzgeld stellt eine Lohnsersatzleistung für die Ausfallzeit dar. Gem. § 165 SGB III haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie im Inland beschäftigt waren ein sog. Insolvenzereignis vorliegt wie z. B. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers oder die Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck/Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Norm regelt Besonderheiten für die Zwangsvollstreckung in bestimmte Renten und rentenähnliche Bezüge, die wie Arbeitseinkommen dem Lebensunterhalt des Schuldners dienen (BGH, NJW-RR 2007, 1390 = FamRZ 2007, 1646 = MDR 2007, 1218 = Rpfleger 2007, 614 = JurBüro 2007, 607 = ZVI 2007, 553). Die Regelung dient der Existenzsicherung des Schuldners. Die Norm ist anzuwenden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Allgemeine Wirkungen

Rz. 11 Die Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbots an den Drittschuldner hat die Wirkungen eines Arrests (§ 930 ZPO) sowie einer Beschlagnahme im Wege der Zwangsvollstreckung (BGHZ 87, 166 = ZIP 1983, 618 = WM 1983, 599 = NJW 1983, 1738 = MDR 1983, 663 = DB 1983, 2410 = BB 1984, 178). Entsprechendes gilt für die Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO (BGH, NJW 1985, 863)...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Dieser erstreckt sich nicht auf sog. Blankettbeschlüsse, bei denen das Gericht den Umfang der Pfändung lediglich abstrakt durch Verweis auf die Pfändungstabelle nach § 850c ZPO umschreibt (vgl. § 850c Rz. 20). Dadurch wird dem Drittschuldner die Verpflichtung auferlegt, die pfändbaren Bezüge zu ermitteln (vgl. Mock, Vollstreckung effektiv 2001, 2). Hier kann das Vollst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr