Fachbeiträge & Kommentare zu Investitionsabzugsbetrag

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Gesundes Führen in der hybr... / 1 Vorteile der hybriden Arbeitswelt

Bogenstahl & Peters beschreiben die hybride Arbeitswelt als wertvolle Erweiterung der reinen Homeofficelösung, insbesondere da der soziale Kontakt zu den Kollegen gezielt aufrechterhalten bleiben kann.[1] Dadurch wird die "Entweder-oder-Mentalität" aufgelöst und es entsteht die Möglichkeit, die Vorteile beider Welten zu verbinden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Teamm...mehr

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Arbeitswelt 4.0: Herausford... / 2 Arbeitswelt 4.0 und Gesundheit

Mit der zunehmenden Digitalisierung, dem mobilen und multilokalen Arbeiten sowie den veränderten Wertevorstellungen in der Gesellschaft ist auch davon auszugehen, dass arbeitsbedingte Belastungen sich ändern bzw. anders wahrgenommen werden. Daraus resultiert zwangsläufig je nach Belastungsbereich auch eine Erweiterung der Analyse dieser "neuen Belastungen" bzw. Anpassung in ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.1.1.3 Auswirkung des Investitionsabzugsbetrags auf die Größenmerkmale

Rz. 12 Die Größenmerkmale (Betriebsvermögen bzw. Gewinngrenze) können nicht durch die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags gesenkt werden[1]; dies ergibt sich für das Größenmerkmal Betriebsvermögen (bei Bilanzierenden) schon daraus, dass der Abzug nach § 7g Abs. 1 EStG, aber auch die Hinzurechnung im Investitionsjahr nach § 7g Abs. 2 S. 1 EStG, außerbilanziell vorzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.9 Nachträgliche Erhöhung eines Investitionsabzugsbetrags

Rz. 56 Da die ab 1.1.2016 gebildeten Investitionsabzugsbeträge keiner konkret bezeichneten Einzelinvestition mehr zugeordnet werden, ist eine nachträgliche Erhöhung eines Investitionsabzugsbetrags unproblematisch. Erfolgt diese nicht im Jahr der ursprünglichen Bildung, handelt es sich dabei jedoch nicht um eine Erhöhung, sondern um die Neubildung. Diese hat den Vorteil, dass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.3 Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags bei nicht erfolgter Investition (§ 7g Abs. 3 EStG)

3.3.1 Allgemeines Rz. 65 Unterbleibt die geplante Investition, wird der Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g Abs. 3 EStG rückgängig gemacht. Verfahrensrechtliche Korrekturvorschrift ist § 7g Abs. 3 S. 2 EStG, wonach der entsprechende Steuerbescheid zu ändern ist, wenn der Gewinn bereits einer Steuerfestsetzung oder Feststellung zugrunde gelegt wurde. Gem. § 7g Abs. 3 EStG ist d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.1 Auswirkungen der Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Abs. 3 oder 4 EStG auf Steuerrückstellungen

Rz. 100 Steuerrückstellungen sind auf der Grundlage objektiver, am Bilanzstichtag vorliegender Tatsachen aus der Sicht eines sorgfältigen und gewissenhaften Kaufmanns zu bewerten. Als "wertaufhellend" sind nur solche Umstände zu berücksichtigen, die zum Bilanzstichtag bereits objektiv vorlagen und nach dem Bilanzstichtag, aber vor dem Tag der Bilanzerstellung lediglich bekan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.2 Grund und Bedeutung der Regelung

Rz. 2 Durch das UntStRefG 2008 [1] wurde die bisher als "Ansparrücklage" oder "Ansparabschreibung" bezeichnete Möglichkeit, Abschreibungspotenzial zeitlich vorzuziehen, in einen sog. Investitionsabzugsbetrag umgewandelt. Die bis dahin relevante Buchung und Bilanzierung einer steuerfreien Rücklage entfällt. § 7g EStG soll die Wettbewerbssituation "kleiner und mittlerer Betrieb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3 Folgen bei Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags (§ 7g Abs. 2 EStG)

3.1 Hinzurechnung in Höhe des vorgenommenen Investitionsabzugs im Wirtschaftsjahr der Investition (§ 7g Abs. 2 S. 1 EStG) Rz. 60 Erfolgt eine Investition in ein Wirtschaftsgut, das die Voraussetzungen des § 7g Abs. 1 S. 1 EStG erfüllt, kann der Stpfl. einen – in einem Vorjahr gebildeten Investitionsabzugsbetrag – auflösen. Dazu muss der laufende Gewinn des Wirtschaftsjahres, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2 Einzelvoraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags

2.1 Anspruchsberechtigung (§ 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG) 2.1.1 Größenmerkmale in § 7g EStG für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.2020 endeten 2.1.1.1 Allgemeines Rz. 10c Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen ist die Gewinnermittlung entweder durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 5 EStG oder durch Einnahmenüberschussrechnung n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.4.5.4 Unentgeltliche Betriebsübertragung und Realteilung

Rz. 45b Der Investitionsabzugsbetrag kann auch in Anspruch genommen werden, wenn feststeht, dass die Investition nicht mehr vom Stpfl, selbst, sondern aufgrund einer bereits durchgeführten oder feststehenden unentgeltlichen Betriebsübertragung vom Betriebsübernehmer vorgenommen werden soll.[1] Laut BFH entspricht es sowohl dem Förderzweck des § 7g EStG als auch dem Zweck der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.7 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 7 Die frühere Ansparrücklage wurde durch die Unternehmensteuerreform 2008 [1] in einen Investitionsabzugsbetrag für kleine und mittlere Betriebe umgestaltet. Gem. § 52 Abs. 23 S. 1 EStG n. F. gilt § 7g Abs. 1–4 und 7 EStG für Wirtschaftsjahre, die nach Verkündung des UntStRefG 2008 [2] am 17.8.2007 enden, also bei einem Wirtschaftsjahr, das dem Kj. entspricht, schon im Vz ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.4.5.2 Umwandlungsfälle

Rz. 45 Für die Ansparabschreibung nach § 7g EStG 2002 hatte der BFH entschieden, dass diese nicht mehr gebildet werden kann, wenn im Zeitpunkt ihrer Geltendmachung beim FA bereits feststeht, dass der Betrieb zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft eingebracht wird.[1] Begründet hat der GrS des BFH seine Auffassung damit, dass die Einbringung eines Betriebs in eine Kapitalg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

1 Allgemeines 1.1 Überblick über die Regelung Rz. 1 Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 17.8.2007 enden (§ 52 Abs. 23 S. 1 EStG), können bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens außerbilanziell gewinnmindernd abgezogen werden (Investitionsabzugsbetrag). Die Steuervergünstigung wird für neue und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.8 Verlängerte Investitionsfrist aufgrund der Corona-Krise

Rz. 10b Bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie musste davon ausgegangen werden, dass viele Unternehmer nicht in der Lage sein würden, die dreijährige Investitionsfrist einzuhalten. Daher wurden zur Vermeidung steuerlicher Nachteile die Fristen durch Anpassungen des § 52 Abs. 16 EStG mehrfach verlängert. Erstmals durch das "Zweite Corona-Steuerhilfegesetz" v. 29.6...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.3.4 Verzinsung bei Rückgängigmachung des Abzugsbetrags

Rz. 70 Nach § 7g Abs. 3 S. 4 EStG stellt die Änderung von Steuerbescheiden bei Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags kein rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 233a Abs. 2a AO dar, sodass der Zinslauf für die frühere Steuerfestsetzung unverändert bleibt. .Dies bedeutet bei Aufgabe der Investitionsabsicht , dass der Zinslauf bereits 15 Monate nach Ablauf des ursprüngl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.3.3 Abweichung von den prognostizierten Anschaffungs-/Herstellungskosten

Rz. 68 Wird nicht oder nicht wie geplant investiert, ist der bereits gewährte Investitionsabzugsbetrag rückwirkend zu beseitigen (§ 7g Abs. 3 EStG), z. B. wenn überhaupt nicht, nicht zeitgerecht oder nicht in der entsprechenden Höhe investiert wurde. Unschädlich ist eine Investition nach einer steuerlichen Rechtsnachfolge gem. § 6 Abs. 3 EStG, § 16 Abs. 3 S. 2 EStG oder §§ ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.6.1 Betriebliche Nutzung

Rz. 48 Bis 2015 beinhaltete die Prognoseentscheidung auch den Umfang der betrieblichen Nutzung. Es musste von Anfang an ersichtlich sein, dass die Wirtschaftsgüter, für die der Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen wurde, ausschließlich oder fast ausschließlich (d. h. zu mindestens 90 %)[1] betrieblich genutzt werden sollten. Da aktuell bei Bildung des Investitionsab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 4.1 Ausgestaltung der Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5 EStG)

Rz. 80 Die Sonderabschreibung ist für Investitionen analog den Vorschriften über den Investitionsabzugsbetrag z. B. auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zulässig und unabhängig von einer vorherigen Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags. Unabhängig davon, ob ein Stpfl. für ein tatsächlich angeschafftes oder hergestelltes Wirtschaftsgut den neuen I...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 4.2.4 Ausschließlich betriebliche Verwendung (§ 7g Abs. 6 Nr. 2 EStG)

Rz. 89 Für Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG ist es erforderlich, dass das Wirtschaftsgut nahezu ausschließlich betrieblich, also zu mindestens 90 %, verwendet wird. Das BMF hat die Anweisung in sein Anwendungsschreiben[1] aufgenommen, wonach der Stpfl. (nur noch) in "begründeten Zweifelsfällen darzulegen" hat, dass der Umfang der Nutzung mindestens 90 % beträgt. Bei ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.1.1.4 Größenmerkmale bei Personenzusammenschlüssen

Rz. 13 Die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags ist bei Mitunternehmerschaften nicht zulässig, wenn bei bilanzierenden Gesellschaften das Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft (einschließlich Sonderbetriebsvermögen und Betriebsvermögen laut Ergänzungsbilanz) 235.000 EUR oder bei Überschussrechnern der (Gesamt-)Gewinn der Gesellschaft 100.000 EUR überschreitet. B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.1.1.1 Allgemeines

Rz. 10c Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen ist die Gewinnermittlung entweder durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 5 EStG oder durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Bei einer Tonnagebesteuerung gem. § 5a EStG oder einer Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen (§ 13a EStG) ist § 7g EStG nicht anwendba...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.1 Hinzurechnung in Höhe des vorgenommenen Investitionsabzugs im Wirtschaftsjahr der Investition (§ 7g Abs. 2 S. 1 EStG)

Rz. 60 Erfolgt eine Investition in ein Wirtschaftsgut, das die Voraussetzungen des § 7g Abs. 1 S. 1 EStG erfüllt, kann der Stpfl. einen – in einem Vorjahr gebildeten Investitionsabzugsbetrag – auflösen. Dazu muss der laufende Gewinn des Wirtschaftsjahres, in dem die Investition erfolgt ist, außerbilanziell erhöht werden. Die Hinzurechnung kann bis zu 50 % (ab 2020) bzw. 40 %...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.4.3 Nachträgliche Geltendmachung eines Abzugsbetrags (Konkretisierung und Finanzierungszusammenhang)

Rz. 29b Problematisch ist auch ab 2016 insbesondere die nachträgliche Geltendmachung von Investitionsabzugsbeträgen. In den Gesetzesmaterialien wird die Auffassung vertreten, dass die zur bis 2015 geltenden Rechtslage vorgesehenen Einschränkungen im Fall einer nachträglichen Geltendmachung auch für ab dem 1.1.2016 endende Wirtschaftsjahre zur Anwendung kommen.[1] Dieser Ansi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.4.1 Grundsätze und Verwaltungsauffassung für bis zum 31.12.2015 endende Wirtschaftsjahre

Rz. 25a Ausdrücklich als Tatbestandsmerkmal festgeschrieben wurde durch § 7g EStG i. d. F. des UntStRefG[1], der für bis zum 31.12.2015 geltende Wirtschaftsjahre gilt (§ 52 Abs. 16 EStG), die Investitionsabsicht durch die Formulierung "beabsichtigt" und "voraussichtlich". Hieraus ergab sich die Notwendigkeit einer Prognoseentscheidung, die auch bisher schon von der Rspr. zur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.4.5 Möglichkeit zur Investition/Geltendmachung nach Betriebsveräußerung, unentgeltlicher Betriebsübertragung und Umwandlung

2.4.5.1 Betriebsveräußerung oder -aufgabe Rz. 44 Bis 2015 schied ein Investitionsabzug in Fällen aus in denen der Stpfl. im Zeitpunkt der erstmaligen Geltendmachung bereits den endgültigen Entschluss gefasst hatte, den Betrieb zu veräußern oder aufzugeben.[1] Diese Regelung findet sich in den nachfolgenden BMF-Schreiben nicht mehr. Allerdings dürfte es in diesen Fällen nicht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.6.2 Verbleib in einer Betriebsstätte des inländischen Betriebs

2.6.2.1 Grundsätze bis 31.12.2019 Rz. 49 Das Wirtschaftsgut muss bis zum Ende des der Anschaffung bzw. Herstellung folgenden Wirtschaftsjahrs in einer inländischen Betriebsstätte "des Betriebs" verbleiben. Sonder-Betriebsvermögen gehört mit zum Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft, sodass eine Nutzung insoweit ausreicht. Der Wortlaut spricht von der Nutzung in einer in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.2 Minderung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten im Investitionsjahr (§ 7g Abs. 2 S. 3 EStG)

3.2.1 Allgemeines (§ 7g Abs. 2 S. 3 Halbs. 1 EStG) Rz. 61 Wird ein begünstigtes Wirtschaftsgut planmäßig angeschafft oder hergestellt, so können die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten im Jahr der Investition reduziert werden. Hierdurch hat der Stpfl. die Möglichkeit, den Hinzurechnungsbetrag nach § 7g Abs. 2 S. 1 EStG (Rz. 60ff.) gewinnmindernd zu kompensieren. Die Mi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.1.1 Größenmerkmale in § 7g EStG für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.2020 endeten

2.1.1.1 Allgemeines Rz. 10c Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen ist die Gewinnermittlung entweder durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 5 EStG oder durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Bei einer Tonnagebesteuerung gem. § 5a EStG oder einer Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen (§ 13a EStG) ist § 7g ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.4 Folgen bei nicht ausschließlich betrieblicher Verwendung in einer inländischen Betriebsstätte (§ 7g Abs. 4 EStG)

3.4.1 Rückabwicklung (Abs. 4 S. 1) Rz. 75 Im Fall einer nicht mindestens 90 %-igen betrieblichen Verwendung in einer inländischen Betriebsstätte des (-selben) Betriebs (zu den Voraussetzungen Rz. 78) ist der Investitionsabzug gem. § 7g Abs. 4 EStG rückgängig zu machen.[1] Verfahrensrechtliche Korrekturvorschrift ist § 7g Abs. 4 S. 2 EStG, wonach ein Steuerbescheid oder Festst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.2 Anschaffung oder Herstellung begünstigter Wirtschaftsgüter (§ 7g Abs. 1 S. 1 EStG)

2.2.1 Anschaffung oder Herstellung Rz. 16 Begünstigt ist die beabsichtigte Anschaffung oder Herstellung, nicht aber der unentgeltliche Erwerb[1] oder die Einlage eines Wirtschaftsguts. Die Bildung kommt nur in Betracht, wenn die Investition nach dem Abschlussstichtag erfolgt. Ein Abzug im Wirtschaftsjahr der Investition ist nicht möglich; allerdings dürfte es möglich sein, für...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.4 Investitionsabsicht und Konkretisierung (§ 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG)

2.4.1 Grundsätze und Verwaltungsauffassung für bis zum 31.12.2015 endende Wirtschaftsjahre Rz. 25a Ausdrücklich als Tatbestandsmerkmal festgeschrieben wurde durch § 7g EStG i. d. F. des UntStRefG[1], der für bis zum 31.12.2015 geltende Wirtschaftsjahre gilt (§ 52 Abs. 16 EStG), die Investitionsabsicht durch die Formulierung "beabsichtigt" und "voraussichtlich". Hieraus ergab ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.3 Erforderliche Angaben gegenüber dem FA

2.3.1 Nach dem 31.12.2015 endende Wirtschaftsjahre Rz. 22b § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG sieht ausdrücklich vor, dass der Stpfl. die Abzugsbeträge einschließlich der nach § 7g Abs. 2 bis 4 EStG hinzuzurechnenden oder rückgängig zu machenden Beträge nach amtlich vorgeschriebenen Datensätzen durch Datenfernübertragung übermitteln muss. Die Datenübermittlung ist somit materiell-re...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.1 Anspruchsberechtigung (§ 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG)

2.1.1 Größenmerkmale in § 7g EStG für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.2020 endeten 2.1.1.1 Allgemeines Rz. 10c Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen ist die Gewinnermittlung entweder durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 5 EStG oder durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Bei einer Tonnagebesteuerung gem. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.6 Ausschließliche oder fast ausschließliche betriebliche Nutzung

Rz. 47 § 7g Abs. 1 S. 1 EStG setzte bis 2015 eine in die Zukunft gerichtete Prognoseentscheidung über die Nutzung voraus, die der Stpfl. im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Begünstigung treffen muss. Eine später hiervon abweichende tatsächliche Nutzung führte zum rückwirkenden Fortfall der Begünstigung nach § 7g Abs. 3 EStG, wenn in kein entsprechend der Planung beabsichtig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 65 Unterbleibt die geplante Investition, wird der Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g Abs. 3 EStG rückgängig gemacht. Verfahrensrechtliche Korrekturvorschrift ist § 7g Abs. 3 S. 2 EStG, wonach der entsprechende Steuerbescheid zu ändern ist, wenn der Gewinn bereits einer Steuerfestsetzung oder Feststellung zugrunde gelegt wurde. Gem. § 7g Abs. 3 EStG ist die Steuerfestsetz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.4.5.1 Betriebsveräußerung oder -aufgabe

Rz. 44 Bis 2015 schied ein Investitionsabzug in Fällen aus in denen der Stpfl. im Zeitpunkt der erstmaligen Geltendmachung bereits den endgültigen Entschluss gefasst hatte, den Betrieb zu veräußern oder aufzugeben.[1] Diese Regelung findet sich in den nachfolgenden BMF-Schreiben nicht mehr. Allerdings dürfte es in diesen Fällen nicht ratsam sein, trotzdem einen Investitionsa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 5.4 Anteilserwerb und -veräußerung

Rz. 98 Ist die Anschaffung eines GbR-Anteils beabsichtigt, kann weder für den Anteilserwerb noch für bereits im Gesellschaftsvermögen befindliche Wirtschaftsgüter ein Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden. Hinsichtlich des Erwerbs der Anteile an der GbR fehlt es an der Anschaffung eines Wirtschaftsgutes, da der entgeltliche Erwerb eines Mitunternehmeranteils a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.3.2 Rückgängigmachung auf Antrag

Rz. 66 Der Stpfl. kann, wenn er erkennt, dass die Investition innerhalb des 3-jährigen Investitionszeitraums nicht vorgenommen werden wird, den Investitionsabzugsbetrag ganz oder teilweise vor Ablauf des 3-jährigen Investitionszeitraums rückgängig machen. Dadurch können Nachzahlungszinsen ganz oder teilweise vermieden werden (§ 7g Abs. 3 S. 1 letzter Halbs. EStG).[1] Rz. 67 e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.3.2 Bis zum 31.12.2015 endende Wirtschaftsjahre – § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EStG a. F.

Rz. 23 Um den Investitionsabzugsbetrag zu erhalten, war es für bis 31.12.2015 endende Wirtschaftsjahre (§ 52 Abs. 16 EStG) erforderlich, dem FA gegenüber Angaben zu machen über die Funktion des Wirtschaftsguts, die Höhe der geplanten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Höhe des Investitionsabzugsbetrags (Wahlrecht). Die Angabe des voraussichtlichen Investitionsjahrs oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.1.2 Größenmerkmale in § 7g EStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2019 enden

Rz. 15a Bis zum 31.12.2019 galten für die einzelnen Einkunftsarten unterschiedliche Betriebsgrößenmerkmale, die nicht überschritten werden durften: bei bilanzierenden Stpfl. ein Betriebsvermögen von höchstens 235.000 EUR, bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ein Wirtschaftswert von höchstens 125.000 EUR und bei Betrieben mit einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.4.5.3 Fortführung eines Teilbetriebs

Rz. 45a Behält der Stpfl. im Rahmen einer Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe oder Einbringung in einen anderen Betrieb jedoch Betriebsvermögen zurück und übt er seine bisherige Tätigkeit weiterhin aus, können Investitionsabzugsbeträge stehen bleiben und dort für Investitionen genutzt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Veräußerung oder Entnahme des sonstigen Betrieb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.1.1.2 Verfahrensrecht

Rz. 11a Die Ermittlung der Größenmerkmale erfolgt im Veranlagungsverfahren,.[1] Rz. 11b Auch fehlerhafte Gewinnermittlungen sind m. E. Grundlage für die Betragsgrenze, solange sie nicht nach Maßgabe der verfahrensrechtlichen Änderungsvorschriften steuerwirksam berichtigt worden sind. Wird die Betragsgrenze durch eine Korrektur erstmals unterschritten, kann der Investitionsabz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.4.4 Investitionsabzug in der Gründungsphase vor Abschluss der Betriebseröffnung und bei Betriebserweiterung

Rz. 37 § 7g EStG kann bereits durch einen in Aufbau/Gründung befindlichen Betrieb in Anspruch genommen werden. Übt der Stpfl. erstmals Tätigkeiten aus, die objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der beabsichtigten betrieblichen Tätigkeit gerichtet sind, beginnt die Betriebseröffnungsphase und damit die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags.[1] Indizi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.5 Investitionsfrist und Folgen bei Nichtinvestition (§ 7g Abs. 3 EStG)

Rz. 46 Die Investitionsfrist, innerhalb derer das Wirtschaftsgut, für das ein Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen wurde, angeschafft oder hergestellt werden muss, wurde durch UntStRefG 2008[1] von zwei auf drei Jahre verlängert. Der Stpfl. muss somit erst bis zum Schluss des 3. auf das Jahr des Abzugs folgenden Wirtschaftsjahrs investieren. Gem. § 7g Abs. 3 EStG is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.1 Überblick über die Regelung

Rz. 1 Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 17.8.2007 enden (§ 52 Abs. 23 S. 1 EStG), können bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens außerbilanziell gewinnmindernd abgezogen werden (Investitionsabzugsbetrag). Die Steuervergünstigung wird für neue und gebrauchte Wirtschaftsgüter gewährt, die au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.4.2 Grundsätze für nach dem 31.12.2015 endende Wirtschaftsjahre

Rz. 26 Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2015 enden (§ 52 Abs. 16 EStG), hat der Gesetzgeber die Investitionsabsicht als Tatbestandsvoraussetzung durch StÄndG 2015 v. 2.11.2015[1] – neben dem Erfordernis der Funktionsbezeichnung – aus § 7g Abs. 1 EStG entfernt (Rz. 7). § 7g Abs. 1 EStG enthält beide Voraussetzungen aufgrund der Neuformulierung des Satzes 2 nicht mehr....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.2.2 Auswirkung des Abzugsbetrags auf die AfA und geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2, 2a EStG (Abs. 2 S. 3 Halbs. 2)

Rz. 63 Die im Jahr der Investition vorzunehmende Herabsetzung der Investitionskosten um bis zu 40 % bzw. 50 % verringert die AfA-Bemessungsgrundlage. Die Herabsetzung ist auch bei sog. geringwertigen Wirtschaftsgütern i. S. v. § 6 Abs. 2 EStG und bei der Bildung eines jahresbezogenen Sammelpostens nach § 6 Abs. 2a EStG [1] entsprechend zu berücksichtigen. Sinken durch den gew...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 5.2 Entsprechende Anwendung von Abs. 1 bis 6 gem. § 7g Abs. 7 EStG

Rz. 96 Folge der entsprechenden Anwendung von § 7g Abs. 1 EStG ist, dass sich der Abzug bei einer außerbilanziellen Inanspruchnahme im Gesamthandsbereich entsprechend dem allg. Gewinnverteilungsschlüssel auswirkt. Bei geplanten Investitionen im Sonderbereich muss dementsprechend ein außerbilanzieller Abzug auch im Sonderbereich vorgenommen werden[1], auch wenn eine spätere In...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.2.1 Anschaffung oder Herstellung

Rz. 16 Begünstigt ist die beabsichtigte Anschaffung oder Herstellung, nicht aber der unentgeltliche Erwerb[1] oder die Einlage eines Wirtschaftsguts. Die Bildung kommt nur in Betracht, wenn die Investition nach dem Abschlussstichtag erfolgt. Ein Abzug im Wirtschaftsjahr der Investition ist nicht möglich; allerdings dürfte es möglich sein, für Zwecke der Anpassung der Vorausza...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.8 Höchstbetrag von 200.000 EUR (§ 7g Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 55 Der Höchstbetrag beträgt in der Summe aller "aktiven" Investitionsabzugsbeträge 200.000 EUR (§ 7g Abs. 1 S. 4 EStG). Dies entspricht einem Investitionsvolumen von 500.000 EUR. Hierbei sind Investitionsabzugsbeträge, die bei erfolgter Investition nach § 7g Abs. 2 EStG wieder hinzuzurechnen sind, nicht (mehr) einzubeziehen. Somit sind nur die noch laufenden ("aktiven") ...mehr