Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendamt

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Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 2.1.1.3 Mitteilungverpflichteter

Rz. 13 Mitteilungsverpflichtet sind sowohl die Strafverfolgungsbehörde – also die Staatsanwaltschaften – als auch das erkennende Gericht in Strafsachen. Mit der Abgrenzung zwischen Strafverfolgungsbehörde und Gericht ist klargestellt, dass es sich bei Gerichten nicht um Strafverfolgungsbehörden handelt (vgl. auch BR-Drs. 5/21 (Beschluss), Nr. 56, S. 61). Rz. 14 § 5 erweiterte...mehr

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Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 5 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Mit Art. 2 Nr. 3 des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde § 5 mit Wirkung zum 10.6.2021 neu eingefügt (vgl. zu den Gesetzesmaterialie...mehr

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Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 2.1.1.2 Gewichtige Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung

Rz. 9 Einzige Voraussetzung für die Auslösung einer Mitteilungspflicht ist das Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindes- oder Jugendlichenwohlgefährdung während eines laufenden Strafverfahrens. Rz. 10 Die Einschätzung einer Gefährdung eröffnet dabei Entscheidungsspielräume der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden (hierauf hatte der Gesetzgeber ausdrücklich hin...mehr

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Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 2.1.1.4.2 Überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 19 Neben den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe macht die Vorschrift ausdrücklich auch die überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe – also die Landesjugendämter – zu Adressaten der Meldungen. Die Landesjugendämter als betriebserlaubniserteilende Behörden werden daher auch zu Adressaten der Meldungen im Falle ihrer Zuständigkeit (die Ergänzung der Lan...mehr

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Jung, SGB VIII § 57 Mitteil... / 2.3 Mitteilung der Aufgabenübertragung an Bedienstete

Rz. 8 Gemäß Abs. 2 Satz 1 hat das Jugendamt vor seiner Bestellung zum Vormund mitzuteilen, welcher Fachkraft die Aufgaben als Vormund übertragen werden. Nur bei der Bestellung als vorläufiger Vormund soll die Mitteilung gemäß Abs. 2 Satz 2 nach der Bestellung binnen 2 Wochen erfolgen. Die Regelung in Abs. 2 Satz 1 ist praxisfern. Sie berücksichtigt nicht, dass die Bestellung...mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 2.3 Gegenstände der Mitwirkung

Rz. 6 Abs. 2 bezieht sich sowohl auf die Unterstützung des Familiengerichts als auch auf die Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren. Die Vorschrift legt den Kernbereich der Unterstützungshandlungen des Jugendamtes fest. Das Wort "insbesondere" zeigt auf, dass es sich um eine nicht abschließende Aufzählung handelt. Rz. 7 Das Jugendamt unterrichtet das Gericht über die Leistunge...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.6 Beratung und Unterstützung nach § 52a sowie Beistandschaft (Abs. 5)

Rz. 30 Für die Beratung und Unterstützung nach § 52a sowie die Beistandschaft verweist Abs. 5 Satz 1 auf die örtlichen Zuständigkeitsbestimmungen, die für die gesetzliche Amtsvormundschaft gelten (Abs. 1 Satz 1 und 3) und lässt diese entsprechend anwenden. Rz. 31 Sollte der allein personensorgeberechtigte Elternteil den g.A. in den Bereich eines anderen Jugendamtes verlegen, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 58 Gegenvo... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 In der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung enthielt § 58 Regelungen zur Gegenvormundschaft des Jugendamtes. Durch Art. 12 Nr. 5 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts v. 4.5.2021 (BGBl. I S. 882) wurde die Vorschrift mit diesen Regelungen mit Wirkung zum 1.1.2023 aufgehoben, da das Rechtsinstitut des Gegenvormunds entfallen ist (BT-Drs. 19/24...mehr

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Jung, SGB VIII § 57 Mitteil... / 3 Literatur

Rz. 13 Hoffmann, Reform des Vormundschaftsrechts: Besonderheiten bei und nach der Bestellung des Jugendamts zum Pfleger/Vormund sowie im Kontext von Vormundschaften kraft Gesetzes, NZFam 2022 S. 1005.mehr

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Jung, SGB VIII § 58 Gegenvo... / 2.1 Registerführung zum Zweck der Erteilung einer Negativbescheinigung

Rz. 3 Das für den Geburtsort des Kindes oder Jugendlichen (empfangs)zuständige Jugendamt hat nach Abs. 1 zum Zwecke der Erteilung einer Bescheinigung über das Nichtvorliegen von Eintragungen (sog. Negativbestätigung) ein Sorgeregister zu führen. Fortlaufend einzutragen in dieses Register sind: Abgegebene Sorgeerklärungen der Eltern nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB, dass sie die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 58 Gegenvo... / 2 Rechtspraxis

2.1 Registerführung zum Zweck der Erteilung einer Negativbescheinigung Rz. 3 Das für den Geburtsort des Kindes oder Jugendlichen (empfangs)zuständige Jugendamt hat nach Abs. 1 zum Zwecke der Erteilung einer Bescheinigung über das Nichtvorliegen von Eintragungen (sog. Negativbestätigung) ein Sorgeregister zu führen. Fortlaufend einzutragen in dieses Register sind: Abgegebene So...mehr

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Jung, SGB VIII § 57 Mitteil... / 2.5 Jährliche Prüfung zur Möglichkeit einer ehrenamtlichen Vormundschaft

Rz. 10 Abs. 4 Satz 1 sieht sowohl eine i. d. R. jährlich stattfindende Prüfungspflicht des Jugendamtes als auch daran anknüpfend dessen Mitteilungspflicht gegenüber dem Familiengericht vor, ob im Interesse des Kindes oder Jugendlichen seine Entlassung als Amtsvormund/-pfleger und die Bestellung einer Einzelperson oder eines Vereins angezeigt ist. Die Prüfungs- und Mitteilung...mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 3 Literatur

Rz. 10 Gläss, Verfahrenspflegschaften – Erfahrungen, Beobachtungen, Schlussfolgerungen, JAmt 2001 S. 163; Haase/Kloster-Harz, Aufgaben und Selbstverständnis der Jugendhilfe bei der Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren, ZfJ 2001 S. 42; Hoffmann, Mitwirkung des Jugendamtes in familiengerichtlichen Verfahren und Leistungen der Jugendhilfe insbes. bei Sorgerechts- und Umg...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 3 Literatur

Rz. 24 Benda, Die "anonyme Geburt", JZ 2003 S. 533; Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; DIJuF-Rechtsgutachten v. 5.12.2022, SN_2022_1814 Ho – Wahrnehmen der Vorschlagspflicht nach § 53 SGB VIII und Trennungsgebot des § 55 Abs. 5 SGB VIII bezogen auf die Vorschlagspflicht, JAmt 2023 S. 25; DIJuF-Rechtsgutachten...mehr

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Jung, SGB VIII § 53 Mitwirk... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Wie die Überschrift i. d. F. bis zum 31.12.2022 andeutet, normiert die Vorschrift Unterstützungsaufgaben des Jugendamtes, die für die Einleitung und Durchführung von Pflegschaften und Vormundschaften von Bedeutung sind. Abs. 1 verpflichtete das Jugendamt, dem Familiengericht geeignete Personen und Vereine für diese Aufgaben vorzuschlagen. Nach Abs. 2 war das Jugendamt ...mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 Satz 1 sieht die Unterstützung des Familiengerichts, Satz 2 die Mitwirkung des Jugendamts in den darin genannten Verfahren vor. Seit dem Inkrafttreten des FamFG bezeichnen die Begriffe der Unterstützung und der Mitwirkung keine unterschiedlichen Formen des Tätigwerdens. Unterschieden wird vielmehr der in Abs. 1 Satz 1 grob umrissene umfassende Bereich, in dem da...mehr

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Jung, SGB VIII § 53 Mitwirk... / 2.2 Begründung des Vorschlags

Rz. 5 Gemäß Abs. 2 hat das Jugendamt seinen Vorschlag zu begründen. Damit wird die Vorschlagspflicht des Jugendamtes weiter konkretisiert. Nach Nr. 1 hat das Jugendamt dem Familiengericht die getroffenen Maßnahmen darzulegen. Für das Gericht soll damit nachvollziehbar werden, welche Ermittlungen vorgenommen wurden, um den am besten geeigneten Vormund zu finden. Dabei wird de...mehr

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Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 2.2 Gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung nach Abs. 2

Rz. 36 Abs. 2 stellt zugunsten der die Mitteilungspflicht treffenden Staatsanwälte und Richter eine Regelvermutung auf, wann gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung angenommen werden können. Rz. 37 Ob tatsächlich gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung vorliegen, ist im Einzelfall aber dennoch von den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten zu prüfen (BR-Drs. 5/21 S....mehr

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Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 2.1.1.5 Zeitpunkt der Mitteilungspflicht – Unverzüglichkeit

Rz. 20 Satz 1 bestimmt auch den Zeitpunkt der Mitteilungspflicht und ordnet an, dass die Meldung unverzüglich zu erfolgen hat. Unverzüglichkeit ist hier – wie auch anderswo im sozialrechtlichen Kontext – i. S. d. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB analog zu verstehen. Daher muss die Strafverfolgungsbehörde und auch das erkennende Gericht die Mitteilung ohne schuldhaftes Zögern machen. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 56 Führung... / 2.1 Anwendung der Bestimmungen des BGB

Rz. 3 Abs. 1 verweist für die Führung der Beistandschaft, der Vormundschaft und der Pflegschaft durch das Jugendamt als Generalverweisung unmittelbar auf die Bestimmungen des BGB, sofern das SGB VIII, hier insbesondere die Abs. 2 bis 4, nichts anderes bestimmt. Für die Beistandschaft sind im SGB VIII einschließlich der Abs. 2 bis 4, keine Sonderregelungen geschaffen worden, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 57 Mitteil... / 2.7 Entsprechende Geltung für Pflegschaften

Rz. 12 Abs. 6 verweist für die Pflegschaft für Minderjährige auf die für Vormünder geltenden Abs. 1 bis 5.mehr

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Jung, SGB VIII § 57 Mitteil... / 2 Rechtspraxis

2.1 Geburtsanzeigepflicht des Standesamtes gegenüber dem Jugendamt Rz. 3 § 52a Abs. 4 verpflichtet das Standesamt, die Geburt eines Kindes, dessen Eltern (zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes) nicht miteinander verheiratet sind, unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern i. S. d. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) gegenüber dem Jugendamt anzuzeigen. Damit das Standesamt seiner Verpfli...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.2.3 Mitteilung des Übergangs (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 15 Weil die Übergabe der Amtsvormundschaft nach Abs. 2 Satz 2 ohne Einbindung des Familiengerichts mit Zugang der Übernahmeerklärung des übernehmenden Jugendamtes kraft Gesetzes wirksam wird, gibt Abs. 2 Satz 3 dem abgebenden Jugendamt auf, das Familiengericht, bei dem die Vormundschaft geführt wird, unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern i. S. d. § 121 Abs. 1 Satz...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.4.3 Wechsel der Zuständigkeit auf Antrag beim Familiengericht (Abs. 3 Satz 3)

Rz. 24 Im Unterschied zur gesetzlichen Amtsvormundschaft findet ein Zuständigkeitswechsel bei der bestellten Amtspflegschaft/Amtsvormundschaft vom abgebenden Jugendamt zum annehmenden Jugendamt nicht unmittelbar (ohne Beteiligung des Familiengerichtes) statt, wenn das Kind oder der Jugendliche seinen g.A. wechselt. Hierfür setzt Abs. 3 Satz 3 einen – mit der Bitte um Entlass...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.5 Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt der annehmenden Person bei Adoptionsvormundschaft (Abs. 4)

Rz. 27 Nach § 1751 Abs. 1 Satz 1 BGB ruht die elterliche Sorge des Elternteils, der in die Adoption eingewilligt hat. Die Befugnis zum persönlichen Umgang mit dem Kind darf dieser Elternteil nicht mehr ausüben. Das Jugendamt wird gemäß § 1751 Abs. 1 Satz 2 BGB kraft Gesetzes Vormund; dies gilt nicht, wenn der andere Elternteil die elterliche Sorge allein ausübt oder wenn ber...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.4.1 Gewöhnlicher Aufenthalt des personensorgeberechtigten Elternteils (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 23 Der g.A. der Eltern ist nur dann als Anknüpfungsmerkmal für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit geeignet, wenn beide Elternteile einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt im Bereich eines örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe begründen. Ist dies nicht der Fall und haben die Elternteile ihren g.A. in zwei unterschiedlichen Jugendamtsbereichen, bedarf es zwang...mehr

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Jung, SGB VIII § 56 Führung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt die Regelungen des § 55. Abs. 1 verweist hinsichtlich der Führung der Beistandschaft, der Pflegschaft und der Vormundschaft unmittelbar auf die Bestimmungen des BGB, soweit das SGB VIII nichts anderes bestimmt. Abs. 2 Satz 1 und 2 passt im Wesentlichen die Verweise als bloße Folgeänderungen den Neuerungen durch die Reform des Vormundschafts- und ...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die einzelnen Absätze der Vorschrift bauen stufenartig aufeinander auf (auf das mehrstufige Verfahren hat auch der Gesetzgeber hingewiesen: BR-Drs. 202/11 S. 29 = BT-Drs. 17/6256 S. 19; auf das stufenweise Vorgehen von Berufsgeheimnisträgern nimmt auch Bezug: Kliemann/Berthold/Fegert, JAmt 2022 S. 361). Sinn des abgestuften Verfahrens nach Abs. 1 und Abs. 2 zu Abs. 3 i...mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 2.4 Mitteilungspflichten

Rz. 9c Abs. 3 Nr. 1 verpflichtet dasjenige Jugendamt, das in Verfahren zur Übertragung der gemeinsamen Sorge nach § 155a Abs. 4 Satz 1 und § 162 FamFG angehört wird oder sich am Verfahren beteiligt, rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen, aufgrund derer die Sorge gemäß § 1626a Abs. 2 Satz 1 BGB den Eltern entweder ganz oder auch nur zum Teil gemeinsam übertragen wird, de...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.4.1 Informationspflicht nach Satz 1

Rz. 26 Die generelle Regelung in Satz 1 ist der Regelung nachgebildet, wie sie auch in § 64 Abs. 4 SGB VIII niedergelegt worden ist (auf die Komm. zu § 64 SGB VIII kann daher im Wesentlichen verwiesen werden). Rz. 26a Die Regelung ist – wie bereits Abs. 1 Satz 1 – als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Es sind daher Ausnahmen bei atypischen Fallgestaltungen möglich und denkbar. Rz...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.5 Verantwortlichkeit der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 19 Nach § 76 Abs. 2 bleiben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung der Aufgaben, die sie zur Ausführung teilweise oder vollständig übertragen haben, verantwortlich. Diese Verantwortung wirkt sich zunächst auf das Verhältnis des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zu den von der Jugendhilfe unmittelbar Betroffenen aus. Wendet ein Dritter ein, der Träge...mehr

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Jung, SGB VIII § 56 Führung... / 2.2 Weitere Befreiungsregelungen bei Amtsvormundschaft/-pflegschaft; Landesrechtsvorbehalt

Rz. 4 Befreiungen sowohl für das Jugendamt als auch für Vormundschaftsvereine und Vereinsvormünder enthalten die §§ 1801 Abs. 1, 1859 Abs. 1 BGB. Abs. 2 regelt weitere Befreiungen. Gemäß § 1835 Abs. 5 BGB i. V. m. § 1798 Abs. 2 BGB hat das Jugendamt nicht die Befugnis, dann, wenn es das eingerichtete Vermögensverzeichnis für ungenügend hält, anzuordnen, dass das Vermögensver...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.7.4 Mitwirkungsrechte des Mündels

Rz. 20 Gemäß Abs. 2 Satz 3 wird dem Jugendamt die Pflicht zur Anhörung jedes einzelnen Pfleglings/Mündels vor Übertragung der Aufgaben des Pflegers/Vormunds auf eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Jugendamtes auferlegt. Die Pflicht zur Anhörung soll die Interessen des Pfleglings/Mündels und seinen Einfluss auf das Verfahren stärken und ist demnach ihrer Intention w...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.7.1 Aufgabenübertragung

Rz. 17 Die Ausführung des Amtes und der sich daraus ergebenden Aufgaben als Beistand, Pfleger oder Vormund – nicht das Amt selbst – wird gemäß Abs. 2 Satz 1 auf die Beamten und Angestellten des Jugendamtes übertragen. Entsprechend dem Wortlaut des Abs. 1 wird das Jugendamt Beistand, Pfleger oder Vormund (auch als Legalbeistand, Legalpfleger, Legalvormund bezeichnet), nicht d...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.3.3 Unverzüglich Benachrichtigungspflicht nach Satz 3

Rz. 22 Der mit dem KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 neu eingefügte Satz 3 begründet eine unverzügliche Informationspflicht (Satz 3 wurde erst auf Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) eingefügt, vgl. BT-Drs. 19/28870 S. 77 f. und 112 f.; vgl. auch Kliemann/Berthold/Fegert, JAmt 202...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.5 Gesetzliche Amtsvormundschaft

Rz. 13 Gemäß § 1786 Satz 1 BGB wird das Jugendamt mit der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind und das eines Vormunds bedarf, Vormund, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat und wenn nicht bereits vor der Geburt des Kindes ein Vormund bestellt wurde (§ 1786 Satz 2 BGB). Das Gesetz legt mithin 2 Gru...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.4.4 Ermessen

Rz. 15 Die Jugendämter können anerkannte Träger der freien Jugendhilfe beteiligen. Sie müssen es nicht. Die Entscheidung der Jugendämter steht also sowohl hinsichtlich des "Ob" der Beteiligung als auch hinsichtlich des "Wie" im pflichtgemäßen Ermessen (so auch Schindler, in: LPK-SGB VIII, § 76 Rz. 7). Dieses bezieht sich auf die Auswahl des Trägers der freien Jugendhilfe ebe...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.3.2 Datenweitergabe nach Satz 2

Rz. 21 Satz 2 stellt eine datenschutzrechtliche Ermächtigungsgrundlage zur Weitergabe der notwendigen Daten dar und ermächtigt den Berufsgeheimnisträger zu diesem Zweck zur Weitergabe der erforderlichen Daten an das Jugendamt. Satz 2 hat dabei zugleich einschränkende Ermächtigungsfunktion. Die Befugnis zur Weitergabe von Daten an das Jugendamt besteht nach Abs. 2 nur dann, w...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.3.6 Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft oder Beistandschaft nach Nr. 7

Rz. 23 Soweit das Jugendamt als Beistand, Pfleger oder Vormund in den durch das Bürgerliche Gesetzbuch vorgesehenen Fällen (Beistandschaft, Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft) bestimmt ist (§§ 55, 56), müssen diese Daten nach Nr. 7 statistisch erfasst werden. Gleiches gilt bei einer Beistandschaft des Jugendamts und auch bei den das Jugendamt nach § 1712 BGB treffenden Aufga...mehr

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Jung, KKG § 2 Information d... / 2.2.3 Subsidiäre Zuständigkeit

Rz. 25 Abs. 2 Satz 3 schließlich normiert subsidiär die Befugnis der örtlichen Träger der Jugendhilfe. Die Regelung hat daher dort Auffangfunktion, wo Landesrecht keine Zuständigkeitsregelungen trifft. Gemeint sind die kommunalen Träger, die über ein eigenes Jugendamt verfügen (Landkreis, kreisfreie Stadt oder kreisangehörige Stadt/Gemeinde mit eigenem Jugendamt; vgl. bei: G...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.2.1 Dauer der Beistandschaft

Rz. 5 Während die Amtspflegschaft kraft Gesetzes eintrat, ist die Beistandschaft als Hilfsangebot an die Eltern konzipiert. Gemäß § 52a Abs. 1 hat das Jugendamt unverzüglich nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung anzubieten (vgl. die Komm. zu § 52a). Das Jugendamt wird gemäß § 1712 Abs. 1 BGB auf ...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.2 Beistandschaft

Rz. 4 Gemäß § 1712 Abs. 1 BGB wird das Jugendamt auf schriftlichen Antrag eines Elternteils Beistand des Kindes. Als Aufgaben weist das Gesetz ihm die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche zu. Ist das Kind bei einem Dritten entgeltlich in Pflege, so ist der Beistand berechtigt, aus dem vom Unterh...mehr

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Jung, SGB VIII § 57 Mitteil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 57 gilt seit dem 1.9.2009 i. d. F. des Art. 105 Nr. 4 des FGG-Reformgesetzes v. 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586) in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I S. 2022) und passt damit das SGB VIII, insbesondere auch die Auflösung der Vormundschaftsgerichte, an die neuen familienverfahrensrechtlichen Regelungen des FamFG an. § 57 galt v. 1.7.1998 bis 31....mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 2.1.6 Erhebungsmerkmale Maßnahmen des Familiengerichts i. S. d. § 98 Abs. 1 Nr. 9 und 13 nach Abs. 6 bis 6b

Rz. 23 Abs. 6 bis 6b legt die Erhebungsstruktur für Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung, Sorgerechtsentziehung und sonstige familiengerichtliche Maßnahmen fest. Rz. 24 Da nicht alle Personen und Institutionen eine Maßnahme direkt – wie dies etwa Jugendämtern möglich ist – anregen, sondern lediglich Hinweise geben können, wurde durch das KJSG Abs. 6 Nr. 1 entsprechend zum 10.6....mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.4.1 Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes/Jugendlichen (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 19 Im Gegensatz zur gesetzlichen Amtsvormundschaft richtet sich die örtliche Zuständigkeit im Falle einer durch das Familiengericht bestellten Amtspflegschaft/Amtsvormundschaft nach dem g.A. des Kindes oder Jugendlichen. Das heißt, das Jugendamt ist für die Führung der bestellten Amtspflegschaft/Amtsvormundschaft örtlich zuständig, in dessen Bereich das Kind oder der Jug...mehr

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Jung, SGB VIII § 56 Führung... / 2.3 Bereithalten/Anlage von Mündelgeld

Rz. 5 Gemäß Abs. 3 Satz 1 kann der Amtsvormund/-pfleger das Mündelgeld mit Genehmigung des Familiengerichts auf Sammelkonten des Jugendamtes bereithalten und anlegen, soweit eine Trennbarkeit und Rechnungslegung des Geldes einschließlich der Zinsen jederzeit gewährleistet ist. Die Genehmigung steht im Ermessen des Familiengerichts. Dabei hat es darauf zu achten, dass das Ber...mehr

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Jung, SGB VIII § 56 Führung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 56 gilt seit dem 1.9.2009 i. d. F. des Art. 105 Nr. 4 des FGG-RG v. 17.12.2008 in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I S. 2022). Durch das FGG-RG wurde das SGB VIII an die neuen verfahrensrechtlichen Regelungen des FamFG angepasst. Die Bestimmung ist in ihrer jetzigen Gestalt auf die ursprüngliche Fassung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 3 Literatur

Rz. 36 DIJuF-Rechtsgutachten v. 12.5.2014, J 3.210 An – Pflichten des eine Beistandschaft geführt habenden Jugendamts bei einem Zuständigkeitswechsel, JAmt 2014 S. 251; DIJuF-Rechtsgutachten v. 27.2.2014, V 2.400/J 4.190 Lh – Ergänzungspflegschaft bei einer Auslandsmaßnahme – örtliche Zuständigkeit, Kontaktpflicht, Teilnahme an Hilfeplangesprächen, JAmt 2014 S. 522; DIJuF-Rech...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschriften im Dritten Abschnitt (Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung) (vgl. insoweit auch BT-Drs. 13/10330 S. 17) sind zur Ablösung der früheren Deckelungsregelung des § 77 a. F. geschaffen worden, die sich vor dem Hintergrund dramatischer Kostensteigerungen in der Kinder- und Jugendhilfe zu einer nachhaltigen Ausgabenbegrenzu...mehr

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Jung, SGB VIII § 78e Örtlic... / 2.1.1 Zuständiger Träger nach Satz 1

Rz. 4 Aufgrund der Diversität und Regionalisierung des Leistungsangebots in der Jugendhilfe, erbringen regelmäßig Einrichtungen Leistungen an Leistungsberechtigte bzw. deren Kinder oder Jugendliche, die im Einzugsbereich anderer Jugendämter ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (auf die Regionalisierung des Leistungsangebots in der Jugendhilfe hatte bereits der Gesetzgeber ver...mehr