Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Finanzmittel und junge Finanzmittel

Rz. 100 [Autor/Stand] Nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG gehört der gemeine Wert des nach Abzug des gemeinen Werts der Schulden verbleibenden Bestands an Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und anderen Forderungen (Finanzmittel) zum Verwaltungsvermögen, soweit er 15 % des anzusetzenden Werts (sog. Sockelbetrag)[2] des Betriebsvermögens des Betriebs oder der Gesel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtslage bis 31.12.2008

Rz. 1 [Autor/Stand] Im Gegensatz zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und des Grundvermögens wurden bei der Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens Schulden und sonstige Abzüge, die mit dem Rohbetriebsvermögen im wirtschaftlichen Zusammenhang standen, abgezogen. Der Wert des Betriebsvermögens stellte somit einen Nettowert dar. An diesem Grundsatz ha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sonstige Abzüge i.S.v. Abs. 1

a) Passive Rechnungsabgrenzungsposten Rz. 136 [Autor/Stand] Passiven Rechnungsabgrenzungsposten kommt anders als den (gewissen) Verbindlichkeiten und Rückstellungen nicht die Rechtsqualität eines (passiven) Wirtschaftsguts zu.[2] Es handelt sich um sog. "transitorische Posten", bei denen die (liquiditätswirksame) Einnahme als Vermögenszugang der verursachungsgerechten spätere...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.3 Selbstständigkeit

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Begriff der Selbstständigkeit wird weder im UStG, noch in der MwStSystRL definiert, obwohl es sich um einen Schlüsselbegriff handelt. Vgl. dazu aber Abschn. 2.2. UStAE. Art 10 MwStSystRL grenzt den Begriff negativ ab. Danach werden Personen von der (Umsatz-) Besteuerung ausgeschlossen, die hinsichtlich ihrer Arbeitsbedingungen und des Arb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Schulden

a) Gewisse Verbindlichkeiten Rz. 99 [Autor/Stand] Nach – soweit ersichtlich – allgemeiner Auffassung fallen darunter dem Grunde und der Höhe nach feststehende Verpflichtungen zu einer Leistung gegenüber Dritten (sog. Außenverpflichtungen), die für den Steuerpflichtigen eine wirtschaftliche Belastung darstellen.[2] Rz. 100 [Autor/Stand] Die (gewisse) Verbindlichkeit kann dabei ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.4 Selbstständigkeit juristischer Personen als Gesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 178 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Juristische Personen, die als Gesellschafter Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen an die Gesellschaft erbringen, werden insoweit grundsätzlich selbstständig tätig. Das Weisungsrecht der Gesellschafterversammlung gegenüber der juristischen Person als Geschäftsführer führt nicht zur Unselbstständigkeit (BMF vom 31.05.2007, BStBl I 2007...mehr

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§ 14 Kündigung des Dienstve... / XXI. Europarechtliche Entwicklungen

Rz. 95 Die nach nationalem deutschen Recht bisher herrschende Qualifizierung des Vorstands der AG und des Geschäftsführers der GmbH als Nichtarbeitnehmer mit der weiteren Folge, dass "normalerweise" Arbeitsrecht auf die Rechtsverhältnisse dieser Personen keine Anwendung findet, ist in jüngerer Zeit durch vor allem europäische Rechtsprechung in Bewegung gekommen. So hat der E...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.1 Tätigkeitsausübung

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein Unternehmer muss – um gewerblich oder beruflich tätig zu sein – eine Tätigkeit ausüben. Dies setzt voraus, dass Leistungen im wirtschaftlichen Sinne ausgeführt werden. Als Leistungen im wirtschaftlichen Sinn gelten nach Art 9 MwStSystRL alle Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden einschließlich der Tätigkeiten der Urp...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsvermögen und junges Verwaltungsvermögen

Rz. 90 [Autor/Stand] Nach geltendem ErbStG besteht das begünstigte Vermögen aus land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften, soweit es das (Netto-)Verwaltungsvermögen übersteigt. Auf eine bestimmte Quote des Verwaltungsvermögens kommt es dabei nicht an (abgesehen von dem unschädlichen Verwaltungsvermögen von höchstens 10 %...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Juristische Personen

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Bei den juristischen Personen unterscheidet man in: Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind mit einer gewissen Rechtsfähigkeit ausgestattete Gebilde. Sie sind Träger von Rechten und Pflichten. Die Rechtsfähigkeit erlangen sie durch Gesetz oder staatlichen Hoheitsakt (Verwaltungsakt). Im Regelfall werden von ihnen hoheitliche oder gemeinscha...mehr

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ZErb 04/2024, Auslegung ein... / Leitsatz

1. Die Bereichsausnahme des Art. 1 Abs. 2 lit. h) EuErbVO betrifft insbesondere die Zulässigkeit und Ausgestaltung des Übergangs von Anteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften beim Tod eines Gesellschafters. Die Frage, ob eine Person einen Kommanditanteil erbt oder dieser vielmehr den vorhandenen Kommanditisten anteilig anwächst, ist eine "Frage des Gesellschaftsrechts"...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Umfang der erweitert beschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht

Rz. 119 [Autor/Stand] Die erweitert beschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht erstreckt sich über das in § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG i.V.m. § 121 BewG genannte Inlandsvermögen hinaus letztendlich auf alles, was kein im Ausland befindliches Vermögen ist[2] (s.a. § 121 BewG Rz. 645 ff.): 1. Kapitalforderungen gegen Schuldner im Inland; 2. Spareinlagen und Bankguthaben bei Ge...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / C. Geschützter Personenkreis

Rz. 12 Das Betriebsrentengesetz hat grundsätzlich eine umfassende Abgrenzung des Schutzbereichs vorgenommen. Erfasst werden deshalb Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an Arbeitnehmer und an die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende).[7] Darüber hinaus ist der Schutzbereich des Gesetzes erheblich umfassender. Es bezieht in seinen persönlichen Geltu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.7.2 Juristische Person als Abnehmer

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unter § 6a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG fallen juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, sofern sie entweder kein Unternehmer sind, oder, bei gegebener Unternehmereigenschaft, den Gegenstand der Lieferung nicht für ihr Unternehmen erwerben (vgl. Abschn. 6a.1. Abs. 14 UStAE; vgl. § 1a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. d UStG = sog....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 15 [Autor/Stand] Nach § 179 Abs. 1 AO werden Besteuerungsgrundlagen durch Feststellungsbescheid gesondert festgestellt, soweit dies in der AO oder sonst in den Steuergesetzen bestimmt ist. § 151 Abs. 1 BewG enthält eine solche Bestimmung. Danach sind gesondert festzustellen (Nr. 1) Grundbesitzwerte (§ 157 BewG), (Nr. 2) der Wert des Betriebsvermögens oder der Anteil am Bet...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Zuständigkeit für gesonderte Feststellungen nach §§ 13a Abs. 4, Abs. 9a, 13b Abs. 10 ErbStG

Rz. 33 [Autor/Stand] Bei entsprechendem Bedarf können die Lage-, Betriebs- und Geschäftsleitungsfinanzämter i.S. des § 152 Nrn. 1–3 BewG für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuerbefreiung von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen sowie begünstigungsfähigen Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 13a Abs. 4 und Abs. 9a und § 13b 10 ErbStG mit der Durchfü...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7.2 Gesellschaftsverhältnisse

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern ist ein Leistungsaustausch möglich (BFH vom 23.07.1959, Az: V 6/58 U, BStBl III 1959, 379 und vom 05.12.2007, Az: V R 60/05, BStBl II 2009, 486; Abschn. 1.6 Abs. 1 S. 1 UStAE). Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für die Frage, ob im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesell...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Feststellung beim Erwerb einer Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (Nr. 4)

Rz. 23 [Autor/Stand] Soweit der Erwerb eine Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft umfasst und daher nach § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG als "Erwerb der anteiligen Wirtschaftsgüter" fingiert wird, schreibt § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG die gesonderte Bewertung der betroffenen Vermögensgegenstände und Schulden der Gesellschaft vor.[2] Zuständig hierfür is...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorbemerkungen

Rz. 83 [Autor/Stand] § 103 Abs. 1 BewG spricht von "Schulden und sonstigen Abzügen", die nach § 95 Abs. 1 BewG zum Betriebsvermögen gehören. Rz. 84 [Autor/Stand] Eine Legaldefinition des Begriffs der "Schulden" findet sich weder im HGB (für die Handelsbilanz) und im EStG (für die Steuerbilanz) noch im BewG. Entsprechendes gilt auch für den vom Gesetzgeber des HGB und des EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.1 Arbeitgeber

Rz. 4 Die unentgeltliche oder verbilligte Übertragung der Vermögensbeteiligung im Rahmen des § 19a Abs. 1 S. 1 EStG wird grundsätzlich dem Arbeitgeber zugewiesen; ausreichend ist m. E. jedoch auch, wenn diese Übertragung auf Veranlassung oder im Auftrag des Arbeitgebers erfolgt. Dies wohl deshalb, da der Arbeitgeber nicht Rechtsinhaber der zu überlassenden Vermögensbeteiligu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Lohnsumme und Anzahl der Beschäftigten

Rz. 105 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG bleibt der Wert von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften, also des nach § 13b Abs. 1 ErbStG begünstigungsfähigen Vermögens, insgesamt oder teilweise außer Ansatz (sog. Verschonungsabschlag). Nach § 13a Abs. 3 Satz 1 ErbStG ist Voraussetzung für die Inanspruchnahm...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Umsätze von Anteilen an Gesellschaften (§ 4 Nr. 8 Buchst. f UStG)

Rz. 113 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den befreiten Umsätzen mit Gesellschaftsanteilen nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG vgl. auch oben Rz. 84 zur Befreiung von Umsätzen im Geschäft mit Wertpapieren nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG. Rz. 114 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Anteilen an Gesellschaften gehören neben den Anteilen an Kapitalgesellschaften, z. B. GmbH-Anteile, auch die Ant...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] §§ 151 bis 156 BewG enthalten Vorschriften für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer und für die Grunderwerbsteuer (§ 8 Abs. 2 Satz 1 GrEStG). Gesondert festgestellt werden Grundbesitzwerte (§§ 138, 157 BewG), der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen (§§ 95, 96, 97 B...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.11 Personengesellschaften als Organgesellschaften?

Rz. 118 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) führt umsatzsteuerlich v. a. immer dann zu echten ("geldwerten") Vorteilen, wenn Unternehmen(steile) gem. § 15 Abs. 2 bis 4 UStG nicht oder nicht in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug berechtigt sind (bspw. §§ 4 Nr. 8, 10, 14 UStG). Die nicht abziehbaren Vorsteuerbeträge auf konzerninterne Leistungsbezie...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.6.4.1.1 Regelung bis zum 14.02.2014

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Voraussetzung für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist, dass er nachhaltig Bauleistungen erbringt. Hiervon ist auszugehen, wenn der Leistungsempfänger im vorangegangenen Kj. Bauleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG erbracht hat, deren Bemessungsgrundlage (§ 10 UStG) mehr als 10 % der Summe seiner steuerbaren Umsätze...mehr

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ZErb 04/2024, Auslegung ein... / 1 Gründe

I. Die Beklagten verfolgen mit ihrer Berufung gegenüber dem der Klage stattgebenden Urteil des LG Bielefeld ihren erstinstanzlichen Antrag auf Abweisung der Klage weiter. Die Parteien streiten über die Rechtsnachfolge am Kommanditanteil des 2017 verstorbenen Kommanditisten der Klägerin zu 1) B A, der … Staatsbürger war. Die Klägerin zu 1) ist eine im Handelsregister der AG Bie...mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 7.1 Gewinnanteile/Tantiemen

Erhält ein Arbeitnehmer neben seinem Festlohn gewinnabhängige Vergütungen, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, sobald sie dem Arbeitnehmer ohne wirtschaftliche Beschränkung zur Verfügung stehen. Der Arbeitslohn zählt auch sozialversicherungsrechtlich zum Arbeitsentgelt. Abgrenzungsprobleme im steuerlichen Bereich ergeben sich dann, wenn die Gewinnbeteiligung ungewöhnlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tantieme / 3 Tantiemen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Werden Tantiemen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften gezahlt, stellt sich die Frage, ob eine sog. verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt. Dies ist der Fall, wenn eine Kapitalgesellschaft ihren Gesellschaftern außerhalb eines gesellschaftsrechtlich wirksamen Beschlusses einen Vermögensvorteil zuwendet und diese Zuwendung ihre Ursache im Gesellschaftsverhält...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge / 2 Zuflussprinzip bei sonstigen Bezügen

Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer von sonstigen Bezügen nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Zuflusses zu berechnen. Anders als beim laufenden Arbeitslohn, der auf die wirtschaftliche Zugehörigkeit der Lohnzahlung abstellt, wird durch diesen Grundsatz auch die zeitliche Zuordnung von Einmalzahlungen festgelegt. Ein sonstiger Bezug ist dem Arbeitslohn desjenigen Kalenderj...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige Bezüge / 1.1 Besondere Zuwendung

Sonstige Bezüge sind Bezüge, die nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt werden. Zu den sonstigen Bezügen gehören insbesondere einmalige Arbeitslohnzahlungen, die neben dem laufenden Arbeitslohn gezahlt werden, z. B. 13. und 14. Monatsgehälter, einmalige Abfindungen und Entschädigungen, Gratifikationen und Tantiemen [1], die nicht fortlaufend gezahlt werden, Jubiläumszuwendungen,...mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 2 Zuflussprinzip bei sonstigen Bezügen

Die Lohnsteuerberechnung bei sonstigen Bezügen ist durch den Zeitpunkt des Zuflusses bestimmt. Er entscheidet über die zeitliche Zuordnung von sonstigen Bezügen, die Berücksichtigung der persönlichen Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers und den Lohnsteuertarif, der dem Steuerabzug von sonstigen Bezügen zugrunde zu legen ist.[1] Maßgebend für die Lohnsteuerberechnung bei sonsti...mehr

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Datenerfassung in der konso... / 2 Zur Berichterstattung Verpflichtete im Überblick

Zur Erstellung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht verpflichtet sind gem. CSRD bzw. gem. Art. 19a Bilanz-Richtlinie:[1] alle an einem regulierten Markt in der EU notierten Unternehmen – mit Ausnahme von Kleinstunternehmen –; alle weiteren großen Unternehmen mit Sitz in der EU, welche die Größenmerkmale gem. Art. 3 Abs. 4 der Bilanz-Richtlinie [2] überschreiten...mehr

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Datenerfassung in der konso... / 1 Ausgangssituation

Der konsolidierte Nachhaltigkeitsbericht stellt gegenüber dem Konzernabschluss insofern eine Besonderheit dar, als vollkonsolidierte Tochterunternehmen, die in einer konsolidierten Erklärung erfasst sind, von der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts auf Gesellschaftsebene befreit sind. Dieses Konzernprivileg gem. Art. 19a Abs. 3 und Art. 29a Abs. 3 der sog. Bilanz-Richtl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.3 Ermittlung des gemeinen Werts eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft (§ 97 Abs. 1b BewG)

4.8.3.1 Ermittlung nach dem Anteil am Nennkapital Rz. 401 Gem. § 97 Abs. 1b S. 1 BewG bestimmt sich der gemeine Wert eines Anteils an einer in § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG genannten Kapitalgesellschaft nach dem Verhältnis des Anteils am Nennkapital, d. h. dem Grundkapital oder Stammkapital der Gesellschaft, zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft zum Bewertu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.8 Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens auf ausländische Kapitalgesellschaften und auf ausländisches Betriebsvermögen

Rz. 378 Nach Auffassung der FinVerw ist das vereinfachte Ertragswertverfahren grundsätzlich auch auf die Bewertung ausländischer Kapitalgesellschaften und ausländischen Betriebsvermögens anwendbar.[1] Soweit es sich um Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften handelt, folgt diese Auffassung unmittelbar aus dem Gesetz. Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften sind...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.1.2 Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften

Rz. 253 Bei Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Europäischen Gesellschaften) sowie bei Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 oder § 18 Abs. 4 S. 2 EStG gehören alle Wirtschaftsgüter, die diesen Gesellschaften gehören, zum Betriebsvermögen.[1] Diese Gesellschaften habe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.2 Ausgangswert bei Kapitalgesellschaften

Rz. 344 Der Gewinnbegriff des § 4 Abs. 1 S. 1 EStG gilt unmittelbar aber nur für Personenunternehmen. Demgegenüber geht das KStG vom – zu versteuernden – Einkommen (§ 7 Abs. 1 und 2 KStG) aus, nimmt zur Beantwortung der Frage, was als Einkommen gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, allerdings auf die Vorschriften des EStG Bezug. Daraus folgt, dass auch bei Kapitalgese...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.3.3 Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften

Rz. 626 Anteile an ausländischen Kapitalgesellschaften gehören nicht zum ausländischen Betriebsvermögen i. S. d. § 12 Abs. 7 ErbStG.[1] Ihre Bewertung richtet sich nach § 11 BewG. Soweit die Anteile am Stichtag an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen waren, ist der niedrigste am Stichtag oder der letzte innerhalb...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8 Ableitung des Werts von Anteilen an Kapitalgesellschaften und des Anteils am Betriebsvermögen aus dem Gesamtwert des Unternehmens (§ 97 Abs. 1a und 1b BewG)

4.8.1 Allgemeines Rz. 390 Die Vorschriften des § 97 Abs. 1a und 1b BewG regeln, wie der für das Betriebsvermögen bzw. für das Vermögen der Kapitalgesellschaft als Ganzes ermittelte gemeine Wert auf den zu bewertenden Anteil zu verteilen ist. Zugleich lässt sich aus dieser Regelung entnehmen, dass der Wert des Anteils (am Betriebsvermögen bzw. an der Kapitalgesellschaft) nicht...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.7.1 Erklärungspflicht (§ 153 Abs. 1–4 BewG)

Rz. 219 § 153 BewG begründet keine unmittelbaren Erklärungspflichten, sondern steckt den Kreis der potenziell Erklärungspflichtigen ab, d. h. derjenigen Personen, von denen das Feststellungsfinanzamt die Abgabe einer Feststellungserklärung verlangen kann. Dies sind: alle Personen, für deren Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung ist.[1] Dies sind die Steuersch...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.1 Allgemeines

Rz. 390 Die Vorschriften des § 97 Abs. 1a und 1b BewG regeln, wie der für das Betriebsvermögen bzw. für das Vermögen der Kapitalgesellschaft als Ganzes ermittelte gemeine Wert auf den zu bewertenden Anteil zu verteilen ist. Zugleich lässt sich aus dieser Regelung entnehmen, dass der Wert des Anteils (am Betriebsvermögen bzw. an der Kapitalgesellschaft) nicht auf direktem, so...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.3.1 Ermittlung nach dem Anteil am Nennkapital

Rz. 401 Gem. § 97 Abs. 1b S. 1 BewG bestimmt sich der gemeine Wert eines Anteils an einer in § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG genannten Kapitalgesellschaft nach dem Verhältnis des Anteils am Nennkapital, d. h. dem Grundkapital oder Stammkapital der Gesellschaft, zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft zum Bewertungsstichtag. Eine sachliche Begründung für die au...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.3.2 Vom Anteil am Nennkapital abweichende Ermittlung

Rz. 405 Nach dem durch das Steueränderungsgesetz 2015[1] an § 97 Abs. 1b BewG angefügten Satz 4 sind bei der Wertermittlung des Anteils abweichend von Satz 1 Regelungen zu berücksichtigen, die sich auf den Wert des Anteils auswirken. Diese – auf Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2015 anwendbare[2] – Regelung soll dem Umstand Rechnung tragen, dass die ausschließliche Maßgebl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.6.2 Stichtag

Rz. 301a Bei der Ermittlung des Substanzwerts ist das Vermögen der Kapitalgesellschaft bzw. das Betriebsvermögen zum Bewertungsstichtag[1] zugrunde zu legen.[2] Für den Fall, dass die Steuer zu einem Zeitpunkt entsteht, der nicht mit dem Abschlussstichtag der Gesellschaft bzw. des Betriebs übereinstimmt, und die Gesellschaft bzw. der Betrieb keinen Zwischenabschluss erstellt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Gegenstand und Voraussetzungen der gesonderten Feststellung (§ 151 BewG)

Rz. 201 Der Gegenstand der gesonderten Feststellungen i. S. d. § 179 AO ergibt sich aus § 151 Abs. 1 S. 1 BewG. Gesondert festzustellen sind danach: Grundbesitzwerte [1] der Wert des Betriebsvermögens oder eines Anteils am Betriebsvermögen[2] der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. d. § 11 Abs. 2 BewG der Anteil am Wert von anderen als den in Nrn. 1–3 genannten Vermö...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.3.3 Einzelbewertung von Beteiligungen

Rz. 332 § 200 Abs. 3 BewG schreibt auch für Beteiligungen an anderen Unternehmen, die nicht unter § 200 Abs. 2 BewG fallen, die gesonderte Bewertung vor. Unter Beteiligungen an anderen Unternehmen sind sowohl Anteile an einer Kapitalgesellschaft als auch Beteiligungen an einer Personengesellschaft zu verstehen.[1] Auf eine Mindestbeteiligungsquote kommt es nicht an.[2] Die Vo...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.7 Paketzuschlag (§ 11 Abs. 3 BewG)

Rz. 90 Ist der gemeine Wert einer Anzahl von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die einer Person gehören, infolge besonderer Umstände höher als der Wert, der sich aufgrund der Kurswerte[1] bzw. der gemeinen Werte[2] für die einzelnen Anteile insgesamt ergibt, so ist nach § 11 Abs. 3 BewG der gemeine Wert der Beteiligung maßgeblich. Dies kommt nach dem Gesetz insbesondere...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.5 Keine gesonderten Feststellungen bei Auslandsvermögen (§ 151 Abs. 4 BewG)

Rz. 216 Nach § 151 Abs. 4 BewG wird der Wert von ausländischem Vermögen nicht gesondert festgestellt. Der Wert ausländischer Vermögensgegenstände ist daher von dem Erbschaftsteuerfinanzamt als unselbstständige Besteuerungsgrundlage im Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerveranlagungsverfahren zu ermitteln.[1] Gehören ausländische Vermögensteile jedoch zu einem inländischen Betrieb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.2 Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens (§ 199 BewG)

Rz. 321 Nach § 199 Abs. 1 und 2 BewG kommt die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens in Betracht, wenn entweder der gemeine Wert von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft nach § 11 Abs. 2 BewG unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft oder der gemeine Wert des Betriebsvermögens oder eines Anteils am Betriebsvermögen nach § 109 Abs. 1 un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.8.2 Ermittlung des gemeinen Werts eines Anteils am Betriebsvermögen (§ 97 Abs. 1a BewG)

Rz. 393 Nach § 97 Abs. 1a BewG wird der gemeine Wert eines Anteils am Betriebsvermögen nicht auf direktem Wege ermittelt, sondern als Summe aus dem Anteil am gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Personengesellschaft (Gesellschaftsvermögen) und dem Wert des Sonderbetriebsvermögens abgeleitet.[1] Die Legaldefinition des Betriebsvermögens der Personengesellschaft als "Gesamt...mehr