Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 28 § 20 S. 1 UStG führt in den Nrn. 1 bis 4 abschließend die alternativen Möglichkeiten auf, nach denen ein Unternehmer die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten durchführen kann. Die ihn begünstigende Regelung kann jeder in Anspruch nehmen, der die Voraussetzungen nach § 2 UStG als Unternehmer erfüllt. Damit müssen die in § 2 Abs. 1 UStG genannten Voraussetzun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Befreiung von der Buchführungspflicht

Rz. 65 Unabhängig von der Höhe des Gesamtumsatzes kann einem Unternehmer nach § 20 S. 1 Nr. 2 UStG die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten gestattet werden, wenn er von der Verpflichtung, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, nach § 148 AO befreit ist. Rz. 66 Nach § 148 AO können die Finanzbehörden "Erleichteru...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.5 Aufdeckung stiller Reserven durch verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft (§ 21 Abs 2 Satz 1 Nr 4)

9.1.5.1 Veräußerungsersatztatbestand Tz. 174 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Eine Versteuerung der stillen Reserven von einbringungsgeborenen Anteilen nach § 21 Abs 1 UmwStG ist auch ohne Anteilsveräußerung vorzunehmen, wenn "der AE die Anteile verdeckt in eine Kap-Ges einlegt" (s § 21 Abs 2 S 1 Nr 4 UmwStG). Dieser Veräußerungsersatztatbestand korrespondiert mit den Regelungen in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.4.1 Auflösung und Abwicklung der Kapitalgesellschaft

9.1.4.1.1 Grundsätze Tz. 163 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Auflösung und Abwicklung der Kap-Ges, an der die einbringungsgeborenen Anteile bestehen, führt zum Untergang der stverstrickten Anteile und wird daher als "letztmöglicher" Entstrickungstatbestand in Bezug auf den Gegenstand der St-Verstrickung gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG normiert. IHd Differenz des gW des ausgekehr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.4.3 Beendigung der Stundung durch Umwandlung der Kapitalgesellschaft

9.5.4.3.1 Gesetzesänderung Tz. 220 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Durch das StBereinG 1999 wurde in § 21 Abs 2 S 6 UmwStG ein Satzteil als dritte Alt angefügt. Danach wird eine Stundung gem § 21 Abs 2 S 3 UmwStG beendet, wenn "eine Umwandlung iSd Zweiten oder Vierten Teils des Gesetzes erfolgt ist". Die Gesetzesänderung ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf eine Entscheidung des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.5.3 Einlage in eine "Kapitalgesellschaft"

Tz. 178 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Nur die verdeckte Einlage in eine "Kap-Ges" führt gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 4 UmwStG zur Aufdeckung der stillen Reserven in den einbringungsgeborenen Anteilen. Was unter "Kap-Ges" zu verstehen ist, wird im Ges nicht erläutert. Wie auch im Fall des § 20 Abs 1 S 2 UmwStG (s § 20 UmwStG [vor SEStEG] Tz 103) sind hierunter die in § 1 Abs 1 Nr 1 KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.4 Auflösung der Kapitalgesellschaft

Tz. 203 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Gewinnrealisierungstatbestand gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG enstpr zwar weitgehend der Bestimmung in § 17 Abs 4 EStG. Im Gegensatz zu § 17 Abs 4 S 1 EStG, wo bereits die Auflösung der Kap-Ges einer Veräußerung der Anteile gleichgesetzt wird, ist bei einbringungsgeborenen Anteilen ein Entstrickungsgewinn erst dann realisiert, wenn die K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.6 Verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft

Tz. 206 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Der Gewinn aus einer verdeckten Einlage gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 4 UmwStG entsteht in dem VZ, in dem die Einlage erfolgt. Eine verdeckte Einlage der einbringungsgeborenen Anteile wird vorgenommen, wenn die Anteile der aufnehmenden Kap-Ges übertragen werden, dh, wenn das wirtsch Eigentum an den Anteilen übergeht und somit das St-Subjekt als AE w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2 Einlage von "Anteilen an einer Kapitalgesellschaft iSd § 21 Abs 1 UmwStG"

Tz. 236 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die besondere Bewertungsvorschrift des § 21 Abs 4 UmwStG gilt nur für einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG (s Tz 9ff). Die Einlage von Anteilen an Kap-Ges, die zum stlichen Einlagestichtag nicht mehr der St-Verhaftung nach § 21 UmwStG unterliegen, ist nach allg Grundsätzen (zB § 6 Abs 1 Nr 5 S 1, Abs 5 EStG) zu beurteilen....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft

Tz. 18 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Formwechsel mit Anmeldung zur Eintragung im HReg bis 12.12.2006 Nach § 25 S 1 UmwStG gilt "der achte Teil" (des UmwStG) im Fall des Formwechsels (s § 190 UmwG) einer Pers-Ges (KG, OHG oder Partnerschaftsgesellschaft) in eine Kap-Ges "entspr" (dh §§ 20 bis 22 UmwStG; § 23 UmwStG scheidet aus sachlichen Gründen aus, da sich der Formwechsel nur ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9 Einbringungsgeborene Anteile bei Gründung einer Kapitalgesellschaft

Tz. 50 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Wenn bei der Gründung einer Kap-Ges die Einzahlungsverpflichtung auf das übernommene Nenn-Kap von den Gründungsgesellschaftern teils durch Bareinlage iHd Nominalbetrags (ohne oder mit unterwertigem Aufgeld) und teils durch Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG erfüllt wird, werden stille Reserven des Vermögens der Sacheinlage abgespalten, wenn d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6 Einbringungsgeborene Anteile beim Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften

3.6.1 Anteilstausch als Veräußerungsvorgang Tz. 23 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der Tausch ist grds ein gewinnrealisierender Umsatzakt. Bei einem Tausch von Anteilen an Kap-Ges übertragen zwei Tauschpartner die jeweilige Beteiligung aus ihrem Vermögen auf den anderen Rechtsträger als Kaufpreis für den Erwerb der hingetauschten Beteiligung. Es liegen wechselseitige Anschaffungs-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Feststellungsverfahren bei steuerverstrickten Anteilen an Kapitalgesellschaften

7.1 Einführung eines Feststellungsverfahrens Tz. 92 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach Bekanntwerden der BFH-Rspr zur "Infektionstheorie" (s Tz 39–41) gab es in der Besteuerungspraxis zunächst keine Möglichkeit, die rechtliche Umsetzung dieser Rspr zur Verlagerung stiller Reserven bei Kap-Erhöhungen und Gründungen von Kap-Ges und somit die Entstehung von "derivativen" oder "infi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 17 Andere Kapitalgesellschaften als Organgesellschaft

Ausgewählte Literaturhinweise: Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 KStR 1977, DB 1979, 485; Timm, Der Abschluss des EAV im GmbH-Recht, BB 1981, 1491; Heidenhain, Änderung der bestehenden Ergebnisverwendungs-Verfassung in der GmbH mit einfacher Mehrhe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1.3 Veräußerung von wesentlichen Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 EStG)

Tz. 100 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 § 17 EStG ist bei Stiftungen dem Grunde nach wie bei natürlichen Pers anzuwenden. Insbes ist für Stiftungen § 17 Abs 1 S 4 EStG zu beachten, sofern die Anteile iRd Erstausstattung oder Zustiftung erworben wurden. Da diese Vorgänge einen unentgeltlichen Erwerb darstellen, muss sich die Stiftung nach § 17 Abs 1 S 4 EStG die Verhältnisse des (...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Formwechsel von Kapitalgesellschaften

Tz. 19 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der Formwechsel der Kap-Ges, an der die einbringungsgeborenen Anteile bestehen, in eine Kap-Ges anderer Rechtsform hat grds keine Auswirkungen auf die St-Verstrickung der Anteile nach § 21 UmwStG. Wird eine GmbH in eine AG oder umgekehrt formgewechselt, hält der AE statt einbringungsgeborener GmbH-Anteile fortan einbringungsgeborene Aktien un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.2 Steuerneutraler Tausch gegen "nämliche" Anteile an Kapitalgesellschaften bis 13.12.1998

Tz. 24 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Nach § 21 Abs 1 S 4 UmwStG idF bis 31.12.1998 iVm dem sog Tauschgutachten (s u) führt der Tausch von einbringungsgeborenen Anteilen im Fall der "Nämlichkeit" der hingegebenen und der erworbenen Anteile nicht zur Gewinnverwirklichung. Der St-Neutralität und der Begriff der Nämlichkeit der Anteile ergeben sich aus dem sog Tauschgutachten des B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Anteile aus der Einbringung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (Anteilstausch)

Tz. 115 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Werden einbringungsgeborene Anteile aus einem Anteilstausch iSd § 20 Abs 1 S 2 UmwStG veräußert, ist der VG regelmäßig nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst a oder b EStG (s Tz 106 und 108) stbefreit (Ausnahme s Tz 119). Zur Abgrenzung von Sacheinlagevorgän gen nach § 20 Abs 1 S 2 UmwStG gegenüber der "Betriebseinbringung" gem § 20 Abs 1 S 1 UmwStG in b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

a) Verhältnis zu § 39 AO Rz. 49 [Autor/Stand] Zurechnung von Wirtschaftsgütern. § 39 AO gehört zu den Vorschriften des deutschen Steuerrechts, deren Anwendung § 10 Abs. 3 Satz 1 vorschreibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 39 AO keine Missbrauchsvorschrift ist und auch nicht die Zurechnung von Einkünften regelt. Einer ausländischen Gesellschaft sind im Rahmen der Einkünf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14

Literaturverzeichnis: Angsten, Praxisfälle des Investmentsteuerrechts und der Hinzurechnungsbesteuerung, IWB 2015, 199; Axwe, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zur "doppelten Kohärenz" – Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury-Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Kapital-Investitionsgesellschaften im Spannungsfeld zwischen InvStG und H...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 1. Hintergrund

Rz. 1 [Autor/Stand] Erscheinungsformen. Man muss das Problem der Hinzurechnungsbesteuerung vor dem Hintergrund sehen, dass sich die Wirtschaft seit Jahrzehnten grenzüberschreitend ausdehnt. Dies führt zur Gründung von Kapitalgesellschaften durch Steuerinländer im Ausland. Die Kapitalgesellschaften können einer eigenen unternehmerischen Tätigkeit im Ausland nachgehen. Es kann...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 1. Rechtssystematische Ansätze

Rz. 43 [Autor/Stand] Ziel der Hinzurechnungsbesteuerung. Die im Jahr 1972 eingeführte Hinzurechnungsbesteuerung hatte das Ziel, bestimmte Einkünfte, die eine ausländische Basisgesellschaft erzielt, den im Inland ansässigen Anteilseignern entsprechend ihrer Beteiligung anteilig als Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzurechnen. Dabei sollten nur niedrig besteuerte Einkünfte aus p...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.4.1.1 Grundsätze

Tz. 163 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Auflösung und Abwicklung der Kap-Ges, an der die einbringungsgeborenen Anteile bestehen, führt zum Untergang der stverstrickten Anteile und wird daher als "letztmöglicher" Entstrickungstatbestand in Bezug auf den Gegenstand der St-Verstrickung gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG normiert. IHd Differenz des gW des ausgekehrten Vermögens der au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.4.3.1 Gesetzesänderung

Tz. 220 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Durch das StBereinG 1999 wurde in § 21 Abs 2 S 6 UmwStG ein Satzteil als dritte Alt angefügt. Danach wird eine Stundung gem § 21 Abs 2 S 3 UmwStG beendet, wenn "eine Umwandlung iSd Zweiten oder Vierten Teils des Gesetzes erfolgt ist". Die Gesetzesänderung ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf eine Entscheidung des BFH, der es in diesen Fäll...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.5.4 Verdeckte Einlage mit Verlustrealisierung

Tz. 180 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die verdeckte Einlage einbringungsgeborener Anteile in eine Kap-Ges führt zu einem Verlust, wenn der gW der übertragenen Anteile im Zeitpunkt der Einlage niedriger als die maßgebenden AK zuz der Entstrickungskosten ist (s Tz 182). § 42 AO (Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten) findet in diesem Fall keine Anwendung. Dies ergibt sich schon...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.4.3.4 Zeitpunkt der Stundungsbeendigung

Tz. 225 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Rechtsfolge des § 21 Abs 2 S 5 UmwStG (nämlich die Beendigung der Stundung) tritt gem § 21 Abs 2 S 6, 3. Alt UmwStG ein, wenn eine Umwandlung "erfolgt" ist. Mit erfolgter Umwandlung könnte die stliche Wirksamkeit oder der hr-liche Abschluss des (Umwandlungs-)Vorgangs gemeint sein. Im ersten Fall käme es auf den stlichen Übertragungsstic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.5.1 Veräußerungsersatztatbestand

Tz. 174 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Eine Versteuerung der stillen Reserven von einbringungsgeborenen Anteilen nach § 21 Abs 1 UmwStG ist auch ohne Anteilsveräußerung vorzunehmen, wenn "der AE die Anteile verdeckt in eine Kap-Ges einlegt" (s § 21 Abs 2 S 1 Nr 4 UmwStG). Dieser Veräußerungsersatztatbestand korrespondiert mit den Regelungen in § 17 Abs 1 S 2 und § 20 Abs 2 S 2 E...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Während Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) ausschließlich gewerbliche Einkünfte erzielen (§ 8 Abs. 2 KStG) können rechtsfähige Vereine, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit und Stiftungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG steuerlich verschiedene Tätigkeitsbereiche und damit auch unterschiedliche Einkunftsarten (§ 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 2 Abs....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / II. Rechtsfolgen

Rz. 103 [Autor/Stand] Hinzurechnungstechnik. Sind die Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung – Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft gem. § 7 Abs. 1–4 (Rz. 82 ff.), passiver Einkünfte gem. § 8 Abs. 1–4 (Rz. 89 ff.) und niedrige Besteuerung gem. § 8 Abs. 5 (Rz. 99 ff.) – erfüllt, sind nach § 7 Abs. 1 Satz 1 die Einkünfte, für die die ausländische Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.4.3.3 Umwandlung im Sinne des zweiten oder vierten Teils des UmwStG

Tz. 222 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 § 21 Abs 2 S 6, 3 Alt UmwStG enthält eine Stundungsbeschränkung im Fall einer erfolgten Umwandlung nach dem "zweiten oder vierten Teil des Gesetzes" (dh des UmwStG). Das UmwStG selbst enthält keine Bestimmungen zu den hr-lichen und zivilrechtlichen Grundlagen von Umwandlungsformen. Eine "Umwandlung iSd UmwStG" gibt es daher nicht (s § 1 Abs 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.4.1.2 Auflösung

Tz. 164 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der Entstrickungstatbestand nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG setzt (zunächst) die Auflösung der Kap-Ges, an der die Anteile iSd § 21 Abs 1 UmwStG bestehen, voraus. Ges Auflösungsgründe ergeben sich aus den §§ 60 bis 62 GmbHG und 262 AktG (zB Ablauf der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit; Beschluss der HV; Eröffnung des Insolvenzverfahre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Mehrstufige Beteiligungs- bzw Begünstigungssachverhalte

Rn. 76 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Wie bereits unter den Altfassungen des § 50d Abs 3 EStG werden in die Prüfung der hypothetischen Entlastungsberechtigung auch mittelbar beteiligte oder begünstigte Personen miteinbezogen (zB BFH vom 20.03.2002, BStBl II 2002, 819; BMF vom 24.01.2012, BStBl I 2012, 171 Tz 4.2; Krabbe, IStR 1995, 382; 1998, 76). Die Gleichstellung der mittelba...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.5.2 "Verdeckte Einlage" der Anteile

Tz. 175 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der Begriff der verdeckten Einlage ist im Ges nicht definiert. Nach ständiger Rspr des BFH (zB s Urt des BFH 13.12.2022, IX R 5/22, DStR 2023, 507 unter Rn 23 mwNachw) ist eine "verdeckte Einlage gegeben, wenn ein Gesellschafter (oder eine nahe stehende Pers) seiner Kap-Ges außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen ohne (angemessenes)...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Tätigkeitsbereich der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 14 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Mit der Unterhaltung steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe (§ 64 AO; Anhang 1b) wird eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft partiell steuerpflichtig. Mit einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb werden regelmäßig gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG) erzielt. Die Gewinnermittlung des steuerpflichtig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.4.1.3 Auflösung und Abwicklung

Tz. 169 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Ein Besteuerungstatbestand nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG wird nur dann ausgelöst, wenn die Kap-Ges aufgelöst und abgewickelt wird. Eine Auflösung ohne Abwicklung (Liquidation) führt nicht zu einer Entstrickung nach dieser Vorschrift. Die Abwicklung folgt regelmäßig der Auflösung und beendet die normale Geschäftstätigkeit; das BV wird verw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.4.3.2 Erstmalige Anwendung

Tz. 221 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die Beendigung der Stundung wegen der Umwandlung der Kap-Ges, an der die Anteile bestehen, ist gem § 27 Abs 4c S 1 UmwStG erstmals zu veranlassen, wenn die Vorgänge nach dem 31.12.1999 erfolgen. Die Anwendungsregelung ist sprachlich ungenau und daher auslegungsbedürftig. Im Einzelnen gilt Folgendes: Umwandlungsbeschluss nach dem 31.12.1999 (N...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Körperschaftsteuerfreibetrag

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Körperschaftsteuerfreibetrag i. H. v. 5 000 EUR gemäß § 24 KStG (Anhang 3) ist allen steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen Zwecken dienenden) Körperschaften zu gewähren, wenn von ihnen steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten werden, für die die Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) ni...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Buchführungspflicht nach Handelsrecht

Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Nach § 238 Abs. 1 HGB (Anhang 12g) ist jeder Kaufmann verpflichtet Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen. Was ein Kaufmann ist, bestimmt sich wiederum nach dem HGB und zwar nach dem § 1 HGB. Kaufmann ist daher jeder, wer ein Han...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Steuerbegünstigte Vereine gründen zur besseren Koordination ihrer Vorhaben (z. B. überörtliche Informationen, überörtliche Repräsentanz) Dach- bzw. Spitzenverbände, die oft selbst nicht unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen. Bei einem Dach- bzw. Spitzenverband handelt es sich um den Zusammenschluss von mehreren selbständigen Vereinen zur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / a) Oasenbericht, Oasenerlass

Rz. 2 [Autor/Stand] Steueroasenländer. Es gibt nicht wenige Staaten, die aus den unterschiedlichsten Gründen entweder nur niedrige Ertragsteuern erheben oder aber bestimmte Personen (Körperschaften) einer bevorzugten Besteuerung unterwerfen. Als klassische Steueroasenländer galten früher die Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Niederländische Antillen, Bahamas und Bermudas. E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / d) BEPS-Projekt der OECD und G20-Staaten

Rz. 5 [Autor/Stand] BEPS-Aktionspunkt 3. Die OECD hat am 5.10.2015 einen 15 Aktionspunkte umfassenden Plan zur Bekämpfung von "Base Erosion and Profit Shifting" veröffentlicht. Der Aktionspunkt 3 "Designing Effective Controlled Foreign Company Rules (CFC)"[2] enthält Empfehlungen für Regelungen zur Erfassung von Einkünften im Inland, die künstlich auf niedrig besteuerte Zwis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.1 Anteilstausch als Veräußerungsvorgang

Tz. 23 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der Tausch ist grds ein gewinnrealisierender Umsatzakt. Bei einem Tausch von Anteilen an Kap-Ges übertragen zwei Tauschpartner die jeweilige Beteiligung aus ihrem Vermögen auf den anderen Rechtsträger als Kaufpreis für den Erwerb der hingetauschten Beteiligung. Es liegen wechselseitige Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäfte vor (eigentliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Einführung eines Feststellungsverfahrens

Tz. 92 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach Bekanntwerden der BFH-Rspr zur "Infektionstheorie" (s Tz 39–41) gab es in der Besteuerungspraxis zunächst keine Möglichkeit, die rechtliche Umsetzung dieser Rspr zur Verlagerung stiller Reserven bei Kap-Erhöhungen und Gründungen von Kap-Ges und somit die Entstehung von "derivativen" oder "infizierten" einbringungsgeborenen Anteilen zeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / aa) Hintergrund und Regelungsinhalt

Rz. 12 [Autor/Stand] ATAD als Teil des Anti-Tax-Avoidance-Pakets der EU. Die EU hat sehr schnell auf das BEPS-Projekt der G20-Staaten/OECD reagiert, mit dem Ziel, selbst Maßnahmen gegen "Base Erosion and Profit Shifting" zu entwickeln.[2] So wurde bereits am 8.7.2017 die Mutter-Tochter-Richtlinie[3] angepasst und ein Korrespondenzprinzip für grenzüberschreitende Gewinnaussch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 Aufhebung des Feststellungsverfahrens

Tz. 102a Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Durch Art 12 des SEStEG ist § 10 VO zu § 180 Abs 2 AO mit dem Tag nach der Verkündung des SEStEG (13.12.2006) aufgehoben worden. Nach der neu eingefügten Anwendungsvorschrift des § 11 S 3 VO zu § 180 Abs 2 AO ist das Feststellungsverfahren jedoch "für Anteile, bei denen hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile die St-Freiste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2024, Nichtigkeit e... / 1 Gründe

I. Der Vater des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) war zu 15 % als geschäftsführender und zur alleinigen Vertretung berechtigter Gesellschafter an verschiedenen Personen- und Kapitalgesellschaften (eine KG, zwei GmbHs, eine GbR) beteiligt. Mit notariell beurkundetem Vertrag schenkte er dem Kläger eine Beteiligung von 6,5 % an diesen vier Gesellschaften. Der Kläger war zum...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Gegenstand der Feststellung

Tz. 94 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bei der Gründung einer Kap-Ges oder bei der Kap-Erhöhung bei einer Kap-Ges, an der stverstrickte Anteile an Kap-Ges bestehen, kann gem § 10 Abs 1 S 1 VO zu § 180 Abs 2 AO einheitlich und gesondert festgestellt werden:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3 Wegfall des steuerneutralen echten Tauschs ab 01.01.1999

Tz. 26 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Regelungen zum stneutralen Tausch von Anteilen in § 21 Abs 1 S 4 UmwStG sind durch das StEntlG 1999/2000/2002 ersatzlos aufgehoben worden (zur letztmaligen Anwendung des § 21 Abs 1 S 4 UmwStG s Tz 25). Der Ges-Geber versteht die Streichung des § 21 Abs 1 S 4 UmwStG als Folgewirkung zur Einführung des § 6 Abs 6 S 1 EStG mit dem StEntlG 19...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 4. Niedrige Besteuerung

Rz. 99 [Autor/Stand] Niedrigbesteuerungsschwelle von 25 % bis 31.12.2023. Als weitere Tatbestandsvoraussetzung für die Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung definierte § 8 Abs. 5 AStG i.d.F. ATADUmsG[2] die Voraussetzung einer niedrigen Besteuerung. Eine solche wurde bis 31.12.2023 (§ 21 Abs. 6) angenommen, wenn die Einkünfte, für welche die ausländische Gesellschaft Zwisc...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zu den Pflichten, die eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft erfüllen muss, gehört der Nachweis, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen des Gemeinnützigkeitsrechts entspricht. Dieser Nachweis ist durch eine ordnungsmäßige Aufzeichnung der erzielten Einnahmen und Ausgaben zu führen (§ 63 Abs. 3 AO; Anhang 1b). ...mehr