Fachbeiträge & Kommentare zu KG

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Identifizierung der Kinder, die nicht nach einem Steuergesetz stpfl sind (§ 139a Abs 2 AO) (§ 63 Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ist das Kind nicht nach einem Steuergesetz stpfl (139a Abs 2 AO), erfolgt die Identifizierung durch andere geeignete Nachweise, A 22.2 Abs 1 DA-KG 2023. StPfl iSd § 139a Abs 2 AO ist jeder, der nach einem Steuergesetz stpfl ist, also alle natürlichen Personen, bei denen eine unbeschränkte StPfl nach § 1 Abs 1 S 1 EStG oder § 1 Abs 2 EStG bes...mehr

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§ 3 Firmenrecht / bb) Übernahme des vollständigen Namens der Namensgeberin

Rz. 178 Z.T. wird der Grundsatz der Firmenkontinuität oder der Firmenidentität angeführt, der verlangen soll, dass die Firma der namengebenden Gesellschaft vollständig in die Firma der OHG (KG) aufzunehmen ist. Wenngleich der Name als solcher nicht täuschen könne,[540] könnten Schwierigkeiten auftreten, wenn die namengebende Firma Sachbestandteile enthält, die in Bezug auf d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Ertragsteuerliche Unterschiede

Rz. 608 Die zivilrechtlichen Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften haben – auch wenn sie nach wie vor unübersehbar vorhanden sind – in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich abgenommen. Die wichtigste Entwicklung hierbei ist die Zulassung und starke Verbreitung der GmbH & Co. KG, welche im Ergebnis dazu führt, dass eine wirtschaftliche Tätigk...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 1. Firmenkern

Rz. 183 Die Firma einer KG hatte nach § 19 Abs. 2 HGB a.F. den Namen wenigstens eines persönlich haftenden Gesellschafters mit einem das Vorhandensein einer Gesellschaft andeutenden Zusatz zu enthalten. Vornamen brauchten auch hier wie bei der OHG nicht beigefügt zu werden (§ 19 Abs. 3 HGB a.F.) und die Namen anderer als der persönlich haftenden Gesellschafter durften in die...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Verhältnis zu Umstrukturierungsmaßnahmen außerhalb des UmwG

Rz. 16 Durch das Analogieverbot (i.e.S.) und den numerus clausus im UmwG werden Umstrukturierungsmaßnahmen nach den allgemeinen zivil- und gesellschaftsrechtlichen Regeln nicht ausgeschlossen. Möglich sind auch in Sonderkonstellationen Umwandlungsmaßnahmen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften oder auf Grundlage des Kirchenrechts.[37] Verzichtet man auf die Vorteile d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Bei Anfechtung einer Zwischenverfügung

Rz. 15 Ist eine Zwischenverfügung angefochten, so beschränkt sich das Verfahren und damit die Nachprüfung auf die in dieser Zwischenverfügung geltend gemachten Bedenken oder Eintragungshindernisse.[29] Zu dieser Nachprüfung ist der gesamte Tatsachenstoff heranzuziehen.[30] Werden mehrere Beanstandungen erhoben, die jede für sich die Zurückweisung des Antrags rechtfertigen wü...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Vertretung bei der Gründung

Rz. 11 Die Beteiligten können sich bei der Gründung vertreten lassen. Gem. § 2 Abs. 2 GmbHG bedarf die Vollmacht der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung; diese kann gem. § 2 Abs. 2 Satz 2 GmbHG auch per Vidoekommunikation erfolgen. Tritt eine Kapitalgesellschaft oder eine Personenhandelsgesellschaft als Gründer auf, so ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung ein a...mehr

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§ 3 Firmenrecht / Literaturtipps

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Vertragliche Regelungsmöglichkeiten

Rz. 1116 Die gesetzliche Regelung der Geschäftsführung ist dispositiv und kann durch den Gesellschaftsvertrag nahezu beliebig abgeändert werden (§§ 108, 163 HGB). Die Geschäftsführungsbefugnis der Komplementäre kann über die gesetzliche Regelung hinaus erweitert werden. Zulässig ist bspw. die Ausdehnung der Geschäftsführungsbefugnis auf einzelne oder alle außergewöhnlichen Ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Zurückweisung eines Eintragungsantrags

Rz. 17 Mit der Beschwerde anfechtbar sind die Zurückweisung eines gestellten Eintragungsantrags, die Zurückweisung eines Eintragungsersuchens nach § 38 GBO sowie die Ablehnung einer Anregung, eine Eintragung von Amts wegen vorzunehmen.[35] Im Rahmen der Beschwerde können sämtliche Gründe geltend gemacht werden, die geeignet sind, die Zurückweisung des Antrags durch das Grund...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Steuerliche Folgen der Gründung

Rz. 646 Die KG als Personengesellschaft ist als solche nicht einkommensteuerpflichtig, ihr Gewinn wird vielmehr bei den Gesellschaftern erfasst. Für andere Subjekt- und Objektsteuern, z.B. Umsatzsteuer (§ 1 Abs. Nr. 3 UStG), Gewerbesteuer (§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG), Grunderwerbsteuer (§ 13 GrEStG), ist die KG hingegen selbst Steuersubjekt. Die KG unterliegt nach § 137 AO bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Greite, Anmerkung zu BFH vom 15.07.2010, III R 6/08, FR 2011, 244 (kein Kindergeld nach den §§ 62ff EStG für in der Türkei lebende Kinder eines deutschen Staatsangehörigen türkischer Abstammung); Mai, Anmerkung zu BFH vom 15.07.2010, III R 6/08, HFR 2011, 35; Lemaire, Anmerkung zu FG Köln EFG 2012, 421, EFG 2012, 422 (Wohnsitz minderjähriger Kinder bei langjährigem Auslandsauf...mehr

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§ 3 Firmenrecht / a) Gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit

Rz. 239 Ob diese Typenverbindung rechtlich zulässig ist, wird immer noch unterschiedlich beantwortet. Großfeld etwa lehnt die Beteiligung einer ausländischen Kapitalgesellschaft als Komplementärin einer inländischen KG überhaupt ab ("Normenmix"). Auch Ebenroth und andere wenden sich gegen eine solche Typenvermischung und sehen es als entscheidend an, dass hier zusätzlich das...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Gesetzliches Regelungsmodell

Rz. 1121 Die GmbH & Co. KG wird durch die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten (§§ 124 ff. HGB). Der Kommanditist ist als solcher nicht befugt, die Gesellschaft zu vertreten (§ 170 Abs. 1 HGB).[1493] Durch die Formulierung "als solcher" wird durch das MoPeG klargestellt, dass sich das Vertretungsverbot des Kommanditisten auf die organschaftliche Vertretung der Gesel...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Zurückweisung eines Berichtigungsantrags

Rz. 38 Wird die Berichtigung des Grundbuchs beantragt, so wendet sich der Antragsteller gegen eine bestehende Eintragung oder Löschung. Wenn dieser Antrag vom Grundbuchamt zurückgewiesen wird, ist grundsätzlich die Beschwerde nach Abs. 1 und 2 statthaft.[152] Bei der Einlegung der Beschwerde zum Zwecke der Rücknahme eines Eintragungsantrages ist die Beschwerde unzulässig, da...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 2. Form des Joint Venture-Vertrages

Rz. 33 Für den Joint Venture-Vertrag gelten keine allgemeinen Formvorschriften. Er kann demnach grds. formfrei – theoretisch sogar mündlich – geschlossen werden. Allerdings können Formanforderungen aufgrund der für das Joint Venture gewählten Rechtsform zu beachten sein.[34] Das ist namentlich bei der GmbH und der GmbH & Co. KG der Fall, den beiden für Equity Joint Ventures a...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Umfang der Prüfungspflicht des GBA bei inländischen öffentlichen Urkunden

Rz. 140 Zu prüfen hat das GBA lediglich die zur Begriffsbestimmung notwendigen einzelnen Tatbestandsmerkmale der "öffentlichen Urkunde" in dem vorstehend geschilderten Umfang. Liegen diese vor, so ist für das GBA sowohl der Beweis der Echtheit der Urkunde als auch der Beweis der Wahrheit der bezeugten Tatsachen als erbracht anzusehen.[368] Bei Anträgen auf Anlegung eines Gru...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 8. Personengesellschaften

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Künstlersozialversicherung ... / 8.3.1 Beauftragung von natürlichen Personen

Die KSA setzt die Beauftragung einer natürlichen Person voraus. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn ein einzelner (freischaffender) Künstler/Publizist Vertragspartner ist. Abgabepflicht besteht aber auch dann, wenn die künstlerische/publizistische Leistung von einer Personengruppe, z. B. einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), oder eines inhabergeführten Unternehmens er...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Gesamtvermögensgeschäfte

Rz. 1134 Der BGH hat nunmehr entschieden, dass § 179a AktG auch nicht auf die KG analog anwendbar ist.[1511] Begründet wird dies damit, dass der Schutzzweck der Norm, nämlich die gesellschaftsinterne Kontrolle der Geschäftsführung durch die Gesellschafter, bei der KG auch ohne eine analoge Anwendung von § 179a AktG gewährleistet ist. Dies ergibt sich nach Auffassung des BGH ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Erläuterungen

Rz. 311 Der Gesetzgeber hat ausdrücklich den Formwechsel von einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft & Co. KG zugelassen (vgl. a. die allgemeinen Hinweise zum Formwechsel o. Rdn 303 ff.).[637] Rz. 312 Neben den Vorschriften des Allgemeinen Teils (§§ 190–213 UmwG) müssen bei einem Formwechsel von einer Kapitalgesellschaft (§§ 226, 227 UmwG) in eine Personenhandel...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Personengesellschaften

Rz. 556 Zu beachten ist im Personengesellschaftsrecht der Grundsatz der Selbstorganschaft. Die Leitung der Geschäfte in einem Familienpool in Form einer GbR oder KG obliegt daher grds. Gesellschaftern der Poolgesellschaft, also Familienmitgliedern. Wird von den gesetzlichen Regelungen nicht im Gesellschaftsvertrag abgewichen, gelten bei der GbR gemeinschaftliche Geschäftsfüh...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 988 Geschäftsanteile an einer GmbH sind grds. frei übertragbar, sofern sie nicht vinkuliert sind (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Anteile an einer KG können nach der gesetzlichen Regelung dagegen nur mit Zustimmung der anderen Gesellschafter übertragen werden (§§ 161 Abs. 2, 105 Abs. 3 HGB, § 711 Abs. 1 BGB). Diese unterschiedlichen Grundsätze müssen sowohl im Gesellschaftsvertrag d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (5) Kündigung der Gesellschaft

Rz. 1000 Bei der GmbH sieht das Gesetz kein Kündigungsrecht vor. Den Gesellschaftern einer auf unbestimmte Zeit eingegangenen KG steht dagegen das Recht zu, die Gesellschaft jeweils zum Schluss eines Geschäftsjahrs mit einer Frist von 6 Monaten zu kündigen (§§ 161 Abs. 2, 132 Abs. 1 HGB). Ferner steht sowohl den Gesellschaftern einer unbefristeten als auch den Gesellschafter...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / IV. Geschäftsbriefe

Rz. 1230 Die GmbH & Co. KG muss auf ihren Geschäftsbriefen bestimmte Mindestangaben machen (§§ 125, 177a HGB). Geschäftspartnern soll auf diese Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, sich näher über die Gesellschaft zu informieren. Nach der gesetzlichen Regelung müssen Geschäftsbriefe mindestens folgende Angaben enthalten:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Materielle Bedeutung des Antragsgrundsatzes

Rz. 17 An den Eingang des Antrags beim GBA sind folgende Wirkungen geknüpft: Rz. 18 1. Der Zeitpunkt des Eingangs ist maßgebend für den guten Glauben des Erwerbers bei Erwerb von einem Nichtberechtigten (§ 892 Abs. 2 BGB), wenn die Gutgläubigkeit durch nachfolgende Kenntnis verloren gegangen wäre. Eine Kenntniserlangung vor Antragstellung – auch nach Beurkundung – schadet abe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Wirkungen der Zurückweisung

Rz. 119 Materiell-rechtlich ist die Zurückweisung ohne Einfluss, da es sich um eine rein verfahrensrechtliche Maßnahme handelt.[292] Eine nach den §§ 873 Abs. 2, 875 Abs. 2 BGB eingetretene Bindung der Beteiligten bleibt bestehen.[293] Rz. 120 Der gestellte Eintragungsantrag ist mit der Zurückweisung erledigt im Sinne des § 17 GBO. Waren mehrere Anträge nach § 16 Abs. 2 GBO v...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertragliche Regelungsmöglichkeiten

Rz. 1153 Der Gesellschaftsvertrag kann bei der Gewinnverteilung von der gesetzlichen Regelung handelsrechtlich grds. beliebig abweichen.[1533] Die vereinbarte Gewinnverteilung ist aber nicht unbedingt auch steuerrechtlich anzuerkennen. Insb. bei Familiengesellschaften ist daher auf eine angemessene Gewinnverteilung zu achten.[1534] Die Verteilung des Jahresüberschusses kann e...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Nachweise im Grundbuchverfahren

Rz. 69 Das anzuwendende Verfahrensrecht ist der Lex fori zu entnehmen, so dass hinsichtlich deutscher Grundstücke auch bei Beteiligung ausländischer Gesellschaften nach der GBO zu verfahren ist.[274] Das gilt auch für das Beweisverfahren, so dass die erforderlichen Nachweise sich ebenfalls nach der GBO richten.[275] Nimmt eine ausländische Gesellschaft an in das Grundbuch ei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Richtige Voreintragung bei lediglich unrichtiger Bezeichnung

Rz. 37 Eine ursprünglich vorhandene oder nachträglich eingetretene Unrichtigkeit bloß in der Bezeichnung des Berechtigten kann nicht beanstandet werden, beispielsweise die Bezeichnung der eingetragenen Ehefrau mit ihrem Mädchennamen oder die Bezeichnung von Erben als "Deszendenten" einer bestimmten Person.[63] Die Person als solche ist richtig eingetragen. Eine bloße Unrichti...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Abschluss des Verfahrens

Rz. 52 Ist das Zwangsversteigerungsverfahren in der Weise abgeschlossen worden, dass der Teilungsplan ausgeführt oder die außergerichtliche Befriedigung nachgewiesen worden ist und hat der Zuschlagsbeschluss Rechtskraft erlangt, so ist um Eintragung des Versteigerungsergebnisses zu ersuchen (§§ 130 Abs. 1, 145 ZVG).[96] Die Vorlage einer Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / VIII. Vergütung des Komplementärs/Auslagenersatz

Rz. 709 Die Komplementäre erhalten üblicherweise eine gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführungs- und Vertretungstätigkeit sowie den Ersatz ihrer Auslagen. Anders als im Fall einer GmbH & Co. KG, bei der die GmbH aus steuerrechtlichen Gründen eine Vergütung für die Übernahme des Haftungsrisikos erhalten muss (etwa i. H. e. Avalprovision), erhält der – in der Regel am Ge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (b) Neuregelung § 170 Abs. 2 HGB

Rz. 1027 Gem. § 170 Abs. 2 HGB ist nun gesetzlich geregelt, dass – vorbehaltlich einer abweichenden gesellschaftsvertraglichen Regelung – die Rechte in der Gesellschafterversammlung der Komplementär-GmbH von den Kommanditisten wahrgenommen werden. Dies wird in der Gesetzesbegründung überzeugend damit begründet, dass im Fall der Einheits-GmbH & Co. KG die Kommanditisten im Zw...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Berechtigte Gründe für Zurückstellung

Rz. 24 Berechtigte Gründe für eine Zurückstellung des Berichtigungszwanges werden beispielsweise angenommen, wenn das Grundstück veräußert oder einem Miterben im Wege der Erbauseinandersetzung übereignet oder Wohnungseigentum begründet[52] werden soll oder wenn ein Verzicht auf das Eigentum zu erwarten ist; denn hier braucht nach § 40 GBO, der von § 82 GBO unberührt bleibt, ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Allgemeines

Rz. 957 Nach dem Gesetz (§§ 161 Abs. 2, 138 Abs. 1 HGB) kommt es in folgenden Fällen zur Auflösung einer KG: Die Auflösungsgründe gem. § 138 Abs. 2 HGB sind nur für die GmbH & Co. KG rel...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Ablauf der Spaltung

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§ 3 Firmenrecht / aa) Gesellschaftszusätze

Rz. 128 Gesellschaftszusätze, ob zwingend oder freiwillig aufgenommen, ausgeschrieben oder abgekürzt, begründen für sich allein keine ausreichende Unterscheidbarkeit, da sie keine die Individualisierung bezweckenden Firmenbestandteile sind und an "dem Auge und Ohre sich einprägenden Klangbilde" nicht teilnehmen.[393] Besondere Bedeutung hatte dies für die Firma der GmbH & Co...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Identifizierung des Kindes durch die an das Kind vergebene ID-Nr (§ 139b AO) (§ 63 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 71 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Anknüpfung des Kindergeldanspruchs an die Angabe der jeweiligen steuerlichen Identifikationsmerkmale von Antragstellern und Kindern als materielle Tatbestandsvoraussetzung und nicht nur als Verfahrensregelung (Wendl in H/H/R, § 63 Rz 15 (Juni 2020); Selder in Brandis/Heuermann, § 63 EStG Rz 40 (Oktober 2021), verhindert nach BT-Drucks 18...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Zusammenfassende Erläuterung zur Begründung der klassischen Betriebsaufspaltung

Rz. 152 Soll eine Betriebsaufspaltung aus einem früheren Einzelunternehmen oder einer gewerblich tätigen Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) heraus mit einer Betriebs-GmbH gebildet werden, ist hinsichtlich der Übertragungsmöglichkeiten nach dem UmwG wie folgt zu unterscheiden:[300]mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) AG und SE

Rz. 1042 Die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters muss keineswegs von einer GmbH wahrgenommen werden. An deren Stelle kann auch eine andere juristische Person treten. Zulässig ist bspw. auch die Rechtsform der AG & Co. KG.[1419] Allerdings findet sich diese Rechtsform in der Praxis nur selten. Die Ursache dafür dürfte v.a. in der geringeren Flexibilität des Aktienr...mehr

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§ 3 Firmenrecht / e) Besondere Verstoßfolgen

Rz. 204 Neben den typisch firmenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen der Führung einer unzulässigen Firma ist hier noch die persönliche Haftung zu besorgen. Das Auftreten im Geschäftsverkehr unter einer Firma ohne den erforderlichen "GmbH & Co. KG"-Zusatz kann zur Rechtsscheinhaftung der Geschäftsführer oder der Gesellschafter führen, weil dem Gesetz zuwider d...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / bb) Personengesellschaften

Rz. 40 Bei der OHG und der KG erfolgt eine Eigenkapitalbeschaffung primär durch (Kapital-)Einlagen der Gesellschafter (allgemein zur OHG und KG s. § 9 Rdn 482 ff. und § 9 Rdn 600). Ein bestimmtes Mindestkapital muss hier nicht erreicht werden, da – anders als bei den Kapitalgesellschaften – durch die Einlage nicht eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftskapital "erkau...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 4. Ersatzlösungen

Rz. 101 Zur "Verschmelzung" einer deutschen GmbH auf ihre ausländische Alleingesellschafterin könnte man z.B. auch wie folgt verfahren: Die deutsche GmbH (übertragende Gesellschaft) wird – nach Übertragung eines Teil-Geschäftsanteils durch den Alleingesellschafter auf einen Treuhänder – in eine KG umgewandelt, wobei der Treuhänder die Stellung eines Kommanditisten und die aus...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Nebenumstände, welche eine Erklärung erst wirksam machen

Rz. 31 Nebenumstände, welche eine nach Abs. 1 S. 1 nachzuweisende Erklärung erst wirksam machen, werden von der Form des § 29 GBO nicht erfasst. Es bedarf daher z.B. keines Nachweises, dass ein vom Notar vorgelegter Grundpfandbrief sich vorher in der Hand des Gläubigers befunden hat,[59] wann die Erklärung dem Empfangsberechtigten zugegangen ist[60] oder wann eine Hypothek z...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich der Informationsrechte

Rz. 887 Informationsrechte der Gesellschafter beziehen sich auf alle außergewöhnlichen und gewöhnlichen "Gesellschaftsangelegenheiten" (vgl. § 717 BGB). Darunter fällt grds. alles, was die Gesellschaft betrifft, insb. die Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der KG, ihre Beziehungen ggü. Dritten und ihre Beziehungen zu den Gesellschaftern.[1203] Nicht abschlie...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Verfügung über entstandene Eigentümergrundschuld

Rz. 42 Liegt eine Verfügung über eine aus einer Fremdhypothek hervorgegangene Eigentümergrundschuld vor, so ist nach einhelliger Auffassung der Rechtsprechung die Eintragung des Eigentümers als Gläubiger nicht erforderlich, weil der eingetragene Eigentümer als evtl. Inhaber der ihm nach den Regeln über die Eigentümerhypothek zufallenden, auf seinem Grundstück lastenden Hypot...mehr

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§ 3 Firmenrecht / a) Firma der Komplementär-GmbH

Rz. 189 Sie ist Personen-, Sach- oder Fantasiefirma. Möglich ist auch (kombiniert) eine gemischte Firma. Als Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG ist es ihr auch erlaubt, ihre Firma als Sachfirma aus dem Gegenstand der KG herzuleiten, sofern in dem Gesellschaftsvertrag der GmbH als Gegenstand des Unternehmens die Führung der Geschäfte der KG bezeichnet und ausdrücklich fest...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Auseinandersetzung

Rz. 4 Aus welchem Grund die Eintragung eines Erben oder eines an der Gütergemeinschaft Beteiligten als neuer Gläubiger erfolgen soll, ist gleichgültig. Jedoch muss es sich stets um die Übertragung einer Nachlasshypothek im Wege einer Auseinandersetzung handeln. Die Bestimmung ist daher weder anwendbar auf die Neubestellung oder Verpfändung eines zum Nachlass gehörenden Grund...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Ersuchen einer Behörde

Rz. 2 Zum Begriff Behörde siehe § 29 GBO (vgl. § 29 GBO Rdn 102). Rz. 3 Unter Ersuchen ist der Eintragungsantrag der Behörde zu verstehen, welcher grundsätzlich auch die sonst notwendigen weiteren Erfordernisse weitgehend ersetzt (i.E. siehe Rdn 72). Das Ersuchen hat sich auf eine Grundbucheintragung zu richten. Soweit aufgrund der Mitteilung einer Behörde das GBA eine Eintrag...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Prüfungspflicht des Grundbuchamtes

Rz. 11 a) Sachliche Zuständigkeit. Zuständig ist bezüglich des Nachlasses das Amtsgericht als Nachlassgericht (§ 342 Abs. 2 FamFG, § 36 Abs. 1 Nr. 1 GBO), für ein Gesamtgut das Amtsgericht § 36 Abs. 1 Nrn. 2, 3 GBO, im letzteren Fall ohne Rücksicht darauf, ob ein Vermittlungsverfahren durchgeführt werden soll;[16] für die örtliche Zuständigkeit gilt § 343 FamFG dessen Verlet...mehr