Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 524 Die Revision war unbegründet. Die Entscheidung über die Haftungsverteilung im Rahmen des § 17 StVG ist – wie im Rahmen des § 254 BGB – Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur darauf zu überprüfen, ob alle in Betracht kommenden Umstände vollständig und richtig berücksichtigt und der Abwägung rechtlich zulässige Erwägungen zugrunde gelegt worden sind. Die Ab...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 24 Das Berufungsgericht führte aus: Für den Beklagten zu 2 sei bei der Annäherung an das Fahrzeug des Klägers erkennbar gewesen, dass die hintere linke Tür zum Teil geöffnet war und dass eine Person in der Tür stand. Der Beklagte zu 2 habe nicht darauf vertrauen dürfen, dass die erkennbar schon geöffnete Tür sich nicht weiter öffnen werde. Es könne nicht mehr geklärt wer...mehr

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§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 22 Die Revision war begründet. Sie beanstandete mit Erfolg die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verantwortungsbeiträge nach § 17 Abs. 1 und Abs. 2 StVG. Die Entscheidung über eine Haftungsverteilung im Rahmen des § 254 BGB oder des § 17 StVG ist zwar grundsätzlich Sache des Tatrichters und im Revisionsverfahren nur dara...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unentgeltliche Zuwendungen aus unternehmerischen Gründen(§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 45 Mit § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG ist zum 1.4.1999 ein für das deutsche Umsatzsteuerrecht weitgehend neuer Tatbestand geschaffen worden: die unentgeltliche Zuwendung von vorsteuerentlasteten Gegenständen aus unternehmerischen Gründen . Mit ihm soll der unversteuerte Letztverbrauch umfassend vermieden werden, und zwar auch dann, wenn unternehmerische Zwecke mit der Zuwend...mehr

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Grundstückshandel: Gewerbes... / 2 Das Problem

Streitig war, ob im Wirtschaftsjahr 2011/2012 (1.6.2011 bis 31.5.2012) bereits die sachliche GewSt-Plicht bestand und Aufwendungen zu einem vortragsfähigen Gewerbeverlust führten. Die X-KG wurde im Januar 2011 gegründet. Gesellschaftszweck war Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien. Mit notariellem Kaufvertrag vom Juni 2012 (somit im Wirtschaftsjahr 2012/2013) erwa...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorabentscheidungsersuchen zum Direktanspruch

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung zur Auslegung der MwStSystRL vorgelegt: 1. Steht einem Leistungsempfänger mit Ansässigkeit im Inland ein sog. Direktanspruch gegen die inländische Finanzverwaltung entsprechend dem EuGH-­Urteil Reemtsma Cigarettenfabriken vom 15.03.2007 – ­C‐35/05 (EU:C:2007:167) zu, wenn (a) dem Leistungsempfänger von einem Leiste...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Erbersatzsteuer für Familienstiftungen (§ 13d Abs. 4 ErbStG)

Rz. 120 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Blumers, Die Familienstiftung für einen vorübergehenden Zweck, Ubg. 2022, 47; Blumers, Familienunternehmen und Bedürfnisprüfung, DStR 2015, 1286; Blumers, Die Familienstiftung als Instrument der Nachfolgeplanung, DStR 2012, 1; Blusz, Stiftungsgestaltungen im Lichte des neuen Erbschaftsteuerrechts, DStR 2017, 1016; Fe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Erbersatzsteuer für Familienstiftungen (§ 13c Abs. 3 ErbStG)

Rz. 78 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Blumers, Die Familienstiftung für einen vorübergehenden Zweck, Ubg. 2022, 47; Blumers,Familienunternehmen und Bedürfnisprüfung, DStR 2015, 1286; Blumers, Die Familienstiftung als Instrument der Nachfolgeplanung, DStR 2012, 1; Blusz, Stiftungsgestaltungen im Lichte des neuen Erbschaftsteuerrechts, DStR 2017, 1016; Feld...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 2. KG

Auch im Recht der KG bleiben die nachfolgerelevanten Änderungen überschaubar. Kommanditisten werden künftig nicht mehr nur im Handelsregister eingetragen. Da die Vorschrift des § 162 Abs. 2 HGB gestrichen wird, wonach bei öffentlichen Bekanntmachungen keine Angaben zu den Kommanditisten zu machen sind, beinhalten öffentliche Bekanntmachungen künftig auch Angaben zu den Komman...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3. GmbH & Co.KG, Abs. 2

Rn 10 Bei Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, an denen auch mittelbar keine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter beteiligt ist, kann die organisatorische und haftungsrechtliche Verzahnung zwischen der Gesellschaft und deren persönlich haftenden Gesellschaftern im Insolvenzfall ähnliche Probleme aufwerfen wie die Insolvenz einer Unternehmensgruppe i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sonderfälle zu § 62 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG

Rn. 65 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ausländische Mitglieder und Beschäftigte diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen im Inland sowie deren zum Haushalt gehörende Familienangehörigen (Ehegatten, Kinder und Eltern) sind nach dem Wiener Übereinkommen v 18.04.1961 über diplomatische Beziehungen bzw nach dem Wiener Übereinkommen v 24.04.1963 über konsularische Bezi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Kindergeldauszahlungsbescheinigung der Familienkasse (§ 68 Abs 3 EStG)

Rn. 41 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zieht das FA bei der ESt-Veranlagung die Freibeträge für Kinder (§ 32 Abs 6 EStG) ab, erhöht sich die ESt um den Anspruch auf Kindergeld. Besteht beim FA bei der Steuerfestsetzung ein Zweifel daran, ob ein Anspruch auf Kindergeld bestand, so soll es entweder bei der Familienkasse anfragen oder vom StPfl die Vorlage einer Bescheinigung nach §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat (§ 62 Abs 2 Nr 2 EStG aF)

Rn. 300 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Anspruchsberechtigt waren – mit den in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst a, b u c EStG aF genannten Ausnahmen – auch Ausländer, denen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat. Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der zu einem im AufenthG genannten Zwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Anspruchsberechtigung nach § 62 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a EStG

Rn. 86 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Gemäß § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG hat derjenige Anspruch auf Kindergeld, der ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland unbeschränkt stpfl ist (erweiterte unbeschränkte StPfl, § 1 Abs 2 EStG), vgl auch A 2.2.1 Abs 1–3 DA-KG 2021). Rn. 87 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Dazu gehören deutsche Staatsangehörige, die als entsandter Beamter,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Pflicht zur Veränderungsanzeige (§ 68 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Für den Fall der Änderung der für die Kindergeldzahlung erheblichen Verhältnisse statuiert § 68 Abs 1 S 1 EStG Alt 1 eine besondere Anzeigepflicht. Dies war erforderlich, weil § 153 Abs 1 AO sich nach hM nur auf Fälle bezieht, in denen die ursprüngliche Unrichtigkeit einer Erklärung nachträglich erkannt wird, und § 153 Abs 2 AO sich nur auf S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Anspruchsberechtigung nach § 62 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst b EStG

Rn. 120 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG regelt die Kindergeldberechtigung von StPfl, die auf ihren Antrag von den FinBeh nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt estpfl behandelt werden, BFH v 12.01.2001, VI R 64/98, BFH/NV 2001, 1231. Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland können nach § 1 Abs 3 EStG einen Antrag auf Behandlung als...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Mitwirkungspflicht des über 18 Jahre alten Kindes (§ 68 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 16 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 68 Abs 1 S 2 Hs 1 EStG verpflichtet das volljährige Kind, das als Zahl- oder Zählkind zu berücksichtigen ist, zur Mitwirkung an der die Kindergeldzahlung betreffenden Sachverhaltsaufklärung (V 7.2 Abs 1 S 1 DA-KG 2021), ohne damit eine über § 93 Abs 1 AO hinausgehende Mitwirkungspflicht zu konkretisieren. Diese bezieht sich nicht nur auf d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lindwurm, Kindergeld, Steuerhinterziehung und Verfolgungsverjährung – Die Wiederbelebung der Ablaufhemmung nach § 171 Abs 7 AO, AO-StB 2012, 339; Blesinger, Der Schutz des Familienleistungsausgleichs ab dem 01.01.1996 durch das Steuerstrafrecht, wistra 1996, 255; Kahlen, Erschleichung von Kindergeld als Steuerstraftat, DStR 1999, 92; Görke, Anmerkung zu BFH v 13.09.2018, II R 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich; Eichenhofer, Europarechtliche Anforderungen an das deutsche Kindergeld, StuW 1997, 341; Heuermann, Kindergeldanspruch für Ausländer, DStR 1997, 1631; Kanzler, Die Zukunft der Familienbesteuerung, FR 2001, 921; Hillmoth, Der Bezug ausländischen Kindergelds und seine Folgen, INF 2002, 424; Bergkemper, BFH-Rspr zum Kindergeld im Jahr 2005, N...mehr

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zfs 11/2022, Sachlich-recht... / 3 Anmerkung:

Dem Grunde nach ist die Entscheidung des KG zutreffend: auch ein Beschluss muss Feststellungen und eine Beweiswürdigung enthalten. Ansonsten droht die Aufhebung wegen einer lückenhaften Entscheidung. Hier lag nun die Besonderheit darin, dass nicht etwa die Staatsanwaltschaft die deutliche Herabsetzung der Rechtsfolgen bemängelte, sondern dass der Betroffene sich über das Feh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Freizügigkeitsberechtigte Ausländer

Rn. 176 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Erfordernisse des § 62 Abs 2 EStG gelten nicht für solche Ausländer nebst Angehörigen, die freizügigkeitsberechtigt sind, so zB ein polnischer ArbN mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, BFH v 07.04.2011, III R 89/08, BFH/NV 2011, 1324. Es sind dies die Staatsangehörigen der EU-Staaten und ihre Familienangehörigen, deren Rechtsstellung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausländer aus Staaten, mit denen Sozialabkommen bestehen

Rn. 178 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Für ArbN aus Staaten, mit denen zwischenstaatliche Abkommen bestehen, bedarf es nicht der Inhaberschaft eines der in § 62 Abs 2 EStG genannten Aufenthaltstitels, A 4.5 Abs 1 S 1 DA-KG 2021; BFH v 21.02.2008, III R 79/03, BStBl II 2009, 916. Abkommensstaaten sind: Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Kosovo, Marokko, Türkei und Tunesien, vgl...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 7. Haftung

Lange Zeit wurde die Außenhaftung von GbR-Gesellschaftern diskutiert, bevor der BGH für die GbR das Haftungsregime der OHG (§§ 128–130 HGB) mit der Folge einer unbeschränkten, akzessorischen und gesamtschuldnerischen Haftung der GbR-Gesellschafter für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft übernommen hat.[26] Ebenso nach dem Vorbild des § 128 HGB hat der BGH dabei für besti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Besitz einer Blauen Karte EU, einer ICT-Karte, einer Mobiler-ICT-Karte oder einer Aufenthaltserlaubnis, die für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen oder berechtigt haben oder diese erlauben (§ 62 Abs 2 Nr 2 EStG)

Rn. 200 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Kindergeldberechtigt sind für Zeiträume, die nach dem 29.02.2020 beginnen, nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, die eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Wohnsitz des Kindes

Rn. 121 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 63 Abs 1 S 3 Hs 2 EStG werden Kinder, die weder im Inland, in einem Mitgliedstaat der EU noch in einem Staat, auf den das Abkommen über den EWR Anwendung findet oder in der Schweiz, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht berücksichtigt, es sei denn, sie leben im Haushalt eines Berechtigten iSd § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auskunftsrecht der Familienkassen (§ 68 Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 68 Abs 4 S 1 EStG regelt eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses und erlaubt es den Familienkassen, den die Bezüge im öffentlichen Dienst anweisenden Stellen Auskunft über den für die jeweilige Kindergeldfestsetzung maßgebenden Sachverhalt zu erteilen. Die Regelung beinhaltet eine Erlaubnis zur Offenbarung de...mehr

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AGS 11/2022, Verfahrensgebü... / II. Verfahrensgebühr Nrn. 4124, 4125 VV

Fest stehe, so das AG, dass gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG die Einlegung von Rechtsmitteln bei dem Gericht desselben Rechtszuges durch den Verteidiger, der in dem Rechtszug tätig war, mit der Verfahrensgebühr des 1. Rechtszugs abgegolten ist. Auch die Beratung über die Aussichten eines noch nicht eingelegten Rechtsmittels durch den Verurteilten oder anderer Verfahrensbetei...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 5. Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters

Das MoPeG sieht eine Kodifikation des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters gem. § 712a Abs. 1 BGB n.F. vor: Zitat § 712a BGB n.F. Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters (1) Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsvermögen geht zum Zeitpunkt des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters im Wege der Gesamt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (§ 62 Abs 2 Nr 1 EStG)

Rn. 191 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 62 Abs 2 Nr 1 EStG erhält ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer Kindergeld, wenn er eine Niederlassungserlaubnis besitzt. Die Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG) stellt nach dem am 01.01.2005 in Kraft getretenen AufenthG den stärksten Aufenthaltstitel dar. Sie wird unbefristet erteilt und berechtigt zur Ausübung einer Erw...mehr

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zfs 11/2022, Sachlich-recht... / 2 Gründe:

[…] II. 1. Dem Vorbringen der Rechtsbeschwerde entnimmt der Senat, dass der Betroffene diese auf das Fehlen der Fristenanordnung nach § 25 Abs. 2a S. 1 StVG beschränkt hat. Die Beschränkung der Rechtsbeschwerde ist zulässig. Die Entscheidung über die (Nicht-)Gewährung der verlängerten Abgabefrist nach § 25 Abs. 2a S. 1 StVG ist isoliert anfechtbar. Denn dabei handelt es sich u...mehr

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AGS 11/2022, Haftzuschlag i... / II. "Nicht auf freiem Fuß"?

Nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV entstehe – so das OLG – eine Gebühr mit Zuschlag, wenn sich der Beschuldigte "nicht auf freiem Fuß" befindet. Danach wurde die (frühere) Regelung des § 83 Abs. 3 BRAGO dem Grunde nach übernommen. Diese Regelung solle dem Umstand Rechnung tragen, dass die Inhaftierung oder Unterbringung des Mandanten für den Rechtsanwalt überwiegend zu einem erforderl...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4 Beschwerdebefugnis bei Eigenantrag

Rn 34 Fraglich ist, ob der Schuldner gegen den Eröffnungsbeschluss auch dann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde hat, wenn der Beschluss aufgrund eines Eigenantrags des Schuldners ergangen ist. Da mit dem Eröffnungsbeschluss dem Antrag des Schuldners entsprochen worden ist, fehlt es grundsätzlich an der Beschwer des Schuldners, sodass in diesen Fällen die Zulässigkeit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ausländer aus Staaten, mit denen überstaatliche Abkommen bestehen

Rn. 179 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aus überstaatlichen Abkommen, die zwischen der EU und Drittstaaten geschlossen wurden, können sich von § 62 Abs 2 EStG abweichende Regelungen ergeben. Für türkische ArbN gilt der Beschluss Nr 3/80 des Assoziationsrats v 19.09.1980, ABl EG C 110 v 25.04.1983, 1. Der Anspruch auf Kindergeld darf danach für türkische ArbN, vgl zum ArbN-Begriff...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Rückausnahme zu § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG bei Erwerbstätigkeit (§ 62 Abs 2 Nr 3 EStG)

Rn. 220 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 62 Abs 2 Nr 3 EStG erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten um Personen, denen eine in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG genannte Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde (s Rn 208) und die im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig sind oder Elternzeit nach § 15 BEEG oder laufende Geldleistungen nach dem SGB III in Anspruch nehmen, A 4.1 Abs 2 S...mehr

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zfs 11/2022, Keine generell... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Diese Feststellungen sind nicht geeignet, den Schuldspruch eines fahrlässigen Verstoßes gegen § 31 Abs. 2 StVZO i.V.m. §§ 69a StVZO, 24 Abs. 3 Nr. 5 StVG zu tragen. Auf die zusätzlich erhobene Verfahrensrüge kommt es daher nicht an. 1. Den – hierzu recht knappen – Feststellungen kann noch hinreichend entnommen werden, dass das Fahrzeuggespann aufgrund eines Schadens a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Anspruch auf Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, die eine in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG aF genannte Aufenthaltserlaubnis besitzen, bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 62 Abs 2 Nr 3 EStG aF

Rn. 320 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 62 Abs 2 Nr 3 EStG aF erhielt ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer, der eine in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG aF genannte Aufenthaltserlaubnis besaß, dann Kindergeld, wenn er sowohl die Voraussetzungen des § 62 Abs 2 Nr 3 Buchst a EStG aF als auch die des § 62 Abs 2 Nr 3 Buchst b EStG aF erfüllte. Das setzte zum einen vorau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Besitz einer Niederlassungserlaubnis (§ 62 Abs 2 Nr 1 EStG aF)

Rn. 275 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ausführlich zur Niederlassungserlaubnis s Rn 191. Nach § 62 Abs 2 Nr 1 EStG aF erhält ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer Kindergeld nur, wenn er eine Niederlassungserlaubnis besitzt. Eine Niederlassungserlaubnis konnte nach § 19 AufenthG aF auch einem hoch qualifizierten Ausländer erteilt werden. Eine Niederlassungserlaubnis konn...mehr

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AGS 11/2022, Vergütung des ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Eine schöne begründete Entscheidung zu der (umstrittenen) Frage, welche Gebühren für den Terminsvertreter entstehen. Dabei soll hier die Frage dahinstehen, ob die Ansicht des AG betreffend den Terminsvertreter für die Hauptverhandlung zutreffend ist (vgl. dazu Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldverfahren, 6. Aufl., 2021, Teil A Rn 2101). Es ist jedenfalls für ...mehr

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AGS 11/2022, Verfahrenswert... / Leitsatz

Der Verfahrenswert eines selbstständigen Beweisverfahrens zur Klärung eines Zugewinnausgleichsanspruchs richtet sich danach, inwieweit die unterschiedlichen Vorstellungen der Beteiligten sich auf den Zugewinnausgleichsanspruch auswirken. Fehlt es an einer solchen Auswirkung, ist der Auffangwert festzusetzen. KG, Beschl. v. 4.7.2022 – 18 WF 57/22mehr

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AGS 11/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Stefan Lissner mit häufigen Fehlern und Problemen im Rahmen der Beratungshilfeantragstellung (S. 481 ff.). Das LSG München (S. 492) hatte sich mit der Höhe der Verfahrensgebühr in einem sozialgerichtlichen Verfahren zu befassen sowie mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen das Erinnerungsrecht der Landeskasse verwirkt. Der Entscheidung des LG K...mehr

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FF 11/2022, Rechtsprechung ... / Vollstreckung

KG, Beschl. v. 22.6.2022 – 16 WF 29/22 Kurzfristige Flugstornierungen entschuldigen den zur Gewährung des Umgangs verpflichteten Elternteil jedenfalls dann nicht, wenn dieser keinen ausreichenden "Zeitpuffer" für mögliche Störungen beim Rückflug mit dem Kind aus dem eigenen Urlaub eingeplant hat und er es ablehnt, zumutbare Ersatzflüge zu buchen, mit denen er den festgesetzte...mehr

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FoVo 11/2022, Zwangssicheru... / Leitsatz

Der Grundstückseigentümer hat nach der Löschung von Zwangseintragungen grundsätzlich keinen Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchblatts. KG Berlin, Beschl. v. 5.4.2022 – 1 W 349/21mehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfa... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LSG München befasst sich mit einigen wichtigen Problemen, die eine nähere Betrachtung verdienen. 1. Rechtsbehelfe bei Festsetzung der PKH/VKH-Anwaltsvergütung a) Erinnerung Die Auffassung des LSG München, die Erinnerung gegen die Festsetzung der PKH- oder VKH-Anwaltsvergütung nach § 55 RVG sei unbefristet, entspricht der allgemeinen Auffassung in der Rspr. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Nachholung der vorläufig eingestellten Zahlung des Kindergeldes (§ 71 Abs 3 EStG)

Rn. 48 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wird die Festsetzung, aus der sich der Kindergeldanspruch ergibt, nicht innerhalb von 2 Monaten nach der vorläufigen Einstellung der Zahlung des Kindergeldes mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben oder geändert, hat die Familienkasse die vorläufig eingestellte Zahlung des Kindergeldes unverzüglich nachzuholen. Die vorläufige Einstellun...mehr

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zfs 11/2022, Sachlich-recht... / Leitsatz

1. Hat das Amtsgericht eine Entscheidung auf dem Beschlusswege nach § 72 Abs. 1 Satz 1 OWiG getroffen, erstreckt sich die sachlich-rechtliche Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht nur dann auf den Akteninhalt, wenn und soweit dieser durch die Gründe der angefochtenen Entscheidung in Bezug genommen worden ist. 2. Fehlt es daran, ist dem Rechtsbeschwerdegericht eine auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 50 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 62 EStG bestimmt den Kreis der Anspruchsberechtigten für das Kindergeld nach dem X. Abschnitt. Ein Anspruch besteht dann, wenn ein Elternteil die in § 62 EStG bezeichneten persönlichen Voraussetzungen erfüllt und bei ihm mindestens ein Kind zu berücksichtigen ist, für das weder ein Ausschlusstatbestand nach § 65 EStG noch nach über- bzw zw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kenntnis von Tatsachen, die zum Ruhen oder zum Wegfall der Festsetzung führen (§ 71 Abs 1 Nr 1 EStG)

Rn. 22 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Erforderlich ist nach § 71 Abs 1 Nr 1 EStG die Kenntniserlangung von Tatsachen durch die Familienkasse. Es muss sich dabei um Tatsachen handeln, die der Familienkasse bis dahin nicht bekannt gewesen sind. Eine geänderte Rechtsauffassung zu solchen Tatsachen, die der Familienkasse im Zeitpunkt der Kindergeldfestsetzung bereits bekannt gewesen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Identifizierung des Berechtigten durch die an ihn vergebene ID-Nr (§ 139b AO, § 62 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 130 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Materielle Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld ist nach § 62 Abs 1 S 2 EStG, der durch das Gesetz zur Änderung des FreizügigkeitsG/EU und weiterer Vorschriften v 02.12.2014 (BGBl I 2014, 1922) eingefügt worden ist, zudem, dass der Berechtigte sowie das Kind (§ 63 Abs 1 S 3 EStG) durch die an den Berechtigten sowie an das Kind verg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1 Schrifttum:

Schwarz, Missbrauchsbekämpfung beim Kindergeld, Der Familien-Rechts-Berater 2019, 417 Verwaltungsanweisungen: BZSt v 15.08.2019, BStBl I 2019, 846 zu III (Familienleistungsausgleich; Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch; außer Kraft, gültig bis 26.08.2020); BZSt v 17.09.2021, BStBl I 2021, 1598 (Familienleistungsausgleich, Neufassung der , Dienstanw...mehr