Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Prozessart der Hauptklage.

Rn 13 Die Widerklage muss in derselben Prozessart wie die Klage erhoben werden und in dieser Prozessart auch zulässig sein (vgl Ddorf OLGR 93, 217; Frankf FamRZ 93, 1465, 1466; KG KGR 98, 421; Zö/Schultzky Rz 23; ThoPu/Hüßtege Rz 27; offengelassen von BGHZ 149, 222, 227; WRP 17, 1094, 1097). Andere als Familiensachen können deshalb nicht im Wege der Widerklage (Widerantrag) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erheblicher Interessenkonflikt (Abs 3 Nr 1).

Rn 17 Anders als in den folgenden Nr. 2–5 handelt es sich bei der hier umschriebenen Situation um einen gegenüber Abs 1 wenig konkretisierten weiteren Grundtatbestand (J/H/A/Döll § 158 aF Rz 8; Prütting/Helms/Hammer (5. Aufl) § 158 aF Rz 17). Die Regelung erfasst diejenigen Fälle, in denen das Gericht nach Prüfung feststellt, dass das Interesse des Kindes zu dem seiner geset...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Amtsprüfung durch Rechtsmittelgericht.

Rn 5 Der Prüfungspflicht unterliegt das Gericht in jeder Verfahrenslage und damit auch im Rechtsmittelzug (BGHZ 159, 94, 98 f = NJW 04, 2523 f; BGHZ 143, 122, 124 = NJW 00, 289 f; BGH NJW 00, 738; BFH/NV 2011, 1891 Rz 6; BAG 15, 269 Rz 13; KG NJW 14, 2737 [KG Berlin 17.03.2014 - 20 U 254/12]; BGH GRUR 23, 1561 [BGH 27.07.2023 - I ZB 114/17] Rz 10). Das Revisionsgericht ist h...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Inhalt und Rechtsfolgen der Abwendungsbefugnis.

Rn 3 Wie die Abwendungsbefugnis ihrem Inhalt nach im Einzelnen ausgestaltet wird, steht im Ermessen des Gerichts, das Parteianregungen insoweit aufgreifen darf (Zö/Herget § 711 Rz 1). Die Sicherheitsleistung nach § 108 kann ihrem Inhalt nach auch in der Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren bestehen. Die Höhe muss so bemessen werden, dass der Schaden, der durch den Aufschu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltsprozess.

Rn 4 Im Anwaltsprozess muss zu der Anzeige der Kündigung noch die Anzeige der Bestellung eines neuen namentlich zu bezeichnenden (BGH VersR 85, 1185, 1186) Anwalts hinzutreten, um die bisherige Prozessvollmacht im Außenverhältnis zu beenden (BGH NJW 07, 2124, 2125 [BGH 25.04.2007 - XII ZR 58/06]). Auch diese Anzeige ist formlos möglich, sie muss eindeutig sein (Köln OLGR 92,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Sorgerecht pp.

Rn 137 Im Streit um das Sorgerecht, den Umgang mit dem Kind und die Herausgabe des Kindes bestimmt § 45 FamGKG außerhalb des Verbunds einen Verfahrenswert von 3.000 EUR. Auch bei mehreren Kindern, derentwegen innerhalb einer der in Abs 1 aufgeführten Verfahren gestritten wird, liegt nach Abs 2 nur ein Gegenstand vor. Nur die Werte mehrerer der Verfahren werden addiert. Der S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Werbende Tätigkeit.

Rn 8 Die AG wird grds – auch bei Klagen einzelner Aufsichtsratsmitglieder (§§ 246 II 3, 249 I; BGHZ 122, 342, 344 f) – durch den Vorstand (§ 78 I AktG), ggf einen Notvorstand (§ 85 AktG), vertreten. Erheben Aktionäre Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage, wird die Gesellschaft durch Vorstand und Aufsichtsrat in Gesamtvertretung vertreten (§§ 246 II 2, 249 I, 275 IV AktG). In P...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wolter, Steuerrechtliche Sonderregelungen für landw Tierhaltungskooperationen, DStZ 1971, 326; Felsmann, Die Abgrenzung der LuF vom Gewerbe, INF 1975, 361; Sommerfeldt, Die bewertungsrechtliche Behandlung der landw Tierhaltungsgemeinschaften, DStZ 1980, 100; Heins, Brennpunkte bei Tierhaltungskooperationen gem § 51 BewG, AgrB 2017, 312. Verwaltungsanweisungen: R 13.2 Abs 4 EStR 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 184 GVG – [Deutsche Sprache].

Gesetzestext 1Die Gerichtssprache ist deutsch. 2Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet. Rn 1 Nach dem Zweck der Vorschrift darf deutschen Staatsbürgern vor deutschen Gerichten keine fremde Sprache aufgezwungen werden, auch nicht tw etwa durch eine fremdsprachige Urkunde. Es ist ein nicht ausdr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Sachentscheidung.

Rn 10 Für den Gerichtskostenvorschuss in erster Instanz bleibt die Hilfsaufrechnung generell unberücksichtigt. Eine Werterhöhung bei Hilfsaufrechnung setzt die nach § 322 II ZPO der Rechtskraft fähige verneinende Sachentscheidung über eine hilfsweise zur Aufrechnung gestellte, bestrittene Gegenforderung voraus; unerheblich ist, ob die Existenz der Gegenforderung verneint ode...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ordnungsgemäßes Angebot.

Rn 7 Ob die Gegenleistung des Gläubigers ordnungsgemäß angeboten wurde, hängt von ihrem Inhalt ab, den der GV selbstständig zu ermitteln hat. Denn die Prüfungskompetenz und die Prüfungspflicht (Alff Rpfleger 04, 159 [LG Hamburg 29.10.2003 - 321 T 76/03]) im Hinblick auf das ordnungsgemäße Angebot der Zug um Zug Gegenleistung liegt nicht bei dem, der die Klausel erteilt hat, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehung und Problematik der Norm.

Rn 1 Die Anordnung einer Urkundenvorlegung nach § 142 hat das Gesetz schon immer gekannt. Allerdings ist diese Anordnung bis zum Jahre 2001 auf diejenigen Urkunden in der Hand einer Partei beschränkt gewesen, auf die sich diese Partei bezogen hatte. Damit war früher § 142 inhaltlich im Wesentlichen identisch mit § 423, wobei § 142 keinen Parteiantrag vorausgesetzt hat. Durch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 14 EGZPO – [Verhältnis zu den Landesgesetzen].

Gesetzestext (1) Die prozessrechtlichen Vorschriften der Landesgesetze treten für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, deren Entscheidung in Gemäßheit des § 3 nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung zu erfolgen hat, außer Kraft, soweit nicht in der Zivilprozessordnung auf sie verwiesen oder soweit nicht bestimmt ist, dass sie nicht berührt werden. (2) (gegenstandslo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Übersicht.

Rn 1 Im Grundsatz sind anwendbar die allgemeinen Vorschriften der §§ 355–370. Ergibt sich im selbstständigen Beweisverfahren ein Hindernis der Beweisaufnahme, greift betr das Hauptsacheverfahren indes nicht § 356, insoweit kann nämlich keine Verzögerung der Hauptsacheentscheidung eintreten; vielmehr kann das Beweismittel in der Hauptverhandlung erneut gebracht werden. Für de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Offenbarungsversicherung.

Rn 195 s Eidesstattliche Versicherung. Öffentliche Zustellung Für die Beschwerde gegen die Ablehnung ist ein Bruchteil des Hauptsachewertes festzusetzen, je nach Bedeutung bis hin zu vollen Wert (Frankf MDR 99, 1402 [KG Berlin 21.05.1999 - 13 WF 4024/99]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Streitwert.

Rn 61 Bis zur einseitigen Erledigungserklärung ist der Streitwert der Hauptsache maßgeblich. Die Bemessung des Streitwerts nach einer einseitigen Erledigungserklärung ist demgegenüber sehr umstr (Überblick bei Deckenbrock/Dötsch JurBüro 03, 287). Soweit zT auf einen ggü der Hauptsache um 20–50 % geringeren Streitwert abgestellt wird (München JurBüro 95, 644; Brandbg OLGR 00,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Strafanzeige.

Rn 56 Die Kosten einer Strafanzeige sind grds nicht erstattungsfähig. Sie können allerdings als materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch mit geltend gemacht werden, wenn die Strafanzeige notwendig war. So können die Kosten einer Strafanzeige beim Verkehrsunfallprozess als materiell-rechtliche Schadensposition erstattungsfähig sein, wenn die Strafanzeige nach Verkehrsu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbare Vorschriften.

Rn 2 § 375 (Beweisaufnahme durch beauftragten oder ersuchten Richter), s.a. § 411 Rn 6. § 376 (Vernehmung bei Amtsverschwiegenheit), soweit überhaupt praktische Bedeutung, s.a. § 408 I 1, teils § 408 II speziell, insb § 376 III. § 377 I, II (Ladung); zu Abs 3 s.u. Rn 3. § 378 (Aussageerleichternde Unterlagen), passt aber nur bedingt neben dem vorrangigen § 404a und § 411 III...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Änderung der tatsächlichen Verhältnisse.

Rn 33 Die geänderten Verhältnisse können zum einen in einer Veränderung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Verpflichteten bestehen, zB bei längerer Arbeitslosigkeit (KG NJW 85, 869 [KG Berlin 07.09.1984 - 17 WF 4675/84]); bei Eintritt von Erwerbsunfähigkeit aufgrund Krankheit (BGH FamRZ 84, 353 [BGH 26.01.1983 - IVb ZR 347/81]), bei Bezug oder Wegfall einer Rente (BGH N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Beschwer.

Rn 40 Die Erinnerung erfordert keine Mindestsumme. Unstatthaft ist sie jedoch, wenn die Beschwer 200 EUR übersteigt, § 567 II, da dann die sofortige Beschwerde nach §§ 104 III, 567 I, § 11 I RPflG statthaft ist. Maßgebend ist die ganze oder tw Zu- oder Aberkennung von Kostenpositionen. Auch die Aberkennung nicht beantragter Kosten beschwert die Partei, da die Entscheidung ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Prüfung, Darlegungs- und Beweislast.

Rn 15 Es gelten die allg Grundsätze (vgl § 12 Rn 10). Voraussetzung für die örtliche Zuständigkeit nach § 32 ist, dass der Kl sein Begehren auf eine unerlaubte Handlung stützt, dh dass er einen materiellen Anspruch aus unerlaubter Handlung darlegt (BGHZ 153, 173, 174; NJW 02, 1425). Hierfür reicht die schlüssige Behauptung von Tatsachen, aus denen sich eine im Gerichtsbezirk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Streitverkündungskosten.

Rn 57 Die Kosten einer Streitverkündung sind nicht erstattungsfähig (KG JurBüro 06, 34 = MDR 06, 236; München MDR 89, 548 = JurBüro 89, 1121).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Rechtsmittel in Familiensachen.

Rn 1 Der 5. Abschn regelt die Rechtsmittel gg erst- u zweitinstanzliche Endentscheidungen. Die Vorschriften gelten gem § 113 I 1 auch für Ehe- u Familienstreitsachen (§§ 121, 112), werden aber v § 117u den dort in Bezug genommenen Vorschriften der ZPO über die Berufung ergänzt (s § 117 Rn 2 ff). Auf Rechtsmittel in fG-Familiensachen, auch als Folgesache, finden allein §§ 58 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz des Vorrang- und Beschleunigungsgebots (Abs 1).

Rn 3 Das Vorrang- und Beschleunigungsgebot gilt für alle Kindschaftssachen, die den Aufenthalt eines Kindes (als Teil der Personensorge, § 1631 I BGB) betreffen. Das können insb Verfahren nach §§ 1628, 1671, 1678, 1680 f BGB sein. Anderes gilt aber, wenn die Eltern zwar (auch) um das Aufenthaltsbestimmungsrecht streiten, nicht aber über den tatsächlichen Aufenthalt ihrer Kind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Akteneinsichtsrecht der Parteien (Abs 1).

Rn 3 Berechtigte sind (nur bis zum Verfahrensabschluss – BGH GRUR 21, 1555 Rz 11; NJW 15, 1827 [BGH 29.04.2015 - XII ZB 214/14] Rz 11) die Parteien (§ 50 Rn 2), also die behaupteten Träger des im laufenden Prozess streitigen Rechts sowie diejenigen, die über ein fremdes Recht im eigenen Namen streiten (Prozessstandschaft) und ihr jeweils Bevollmächtigter (§§ 79, 83 II); dies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unterhaltsrückstände (Abs 1 S 4).

Rn 32 Der bevorrechtigte Zugriff besteht grds auch für die im letzten Jahr vor dem Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses fällig gewordenen rückständigen Unterhaltsforderungen des Gläubigers. Abzustellen ist auf den Eingang des Antrags bei Gericht. Für ältere Rückstände gilt die Privilegierung nicht, soweit nicht anzunehmen ist, dass der Schuldner sich seiner Zahlungspfl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbar.

Rn 2 ist § 106 bei quotenmäßiger Verteilung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten. Gerichts- und außergerichtliche Kosten werden verrechnet und nicht getrennt festgesetzt. Für die umfassende Verrechnung aller Erstattungsansprüche aller Instanzen genügt es, wenn nur ein Teil der Kosten einer Instanz nach Quoten verteilt ist. Ferner schadet es nicht, wenn die Kosten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ehe- und Folgesachen.

Rn 2 I, II statuieren – vorbehaltlich IV (s Rn 6) – für Ehegatten einen instanzenübergreifenden Anwaltszwang in Ehe- (§ 121) u Folgesachen (§ 137 II, III), also auch für fG-Folgesachen; für andere Beteiligte (Dritte) gilt dies gem II – vorbehaltlich III (s Rn 5), IV (s Rn 6) – nur vor dem BGH. V erstreckt die Vollmacht für ein Scheidungsverfahren (§ 121 Nr 1) automatisch auf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1 ZPO – Sachliche Zuständigkeit.

Gesetzestext Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt. Rn 1 Die Regelung ist im Zusammenhang mit § 3 EGZPO und § 2 EGGVG zu lesen. Ihr Zweck ist die Bestimmung des gesetzlichen Richters in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten, mithin die Konkretisierung des grundrechtsgleichen Rechts aus A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Aufhebung und Zurückverweisung.

Rn 4 In zwei Fällen kann das Beschwerdegericht in fG-Familiensachen die angefochtene Entscheidung u das dieser zugrunde liegende Verfahren aufheben u an das erstinstanzliche Gericht zurückverweisen. Gem I 2 ist dies ohne Antrag der Fall, wenn das Ausgangsgericht in der Sache noch nicht entschieden hat. Hierunter fällt zunächst eine Antragsabweisung als unzulässig. Jenseits d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Vollstreckung.

Rn 32 Die Vollstreckung der Ordnungsmittel richtet sich nach den Vorschriften des JBeitrG, § 1 I Nr 3 JBeitrG. Sie erfolgt vAw und wird vom Prozessgericht als Vollstreckungsbehörde iSd § 2 JBeitrG veranlasst. Hält sich der Schuldner im europäischen Ausland auf und besteht keine Zugriffsmöglichkeit auf inländisches Vermögen, erfolgt die Vollstreckung des Ordnungsgeldfestsetzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 26 Es ist seit jeher höchst streitig, ob und inwieweit das Gericht ein rechtswidrig erlangtes Beweismittel seiner Entscheidung zugrunde legen und im Rahmen seiner Beweiswürdigung verwerten darf (zum Streitstand vgl nur Baumgärtel/Laumen/Prütting Grundlagen Kap 6 Rz 3; Kiethe MDR 05, 965 ff; Gehrlein VersR 11, 1350; Bergwitz NZA 12, 353 ff). Abzulehnen sind von vornherein ...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / 3. Stärkerer Schutz vor häuslicher Gewalt bei Sorge und Umgang

Das Eckpunktepapier sieht weiter vor, dass das Familiengericht bei Anhaltspunkten von Gewalt gegenüber dem Kind und/oder dem anderen Elternteil diesen nachzugehen hat und etwaige Gewalt umfassend und systematisch aufzuklären hat.[112] Ferner hat es eine diesbezügliche Risikoanalyse vorzunehmen. Liegt Gewalt vor, soll eine Beschränkung oder ein Ausschluss des Umgangs in Betra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Dienstverhältnis.

Rn 86 Für ZuS und ReS gilt grds § 9; für den GeS gilt § 42 I GKG, nicht §§ 42 iVm 52 IV GKG analog (BGH JurBüro 05, 543). Im Streit um das Bestehen ist der Wert nach § 3 zu schätzen (BGH NJW-RR 86, 676; KG KostRspr § 3 ZPO Nr 122). S.a. § 9 Rn 3.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zeugnisverweigerung.

Rn 276 Im Zwischenstreit ist der Wert nach § 3 zu schätzen (BayObLG FamRZ 86, 1237); eine Unterscheidung zwischen vermögensrechtlichen und nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten wäre fruchtlos. Der Hauptsachewert ist nicht Grundlage eines Bruchteilswertes (so aber KG JurBüro 68, 739), sondern allenfalls äußerer Rahmen (BGH KostRspr § 3 ZPO Nr 1034).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einzelfälle.

Rn 9 Häufigster Fall ist die freiwillige Erfüllung des Klageanspruchs durch den Bekl oder einen Dritten (St/J/Muthorst Rz 6 Fn 24), auch wenn sie nur unter Vorbehalt der Rückforderung erfolgt (Nürnb FamRZ 00, 1025). Das gilt allerdings nicht, wenn der Vorbehalt nicht nur – wie üblich – § 814 BGB ausschließen soll, sondern die Erfüllung unter die Bedingung des Bestehens der F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entgegennahme.

Rn 4 Das von einer Person angegangene Amtsgericht ist zur Aufnahme der Prozesshandlung verpflichtet. Gegen eine Ablehnung der Protokollierung kann man die Dienstaufsichtsbeschwerde erheben. In Betracht kommt auch die befristete Erinnerung gem § 573 und § 11 RPflG (KG NJW-RR 95, 637).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vorrangige Rechtsakte.

Rn 2 Vorrangige völkerrechtliche Abkommen (§ 97 I 1) bestehen mit der Schweiz u Tunesien (MüKoFamFG/Rauscher Rz 10 f). Als europäische Regelung hat die Brüssel IIb-VO Vorrang (§ 97 I 2) für Ehesachen (§ 98 Rn 2). Art 30 ff Brüssel IIb-VO regeln die Anerkennung v Entscheidungen (Art 2 I Brüssel IIb-VO) aus Brüssel-IIb-MS: Diese sind in allen anderen MS ohne weitere Nachprüfun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Folgesachen iSv § 137 Abs 2 S 1.

Rn 28 Folgesachen iSv II 1 müssen spätestens 2 Wochen vor der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug in der Scheidungssache (vgl Köln FamRZ 15, 1128 zum Anhängigmachen in der Beschwerdeinstanz) von einem Ehegatten anhängig gemacht werden. Der Gesetzgeber hat die Einführung dieser Frist in Abkehr der in § 623 IV ZPO aF enthaltenen Regelung für erforderlich gehalten, um ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ausdrückliche oder konkludente Kundgabe.

Rn 7 Prozesshandlungen der Hauptpartei genießen im Falle einer Divergenz ggü denen des Streithelfers Vorrang (Hs 2). Sachvortrag der Partei geht dem Sachvortrag des Nebenintervenienten vor (BAG DB 11, 2441 Rz 19). Der Antrag eines Streithelfers, dem Antragsteller die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens aufzuerlegen, ist unwirksam, wenn die vom Streithelfer unterstü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unterschrift unter das Urteil.

Rn 3 Urt iSd Abs 1 S 1 meint die Urschrift des vollständig abgefassten (anders bei Abs 2 S 2) Urteils, da nur durch die auf der Urschrift geleistete Unterzeichnung die Verbindlichkeit dieses Urteils bestätigt wird. Ist das Urt noch nicht unterschrieben, besteht auch das Rechtsschutzinteresse für einen Befangenheitsantrag fort (Sächs LAG, 14.6.10, 3 Sa 666/09 – juris). Die Un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen.

Rn 5 Sobald die nach Abs 1 erforderliche Anzeige erfolgt ist, erlischt die Prozessvollmacht im Außenverhältnis ex nunc mit der Folge, dass der bisherige Prozessbevollmächtigte seine Stellung als Ansprechpartner für Gericht und Gegner vollständig verliert (BGH NJW 91, 295, 296 [BGH 17.10.1990 - XII ZB 105/90]). Im Anwaltsprozess tritt diese Rechtsfolge nur dann ein, wenn zur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. ›Gewöhnlicher Aufenthalt‹.

Rn 6 Die Vorschrift des § 122 knüpft die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für die ersten 5 Tatbestände an den gewöhnlichen Aufenthalt. Das FamFG verwendet diesen Begriff auch in den weiteren Vorschriften zur Regelung der örtlichen Zuständigkeit in Familiensachen (vgl zB §§ 152 II [Kindschaftssachen], 170 I, II [Abstammungssachen], 187 I–III [Adoptionssachen], 201 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsbehelfe.

Rn 3 Die Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung des Vorsitzenden sind dieselben wie bei der Entscheidung durch das Gericht (Zö/Vollkommer Rz 3). Als Beschwerdegericht (§ 567 I Nr 2) entscheidet der vollbesetzte Senat (§ 122 GVG), ein Fall des § 568 S 1 liegt nicht vor (KG ZIP 10, 2047, 2048; vgl BGHZ 156, 320 = NJW 04, 856 zu KfH-Vorsitzenden-Entscheidung; Zö/Vollkommer Rz 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Herabsetzung des festgesetzten Unterhalts.

Rn 6 Nach § 240 II 1 kann der Unterhaltspflichtige eine rückwirkende Herabsetzung seiner titulierten Unterhaltsverpflichtung für die Zeit vor Rechtshängigkeit des Antrags nur verlangen, wenn er seinen Antrag nach § 240 innerhalb eines Monats nach Rechtskraft des abzuändernden Beschlusses ›stellt‹. Im Gegensatz zu § 654 II ZPO aF (›Klage … erhoben‹) ist nicht ersichtlich, ob ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Normzweck, Anwendungsbereich, Allgemeines.

Rn 2c § 72a dient dem Zweck, eine effiziente und ressourcensparende Bearbeitung und Entscheidung von Verfahren dadurch zu fördern, dass innerhalb des Gerichts eine häufigere Befassung der entscheidenden Spruchkörper mit den genannten Materien eintritt (RegE BTDrs 19/13828, 22). Da mit der Auslegung des Abs 1 über den gesetzlichen Richter entschieden wird, muss diese sich mög...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 07.10.1998, BStBl I 1998, 1221 (zur ertragsteuerlichen Behandlung von im Eigentum des Grundeigentümers stehenden Bodenschätzen). Rn. 55c Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Bewirtschaftet ein LuF Grundstücke, die grundeigene Bodenschätze (zB Kies, Sand, Ton, Quarz) enthalten, gehören diese zu seinem luf BV; sie bilden mit dem Grund und Boden, in dem sie lagern, zivil- wie auch s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vorsitz.

Rn 3 Abs 1 betrifft den Vorsitz im Spruchkörper, im überbesetzten Spruchkörper jeder Sitzgruppe, sodass eine Sitzgruppe ohne den Vorsitzenden nicht zulässig ist. Rn 4 Den Spruchkörpern, denen sich der Präsident nicht nach § 21e I 3 angeschlossen hat, muss das Präsidium (BGH NJW 09, 931 [BGH 08.01.2009 - 5 StR 537/08] Rz 9) Vorsitzende Richter als Vorsitzende zuweisen. Der Vor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bei mehreren Streitgegenständen (Abs 1 S 1 Var 1) und bei Klage und Widerklage (Abs 1 S 1 Var 3).

Rn 5 Bei einer objektiven oder subjektiven Klagenhäufung (Abs 1 S 1 Var 1) sowie bei Klage und Widerklage (Abs 1 S 1 Var 3) ist die Teilbarkeit des Rechtsstreits und die Abtrennbarkeit des jeweiligen Streitgegenstands von den anderen Streitgegenständen eo ipso gegeben, da die Beurteilung als eigener Streitgegenstand einen eigenen Antrag und/oder Lebenssachverhalt voraussetzt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich.

Rn 10 Privilegiert werden gesetzliche Unterhaltsansprüche. Unschädlich ist, wenn die gesetzliche Pflicht vertraglich ausgestaltet wird, etwa durch einen Prozessvergleich (BGHZ 31, 210, 218; BGH NJW 13, 239 mAnm Ahrens Rz 16). Dies gilt selbst dann, wenn aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten der gesetzliche Unterhaltsanspruch ausgeschlossen und durch einen vertraglichen Anspr...mehr